Love Parade-Unglück - zwei Monate nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.09.2010

Die im Titel dieses Beitrags aufgestellte Behauptung ist bewusst plakativ gewählt und mag auch anmaßend klingen. Ich denke aber, man kann sie in der Tendenz belegen.

Die von den verschiedenen beteiligten "Akteuren" unmittelbar nach den Ereignissen angekündigten Aufklärungsbemühungen zielten von Anfang an v.a. dahin, die Veranwortung auf jeweils die anderen Verantwortlichen abzuwälzen und die eigene Verantwortung zu leugnen oder in Frage zu stellen. Dieses Gebaren ist es, dass die verletzten Opfer und Angehörigen massiv befremdet und empört hat.

Dabei dürfte, wie ein lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Fehlern bei der Genehmigung der loveparade auf docunews richtig ausführt, bei einer gesetzmäßig durchgeführten Planung und Genehmigung einer solchen Veranstaltung die Verantwortlichkeit niemals unklar sein.

Recherchen im Internet (nur einige Beispiele: loveparade2010doku, lothar evers, Dr. Wittsiepe, bluemoonsun) haben schon zu Ergebnissen geführt, die weit detaillierter sind als in anderen Medien bekannt wurde. Die Gründe dafür sind nicht, dass das Internet im Allgemeinen besser geeignet wäre als andere Medien, aktuelle Ereignisse aufzuklären und zu bewerten. Internetforen und blogs haben vielmehr spezifische Schwächen, die einer objektiven Tatsachenermittlung regelmäßig eher abträglich sind: Fehlen einer Organisation, Anonymität der Beiträge, Sammelbecken von abstrusen Verschwörungstheoretikern, Auseinanderfallen von Engagement und Fähigkeiten bei den einzelnen Personen. Zudem zerfasert eine solche Internetrecherche tendenziell häufig zwischen verschiedenen teilweise ideologisch zerstrittenen Plattformen. All das lässt sich auch diesmal finden, aber bei den Recherchen zur Love Parade sind besondere Bedingungen zusammengekommen, die es ermöglichten, wesentlich weiter zu kommen als sonst. Weitere Links zu den wichtigsten dieser Recherchen finden Sie in meinem früheren Beitrag.

1. Die Betroffenen (womit ich hier alle Besucher und Interessierte meine, die potentiell in die Situation hätten kommen können) entstammen ganz überwiegend der Generation, die mit Internetforen, Twitter, Blogs, Videodatenbanken wesentlich mehr anfangen kann als mit Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen.
2. Es steht mit den auf youtube und anderen Plattformen hochgeladenen Filmen und Fotos sowie Augenzeugenberichten eine riesige Menge an Datenmaterial zur Verfügung, deren Sichtung und Sortierung (u.a. durch eine aufwändige Synchronisation vieler Besuchervideos) unter den Bedingungen des Internet wesentlich besser gelingen kann als innerhalb eines einzelnen Arbeitsauftrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese Filme anschauen, verifizieren, auf Details hinweisen, Thesen aufstellen, belegen und verwerfen.
3. Die Tendenz einer Zerfaserung - ein spezifisches Problem der Internetrecherche - wurde etwas gebremst durch eine gewisse  Konzentration auf wenige Seiten und die Vernetzung dieser Seiten. Das Ziel der "Aufklärung" hat diese Seiten verbunden. Zudem haben einzelne Rechercheure mit ihren Seiten entscheidende Akzente gesetzt - auch der Einzeljournalismus ist keineswegs überflüssig in den Zeiten des Internet..
4. Das große, nachhaltige Interesse wird durch die ständige Verfügbarkeit aller Texte, Filme, Dokumente verstärkt. Nicht nur, wenn gerade ein Artikel in der Zeitung steht oder ein Filmbericht im TV gelaufen ist, sondern dauerhaft kann sich im Internet jeder informieren über die Fortschritte bei der Aufklärung und kann diese durch Einsicht in die Text- und Bildquellen unmittelbar nachvollziehen. Man kann "am Ball" bleiben, auch wenn das allg. öffentliche Interesse nachlässt bzw. von anderen Ereignissen überdeckt wird.
Ich bin sicher, ich habe noch nicht alle Aspekte aufgeführt.

Nun zur "Aufklärung" des Love Parade-Unglücks, soweit ich sie heute zusammenfassend beschreiben kann (updates sollen nicht ausgeschlossen sein):

Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieses unstimmige Konzept von den Veranstaltern geplant und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Dass die Tunnel problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem (von allen) zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich (der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies). Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten (einschließlich der Entfluchtungsanalyse) erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt (am besten hier zu sehen). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab im Gedränge ein Stolpern oder Verhaken in diesem Bauzaun den unmittelbaren Ausschlag für viele der Todesfälle.

Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie.

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist allerdings noch in der Diskussion, auf den entsprechenden Internetseiten und hier im Blog. Und die im Strafrecht notwendige individuelle Zurechnung ist m.E. Sache der Staatsanwaltschaft.

Hier im Beck-Blog wurden zwar kaum Tatsachen unmittelbar recherchiert, aber zum Teil intensiv mit juristischer Schlagseite diskutiert. Mein Beitrag zu dieser Aufklärung war vergleichsweise gering.  Die Kommentarsektion ist  aber mit anderen Aktivitäten im Netz verknüpft und dadurch profitiert die hiesige Diskussion von den Früchten dortiger Recherche. Das Echo und die weiteren Reaktionen haben mich außerordentlich überrascht: Der Beitrag ist einer der am häufigsten angeklickten und der mit Abstand am häufigsten kommentierte Beitrag hier im Blog. Die Kommentare waren häufig weiterführend und fundiert und infolgedessen habe ich den Ausgangsbeitrag alle paar Tage aktualisiert.  

Die Diskussion und Recherche im Internet ist natürlich nicht beendet. Es gibt noch viele Details, die nicht vollständig aufgeklärt sind, und es gibt sicherlich noch weitere Belege für die schon aufgeklärten Fakten.

Möglicherweise gibt es auch an meinen obigen Erwägungen zutreffende Kritik, die ich gerne aufgreifen werde.

(Letztes update dieses Beitrags - Link eingefügt - am 12.11.2010, 14.10 Uhr)

Update am 8.Juni 2011:

Links zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (bisher über 1000 Kommentare; über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

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Die Leserin schrieb:

@Julius:

Stimmt. Die VStättVO war auf den gesamten eingezäunten Bereich anzuwenden, also bereits ab Einlassschleusen, die sich ja bereits ein ganzes Stück vor den Tunneln befanden.

Auf den übrigen Zuwegungen gab es zumindest theoretisch Stichstraßen und andere Ausweichmöglichkeiten, oder?

http://www.essen-fuer-das-ruhrgebiet.ruhr2010.de/fileadmin/user_upload/r...

http://www.essen-fuer-das-ruhrgebiet.ruhr2010.de/fileadmin/user_upload/r...

http://loveparade2010doku.wordpress.com/2010/07/27/erinnerungen-von-auge...

Viele Frauen und Männer welche sich bereits in Panik befanden fragten vergeblich die Polizeibeamten, hier raus zu dürfen, dieses wurde aber verneint, nur teilweise wurden hier ein paar wenige Menschen hinausgelassen. Warum, warum nur wurden die anderen Menschen in dieser lebensgefährlichen Situation gelassen, die Beamten der Polizei hätten doch nur diesen Zaun entfernen müssen. Für mich war ganz klar wir müssen hier raus – ich sah zu meiner Frau welche mir sagte, ich bekomme keine Luft mehr. Daraufhin erklärte ich einer jungen Polizeibeamtin in welcher Situation sich meine Frau befand und daraufhin durften wir beide den Zaun übersteigen und waren in Sicherheit, alle anderen Menschen die jetzt weiter gehen mussten wurden automatisch in Richtung des Tunnels gedrückt, vielleicht waren da schon einige dabei die dann nur kurze Zeit später den Tod gefunden haben. Jetzt hinter dem Zaun der Polizeiabsperrung wo im Übrigen die weiteren Straßen frei waren und hier viele Menschen, alleine schon zur Entlastung des Gedrängels zum Tunnel hin, aus dem Gefängnis hätten gerettet werden können, — konnten und mussten wir erleben wie viele Menschen die die Situation der Gefahr des Tunnels erkannt hatten und umkehren wollten, auch aus dem eingezäunten Gefängnis durch den Zaun wollten aber vom Sicherheitspersonal nicht durchgelassen wurden, lediglich die vielen Krankenwagen und Verletzten wurden durchgelassen alle anderen waren ihren Schicksal selbst überlassen.

 

dazu  gerne nochmal  Meister für Veranstaltungstechnik

http://blog.beck.de/2010/09/23/love-parade-unglueck-zwei-monate-nach-den...

Allerdings gehe ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung davon aus, dass die Ausbildung und Unterweisung von Polizeibeamten für den Einsatz bei Veranstaltungen in wesentlichen Punkten falsch und gefährlich sinnwidrig ist. Das Verhalten von Polizeibeamten ist so häufig und grundlegend konträr zu den VStättVO bzw. SBauVO, dass ich persönlich eine singuläre Schädigungsabsicht ausschließe und von einer generell falschen Herangehensweise von Polizeikräften an Veranstaltungen ausgehe. Diese resultiert für mich erklärbar aus praktischen Erfahrungen mit Hooligans und Demonstranten bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Erfordernisse von Evakuierungen und Publikumssteuerung. Zudem stelle ich regelmäßig eine fast völlige Unkenntnis der VStättVO bzw. SBauVO fest, was natürlich auch ein Nichtbeachten der diesen Personen unbekannten Vorschriften erklärt.

und die Herren vom Ordnungsamt haben die Aufrechterhaltung dieser Absperrungen überwacht ?

und waren gegenüber der Polizei weisungsbefugt ?

 

mffffggg

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@Julius:

Ehe ich da jetzt lange in Ihren Links rumsuchen muss, auf welches Gelände Sie sich mit Ihren Aussagen beziehen:

julius schrieb:

Viele Frauen und Männer welche sich bereits in Panik befanden fragten vergeblich die Polizeibeamten, hier raus zu dürfen, dieses wurde aber verneint, nur teilweise wurden hier ein paar wenige Menschen hinausgelassen. Warum, warum nur wurden die anderen Menschen in dieser lebensgefährlichen Situation gelassen, die Beamten der Polizei hätten doch nur diesen Zaun entfernen müssen.

Da ist die Rede von Zaun. Also gehe ich davon aus, dass in Ihrem Beitrag Erlebnisse von Gästen geschildert werden, die sich im eingezäunten Bereich befanden, auf welchen eigentlich die Versammlungsstätten- bzw. Sonderbauverordnung hätte angewendet werden müssen.

 

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Die Leserin schrieb:

Da ist die Rede von Zaun. Also gehe ich davon aus, dass in Ihrem Beitrag Erlebnisse von Gästen geschildert werden, die sich im eingezäunten Bereich befanden, auf welchen eigentlich die Versammlungsstätten- bzw. Sonderbauverordnung hätte angewendet werden müssen.

 

der gesamte Bereich vom Bahnhof bis zur "Duisburger Freiheit war eingzäunt.

siehe Plan der Stassensperren

der Augenzeugenbericht ist vor der Zugangsschleuse

die Stadt hätte also auf dem kompleten Bereich W1 W2 W3 O1 O2 O3

und naturlich auch V1 V2 V3 V4.

die Bestimmungen von Versammlungsstätten- bzw. Sonderbauverordnung anwenden müßen.

mffffggg

 

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julius schrieb:

der gesamte Bereich vom Bahnhof bis zur "Duisburger Freiheit war eingzäunt.

siehe Plan der Stassensperren

Das entspricht nicht meinen bisherigen Informationen. Straßensperren sind etwas anderes als Einzäunungen.

Meinem Wissen nach sollte das Publikum lediglich über bestimmte Straßen geleitet werden - so wie man auch eine Demonstration versucht, auf bestimmten, für die Demo als Weg beantragten Straßen zu halten. Aber auch das ist etwas anderes als eine Einzäunung im Sinne der Verordnung.

 

Hat ein anderer eine Info darüber, dass der gesamte Weg vom Bahnhof vollständig umzäunt gewesen wäre?

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Die Versammlungsstättenverordnung ist in NRW durch die Sonderbauverordnung ersetzt worden. Es gilt also die in NRW die SBauVO NRW und nicht die VStättVO NRW. Downloadbare PDF´s der SBauVO sowie anderer VO´s wie z.B. der LBauO NRW finden sich auf der Seite der DTHG (Deutsche Theatertechnische Gesellschaft) unter http://www.dthg.de/service/mvstaettv/nrw.php

Inhaltlich hat sich zur VStättVO einiges verändert, die obige Argumentation ist aber unverändert gültig.

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@ mein Name Post 91

Die fehlenden Rettungswege werden ja nicht deswegen zur läßlichen Sünde, weil es Aufwand erfordert hätte, diese herzustellen. Genau dafür hat der Gesetzgeber ja Fachkompetenzen in der technischen Leitung von Veranstaltungen vorgeschrieben sowie ein Bauantragsverfahren und eine Bauabnahme vorgesehen. (Eine Einlassgestaltung ohne Trichtereffekt und ausreichende Rettungswege wären übrigens möglich gewesen, nur halt nicht zum Nulltarif.) Und wenn eine Veranstaltung z.B. wegen fehlender Rettungswege nicht sicher durchführbar ist, dann MUSS gemäß SBauVO die Veranstaltung abgesagt bzw. untersagt werden. Die Absage ist kostenfrei, dass eventuell Regressansprüche gegen Veranstalter, Planer und technische Leiter entstehen, ist unwichtig. Besser eine abgesagte Veranstaltung als eine unsichere Veranstaltung.

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@ Meister #99:

richtig, aber vermutlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit wegen fehlendem Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Ursache für die Toten war eine lokale Verdichtung (im Osttunnel nahe der Hauptrampe war nach Zeugenaussagen viel Platz) in Verbindung mit den Stolperfalle liegender Bauzaun (plus evtl. umgedrückter Bauzaun, der die Treppe absichern sollte)

"julius" schrieb:
die Treppe wäre ohne diese katastophale Bauzaunabsperrung durchaus als Rettungsweg geeignet gewesen.
Widerspruch: gerade die Benutzung der Treppe führte zu der lokalen Verdichtung, da das Vorbild der Treppenbenutzer viele Besucher zu der Treppe am Westfuß der Hauptrampe drängen ließ. Hätten die Ordner die Benutzung der Treppe und das Beklettern des Mastes unterbunden (so wie im Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept vorgesehen), wären die Besucher nicht ausgerechnet zu der Stelle gedrängt, die durch den liegenden Bauzaun zur Todesfalle werden sollte.

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=2005...

Anlage 24: Sprechzettel des Polizeiinspekteurs Dieter Wehe vom 4.8., S.7: "Ausschließlich im Bereich am Fuß der Treppe erhöhte sich der Druck so stark, dass es zu Todesopfern kam. Die 14 unmittelbar Getöteteten wurden in diesem Bereich aufgefunden. In den Tunneln kam es zu keinen Todesopfern."

Interessant auf jeden Fall für Schadensersatzansprüche, aber auch möglicherweise von strafrechtlicher Relevanz ist eine Passage aus dem Sicherheitskonzept (Anlage 22), S.2:

Quote:
1.0 SCHUTZ VOR PERSONENSCHÄDEN

 1.01 Geländeherrichtung der Veranstaltungsfläche

Der Grundstückseigentümer "Aurelis", der der Veranstalterin die Veranstaltungsfläche zur Verfügung stellt, schließt mit dieser eine Durchführungsvereinbarung, in deren Rahmen er auch die die baulichen Maßnahmen zur veranstaltungstauglichen Herrichtung des Gesamtgeländes übernommen hat. Die Maßnahmen sind weitgehend abgeschlossen. Am 12.07. erfolgt die Übergabe an die Veranstalterin.

Grob zusammengefasst sind folgende Maßnahmen umgesetzt worden:

* Alle niveaugleichen Publikumsflächen werden eingeebnet, gewalzt und als niveaugleiche, zusammenhängende Fläche, stolperfrei zur Verfügung gestellt, so dass alle Bereiche bei jeder Wetterlage sicher begehbar sind.

* Große Löcher und offene Schächte werden verfüllt, [...]

* Alte, funktionsuntüchtige Laternenmasten werden demontiert, da sie ein zu hohes Kletterrisiko während der Veranstaltung darstellen.

Sollte dies tatsächlich in der Durchführungsvereinbarung so geregelt sein, wird durch die Übernahme dieser Verpflichtungen die Betreiberhaftung gem. SonderBauVO in diesem Punkt konkretisiert. Aurelis hat damit an den Veranstalter delegierbare Aufgaben durch Vertrag selbst wieder übernommen und ist für die Ausführung verantwortlich.

Dass dies nur unzureichend geschehen ist, zeigt die Tatsache, dass das Veranstaltungsgeländer verspätet (erst um 12.04 statt 11 bzw. 10 Uhr) geöffnet wurde, "Grund dafür waren nach Feststellungen der Polizei in Duisburg noch andauernde Planierungsarbeiten im eigentlichen  Veranstaltungsbereich" (Sprechzettel Anlage 24, S.3)

Der Veranstalter Lopavent hätte die Ausführung rechtzeitig kontrollieren und auf Nachbesserung drängen können/müssen (die Übergabe war ja bereits zwei Wochen vor dem LP-Termin vereinbart!), und zwar auch auf den zum Aurelis-Grundstück gehörenden Rampen, dennoch kommt mMn die Aurelis als offensichtlich eindeutig verantwortliche Partei hier nicht aus der zivilrechtlichen Haftung heraus; ebenso kann bezüglich des Einflussfaktors "nicht stolperfrei abgedeckte Baumwurzel und Gullischacht" ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang ebenfalls als gesichert angesehen werden → fahrlässige Tötung.

 

Mein Name schrieb:

"julius" schrieb:

die Treppe wäre ohne diese katastophale Bauzaunabsperrung durchaus als Rettungsweg geeignet gewesen.

Widerspruch: gerade die Benutzung der Treppe führte zu der lokalen Verdichtung, da das Vorbild der Treppenbenutzer viele Besucher zu der Treppe am Westfuß der Hauptrampe drängen ließ. Hätten die Ordner die Benutzung der Treppe und das Beklettern des Mastes unterbunden (so wie im Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept vorgesehen), wären die Besucher nicht ausgerechnet zu der Stelle gedrängt, die durch den liegenden Bauzaun zur Todesfalle werden sollte.

In den Tunneln kam es zu keinen Todesopfern.

 

Warum ist das das Umweltzonenschild abgebrochen ?

Wurde an ihm jemand zu Tode gequetscht oder verletzt ?

dieses Schild gehört eindeutig noch zum "öffentlichen" Stassenbereich auch wenn es nicht direkt im Tunnel stand.

zur Treppe: diese wäre der schnellstmögliche Zugang für Rettungskräfte (Sanitäter-Polizei-Ordner) zu diesem Bereich gewesen.

die nächstgelegene Sanitätsstation lag in V2 nur ein paar Meter gegenüber.

wenn sie im Vorfeld in die "Sicherheitsplanung" thematisiert und sinnvoll integriert wird.

dazu hätte man natürlich oben mit "kleinstem" Aufwand einen Zugang durch die Wildnis bahnen müßen.

