BMJ: Klick bei Online -Bestellung zur Bestätigung der Kosten?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 01.11.2010

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Referentenentwurf  für ein Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr präsentiert, das in §312e BGB eingefügt werden soll. Ziel ist, dass die Anbieter bei kostenpflichtigen Online-Angeboten die Verbraucher demnach künftig mit einem deutlichen Hinweis u.a. vor versteckten Kosten warnen.

Vor einer Bestellung müsse der Verbraucher mit einem Klick ausdrücklich bestätigen, dass er die Erläuterung (Gesamtpreis, Kostenberechnung, Lieferkosten, Mindestlaufzeit)  gesehen habe. Diese sog. „Button-Lösung“ solle es ermöglichen, dass sich die Nutzer  leichter gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen können. So heißt es am Ende des Entwurfes: „Ein Vertrag, der nicht unter Beachtung der Nummern 1 und 2 geschlossen wird, ist nichtig.“

Frage an alle: Führt  "Button-Lösung" die Transparenz beim E-Commerce zu mehr Transparenz oder mehr Bürokratie? Ist ein solcher nationaler Alleingang anzulehnen - die geplante EU Verbraucherrechte-Richtlinie zu diesem Thema wird wohl nicht vor 2012 verabschiedet werden?

Link: http://www.bmj.de/files/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8/4737/RefE_Butto...

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3 Kommentare

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Nein.

Leider eindeutig nicht. Wer abzocken will, zockt weiter ab. Mit sog. Portalseiten wird dies derzeit schon praktiziert.Beispiel:  www.ichzockeab.de wirbt bei google unter hehehe.ichzockeab.de mit dem kostenlosen Download von Firefox. Während auf www.ichzockeab.de breit und lang steht "96 EUR / Jahr inkl. Seelenverkauf" steht auf hehehe.ichzockeab.de nichts davon. Nutzer melden sich an und kommen später in Erklärungsnöte, da die Seite www.ichzockeab.de immer "in Ordnung" war (die RS macht ja schon deutliche Vorgaben, wie solche Seiten gestaltet sein müssen)

 

Also: Gute Idee aber die Abzocker werden schlauer sein! Wie wäre es, ein paar EUR in die Hand zu nehmen und eine Aufklärungskampagne zu starten à la "nicht Daten im Internet angeben"? Ich denke, diese Naivität wird so lange weiter Geld in die Taschen der Abzocker spülen.

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Für mich war der §312e bisher völlig ausreichend. Meines Wissens hat noch keiner der Abzocker erfolgreich versucht, von seinen "Kunden" gerichtlich den Kaufpreis einzufordern. Das Problem ist also nicht, dass hier kein wirksamer Vertrag zustande käme, sondern dass die Opfer eingeschüchtert werden und lieber die - meistens überschaubaren - Beträge zahlen, als sich selber gerichtlich zu wehren.

Meines Erachtens würde hier eher eine strafrechtliche Lösung weiterhelfen. Das Geschäftsmodell beruht in der landläufigen Wahrnehmung auf Betrug - das sollte auch das StGB widerspiegeln.

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Habe letzte Woche SternTV gesehen, offenbar stimmt das, was die Nr. 2 hier sagte:

 

5% zahlen sofort, weitere 5% nach der ersten Mahnung, 5% durch Inkasso und weitere 10 % durch Hinterhertelefonieren.  

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