Behörden brauchen keinen Anwalt

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 13.02.2011

Mit der umgekehrten Konstellation, ob nämlich die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren durch eine Behörde als notwendig anzuerkennen ist mit der Folge, dass der Prozessgegner bei Unterliegen im Rechtsstreit diese zu übernehmen hat, hat sich das VG Koblenz im Beschluss vom 22 11. 2010 -7 K 220/10- befasst. Das Gericht gelangte zu der - zutreffenden - Auffassung, dass die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren durch eine Behörde grundsätzlich zu verneinen ist; aber die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts seitens einer Behörde im Vorverfahren sei aber dann zu bejahen, wenn dort außergewöhnliche Kenntnisse wie etwa bei der Anwendung ausländischen Rechts oder schwierigen zivilrechtlichen Fragen erforderlich seien.

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