Der größte Schwachpunkt bei Sicherheitsplanungen (Enfluchtungsanalysen) ist doch das Problem, wie kommen Einsatzkräfte entgegen der fliehende Personenströme oder durch Menschenmassen an die Einsatzstelle.

 daran krankt das ganze System.

mffffggg

 

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Mein Name

"Dass dies nur unzureichend geschehen ist, zeigt die Tatsache, dass das Veranstaltungsgeländer verspätet (erst um 12.04 statt 11 bzw. 10 Uhr) geöffnet wurde, "Grund dafür waren nach Feststellungen der Polizei in Duisburg noch andauernde Planierungsarbeiten im eigentlichen  Veranstaltungsbereich" (Sprechzettel Anlage 24, S.3)"

Nach Geländeuebergabe und vor allem -abnahme am 12.7. war einzig und allein Lpavent fuer dieses verantwortliche. Schäden können auch danach aufgetreten sein. Die Planierungsarbeiten vom 24.7. muessen keine verspäteten Nachbesserungsarbeiten gewesen sein.

Kann es sein, dass der Rampenbereich Gulli+Wurzel nicht zu aurelis gehörte, sondern, da Bereich der '"Planungsluecke" zu Bau- und Ordnungsamt, dass also diese Schadenbeseitigung weder an die eine noch an die anderen seitens Lppavent delegiert wurde, da dieser Bereich Teil der Zu- und Abwege war,l aber keine Beruecksichtigung fand (s. Dr. Wittsiepe)?

Unfallort lag ja mitten im "Planungsloch", in der (darf man es so nennen?) Grauzone, im großen Dämmerungsbereich?

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Felix Licht schrieb:

Nach Geländeuebergabe und vor allem -abnahme am 12.7. war einzig und allein Lpavent fuer dieses verantwortliche. Schäden können auch danach aufgetreten sein.

ich will mich hier nicht als Verteidiger von Lopavent outen

aber die Ruhrstädte haben sich in der Rahmenvereinbarung verpflichtet das "Veranstaltungsfähige" Gelände zur Verfügung zu stellen.

diese Verpflichtung war aber wegen Pleite (Duisburg) nicht einzuhalten.

also begann man zu tricksen

Aurelis wollte endlich dieses Gelände loswerden.

das ist ihr im Mai auch gelungen.

Verkauf an die Krieger Gruppe.

http://www.duisburg.de/news/102010100000323759.php

die Zuständigkeiten verschwimmen also zwischen Stadt - Aurelis- Lopavent und Krieger Gruppe

das zu klären wird wohl noch einige Juristen dieser Parteien beschäftigen.

und ich kann mir vorstellen (spekulieren) dass einige Bauarbeiten nicht ausgeführt wurden, weil "plötzlich" keiner mehr da war, der sie auch bezahlt hätte.

mfffgggg

 

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nun denn - ein neuer Versuch:

Lösungsschema Fahrlässige Tötung

für Aurelis als verantwortliche Partei für die stolperfreie Herrichtung des Veranstaltungsgrundstücks

I. Tatbestand

1. Erfolg

→ (+), Tod von 21 Menschen

2. Handlung

→ (+), nicht fristgerechte bzw. Nichterfüllung der Pflichten aus der Durchführungsvereinbarung mit der Veranstalterin Lopavent

3. Kausalität i.S.d. Äquivalenztheorie

→ (+), wären die Hindernisse Baumwurzel und Gullischacht stolperfrei eingeebnet worden wie in der Durchführungsvereinbarung festgelegt, wären dort keine Besucher gestolpert, hingefallen und erdrückt worden, der strafrechtliche Erfolg also nicht eingetreten

→ man könnte die Auffassung vertreten, dass auch bei eingeebneter Fläche in der am Fuß der Treppe gestauten Menge Todesfälle hätten auftreten können

→ eine solche Sichtweise berücksichtigt die Grundsätze der Äquivalenztheorie nicht ausreichend: danach ist es verboten, alternative Kausalverläufe hinzuzudenken; demnach wären Tote bei stolperfreier Einebnung ein alternativer, bloß hinzugedachter Kausalverlauf - jedenfalls so lange wie nicht erwiesen ist, dass auch "nichtgestolperte" Besucher erdrückt worden sind

4. Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

a) Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

→ (+), Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten entgegen der Betreiberverantwortung aus der SonderBauVO objektiv sorgfaltswidrig

b) Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts

→ der eingetretene Erfolg und der wesentliche Kausalverlauf müssen objektiv aus Sicht eines beobachtenden Dritten (und nicht aus Sicht des Täters) vorhersehbar gewesen sein

→ das ist der Fall, wenn der eingetretene Erfolg und der Kausalverlauf nicht außerhalb der Lebenserfahrung liegen und man mit dem Erfolgseintritt rechnen musste

→ (+), hohe Besucherzahlen waren vorhersehbar; damit war klar, dass gerade in der Dunkelheit nicht jeder einzelne Besucher auf Stolperfallen achten kann. Dass in großen Menschenmengen gerade die Gestolperten/Hingefallenen schwer verletzt oder getötet werden, zeigt die Erfahrung ähnlicher Großveranstaltungen.

c) objektive Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts

→ objektive Vermeidbarkeit liegt vor, wenn jeder objektive Dritte den Erfolg hätte vermeiden können

→ (+), Aurelis hätte sorgfaltsgemäß handeln können, indem sie die Stolperfallen einebnet

d) Objektive Zurechnung

aa) Rechtlich relevante Gefahr

→ SonderBauVO dient mit ihren Vorschriften zu Sicherheit und Betreiberverantwortung gerade dazu, Unglücksfälle und Personenschäden durch Baumängel wie Stolperfallen zu verhindern, also rechtlich relevante Gefahr (+)

bb) Realisierung im konkreten Erfolg

(1) Dritter verursacht den tatbestandlichen Erfolg eigenverantwortlich

→ man könnte argumentieren, dass der liegende Bauzaun die eigentliche Stolperfalle war und dieser nicht durch die Aurelis dort platziert worden ist

→ (+) für eine Realisierung im konkreten Erfolg spricht: auch ohne Bauzaun wären die Stolperfallen Gullischacht und Baumwurzel noch vorhanden gewesen

(2) Pflichtgemäßes Alternativverhalten

→ hat der Täter objektiv fahrlässig gehandelt, wäre aber der tatbestandsmäßige Erfolg auch bei fehlerfreiem Verhalten (sog. pflichtgemäßem Alternativverhalten) eingetreten, dann war der Erfolg unvermeidbar; es kommt dann nicht mehr auf die tatsächlich gegebene Pflichtverletzung an

→ mit welchem Grad an Wahrscheinlichkeit der Erfolg auch bei sorgfaltsgemäßem Handeln hätte eingetreten sein müssen, ist streitig (Rspr., Vermeidbarkeitslehre , Risikoerhöhungslehre)

→ Pflichtwidrigkeitszusammenhang jedenfalls (-), wenn der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre

→ dagegen spricht, dass nach jetzigem Kenntnisstand die Besucher am/um den Bauzaun gestorben sind und nicht "einfach so" am Fuß der Treppe erdrückt wurden

→ (+), wenn sich nicht zeigt, dass die Mehrzahl der Toten stehend an einer Stelle weiter weg von den Stolperfallen erdrückt wurden

II. Rechtswidrigkeit

→ (+), es liegen keine Rechtfertigungsgründe vor

III. Schuld

1. Schuldfähigkeit (+)

2. Persönliche Vorwerfbarkeit der Handlung

a) Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

→ für die Schuld des Täters ist erforderlich, dass der Täter subjektiv nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage und fähig war, sorgfaltsgemäß zu handeln

→ (+), Aurelis war in der Lage, sorgfaltsgemäß zu handeln, also ihre vertraglichen Pflichten einzuhalten. Darüber hinaus steht sie in der Betreiberverantwortung nach SonderBauVO

b) Subjektive Vorhersehbarkeit

→ der Täter muss in der Lage gewesen sein, vorherzusehen, dass er den Erfolg verursachen würde

→ musste Aurelis mit einem solchen Ausgang der Situation rechnen?

→ (+), s.o. objektive Vorhersehbarkeit: hohe Besucherzahlen waren vorhersehbar; damit war klar, dass gerade in der Dunkelheit nicht jeder einzelne Besucher auf Stolperfallen achten kann. Dass in großen Menschenmengen gerade die Gestolperten/Hingefallenen schwer verletzt oder getötet werden, zeigt die Erfahrung ähnlicher Großveranstaltungen.

3. Zumutbarkeit

→ schließlich muss es dem Täter zumutbar gewesen sein, die Sorgfaltspflicht zu erfüllen; dabei kommt es auf eine objektive und nicht auf eine subjektive Sicht des Täters an

→ (+), es war Aurelis zumutbar, ihre vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten

IV. Ergebnis

→ (+)

→ Fahrlässige Tötung

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Vergleiche mit anderen Sachverhalten sind zwar immer äußerst riskant, aber ich möchte es dennoch einmal versuchen und erfinde nun also eine Vergleichsgeschichte inkl. Fragestellung:

Nehmen wir an, jemand benötigt für einen Pkw eine neue TÜV-Plakette. Allerdings sind die Bremsen des Pkw defekt.

Da es von Seiten wichtiger Persönlichkeiten gewünscht wird, dass der Pkw sofort auf öffentlichen Straßen einsetzbar ist, entscheidet man sich für eine außergewöhnliche Vorgehensweise: Entgegen geltender Vorschriften und Verordnungen teilt man die Untersuchung des Pkw in zwei Bereiche auf. Einen Teil des Pkw untersucht der TÜV auf übliche Weise und vergibt hierfür die TÜV-Plakette. Denjenigen Teil des Pkw jedoch, in dem sich die Bremsen befinden, untersucht der TÜV nach Standards von Gerätschaften, die üblicherweise gar keine Bremsen enthalten.

