LAG Berlin-Brandenburg zum "Mobbing"
von , veröffentlicht am 30.12.2010Mobbing gibt es wirklich. Aber es gibt auch Arbeitnehmer, die in jeder ihnen unangenehmen Weisung gleich eine schikanöse Behandlung sehen. Das LAG Berlin-Brandenburg hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt, dass von "Mobbing" nicht gesprochen werden kann, wenn auch eine Gesamtschau nicht erkennen lässt, dass zum Teil Jahre auseinander liegende Vorgänge in einem inneren Zusammenhang gestanden und dazu gedient haben oder auch nur geeignet waren, die Würde des Arbeitnehmers zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld zu schaffen. Dies sei zwar in § 3 Abs. 3 AGG nur als Voraussetzung einer Benachteiligung in Form der Belästigung für spezielle Diskriminierungsmotive umschrieben, lasse sich aber auch auf jede Form von Mobbing übertragen (Urt. vom 18.06.2010 - 6 Sa 271/10).
Wir danken unseren Lesern für die vielen interessanten Kommentare und wünschen alles Gute für 2011
Markus Stoffels und Christian Rolfs
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben