De-Mail und die Justiz – Chancen für den Elektronischen Rechtsverkehr

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 27.01.2011

Die Einführung der sogenannten „De-Mail“ steht unmittelbar bevor. Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren zum De-Mail-Gesetz. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ab dem Frühjahr 2011 auf einfache Weise rechtssicher, verbindlich und vertraulich elektronisch kommunizieren können. Auch der Elektronische Rechtsverkehr soll von „De-Mail“ profitieren.

Eine Expertenrunde diskutiert auf Initiative des Deutschen EDV-Gerichtstages, der NIFIS und der EEAR am 3. Februar 2011 in Berlin die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie die Möglichkeiten, die sich für den Ausbau des Elektronischen Rechtsverkehrs aus De-Mail ergeben.

Donnerstag, 3. Februar 2011, 10-17 Uhr
in der Vertretung des Saarlandes beim Bund, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin

Wir möchten Sie herzlich einladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen:

Das detaillierte Programm finden Sie hier. Neben den Fachvorträgen ist ausführlich Gelegenheit für Diskussionsbeiträge. Die Teilnahme ist kostenlos.

Um die Planung zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Teilnahme per E-Mail an die Adresse info(at)eear.eu zu bestätigen.

Eine Veranstaltung des Deutschen EDV-Gerichtstages in Kooperation mit der Europäischen EDV-Akademie des Rechts und der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit NIFIS e.V.

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3 Kommentare

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Ich halte De-Mail in der jetzigen Konzeption für den elektronischen Rechtsverkehr aus datenschutzrechtlichen Gründen für nicht praktisch nutzbar. Quasi jeder anwaltliche Schriftsatz enthält personenbezogene Daten - insb auch solche i.S.d.§ 3 Abs. 9 BDSG, also mit erhöhtem Schutzbedarf. Wenn diese an das Gericht übermittelt werden, dann ist zu gewährleisten, dass sie nicht unbefugt gelesen oder kopiert werden können. Dabei handelt es sich (zumindest nach Auffassung der Datenschutzbehörden) um eine nicht disponible gesetzliche Verpflichtung, der nur nachgekommen werden kann, wenn entweder die Dateine selbst verschlüsselt werden, oder ein „sicherer“ Kommunikationsweg (d.h. mit „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ zum Einsatz kommt. Einen solchen Kommunikationsweg stellt De-Mail aber nicht dar. Das erkennt auch der Gesetzgeber. Im Entwurf ( http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/E... ) steht auf S. 22: „Gleichzeitig und zusätzlich sind aber Ende-zu-Ende-Sicherheitsmaßnahmen der Nutzer, die für bestimmte Inhalte oder die Kommunikation bestimmter Berufsgruppen gewünscht oder erforderlich sind, möglich. Diese Sicherungsmaßnahmen werden vom sicheren Postfach und Versanddienst sowie dem Verzeichnisdienst unterstützt und erleichtert (vgl. § 7), erfordern jedoch eine eigene Aktivität des Nutzers. Dies stellt Satz 3 klar.“ Aufschlussreich auch der nächste Satz (Entwurf ebda.) „Im Bereich des § 30 AO scheidet eine Übermittlung von Nachrichten per De-Mail von der Behörde zum Steuerpflichtigen aus.“ D.h. De-Mail ist offenbar nicht ausreichend sicher um den Anforderungen des § 30 AO (Steuergeheimnis) zu genügen. Wenn aber zusätzlich zu De-Mail noch eine Nutzung von Verschlüsselung notwendig ist wird das ganze unpraktikabel und der durchschnittliche Anwalt wird davon absehen diesen Aufwand zu betreiben. Ich halte das EGVP, welches seit eh und je eine „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ hat, für die Justizkommunikation sehr viel geeigneter. M.E. sollte dieses ausgebaut werden statt noch einen weiteren Kommunikationskanal zu öffnen.

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Man sollte nicht durch ständige Verweise auf datenschutzrechtliche Bedenken den technischen Fortschritt aufzuhalten versuchen!

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Eine absolut überzogene Forderung. Auch Briefe können geöffnet und Akenteile vernichtet werden. Das im Rahmen des ERV das Augenmaß verloren wurde, ist ein Grund dafür, dass der ERV faktisch nicht existiert - zumindest in De-Mail wird hieran auch nichts ändern! Echte Chancen hat der ERV nur bei verpflichtender Nutzung.

Schlimm ist auch, dass DE-Mail die Bürger glauben lassen wil, dass nun endlich der Abschluss rechtsgültiger Verträge per E-Mail möglich sein. Ich schliesse täglich Verträge per E-Mail ab, teilweise sogar - wer hätte geglaubt, dass das ohne vorherige Authentifizierung, Verschlüsselung und Aufzeichnung geht - am Telefon ab!

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