Durch diese Aufteilung der Untersuchung entgegen der Vorschriften und üblichen Verfahrensweisen ist es möglich, dem Pkw "grünes Licht" auf Basis zweier verschiedener Plaketten (von denen eine eigentlich gar nicht für Pkw vorgesehen ist) vom TÜV zu geben.

Kaum wieder im Straßenraum unterwegs, kommt der Pkw zu einer Kreuzung, die mit Fußgängern gefüllt ist. Aufgrund einer Polizeisperre ist es den Fußgängern nicht möglich, die Fahrbahn zu verlassen.

Da die Bremsen defekt sind, rast der Pkw in die Fußgängergruppe hinein. Es kommt zu Toten und Verletzten.

Beim Pkw haben wir nun einen Halter und einen Fahrer, vielleicht vergleichbar mit Betreiber und Veranstalter.

Die Polizei würde in unserem Vergleichsfalle sagen, sie habe die Leute aus irgend einem Grund dort aufhalten müssen. Das möchte ich hier aber eigentlich gar nicht in den Vergleich mit einbeziehen.

Wie würde es in diesem Beispiel nun mit dem TÜV aussehen, der den Pkw aufgrund seiner defekten Bremsen eigentlich sofort hätte aus dem Verkehr ziehen müssen? Statt dessen hat er den Pkw mit frischen Plaketten ausgestattet in den Straßenverkehr geschickt.

Der TÜV würde sich in dieser Geschichte damit herausreden wollen, dass er zwei unterschiedliche Untersuchungen an zwei Teilen des Pkw vorgenommen habe und - den jeweils unterschiedlichen Untersuchungs-Standards nach - nichts zu beanstanden war.

Lässt sich ein direkter Zusammenhang der Vorgehensweise des TÜV mit den Todesfällen herstellen oder nicht?

 

@ Herr Prof. Müller

Es würde mich freuen, auch von Ihnen eine Antwort zu erhalten, falls Ihnen meine Vergleichsgeschichte nicht zu abwegig vorkommt.

Ich selbst finde sie als Vergleich nicht abwegig, denn in beiden Fällen handelt es sich um Prüfinstitutionen und die Aufteilung des eingezäunten Geländes in zwei verschiedene Bereiche, die man nach verschiedenen Kriterien genehmigte, ist m.E. gleichermaßen absonderlich.

 

 

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@ Die Leserin

Also gewissemaßen Bremsenprüfung wie bei einer Schubkarre: Braucht keine. Und dann fährt das Auto ohne Bremsen in die Menschenmenge...

Ich halte den Vergleich für richtig. Und ich denke, dass die fehlenden Rettungswege sehr wohl ursächlich für die Todesfälle sind. Genau wie Bremsen einen Verkehrsunfall verhindern, hätten Rettungswege die Todesfälle wirksam verhindert - deswegen schreiben die Bauvorschriften diese ab ca. 1881 auch vor. Die Vorschriften ändern sich diesbezüglich ein wenig, aber prinzipiell bleiben Sinn und Zweck identisch.

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@Leserin

nochmal das Zitat aus
http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauverwaltung/versammlungsstaett...
Seite 4
Großveranstaltungen auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen oder privaten Grünflächen,die nicht eingezäunt sind und daher jederzeit und ungehindert über öffentliche Verkehrsflächen betreten oder verlassen werden können, fallen auch dann nicht unter den Anwendungsbereich der VStättVO...

Verlangen die jeweils für Sicherheit und Ordnung zuständigen Ordnungsbehörden aus sicherheitsrechtlichen Gründen bauliche Absperrungen zur Begrenzung der Besucherzahlen oder zur Steuerung der Besucherströme, dann hat dies zur Folge, dass die VStättVO nach Nummer 2 anzuwenden ist.

und nun Beispiele für die Einzäunung auf den Zuwegen

http://www.fotos-braun.de/wp/news/2010-07/glueck-gehabt-bei-der-lovepara...
foto 1 und 12
http://www.duisburg.de/news/102010100000331398.php
Die Loveparade 2010 macht die Innenstadt bunter: Die Zäune der Zu- und Abwege zum Veranstaltungsgelände auf dem alten Güterbahnhof wurden künstlerisch gestaltet.
http://andreaspape.de/Duisburg_Loveparade/Duisburg_Loveparade_IMG_56.jpg

http://www.andreasbohnen.de/wp-content/gallery/loveparade/loveparade-201...

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/10/sperre-dusseldorfe...

http://www.flickr.com/photos/petertruhlar/4825688429/
http://www.flickr.com/photos/petertruhlar/4826296890/in/set-721576245761...
http://www.flickr.com/photos/petertruhlar/4825689611/in/set-721576245761...
http://www.flickr.com/photos/petertruhlar/4825680593/in/set-721576245761...

so wie ich das bisher gelesen -gesehen- verstanden habe, durften- konnten nur Anlieger, also Duisburger dieses Getto verlassen oder eben Verletzte über die Sanitätsstationen.

mffffggg

 

 

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julius schrieb:

und nun Beispiele für die Einzäunung auf den Zuwegen

 

Auf den von ihnen verlinkten Fotos sieht man zwar in einigen Fällen im Hintergrund einen Zaun. Es wird jedoch keineswegs deutlich, dass hierdurch die abgebildeten Personen eingezäunt gewesen wären.

Konkret zeigen die Links folgendes:

Link 1: Man sieht ein Foto mit Blick auf das Veranstaltungsgelände. Es folgt ein längerer Text mit u.a. Schilderungen von Veranstaltungsbesuchern.

Link 2: Dies ist ein Beitrag über Graffities, die in Folge der Loveparade in Duisburg zu einem späteren Zeitpunkt gesprüht wurden.

Link 3: Man sieht herumlaufende Leute ohne Zäune.

Link 4: Man sieht herumlaufende Leute auf einem großen Platz.

Link 5: Man sieht Leute vor einer Sperre - der Ort ist nicht angegeben.

Link 6: Fröhliche, blau gekleidete Leute, im Hintergrund ein Zaun, Ort unbekannt. Keine Angabe darüber, ob sich an anderer Stelle ein weiterer Zaun befindet bzw. von einer Einzäunung gesprochen werden kann.

Keine Zeit mehr, die weiteren Links anzusehen, nachdem sich das erste halbe Dutzend Links bereits als nicht aussagekräftig entpuppte.

Bitte suchen Sie nach nachvollziehbaren Belegen für Ihre Aussagen.

 

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Die Leserin schrieb:

julius schrieb:

und nun Beispiele für die Einzäunung auf den Zuwegen

 

Auf den von ihnen verlinkten Fotos sieht man zwar in einigen Fällen im Hintergrund einen Zaun. Es wird jedoch keineswegs deutlich, dass hierdurch die abgebildeten Personen eingezäunt gewesen wären.

Konkret zeigen die Links folgendes:

Link 1: Man sieht ein Foto mit Blick auf das Veranstaltungsgelände. Es folgt ein längerer Text mit u.a. Schilderungen von Veranstaltungsbesuchern.

Link 2: Dies ist ein Beitrag über Graffities, die in Folge der Loveparade in Duisburg zu einem späteren Zeitpunkt gesprüht wurden.

Link 3: Man sieht herumlaufende Leute ohne Zäune.

Link 4: Man sieht herumlaufende Leute auf einem großen Platz.

Link 5: Man sieht Leute vor einer Sperre - der Ort ist nicht angegeben.

Link 6: Fröhliche, blau gekleidete Leute, im Hintergrund ein Zaun, Ort unbekannt. Keine Angabe darüber, ob sich an anderer Stelle ein weiterer Zaun befindet bzw. von einer Einzäunung gesprochen werden kann.

Keine Zeit mehr, die weiteren Links anzusehen, nachdem sich das erste halbe Dutzend Links bereits als nicht aussagekräftig entpuppte.

Bitte suchen Sie nach nachvollziehbaren Belegen für Ihre Aussagen.

Link1 nach unten scrollen  Fotostrecke

foto 1 und 12

Link2

Die Graffitis, die auch die Duisburger Künstler Marten Dalimot, Kathatrina Lamprecht und Nils Jänisch erstellt haben, wurden an der Friedrich-Wilhelm-Straße / Ecke Düsseldorfer Straße - an der Seite des Kantparks - und auf der Neudorfer Straße zwischen Rheinbabenstraße und Grabenstraße aufgestellt.

Nach der Loveparade werden die Kunstwerke für einen guiten Zweck versteigert, freuen sich Ursula Fohrmann und Barbara Frorath vom Ordnungsamt, die die Idee der bunten Sperrzäune entwickelt haben.

wenn Sie sehen wollen wo das war ?

http://www.buscatube.com/videos-23/loveparade-duisburg/IoQ52dhkkbE?lovep...

Link3

ich sehe keine herumlaufenden Leute  sondern aufgestaute Massen

aber sehr wohl Zäune.

und die anderen Bilder sind im Zusammenhang der Fotostrecken durchaus aussagekräftig auf dem Weg zur Loveparade.

und auch auf diesem Bild sind Bauzäune zu sehen

http://www.keichi.de/wp-content/uploads/2010/07/134747202.jpg

wenn man sehen will und kann.

und da wäre auch noch

Dokumentation: Der Weg zur Loveparade 2010 Duisburg Teil I

http://www.youtube.com/watch?v=s1NFGiMvP18

z.B. bei 2:33

oder

auf diesem Video als feiner grauer Strich am Horizont

bei 1:10

http://www.buscatube.com/videos-23/loveparade-duisburg/Wsf8BNKIHIk?lovep...
Lange mussten wir warten und ein zurück gab es auch nicht dank der super Verzäunung der Stadt was ein Wahnsinn.
Dokumentation: Der Weg zur Loveparade 2010 Duisburg Teil I

PS:12 Km Bauzäune kann man nicht verstecken.

mffffggg

 

 

 

 

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#102 julius

Meine Erklärung fuer "Hineintreiben" in den Westtunnel ist makaber und kllingt vielleicht fuer manche wieder Mal nach einer Verschwörungstheorie. Selbstverwständlich haben Ordnungsamt, Amt f. Sicherheit und Recht und Polizei gemeinsame Sache gemacht, alleine schon wegen seiner Heiligkeit, dem Raben, der schließlich 2009 noch Ordnungsamtsleiter war und wie alle wissen Jurist ist. Und aber klar doch ist er höchst selbst der Polizeichef.

Warum also wurde das gemacht? Aus dem Grund, den ich bereits in der letzten Juliwoche benannte: Eindämmung und Kontrollen der Massen wegen Schadenvermeidung im Stadtgebiet. Es gab keine Versicherung, die das gelöhnt hätte, deswegen die Zäune, deswegen der Tunnel. Und die Tunnel auch dshalb, um die Massen ueber Stunden möglichst effektiv zu entzerren.

 

#104 Die Leserin

julius meint mit Zaun den außerhalb der Westeingangsschleusen.

 

#105 julius

Hieß es denn nicnicht im lp-doku-blog, dass an den Schild ein Opferumriss vorhanden war, von dem man aber nicht weiß, ob es dort verstarb. Dass es auf dem Boden lag ist aber ein deutlches Indiz.

Weder Tunnel noch Rampe verfuegten ueber Rettungswege, hattem somit also auch keine Zu- und Abgangswwege fuer Rettungskräfte. Rettungswege sind doch vermutlich '"aktiv" und "passiv" zu verstehen (also sich retten/gerettet werden). (s. Planungsluecke)

 

#108 Die Leserin

Ja selbstverständlich, alle waren im Zoo. Und innerhalb dieser "Löwengänge" gab es immer wieder Verengungen durch Zäune, selbes Konzwept wie auf der Rampe. Um zu Verdichten = Zeit schinden. Der wesentliche Unterschied zu einer Demonstration ist jedoch die Frage: wer kommt fuer etwaige Schäden auf. Demonstranten sind keine Besucher. Machen die was kaputt, zahlen diese.

 

#110 julius

Selbst manche Anwohner kamen z.T. nicht mehr in ihre Häuser!

 

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@ Julius,

natürlich möchte ich Sie gerne verstehen. Darum geht es hier jedoch nicht.

Sie stellen die These auf, dass das gesamte Gelände vom Bahnhof ab der Versammlungsstätten-/Sonderbauverordnung unterliegen musste.

Um diese These zu belegen, reicht es nicht, Bilder zu zeigen, auf denen irgendwo ein Zaun zu sehen ist.

Wäre die Verordnung immer dann anzuwenden, wenn es an einer Straßenseite einen Zaun gibt, dann müsste die Verordnung auf jede Straße angewendet werden, die an einer Kleingartenanlage vorbeiführt, auf jede Straße, die an einem Schulhof vorbeiführt, auf jede, die an einem Grundstück vorbeiführt, an dem man Bauzäune aufgestellt hat, und so weiter.

Auch dass die Anwohner teilweise nicht die Möglichkeit hatten, von A nach B zu gehen, ist kein Hinweis auf die Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung. Eine solche Situation kann durch jede Baustelle entstehen.

 

Anwendbarkeit unter anderem:

Die Verordnung ist nur auf Gelände im Freien anzuwenden, die für eine Veranstaltung umzäunt bzw. umbaut wurden, wobei als Eingang von der Verordnung Einlassschleusen vorgeschrieben werden.

Diese Bedingungen sehe ich nicht ab Bahnhof als gegeben an.

 

Worum geht es bei der Feststellung des Geländes laut Verordnung?

Es geht nicht darum, zu beklagen, dass Raver auch an anderen Stellen der Stadt (womöglich stundenlang) aufgehalten wurden und dort z.T. auch in die Situation kamen, nicht vor- und zurück zu können. Das ist ja ohne Zweifel und darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Es geht darum, ob das Bauamt für die Prüfabnahme verantwortlich war und ob die Vorschriften der Verordnung anzuwenden waren. Daraus ergibt sich nach Ansicht vom Meister für Veranstaltungstechnik und mir eine direkte Verantwortung für die Todesfälle.

Auf den Straßen aber kam es gar nicht zu Todesfällen.

 

Belege für die Anwendbarkeit ab Einlassschleusen:

Das Festivalgelände (inkl. Rampe und Tunnel) bis zu den Einlassschleusen reichend lässt sich glasklar laut Verordnung belegen.

Ein eindeutiger Beleg für die Begrenzungen des Geländes laut Verordnung ist z.B. der Sektorenplan, Anlage 64, in dem die Kennzeichnung V bis zu den Einlassschleusen vorgenommen wurde:

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20056110&voselect=20049862

 

Beleg für die Nicht-Anwendbarkeit ab Bahnhof:

Auf dem Masterplan sind die Einzäunungen auf den Zuwegungen eingezeichnet:

http://www.mik.nrw.de/hom/doks/100728_masterplan.pdf

Bei hinreichender Vergrößerung ist deutlich zu erkennen, dass die Zuwegungen bis zu den Einlassschleusen keineswegs komplett eingezäunt waren.

Diverse Seitenstraßen sind nicht abgezäunt, viele davon wurden grün als Entlastungsflächen markiert.

 

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Die Leserin schrieb:
Beleg für die Nicht-Anwendbarkeit ab Bahnhof:

Auf dem Masterplan sind die Einzäunungen auf den Zuwegungen eingezeichnet:

http://www.mik.nrw.de/hom/doks/100728_masterplan.pdf

Bei hinreichender Vergrößerung ist deutlich zu erkennen, dass die Zuwegungen bis zu den Einlassschleusen keineswegs komplett eingezäunt waren.

Diverse Seitenstraßen sind nicht abgezäunt, viele davon wurden grün als Entlastungsflächen markiert.

 Besser hätte man es nicht auf den Punkt bringen können, liebe Leserin. Im öffentlichen Strassenland gab es detaillierte Pläne, um die menschen in Seitenstrassen zu geleiten, damit der Druck nicht zu gross wird.

Allerdings hat man mit Zäunen auch im Strassenlkand gearbeitet: der Caterer und das Merchandising der Lopavent hatten ja auch ausserhalb des Geländes ein Verkaufsprivileg. Und da hatte man durchaus das Interesse den ein oder anderen Konkurenten weg zu zäunen. Übrigens auch schon ein Jahr vorher: in Dortmund.

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Die Leserin schrieb:

 

 

Auf den Straßen aber kam es gar nicht zu Todesfällen.

 

Bei hinreichender Vergrößerung ist deutlich zu erkennen, dass die Zuwegungen bis zu den Einlassschleusen keineswegs komplett eingezäunt waren.

Diverse Seitenstraßen sind nicht abgezäunt, viele davon wurden grün als Entlastungsflächen markiert.

ich will hier auch keine Privatfehde:

ab wann beginnt  fahrläsige oder vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung, menschenverachtende Behandlung.

erst dann wenn jemand ToT ist.?

im Masterplan sind die Gitter blau eingezeichnet  richtig ?

vor durchgehenden Haüserfronten bzw. vor bereits eingezäunten Grundstücken und Baustellen machen zusätzliche Bauzäune kaum Sinn.

viele    Entlastungsflächen grün markiert.

ich sehe nur eine direkt am HBF 

diese war wahrscheinlich für den Andrang während er Abreise vorgesehen.

auch der Weg durch die Stadt war in Sektoren eingeteilt

und die Vorsperren der Polizei könnte man auch als Einlaßschleusen bezeichnen.

Welche Zuständigkeiten gegeben waren um Entlastungsflächen zu öffen weiss ich nicht .

einiges währe vermeidbar gewesen hätte man (Rabe?) z.B.

Die Sperre W 780 und W 785  vor der westlichen Einlaßschleuße rechtzeitig geöffnet (15:30 15:45) um und die dahinterliegenden nicht grün markierten Entlastungsflächen freigegen .

und nochmal mein neuestes Lieblingszitat

und daher jederzeit und ungehindert über öffentliche Verkehrsflächen betreten oder verlassen werden können.

Verantwortung für die Todesfälle

und Verletzten Schwerstbeschädigten Traumatisierten alle davon Betroffenen.

diese Verkürzung auf Tote geht am Thema vorbei.

auch diese Konzentration auf das Bauamt ist mir zu einseitig.

was ist mit den Ordnern,  Polizisten, Crowdmanager, und alle die in ihren Zentralen an den Überwachungskameras  dieses liegende Gitter dort sehen und nichts unternehmen .Ignoranz, Faulheit, nicht dafür Zuständig.?

alles nur noch Roboter die durch Anweisung von Oben  gesteuert werden.?

mffffgggg


 

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julius schrieb:

viele    Entlastungsflächen grün markiert.
ich sehe nur eine direkt am HBF 

Rund um die Friedrich-Wilhelm-Straße sind noch weitere Entlastungsflächen eingezeichnet. Jedoch fällt auf, dass dies bis auf wenige Ausnahmen die einzigen geplanten Flächen auf dem Westweg waren. Die Dichte dieser Flächen nimmt gen Eingangsschleuse West stark ab, an selbiger gibt es dann gar keine mehr. Offenbar hat man bei dieser Planung mit kritischen Stauungen NUR bei der Abreise der Besucher am Abend gerechnet (daher aller Flächen rund um den Hbf).

julius schrieb:

Die Sperre W 780 und W 785  vor der westlichen Einlaßschleuße rechtzeitig geöffnet (15:30 15:45) um und die dahinterliegenden nicht grün markierten Entlastungsflächen freigegen .

