Loveparade 2010 - zehn Monate danach: Neue Erkenntnisse?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.05.2011

In der  heute erschienenen Ausgabe des "Spiegel", die sogar mit dem Titelbild zur Loveparade 2010 aufmacht, wird insbesondere die Veranwortung der Polizei für die Katastrophe untersucht, aber auch Verantwortlichkeiten der Stadt Duisburg  - im geringeren Maße auch solche des Veranstalters - werden benannt . Offenbar liegen dem Spiegel "vertrauliche" Informationen aus dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren vor. Das dürfte in der Öffentlichkeit Anlass dazu sein, einige der schon bekannten Umstände noch einmal zu betrachten, andere, bisher noch nicht näher betrachtete, erstmals zu analysieren. Ein erster lesenwerter Kommentar von Lothar Evers liegt bereits vor (hier) . Vielleicht gelingt es auch wieder, hier im Beck-Blog in sachlicher Weise die rechtlichen Implikationen zu diskutieren. Nach wie vor maße ich mir nicht an, allgemein taktische polizeiliche Fehler als solche zu bewerten, sondern werde hier weiter den Fokus auf die strafrechtliche Verwertbarkeit legen. Das schließt aber nicht aus, dass in den Kommentaren auch das polizeiliche Einsatzverhalten näher diskutiert werden darf - so wie es den früheren Diskussionen ja auch schon geschehen ist.

Von den Spiegel-Autoren werden folgende "Fehler" der Polizei genannt:

1. Das Einvernehmen
Die Polizei "hat es laufen lassen in der Zeit der Planung". Auch wenn sie, was näher ausgeführt wird, von vielen Absprachen zwischen Stadt und Lopavent nichts mitbekommen habe, so sei sie doch rechtzeitig vor dem Termin in der Arbeitsgruppe 4 über die Sicherheitsvorbereitungen und evtl. -mängel informiert gewesen. Der Tunneleingang sei auch Gegenstand polizeilicher Inspektionen und Diskussionen gewesen. Die Polizei sei aber trotz Bedenken "nicht hart und entschieden genug [gewesen], um einzugreifen, durchzugreifen, notfalls die Parade abzusagen". Der Düsseldorfer Polizeidirektor Schalk habe sogar im Juni noch die später entscheidenden Fragen gestellt - zum Stau im Eingangsbereich bei gegenläufigen Menschenströmen. Die Polizei habe sich dann aber mit ein paar kleinen Änderungen zufrieden gegeben und danach auch keine Kritik mehr angebracht.
Nach Wiedergabe des Spiegel hält aber selbst die StA dieses Verhalten der Polizei im Vorfeld für strafrechtlich irrelevant, da ein ausdrückliches "Einvernehmen" der Polizei nicht gegeben sei. Die Staatsanwaltschafft habe also geprüft, ob es ein "Einvernehmen" der Polizei gegeben habe, konnte dies aber nicht finden. Und daraus werde gefolgert, dass sich die Stadt Duisburg über das Erfordernis eines Einvernehmens hinweggesetzt oder die bloße Mitwirkung der Polizei als schon ausreichendes Einvernehmen verstanden hat.

Trifft diese rechtliche Bewertung zu? Strafrechtlich wäre der Polizei (wenn man einmal unterstellt, dass ein ausdrückliches  Einvernehmen fehlt) in der Planungsphase demnach nur ein Unterlassen vorzuwerfen, es nämlich unterlassen zu haben, die Veranstaltung mit dieser als gefährlich erkannten Ein-/Ausgangskonzeption zu verhindern. Eine Verhinderung der Veranstaltung durch die Polizei wäre möglich gewesen durch ein ausdrückliches Verweigern ihres für die Genehmigung erforderlichen Einvernehmens - das Beispiel Bochum, wo die LoPa 2009 nach polizeilicher Intervention abgesagt wurde, belegt dies hinreichend. Aber war die Polizei auch zur Intervention verpflichtet? Oder durfte sie es "einfach laufen lassen"? Jedenfalls nach dem Spiegel-Bericht will sich die StA nicht auf dieses unsichere Gelände bewegen, sondern meint, die Verantwortlichkeit läge bei den Mitarbeitern der Stadt, die ohne ausdrücliches Einvernehmen der Polizei eine rechtswidrige Genehmigung erteilt hätten.
Tatsächlich bewegt man sich an diesem Punkt auf unsicherem Gelände: Wenn ein Einvernehmen der Sicherheitsbehörden Vorausetzung für eine solche Veranstaltung ist, unter welchen Voraussetzungen sind dann diese Behörden verpflichtet, ihr Einvernehmen ausdrücklich zu versagen und damit die Veranstaltung zu verhindern? Und lagen diese Voraussetzungen hier vor? Ich denke, dass die Polizei an den Planungen so nah dran war, dass ihre Verantwortlichen erkennen mussten und auch erkannt haben, dass ihr "Schweigen" seitens der Stadt als Zustimmung/Einvernehmen aufgefasst wurde. Ich will nicht behaupten, es handele sich um eine bewusste Taktik, aber wenn es so ist, wie im Spiegel dargestellt, hat sich die Polizei im Vorfeld erfolgreich aus der Verantwortung "geschlichen": Sie hat Kritik angebracht, dann aber die Veranstaltung so wie geplant stattfinden lassen.

2. Der Schichtwechsel
Dass  in der kritischen Phase der LoPa - wenn auch noch weit vor den tödlichen Ereignissen - ein Schichtwechsel der Polizei stattfand, ist lange bekannt (hier nochmal das Foto von 15.30 Uhr). Nicht bekannt war bisher, das man den Schichtwechsel erst auf Intervention des Personalrats und Ministeriums vorsah und dass es zuvor Kritik am Zeitpunkt desselben gab.
Laut Spiegel hat der Schichtwechsel zur Unzeit bewirkt, dass dort neue Kräfte ohne  Vorbereitung in eine schon bedrohliche Lage quasi "hineingeworfen" wurden. Dies hätte beigetragen zur Gefährdung, möglicherweise auch zu Fehlentscheidungen.
Strafrechtlich wird es aber schwer fallen, den Schichtwechsel selbst mit den Todesfällen unmittelbar in einen Kausalzusammenhang zu bringen. Solche möglichen Kausalzusammenhänge lassen sich nicht ausschließen, aber auch nicht hinreichend als "Ursache" beweisen. Wäre etwa ohne Schichtwechsel dasselbe passiert, hätte man möglicherweise die Müdigkeit/Überforderung der Beamten als Negativfaktor angesehen. Einen wichtigen Hinweis gibt allerdings Lothar Evers: Möglicherweise sind infolge des Schichtwechsels einfach nicht genügend Kräfte gleichzeitig dort gewesen, weil man dieselbe Anzahl von Hundertschaften  dann eben nicht gleichzeitig sondern nacheinander eingesetzt hat. Die entscheidende Frage also: Waren genug Kräfte da? Oder wurde die zuvor für nötig befundende Anzahl der Beamten aufgrund des nötigen Schichtwechsels halbiert? Dies ist deshalb so wichtig, weil das Entstehen des Gedränges auf der Rampe damit zusammenhängt, dass das Sperrkonzept der Polizei nicht funktionierte. Mit mehr Kräften an den richtigen Stellen hätten die Sperren aber funktionieren können.

3.  Die fehlende Lautsprecheranlage
Hier im beck-Blog aber auch an anderer Stelle wird als ein ganz wesentlicher Umstand, der die Katatstrophe mitverursachte, angesehen, dass es auf der Rampe praktisch keine Kommunikation zwischen Polizei/Sicherheitspersonal und Besuchern gab. Die Besucher kamen aus den Tunnels und wussten nicht, wo und wie es weitergehen sollte. Auch als sie sich schon drängelten, bemerkten sie nicht, dass in ihrem Rücken nicht weit entfernt genug Platz war. Sie wurden einfach nicht von den Kräften, die Überblick hatten, informiert. Die z.T. vorhandenen Megaphone waren viel zu schwach. Und die in der Genehmigung verlangte ELA fehlte (siehe hier). Dies - so der Spiegel - war der Polizei ab 14 Uhr bekannt. Man hat also 2,5 Stunden vor dem Unglück gewusst, dass ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts fehlte. Durfte die Polizei dann einfach weitermachen ohne sich um Ersatz zu bemühen (Lautsprecherwagen oder mobile Anlagen müssten doch herbeizuschaffen sein...) Oder hätte sie die LoPa abbrechen oder auf einen Abbruch durch die zuständigen Behörden hinwirken müssen? Das letzte ist eine schwierige Frage, denn die Risiken eines Abbruchs zu einem Zeitpunkt, zu dem schon Hunderttausende in der Stadt waren, mussten ja mit abgewogen werden. In diese Richtung wird sicherlich weiter ermittelt. Aber nicht zu vergessen: Dass die ELA nicht vorhanden war, ist primär ein Versäumnis von Lopavent, dass dies nicht kontrolliert wurde, ein Versäumnis der Stadt Duisburg.

4. Die mangelnde Kommunikation (Funkgeräte/Mobiltelefone)
Eine ähnliche Frage - meines Erachtens aber etwas weniger unmittelbar mit der Katastrophe zusammenhängend -  wirft die mangelhafte Kommunikation der Sicherheitskräfte/Polizei untereinander auf. Die Funkgeräte funktionierten offenbar nicht richtig, das Handynetz war überlastet, weil man es möglicherweise versäumt hatte, sich entsprechenden Vorrang im Netz zu reservieren. Es wird auch hier schwer fallen, eine unmittelbare Ursache für die Katastrophe festzustellen, die strafrechtlich relevant wäre.

5. Die Sperren
Schon seit den ersten Kommentaren zur LoPa 2010 werden die polizeilichen Sperren als  unmittelbare Mitursachen der Katastrophe bewertet. Die Polizei hat sie wohl eingerichtet, um den "Pfropf" am Rampenkopf zu entlasten/aufzulösen. Aber dazu, so jedenfalls meine Auffassung, waren die Sperren, die dann eingerichtet wurden, erkennbar ungeeignet bzw. sie versagten ihre Funktion. Schließlich hat die Sperre auf der Rampe das Gedränge an einer wesentlich problematischeren Stelle (am unteren Ende der Rampe, eingekesselt zwischen den Tunnelausgängen und Betonwänden) erst verursacht. Das ist keine neue Erkenntnis. Aber ein Zusammenhang zwischen Schichtwechsel und unzureichenden Sperren könnte möglich sein, s.o.

