Hartz-IV-Klagewelle vor den Sozialgerichten

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 11.01.2011
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtSozialgerichteKlageflutHartz-IV|3480 Aufrufe

Während sich bei den Arbeitsgerichten dem Vernehmen nach eine gewisse Entspannung bei den Eingangszahlen abzeichnet, wartet die benachbarte Sozialgerichtsbarkeit mit bedrohlichen Zahlen auf. Vor allem die Hartz-IV-Rechtsstreitigkeiten belasten die Sozialgerichte in erheblichem Maße. Allein beim größten deutschen Sozialgericht in Berlin sind im vergangenen Jahr fast 32.000 neue Verfahren anhängig gemacht worden, sagte die Präsidentin des Gerichts, Sabine Schudoma. Innerhalb von sechs Jahren habe sich damit die Zahl neuer Fälle mehr als vervierfacht. 70 % aller Fälle betreffen nach Angaben Schudomas die Hartz-IV-Problematik . "An der Nordsee folgt auf Flut die Ebbe. Am Sozialgericht Berlin steigt die Klageflut Tag und Nacht", wird die Präsidentin zitiert. Bemerkenswert ist auch die Erfolgsquote der Kläger: Jede zweite Hartz-IV-Klage beim Sozialgericht hat zumindest teilweise Erfolg. Die Gerichtspräsidentin sieht darin "ein klares Signal an die Politik". Immer neue Aufgaben, wie jetzt das Bildungspaket, sorgten für eine Überlastung der Jobcenter. "Weniger Bürokratie, bessere Software, mehr Zeit für den Einzelfall - das wären Schritte in die richtige Richtung", so Frau Schudoma, die zudem kritisierte, dass bei der anstehenden Reform zahlreiche Verbesserungsvorschläge aus der Praxis nicht berücksichtigt worden seien. 

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