Die Sperre W780 bestand nicht aus den bekannten mannshohen Bauzäunen, sondern nur aus hüfthohen Absperrungen. Diese konnten auch jederzeit in beide Richtungen passiert werden (zumindest bis ca. 14.30 Uhr). Wenn Leute dort in Richtung Karl-Jarres-Str. gehen/flüchten wollten, wurden sie nicht aufgehalten.
Das brandgefährliche an der E-Schleuse West war der trichterförmige Zulauf auf die Vereinzelungsanlage hin. In deren unmittelbaren Bereich wurden enorm gefährliche Dichten erreicht.

Die Problematik der sich stauenden Menschen war meines Erachtens unter den gegebenen Umständen (Geländefläche, zu klein dimensionierte Zuwege) nicht lösbar. Sie wurde m.E. schon dadurch verursacht, dass die Menschen überhaupt auf den Zuwegen aufgehalten werden mussten.

Besten Gruß!

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Heinz Schenk schrieb:

Die Problematik der sich stauenden Menschen war meines Erachtens unter den gegebenen Umständen (Geländefläche, zu klein dimensionierte Zuwege) nicht lösbar. Sie wurde m.E. schon dadurch verursacht, dass die Menschen überhaupt auf den Zuwegen aufgehalten werden mussten.

So sehe ich das auch.

Dadurch, dass man Zehntausende und Hunderttausende auf den Zuwegungen aufhalten wollte, musste es dort zwangsläufig an jenen Stellen, an denen man die Leute aufhielt, zu gefährlichen Verengungen und Drücken kommen.

 

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julius schrieb:

ab wann beginnt  fahrläsige oder vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung, menschenverachtende Behandlung.

erst dann wenn jemand ToT ist.?

Darum geht es doch gar nicht bei der Frage, welche Verordnung im einzelnen zugrunde zu legen ist.

Meinen Sie, die Nicht-Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung wäre ein Freibrief für Körperverletzung, Nötigung und Menschenverachtung?

 

Nehmen wir einen x-beliebigen Ausschnitt aus dem Masterplan, z.B. rechts oben:

Da findet sich z.B. gegenüber dem Wilhelm-Lehmbruck-Museum eine nicht durch Zäune oder eine Sperre geschlossene, breite Nebenstraße. Oberhalb des Museums sieht man unter dem Kästchen mit der Ziffer 125 eine weitere nicht gesperrte Nebenstraße, ebenso ein Stück weiter auf der Straße neben dem Kästchen mit der Ziffer 115.

So viel noch einmal (und für mich jetzt abschließend) zu der Frage, ob die Zuwegungen alle komplett umzäunt waren.

 

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#117 julius

Meint "veranstaltungsfähiges Gelände" nicht zunächst passende Größe und akzeptable Bahnhofsentfernung? Dennoch war aurelis fuer die Geländeaufbereitung verantwortlich, nicht Krieger (so zumindest mein Kenntnisstand). Zumindest behauptet aurelis das, ist aber evtl. auch nicht wahr. Geld spielte mit Sicherheit auch hier eine Rolle. 5ch könnte mir aber auch vorstellen, dass im Planungslueckenbereich aufgrund der nicht einzuhaltenen Sicherheitsaspekte/bewusst fehlerhaft berechnete Besucherströme sich dann auch nicht (mehr) um Gulli/Wurzel gekuemmert wurde, da dort eh alles "falsch" bzw. gröbst fahrlässig unterlassen bzw. angeordnet wurde, dass das quasi nur noch ein "Puzzlestein" zusätzlich ist. Ich ersetze allerdings das verharmlosend klingende Wort Planungsluecke durch Tatort.

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Felix Licht schrieb:

 Tatort.

Tatort ist für mich nicht da wo es zu den Toten kam

sondern in den Menschen die ihren "Job" nicht ausreichend gemacht haben.

die ganz bewust die Verantwortung verweigert ,

nichts unterschrieben ,

Berechnungen  mit akzeptablem Risiko.

 

die diese Situationen billigend in Kauf genommen haben.

und am Tag der Veranstaltung,

z.B.in aller Seelenruhe Auslastungsdaten in Exceltabellen eintragen laßen. um hübsche Diagramme für die Profiteure zu produzieren.

mffffgggg

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#121

ja, julius, gefuehl- und gewissenlose TECHNOKRATEN, geil auf Karriere, Profit und Ruhm, angetrieben von Bedeutungslosgkeit

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PS:

ich wollte diesen Blog nicht für meine Statements mißbrauchen.

deswegen werde ich mich  für einige Zeit  hier raushalten.

und den Juristen das Feld überlaßen.

mffffgggg

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gut noch ein Statement

ich bin kein Duisburger, war auch noch nie in Duisburg
bin weder beruflich noch privat mit irgendeinem der Betroffenen oder den Beteiligten bekannt verwandt etc.
und kenne diese ganze Angelegenheit nur aus den mir und allen anderen "normalen" Personen zugänglichen öffentlichen Quellen.

@Leserin
Nehmen wir einen x-beliebigen Ausschnitt aus dem Masterplan

dazu kann ich nur sagen, nehmen wir mal den Ausschnitt Große Rampe
aus dem Detailplan.
was alles nicht eingezeichnet ist, oder falsch
und warum? das können nur die beantworten die an diesen Einbauten beteiligt waren.

mir ist auch völlig egal wer dafür verurteilt oder nicht verurteilt wird weil er eine Verordnung nicht beachtet hat.
oder welche Verordnung wo anzuwenden gewesen währe.

aber wenn auf fast allen Ebenen der an diesem Event Beteiligten haarsträubende Verantwortungslosigkeit oder Unfähigkeit sichtbar wird.
dann versuche ich für mich zu verstehen wie so etwas zustande kommt.

mffffgggg

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Mueller,

ich sehe keine andere Möglichkeit gegen die Stadt DU und ihren vorzugehen als diese zu verklagen. Der Zeitpunkt scheint ideal. Nun muessen circa eine Halbe Millionen Euro Steuergelder herhalten, die fuer Notar- und Anwaltskosten draufgehen (40 Tage x Stundensatz: 350 Euro!). Nicht nur das "Gutachten", sondern auch Anwälte fuer alle 50 "Zeugen" = städt. Mitarbeiter, damit die vermutlich alle von ihrem "Aussageverweigerungsrecht" (bzw. Schweigepflicht) Gebrauch machen und das effektiv kontrolliert werden konnte. Die Gruende sind vielfältig. Wer könnte mich beraten, gibt es ein Onlineforum? Was gilt es zu beachten, wer hilft?

Ich suche einen Namen/Funktion: Wer hatte mit Ruettgers, Wolf, Grosse-Brockhoff zusammenregiert in NRW?

Vielen Dank im voraus und besten Gruß

Felix Licht

 

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sorry, es muss heißen: und gegen ihren Rat

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Zitat aus dem Interview mit Dr. Klüpfel (Fett-Markierung stammt von mir):

Was die „Unerfahrenheit der Veranstalter“ angeht, sehe ich die Sache differenzierter. Die Medien schießen sich gerne auf Herrn Schaller ein und unterstellen ihm Unerfahrenheit. Das mag sogar stimmen, was dabei aber übersehen wird ist, dass nicht Herr Schaller persönlich die Veranstaltung organisiert, sondern dass Lopavent verschiedene , professionelle Veranstalter dazu angeheuert hat. Erfahrung und Wissen war also durchaus vorhanden.

 

Weiß darüber jemand Näheres?

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Die Leserin schrieb:
Zitat aus dem Interview mit Dr. Klüpfel (Fett-Markierung stammt von mir):

Was die „Unerfahrenheit der Veranstalter“ angeht, sehe ich die Sache differenzierter. Die Medien schießen sich gerne auf Herrn Schaller ein und unterstellen ihm Unerfahrenheit. Das mag sogar stimmen, was dabei aber übersehen wird ist, dass nicht Herr Schaller persönlich die Veranstaltung organisiert, sondern dass Lopavent verschiedene , professionelle Veranstalter dazu angeheuert hat. Erfahrung und Wissen war also durchaus vorhanden.

Weiß darüber jemand Näheres?

Dazu gibt es drei Quellen:
Die Loveparade Webseite
"Crew der Loveparade"
Dort steht unter der Überschrift:
"Die Köpfe der Loveparade"

Direktion
Rainer Schaller
Chief Executive
Kersten Sattler
Executive Director and
Creative Director

Musik
3 Personen

Produktion
Stephan Sasse
Produktionsleiter
Philipp Bänfer
Produktion
NN
Produktions Assistentin

Public Relations:
Björn Köllen
Pressesprecher
NN
Junior PR Manager

Medienkooperationen
NN

Anwohnerbetreuung
NN

(Diese Webseite wie einige andere wurde blitzschnell aus dem Netz genommen und wurde aus dem Google Cache gesichert.)

Szenarienworkshop der Polizei
am 8.7.

"Einsatzleitungen am Veranstaltungstag Lopavent GmbH"
Veranstaltungsleitung
Floatsteuerung
Leitung

Herr Sasse
Herr Elsner

(Die letzten drei Seiten der Anlage 15 zum Zwischenbericht sind in der Anlage 29 zum Schlussbericht
weggelassen worden. Sie geben die Verantwortlichkeiten bei allen beteiligten Organisationen wieder
und die beiden Telefonnummern für die Telefonkonferenzen.)