Dem Spiegel ist zu danken, dass er das Thema Loveparade 2010, um das es etwas still geworden war in den letzten Wochen, noch einmal aktualisiert hat, wenn sich auch der Anteil wirklich neuer (strafrechtlich relevanter) Fakten in Grenzen hält.  Auch scheinen nach meinem Eindruck die Veranstalter im Spiegel-Artikel relativ gut weg zu kommen.

Die hiesige Diskussion (über 1000 Kommentare) ist geschlossen.

Zur aktuellen Diskussion hier im Blog (Juli 2011)

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade 2010 Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Links zu den früheren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

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1097 Kommentare

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@ Herr Prof. Müller:

Eine solche Überprüfung würde mich auch angesichts der Intension des Gesetzgebers interessieren.

Diese lautet ja, dass das Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste herzustellen ist, um sicherzustellen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet werden und Festsetzungen, z.B. die Anzahl der erforderlichen Ordnungskräfte, sich an den sicherheits- und ordnungsrechtlichen Bedürfnissen ausrichten.

Nun verstieß die Veranstaltung schon wegen der fehlenden Rettungswege im Bereich Tunnel/Rampe gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Versammlungsstätten-/Sonderbauverordnung) und das Sicherheitskonzept enthielt (ebenfalls entgegen der Vorschriften der Verordnung) keine hinreichenden Informationen über die Ordnungskräfte.

Die Intension des Gesetzgebers wird natürlich vollständig konterkariert, wenn in einem solchen Falle zu den Verstößen einfach geschwiegen wird.

Bitte überprüfen Sie deshalb auch, ob von Seiten Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in einem solchen Falle überhaupt eine Weder-noch-Haltung zulässig ist.

 

Und dann gibt es da zum Beispiel auch noch die berühmte Besprechung im Ratssaal am 15. Juli 2010, in der Ordnungsdezernent Rabe fragte, ob es noch Fragen, Anregungen oder Kritik an der Planung der Loveparade geben würde.

Zu den Teilnehmern der Veranstaltung gehörten auch Vertreter der Bundespolizeidirektion, der Polizeipräsidien Duisburg und Düsseldorf und der Feuerwehr.

Auf die Frage von Herrn Rabe gab es keine Wortmeldung. Auch auf direkte Frage hin gab es also von den Genannten keine Kritik.

Natürlich richtete sich die Frage von Herrn Rabe nicht direkt an die Genannten. Diese waren vielmehr dort im Rathaus angetreten, um eventuelle Bedenken von Ratsmitgliedern zu widerlegen.

Am Ende der Veranstaltung soll dem Protokoll nach Herr Rabe noch einmal gefragt haben, ob noch Fragen bestehen. Er habe darum gebeten, dass sich geäußert wird, falls man noch Bedenken oder Ergänzungen habe, da „hier die Experten für Großereignisse und Sicherheit zusammen sitzen“.

Die Genannten waren also eigens als Experten im Rathaus angetreten, um eventuelle letzte Bedenken auszuräumen.

Und dieselben Experten sollen sich nun auf den Standpunkt stellen, ein Einvernehmen mit der Planung der Loveparade habe es ihrerseits gar nicht gegeben??

 

Ich denke, dass diese Sitzung im Ratssaal als Beweis für das Einvernehmen gewertet werden kann. Vielleicht finden sich noch mehr Hinweise in den Unterlagen.

  

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Die Leserin schrieb:

Ich denke, dass diese Sitzung im Ratssaal als Beweis für das Einvernehmen gewertet werden kann. Vielleicht finden sich noch mehr Hinweise in den Unterlagen.

Können wir uns darauf einigen, dass es beim "Einvernehmen" um das Sicherheitskonzept des Veranstalters ging?

Wir kennen das Sicherheitskonzept des Veranstalters nicht, da es weder uns noch der Polizei als Anlage des Veranstaltungskonzeptes ausgehändigt ist.

Wir kennen nicht einmal das Datum des Sicherheitskonzeptes, da schon das Datum eines von Frau Dr Jasper genannten Konzeptes von dem von Brandschutexperten Dr Jaspers abweicht.

Die erwähnte Sitzung im Ratssaal war mit dem Sicherheitskonzept nicht befasst.
Lopavent hatte nicht präsentiert.

Herr Raabe und sein Dezernat waren zudem nicht für die Entgegennahme des Einvernehmens zuständig. 
Das war Sache der Bauverwaltung.

Daher:
kaum möglich, die oben zitierte Wertung vorzunehmen.

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Lothar Evers schrieb:

Wir kennen das Sicherheitskonzept des Veranstalters nicht, da es weder uns noch der Polizei als Anlage des Veranstaltungskonzeptes ausgehändigt ist.

Uns liegen die verschiedenen Versionen des Sicherheitskonzepts vor:

- Erster Entwurf: Anlage 15, Stand: 22.4.2010

- Zweiter Entwurf: Anlage 18, Stand: 20.5.2010

Diese zweite Version fand sich auch als Anlage zum Bauantrag, den der Veranstalter mit Schreiben vom 28. Mai 2010 beim Bauamt einreichte (Quelle: Abschlussbericht der Stadt Duisburg).

- Endfassung des Sicherheitskonzepts: Anlage 22, Stand: 28.6.2010, Eingangsstempel der Stadt Duisburg vom 19.7.2010

Aus den Protokollen und den Berichten der Stadt Duisburg geht hervor, dass uns somit alle Versionen des Sicherheitskonzepts des Veranstalters vorliegen.

 

 

 

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Ich selbst bin übrigens gegen eine Änderung der Verordnung. Dafür sehe ich keinen Bedarf. Meine Bemerkung, dass ergänzt werden müsse, Nicht-Einvernehmen sei zu äußern, war sarkastisch gemeint. Das hätte eine ähnliche Qualität wie die gerüchteweise immer wieder vorgetragene Vorschrift der Bundeswehr, dass ein Soldat ab einer Wasserhöhe von 1,40 Metern mit Schwimmbewegungen zu beginnen habe.

Es wird niemals möglich sein, die sonderbarsten Fälle in Gesetzen und Verordnungen zu berücksichtigen.

Schweigen auf den Verstoß gegen Vorschriften, um damit das Einvernehmen weder zu erteilen, noch zu verweigern, sich einer entsprechenden Aussage ergo zu entziehen – und das, obwohl die betreffenden Stellen derart intensiv in die Planungen einbezogen wurden und an derart vielen Planungssitzungen teilnahmen -, kann doch nicht ernsthaft durch eine zusätzliche Vorschrift ausgeschlossen werden müssen. 

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@Die Leserin,

Sie deuten auf einen wirklich empörenden Zusammenhang - der aber auch aus der umgekehrten Perspektive  funktioniert: Man (Veranstalter/Stadt Duisburg) stellt "Einvernehmen" her oder zumindest so etwas ähnliches, indem man vorab lauter Gremien gründet und beraten lässt, in denen dann jeweils Vertreter aller betroffenen Behörden sitzen. Haben sie lang genug geredet und am Ende nicht nachhaltig genug protestiert, dann geht man einfach von "Einvernehmen" aus und genehmigt eine eigentlich nicht genehmigungsfähige Veranstaltung bzw. lässt sie genehmigen. In der Kriminologie nennt man das "Verantwortungsdiffusion" - die jeweiligen Beteiligten denken dann alle (mit aufrichtiger Überzeugung), sie hätten ja nun wirklich nichts falsch gemacht, hätten eh keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt etc., insbesondere wenn sie tatsächlich in den Gremien Sicherheitsbedenken geäußert haben. Hinzu kommt natürlich die bes. psychologisceh Situation: Niemand wollte derjenige sein, der die Loveparade platzen lässt und damit die einmalige Gelegenheit für Duisburg, sich der Welt als jung und modern zu präsentieren.

Was man nicht aus dem Auge verlieren darf, ist dass es der StA ja um eine strafrechtliche Wertung geht, wozu sie die verwaltungsrechtliche Bewertung ("kein Einvernehmen" - "rechtswidrig") nur mittelbar benutzt. M.E. ist selbst dann, wenn man förmlich  kein "Einvernehmen" der Polizei annimmt, das Polizeiverhalten im Vorfeld keineswegs vollständig entlastet. Strafrechtliche Verantwortung setzt nicht unbedingt förmliches Verwaltungshandeln voraus. Es wäre zu fragen, ob bestimmte Polizeibeamten ihre Mitwirkungsverpflichtung in der Planung verletzt haben, indem sie trotz Sicherheitsbedenken  letztlich zu "neutral" blieben.

Dies alles gesagt liegt aber dennoch in der Planung die Hauptverantwortung bei Veranstalter und Genehmigungsbehörde.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

@Die Leserin,

Sie deuten auf einen wirklich empörenden Zusammenhang - der aber auch aus der umgekehrten Perspektive  funktioniert: Man (Veranstalter/Stadt Duisburg) stellt "Einvernehmen" her oder zumindest so etwas ähnliches, indem man vorab lauter Gremien gründet und beraten lässt, in denen dann jeweils Vertreter aller betroffenen Behörden sitzen. Haben sie lang genug geredet und am Ende nicht nachhaltig genug protestiert, dann geht man einfach von "Einvernehmen" aus und genehmigt eine eigentlich nicht genehmigungsfähige Veranstaltung bzw. lässt sie genehmigen. In der Kriminologie nennt man das "Verantwortungsdiffusion" - die jeweiligen Beteiligten denken dann alle (mit aufrichtiger Überzeugung), sie hätten ja nun wirklich nichts falsch gemacht, hätten eh keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt etc., insbesondere wenn sie tatsächlich in den Gremien Sicherheitsbedenken geäußert haben. Hinzu kommt natürlich die bes. psychologisceh Situation: Niemand wollte derjenige sein, der die Loveparade platzen lässt und damit die einmalige Gelegenheit für Duisburg, sich der Welt als jung und modern zu präsentieren.

 

Ich finde, dass Sie das derart treffend zusammengefasst haben, dass es wirklich schade ist, wenn diese Schilderung in Beitrag 109 womöglich etwas untergeht.

Dabei möchte ich persönlich keine Absicht unterstellen. Also ich glaube nicht, dass man absichtlich besonders viele Sitzungen geplant hat - mit dem Ziel, damit eine Verantwortungsdiffusion herbeizuführen und auf diesem Wege eine nicht genehmigungsfähige Veranstaltung durchzubringen.

So, wie Sie es schildern, könnten sich die Dinge jedoch meinem Eindruck nach, den ich beim Durchlesen der vielen, vielen Protokolle und übrigen Unterlagen erhielt, letztlich entwickelt haben.

 

Als der Veranstalter am 23. April 2010 der Arbeitsgruppe Sicherheit das Sicherheitskonzept vorstellte, da geschah dies auf Tagesordnungspunkt 5.

Insgesamt sah die Tagesordnung folgendermaßen aus:

TOP 1: Genehmigung des Protokolls

TOP 2: Liste "Wer kümmert sich um was?"

TOP 3: Masterplan

TOP 4: Nachbereitung des Ortstermins vom 16.4.2010

TOP 5: Veranstaltungskonzept / Sicherheitskonzept Lopavent

TOP 6: VRR-Konzept - Farbleitsystem

TOP 7: Standardisierte Lautsprecherdurchsagentexte für bestimmte Situationen

TOP 8: Sonstiges

 

(Dabei hätten - nur nebenbei bemerkt - die Lautsprecherdurchsagen eigentlich Bestandteil eines korrekten Sicherheitskonzepts sein müssen.)

 

Diese Tagesordnung zeigt jedoch deutlich, dass nie genug Zeit gewesen wäre, das Sicherheitskonzept tatsächlich in der Arbeitsgruppe zu erstellen - ja, dass noch nicht einmal Zeit war, es ausführlich zu besprechen.

Und es zeigt, dass es für die Sitzungsteilnehmer erforderlich war, sich viele Unterlagen in Ruhe zu anderen Zeitpunkten anzusehen. So sollte es jedenfalls eigentlich gewesen sein. Eine solche Großveranstaltungen macht ohne Frage sehr viel Arbeit.

Deshalb ist die ganze Kurzfristigkeit der Planung auch so fatal.

 

Das ist durchaus auch ein Punkt, der zu beachten ist: Den Leuten ist die Zeit durch die Finger gerieselt wie feiner Sand. Zu diesem Zeitpunkt waren es noch drei Monate bis zur Loveparade!

Die Loveparade wurde nie fertig vorbereitet. Man ist einfach nicht fertig geworden damit und hatte auch keine Chance dazu.

Obwohl seit 2007 feststand, dass die Loveparade in Duisburg veranstaltet werden sollte, fing man erst einzelne Monate vor dem Veranstaltungstermin mit den wirklichen Planungen und Vorbereitungen an, gründete eine Reihe von Arbeitskreisen, tagte und tagte, kam mit den Unterlagen und den Besprechungen derselben nicht hinterher.

 

Henning Ernst Müller schrieb:
 

Was man nicht aus dem Auge verlieren darf, ist dass es der StA ja um eine strafrechtliche Wertung geht, wozu sie die verwaltungsrechtliche Bewertung ("kein Einvernehmen" - "rechtswidrig") nur mittelbar benutzt. M.E. ist selbst dann, wenn man förmlich  kein "Einvernehmen" der Polizei annimmt, das Polizeiverhalten im Vorfeld keineswegs vollständig entlastet. Strafrechtliche Verantwortung setzt nicht unbedingt förmliches Verwaltungshandeln voraus. Es wäre zu fragen, ob bestimmte Polizeibeamten ihre Mitwirkungsverpflichtung in der Planung verletzt haben, indem sie trotz Sicherheitsbedenken  letztlich zu "neutral" blieben.

  

Ich bin gespannt auf Ihre Meinung.

 

Henning Ernst Müller schrieb:
 

Dies alles gesagt liegt aber dennoch in der Planung die Hauptverantwortung bei Veranstalter und Genehmigungsbehörde.

So sehe ich das auch. Wenn ich mich hier im Themenzusammenhang etwas ausführlicher zur Polizei geäußert habe, so lediglich deshalb, weil ich es für wichtig halte, dass die Verhaltensweisen aller Beteiligten entsprechend betrachtet werden, denn sie haben letztlich alle zu der Katastrophe beigetragen.

Außerdem fände ich es fatal, wenn das Fehlen von Rettungswegen letztlich bei der strafrechtlichen Beurteilung keine Rolle spielen würde. So etwas verführt zu der falschen Argumentation, dass es daran ja bei der Loveparade nicht gelegen habe und diese Veranstaltung damit auch schwierigkeitslos genehmigungsfähig war.

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Sorry, da hat es gerade etwas Durcheinander gegeben. Hier noch einmal der letzte Teil des Textes:

 

Die Unterschiede zum ersten Entwurf sind marginal:

  • An einer Stelle ist das Wörtchen Arbeitskreis mal abgekürzt und mal ausgeschrieben.
  • Im ersten Entwurf wird eine Streckenbeschilderung für den gesamten Veranstaltungsbereich überlegt, im zweiten Entwurf soll diese Beschilderung definitiv installiert werden (Seite 6)
  • Die zusätzliche personelle Sicherung, um das Betreten der Gleise durch Besucher auszuschließen soll im AK Sicherheit besprochen werden. Im zweiten Entwurf wird noch in Klammern ergänzt: „Insbesondere mit Polizei und Bundespolizei“.

Das ist alles, was verändert wurde.

Es lässt sich also festhalten, dass das Sicherheitskonzept nach Kenntnisnahme und Besprechung in der Arbeitsgruppe Sicherheit grundsätzlich unverändert geblieben ist.

Auch dies sehe ich als weiteren Beleg für das Einvernehmen. 

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@ Ein Polizist, Die Leserin

Dass die Polizei (= Polizisten) nicht informiert waren über z.B. Wegeführung, Öffnung der Westrampe, Öffnung von Sperren, vorallem was die damit verbundenen Zeitpunkte angeht belegen zahlreiche Zeugenaussagen. Aussagen auf dahin gehende Fragen, die z.B. mit "Fragt den Veranstalter!" beantwortet wurden entsprächen demnach der "Wahrheit" bzw. damaligen realen "Normalsituation". (Hinzu kommt die überwiegende Ortsunkundigkeit der Beamten und die also damit verbundene Desorientierung, ergo nicht nur auf Besuerebene, sondern auch auf Polizeiebene.

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@ Die Leserin

"Dabei möchte ich persönlich keine Absicht unterstellen. Also ich glaube nicht, dass man absichtlich besonders viele Sitzungen geplant hat - mit dem Ziel, damit eine Verantwortungsdiffusion herbeizuführen und auf diesem Wege eine nicht genehmigungsfähige Veranstaltung durchzubringen."

Doch, ich schon! Und ich gehe noch weiter: Ich gehe davon aus, dass es weitere"Gutachten" gibt.

Zu den s.g. "Sicherheitsbehörden" bzw. zur Arbeitsgruppe/-kreis Sicherheit können durchaus "Institute" gezählt haben.

Es wurde tunlichst darauf geachtet, das Wegekonzept so lange wie möglich vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.

 

"Diese Tagesordnung zeigt jedoch deutlich, dass nie genug Zeit gewesen wäre, das Sicherheitskonzept tatsächlich in der Arbeitsgruppe zu erstellen - ja, dass noch nicht einmal Zeit war, es ausführlich zu besprechen."

Wirkte hier u.U. ein bewusst gewähltes Outsourcing?

 

"Deshalb ist die ganze Kurzfristigkeit der Planung auch so fatal. Das ist durchaus auch ein Punkt, der zu beachten ist: Den Leuten ist die Zeit durch die Finger gerieselt wie feiner Sand. Zu diesem Zeitpunkt waren es noch drei Monate bis zur Loveparade! Die Loveparade wurde nie fertig vorbereitet. Man ist einfach nicht fertig geworden damit und hatte auch keine Chance dazu. Obwohl seit 2007 feststand, dass die Loveparade in Duisburg veranstaltet werden sollte, fing man erst einzelne Monate vor dem Veranstaltungstermin mit den wirklichen Planungen und Vorbereitungen an, gründete eine Reihe von Arbeitskreisen, tagte und tagte, kam mit den Unterlagen und den Besprechungen derselben nicht hinterher."

Kalkül?

 

"So etwas verführt zu der falschen Argumentation, dass es daran ja bei der Loveparade nicht gelegen habe und diese Veranstaltung damit auch schwierigkeitslos genehmigungsfähig war."

Genau das befürchte ich auch.

 

 

 

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@ Die Leserin, Ein Polizist

zu: Abweichenden Änderungen

Hier doch wesentlich die Planung der Ausgänge. Denn ursprpnglich vorgesehen war doch, dass die kleine westliche Rampe als Ausgang PERMANENT fungieren sollte!

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@ Lothar Evers

"Wir kennen das Sicherheitskonzept des Veranstalters nicht, da es weder uns noch der Polizei als Anlage des Veranstaltungskonzeptes ausgehändigt ist."

Zumindest wissen wir, dass dieses die Westrampe als Ausgang vorgesehen hatte.

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Felix Licht schrieb:

@ Lothar Evers

"Wir kennen das Sicherheitskonzept des Veranstalters nicht, da es weder uns noch der Polizei als Anlage des Veranstaltungskonzeptes ausgehändigt ist."

Zumindest wissen wir, dass dieses die Westrampe als Ausgang vorgesehen hatte.

Nein, Herr Licht, das ist nicht Bestandteil des Sicherheitskonzeptes.

Bitte schauen Sie sich das Konzept noch einmal an. Sie finden die endgültige Version in Anlage 22 hier:

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20056110&voselect=20049862

 

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@ Die Leserin

"Sollten die Tunnel höher als 5 Meter sein, wären es ein paar Meter mehr."

