Fahrverbotsrechtsprechung: Absehen vom Fahrverbot wegen drohenden Aufbauseminars?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 09.03.2011

In OWi-Sachen ist die Angst vor oft zwangsläufigen verwaltungsrechtlichen Folgen für die Fahrerlaubnis verbreitet, so etwa die Angst vor Punkten, vor einer MPU oder auch einem Aufbauseminar. Ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt so etwas aber nicht:

" Von der Anordnung eines nach den § 25 I 1 StVG, § 4 I 1 Nr. 4 BKatV i. V. mit lfd. Nr. 248 BKat indizierten Regelfahrverbots gegen einen Kraftfahrzeugführer wegen dessen vorsätzlicher Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen darf nicht mit der Begründung abgesehen werden, dass sich der Betroffene als Fahranfänger noch in der Probezeit befindet und deshalb wegen der Ordnungswidrigkeit seitens der Fahrerlaubnisbehörde bereits mit empfindlichen Maßnahmen im Rahmen des § 2a StVG, insgbesondere mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und mit der Verlängerung der Probezeit, zu rechnen hat." 

OLG Bamberg: Beschluss vom 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1756/10 = BeckRS 2011, 03168 = DAR 2011, 93. B =  

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