Dorfrichter Adam bei Twitter - wer dahinter wohl steckt?!
von , veröffentlicht am 27.10.2010Also, da muss man schon Mut haben - während der Sitzung zu twittern. Aktuell findet sich hier "Dorfrichter Adam", der mit ganz typischen/alltäglichen Neuigkeiten aus seinem Leben als Straf- und OWi-Richter aufwartet. Echt amüsant zu lesen. Zur Probe einmal ein paar Auszüge:
"....6 Owis in 140min: 3x Fahrverbot bestätigt, 2x Geldbuße reduziert, 1x Rücknahme, 1x Fortsetzung. Und noch lange nicht Feierabend...."
"...Mal anders herum: Taxler prügelt Fahrgast und geht mit 9 Mo. m. B. nach Hause...."
"...Fehler der Verwaltungsbehörde korrigiert und Fahrverbot wg. n. verwertbarer Voreintragung entfallen lassen. Betroffener ist glücklich...."
"...Referendar beantragt 3 Monate o. B., weiche etwas ab und verwarne angemessen mit vorbehaltenen 60 Tagessätzen.
"...Zwei Bußgeldbescheide über vierstellige Beträge verworfen, weil Betroffener nicht erschienen ist. Warten auf Wiedereinsetzungsantrag...."
Wie damals bei Ballmann wird nun sicher überall geraten, wer der nette Kollege ist, der uns über seinen Alltag auf dem Laufenden hält. Hat ein Blogleser eine Idee?
Nachtrag: Einen ersten Hinweis habe ich schon erhalten...
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA JM kommentiert am Permanenter Link
Hohes Gericht,
wenn ein Blogleser eine Idee hat, möge er selbige für sich behalten, auf dass der twitternde Kollege nicht Ballmanns Schicksal teilen muss.
Mein Name kommentiert am Permanenter Link
"während der Sitzung"? Bei den angegeben Uhrzeiten?
interessant jedenfalls: einer seiner Follower ist Burhoff -- jener Burhoff, der die Anonymität so verwerflich findet: http://blog.beck.de/2010/10/17/richtervorbehalt-bei-blutprobenentnahme-weg-damit#comment-26816
die Meldungen sind jedenfalls bei weitem nicht so interessant wie die des (nun nicht mehr pseudonymen) Amtsgerichtsdirektors, der auch mit seinem Klarnamen tiefe Einblicke in die menschliche Natur (und wie sie sich vor Gericht äußert) zulässt: http://blog.beck.de/2010/09/28/alltag. Die Information dagegen, ob jemand nach 30 oder nach 3 Minuten seinen Einspruch in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache zurücknimmt, ist nicht wirklich erhellend.
ich kommentiert am Permanenter Link
Ich finde den Aufruf - nichts anderes ist es ja -, jetzt eine (Hexen)Jadg zu beginnen, am besten mit einem Pokal für den Enthüllenden nicht so gut.
BtW: Muss es ein Richter sein? Auf der Bank dort oben ist viel Platz und Namen sind Schall und Rauch...
RA Neldner kommentiert am Permanenter Link
Man sollte dem Richter seine Anonymität lassen, so lange er sich nicht selbst enttarnt.