Hat die Höhe etwas mit dem Sauerstoffvolumen zu tun?

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Felix Licht schrieb:

@ Die Leserin

"Sollten die Tunnel höher als 5 Meter sein, wären es ein paar Meter mehr."

Hat die Höhe etwas mit dem Sauerstoffvolumen zu tun?

Mit dem Rauchabzug bei Brand.

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@ Ein Polizist

"Auch ich wäre "neutral" geblieben, wenn mir nach mehrfacher Äußerung meiner Bedenken zur Zuwegung Karl-Lehr-Str./Rampe von den ausgewiesenen Fachleuten gesagt wird: "Männeken, wir sind die  Fachleute. Das geht so und ist rechtlich zulässig und wird noch vom 'Panik-Forscher' Schreckenberg in einem Gutachten abgesegnet. Hast Du sonst noch Fragen?"."

Würde erklären weshalb man aus einem Physiker und Stauforscher einen Master of Panic gemacht hat.

Und ein Grund mehr für die Polizei eine externe Expertise einzuholen.

Und sich über die bundesweite Versammlungsordnung bzw. die NRWsche Sonderbauverordnung zu informieren.

 

@ Berufene

Wer hat eigentlich das englische Crowd-Disaster-Manager-Gutachten zu löhnen?

 

@ Die Leserin

"Dann bekommt man eine Antwort von einem Praktiker, der regelmäßig SELBST seinen Kopf für die Sicherheit der von ihm betreuten Veranstaltungen hinhalten muss. Der beurteilt die Dinge durch eine völlig andere Brille als Theoretiker, deren Expertise darin besteht, Zahlenspiele am Computer vorzunehmen."

Pünktchenspiele, meine Liebe, Pünktchenspiele!

 

@ Ein Polizist

"Dann hätten Sie hinsichtlich der ELA-Anlage  (siehe Ihre Beiträge weiter vorne) gewußt, dass es wegen der expliziten Vorschrift keiner besonderen Erläuterung mit oder gar der positiven Zustimmung ("Einvernehmen") durch die Polizei bedurfte UND dass die Genehmigungsbehörde OHNE die funktionsfähige Installation einer solchen ELA durch den Veranstalter die Veranstaltung nicht hätte genehmigen können/dürfen.."

Das wird sie sicherlich getan haben, unsere Leserin. Gut aber dieser explizite Hinweis.

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@ Ein Polizist

"Der Dachdecker hat dafür ebensowenig eine Zuständigkeit und hinreichende Fachkenntnis, wie die Polizei sie für die Besuchersteuerung und Massen-Beeinflussung auf einem privaten Veranstaltungsgelände hat."

Ein Argument mehr für eine externe Expertise.

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@ Die Leserin

zu Sicherheitskonzept - Westrampe = Ausgang: War das nicht Teil des Gesamtkonzeptes, welches explizit von der Feuerwehr eingefordert wurde? (P.S. Danke für Info!)

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Felix Licht schrieb:

@ Die Leserin

zu Sicherheitskonzept - Westrampe = Ausgang: War das nicht Teil des Gesamtkonzeptes, welches explizit von der Feuerwehr eingefordert wurde? (P.S. Danke für Info!)

Meines Erachtens war die kleine Rampe nur unten im Tunnel als Eingang gesperrt. Da befand sich eine komplexe Gitterstruktur, die es einzelnen Personen erlaubte, da durchzugehen. Davor standen im Tunnel - soweit ich mich an die Filmaufnahmen erinnere, die ich mir dazu angesehen habe - zunächst Ordner, die verhinderten, dass Leute aus dem Tunnel diese Rampe als Aufgang nutzten. Die ganze Zeit über aber kamen einzelne Abgänger durch die Gitteröffnung.

Dass nicht mehr Abgänger da durchkamen, könnte daran gelegen haben, dass diese Rampe oben auf dem Festivalgelände nicht als Ausgang ausgeschildert war. Die Leute neigen ohne Ausschilderung dazu, dort wieder das Gelände verlassen zu wollen, wo sie es betreten haben.

Erst als die Leute auf dem Gelände verzweifelt nach einem Ausgang suchten, weil die große Rampe gesperrt war, fand eine größere Menge die kleine Rampe.

Und als man sie dann obendrein als Aufgang öffnete (was seltsam spät erst geschah), liefen prompt beide Personenströme (Auf- und Abgänger) aufeinander zu. Es gibt eine schöne Luftaufnahme, auf der man gut sehen kann, dass sich wenige Momente später beide Personenströme gegenseitig blockiert haben dürften.

 

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Noch etwas zum Sicherheitskonzept:

 

Das sogenannte Sicherheitskonzept der Loveparade ähnelt eher einem Protokoll zum aktuellen Stand der Gespräche mit der Stadt Duisburg zum Zeitpunkt seiner Ersterstellung als einem Werk, das man in Fachkreisen als Sicherheitskonzept bezeichnen würde.

So werden beispielsweise konkret verantwortliche Personen darin nicht benannt (Verantwortlicher des Betreibers, Verantwortlicher des Veranstalters,  Ordnungsdienstleiter, Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik und andere).

Risiken werden eher verbal verharmlost, anstatt sie konkret zu benennen und zu beschreiben.

Für die einzelnen Risiken ist nicht klar definiert, wer zuständig ist (unter Benennung von Verantwortlichen), wer welche Befugnisse hat, wer wen gegebenenfalls informieren muss, wer in welchem Fall genau was zu unternehmen hat.

Sicherheitsdurchsagen für das Publikum werden darin weder für die einzelnen, möglichen Fälle noch auch nur für einen einzigen Fall definiert. Eine Lautsprecheranlage ist letztendlich im Bereich Tunnel/Rampe nicht vorgesehen.

Eine klare Festlegung von Faktoren, die zum Abbruch der Veranstaltung führen, wird nicht vorgenommen. Vorgehensweisen dafür fehlen.

Eine klare Planung des Ordnungsdienstes findet sich ebenfalls nicht in dem Papier.

Und diese Auflistung ist keineswegs vollständig.

 

Die Engstellen

  • Tunnel und noch engere Rampe als Eingang sowie
  • der wenige Platz zwischen den Böschungen links und rechts der Rampe oben am Zugang zum eigentlichen Festivalgelände und der sehr nahe daran entlanglaufenden Float-Fahrtstrecke, so dass sich das Publikum dort nur sehr schwer verteilen kann,

werden in dem Sicherheitskonzept nicht als Gefahrenquellen erkannt.

 

Deutliche Worte hinsichtlich einer Gefährdung findet das Konzept nur an einer Stelle, bei der man hierfür eine Fremdverantwortung sieht, nämlich die des Grundstückseigentümers, der Firma Aurelis, hinsichtlich der Aufbereitung des Geländes.

 

Ein Sicherheitskonzept hat jedoch nicht den Sinn, argumentativ darzulegen, dass es keine oder kaum Gefahren gibt. In einem Sicherheitskonzept soll dargelegt werden, wie man Gefahren ausschließen oder ihnen begegnen will. 

 

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@ Die Leserin

"Es gibt eine schöne Luftaufnahme, auf der man gut sehen kann, dass sich wenige Momente später beide Personenströme gegenseitig blockiert haben dürften."

Wo zu finden, bitte?

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Felix Licht schrieb:

@ Die Leserin

"Es gibt eine schöne Luftaufnahme, auf der man gut sehen kann, dass sich wenige Momente später beide Personenströme gegenseitig blockiert haben dürften."

Wo zu finden, bitte?

Hier:

http://www.mik.nrw.de/hom/doks/100728_foto%20rampe1.pdf 

 

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Damit deutlich wird, was ich meine, hier einige Auszüge aus dem „Sicherheitskonzept“, damit sich nicht jeder durch den zehnseitigen Anhang lesen muss. Die Zitate entstammen jener Version, die dem Arbeitskreis Sicherheit vorgestellt wurde:

Gefahrenprognose:

Die Hauptgefährdungen bei der Veranstaltung resultieren aus der großen Anzahl der Veranstaltungsbesucher und ihrer hohen Dichte an Punkten mit besonderer Attraktivität. Darüber hinaus bringt weder der Gegenstand noch der Ablauf der Veranstaltung zusätzliches Gefährdungspotential ein. Auch der Veranstaltungsort ist in weiten Teilen gefahrenarm. Gefahren resultieren hier aus der Nähe zur zwingend aktiven Gleisstrecke und aus der zentral gelegenen, maroden Güterbahnhofshalle.

[…]

Nach der gegenwärtigen Prognose für die zu erwartenden Besucherströme ist nicht damit zu rechnen, dass sich mehr als 250.000 Personen gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten. (Sollte sich wieder erwarten ein anderes Bild zeigen, könnte notfalls der Zugang zum Gesamtgelände reguliert werden.) Besondere Zeitpunkte n der Veranstaltungsdramaturgie sind der Beginn der Veranstaltung (14:00 Uhr), der Beginn der Abschlusskundgebung (circa 17:00 Uhr) und das Ende der Veranstaltung (24:00 Uhr). Hierbei werden insbesondere die Engstellen auf der Veranstaltungsstrecke und das Ende der Veranstaltung als kritische Punkte eingestuft. Weitere Fokuspunkte sind gegebenenfalls bei der Fortschreibung des Konzeptes zu identifizieren.

[…]

Der AK „Sicherheit“ erstellt in Abstimmung mit den übrigen Beteiligten eine Übersicht der sicherheitsrelevanten Personen, Objekte und Prozesse, der hierfür verwendeten Begriffe und der insoweit bestehenden Beziehungen (Kommunikation, Weisung) (im Folgenden: Organigramm), die in diesem Konzept und sonst in Zusammenhang mit der Veranstaltung verwendet werden, soweit es sich nicht um offensichtliche Sachverhalte handelt.

[…]

Geländeherrichtung der Veranstaltungsfläche

Bevor auch nur ansatzweise mit den veranstaltungsspezifischen Vorbereitungen begonnen werden kann, muss das komplette Gelände der „Duisburger Freiheit“ zunächst umfangreich veranstaltungsgerecht hergerichtet werden.

