Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz im Bundestag

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 19.04.2011

Am 14.4.2011 diskutierte der Bundestag den Gesetzentwurf zum neuen Mediationsgesetz. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin
der Justiz (FDP)
stellte zunächst den Gesetzentwurf unter anderem unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2007 zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor. Dabei verteidigte sie den Gesetzentwurf gegen Kritik beispielsweise an der Regelung der gerichtlichen Mediation. Ausdrücklich erklärte sie die Bereitschaft, Vorschläge zur Förderung der außergerichtlichen Mediation zu prüfen und umzusetzen. MdB Sonja Steffen (SPD) betonte, dass die Stärkung der sogenannten gerichtsinternen Mediation von ihr kritisch gesehen wird. Zum einen sieht sie die eigentliche Aufgabe der Justiz in den Hintergrund gedrängt. Zum anderen meint sie, der Schwerpunkt des Gesetzes müsse auf der außergerichtlichen Streitbeilegung liegen, um die Ziele Beschleunigung der Verfahren und Einsparung von Kosten zu erreichen. MdB Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) kritisierte zunächst den unklaren Anwendungsbereich des Gesetzes. Darüber hinaus schloss er sich Frau Steffen an und forderte ein richtig austariertes Verhältnis zwischen gerichtlicher und außergerichtlicher Mediation. Auch er meint, der Schwerpunkt müsse bei der außergerichtlichen Mediation liegen. Zu Recht weist er darauf hin, dass der Gesetzentwurf diesen Schwerpunkt derzeit nicht vorsieht. Außerdem kritisiert er, dass die anwaltliche Beratung nicht durch den Widerspruch einer Partei ausgeschlossen werden darf. Kritisch äußert er sich zur Mediationsausbildung und bezweifelt die Fähigkeit der Verbände, sich auf gemeinsame Standards zu einigen. Dabei hält er eine Ausbildung von 120-150 h für erforderlich, was allerdings deutlich über dem liegt, was üblicherweise Richter an (Mediations-)Ausbildung vorweisen können. Wie bereits Frau Steffen fordert auch MdB Jens Petermann (DIE LINKE) die Einführung von Mediationskostenhilfe und verweist darauf, dass ansonsten anspruchsberechtigte Personen gezwungen wären, mit Prozesskostenhilfe zu klagen, um in den Genuss einer kostenlosen Mediation zu gelangen. MdB Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt zunächst kritisch fest, dass das Gesetz begrifflich das Gericht in den Mittelpunkt stellt, indem es außergerichtliche, gerichtsnahe und gerichtsinterne Mediation unterscheidet. Auch sie kritisiert, dass die Kostenfreiheit die gerichtsinterne Mediation zu Unrecht privilegiert. Sie sieht in der gerichtlichen Mediation überwiegend ein Verfahren nach dem Modell des Güterichters. Hönlinger hält die Qualifikation der Mediatoren für einen Schlüssel, Mediation von den Gerichten an freie Mediatoren zu verweisen. Auch sie befürwortet Mediationskostenhilfe. Auch MdB Thomas Silberhorn (CDU/CSU) kritisiert den Wettbewerbsnachteil der außergerichtlichen Mediation durch die Kostenfreiheit der gerichtlichen Mediation und fordert, die Möglichkeiten der außergerichtlichen Mediation zu erweitern.

Bundestagsprotokoll mit vollständigen Reden: http://bit.ly/eVT3X6

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