Nur ein bisschen abgeschrieben - ist das denn so schlimm? Plagiatsvorwurf gegen Verteidigungsminister

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.02.2011

Eine Suche nach Fehlern, die Politiker einmal auf anderen Feldern begangen haben, sieht entweder aus wie eine Kampagne politischer Gegner, oder sie hat schnell etwas Korinthenkackerisches - vier oder acht  Absätze auf einigen hundert Seiten (SüddeutscheSpiegelOnline und FAZ), das kann doch wohl nicht so erheblich sein (update: die im Internet schon verbreitete Rezension von Andras Fischer-Lescano  in der Kritischen Justiz - Heft1/2011 -  verweist immerhin auf 24 Absätze, ohne vollständige Überprüfung der Arbeit). Schließlich soll es doch beim Politiker vor allem auf seine politischen Meriten ankommen.

Naja.

Ich will hier einfach nur die Maßstäbe anführen, die ich selbst (und wohl die meisten meiner Kollegen) bei Verstößen gegen das wissenschaftliche Arbeiten bei Studienarbeiten im Rahmen der juristischen Universitätsprüfung (Teil der Ersten Juristischen Prüfung)  anwenden, und die ich auch Doktoranden predige:

JEDE Übernahme eines fremden Gedankens MUSS in der Fußnote genau bezeichnet werden. Eine wörtliche Übernahme von Textstellen anderer Autoren ist mit Anführungszeichen vor und hinter dem Zitat anzuzeigen und ebenfalls in der Fußnote zu belegen. Im Literaturverzeichnis sind wirklich alle verwendeten Quellen anzugeben.

Wird (bei der Studienarbeit) eine Missachtung dieser Regeln gefunden, führt dies zur Abwertung um einige Punkte, bei mehrfachen Verstößen in einer Arbeit zur Wertung "ungenügend" - und zwar egal, wie gut der sonstige Text ist. In den vergangenen Jahren sind schon einige Studenten bei Stichproben "erwischt" worden. Bei manchen bin ich sicher, dass es gar kein böser Wille war, nur das Ungeschick/die Unsitte, aus dem Internet Textstellen direkt in den Entwurf zu kopieren und dann das Umformulieren und/oder das Belegen zu vergessen. Aber der subjektive Tatbestand kann hier nicht entscheidend sein: Jede Arbeit muss objektiv diese Formalien erfüllen.

Natürlich bin ich nicht so naiv zu glauben, dass alle Plagiatstellen in Studien- und Doktorarbeiten gefunden werden. Es wäre auch viel zu viel Aufwand, als Gutachter alle Arbeiten komplett darauf zu überprüfen, ein gewisses Vertrauen muss man zu seinen Studenten und Doktoranden schon haben, sonst lenkt die Suche nach "Stellen" ab vom Wesentlichen, dem Inhalt. Ich bin daher ziemlich sicher, dass es "da draußen" viele Arbeiten gibt, die solche Fehler wie die unseres Verteidigungsministers enthalten, ganz unabhängig von der sonstigen Qualität (im Übrigen gibt es ja auch Plagiats-Beispiele von anerkannten hervorragenden Wissenschaftlern).

Doch: Bei -  notwendig publizierten - Doktorarbeiten ist, wenn der Doktor prominent ist oder wird, immer damit zu rechnen, dass ihm später solche Fehler vorgehalten werden. Das ist dann doppelt peinlich. Und das sage ich meinen Doktoranden: Lieber jetzt doppelt und dreifach prüfen, ob alles schön belegt ist, als sich nachher (wenn man prominenter Richter oder Minister geworden ist) solche Dinge vorwerfen lassen zu müssen.

Ein großer Skandal?  (update 21.02.:) Ja, da sich die Plagiatstellen als systematische Vorgehensweise entpuppt haben.

 

Update 21.02. 17.30 Uhr: Mittlerweile sind abgeschriebene und nicht korrekt zitierte Stellen mit wörtlichen oder fast wörtlichen Übernahmen aus Fremdtexten auf 271  Seiten der Dissertation entdeckt worden (Quelle). Einen anschaulichen  interaktiven Überblick mit Nachprüfungsmöglichkeit bietet diese neue Seite.

Update 1. März In der Wissenschaft wird inzwischen zunehmend der Rücktritt des Verteidigungsministers gefordert:

Offener Brief an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel von Doktoranden und Promovierten LINK

Erklärung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zu den Standards akademischer Prüfungen LINK

 

UPDATE 1. März, 11 Uhr: Laut Spiegel-Online will zu Guttenberg heute noch seinen Rücktritt als Minister bekanntgeben.

 

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358 Kommentare

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Sehe ich genauso.

Wobei hinsichtlich "des Unrechtsgehalts" beim wissenschaftlichen Arbeiten zu trennen ist zwischen fehlender Zitierung, weil übersehen, vergessen etc. und dem systematischen Übernehmen fremder Passagen. Beides missachtet die wissenschaftlichen Standards, nur letzteres kann zum Aberkennen der Doktorwürde führen, vgl etwa § 23 der Tübinger Juristen-Promotionsordnung ("Täuschung").

 

An meiner ehemaligen Universität ist es mittlerweile bei Hausarbeiten üblich, eine elektronische Version abzuliefern, die mit einem Suchprogramm auf Plagiatsverdacht überprüft wird (keine Ahnung, wie das genau funktioniert). Bei Dissertationen wurde das bislang aber nicht gehandhabt. Sollte man hierüber nachdenken?

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Bei einem größeren Plagiatsfall, mit dem ich zu tun hatte und zur Aberkennung des Titels führte, wäre die elektronische Prüfung negativ ausgefallen, da nur aus Printmedien abgeschrieben wurde. Im Übrigen ist die elektronische Prüfung schon weit verbreitet, auch an unserer Uni.

Dass die elektronische Überprüfung in solchen Fällen nicht anschlagen kann, ist natürlich verständlich. Wobei sich das in Zeiten von google.books ändern kann.

Meine Frage zielte eher darauf ab, warum bei studentischen Hausarbeiten eine elektronische Überprüfung statt findet, bei Dissertationen - bei denen es immerhin um den Titel geht - jedoch nicht. Der Aufwand kann es nicht sein. Ist das eine Frage des "Vertrauens"?

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Also, dann besser den Doktor so: Ah! Bei AMAZON hab ich `nen "Dr." 

  

Nun im aber ernst:

Ich glaube, jeder weiß, dass im Bereich der Promotionen viel unlauter läuft. Ich meine damit bewusst gar nicht die sogenannten Promotionsvermittler, die Promotionen verkaufen, sondern - was m.E. interessanter/erschreckender ist -  Promotionen, die über die politische Schiene laufen... 

 

...arme "Normalpromovierer"!

