Die 56-jährige Spätgebärende, die verheiratete Leihmutter und das Verwaltungsgericht

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 29.04.2011

Abstammungsfragen und ihre Folgen werden immer komplexer.

Pressemitteilung des VG Berlin vom 27.04.2011:

Das VG Berlin (Entscheidung v. 15.04.11 -  VG 23 L 79.11) hat entschieden, dass die Ausstellung eines deutschen Reisepasses für ein in Indien geborenes Kind auch dann unzulässig ist, wenn es biologisch nachweislich von einem deutschen Staatsangehörigen abstammt.

Der Antragsteller, ein im Dezember 2010 in Indien geborenes Kind, hatte bei der Deutschen Botschaft die Ausstellung eines deutschen Reisepasses beantragt. Die Botschaft hatte dies abgelehnt, weil die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes fraglich sei.

Das VG Berlin hat diese Rechtsansicht im Eilverfahren bestätigt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts darf ein deutscher Reisepass nur Deutschen ausgestellt werden. Schon Zweifel hieran genügten, um den Pass zu verweigern. Solche Zweifel bestünden auch hier. Die deutsche Staatsangehörigkeit werde zwar bereits dann vermittelt, wenn ein Elternteil diese Staatsangehörigkeit besitze. Ob allerdings die sich als Eltern ausgebenden und das Kind vertretenden Deutschen, eine 1955 geborene Frau und ein 1950 geborener Mann, rechtlich als Eltern des Kindes anzusehen seien, sei zweifelhaft. Das Kind sei ausweislich der Geburtsurkunde in einem auf die Vermittlung von Leihmutterschaften spezialisierten "Fertility Center" geboren worden. Die Mutterschaft der deutschen Frau sei schon wegen ihres fortgeschrittenen Alters höchst unwahrscheinlich und im Übrigen weder durch Vorlage eines Mutterpasses noch sonstiger ärztlicher Unterlagen belegt. Auch wenn demgegenüber die biologische Vaterschaft des deutschen Mannes feststehe, sei dies rechtlich nicht relevant. Vater des in einer Ehe geborenen Kindes sei sowohl nach deutschem als auch nach indischem Recht der Ehemann der Leihmutter. So lange die Identität der biologischen Mutter nicht sicher und ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren nicht durchgeführt worden sei, bleibe die Abstammung des Kindes zweifelhaft.

Vielen Dank an Mein Name für den Link-Tipp

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen