Nur ein bisschen abgeschrieben - ist das denn so schlimm? Plagiatsvorwurf gegen Verteidigungsminister
von , veröffentlicht am 16.02.2011Eine Suche nach Fehlern, die Politiker einmal auf anderen Feldern begangen haben, sieht entweder aus wie eine Kampagne politischer Gegner, oder sie hat schnell etwas Korinthenkackerisches - vier oder acht Absätze auf einigen hundert Seiten (Süddeutsche, SpiegelOnline und FAZ), das kann doch wohl nicht so erheblich sein (update: die im Internet schon verbreitete Rezension von Andras Fischer-Lescano in der Kritischen Justiz - Heft1/2011 - verweist immerhin auf 24 Absätze, ohne vollständige Überprüfung der Arbeit). Schließlich soll es doch beim Politiker vor allem auf seine politischen Meriten ankommen.
Naja.
Ich will hier einfach nur die Maßstäbe anführen, die ich selbst (und wohl die meisten meiner Kollegen) bei Verstößen gegen das wissenschaftliche Arbeiten bei Studienarbeiten im Rahmen der juristischen Universitätsprüfung (Teil der Ersten Juristischen Prüfung) anwenden, und die ich auch Doktoranden predige:
JEDE Übernahme eines fremden Gedankens MUSS in der Fußnote genau bezeichnet werden. Eine wörtliche Übernahme von Textstellen anderer Autoren ist mit Anführungszeichen vor und hinter dem Zitat anzuzeigen und ebenfalls in der Fußnote zu belegen. Im Literaturverzeichnis sind wirklich alle verwendeten Quellen anzugeben.
Wird (bei der Studienarbeit) eine Missachtung dieser Regeln gefunden, führt dies zur Abwertung um einige Punkte, bei mehrfachen Verstößen in einer Arbeit zur Wertung "ungenügend" - und zwar egal, wie gut der sonstige Text ist. In den vergangenen Jahren sind schon einige Studenten bei Stichproben "erwischt" worden. Bei manchen bin ich sicher, dass es gar kein böser Wille war, nur das Ungeschick/die Unsitte, aus dem Internet Textstellen direkt in den Entwurf zu kopieren und dann das Umformulieren und/oder das Belegen zu vergessen. Aber der subjektive Tatbestand kann hier nicht entscheidend sein: Jede Arbeit muss objektiv diese Formalien erfüllen.
Natürlich bin ich nicht so naiv zu glauben, dass alle Plagiatstellen in Studien- und Doktorarbeiten gefunden werden. Es wäre auch viel zu viel Aufwand, als Gutachter alle Arbeiten komplett darauf zu überprüfen, ein gewisses Vertrauen muss man zu seinen Studenten und Doktoranden schon haben, sonst lenkt die Suche nach "Stellen" ab vom Wesentlichen, dem Inhalt. Ich bin daher ziemlich sicher, dass es "da draußen" viele Arbeiten gibt, die solche Fehler wie die unseres Verteidigungsministers enthalten, ganz unabhängig von der sonstigen Qualität (im Übrigen gibt es ja auch Plagiats-Beispiele von anerkannten hervorragenden Wissenschaftlern).
Doch: Bei - notwendig publizierten - Doktorarbeiten ist, wenn der Doktor prominent ist oder wird, immer damit zu rechnen, dass ihm später solche Fehler vorgehalten werden. Das ist dann doppelt peinlich. Und das sage ich meinen Doktoranden: Lieber jetzt doppelt und dreifach prüfen, ob alles schön belegt ist, als sich nachher (wenn man prominenter Richter oder Minister geworden ist) solche Dinge vorwerfen lassen zu müssen.
Ein großer Skandal? (update 21.02.:) Ja, da sich die Plagiatstellen als systematische Vorgehensweise entpuppt haben.
Update 21.02. 17.30 Uhr: Mittlerweile sind abgeschriebene und nicht korrekt zitierte Stellen mit wörtlichen oder fast wörtlichen Übernahmen aus Fremdtexten auf 271 Seiten der Dissertation entdeckt worden (Quelle). Einen anschaulichen interaktiven Überblick mit Nachprüfungsmöglichkeit bietet diese neue Seite.
Update 1. März In der Wissenschaft wird inzwischen zunehmend der Rücktritt des Verteidigungsministers gefordert:
Offener Brief an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel von Doktoranden und Promovierten LINK
Erklärung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zu den Standards akademischer Prüfungen LINK
UPDATE 1. März, 11 Uhr: Laut Spiegel-Online will zu Guttenberg heute noch seinen Rücktritt als Minister bekanntgeben.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
358 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenFerdi kommentiert am Permanenter Link
Die Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes sind, wie oben bereits festgestellt, hier längst erfüllt:
"Eine systematische und planmäßige Übernahme fremden Gedankenguts ergibt sich bereits daraus, dass sich die Plagiate an mehreren Stellen der Dissertation auffinden lassen und verschiedene Fremdautoren betreffen" (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08).
Die Lüge gegenüber der Offentlichkeit ist das "Kapitalverbrechen" des Politikers wenn er ein öffentliches Amt bekleidet, denn unverzichtbare Grundlage seiner Tätigkeit ist das Vertrauen, das die Öffentlichkeit ihm entgegenbringt.
