Kleinigkeiten zum Wochenende

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.02.2011
Rechtsgebiete: UmgangsrechtFamilienrecht8|4131 Aufrufe

 

Sandra ist vier und lebt bei ihrer Mama. Jetzt haben wir (auf beiderseitiger VKH-Basis) über den Umgang mit Papa verhandelt.

 

Relativ schnell haben wir Einigkeit darüber erzielt, dass Sandra ihren Papa alle 2 Wochen von Freitagnachmittag 15.00 Uhr bis Sonntagabend 18.00 Uhr besuchen kann. 

 

Die Probleme steckten im Detail. Sandras Papa möchte die Kleine gerne im Kindergarten abholen, damit er auch diesen und die Erzieherinnen kennenlernen kann.

Auch kein grundsätzliches Problem. Aber Sandra besteht darauf, zu den Besuchen beim Papa 3 Rucksäcke mit Spielzeug mitzunehmen. Dieses Spielzeug kann nicht bei Papa deponiert werden, da Sandra außerhalb der Besuchszeiten darauf besteht, dass diese Sachen in Mamas Wohnung für sie greifbar sind. Also alle 2 Wochen ein kleiner Umzug.

 

Sandra fährt normalerweise mit dem Bus zum Kindergarten und kann nicht 3 Rucksäcke Spielsachen und einen Rucksack Klamotten für das Besuchswochenende tragen. Außerdem hat Sandras Papa bislang keinen Kindersitz und würde gerne den von Sandras Mama ausleihen

 

Nach ca. einer Stunde Verhandlung (mit 2 Unterbrechungen) haben wir (2 Beteiligte, 2 Rechtsanwälte, ein Mitarbeiter vom Jugendamt und ich) den Vergleich gefunden.

 

Sandras Papa kauft sich (ohne Kostenbeteiligung der Mutter) einen eigenen Kindersitz.

Er holt die insgesamt 4 Rucksäcke vor dem Abholen Sandras an der Wohnung der Kindesmutter ab, darf diese aber dabei nicht betreten. 

 

Die Beteiligten der nachfolgenden Unterhaltssache waren ziemlich sauer, dass sie so lange warten mussten....

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8 Kommentare

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Wie sieht man als Richter solche Fälle? Sind sie eher eine Erholung, weil es einmal erfreulicherweise "nichts ernstes" ist? Oder nerven sie aus demselben Grund? Wünscht man sich zum wiederholten Male, dass ein psychologisch geschulter Mediator am eigenen Platz sitzen möge? Oder dass aussergerichtliche Schlichtung Pflicht wird?

Sandra ist vier und fährt alleine Bus? Geht sie auch alleine zur Bushaltestelle und wenn ja, wie weit ist diese von Mamas Wohnung entfernt? Und schließen nicht die Beförderungsbedingungen der meisten ÖPNV-Verbände die Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren ohne erwachsene Begleitperson aus? Fragen über Fragen...

 

 

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@Untermann:
Ich denke, dass "man" sich wünscht, die Leute würden von alleine  und ohne Arbeitsbeschäftigungsmaßnahme für Mediatoren, Psychologen, Sozialpädagogen, Anwälte und Richter in der Lage sein, einfache Angelegenheiten des täglichen Lebens durch ein vernünftiges Gespräch zu regeln.

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@ Klabauter

So ist es. An die Kosten dieser Veranstaltung (2 Anwälte, mein Stundenlohn und den Stundenlohn des JA-Mitarbeiters) darf ich gar nicht denken

Auch hier steckt der Fehler im System.

 

1. VKH

Für den der sie bekommt, wird das prozessieren zu billig, wogegen es für den der sie nicht bekommt, zu teuer ist.

Aber sobald einer VKH bekommt lohnen sich auch solche Prozesse.

 

2. Anwälte.

Welche, der zu klärenden Fragen war von so hoher juristischer Relevanz, dass diese Kraft ihrer Rechtskunde etwas beitragen konnten?

Haben die etwas zur Lösung beigetragen oder das Problem kultiviert?

 

3. Jugendamt.

Was hat das Jugendamt dort verloren?

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Die Beiordnung von Anwälten für solche Fragen überrascht mich. Offenbar ist noch jede Menge Geld für Verfahrenskostenhilfe vorhanden.

Schön finde ich wie hier dem Kindeswillen Rechnung getragen wird. Auch wenn dem Steuerzahler die immense Wichtigkeit von 3 Rucksäcken Spielzeug nicht ganz so ersichtlich ist wie einer 4jährigen. ;-)

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