BGH zu Schwacke und Fraunhofer

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.04.2011
Rechtsgebiete: BGHSchwackeFraunhoferVerkehrsrecht|3089 Aufrufe

Nur kurz ein Hinweis auf Beck-Aktuell, wo auf BGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09 hingewiesen wird:


Bei der Schätzung der Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall darf der Tatrichter sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen. Der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.04.2011 in einem Revisionsverfahren entschieden, nachdem das Amtsgericht und das Landgericht die Frage der geeigneten Schätzgrundlage zuvor unterschiedlich beantwortet hatten (Az.: VI ZR 300/09). 

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