Bei persönlichen Sachverhalten könnte man an ein Recht zur Lüge denken, wie bei der Frage nach der Schwangerschaft oder nicht einschlägigen Vorstrafen beim Einstellungsgespräch. Daran dachte ich bei Clinton und der Lewinsky-Affäre. Dass aber ein solches Recht zur Lüge augenscheinlich nicht hilft, politisches Vertrauen aufrechtzuerhalten, liegt auf der Hand.
KTM kommentiert am Permanenter Link
Zwar hat zu Guttenberg im Bewerbungsverfahren für die ihm kürzlich verliehene karnevalistische Auszeichnung alle Mitbewerber ausgestochen. Meine zumindest ebenbürtige Qualifikation für den "Orden wider den tierischen Ernst" möchte ich dennoch gerne nachweisen.
Mein Vorschlag: Gezielte Provokation von (angesichts des eitel-dreisten Charakters zwingend zu erfolgenden) Strafanzeigen durch öffentlichkeitswirksame Kundgabe der wahrheitsgemäßen Attribute "Lügner" und "Promotionsbetrüger".
Damit landet die Untersuchung der Angelegenheit dort, wo sie nach Meinung vieler in diesem Fall hingehört: Nämlich bei der - im Gegensatz zur Prüfungskommission - dem Öffentlichkeitsgrundsatz verpflichteten Justiz.
Das Strafrisiko eines solchen Vorgehens schätze ich als gering ein - ein Fall des Publikationsexzess dürfte angesichts des massiven Öffentlichen Interesses nicht vorliegen.
Darauf ein dreifach schallendes Kölle Alaaf!!!
Name kommentiert am Permanenter Link
@ Dr. Spies #191: so ähnlich immerhin (in diesem Fall wurde wohl nicht die Diss. verlegt, sonder ebenfalls plagiierte Nachfolgewerke):
http://www.lz-online.de/lokales/kreis_lippe/3381511_Wieder_Schummel-Vorwuerfe_gegen_Kasper.html
Mich verwirrt mittlerweile, dass entsprechen bekanntgewordene Fälle ausschließlich Politiker zu betreffen scheinen, deren Partei mit "C" beginnt - oder kennt jamend vergleichbare Fälle aus anderen Parteien?
Ferdi kommentiert am Permanenter Link
zu @201:
Lippische Landes-Zeitung vom 11.2.2010: Die im Jahr 2004 von Kasper vorgelegte Doktorarbeit zum Thema "Sozialsponsoring" stellt sich auf etlichen Seiten als ein Flickenteppich aus Plagiaten dar. Das hat die Staatsanwaltschaft Göttingen kürzlich festgestellt. Wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz musste Kasper eine Geldstrafe von 9.000 Euro (90 Tagessätze) bezahlen - die Universität Göttingen hatte ihm den Doktortitel bereits im Juni vergangenen Jahres aberkannt.
Bayreuther kommentiert am Permanenter Link
Bin Jura-Student aus Bayreuth und sehr aufgebracht über Prof. Häberle und Guttenberg. Ich bin gespannt, wie unsere Uni mit der Prüfung verfahren wird und wie sie ihr Ergebnis begründen wird.
Die Aussage von heute mittag, das Eingeständnis von Guttenberg erleichtere die Prüfung, beunruhigt mich irgendwie.
Hat jemand einen Video-Link der heutigen Pressekonferenz? Ich habe nichts brauchbares gefunden. Würde gerne wissen, was unsere Profs. heute gesagt haben.
Dankeschön!
Andreas kommentiert am Permanenter Link
@Bayreuther
Mich hat diese seltsame Aussage auch aufhorchen lassen (s. posting). Bitte schildere einmal, was genau dich beunruhigt.
KTM kommentiert am Permanenter Link
@Von Mollischick & Bayreuther
Hierzu bereits meine pessimistische Prognose in #167:
Die Universität wird bei der Mitteilung des Prüfungsergebnisses die "richtigen Worte" finden. Sie wird dabei tunlichst das Wort "Täuschung" vermeiden, sondern allgemein auf "inhaltliche Handwerksfehler" verweisen. Im Ergebnis also wird sie den Tenor des von Guttenberg am Wochenende in Personalunion erstellten "Gutachtens" aufgreifen und damit den Eindruck erwecken, Guttenberg sei Herr des Verfahrens gewesen.
Merke: Der Klüngel lacht zuletzt!
Demokrator kommentiert am Permanenter Link
Die Bayreuther-PK zur causa copyberg findet sich in drei Teilen auf youtube.