 

Ganz wichtiger Hinweis von Ihnen, Herr Krumm: Es geht bei der "Strenge" auch um die Normalpromovierer, die sich teilweise jahrelang plagen und dann zu Recht ein bisschen stolz auf ihren Titel sein dürfen. Der Titel wird natürlich entwertet, wenn "wir" Professoren nicht darauf achten, dass der Titel nur mit einer gewissen Strenge vergeben wird.

hier auch noch ein schönes Beispiel einer politisch geförderten Arbeit: http://www.fr-online.de/politik/dr--kristina-koehler-und-ihre-helfer/-/1472596/3222244/-/index.html (abgesehen vom wiederholten Namensirrtum "Köhler" - es geht um Kristina Schröder). Fragen dazu bitte an das private Internet-Blog von Bild-Chef Kai Diekmann - so geht wissenschaftliche Diskussion heute in CDU-Kreisen ...

Kritisches zur elektronischen Prüfung hier.

Ich bilde mir ein, inzwischen einen gewissen "Riecher" entwickelt zu haben. Wenn mir eine Passage auffällt, prüfe ich es nach und finde dann recht oft auch etwas. Wieviele Stellen meinem Riecher entgehen, kann ich jedoch nicht sagen.

@ Prof. Dr. Müller: Kein Widerspruch von mir! Auch die Juristen mit "Dr.", die ich kenne, haben sich alle mühen müssen.

Gerade in den Tagesthemen wurden Interviews mit den Plagiatsopfern wenn man sie denn so nennen will ausgestrahlt.

 

Es scheint so, als sei direkt in der Einleitung eine längere Passage wortwörtlich aus einem FAZ Artikel abgeschrieben worden.

Gerade die Einleitung ist doch besonders persönlich und dem Autor eigen, ich kann nicht nachvollziehen warum er das getan haben sollte.

So etwas kann einfach keine Nachlässigkeit mehr sein. Ich kann mich erinnern selbst die Einleitungen meiner vergleichweise unwichtigen Bachelor Arbeiten mehrfach nachgelesen und ständig umgeschrieben zu haben. Insbesondere auch nach Fertigstellung der Arbeit überprüft man doch noch mal ob die Einleitung wirklich zum Gesammtbild passt und wie sie wirkt falls sie der einzige Teil der Arbeit bleibt, der sorgfältig gelesen wird.

Ich weiss nicht, was ich zu solch einer Dummdreisitgkeit noch sagen soll.

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Der bekannte Plagiatskritiker Stefan Weber (Buch) kommentiert den Fall in seinem eigenen Blog:

Zitat:

In Kenntnis von mehr als 80 solchen Fällen ist mir klar: Diese bereits entlarvenden Funde weisen auf noch mehr hin.

Dies entspricht meiner Erfahrung.

Und bei "Archivalia" wurden auch schon weitere Stellen entdeckt.

 

 

 

 

 

Die automatisierten Plagiatsprüfungen der Universitäten sind zahnlose Tiger, die allenfalls bei den dreistesten Kopien anschlagen. Insofern könnte man eine solche Kontrolle bei Dissertationen für überflüssig halten. Es handelt sich im wesentlichen um Metasearch-Agents unterschiedlicher Qualität, die teils auf Online-Inhalte, teils auf lokale Datenbanken zugreifen. Da die Software über keine echte Semantik-Ebene verfügt, lässt sich das in jedem Fall durch konsequentes Paraphrasieren leicht ausmanövrieren, ob man das konkret angewandte Produkt nun geheim hält oder nicht. Ich führe Bewerberüberprüfungen mit effektiveren Werkzeugen durch, und da zeigt sich, dass Universitäten solche Plagiate, die anschließend bei Grin & Co. abermals verwertet werden und mir deshalb zur Verfügung stehen, damit nicht erkennen. Die Mittel für dieses Technik-Spielzeug sollten meines Erachtens eher einer in jeder Hinsicht sorgfältigeren menschlichen Korrektur zugute kommen.

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In Archivalia habe ich nicht nur meinen eigenen Fund (leider musste ich mich auf Libreka-Schnipsel berufen, da ich das Buch nicht habe) vorgestellt, sondern auch einen weiteren aus der Blogosphäre:

http://archiv.twoday.net/stories/14638009/

Auf meinem Schreibtisch liegt schon seit längerem das viel zu wenig rezipierte Buch des von mir als Open-Access-Verächter geringgeschätzten Arbeitsrechtlers Volker Rieble: Das Wissenschaftsplagiat, 2010, das bei honorigen Juristen fündig wird. Rieble spricht vom Versagen eines Systems. Pflichtlektüre!

Als Historiker ging mir der Fall Martin Stone nahe, den ich http://archiv.twoday.net/stories/6432894 vorgestellt habe. Wenn ein Wissenschafts-Star (Philosophiegeschichte des Mittelalters) aus gängigen Quellen über viele Jahre lang abschreiben kann, ohne dass die Koryphäen etwas merken - was sagt das über die Wissenschaft? Blamiert ist nicht nur Guttenberg, blamiert sind vor allem die Bayreuther Juristen, die einer so zusammengestoppelten Arbeit ein herausragendes Summa cum laude verliehen haben.

Selbst wenn man geneigt ist, dem Argument, dass man manchmal Belege anzugeben vergessen kann, Glauben zu schenken - auch aus der Sicht des Urheberrechts dürfen fremde geistige Schöpfungen nicht dazu herhalten, eigene Ausführungen zu ersparen. Niemand, der eine exzellente Arbeit schreibt, beginnt seine Einleitung mit einem ausführlichen Zitat aus fremder Feder, mag es noch so gelungen sein. 

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-02/guttenberg-doktorarbeit macht darauf aufmerksam, dass Guttenberg auch die von Rieble Bauernopfer-Referenzen genannten Zitate hat - all das deutet doch sehr schlüssig auf Vorsatz hin, eine neben dem politischen Tagesgeschäft entstandene Arbeit mittels ausgiebiger Nutzung fremder Textbausteine rasch über die Bühne zu bringen.  

 

 

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Die Nonchalance, mit der seitens der Betroffenen (leider auch in Hinsicht auf den Doktorvater) mit den Vorwürfen umgegangen wird, hat natürlich auch wieder mal eine wunderbare Vorbildwirkung für den Nachwuchs.

CopyPaste Arbeiten im Laufe des Studiums, vorwiegend in Belegarbeiten, aber auch bis hin zur Bachelor- oder Magisterarbeit sind immer häufiger in Stichproben zu finden, von halben Seiten bis zu ganzen Kapiteln, teilweise in Originalform, teilweise aufwendig umgeschrieben. Eine vollständige Überprüfung der eingereichten Arbeiten ist jedoch schon aus Zeitgründen und fehlender Automatisierung nicht wirklich möglich (die vorhandene und beworbene Software wurde zwar im Rahmen der Umstellung auf neue Prüfungsordnungen geprüft, aber hat ziemlich durchgehend keinen guten Eindruck gemacht).

