Weihnachtliche Grüße

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.12.2010
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht3|2233 Aufrufe

An alle Leser des Blogs, die sich trotz der Feiertage hierhin verirrt haben: Frohe Weihnachten!

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3 Kommentare

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auf dass es friedlich zugehe und nicht die Winterversion des Wasserwerfers eingesetzt wird:

http://www.rbb-online.de/nachrichten/vermischtes/2010_12/berlin__schneeballschlacht.html

kaum haben die Berliner mal Schnee, schon wird die Gelegenheit zu § 113 StGB genutzt - tststs... 

gibt es eigentlich schon Entscheidungen, aus denen hervorgeht, ob ein Schneeball als Waffe gilt oder die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung darstellt? (besonders schwerer Fall, 6 Monate bis 5 Jahre)

;-)

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Guten Rutsch und auf ein wiedersehen montags bei den OWi

Terminen meines Verkehrsrechtspapstes wünscht Ihnen

 

der Anwalt von der Autohofkanzlei !!

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