 

Veranstaltungsbeschreibung Loveparade 2010 Duisburg vom 16.7. 2010
Lopavent GmbH

(anonymisiert: Anlage 23 zum Schlussbericht der Stadt Duisburg)

Technische Leitung
Günther Spohr    Petra Wiedenhöft

Leitung Sicherheit
Lutz Wagner

Produktionsleitung
Stephan Sasse

Gesamtleitung
Kersten Sattler

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z.B. Karsten Sattler. Ueberwiegend Leute (Veranstaltungstechniker), die auch schon bei anderen Ruhr.2010 gearbeitet haben, was unterstreciht, dass die LP auf jeden Fall ein Ruhr.2010-project gewesen war.

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Felix Licht schrieb:
z.B. Karsten Sattler. Ueberwiegend Leute (Veranstaltungstechniker), die auch schon bei anderen Ruhr.2010 gearbeitet haben, was unterstreciht, dass die LP auf jeden Fall ein Ruhr.2010-project gewesen war.

Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Sattler und Sasse, die übrigens nicht Techniker sondern Eventmanager sind machen seit Jahren die Loveparade. Während sie in Duisburg mit Lopa beschäftigt sind leiten Sie parralel das Ereöffnungsevent auf der Zeche Zollverein in Essen.
Also: man kennt sich, man kooperiert, man testiert sich Professionalität. Aber die Sporen haben sich die beiden bei Lopavent verdient...

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Danke, jetzt verstehe ich es. Klar, die Loveparade arbeitete auch in der Organisation vor allem mit Freiberuflern. Es hörte sich im Interview so an, als seien da noch Unternehmen eingeschaltet gewesen, von denen ich bislang nichts gehört hatte.

Über Stephan Sasse habe ich einen Artikel gefunden, in dem auch sein Werdegang geschildert wird:

http://www.derwesten.de/staedte/soest/Soester-organisiert-Loveparade-id1738625.html

Das hat mich allerdings einigermaßen erschüttert. In dem Artikel wird er nämlich als Veranstaltungskaufmann bezeichnet. Sollte er tatsächlich diese Ausbildung absolviert haben, so gehörte die Versammlungsstättenverordnung zum Prüfungsstoff. Sowohl in der Zwischen-, wie auch in der Abschlussprüfung gibt es regelmäßig Fragen zu dieser Verordnung.

Dennoch war es Sasse, der an der berühmt gewordenen Sitzung vom 18. Juni teilnahm, während derer die Lopavent-Vertreter "überrascht" waren, "welche rechtlichen und formalen Anforderungen die Bauordnung stellen würde" (Zitat aus dem Protokoll). Es war jene Sitzung, in der Lopavent darauf beharrte, nur 155 statt 440 Meter Fluchtwege zu planen, und Ordnungsdezernent Rabe darauf hinwies, dass der Oberbürgermeister die Veranstaltung wolle. Baudezernent Dressler zierte das Protokoll dann mit der handschriftlichen Notiz, dass er aufgrund dieser Problemstellung eine Zuständigkeit und Verantwortung ablehne. Weitere Teilnehmer an der Sitzung von Seiten Lopavent waren ein nicht namentlich genannter Sicherheitschef (müsste dann wohl Wagner gewesen sein) und ein Anwalt (der sich kaum zu Fluchtwegbreiten geäußert haben dürfte).

Sasse seiner Ausbildung nach (insofern die Info aus dem Artikel korrekt ist) auch wissen müssen, dass das Veranstaltungsgelände an den Einlassschleusen begann.

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@136 Die Leserin

 

Ihre Erschütterung bzw. deren Ursache kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Zum Einen war ja eh klar, dass da bei Lopavent jemand für Sicherheit verantwortlich war und derjenige muss natürlich irgendeine Ausbildung haben die ihn dazu qualifiziert. Wundern würde mich da eher, warum es ein Veranstaltungskaufmann da schon tut. Vielleicht hatte er ja noch Zusatzqualifikationen.

Und zum Anderen hatte Prof. Dr. Müller ja ausgeführt, dass die Breite der Fluchtwege nicht kausal im Zusammenhang standen mit dem Unglück. Ich sehe zwar einen indirekten Zusammenhang insofern, dass es eben für den Tunnel und das Rampenende überhaupt keine Fluchtwege gab. Dass die Treppe nicht dafür taugte, wurde ja leider empirisch bewiesen.

 

@ 129 Felix Licht

Sie können die Stadt nur verklagen, wenn Sie selbst geschädigt wurden. Dann sollten Sie sich schleunigst an einen Anwalt wenden, der gibt Ihnen alle nötigen Infos. Prof. Dr. Müller ist sicher nicht die richtige Adresse dafür. Wenn Sie als Nichtbetroffener den Verdacht auf eine Straftat hegen, können Sie Anzeige erstatten, was dann wiederum Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auslösen würde - aber natürlich sind schon Andere auf die Idee gekommen, daher laufen die Ermittlungen ja schon seit Monaten.

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Phil H schrieb:

Ich sehe zwar einen indirekten Zusammenhang insofern, dass es eben für den Tunnel und das Rampenende überhaupt keine Fluchtwege gab. 

Zwar indirekt ist gut.

Andere hier - und auch ich - sehen darin einen der Hauptgründe schlechthin für die Todesfälle.

 

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Naja, soviel Ahnung kann man bei Lopavent nicht gehabt haben, siehe Anlage 25 Ablehnung Dressler:

http://linksunten.indymedia.org/de/node/24275

"Hier entspannte sich eine 'engagierte' Diskussion, in der Lopavent darauf hinwies, dass Fluchtwege von 440 Metern Breite von ihnen nicht dargestellt werden könten. Diese rechtlichen Voraussetzunge hätten sie noch nie machen müssen. Sie seien überrascht, welche rechtlichen und formalen Anforderungen die Bauornung stellen würde, ihnen ginge es allein um die praktische Seite. Mein Hinweis, dass dies sich daraus ergäbe, dass zum ersten Mal eine Geehmigung im Sinne der Sonderbauverornung erteilt werden müsse, konnten sie nicht nachvollziehen. Es könne nicht um rechtliche, sondern nur um die tatsächlichen Probleme gehen."

Das sagt doch alles. Das musikalische Konzept hingegen war wohl schon im Oktober fertig.

Es war Lopavent im Vorfeld (und dass noch am 18.06.10!!) nicht klar, dass bei einer Umzäunung des Geländes (die ja von Lopavent selbst gewünscht war) andere Vorschriften greifen, als bei einer offenen Veranstaltung. Eigenartig, dass Lopavent stets auf ihre "bisherigen Erfahrungen" hinwies, denn mit geschlossenen Veranstaltungen hatten sie ja wohl keine.

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Daphne schrieb:
Naja, soviel Ahnung kann man bei Lopavent nicht gehabt haben, siehe Anlage 25 Ablehnung Dressler:

http://linksunten.indymedia.org/de/node/24275
"Hier entspannte sich eine 'engagierte' Diskussion, in der Lopavent darauf hinwies, dass Fluchtwege von 440 Metern Breite von ihnen nicht dargestellt werden könten. Diese rechtlichen Voraussetzunge hätten sie noch nie machen müssen. Sie seien überrascht, welche rechtlichen und formalen Anforderungen die Bauornung stellen würde, ihnen ginge es allein um die praktische Seite. Mein Hinweis, dass dies sich daraus ergäbe, dass zum ersten Mal eine Geehmigung im Sinne der Sonderbauverornung erteilt werden müsse, konnten sie nicht nachvollziehen. Es könne nicht um rechtliche, sondern nur um die tatsächlichen Probleme gehen."

Das sagt doch alles. Das musikalische Konzept hingegen war wohl schon im Oktober fertig.

Es war Lopavent im Vorfeld (und dass noch am 18.06.10!!) nicht klar, dass bei einer Umzäunung des Geländes (die ja von Lopavent selbst gewünscht war) andere Vorschriften greifen, als bei einer offenen Veranstaltung. Eigenartig, dass Lopavent stets auf ihre "bisherigen Erfahrungen" hinwies, denn mit geschlossenen Veranstaltungen hatten sie ja wohl keine.

Diesen Teil des Protokoll interpretiere ich anders:
Lopavent ist nicht unwissend, die stellen sich dumm.

Immerhin ist der Termin ja anberaumt um über die Sonderbauverordnung zu sprechen. Lopavent aber den Eindruck mit dem überraschend aufgetauchten Rabe und Ordnungsverwaltung, an den hässlichen Auflagen noch vorbei zu kommen.
Dieser Überegriff des Rechtsdezernenten Rabe an der Seite von Lopavent gegen die Bauamtschefin Geer lässt ja dann Dressler in seinem handschriftlichen Vermerk so explodieren.

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Daphne schrieb:

Naja, soviel Ahnung kann man bei Lopavent nicht gehabt haben, ...

Es war Lopavent im Vorfeld (und dass noch am 18.06.10!!) nicht klar, dass bei einer Umzäunung des Geländes (die ja von Lopavent selbst gewünscht war) andere Vorschriften greifen, als bei einer offenen Veranstaltung. Eigenartig, dass Lopavent stets auf ihre "bisherigen Erfahrungen" hinwies, denn mit geschlossenen Veranstaltungen hatten sie ja wohl keine.

Auch ich hatte bislang die Ansicht, dass es an Ahnungslosigkeit lag.

Zumindest ging ich davon aus, dass Leute mit entsprechenden Kenntnissen lediglich an Stellen eingesetzt wurden, an denen sie entweder nicht den Gesamtüberblick hatten (z.B. nur Technik oben auf dem Festivalgelände) oder aber dass sie auf untergeordneter Position bei Lopavent arbeiteten und man nicht auf sie gehört hat oder sie erst gar nicht versuchten, ihre eigene Ansicht unternehmensintern entsprechend zu vertreten.

Nun aber hat sich herausgestellt, dass an entscheidender Stelle mindestens eine Person an der Planung und Vorbereitung von Seiten Lopavent mitwirkte, welche aufgrund ihrer Ausbildung über das entsprechende Wissen verfügen musste.

Sollte die Angabe in dem Artikel korrekt sein, so können wir nicht mehr von Ahnungslosigkeit ausgehen. Dann müssen wir stattdessen davon ausgehen, dass die Vertreter von Lopavent z.B. auf der Sitzung am 18. im Juni, aus deren Protokoll auch Daphne zitiert hat, die Unwahrheit gesagt haben, was ihre angebliche Überraschung und das Nicht-Nachvollziehen-Können anbelangt.

Dann hätte Lopavent sehenden Auges einige der wichtigsten Sicherheitsvorschriften außer Acht gelassen - wie übrigens auch die Duisburger Behörden, welche die seltsame Zweiteilung des Geländes mit einer falschen Genehmigung absegneten.

Das Ergebnis ist zwar dasselbe. Aber ich persönlich finde, dass es noch einen Unterschied macht, ob jemand aus Ahnungslosigkeit oder sehenden Auges Sicherheitsvorschriften außer Acht lässt.

 

P.s.: Selbstverständlich musste es eigentlich außerdem noch Personen bei Lopavent geben, die über eine zusätzliche Qualifikation für die Sicherheitsbelange verfügen. Das ist von meiner Aussage nicht betroffen.

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Der formal qualifizierte "Meister der Veranstlatungstechnik unter diesen Profis dürfte "Günther Spohr" sein.
Jedenfalls höre ich, dass er in einschlägigen Verzeichnissen steht und u.a. in dieser Funktion für die Berliner Philharmoniker in Projekten tätig wurde.

Bisher ist aber nicht verifiziert, dass er die Veranstaltung am 24 Juli 2010 auch gefahren hat, und welche Freiräume und Geschäftsführer - Kompetenzen ihm dabei übertragen waren.

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Gestern Abend bekam die Loveparade noch einmal an prominenter Medienstelle Erwähnung, nämlich im heute-journal des ZDF (in der Mediathek noch verfügbar: hier). Im Gespräch sei jetzt ein "Runder Tisch" über Entschädigungsfragen. Sowohl Sauerland als auch Schaller stimmen in der Sendung zu. Aus meiner Sicht bleibt aber die Frage offen, ob die dort interviewten Betroffenen dasselbe meinen, wenn sie sich wünschen, dass "Verantwortliche für ihre Fehler gerade stehen". Aber natürlich ist es sinnvoll, jenseits einer (straf)rechtlichen Klärung, die noch Jahre dauern kann, außergerichtlich einen Schadensausgleich zu suchen.

Insgesamt habe ich mich schon lange gewundert, wie gelassen die Öffentlichkeit auf angebliche Ahnungslosigkeit reagiert. Nur beim Oberbürgermeister Sauerland macht man da eine Ausnahme und ist der Ansicht, er hätte sich aber im Detail informieren und alles wissen müssen.

 

Die Nachsicht betrifft insbesondere die Duisburger Behörden. Ich fasse es nicht, dass sich eine zusätzliche Behörde von Landesseite einschalten soll, wenn Großveranstaltungen in Städten geplant werden, die wenig Erfahrung damit haben!

Unterhält eine Stadt ein ganzes Bauamt nur dafür, dass die Beamten dort nur Fälle bearbeiten können, die ihnen ganz oft über den Weg laufen? Die Beamten dort können also immer nur dasselbe tun? Liegt etwas außerhalb der alltäglich zu verrichtenden Spur, dann sind sie leider überfordert? Und sie sind nicht einmal in der Lage, sich dann entsprechende externe Expertise einzuholen?

Statt dessen genehmigen sie hilflos und blind irgendetwas und der Steuerzahler sagt: "Ach, na ja. Das machen die ja auch nicht jeden Tag. Dann können wir da auch kein gescheites Ergebnis erwarten. Also müssen wir eine zusätzliche Behörde einrichten, die dann immer nur genau diese Dinge bearbeitet. Wunderbar, dann können die das ja vielleicht."

Das kann doch nicht ernsthaft sein.

Die Einschaltung einer zusätzlichen Stelle auf Landesebene oder sonstwo bedeutet einfach nur eine zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kosten für den Steuerzahler.

 

Ein Bauamt muss in der Lage sein, auch Fälle nach der Sonderbauverordnung zu bearbeiten. Bei komplizierten, außergewöhnlichen Sachverhalten muss es die Möglichkeit haben, externe Expertise einzuholen.

Und genau das ist im Falle der Loveparade geschehen!

Als externe Experten wurden Schreckenberg, Ökotec Fire & Risk und Traffgo eingeschaltet.

 

Ökotec sollte das Brandschutzkonzept erarbeiten, zu dem auch die Rettungswege zählen. Auch denen musste auffallen, dass das Veranstaltungsgelände an den Einlassschleusen beginnen muss.

Mit der Arbeit dieser ganzen Experten müssen wir uns noch einmal etwas eingehender beschäftigen.

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Unrechtsbewusstsein  

Merkmal der persönlichen Vorwerfbarkeit ist neben der abzugrenzenden Schuldform Vorsatz- Fahrlässigkeitsschuld der intellektuelle Faktor der Unrechtseinsichtsfähigkeit (Unrechtsbewusstsein). Verkürzt ausgedrückt wird hier die Einsicht des Täters in die materielle Rechtswidrigkeit seines Handelns überprüft. Da der Schuldvorwurf aber nicht nur den tatbestandlichen Unfähigkeitsgehalt umfasst, das Unrecht der Tat einzusehen, sondern alternativ auch den Umstand, trotz dieser Einsicht nicht rechtskonform handeln zu können, ist die Überprüfung des voluntativen Faktors der Steuerungsfähigkeit in diesen Fällen indiziert (§ 20 StGB).

Im Rahmen der Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit des Täterhandelns wird auf das aktuelle, mindestens potentielle Unrechtsbewusstsein abgestellt. Ein persönlicher Schuldvorwurf wird aus der Möglichkeit resultieren, die Einsicht in das Unrecht der Tat bei zumutbarem Einsatz der Erkenntniskräfte und Wertvorstellungen zu erhalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldvorwurf

bei zumutbarem Einsatz der Erkenntniskräfte

Darauf haben anscheinend einige verzichtet oder für kontraproduktiv gehalten.

 

mffffgggg

 

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Die SBauVO legt die Verantwortung für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen ganz klar in die Hände von hierzu ausgebildeten Personen. Diese können sich gar nicht auf Unwissenheit berufen. Die Bauämter, die externen Gutachter wie auch die Sicherheitsorganisationen haben permanent mit Veranstaltungen und Versammlungsstätten nach SBauVO (VStättVO) zu tun. Auch hier kann sich niemand auf Unwissenheit berufen.

Man sollte nicht darauf vertrauen, dass die zuständigen Behörden bezüglich SBauVO/ VStättVO ihre "alltägliche" Arbeit korrekt erledigen. Dann wären nämlich bestimmte Entscheidungsabläufe sicher und korrekt in eine selbstverständlich ausgeübte Praxis übergegangen.

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Die Leserin

"Mit der Arbeit dieser ganzen Experten müssen wir uns noch einmal etwas eingehender beschäftigen."

Wird schwierig sein, da Interviews abgelehnt werden, abgesehen von TraffGo HT.

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@Die Leserin

Ja stimmt schon, könnte auch ein direkter Zusammenhang sein. Das ist vermutlich einer diese Detailfragen, um die sich Juristen "streiten" - sind nur die, die "keine Fluchtwege am Tunnel" genehmigt haben verantwortlich oder hätte man das schon an dieser nackten Zahl erkennen müssen? Wenn ich als Nichtjurist grad noch drüber nachdenke, kommt mir letzteres sogar plausibler vor.

 

@Lothar Evers

Ja, dieses Dummstellen war ja auch im Nachhinein Teil der Strategie von allen Beteiligten. "Ich? Weiss von nix!" Nur allzu plausibel anzunehmen, dass man sich da bei der Planung auch schon dumm gestellt hat, wenn es einem grad in den Kram gepasst hat.

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"...wie übrigens auch die Duisburger Behörden, welche die seltsame Zweiteilung des Geländes mit einer falschen Genehmigung absegneten."  Die Leserin

Dabei hat man dann wohl die Zugangsrampe irgendwie übersehen.... denn Dressler sagte:

"Ja, ich habe die Genehmigung für die Massenveranstaltung erteilt", gibt der studierte Architekt zu. Seine Genehmigung habe sich aber nur auf den engeren Bereich des stillgelegten Duisburger Güterbahnhofes bezogen, auf dem auch die Bühne stand. Der Bereich des Tunnels und der Treppe, in dem Menschen zu Tode gequetscht worden sind, "gehörten nicht zu dem von mir genehmigten Bereich", sagt Dressler. Dafür seien Polizei, Veranstalter und Feuerwehr verantwortlich gewesen. Dieser Punkt ist Dressler so wichtig, dass er einen Kugelschreiber greift und das Unglücksgelände auf einem Stück Papier skizziert. "Um es ganz deutlich zu machen", sagt er dabei."

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Loveparade-T...

Und die Sondernutzungsgenehmigung bezog sich ja lediglich auf die Karl-Lehr-Str. Also wurde die Zugangsrampe samt Treppe ohne Genehmigung genutzt? Oder bedurfte sie keiner, weil es ja quasi keine Nutzungsänderung (Zuweg) gab...?

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