Und schon im Schulbereich existiert da kein Unrechtsbewußtsein mehr. Hier in Sachsen gibt es die BeLL, eine freiwillige Sonderleistung seitens der Schüler, die mit 20% ins Abitur eingebracht werden kann, und eine Vorstufe wissenschaftlicher Arbeit darstellen soll. Es erfolgt, analag zum Studium, eine Belehrung und Einführung in die Grundlagen von korrektem Arbeitsaufbau, Zitierung, Quellenarbeit, Beweisführung, zusätzlich steht der betreuende Lehrer und der externe Betreuer (es gibt wie später im Studium quasi einen Zweitgutachter) zu Konsultationen und Zwischenberichten zur Verfügung. Trotzdem finde ich regelmäßig seitenweise 1:1 Kopien aus verschiedenen On- und Offlinewerken in den Endergebnissen, was im Gutachten natürlich festgehalten werden muß, und sich negativ auf die Note (je nach Umfang bis zu ungenügend) auswirkt. Wie soll man das den Schülern noch als falsch vermitteln, wenn selbst unsere Minister solche Fehlleistungen als 'nach bestem Wissen und Gewissen abtun'?

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@sic:

Sie mögen Recht haben, dass die Reaktionen schlechte "Vorbilder" darstellen. Jedoch glaube ich andererseits, dass die jetzt einsetzende Debatte um wissenschaftliche Standards eine heilsame präventive Wirkung entfalten könnte und das Unrechtsbewusstsein eher stärken als schwächen wird.

Jedoh glaube ich anderereseits, dass die jetzt einsetzende Debatte um wissenschaftliche Standards eine heilsame präventive Wirkung entfalten könnte und das Unrechtsbewusstsein eher stärken als schwächen wird.

Das wird m.E. davon abhängen, welche Konsequenzen (oder Nichtkonsequenzen) der "Fall Guttenberg" nach sich zieht.

Wie wird denn im Falle einer gerichtlichen Entscheidung ein Plagiat beurteilt?

Vor einigen Jahren habe ich festgestellt, daß eine Beschlußbegründung vom Amtsgericht vollständig aus einem in ein Internet-Forum gestellten Beschluß eines anderen Gerichts kopiert war, mit Punkt und Komma, das Gericht hatte diese Kopie als eigene Musterentscheidung an alle einreichenden Antragsteller-Vertreter verteilt!

Dies ohne jede Kenntlichmachung der Fremdverfassung. Zwei Jahre später bin ich zufällig über eine Google-Suchanfrage in diesem Forum gelandet und - mir kam der Text doch so bekannt vor! Ich habe das als Nichturteil gesehen und den Antrag -vergeblich- neu gestellt, denn der zu beurteilende Fall kann dadurch nicht angesprochen gewesen sein. -Oder doch?

@Herr Claes, ob und inwieweit Urteilstexte urheberrechtlich geschützt sind, ist eine völlig andere Frage und berührt auch nicht wissenschaftliche Standards. Dazu müsste man ggf. eine eigene Debatte eröffnen.

Zur hier verhandelten Sache:

Wie oben (#10) schon vemutet, finden sich weitere Plagiatsstellen in der Dissertation zu Guttenbergs. Im Internet existiert mittelrweile ein wiki-Dokument, das etwa 40 Absätze (darunter auch sehr lange) mit wörtlichen bzw. wortnahen Übernahmen aus Fremdtexten auflistet. Das Dokument ist allerdings inzwischen wegen Server-Überlastung schwer erreichbar (hier).

 

"ob und inwieweit Urteilstexte urheberrechtlich geschützt sind, ist eine völlig andere Frage und berührt auch nicht wissenschaftliche Standards. Dazu müsste man ggf. eine eigene Debatte eröffnen"

Dies bedarf keiner Debatte, vgl. § 5 Abs. 1, 5. Var. UrhG und Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 2. Auflage 2000, § 5 Rn. 16.

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Guttenbergs Arbeit scheint mir ohnehin keinen großen Forschungswert zu haben. Ein Besinnungsaufsatz mit vielen Fußnoten stellt für mein Dafürhalten noch keine wissenschaftliche Leistung dar.  Die Bewertung "summa cum laude" stellt weder für Herrn zu Guttenberg noch für den Doktorvater eine Auszeichnung dar. Die Anforderungen an die Vergabe eines Doktortitels sind in vielen Fachbereichen zu niedrig. Wir alle wissen, daß beispielsweise die Promotionsarbeit vieler Mediziner oder Sozialpädagogen nicht mit den Forschungsleistungen vergleichbar ist, die etwa ein Physiker oder Historiker für die Erlangung der Doktorwürde erbringen muß.

 

Viele Doktorarbeiten lesen sich wie eine Zusammenfassung einer überschaubaren Anzahl von Publikationen. Einen echten Mehrwert, eigene neue Forschungsansätze und Gedanken, vermißt man häufig gerade in den Geisteswissenschaften. Als Jurist frage ich mich beim Studium juristischer Doktorarbeiten oftmals, was die Auseinandersetzung mit schnell vergänglichen einfachgesetzlichen Problemen mit Forschungsarbeit zu tun hat. Eine völkerrechtliche Dissertation - in Ordnung, die Erforschung des römischen Rechts in der Germania Magna - o.k., eine Abhandlung über die karolingische Graufgrafenverfassung - schön; das alles kann für künftige Generationen nützliche Forschungsarbeit sein. Eine Befassung mit § xy im Gesetz z, bestehend aus der Zusammentragung fremder Meinungen zu einer vergänglichen Rechtsnorm, hat in meinen Augen nun wirklich keinen Nährwert für die Wissenschaft und die Menschheit.

 

Ohnehin hat ein Doktortitel nur beschränkte Aussagekraft. Wer kennt beispielsweise keine promovierten Anwälte, deren rechtliche Ausführungen sich lesen, als hätten sie schon die Staatsexamina im Lotto gewonnen? Strengere Maßstäbe müssen her.

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http://www.sueddeutsche.de/politik/guttenbergs-doktorarbeit-summa-cum-laude-mehr-als-schmeichelhaft-1.1060779

"Felix Hanschmann [...] hatte sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht mit Plagiatsfällen beschäftigt [...] Auch für Hanschmann, 38, der sich derzeit an der Frankfurter Uni habilitiert, ist Guttenbergs Arbeit in Teilen ein Plagiat. Die Parallele zu einem Fall aus Tübingen, mit dem er sich in Karlsruhe befasste, sei "frappierend", sagt er. Damals war dem Betroffenen der Doktortitel aberkannt worden, eine Klage vor dem Verfassungsgericht blieb erfolglos. "Eine Dissertation ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, es gibt bei Täuschung keine Möglichkeit zu Ausflüchten", sagt Hanschmann. Die beiden Juristen sind sich deshalb ziemlich sicher, dass man Guttenberg seinen Doktortitel entziehen kann."

Die Bayreuther sind seit ihrer Gründung für ihre CSU-Nähe bekannt und auch sonst freigiebig mit Titeln, z.B. für den Autoren des "Sex-Terzett" und Nazipropaganda-Regisseur Rabenalt: http://www.zeit.de/1989/19/stiftet-fuer-deutschland  

siehe auch: http://blog.beck.de/2011/01/22/ethik-oekonomie-strafrecht-bemerkungen-zum-fall-middelhoff

@ Denny Crane: Wurde nicht Otto Palandt aus ebendiesen Gründen (eine juristische Dissertation fasst nur eh Meinungen zusammen) ganz ohne Dissertation promoviert?

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9 Stellen bei 1200 Quellenangaben und über 400 Seiten - lassen wir doch mal bitte die Kirche im Dorf. Bei diesem Umfang kann einem das in diesem Maß schon durchgehen. Das weiß jeder, der schon mal eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat. Daher ist das für den Fall, daß es nicht systematisch ist, mitnichten eine Peinlichkeit, sondern menschlich. Und auch ein Minister ist nur ein Mensch. Ich jedenfalls warte lieber ab, ehe ich mich hier aus dem Fenster lehne

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Sehr geehrte/r Herr/Frau Alex (#24),

das war auch mein erster Gedanke, denn sicher kann jedem auf so vielen Seiten mal der eine oder andere Fehler unterlaufen. Aber Flüchtigkeitsfehler (z.B. Fußnote oder Eintrag im Literaturverzeichnis vergessen) sind es offenbar nicht. Die mittlerweile bewiesenen wörtlichen und fast wörtlichen absatzweisen Übernahmen aus Fremdtexten sind so umfangreich (mittlerweile sind es Absätze auf fast 40 Seiten, also nicht nur "9 Stellen") und so eklatant (wesentliche Teile der Einleitung sind wortwörtlich aus der FAZ abgeschrieben), dass dies kaum ohne Vorsatz erklärbar ist.

Wenn ich selbst bei einer Studenten- oder Doktorandenarbeit so ein Vorgehen bemerke (dazu reicht EINE solche Stelle), dann geht dies nicht durch. Daher ist dasselbe von einem Minister zu verlangen, noch dazu, will man anmerken, von jemandem, der an seine Untergebenen offenbar sehr hohe Ansprüche stellt.

Es muss auf jeden Fall der Eindruck verhindert werden, dass wissenschaftliche Standards bei einem Minister oder prominenten Politiker  (egal welcher Partei!) nicht gelten, sonst machen wir uns künftig bei jedem Doktoranden lächerlich und der Wert des Doktortitels (der ohnehin durch div. Affären und Ghostwriting beschädigt ist) sinkt weiter. Ich kann nur hoffen, dass die Uni Bayreuth hier ohne Ansehen der Person prüft und entscheidet.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Aus eigener Anschauung kann ich sagen, dass gerade in reichen und reichsten Familien üblich ist, die Tatsache des leistungslosen Vermögens zu verschleiern. Man gibt sich traditionell konservativ bis neoliberal, klopft Unternehmersprüche und betont immer wieder (wahrheitswidrig), dass Einem im Leben nichts geschenkt wurde. Die systematische Verschleierung ist geradezu zum Lebensinhalt geworden, so dass ganze Biografien konstruiert und mit Hilfe einflussreicher Verbündeter beglaubigt werden, um den Führungsanspruch der Familien zu legitimieren.

Im Fall des Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg wurde schon zu Zeiten der Amtseinführung immer wieder auf seine erfolgreiche Gesellschaftertätigkeit in der Guttenberg GmbH verwiesen. Bei näherer Betrachtung konnte jedoch der Eindruck nicht völlig entkräftet werden, dass dieses Unternehmen nichts anderes macht, als das vorhandene Vermögen zu verwalten.

Eine Doktorwürde, bei der von allen Seiten kräftig nachgeholfen wurde, um den fränkischen Adelsgleitfilm nicht reißen zu lassen, würde mich zumindest nicht überraschen - und zwar weder im Hinblick auf den mutmaßlich annektierten Inhalt, noch in Bezug auf die Bewertung als "summa cum laude".

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Auch Universitätsprofessoren schreiben ab.

Vor fast 20 Jahren habe ich als wissenschaftlicher Hi-Wi in einer etwas entlegenen juristischen Fachzeitschrift einen Aufsatz veröffentlicht, der aus meiner Sicht einige recht unkonventionelle Gedanken enthielt, die man sonst nirgends lesen konnte.  Einige Zeit später hat ein renomierter Uni-Prof. die wesentlichen Gedanken meines Aufsatzes nahezu Eins zu Eins übernommen, zum Teil bis in die Formulierung hinein, und dies als eigenes Machwerk in einer der großen Fachzeitschriften veröffentlicht. Einen Fundstellennachweis hat er "vergessen" und wohl gehofft, dass das kleine Exotenblatt, in dem ich veröffentlicht hatte, kaum jemand liest.

Über die fehlende Entschuldigung würde ich mich heute noch freuen.

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Wenn diese Enthüllungen (von Vorwürfen zu Reden ist falsch, die Fakten liegen bereits offen) nicht zu einem Entzug des Doktorgrades führen, hätte das nicht nur verheerende Signalwirkung für den wissenschaftlichen Nachwuchs, sondern für die rechtswissenschaftliche Forschung insgesamt.

Aus meiner Zeit als Doktorand ist mir der Aufwand, eine korrekte Quellenarbeit zu betreiben, nur zu gut bekannt. Um in einem Thema Fortschritte zu erzielen, ist diese jedoch unerlässlich. Dass viele, auch bekannte Autoren jedoch lieber darauf verzichten und so erheblich an Zeit und Mühe sparen, ist schon jetzt ein Problem. Wenn nun noch in aller Öffentlichkeit derart offensichtliche, für jeden einsehbare Verfehlungen (siehe nur: http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Plagiate ) als verzeihlich eingestuft werden, dann ist ein Präzedenzfall geschaffen, der die Standards für juristische Dissertationen ins bodenlose Fallen lässt. Ich hätte dann gar keine Lust mehr, nochmal mit einer umfangreichen Monographie zu beginnen, wenn für die Bewertung "Copy & Paste" (und sei es nur in einzelnen Abschnitten) als Kavaliersdelikt gilt. Wer dann noch redlich arbeitet, ist selber schuld.

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Wenn ich das richig sehe, so ist, neben den vielen anderen Stellen, wohl nicht nur schon die Einleitung in die Doktorarbeit plagiiert, sondern auch ein weiterer besonders wesentlicher Abschnitt, nämlich die eigene Bewertung auf S. 381, s. auch einige betreffende Passagen via SZ. Dabei ist aufgrund des großen Umfangs der Plagiate ein Zufall wohl ausschließbar. Bezeichnend ist auch, trotz mitunter hohen Qualiätsanspruchs der betreffenden Medien, dass in der Doktoarbeit selbst sogar oft aus Zeitungen und nicht einmal wissenschaftlichen Werken plagiiert wurde.

 

Aus Äusserem und Verhalten eines Menschen in Alltag und Beruf kann man oft so Einiges ablesen, zumindest vielleicht Grundtendenzen in der Lebenseinstellung und des Charakters. Nun würde ich selbst aus Gesicht und Habitus des Dr. Plagiarius Ministers G. vielleicht nicht überragenden wissenschaftlichen Intellekt oder soziales Bewusstsein ablesen können, eher schon eine gewisse einfältige Bauernschläue. Aber gerade aufgrund dessen ist es schon fraglich, wird er selbst so einfältig sein, die mit Einführung und Schlussteil wesentlichsten Kapitel und zudem weitreichende Inhalte mit derart umfangreichen Plagiaten zu versehen? Als weitere Frage in der Diskussion wäre daher auch interessant, gibt es Anhaltspunkte oder Informationen, dass die Plagiatsarbeit vielleicht ohne weitreichendes Zutun des Promovierten selbst entstand, evtl. durch einen ghostwriter, der sich in wesentlichen Teilen die Arbeit erleichtert hat?

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Hallo Herr Müller,

wenn es sich wirklich um einen so großen Umfang handelt, stimme ich Ihnen natürlich absolut zu. Dann wundert es mich aber auch, daß das dem Doktorvater nicht aufgefallen ist. Ok, man kann nicht jeden Text kennen, und nicht jedem passiert das, was mir passiert ist. Bei der Korrektur einer Hausarbeit fiel mir eine ungefähr anderthalbseitige Textpassage auf, bei der ich dachte "Das kennst du doch". Nun ja, das war von einer Website kopiert, ohne es als Zitat zu kennzeichnen. Was die Studentin nicht wußte, weil es nicht direkt dabei stand: Ich war der Autor des Textes. ;-)

Grüße,

Alex (männlich ;-)

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Auch der Doktorvater wird sich unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. "Summa cum laude" für eine Mischung aus Plagiaten und verfassungstheoretischen Allgemeinplätzen?

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Sehr geehrte Frau Susanne,

dass die Sache für den Doktorvater "unangenehm" ist, keine Frage. Aber zum Inhalt der Diss (außerhalb der Plagiate) habe ich mich bewusst nicht geäußert, da ich die Arbeit nicht gelesen habe und sie wegen ihres Themas auch gar nicht beurteilen könnte. Wie Sie wissen, gibt es bei Bewertungen immer einen gewissen Spielraum und was der eine Prof. für wenig relevant hält, hält der andere möglicherweise für herausragend. Der Doktorvater hat die Plagiate nicht erkannt und hatte auch keinen derartigen Verdacht - aber ob ihm das wirklich vorzuwerfen ist?

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Was die Plagiate angeht, ist der Doktorvater das erste Betrugsopfer und nicht so eine Art Mittäter.

Wer sich mit sowas auskennt, weiß, dass bei Dissertationen die übliche Antiplagiats-Software versagt, und zwar nicht, weil sie die abgeschriebenen Stellen  -  soweit im Internet vorhanden  -  nicht findet, sondern weil sie auch ein paar tausend falsch-positive Ergebnisse anzeigt, zwischen denen den die Plagiate untergehen.

Man muss also sehr konkret einzelne Sätze googeln. Dabei kann man gleich zu Beginn Glück haben, wie Andreas Fischer-Lescano, oder eben auch nicht.

So wichtig ist das aber auch nicht, weil der Fall eben auch zeigt, dass die nachträgliche Kontrolle wirksam ist (vorausgesetzt die Bayreuther Fakultät zieht jetzt auch die gebotenen Konsequenzen, aber davon darf man wohl ausgehen).

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Laut Tagesschau, auch exzessiv kommentiert, wies der Plagiats-Dr. Minister "...nicht nur die Vorwürfe des Plagiats, sondern auch die fremder Hilfe an seiner Arbeit zurück: "Sollte jemand auf die Idee kommen zu behaupten, Mitarbeiter meiner Büros hätten an der wissenschaftlichen Erarbeitung meiner Dissertation mitgewirkt, stelle ich fest: Dies trifft nicht zu. Die Anfertigung dieser Arbeit war meine eigene Leistung.""

 

Somit ist zumindest nach seiner Aussage ghostwriting zunächst ausgeschlossen, vielleicht bis weitere Informationen an die Öffentlichkeit dringen, somit könnte aufgrund des großen Umfangs von Vorsatz auszugehen sein.

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Ein erhellendes lesenswertes Interview mit Prof. Volker Rieble, LMU München, im Cicero.

Auszüge:

Herr Rieble, ist die Doktorarbeit unseres Verteidigungsministers Karl Theodor zu Guttenberg ein Plagiat?
Die von der SZ vorgelegten Textstellen und auch die Buchbesprechung, die Lescano (der Bremer Jurist Andreas Fischer-Lescano hatte das Plagiat als erster entdeckt, Anm. d. Red.) vorlegt, sind schon hart. Das ist ein ziemlich eindeutiges Plagiat. Es könnte sein, dass sich die Fakultät für EU- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Bayreuth, die das Ganze jetzt prüft, überlegt, ob die Stellen vom Umfang her ausreichen. Vielleicht kommen sie zu dem Schluss, dass nur ein kleiner Teil der Arbeit infiziert ist. Es gibt aber Rechtsprechungen des Verwaltungsgerichts, die besagen: Auch eine kleine Infektion reicht, um die Unwissenschaftlichkeit einer Arbeit zu belegen.

(...)

Was blüht Doktoranden, die abschreiben?
Bei jeder Prüfungsleistung, sei es Hausarbeit, Diplomarbeit oder auch Doktorarbeit wird der Täuschungsversuch mit einem Entzug der Prüfungsanerkennung beantwortet. Der Student, der eine Hausarbeit abschreibt, fällt in diesem Schein durch, der Student, dessen Diplomarbeit gefälscht ist, dem wird das Diplom entzogen und der Doktorand, der ein Plagiat als Doktorarbeit abgibt, dem wird gegebenenfalls der Doktorgrad entzogen.

(...)

Müsste es bessere Kontrollen bei der Abgabe von Dotkorarbeiten geben?
Ich le(hn)e Kontrollen grundweg ab. Ich möchte meinen Doktoranden vertrauen können und nicht jeden als potentiellen Plagiator sehen. Ich wäre in tiefstem Maße enttäuscht und beleidigt, wenn einer meiner Doktoranden ein Plagiat abgegeben hätte. Wenn es dann auffliegt, stehe ich blöd da. Wie auch Häberle jetzt ein bisschen blöd dasteht. Ich würde versuchen, dem Doktoranden nachträglich den Kopf abzubeißen.

 

Ich möchte mal eine vielleicht gewagte, für den casus Guttenberg nur entfernt relevante These aufstellen:

 

Das Plagiat ist bei juristischen Doktorarbeiten die Ausnahme, das Paraphrasieren mit Fußnote ist aber nahezu Usus. Letzteres ist nicht rechtswidrig, aber mit Sicherheit auch kein gutes Fundament, um darauf eine eigene wissenschaftliche Leistung zu errichten. Das Paraphrasieren mit Fußnote ist - mehr noch - bei Lichte besehen eine Vorstufe zum Plagiat, da Grenzen schnell verwischen.