Im aktuellen Zustand birgt das zukünftige Veranstaltungsgelände noch immense Sicherheitsrisiken, die eine Veranstaltung mit mehreren 100.000 Besuchern unmöglich machen.

Der Grundstückseigentümer „Aurelis“ hat sich Lopavent und der Stadt Duisburg gegenüber verpflichtet, sämtliche baulichen Maßnahmen zur veranstaltungstauglichen Herrichtung des Gesamtgeländes zu übernehmen und die Fläche fristgerecht bis spätestens Mitte Juni fertig zu übergeben. Nach Abschluss der Herrichtungsmaßnahmen wird eine gemeinsame Begehung stattfinden und die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie Veranstaltungstauglichkeit des Geländes überprüft.

[…]

Präventiv-Schutz/Deeskalation durch Polizei- und Ordner-Einsatz

[…]

Schon beim Eintreffen der Besucher am Veranstaltungsgelände werden (insbesondere an den zwei Tunnel-Zugangsbereichen auf der Karl-Lehr-Straße) „Späh“-Ordner eingesetzt, die in einem regelmäßigen Report an das LP-Lagezentrum 1 die Situation vor Ort durchgeben. Sobald sich an irgendeiner Stelle kritische Situationen ergeben sollten, nehmen die Ordner per Funk Kontakt zur LP-Einsatzleitung auf.

Zusätzlich patrouillieren auf der gesamten Veranstaltungsfläche mehrere mobile Präventivteams, die insbesondere in den Engstellen-Bereichen für Sicherheit und Ordnung sorgen. Primär sind diese Gruppen dazu eingeteilt, Besucher vor gefährlichen Handlungen zu bewahren (Beklettern von Zäunen, Gebäuden oder sonstigen Objekten). Aber auch Störenfriede (zum Beispiel stark alkoholisierte oder pöbelnde Personen) sollen gestellt und des Veranstaltungsgeländes (eskortiert) verwiesen bzw. den Sicherheitsbehörden übergeben werden. Bei starker Alkoholisierung werden die Sanitätsdienste hinzu gezogen.

[…]

Besucherführung (Massensteuerung) / Streckenüberwachung

Von Seiten der Veranstalterin ist die Besucherlenkung eines der zentralen Elemente des Loveparade-Sicherheitskonzeptes am Tag der Veranstaltung. Mit Hilde einer Web-Cam-Überwachung hat die „Float-Steuerung“ (LP-Lagezentrum II) jeder Zeit einen aktuellen Überblick über die gesamte Streckensituation. Darüber hinaus ist sie via Bündelfunk mit allen Fahrern der Floats im direkten Sprech-Kontakt. Sobald sich also in einem Strecken-Bereich eine kritische Situation ergeben sollte, können gezielt einzelne Floats (oder per Gruppenruf auch alle Floats zusammen) angesprochen und je nach Situation gesteuert werden. Dabei werden auch Strömungsbewegungen der Besucher beobachtet und in die operative Planung einbezogen. Die Sicherheitsbehörden erhalten bei Bedarf jeder Zeit Zugriff auf diese Informationen.

Sollte sich also beispielsweise der Besucherandrang so verdichten, dass es zu Stauungen kommt, können die nachfolgenden Floats einige Zeit angehalten werden, bis sich die Situation vor Ort entzerrt hat. Aus den bisherigen Loveparade-Erfahrungen orientieren sich die Besucher sehr stark an den Floats! Stoppt ein Float, bleiben die Besucher auch stehen bzw. zieht es die im Umfeld befindlichen Besucher zu sich hin. Biegt ein Float ab, folgt die Masse, auch wenn der vorherige Wagen evtl. in eine andere Richtung gefahren ist. So lässt sich die Masse je nach Bedarf hervorragend dynamisch steuern. (Rattenfänger-Methode)

[…]

Wir gehen aus den Erfahrungen der letzten Jahre davon aus, dass sich die Strecke am Veranstaltungstag erst im Laufe des Nachmittags langsam füllen wird. Ab 12/13 Uhr sind zumeist nur wenige Tausend Besucher vor Ort, die sich von Beginn an „einen guten Platz“ in der Nähe ihres „Lieblings-Floats“ sichern wollen und sich somit großzügig auf der Strecke verteilen. Mit Beginn der Parade um 14 Uhr fangen dann langsam die Besucherströme an zu fließen. (Insbesondere aus Richtung Bahnhof.) Ab 18 Uhr ist die Veranstaltungsfläche rund um den Float-Rundkurs dann erfahrungsgemäß gut gefüllt.

[…]

Die Veranstaltung befindet sich also nicht nur durch die Bewegung der Floats in einem ständigen dynamischen Prozess, sondern auch durch das Zu- und Abströmen der unterschiedlichen Besucher-Gruppen. Die in der Vergangenheit genannten Gesamtbesucherzahlen sind dementsprechend auch nie gleichzeitig vor Ort, sondern über den Tag verteilt zu verstehen. Für 2010 rechnen wir mit einer ähnlich dynamischen Besucher-Struktur.

Rettungswege und Entfluchtungsflächen

In enger Absprache und nach Vorgaben des Bauordnungsamtes sowie der Sicherheitsbehörden werden für alle Streckenabschnitte die notwendigen Fluchtwege und ausreichend Zu- und Abwege für Rettungsfahrzeuge definiert. Hierzu wird ein Entfluchtungsplan erstellt und im AK „Sicherheit“ abgestimmt. Somit ist ein direkter Zugriff der Sicherheitskräfte auf alle Teile der Strecke jeder Zeit gewährleistet.

[…]

Abstimmung wesentlicher Entscheidungen

Die Kommunikation zwischen Veranstalterin und den (Sicherheits-)Behörden werden über einen Austausch entsprechender Vertreter und die einheitliche Kanalisierung aller Kommunikationen über diese erfolgen. Die Einzelheiten werden in dem Organigramm […] festgelegt.

Um bei außergewöhnlichen Ereignissen gegebenenfalls die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen miteinander abzustimmen, sollten entsprechende Räumlichkeiten vorgesehen werden, um je nach Bedarf Entscheidungs- und Kompetenzträger der beteiligten Stellen auch persönlich zusammenzuführen. Die gesetzlichen Pflichten der Sicherheitsbehörden bleiben davon unberührt.

Ohne dass hierdurch Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen berührt werden, sollten grundlegende Entscheidungen, insbesondere solche, die in den Ablauf der Parade eingreifen, gemeinsam abgestimmt werden.

[…]

Sicherung / Einzäunung von Gebäuden und kritischen Objekten

[…]

Weiterhin ist zu erwarten, dass es in kritischen Bereichen durch die große Menschenansammlung zu Absturz-Gefahrensituationen kommen kann, die bei den Präventivmaßnahmen unbedingt berücksichtigt werden müssen. Besonders tief liegende Flächen wie die Eingangsbereiche zum Karl-Lehr-Tunnel müssen deshalb mit entsprechender Absturzsicherung bzw. Umzäunung versehen werden.

Die Sicherungsmaßnahmen werden generell so gestaltet, dass die Bewegungsfreiheit der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Feuerwehr, gewährleistet bleibt bzw. im Bedarfsfall unverzüglich durch die Ordner der Veranstalterin wiederhergestellt werden kann. 

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@ Die Leserin, alle

"Nach der gegenwärtigen Prognose für die zu erwartenden Besucherströme ist nicht damit zu rechnen, dass sich mehr als 250.000 Personen gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten. (Sollte sich wieder erwarten ein anderes Bild zeigen, könnte notfalls der Zugang zum Gesamtgelände reguliert werden."

Wieviele Menschen werden zur Hauptzeit auf dem kompletten V.gelände gewesen sein, also alles ab den Vereinzelungsanlagen. Ich tippe auf ca. 220.000. Wer mehr, oder weniger? Denn die Frage steht ja nach wie vor im Raum: sperrte man deshalb, weil man die magische 250.000 annähernd erreicht sah?

 

@ an alle

Weiß jemand, wer das Lagezentrum (im Hoist-Hochhaus) leitete?

 

@ Die Leserin

"Von Seiten der Veranstalterin ist die Besucherlenkung eines der zentralen Elemente des Loveparade-Sicherheitskonzeptes am Tag der Veranstaltung. Mit Hilde einer Web-Cam-Überwachung hat die „Float-Steuerung“ (LP-Lagezentrum II) jeder Zeit einen aktuellen Überblick über die gesamte Streckensituation. Darüber hinaus ist sie via Bündelfunk mit allen Fahrern der Floats im direkten Sprech-Kontakt. Sobald sich also in einem Strecken-Bereich eine kritische Situation ergeben sollte, können gezielt einzelne Floats (oder per Gruppenruf auch alle Floats zusammen) angesprochen und je nach Situation gesteuert werden. Dabei werden auch Strömungsbewegungen der Besucher beobachtet und in die operative Planung einbezogen. Die Sicherheitsbehörden erhalten bei Bedarf jeder Zeit Zugriff auf diese Informationen."

Hat man die Floats vielleicht beabsichtigt am Rand entlanggesteuert, um den Zulauf zu begrenzen?

 

"Sollte sich also beispielsweise der Besucherandrang so verdichten, dass es zu Stauungen kommt, können die nachfolgenden Floats einige Zeit angehalten werden, bis sich die Situation vor Ort entzerrt hat. Aus den bisherigen Loveparade-Erfahrungen orientieren sich die Besucher sehr stark an den Floats! Stoppt ein Float, bleiben die Besucher auch stehen bzw. zieht es die im Umfeld befindlichen Besucher zu sich hin. Biegt ein Float ab, folgt die Masse, auch wenn der vorherige Wagen evtl. in eine andere Richtung gefahren ist. So lässt sich die Masse je nach Bedarf hervorragend dynamisch steuern. (Rattenfänger-Methode)"

Und weshalb ist genau das ab circa 15 nicht mehr passiert? Weil der WDR da auf seine Live-Schalte (Thomas Bug trifft Rainer Schaller) wartete, die dann mit circa 40minütiger Verspätung erfolgte (16:40 Uhr).