Ferdi kommentiert am Permanenter Link
Dass nach der Bayreuther-PK auch weiterhin auf das Prinzip Vertrauen (keine elektronische Fassung) und nicht auf das Prinzip "Kontrolle ist besser" gesetzt wird, dient der Exkulpation im vorliegenden Fall und führt für die Zukunft in eine ganz falsche Richtung: Denn zu einen findet sich im Internet frei zugänglich immer mehr qualitativ hochwertige Literatur auch im Bereich Rechtswissenschaft - zumal es in den Plagiatsfällen gerade nicht auf die Zitierfähigkeit ankommt. Aber in der Tat bieten Datenbanken wie Beck-Online oder der Zeitschriftenbereich von Juris besserer Ansatzpunkte für eine Kontrolle. Dabei ist es nichteinmal nötig, dass der Beck-Verlag besondere Schnittstellen für die Plagiats-Kontrolle anbieten müsste, was allerdings sehr wünschenswert wäre. Denn auch die normale Suchfunktion bietet in der Form der Phrasensuche ganzer Satzabschnitte gute Möglichkeiten Verdachtsmomenten nachzugehen. Eine professionelle Software-Lösung, wie etwa Plagirism-Finder, die eine solche Phrasensuche sukzessive über den gesamten Text vollzieht, bietet natürlich die Vorteile einer Automatisierung. Die davon ausgehende Belastung der Server dürfte Beck-Online oder Juris dazu veranlassen spezielle Module/Tools/Schnittstellen zur Plagiatssuche anzubieten. Die Internetsuche ist auch deshalb unverzichtbar, weil, wenn sie in wenigen Punkten positiv ausfallen sollte, bereits wichtige Indizien dafür liefern würde, dass auch bei Beck-Online oder Juris kopiert wurde.
Ferdi kommentiert am Permanenter Link
... Nachtrag: ich habe einschränkend vom "Zeitschriftenbereich von Juris" gesprochen, was natürlich falsch ist, weil auch der "Rechtsprechungsbereich von Juris" für die Plagiatssuche in Betracht kommt, auch wenn die gerichtlichen Urteile/Beschlüsse selbst - die Datendank von Juris als solche nach §§ 87a ff. UrhG ausgenommen - nicht vom Urheberschutz umfasst werden.
Pelikan kommentiert am Permanenter Link
So wie es für den repressiven Bereich Programme wie Plagirism-Finder gibt, so gibt es für den präentiven Bereich Software wie Endnote, die sich um eine Verwaltung und korrekte Notierung der Fußnoten samt perfektem Abgleich des Literaturverzeichnisses kümmert und zudem an öffentliche Bibliotheksdatenkanken sich anschließen lässt.
Molli kommentiert am Permanenter Link
post von Mollischick (mir wird immer angezeigt, ich "sei schon in Benutzung"...hm)
@Demokrator 206: ... danke für den Link, der 3. Teil war dort irgendwie nicht fortgeführt, daher:
Den 3. Teil der PK Uni Bayreuth vom 22.02.2011 findet man hier http://www.youtube.com/watch?v=4ZI3ncBmt5A ,
... dort ist auch die von mir oben unter 199 erwähnte Äußerung von Dekan Prof. Möstl (auf die Frage eines Journalisten, ob/wie es dazu kommen könne, so sehr die Übersicht zu verlieren, so die Einlassung von Herr. z. G. - oder so ähnlich, war nicht gut zu hören), dass es, wenn es sich um einen vielbeschäftigen Mann handele, nicht von vornherein unplausibel sei (den Überblick zu verlieren), das müsse auch in der Kommission geprüft werden..., (davor: ...Promotion sei eine Riesenleistung und es sei tatsächlich nicht leicht, den Überblick zu behalten...)
KTP kommentiert am Permanenter Link
@Molli
Die Bayreuther-PK macht doch ganz deutlich, dass die Uni eben nicht den Täuschungsvorsatz feststellen möchte, zumal die Fehlerhaftigkeit zumindest aber die Schlampigkeit (grobe Sorgfaltswidirgkeit) zur Aberkennung der Dissertation reicht.
Dort möchte man sich doch nicht die Finger an der Feststellung des Täuschungsvorsatzes verbrennen, sondern dies der StA im Rahmen der Prüfung der Urheberrechtsverletzungen überlassen.
Die Verwaltungsgerichte haben bei der Prüfung von Uni-Entscheidungen aber durchaus Täuschungsvorsatz (planmäßiges Handeln) bei viel geringerem Umfang der Plagiate bejaht (s.o.): "Eine systematische und planmäßige Übernahme fremden Gedankenguts ergibt sich bereits daraus, dass sich die Plagiate an mehreren Stellen der Dissertation auffinden lassen und verschiedene Fremdautoren betreffen" (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08).
Molli kommentiert am Permanenter Link
Ergänzung zu 210: Müsste das dann nicht gerade bei dem viel bemühten "Vertrauensverhältnis" Anlass sein, vorsorglich zu prüfen - auch im Sinne einer "Hilfe" für den Doktoranden, aber eben auch als Absicherung für den Dr.-Vater etc., denn
a) es ist ja aufgrund der "Riesenleistung" offenbar per se nicht leicht, den Überblick zu behalten und
b) es ist auch nicht "von vornherein unplausibel", dass ein vielbeschäftigter Doktorand den Überblick verlieren kann.
Beide Punkte lagen hier vor bzw. waren bei Abgabe der Promotion bekannt.
Vertrauen ist gut und schön, Kontrolle ist auch hier offenbar besser.
david kommentiert am Permanenter Link
Meiner Meinung nach wäre es an der Zeit, dass die Wissenschaft sich vorwärts verteidigt. Wenn er damit durchkommt (und der Dr Titel ist kein wirklicher Verlust, der war für ihn eh nur Mittel zum Zweck) ist das eine Zäsur.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr Lust habt demnächst von einem Sarah Palin Verschnitt regiert zu werden. Diese Frau leugnet die Evolution weil man ja sonst sehen müsste wie einzelne Affen sich während ihres Lebens in Menschen verwandeln. Sie geht auch davon aus, dass die ersten Menschen zeitgleich mit Dinos gelebt haben. Ferner war es schwer sie zu überzeugen, dass Religionsfreiheit tatsächlich in der Verfassung verankert ist. Oder vielleicht ein George Bush der Länder angreift, die er ohne Hilfe nicht mal auf der Landkarte finden würde.
Wenn er damit durchkommt ist das ein riesiger Schritt in diese Richtung.
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Uni Bayreuth nicht die Möglichkeit hat einer Prüfung auf absichtliche Täuschung auszuweichen. Juristisch gesehen mag sie evident sein aber macht euch nichts vor: Nur wenn dies von der Uni Bayreuth ausdrücklich betont wird hat es irgendeine Relevanz. In allen anderen Fällen werden die PR Berater mit ihren Nebelkerzen durchkommen.
Georg kommentiert am Permanenter Link
Im Morgenmagazin soll heute auch nochmals von einem Vertreter der BW-Uni festgestellt worden sein, dass Studenten der Universitäten der Bundeswehr, die gegen die PromO verstoßen bzw. bei einem Täuschungsversuch erwischt werden, die Degradierung und im Extremfall die Entlassung droht.
Die Aussagen auf der PK, dass die Prüfung zu aufwendig sei und zudem immer nur das Vertrauensverhältnis hochzuhalten sei, überzeugt nicht im Ansatz. Erste auffällige Sätze/ Phrasen nachzuprüfen dauert nur einige Sekunden, vieles kann man innerhalb einer Stunde bereits via Google prüfen, einfach kopieren und einfügen, die Täuscher habens vorgemacht. Eine Tiefenprüfung via jur. Datenbanken ist zudem bei einer derart umfangreichen und bedeutenden Arbeit wie einer Promotion geboten und auch unaufwendig finanzierbar. Die Zugänge hat schon länger jede Jurafakultät, Mitarbeiter in der Wissenschaft sind ebenfalls aber zugleich auch "leider" günstig. Wenn der Prof. zu alt oder ausgelastet ist kann die Überprüfung also auch durch eine Stud-HK oder einen WiMi erfolgen. Die Position auf der PK "Wir prüfen nur bei Verdachtsmomenten" ist hingegen gestrig, blauäugig und öffnet dem wissenschaftlichen Betrug alle Türen sperrangelweit.
KTP kommentiert am Permanenter Link
Die Bayreuther-PK macht zudem deutlich, dass man sich dort nur mit der korrekten Ausweisung fremden Gedankengutes geschäftigen will und nicht mit dem Verdacht einer Ghostwirterschaft, obwohl Letzteres zumindest gleichrangig einen Verstoß gegen die PromO bedeutet. Auch dies deutet darauf hin, dass man sich am Vorsatz nicht die Finger verbrennen will.
Angesichts des Verdachts der Übernahme von 10 oder 15 Seiten des Wissenschaftlichen Dienstes des BT ist dies nicht nachvollziehbar.
FAZIT: Hätte KT jemanden beauftragt, die Arbeit, so wie sie jetzt vorliegt, komplett - ohne natürlich die offen ausgewiesenen Zitate - in eigenen Worten/Synonymen (s.o.) umzuformulieren, läge wahrscheinlich keine Urheberrechtsverletzung vor und wäre kein Verstoß gegen den "wissenschaftlichen Kodex" nachweisbar gewesen.
Pelikan kommentiert am Permanenter Link
Dann wäre dabei möglicherweise aber auch kein summa cum laude bei herausgekommen.
Georg kommentiert am Permanenter Link
Schön dass Dr. Copyberg seine eigene sog. summa-cum-laude-Arbeit als Blödsinn bezeichnet: "...ich stehe auch zu dem Blödsinn, den ich geschrieben habe." Angeblich hat er sich sieben Jahre mit seiner Diss befasst und ihm ist nie der exorbitante
Betrug"Blödsinn" in seiner Arbeit von Anfang bis Ende auf !!!73% der Seiten!!! aufgefallen, nun aber angeblich nach eigenen Lügen und PR-Beratung an einem Wochenende dann etwas Blödsinn? Da glaube ich doch lieber an Weihnachtsmann, Spaghettimonster und alle Götter der griechischen Mythologie zusammen.Georg kommentiert am Permanenter Link
Auch Bildblog befasst sich mit "Deutschlands flexibelster Meinung". Nachdem Guttenplags Lügen auch für jeden Leser und Schauer der mainstream-Medien offenbar wurden, hat sich das Ergebnis der Umfrage des Blattes deutlich hin zur Rücktrittsforderung des Plagiators gedreht, Stand heute: 55% fordern selbst unter diesen erzkonservativen Lesern den Rücktritt. Freilich wird diese dominierende Meinung und Forderung anders als noch zu Beginn der Umfrage nun nicht mehr medial vermarktet...
Werner kommentiert am Permanenter Link
Im Gegenteil - das ist doch ganz offensichtlich der Grund dafür, dass BILD jetzt eine neue große (Telefon-)Abstimmung gestartet hat, in der Hoffnung, dass dabei wieder ein Wunschergebnis (oder ein leichter maipulierbares Ergebnis) herauskommt.
Pelikan kommentiert am Permanenter Link
Jetzt sollen es schon 31 wörtlich übernommene Seiten aus insgesamt 4 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sein: http://www.focus.de/politik/deutschland/plagiate-die-gutachten-des-herrn...
Pelikan kommentiert am Permanenter Link
http://www.tagesspiegel.de/politik/eine-wissenschaft-fuer-sich/3868610.h...
"Vor seiner umstrittenen Promotion an der Universität Bayreuth war Karl-Theodor zu Guttenberg dort gleichzeitig Student und Sponsor. Die Rhön-Klinikum AG, bei der die familieneigene Beteiligungsgesellschaft derer zu Guttenberg ein dickes Aktienpaket hielt, gehört zu den Stiftern des Lehrstuhls für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, der im Jahr 2000 eingerichtet wurde und bei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angesiedelt ist. Nach Tagesspiegel-Informationen fließt dafür pro Jahr von der Rhön-Klinikum AG ein sechsstelliger Beitrag. Zuwendungen dieser Größenordnung seien „eher selten“, heißt es in der AG. Geschäftsführender Direktor des Instituts, zur Zeit aber beurlaubt, ist der renommierte Medizinethiker, Transplantationsmediziner und Theologe Eckhard Nagel, der auch Mitglied im Nationalen Ethikrat ist. Guttenberg, der an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät studiert und promoviert hat, saß von 1996 bis 2002 im Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG. Danach verkaufte die Familie Guttenberg ihre Aktien mit hohem Gewinn an die HypoVereinsbank. Der Börsenwert soll bei 260 Millionen Euro gelegen haben."
Pelikan kommentiert am Permanenter Link
Thomas Oppermann MdB: es wurden nach aktuellem Kenntnisstand 6 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes verwendet.
Carl-Gustav kommentiert am Permanenter Link
Auch das ewige Wiederholen von Doppelbelastung in Familie und Beruf ist nicht glaubwürdig, schließlich ist er zudem mit einem goldenen Löffel geboren und genährt. Wie viele Doktoranden schaffen es gerade so, sich, ihre Familie und Kinder mit einem schmalen Universitätsjob oder anderem am Leben und über Wasser zu halten und promovieren abenfalls erst nach vielen Jahren aber ordnungsgemäß. Wer hingegen die herausragenden finanziellen und infrastrukturellen Ausgangsbedingungen wie Guttenberg hat, die besser nicht sein könnten, kann erst Recht nicht auf eine derart starke Reduktion des Anspruchs an eine Diss. auf das Niveau des Ergebnisses eines Plagiatssemniars und jeglichen Verzicht auf das übliche Leistungsniveau hoffen.
Molli kommentiert am Permanenter Link
Hierauf zielte ja auch die 1. und/oder 2. Frage der einen Grünen-Abgeordneten (glaube ich...) bei der BT-Befragung ab, wie dies denn für die ganzen anderen Doktorranden sei, die auch diese o. ähnliche Belastungen hätten und dass viele von ihnen (2/3?) dann aus diesen Gründen dieses Vorhaben sogar aufgeben müssten... (mehr unausgesprochen, aber offenkundig: ...während Hr. z. G. sich dann aber mit "Kopieren" o. ä. "weiterhilft", natürlich total "unbewusst"...).
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Bayreuth (dpa) – Die Universität Bayreuth wird noch am Abend eine Entscheidung über die mögliche Aberkennung des Doktortitels von Karl-Theodor zu Guttenberg bekanntgeben. Der Verteidigungsminister hatte in einem Brief an die Universität «gravierende handwerkliche Fehler» bei seiner Doktorarbeit eingeräumt, die er im Februar 2007 abgeschlossen hat. Heute tagte die Promotionskommission der rechts- und wissenschaftlichen Fakultät der Hochschule. Uni-Präsident Rüdiger Bormann will die Entscheidung am Abend in einer Pressekonferenz verkünden.
http://www.focus.de/politik/schlagzeilen/nid_65219.html
david kommentiert am Permanenter Link
Die Uni will sich wohl noch heute Abend äussern. Das kann doch eigentlich nur heissen, dass sie erwartungsgemäss direkt eindeutige Täuschungsversuche in ausreichender Zahl entdeckt hat. Anders kann ich mir das nicht erklären. Wenn man versucht hätte das ganze als unabsichtlichen Fezhler durchgehen zu lassen hätte es viel mehr Zeit bedurft für die hunderten Textstellen eine jeweils halbwegs glaubwürdige Begründung zu finden.
Hoffentlich wird die Vernunft siegen.
