BGH: Erfurt oder Gera?
von , veröffentlicht am 14.03.2011Irgendwie beruhigt dieses Fundstück aus den BGH-Entscheidungen, da selbst "die 10 unterschreibenden Augen" und sicher noch zahlreiche weitere Mitarbeiter des BGH einen doch schon sehr offensichtlichen Schreibfehler in einem Beschlusstenor übersehen hatten:
"Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" heißen muss."
aus: BGH, Beschl. vom 21.12.2010 - 2 StR 497/10 -
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenDr. Klaus Graf kommentiert am Permanenter Link
Ich finds eher beunruhigend.
Dietmar Kettler kommentiert am Permanenter Link
Das ist eben das Niveau, auf dem da gearbeitet wird.