 

"Die Veranstaltung befindet sich also nicht nur durch die Bewegung der Floats in einem ständigen dynamischen Prozess, sondern auch durch das Zu- und Abströmen der unterschiedlichen Besucher-Gruppen."

Das zeigt auch die absolute Null-Ahnung!

 

"Weiterhin ist zu erwarten, dass es in kritischen Bereichen durch die große Menschenansammlung zu Absturz-Gefahrensituationen kommen kann, die bei den Präventivmaßnahmen unbedingt berücksichtigt werden müssen. Besonders tief liegende Flächen wie die Eingangsbereiche zum Karl-Lehr-Tunnel müssen deshalb mit entsprechender Absturzsicherung bzw. Umzäunung versehen werden."

Damit waren wohl eher die Tunnelausgänge gemeint. Dort, wo Rabe und Schreckenberg von "Stürzen" geswprochen hatten.

 

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Nach diesem älteren Bericht der RP soll es nicht nur Diskussionen über und Absprachen für bestimmte gefährliche Szenarien, sondern darüber hinaus  auch noch weitere Absprachen zwischen lopavent und Polizei gegeben haben, an denen die Stadt Duisburg nicht beteiligt war.

Über die Vereinbarungen hinaus, die unter allen Beteiligten am 8. Juli getroffen wurden, soll es zwischen dem Veranstalter und der Polizei weitere Absprachen gegeben haben. An diesen Absprachen waren Vertreter der Stadt nicht beteiligt, über die Inhalte wurden sie nicht informiert.

Ist dazu inzwischen Näheres bekannt? Oder handelt es sich um eine von der Stadt Duisburg gelenkte Falschmeldung?

Henning Ernst Müller schrieb:

Nach diesem älteren Bericht der RP soll es nicht nur Diskussionen über und Absprachen für bestimmte gefährliche Szenarien, sondern darüber hinaus  auch noch weitere Absprachen zwischen lopavent und Polizei gegeben haben, an denen die Stadt Duisburg nicht beteiligt war.

Über die Vereinbarungen hinaus, die unter allen Beteiligten am 8. Juli getroffen wurden, soll es zwischen dem Veranstalter und der Polizei weitere Absprachen gegeben haben. An diesen Absprachen waren Vertreter der Stadt nicht beteiligt, über die Inhalte wurden sie nicht informiert.

Ist dazu inzwischen Näheres bekannt? Oder handelt es sich um eine von der Stadt Duisburg gelenkte Falschmeldung?

Könnten damit die Gespräche und Vereinbarungen zwischen dem Crowd-Manager und der Polizei am Veranstaltungstag gemeint sein?

Denn eine Sperrung des Geländes sollte ja - unter anderem diesem Workshop nach - durch Telefonkonferenz besprochen und von der Stadt beschlossen werden. Diese erfuhr unseren Infos nach jedoch erst davon, nachdem die Sperren schon wieder aufgehoben worden waren.

 

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Auch in jener endgültigen Version, die am 19. Juli vom Bauamt abgestempelt und als Grundlage für die Genehmigung genommen wurde, befinden sich noch viele jeder Punkte, die ich oben zitiert habe, in denen es heißt, etwas werde im AK Sicherheit erarbeitet.

Ich sagte es schon weiter oben: Diese Veranstaltung ist in ihrer Vorbereitung nie fertig geworden. Irgendwann war der Veranstaltungstermin halt da und dann hat man sie durchgezogen.

 

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# Die Leserin

"

Könnten damit die Gespräche und Vereinbarungen zwischen dem Crowd-Manager und der Polizei am Veranstaltungstag gemeint sein?

Denn eine Sperrung des Geländes sollte ja - unter anderem diesem Workshop nach - durch Telefonkonferenz besprochen und von der Stadt beschlossen werden. Diese erfuhr unseren Infos nach jedoch erst davon, nachdem die Sperren schon wieder aufgehoben worden waren."

Was ja zeigen würde, welches immenses Interesse Lopavent daran hatte, dass das V.-Gelände nicht "überfüllt" ist.

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eine Frage

in welchem Rahmen werden sich denn  die Strafen bewegen, wenn es tatsächlich mal zu einer Anklage kommen sollte.?

 so ähnlich wie beim Transrapid-Prozess

23 Menschen starben, elf wurden verletzt

http://www.noz.de/deutschland-und-welt/vermischtes/51821811/urteil-im-tr...

Der erste Fahrdienstleiter erhielt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, sein mitangeklagter Kollege aus der Leitstelle erhielt wegen der gleichen Delikte ein Jahr auf Bewährung. Die beiden müssen zudem die Kosten des Verfahrens tragen.

 

Das erinnert an die "prophetischen"  Ankündigung von Lopavents Rechtsanwalt.

"Die immensen wirtschaflichen aber auch ideellen Schäden,die nicht nur der Veranstallterin,sondern auch der Metropole Ruhr und der Stadt Duisburg entstehen,wenn die Veranstaltung aus einem solchen Grund abgesagt werden muss (und sich im Nachhinein herausstellt, dass der Widerspruch rechtswidrig war) überwiegen die denkbaren Beinträchtigungen, die ein möglicher Widerspruchsführer  hinnehmen muss, wenn die Veranstaltung durchgeführt wird und sich im nachhinein herausstellt, dass die Erlaubnis rechtswidrig war, bei weitem."

 

PS. wenn eine für jedermann offensichtliche Schlamperei wie das Baustellen Gitter über dem kapputten Gullydeckel als nicht relevant für die Todesfälle eingestuft wird

und alle die darauf hingewiesen oder sich damit beschäftigt haben alls Spekulanten bezeichnet werden.

frage ich mich was war es denn dann ?

dann bleibt doch nur noch, die disziplinlosen Teilnehmer haben sich gegenseitig umgebracht.

 

mffffgggg

 

 

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julius schrieb:

"Die immensen wirtschaflichen aber auch ideellen Schäden,die nicht nur der Veranstallterin,sondern auch der Metropole Ruhr und der Stadt Duisburg entstehen,wenn die Veranstaltung aus einem solchen Grund abgesagt werden muss (und sich im Nachhinein herausstellt, dass der Widerspruch rechtswidrig war) überwiegen die denkbaren Beinträchtigungen, die ein möglicher Widerspruchsführer  hinnehmen muss, wenn die Veranstaltung durchgeführt wird und sich im nachhinein herausstellt, dass die Erlaubnis rechtswidrig war, bei weitem."

@Professor Müller
Das steht in jedem Fall im "Antrag auf Sondernutzung" (der Karl Lehr Strasse) durch Härting Rechtsanwälte.
(Schlussbericht Duisburg Anlage 55). 
@Julius: noch an einer anderen Stelle?

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@Julius:

Fahrlässige Tötung wird bei nicht vorbestraften Verurteilten selten mit höheren Freiheitsstrafen bestraft. Im Straßenverkehr wird sogar meist nur mit Geldstrafen reagiert. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wird wohl kaum verhängt werden.

Was die zitierte Äußerung des Rechtsanwalts von lopavent (wann und wo? haben Sie dazu einen Link?) angeht, klingt dies in der Tat zynisch angesichts der Todesfälle. Offenbar ist bei solchen Äußerungen der Gedanke, dass die Genehmigung auch etwas mit den Sicherheitsanforderungen zu tun haben könnte, gar nicht präsent. Leider ist eine solch rein ökonomische Denkweise in vielen Köpfen verbreitet. (update: Die Äußerung steht aber in einem anderen Zusammenhang, siehe mein posting unten)

Zu Ihrer Frage: Was war es denn dann? Wir haben hier und anderswo ja schon eine Reihe Hypothesen aufgestellt. Der Gulli/Bauzaun war es ja keinesfalls allein, sondern das Gedränge, das vorhersehbar durch die unsachgemäße Planung verursacht wurde und nur mit unzureichenden Mitteln "behandelt" wurde.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

[...]

Zu Ihrer Frage: Was war es denn dann? Wir haben hier und anderswo ja schon eine Reihe Hypothesen aufgestellt. Der Gulli/Bauzaun war es ja keinesfalls allein, sondern das Gedränge, das vorhersehbar durch die unsachgemäße Planung verursacht wurde und nur mit unzureichenden Mitteln "behandelt" wurde.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Hallo Herr Müller,

ich denke nicht, dass das "Gedränge, [] vorhersehbar durch die unsachgemäße Planung verursacht wurde".

Die Planung mag bei den Beteiligten in einigen Bereichen unzureichend oder "unsachgemäß" gewesen sein, dennoch hätte es auf der Zuwegung Karl-Lehr-Str./Rampe NICHT zu dem tödlichen Gedränge kommen müssen, wenn diese "unsachgemäße Planung" wenigstens in dem (personellen) Umfang vollständig vom Veranstalter umgesetzt worden wäre.

 

Initial für das Gedränge waren:

- verspätete Öffnung des Versammlungsraum (weil noch planiert werden musste) und dadurch entstandenes Gedränge vor den Vereinzelungsanlagen, dass sich während des gesamten Tages nicht mehr auflöste, sowie

- Pfropf-Bildung am Rampenkopf durch fehlende "Pusher" und

- keine konsequente Sicherung der Treppe, der Lichtmasten und des Containers durch ausreichende Anzahl von qualifitzierten Security-Mitarbeitern

 

MfG

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@julius, klenk, lothar evers:

Der oben auch von mir kritisierte Satz des Rechtsanwalts im Rahmen des Antrags auf Genehmigung(en) für die Loveparade fällt in einem bestimmten Zusammenhang, den man fairerweise nicht verschweigen sollte. Es geht an dieser Stelle (allein) darum, dass die Behörde Widersprüche Dritter vermeiden solle. D.h. es geht darum, dass die LoPa als Großveranstaltung nicht daran scheitert, dass im letzten Moment ein Nachbar mit einem Widerspruch z.B. wegen des Lärms die Veranstaltung kippen kann. Deshalb soll die Genehmigung mit Sofortvollzug verbunden werden. Ich halte dies für ein legitimes Anliegen. Nicht gemeint ist an dieser Stelle, dass die Genehmigung ohne die erforderliche Sicherheitsüberprüfung erfolgen soll.