Emil kommentiert am Permanenter Link
Nach der erneuten uneinsichtigen Reaktion des Googleberg, berichtet von der TAZ aus dem BT "Hochmut ohne Fall", lässt sich erneut der Realitätsbezug vermissen. Ob er überhaupt Kenntnis der Beweislage hat?
Copyberg führt mit seinen Worten die Gratismentalität in das Bewertungssystem des Bildungssystems ein und jeden Leistungsgedanken damit ad absurdum. Gerechtfertigt wäre nach dieser pragmatischen Sichtweise, was unmittelbar und subjektiv den maximalsten eigenen Nutzen bringt, ohne Rücksicht auf die Folgen. Bestnote ohne Leistung wäre die künftige Forderung der Jugend, wenn man solch dreiste Plagiate wissenschaftlich durchgehen liesse.
Pelikan kommentiert am Permanenter Link
Dass entgegen der Äußerung von Prof. Bormann bei der gestrigen PK nun doch außerordentlich schnell entscheiden werden soll, kann nur heußen, dass man auf die objektive Fehlerhaftigkeit oder Sorgfaltswidirgkeit abstellt und gerade nicht zum Täuschungsvorsatz oder einer unzulässigen Hilfestellung Dritter Stellung nimmt.
Zu der plötzlich schnellen Entscheidung träg ganz offensichtlich die stündlich zunehmende Zahl von verwendeten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bei (derzeit sechs), die die Sache erheblich erschweren.
david kommentiert am Permanenter Link
@Pelikan
Und wie soll die Uni dann kommunizieren, dass sie vorsätzliche Täuschung nach 2 Tagen schon ausschliessen können will. Sie ist doch wohl so oder so verplichted dies zu überprüfen oder meinen Sie tatsächlich, dass man sich tatsächlich hinstellen wird und sagen dies sei nicht von Belang wenn genau davon alles abhängt.
Die Uni hat auch einen Ruf zu verlieren. Wenn sie das macht kann sie sich auch gleich als Aussenposten der CSu deklarieren.
Ich bin Optimist und vermute, dass man direkt zahlreiche Täuschungsversuche festgestellt hat und den Titel deshalb schon mal aberkennt auch wenn noch weitere hinzu kommen.
Emil kommentiert am Permanenter Link
Die Vermutung habe ich auch, das man es sich eher pragmatischer und unwissenschaftlicher einfach macht und keine Täuschung detailliert und aufwendiger prüft bzw. hierzu nicht Stellung nimmt.
Interessant finde ich zudem den nun aufgedeckten Zusammenhang von Uni Bayreuth und Rhön-Klinikum, wurde auf der PK doch mitgeteilt, dass wohl grds. keine Mittel aus dem Hause Guttenberg fliessen. Freilich ist immer ausschlaggebend, wie der Journalist fragt, und evtl. hat er eben keine Informationen über Beteiligungen, Sponsoring und frühere Unterstützungen angefragt.
Emil kommentiert am Permanenter Link
@david Optimist bin ich grds. auch, wenn es bei der zeitgeistigen Politik auch zunehmend schwer fällt. Hoffen wir also auf die wissenschaftliche Sensibilität der Uni Bayreuth und das Gebote Realitätsbewusstsein.
Bayreuther kommentiert am Permanenter Link
Bin als Jura-Student auch gespannt, hoffe auf wissenschaftliche Sensibiltät und Wahrung des Rufes, zumindest der Würde dieser Universität. Ich hoffe, dass sich "CSU-Parteisoldat" Möstl (den Eindruck habe ich aus einer persönlichen kontroversen Unterhaltung über einen CSU-Politiker mit NS-Vergangenheit) nicht durchsetzt. Ansonsten wäre dieses Institut wohl nicht mehr ernst zunehmen.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Schnelle Entscheidung der Universität Bayreuth im Fall Guttenberg: Noch am Abend wird die Hochschule dem Verteidigungsminister den Doktortitel aberkennen. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ist mit seiner Entscheidung vom Montag, den Doktortitel abzulegen, einer Aberkennung offenbar nur knapp zuvorgekommen. Der Präsident der Universität Bayreuth, Rüdiger Bormann, kündigte am späten Mittwochnachmittag an, er werde noch im Lauf des Abends eine Erklärung abgeben. Wie "Welt Online“ aus Universitätskreisen erfuhr, wird Guttenberg der Doktortitel aberkannt.
"Es wird die Aberkennung sein, ohne Zweifel. Die Verstöße waren zu gravierend“, sagte eine mit den Vorgängen vertraute Person. Eine offizielle Bestätigung der Universität war zunächst nicht zu erhalten.
Mit der unerwartet schnellen Entscheidung will die Universität offenbar einen Schlussstrich unter die vergangene Woche bekanntgewordene Plagiats-Affäre ziehen.
Der Minister hatte in einem Brief an die Universität "gravierende handwerkliche Fehler“ bei seiner Doktorarbeit zugegeben, die er im Februar 2007 abgeschlossen hat. Am Mittwoch tagte die Prototionskommission der rechts- und wissenschaftlichen Fakultät der Hochschule. Nach der Promotionsordnung muss ihm der Doktorgrad formell von der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät aberkannt werden. "
Bayreuther kommentiert am Permanenter Link
Pressekonferenz ab 19:30 Uhr live auf Phoenix
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Der Wortlaut der Begründung ist ja noch nicht bekannt gegeben worden, aber ich glaube, dass sich die Kommission gar nicht zur Frage des Täuschungsvorsatzes äußern wird. Mein Tipp: Sie werden feststellen, dass die Anzahl der kopierten und fast kopierten Stellen sehr groß ist und daher eine Aberkennung des akademischen Grades geboten ist.
Da Herr zu Guttenberg ja dagegen nicht opponieren wird und kein anderer klagebefugt ist, wird die Entscheidung wahrscheinlich gar nicht noch näher begründet werden, da sie von einem Gericht nicht überprüft werden muss. Würde man es als erforderlich ansehen - so meine Einschätzung - einen Täuschungsvorsatz dezidiert nachzuweisen, dann ginge es jetzt nicht so schnell, denn darüber wird in einer Kommission mit sicherlich unterschiedlichen (politischen) Positionen nicht so schnell Einigkeit erzielt werden können.
Bayreuther kommentiert am Permanenter Link
Und wenn es so käme wie Sie es vermuten, Herr Prof. Müller, was würde das aus Ihrer Sicht für die Reputation bzw. das Ansehen der Uni Bayreuth bedeuten? Schließlich ist ein Vorsatz bei dieser Anzahl von Stellen nicht wirklich überzeugend abstreitbar. Wäre eine solche Feststellung der Uni nicht dringend notwendig, um Schaden von der Institution abzuwenden?
Emil kommentiert am Permanenter Link
@Bayreuther Interessant ist auch Ihr Einblick in die politischen Tendenzen vor Ort.
@Prof. Müller Damit wäre dann eine pr-optimierte Lösung gefunden.
Der späte und recht spontane PK-Termin am heutigen Abend dürfte auch dafür sorgen, das allzu kritische und weitgereiste Journalisten ausbleiben und somit die PK und anschließende Fragerunde daher ebenfalls pr-optimiert ist.
david kommentiert am Permanenter Link
@ Herr Müller
Ich bewundere Ihre Gelassenheit aber sind Sie tatsächlich gewillt das so hin zu nehmen?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Bayreuther, Sie schrieben:
Wirklich verheerend wäre es gewesen, wenn die Uni Bayreuth nach langer Diskussion dazu gekommen wäre, zu Guttenberg den Titel zu belassen. Gut, dies wird wohl nicht geschehen. Insofern stimmt es, dass der Brief zu Guttenbergs es der Uni "erleichtert". Darüber hinaus bewegen wir uns ja momentan noch in einem spekulativen Rahmen, aber ich glaube erstens, dass sich die Universität eben gar nicht zur Täuschungsabsicht äußern wird, also diese natürlich auch nicht verneinen wird. Zweitens glaube ich, dass es für den Ruf der Uni entscheidend ist, dass der Titel eindeutig aberkannt wird, und dass es zusätzlich für diesen Ruf gut ist, wenn dies umstandslos - also ohne lange Diskussion - und schnell geschieht.
@david;
was heißt hier hinnehmen? Meine eigene Auffassung dazu ist klar, aber leider irrelevant.
david kommentiert am Permanenter Link
Als Einzelperson vielleicht, aber es gibt ja schon noch ein paar weitere Wissenschaftler im Land. Ich kann diesen Defaitismus nicht nachvollziehen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Offenbar (phoenix hat leider nicht die ganze PK übertragen) wurde die Entscheidung so getroffen, wie ich vorab schon vermutet habe. Der Präsident hat auch ausgeführt, dass man nur deshalb so schnell entscheiden konnte und sich nicht mit der Frage des Täuschunsgvorsatzes befasst hat, weil zu Guttenberg die Entscheidung der Aberkennung praktisch "unstreitig" gestellt hat. Was an meiner Vermutung "defaitistisch" ist, erschließt sich mir nicht so ganz. Jeder kann selbst entscheiden, ob er zu Guttenberg glaubt, eine derartig umfassende Übernahme von Fremdtexten in seine Arbeit könne "unbewusst" erfolgt sein. Ich glaube das nicht.
david kommentiert am Permanenter Link
Wenn ich das richtig sehe hat zu Guttenberg jetzt eine Galgenfrist bis die Kommission zum Fehlverhalten in der Wissenschaft entschieden hat.
Nun gut, so kann man da nichts gegen sagen. Wenn sie sich geweigert hätten diesen Sachverhalt auch nur zu untersuchen obwohl sie die einzigen dazu befugten sind wäre das eine eindeutige politische Aussage gewesen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Diesen Teil der Aussage Bormanns habe ich nicht mitbekommen, danke fürs Ergänzen.
Hier noch etwas zum Schmunzeln - aus dem Focus.
WAhrens kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Prof. Müller,
So lange die Professorengemeinschaft für des Plagiats überführte Kollegen andere Maßstäbe anlegt, als für abschreibende Studenten und Politiker, entbehrt jegliche aus ihren Reihen kommende Kritik über Guttenberg nicht einer gewissen Scheinheiligkeit:
Fakt ist: Plagiierende Professoren haben nur selten berufs- oder standesrechtlicher Konsequenzen zu fürchten. Abschreibende Studenten dagegen sollen - auch auf Drängen vieler Ihrer Kollegen - in Zukunft sogar von der Uni fliegen oder mit Geldstrafen belegt werden (geltendes Recht in Baden-Württemberg).
