Lesertipp: Raservideos kosten Fahrerlaubnis

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.05.2011
Rechtsgebiete: FahrerlaubnisRaservideosVerkehrsrecht|2527 Aufrufe

Kurzer Hinweis des Bloglesers "Mein Name" auf einen Fall, der auch durch die Tagespresse in NRW gegangen ist (Vielen Dank "Mein Name"!): 

Zwar keine Gerichtsentscheidung im strengen Sinne, aber vor dem Hintergrund der Punkte-"Verjährung" nicht uninteressant - mal abgesehen vom Sujet an sich :-) Auszug: "ein 25-jähriger Gelsenkirchener ... hatte sich regelmäßig Sportwagen eines schwäbischen Herstellers geliehen und rasante Spritztouren unternommen, die er in selbstgedrehten Videos festhielt. So filmte er unter anderem eine Fahrt mit 180 km/h durch die Innenstadt sowie rasante Wendemanöver und „Burnouts“ auf einer Einbahnstraße in der Nähe der Schalke - Arena. In weiteren Videos warfen die Fahrzeuginsassen Eier auf Passanten."

http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/presse/pressemitteilungen/11_110504/i...

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