@Ein Polizist:

Sie schreiben:

Hallo Herr Müller,

ich denke nicht, dass das "Gedränge, [] vorhersehbar durch die unsachgemäße Planung verursacht wurde".

Die Planung mag bei den Beteiligten in einigen Bereichen unzureichend oder "unsachgemäß" gewesen sein, dennoch hätte es auf der Zuwegung Karl-Lehr-Str./Rampe NICHT zu dem tödlichen Gedränge kommen müssen, wenn diese "unsachgemäße Planung" wenigstens in dem (personellen) Umfang vollständig vom Veranstalter umgesetzt worden wäre.

 

Initial für das Gedränge waren:

- verspätete Öffnung des Versammlungsraum (weil noch planiert werden musste) und dadurch entstandenes Gedränge vor den Vereinzelungsanlagen, dass sich während des gesamten Tages nicht mehr auflöste, sowie

- Pfropf-Bildung am Rampenkopf durch fehlende "Pusher" und

- keine konsequente Sicherung der Treppe, der Lichtmasten und des Containers durch ausreichende Anzahl von qualifitzierten Security-Mitarbeitern

Ich bin durch die Recherche, die ja mittlerweile schon einige Monate lang anhält, dezidiert anderer Auffassung, und ich denke, die meisten, die sich intensiver mit der LoPa auseinandergesetzt haben, sind derselben Auffassung:

1. Ein Gedränge war - wenn natürlich auch nicht "sicher", so doch - ziemlich gut vorhersehbar, weil die Dimensionen und der geplante Zu- und Abweg der Besuchermengen (über den Tag verteilt wurde "realistisch" mit 485.000 Gästen geplant, z.T. sollten in einer Stunde über 100.000 Personen in beiden Richtungen über Rampe und Tunnel) dort schlicht nicht durchpassten. Dass dann auch noch verspätet geöffnet wurde, hat das Problem zeitlich versetzt. Der Eingang war so gestaltet, dass er sich trichterförmig verengte, von zwei Tunnels auf eine - künstlich - verengte Rampe und dann durch ein Nadelöhr aufs Gelände. Zwischen Floatstrecke und Zugang zum Gelände (Rampenkopf, östlich) gab es dieses Nadelöhr bzw. diesen Flaschenhals, der die Besuchermengen schlicht und einfach nicht verkraften konnte. Eine Fehlplanung.

2. Daher war die Pfropfbildung an dieser Stelle (Rampenkopf) von vornherein absehbar und auch nicht durch Pusher zu vermeiden. Wenn Sie die entsprechenden Filmsequenzen an diesem Ort gesehen haben, werden Sie dies ohne Weiteres erkennen: Auch noch so viele "Pusher" hätten dort kaum eine Chance gehabt, die Menschen durch das Loch zu quetschen und dadurch einen "Fluss" aufrecht zu erhalten. Die Stadt (und leider auch die Polizei) haben sich vorab von lopavent Märchen erzählen ("Rattenfängerfunktion der Floats") und Sand in die Augen streuen ("Pusher") lassen - ein Stau war an dieser Stelle vorhersehbar und unvermeidbar.

3. Eine Massenturbulenz entsteht primär durch die Enge. An den tödlichen Ereignissen hatte die Treppe ihren Anteil, weil sich doirt die Menge noch verdichtete (nicht aber die Lichtmasten!), ebenso wohl der Gulli/Bauzaun-Komplex, aber ausschlaggebend für die Massenturbulenz war die Enge. Dass die Enge dort zwischen Tunnelausgängen und Betonwänden entstand, also an der potentiell und vorhersehbar tödlichen Stelle, nicht oben auf relativ freiem Gelände mit - noch - genug Platz, daran haben - ob vorwerfbar oder nicht, wird sich herausstellen - auch die aktiv von der Polizei eingerichteten Sperren leider einen wesentlichen Anteil: Die Sperre auf der Rampe führte dazu, dass von oben die Menschen, die raus wollten, nachrückten und die Rampe dann für die kommenden Besucher verstopften, selbst als die Polizisperre aufgelöst wurde.

4. Mit einer ELA hätte man das schlimmste - nicht sicher, aber doch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit - vermeiden können, nämlich den dort in die Enge gepressten und orientierungslosen Menschen einen Ausweg weisen können, so dass sich die Massenturbulenz noch aufgelöst hätte, bevor es Tote gab, aber die ELA gab es ja nicht.

Aber noch einmal: Der Kern lag schon in der vorhersehbaren Fehlplanung des gemeinsamen Ein/Ausgangs in Trichterform...

Die ganze Idee, dort hundertausende Menschen durchzuschleusen, hat etwas wahnsinniges.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

@ Herrn Müller

Sie schreiben:

Ich bin durch die Recherche, die ja mittlerweile schon einige Monate lang anhält, dezidiert anderer Auffassung, und ich denke, die meisten, die sich intensiver mit der LoPa auseinandergesetzt haben, sind derselben Auffassung:

1. Ein Gedränge war - wenn natürlich auch nicht "sicher", so doch - ziemlich gut vorhersehbar, weil die Dimensionen und der geplante Zu- und Abweg der Besuchermengen (über den Tag verteilt wurde "realistisch" mit 485.000 Gästen geplant, z.T. sollten in einer Stunde über 100.000 Personen in beiden Richtungen über Rampe und Tunnel) dort schlicht nicht durchpassten. Dass dann auch noch verspätet geöffnet wurde, hat das Problem zeitlich versetzt. Der Eingang war so gestaltet, dass er sich trichterförmig verengte, von zwei Tunnels auf eine - künstlich - verengte Rampe und dann durch ein Nadelöhr aufs Gelände. Zwischen Floatstrecke und Zugang zum Gelände (Rampenkopf, östlich) gab es dieses Nadelöhr bzw. diesen Flaschenhals, der die Besuchermengen schlicht und einfach nicht verkraften konnte. Eine Fehlplanung.

"Gefühlt" war das von den beteiligten Polizisten genau so beurteilt und mehrfach dargelegt worden.

Mundtod gemacht wurden sie durch

- die Mitteilung, dass eben nicht Millionen von Besuchern kommen würden,

- die Legende, dass die fahrenden Floats die Leute mitzögen;

- eine ausreichende Zahl von  "Pushern" die Besucher im Veranstaltungsraum verteilen würden,

- eine ausreichende Zahl von Security-Mitarbeiten den Durchfluß durch die Vereinzelungsanlagen auf der Zuwegung Karl-Lehr-Straße und Rampe regeln würden,

- ein qualifiziertes Crowd Mangement mit hinreichenden technischen und personellen Ressourcen tätig sein würde,

- dieses Konzept durch die Fachfirmen und Prof. Schreckenberger geprüft und für gut befunden wurden,

u.a.m.

Es ist also durch ausgewiesene Fachleute für Groß-Veranstaltungen mit Erfahrung überzeugend suggeriert worden, dass die Planung ausreichend ist und funktionieren würde.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

2. Daher war die Pfropfbildung an dieser Stelle (Rampenkopf) von vornherein absehbar und auch nicht durch Pusher zu vermeiden. Wenn Sie die entsprechenden Filmsequenzen an diesem Ort gesehen haben, werden Sie dies ohne Weiteres erkennen: Auch noch so viele "Pusher" hätten dort kaum eine Chance gehabt, die Menschen durch das Loch zu quetschen und dadurch einen "Fluss" aufrecht zu erhalten. Die Stadt (und leider auch die Polizei) haben sich vorab von lopavent Märchen erzählen ("Rattenfängerfunktion der Floats") und Sand in die Augen streuen ("Pusher") lassen - ein Stau war an dieser Stelle vorhersehbar und unvermeidbar.

So sieht's wohl leider aus.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

4. Mit einer ELA hätte man das schlimmste - nicht sicher, aber doch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit - vermeiden können, nämlich den dort in die Enge gepressten und orientierungslosen Menschen einen Ausweg weisen können, so dass sich die Massenturbulenz noch aufgelöst hätte, bevor es Tote gab, aber die ELA gab es ja nicht.

Hinzu kam, dass aufgrund fehlender Beschilderung und eindeutiger Wegweisung in den Veranstaltungsraum (die im Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept dediziert beschrieben wurde) ein sehr großer Anteil von Besuchern, die sich auf der Karl-Lehr-Str. unter den Brücken sowie im Gedränge auf der Rampe befanden, völlig orientierungslos war und gar nicht wussten, dass sie den Veranstaltungsraum über den Weg die Rampe hinauf erreichen würden (obwohl sehr schnell ausreichend viel Platz nach dem Auflösen der Sperrkette war).

Fehlende ELA (-Durchsagen) in Verbindung mit mangelhafter Beschilderung haben erst die Aufmerksamkeit einer grossen Masse von Menschen auf die Treppe gelenkt und den Druck auf diese Stelle fokussiert.

 

Henning Ernst Müller schrieb:
Aber noch einmal: Der Kern lag schon in der vorhersehbaren Fehlplanung des gemeinsamen Ein/Ausgangs in Trichterform...

Die ganze Idee, dort hundertausende Menschen durchzuschleusen, hat etwas wahnsinniges.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Darin sind wir uns völlig einig!

 

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@ Lothar Evers:

Es ist richtig, dass es beim Auftritt vor dem Rat nicht speziell um das Sicherheitskonzept ging.

Wer jedoch mit dem Sicherheitskonzept einer Veranstaltung nicht einverstanden ist, der wird sich doch wohl kaum vor den Rat stellen, um dort letzte Bedenken auszuräumen.

 

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@Ein Polizist @Die Leserin:

ich weiß, es geht manchmal auch emotional hoch her, aber bitte versuchen Sie bei den Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben - persönliche Angriffe sind nicht der Stil hier im Beck-Blog.

Danke

Henning Ernst Müller

@ Lothar Evers:

Das Nicht-Vorhandensein von separaten Anfahrtswegen und Abstellplätzen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge ist ein Verstoß gegen die Versammlungsstätten-/Sonderbauverordnung und steht nicht zur Disposition. Alleine deshalb hätte die Veranstaltung nicht genehmigt werden dürfen.