Wenn das nicht andere Maßstäbe sind?
Es ist schon bezeichnend, dass die Professorenzunft Fälle in den eigene Reihen eben nicht - im Gegensatz zum Plagiieren durch Studenten - öffentlich ächtet, bzw. für eine funktionierende Selbstkontrolle sorgt.
Man muss sogar annehmen, dass solche Fälle gezielt unter den Teppich des Schweigens gekehrt werden. Der Spiegel (Titel: "Der Kavalier liest und schweigt") nennt hierfür zwei Beispiele aus den Rechtswissenschaften: Beide Professoren dürfen bis heute bei vollem C4 Gehalt unterrichten und veröffentlichen! Ist das etwa kein Skandal?
Die Politik mag ein Vertrauensproblem haben - aber was sagt uns oben Beschriebenes über die Glaubwürdigkeit der Professorenzunft aus?
Ich entnehme Ihrem Beitrag, dass Sie das Problem des Plagiats überaus ernst nehmen. Wäre es unziemlich zu fordern, dass Sie sich auch bzw. zuvorderst um die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen kümmern? Wo ist ihre Empörung über die dreisten Urheberrechtsverletzungen der Kollegen?
Im Übrigen scheint sich die Empörung der Rechtswissenschaftler über die Causa Guttenberg in Grenzen zu halten:
Eine koordinierte öffentliche Stellungnahme? Fehlanzeige!
Der einzige mir bekannte "offene Brief" (LMU - 100 Unterzeichner), welcher das Verfahren an der Universität Bayreuth und die Verharmlosung des Falls durch die Politiker kritisiert, kommt aus dem Umfeld der Sprachwissenschaftler und wurde von keinem einzigen Rechtswissenschaftler unterzeichnet.
Mit besten Grüßen, W. Ahrens
Molli kommentiert am Permanenter Link
Der Anfang der PK wurde auf n-tv seit kurz vor 20.00 Uhr gebracht. Prof. Dr. Bormann sagte, die Täuschungsabsicht hätte nicht begründet werden müssen, da die (auch unstreitigen Punkte aufgrund des Briefes von Herrn z. G.) schon so eindeutig waren, dass jetzt auch so schnell entschieden werden konnte. (Also so, wie Sie dies, Herr Prof. Dr. Müller, das oben schon vermutteten..). Der Nachweis einer Täuschungsabsicht hätte eine längere Prüfung (Begründung etc.) bedeutet usw.
@david: Dass die andere Kommission noch weiter prüft bzw. was macht, habe ich auch aufgenommen, dass Hr. z. G. aber - wofür? - noch eine Galgenfrist hat, ist wohl an mir vorbeigegangen...
david kommentiert am Permanenter Link
Na ganz einfach KT hat heute ungefähr 10 mal betont, dass er auf keinen Fall bewusst getäuscht hat.
Die zweite Komission wird laut Bormann einige Wochen brauchen um das zu überprüfen.
Diese erneute Lüge wird dann aber eine zu viel sein.
Andreas kommentiert am Permanenter Link
Rücknahme gem. § 48 III, I VwVfG
Offenbar hat man den Verwaltungsakt (Verleihung des Grades des Dr. jur.) auf der Rechtsgrundlage des § 48 III, I VwVfG zurückgenommen. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er
Insofern wurde wohl die Nr. 2 herangezogen, da zu Guttenberg erklärt hat, die benutzte Literatur vollständig anzugeben, was (objektiv) nicht der Wahrheit entsprach.
Rechtlich scheint das alles völlig korrekt zu sein; die Art und Weise, wie Bayreuth die PK anberaumte, hinterlässt aber einen schalen Beigeschmack.
Die Sitzung im BT heute war auch - entgegen den Bekundungen der Regierungsparteien - kein kleinkariertes "Rumhacken" auf dem Verteidigungsminister; es geht um die Würde des Amtes des Verteidigungsministers und die Ausstrahlungswirkungen, die der Umgang der Regierung mit Fall für den Wissenschaftsbereich hat!
Die Wut von Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) ist mE echt und auch sehr berührend:
http://www.bundestag.de/bundestag/parlamentsfernsehen/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&id=1010527&&offsetStart=24&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&legislativePeriod=alle&fraction=alle&mask=search&startDate=23.02.2011&hashValuesForPolicyField=de7d525d66cfe528563406ae725eb61&hashValuesForPolicyField=d84b1086ed1978f6eeae368b99e93be0&hashValuesForPolicyField=b9e6 8fe2cbca154ba721a22e937e90&&destination=search
(3) Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden.
Andreas kommentiert am Permanenter Link
@ alle
Leider ist der dritte Absattz des § 48 VwVfG, den ich zunächst zitieren wollte, am Beitragsende verblieben. Der Beitrag sollte eigentlich mit dem Link zur Rede Karl Lauterbachs (SPD) enden!
Seiten