 

Warum wird so viel "paraphrasiert mit Fußnote"? Ursächlich ist das Zitierunwesen der Juristerei, das F. Haft in seiner "Einführung in das juristische Lernen" trefflich, wenn auch etwas überzogen, karikiert hat. Eigene Gedanken ohne "Fundstellen" sind nichts wert und werden von vielen Jura-Professoren gleich einmal als weniger wertvoll angesehen. Man schaue sich mal einige der jüngsten Habil-Schriften an, die bei Mohr erscheinen und zur Spitzengruppe zählen! Was da an unnötigen Fußnoten gesetzt wird, und wie dies die eigenen Gedanken verdirbt, kann man sich beim Lesen schnell klarmachen!

 

Die faktische Pflicht, für alles, was man ersinnt, möglichst irgendwelche "Belege" zu (er)finden, führt über kurz oder lang zu einem Wissenschaftsverständnis, nach welchem die Grenzen der Welt durch die vorhandene Literatur abgesteckt sind.

 

Vor kurzem brachte das ein Doktorandenkollege von mir auf den Punkt: "Ich habe meie Idee zu ... , aber es gibt wirklich NICHTS dazu in der Literatur". Er hatte verzweifelt über Wochen die Bibliotheken nach "Fundstellen" für seine kreative Lösung eines exotischen Problems durchforstet, war am Ende kreidebleich und zunehmend demotivierter. Zuletzt konnte man dann raushören, dass er von seiner Lösung abweicht, weil er sie nicht "belegen" kann.

 

Diese Fehlentwicklung wird gefördert durch Professoren, die auch in kurzen Aufsätzen 100 + x Fußnoten setzen, dabei auch Selbstverständlichkeiten belegen und eigene Gedanken zwar noch wagen, aber nur, wenn es "im Ausgangspunkt" bereits "etwas dazu gibt".

 

Damit wird die Fußnoten zum Dreh- und Angelpunkt wissenschaftlicher Arbeit. Das eigene Denken wird verlernt und schlussendlich missachtet.

 

Langfristig wird so eine Arbeitsweise gezüchtet, in der erst "Textruinen" aus zitierfähigen Quellen erstellt werden, die dann in einen eigenen Text mit zig "Belegen" umgestaltet (dh paraphrasiert) werden.

 

 

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Andreas schrieb:

Ich möchte mal eine vielleicht gewagte, für den casus Guttenberg nur entfernt relevante These aufstellen:

(...) Das Paraphrasieren mit Fußnote ist - mehr noch - bei Lichte besehen eine Vorstufe zum Plagiat, da Grenzen schnell verwischen.

Warum wird so viel "paraphrasiert mit Fußnote"?

Das habe ich mich auch schon gefragt, wenn ich mich als Studierender eines sozialwissenschaftlichen Faches mal zu Wort melden darf: Ich entdecke bei meinen und anderen Lehrenden und regelmäßig Stellen, die, wenn man sie mit den angegebenen Originalquellen vergleicht, absolut verzerrt wiedergegeben sind. Das passiert viel weniger, so meine ich, wenn die Leute gleich die Originalzitate verwenden. Das geht wahrscheinlich schon damit los, dass in vielen wissenschaftlichen Zeitschriften (umschau: Beck, hmmm, hoffentlich mache ich mich nicht unbeliebt...) direkte Zitate gar nicht gewünscht sind oder man in der Art der Zitierweise festgelegt wird.

Ich habe das am Anfang meines Studiums so versucht (mit direkter Rede) und man hat mir von mehreren Seiten davon abgeraten (Argumente: zu wenig Eigenleistung (beim Erstsemester...), zu unelegant). Warum machen sich nicht mehr Leute von den Verlagen unabhängig und veröffentlichen Open Access und ohne derartige Zwänge. Antwort: Ansehen, Geld. Wie kann man´s ändern? Gar nicht.

Andreas schrieb:

Die faktische Pflicht, für alles, was man ersinnt, möglichst irgendwelche "Belege" zu (er)finden, führt über kurz oder lang zu einem Wissenschaftsverständnis, nach welchem die Grenzen der Welt durch die vorhandene Literatur abgesteckt sind.

Soweit würde ich nicht gehen. Man muss schon einen empirischen Anspruch bewahren. Es ist einfach nicht alles schreibenswürdig oder veröffentlichungswürdig- zumal, wenn sich so viele auf dem Marktplatz Wissenschaft tummeln. Dann muss Guttenberg halt noch zwei Jahre forschen, wenn ihm selbst nichts belegbar Gutes einfällt oder er nicht durch eine neue Anordnung der Inhalte innovativ sein kann. Aber das Problem ist auch hier: Es verdienen ja alle gut an dem Überangebot. Und diejenigen, welche für ein Überangebot von Nichts bis Wenig verantwortlich sind, bekommen dann auch noch die Forschungsgelder zulasten derjenigen, die innovativ sein wollen. Oder ist es nicht so?

 

Wäre schön, wenn jemand antworten könnte. Viele Grüße, Gabriele_Kaufrausch

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Ich hoffe wirklich, dass die Bayreuther Universität Herrn zu Guttenberg die Doktorwürde wieder aberkennt. Wie würde es sonst auf alle anderen Doktoranden wirken, die hart für ihren Doktorgrad arbeiten.

Was mich allerdings an Herrn zu Guttenberg stört, ist die vermeintliche Äußerung, dass er die fraglichen Stellen überprüfen würde, und dies bei einer Neuauflage berücksichtigt würde (zu lesen :http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,745961,00.html). Diese Äußerung lässt für mich den Schluss zu, dass er sein Plagiat nicht als derart schwerwiegend enmpfindet, wie er es eigentlich müsste. Wenn man diesem Mann die Doktorwürde ließe, könne man auch gleich den Doktorgrad an jeden verleihen, der lediglich einen anderen kopiert.

Ich kann nachvollziehen, dass Herrn zu Guttenbergs Doktorvater ihn verteidigt. Immerhin war er sein Schützling. Aber er muss erkennen, dass dieser Mann den Doktorgrad nicht verdient hat.

 

In der Hoffnung, dass die Universität Bayreuth Herrn zu Guttenbergs Status als Minister unbeachtet lässt, und ihn wie jeden anderen behandelt.

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Eine ähnliche Diskussion gab es vor nicht allzulanger Zeit zur - ahem - nicht ganz perfekten Zitierweise in der (philosophischen) Dissertation des damaligen österreichischen Wissenschaftsministers. Der Mann hat seinen Doktortitel nach wie vor und ist heute EU-Kommissar. Bin gespannt was aus Dr. Guttenberg wird.

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Es ist ja ziemlich wahrscheinlich, daß die Doktorarbeit keinen wissenschaftlichen, sondern lediglich einen "prestigemäßigen" Hintergrund hat.

Soweit ich weiß hat Guttenberg nur das erste Staatsexamen, und war nie als Jurist tätig. 2007 -also wahrscheinlich Jahre nach dem Examen- gibt er dann eine Doktorarbeit ab, welche mit "summa cum laude" gewertet wird. Es wäre interessant zu erfahren, ob er die Promotionsvoraussetzungen aufgrund seines überdurchschnittlichen Examens oder aufgrund einer Ausnahmeregelung, nämlich Befürwortung durch Professoren erreicht hat. Ich wette aber auf letzteres.

Spinnen wir den Gedanken zu Ende. Die Uni Bayreuth hätte dann dem adeligen, politisch engagierten Millionärssohn aus einer einflußreichen Familie noch die Promotion hinterhergeworfen. Sowas ist ja noch nie vorgekommen.

Was diese Vorwürfe mit der Personalie Guttenberg als Minister zu tun haben, verstehe ich allerdings nicht.

Es wirft vielmehr ein fragliches Licht auf die Bewertungskompetenz der Uni Bayreuth, die sich vielleicht von fachfremden Erwägungen haben leiten lassen.

Es zeigt allerdings deutlich, daß akademische Grade und insbesondere die Möglichkeit der Erreichung derselbigen, letztendlich nichts mit einer fachlichen und wissenschaftlichen Kompetenz zu tun haben müssen.

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Interessant auch der TAZ-Kommentar von Frau Pohl:

 

"Jetzt scheint der Lack erstmals wirklich aufzuplatzen: Verteidigungsminister zu Guttenberg hat betrogen. Und zwar nicht nur ein bisschen, sondern massiv. Wem nachgewiesen wird, gleich die Einleitung seiner Doktorarbeit kopiert zu haben, der muss sich gefallen lassen, dass an seinem sauberen Charakter gezweifelt wird.

 

In einer Dissertation gilt es, wissenschaftliche Thesen zu entwickeln und zu belegen. Und genau diese Leistung wird eben in einer Einleitung vorgestellt - ist die geklaut, kann es auch mit dem Rest nicht weit her sein."

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Der Freitag publizierte unter "Der Doktortitel muss aberkannt werden" ein Interview mit Prof. Fischer-Lescano, worin auch seine Arbeitsweise beschrieben wird, die zur Aufdeckung dieses Betrugs dieser Plagiate führte, daraus:

 

"Ich finde den Vorgang wissenschaftlich so skandalös, dass es eigentlich nur eine Entscheidung geben kann: Die Aberkennung des Doktortitels."

 

"Es gibt einen Fall mit großer Ähnlichkeit in Tübingen, in dem etwa im selben Maß und Umfang abgeschrieben wurde: Da hat das Bundesverfassungsgericht durch Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde bestätigt, dass der Entzug des Doktortitels rechtens war. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in diesem Zusammenhang erklärt, dass gerade die kleineren Veränderungen am Text die Täuschungsabsicht belegten."

 

Derart offensichtliche Täuschungen haben viele auch in der Politik des Militärministers vermutet und wahrgenommen, aber das dürfte sich nun bald erledigt haben. Es wird Zeit für einen neuen, dann aber glaubwürdigen und verantwortungsvollen Verteidigungsminister, denn Kriege sind keine hedonistischen Rummelplätze.

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Samuel schrieb:
"... Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in diesem Zusammenhang erklärt, dass gerade die kleineren Veränderungen am Text die Täuschungsabsicht belegten."
dieses Verhalten ist meiner Ansicht nach auch in diesem Plagiatsfall zu erkennen..
ultralaw schrieb:
Es wirft vielmehr ein fragliches Licht auf die Bewertungskompetenz der Uni Bayreuth, die sich vielleicht von fachfremden Erwägungen haben leiten lassen.
Man hat es wohl als "Ehrensache" aufgefasst, einen ehemaligen Studenten nicht "hängenzulassen", wenn es denn schon mal jemanden aus Oberfranken gibt, der überregionale Bekanntheit erlangt - neben Thomas Gottschalk - und dabei noch einen weltgewandten Eindruck vermitteln kann (im Gegensatz zum Mittelfranken Günther Beckstein) ...

http://www.jura.uni-bayreuth.de/de/index.html - die erste Minute reicht schon: in den ersten 15 Sekunden wird gezeigt, wie man richtig zitiert, ab 0:45 empfiehlt einer, der sieben Jahre Jura studiert hat (Höchststudiendauer?), die Uni Bayreuth ... wo ist die K***tüte?

Mal zum Vergleich: http://www.lz-online.de/lokales/kreis_lippe/3381511_Wieder_Schummel-Vorwuerfe_gegen_Kasper.html - ein CDU-Politiker, der seinen Dr. wieder abgeben musste und sogar wegen Verstoßes gegen das UrhG verurteilt wurde -- aber nicht so prominent ...

Die Falle in die Guttenberg reingetappt zu sein scheint, ist m.E. ein Grundproblem der juristischen Ausbildung. Es wird das eigenständige Denken abtrainiert. So war es zu meiner Zeit vor 25 Jahren und so scheint es noch heute zu sein.

Es wird ein Fall oder eine These den Studenten vorgelegt. Als Student hast Du dann die Meinungen (mit Fussnoten natürlich) darzulegen - h.M., MM. und Rspr. -  und dann deine Lösung (Meinung) niederzuschreiben. Verwende am besten die herrschende Meinung oder die Deines Profs in abgeänderter Satzstellung und schon hast Du den Schein. Wenn der Jura-Student das verinnerlicht hat, schafft er das Jurastudium mit links, wenn auch nicht mit Prädikat und kann zumindest Anwalt in der Provinz werden.

Es setzt sich dann in der untergerichtlichen Rechtsprechung fort: das eigenständige Denken ist abgeschafft, denn im Palandt steht doch.....

Herr G. oder ein Dritter hat einfach vergessen, die Satzstellung etc abzuändern

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@Andreas und Gabriele Kaufrausch, ich denke Sie sprechen hier mehrere Probleme an, die zwar manchmal, aber nicht unbedingt miteinander verknüpft sind:

1. Der "Zwang" Belege zu finden. Dieser ergibt sich (indirekt) daraus, dass erstens in der Rechtswissenschaft - jenseits neuer Vorschriften - schon sehr Vieles einmal "gedacht" wurde und veröffentlicht und dient zweitens dazu, die eigene Idee irgendwo in die schon gegebenen einzuordnen und damit auch deutlich zu machen, was ihre Substanz ist. Je mehr veröffentlicht wurde zu einem Thema, desto mehr ist dann an früheren/bisherigen Ansichten zu berücksichtigen. Es ist eine Plage, die mit der Literaturflut zusammenhängt. Wenn ich Themen für Arbeiten vergebe, gibt es regelmäßig zweierlei entgegengesetzte Klagen der Studenten: a) Ich finde zu dem Thema nix, bei Google nur fünf Treffer! Was soll ich denn da schreiben? b) Das Thema ist ja schon völlig ausgelutscht. Dazu gibt es hunderte Treffer, die kann ich doch nicht alle berücksichtigen, wie soll ich denn jemals fertigwerden?. Zugegeben, es fällt schwer, viele Themen zu finden, die irgendwo in der Mitte liegen.

2. Die Art und Weise des "Belegens". Es trifft zu, dass man es in der Rechtswissenschaft nicht gern sieht, wenn jemand allzu viel wörtlich zitiert. Das ist eine Folge folgender Überlegung: Der Student soll lernen, die verschiedenen Meinungen nicht nur wiederzugeben, sondern auch zu systematisieren, etwa mehrere Autoren zu einem Komplex zu verbinden und dann diesen (also den verbindenden abstrakten Gedanken) zu kritisieren. Das ist Teil der wissenschaftlichen Aufgabenstellung (meist das Einzige, was wirklich verlangt werden kann, da, wie gesagt, das meiste schon einmal gedacht wurde).

3. Der Guttenberg-Stil: egal, ob man das zu 1. oder 2. Gesagte richtig findet oder nicht. Man sollte sich einig sein, dass die (fast)wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung/Fußnotenbeleg ein wissenschaftliches Tabu ist. Es trifft auch nicht zu, dass (wie in einigen Foren zum Thema behauptet) 90 oder gar 99 % der Arbeiten solche Stellen enthalten. Es sind einige, ja. Einige kommen auch damit durch. Aber es sind nicht sehr viele. Dass eine Einleitung zu wesentlichen Teilen abgeschrieben ist, ist mir nur einmal untergekommen. Nachdem es bemerkt wurde, wurde der Doktortitel entzogen. Es handelte sich nicht um eine prominente Person. Alle Doktoranden, die ich kenne, sind empört über den Guttenberg-Stil: wenn er damit durchkommt, so die einhellige Meinung, warum dann noch mühevoll wissenschaftlich redlich zitieren?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

PS. @RA Schleicher: Merkwürdig, alle Profs, die ich kenne (politisch rechts wie links) beklagen den Mangel eigener Meinung bei den Studenten. Niemand belohnt gern den, der fraglos die h.M. anerkennt. Ich habe einen anderen Verdacht: Diese Mär von der gewünschten Anpassung wird von den Repetitorien verbreitet.

Dies hat aber mit dem Guttenberg-Stil überhaupt nichts zu tun, Guttenberg ist in keine "Falle gegangen", in die jede/r Doktorand/in tappen könnte. So viel am Jurastudium auch immer kritikwürdig ist (da kann man sicher ein Riesenfass aufmachen): Diesen Fehltritt hat der Verteidigungsminister ganz allein zu verantworten.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Man sollte sich einig sein, dass die (fast)wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung/Fußnotenbeleg ein wissenschaftliches Tabu ist. Es trifft auch nicht zu, dass (wie in einigen Foren zum Thema behauptet) 90 oder gar 99 % der Arbeiten solche Stellen enthalten. Es sind einige, ja. Einige kommen auch damit durch. Aber es sind nicht sehr viele.

Eben dieses, wie ich immer dachte durchweg annerkannte Tabu lässt mich jetzt stuzig werden, dass immer noch die Auffassung vertreten wird, die Verfehlungen seien hinnehmbar. Wenn jemand damit durchkommt, dann doch nur mangels Entdeckung? Dagegen lässt sich Jürgen W. Falter wie folgt -wenn auch nur in der Bild- zitieren: „Ich gehe davon aus, dass die Universität Bayreuth ihm deshalb nicht den Doktortitel entziehen wird. Dafür ist der Fall nicht schwerwiegend genug." http://www.bild.de/BILD/politik/2011/02/17/guttenberg-wirbel-um-doktorar...

Was ist denn dann schwerwiegend genug? Reicht in Bayreuth nur das Totalplagiat, damit Konsequenzen drohen?

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@Prof.Dr.Müller: ich mag hier keinen Themenwechsel einführen, aber eine kleine Replik sei erlaubt: Zu ihrer Meinung zum Guttenberg-Stil stimme ich zu 100 % zu.

Ihre Erfahrung mit den Profs mag richtig sein, was sich sicherlich aber nur auf Dissertationen bezieht. Sie wollen doch nicht behaupten, dass alle Klausuren oder Hausarbeiten im normalen Studiengang von den Profs gelesen werden ?! Das mag vielleicht für Sie zutreffen, wird jedoch von meiner Erfahrung an der Uni Bochum und FF/O nicht bestätigt. Und da fängt in den ersten Studienjahren schon das Problem an.

Aber das ist wirklich ein ganz anderes Thema. Ich will das Blog-Thema hier nicht "pervertieren".

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@RA Schleicher: Die von mir durchgeführte  Ausbildung besteht ja nur zum geringsten Teil in Klausuren und Hausarbeiten, sondern v.a. in Vorlesungen und Seminaren. Leider kommen nicht alle Studenten in die Vorlesungen (vielleicht weil ich die Studenten ganz gern nach ihrer Meinung frage und das ein bisschen lästig ist?) Ich kenne keinen Prof, der in seinen Vorlesungen  eigene Meinungen der Studis nicht schätzt. Selbstverständlich lese ich nicht alle Klausuren und Hausarbeiten (bei einer Betreuungsrate von 100 zu 1 unmöglich), aber ich weise natürlich auch die Korrektoren darauf hin, dass und wie (nämlich positiv) sie eigene Meinungen der Studenten beurteilen sollen. Dass das Jurastudium die eigene Meinung systematisch abtrainiert, halte ich für Quatsch.

Wieder zum Thema: Guttenberg wurde in Bayreuth sicherlich auch nicht die eigene Meinung abtrainiert. Und die ist jetzt auch nicht sein Problem.

@BK: Ich weiß nicht, von welchem Stand Herr Falter ausging, als ihn die BILD befragte. Vor der Entdeckung der FAZ-Übernahme für die Einleitung war es ja vielleicht noch ein Grenzfall. Inzwischen muss man mit einer wesentlich größeren Anzahl von Plagiatstellen rechnen (es sind über 50 Seiten der Diss. betroffen). Dann ist die Grenze auch in Bayreuth irgendwann klar überschritten.

jaja, die "Bild" und F.J. Wagner ... gestern hü, heute hott: http://www.bildblog.de/28037/dr-wagner-and-mr-guttenberg/

Natürlich versuchen die herrschenden Eliten, die Ihren zu schützen und die Bayreuther Professoren nicht als Vollidioten oder Gefälligkeitsgutachter dastehen zu lassen - wenn man aber die bisher hier verlinkten analogen Fälle ansieht, kann man nur einen massiven Verstoß gegen die Promotionsordnung feststellen.

Wer - wie der Freiherr auf Seite 381 - eine "Bewertung", also eine vorgeblich eigene Würdigung eines vorher dargestellten Sachverhalts, vollständig abkupfert (http://www.sueddeutsche.de/politik/plagiatsvorwurf-gegen-verteidigungsminister-guttenberg-soll-bei-doktorarbeit-abgeschrieben-haben-1.1060774, Blatt 8-9), hat jeden Anspruch auf Wissenschaftlichkeit und Originalität verwirkt. Spätestens hier greift jede Ausrede von "vergessenen" Fußnoten ins Leere, denn ein solches Kapitel muss schlechterdings aus eigener akademischer Kompetenz bestritten werden. Nur wer diese nicht besitzt, muss abschreiben - und hat dann aber keinen Anspruch auf einen Dr.

Die Grafik auf http://www.tagesschau.de/inland/guttenberg586.html ist schön hintersinnig, wenn man sich ansieht, welche Buchstaben der Tastatur so prominent im Bild sind ... Dr. [Strg] c.v. Guttenberg?

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