 

Auf loveparade2010doku wird beispielsweise dargelegt, welche fatalen Folgen höchstwahrscheinlich das Durchqueren der zusammengepressten Menge mit einem Polizeiwagen hatte:

http://loveparade2010doku.wordpress.com/2010/07/28/loveparade-2010-absturze-vs-erdruckungen-ein-widerspruch-womoglich-hangt-beides-zusammen/

 

Es ist müßig, darüber zu diskutieren, wie voll es beim Schichtwechsel denn nun ganz genau war.

Gerne zitiere ich auch hierzu noch einmal den Meister für Veranstaltungstechnik:

Rettungswege werden getrennt von Zufahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten betrachtet. Bei der Loveparade hat sich gezeigt, dass Bewegungen von Einsatzfahrzeugen inmitten der Besucher katastrophale Folgen hatten. Eben deswegen fordert der Gesetzgeber in SBauVO §30 (3) und §31 (1) getrennte Flächen für die Einsatzfahrzeuge. Dies muss beim Bauantrag wie auch bei der Baugenehmigung berücksichtigt werden. Derart grundlegende Vorschriften zum Betrieb von Versammlungsstätten müssen folgerichtig auch von Feuerwehr, Polizei und Rettungskräften befolgt werden. 

Zitat Ende

 

Es ist wirklich erstaunlich, dass im Falle der Loveparade immer wieder Gesetzestexte zur Diskussion gestellt werden. So als handele es sich bei ihnen lediglich um unverbindliche Vorschläge, über deren Einhaltung man sowohl im Vorhinein als auch im Nachhinein durchaus diskutieren könne.

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Auch das Phänomen, dass sich Vertreter von Beteiligten hinstellen und um Verständnis bitten, weil die Beteiligten ahnungslos bezüglich des Veranstaltungsrechts gewesen seien, hatten wir bereits hinsichtlich der Genehmigungsbehörden. Da wurde gar vorgeschlagen, eine zusätzliche Behörde einzurichten, weil die Städte mit der Genehmigung von Veranstaltungen überfordert seien.

Und nun müssen wir hier lesen, die zu den Sitzungen der AG Sicherheit geschickten Polizisten hätten sich nicht getraut, etwas zu sagen, weil man ihnen vorhielt, da gäbe es schließlich Fachleute, und weil sie dann jenen Fachleuten vertraut hätten.

 

Es gehört regelmäßig zum Job von städtischen Behörden, Bauabnahmen nach der Versammlungsstätten-/Sonderbauverordnung vorzunehmen, und es gehört regelmäßig zum Job von Feuerwehr und Polizei, ihr Einvernehmen mit entsprechenden Sicherheitskonzepten zu erklären oder zu verweigern.

 

Auch hierzu wieder ein Zitat vom Meister für Veranstaltungstechnik – zunächst zu den Genehmigungsbehörden:

Beim nicht fachkundigen Beobachter kann der Eindruck entstehen, dass Bauämter bei derartigen Veranstaltungen überfordert sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht sachkundig durchführen können. Die Politik hat nach der Loveparade geäußert, dass solche Veranstaltungen vielleicht besser zentral und vielleicht von einer neuen Behörde bewilligt werden sollen. Das ist grober Unfug. Die Versammlungsstättenverordnungen bzw. die Sonderbauverordnungen betreffen alle Bauten mit mindestens einem Raum für die gleichzeitige Anwesenheit von 200 Personen bei einer Veranstaltung. Die Versammlungsstättenverordnungen betreffen also Theater, Kinos, Bürgerzentren, Schulaulen, Gaststätten, Hotels, Vereinsheime, Messehallen, Vortragssäle, Hochschulen, Universitäten, Sportstadien, Sporthallen,… Ausgenommen sind nur Schulen, Räume für den Gottesdienst, Museen sowie fliegende Bauten. Die Bauämter haben also regelmäßig mit Versammlungsstätten zu tun. Die Systematik der Versammlungsräume, Zuschauerzahlen und Rettungswegen muss also regelmäßig und zuverlässig in einem Bauamt behandelt werden können. Die Bauaufsichtsbehörde hat laut PrüfVO NRW §10 (1) alle Versammlungsstätten im Abstand von höchstens 3 Jahren zu prüfen; hierbei muss auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften kontrolliert werden. Die Bauämter und Bauaufsichtsbehörden müssen also dauerhaft qualifiziertes Personal zu Beurteilung von Versammlungsstätten bereithalten. Es handelt sich um dauerhafte Pflichtaufgaben.

 

Ebenfalls äußert er sich zu jenen Behörden, deren Einvernehmen mit dem Sicherheitskonzept erforderlich war:

Die zuständige Berufsfeuerwehr ist mit der Abteilung des vorbeugenden Brandschutzes in alle Baugenehmigungen und Abnahmen von Versammlungsstätten eingebunden. Einsprüche der Berufsfeuerwehr zu Brandschutzkonzept, Sicherheitskonzept und aktuellen Gefahren sind absolut bindend. Auch der lokale Führer der Brandsicherheitswache ist gemäß SBauVo §41 (2) befugt, eine Veranstaltung zu untersagen und abbrechen zu lassen. Leider hat die Berufsfeuerwehr Duisburg offensichtlich darauf verzichtet, sich in der Planungsphase durchzusetzen und auch die Veranstaltung nicht vor der Katastrophe abgebrochen.

[…]

Da das Sicherheitskonzept laut SBauVO §43 (2) im Einvernehmen mit allen beteiligten Behörden aufgestellt werden muss, sind alle Behörden gleichermaßen für dieses Konzept und die Folgen daraus verantwortlich. Ein einzelnes Veto einer Behörde hätte die Ablehnung des Konzeptes sowie die Absage der Veranstaltung zur Folge gehabt.

Zitat Ende

 

Der Gesetzgeber hat das Einvernehmen insbesondere von Seiten der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste mit dem Sicherheitskonzept in dem Bewusstsein festgelegt, dass bei diesen Institutionen das erforderliche Wissen vorhanden sein muss.

Bei der Beschäftigung mit dem Sicherheitskonzept der Loveparade in der AG Sicherheit handelt es sich also keineswegs um eine Ausnahmesituation, bei der sich die involvierten Behörden auf Unkenntnis berufen können. 

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Die Leserin schrieb:

Der Gesetzgeber hat das Einvernehmen insbesondere von Seiten der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste mit dem Sicherheitskonzept in dem Bewusstsein festgelegt, dass bei diesen Institutionen das erforderliche Wissen vorhanden sein muss.

 

Anhand des Beispiels "Einvernehmen mit der Feuerwehr" wird sehr schön deutlich, zu welchen Folgen ihre Forderung "Einschaltung eines Sachverständigen bei eigenen unzureichenden Fach- und Sachkenntnissen" im Fall Loveparade führen würde.

 

Die Feuerwehr hätte dann einen Gutachter beauftragen müssen, um zu prüfen, ob ein vom Bauamt in Auftrag gegebenes Gutachten richtig und tragfähig ist. Ein städtisches Gutachten, um ein städtisches Gutachten zu widerlegen. Absurder ginge es nicht mehr.

 

Nein, auf die Kompetenz und auf die Rechtmäßigkeit der Handlungen der zuständigen Fachbehörde müssen sich die anderen Beteiligten wirklich verlassen können.  Das gilt auch für die Polizei. Der richtige Weg Unstimmigkeiten zu klären muss ein anderer sein - und ist es auch.

Das sind Fragen der Remonstration, Dienst- und Fachaufsicht, Selbsteintritt usw. die hier aber letztlich uninteressant sind, da der politische Konsenz zwischen Stadt und Land ja da war. Kurz und polemisch: das auf der unteren Verwaltungsebene fehlende Einvernehmen wurde durch ein fachkenntnisfreies politisches Einvernehmen weggebügelt.

 

Weiter, auch als Frage an Prof. Müller, #109:

Henning Ernst Müller schrieb:

Was man nicht aus dem Auge verlieren darf, ist dass es der StA ja um eine strafrechtliche Wertung geht, wozu sie die verwaltungsrechtliche Bewertung ("kein Einvernehmen" - "rechtswidrig") nur mittelbar benutzt. M.E. ist selbst dann, wenn man förmlich  kein "Einvernehmen" der Polizei annimmt, das Polizeiverhalten im Vorfeld keineswegs vollständig entlastet. Strafrechtliche Verantwortung setzt nicht unbedingt förmliches Verwaltungshandeln voraus. Es wäre zu fragen, ob bestimmte Polizeibeamten ihre Mitwirkungsverpflichtung in der Planung verletzt haben, indem sie trotz Sicherheitsbedenken  letztlich zu "neutral" blieben.

 

Die im Spiegel genannten Äußerungen des Polizeidirektors Schalk scheinen mir alles andere als "neutral" zu sein. Das waren schon deutliche Worte - und wenn der Spiegel richtig wiedergegeben hat, "Das müsse jetzt mal so ins Sitzungsprotokoll",  wohl auch nicht die einzigen. Der Spiegel fragt dann konsequent und richtig weiter: "Aber dann?" Was wurde weiter unternommen? Wurden die Bedenken an die Vorgesetzten weitergegeben?

Allein der Stundenerlass, der den Schichtwechsel letztlich erforderte, ist für mich ein deutliches Indiz dafür, dass der ehemalige Innenminister weitaus mehr über die Planungen in Duisburg wusste als bisher bekannt. Einen solchen Erlass unterschreibt man nicht, ohne Pro und Contra vorher ordentlich abgewogen zu haben - ich gehe davon aus, dass wenigstens zuvor mal die Frage an die Einsatzplaner gestellt wurde: Warum habt ihr denn so geplant?

Wenn der PD Schalk so massive Bedenken hatte, ist es aberwitzig anzunehmen, dass er seine Vorgesetzten - und damit letztlich den Innenminister und Ministerpräsidenten - nicht informiert/bei denen remonstriert hat. Ich gebe zu, dass das Spekulation meinerseits ist; sowas könnte aber wohl in der Tat nur in einem Untersuchungsausschuss oder evtl. auch in dem Prozess gegen den Polizeieinsatzleiter aufgeklärt werden. Zum Thema Untersuchungsausschuss hat Ein Polizist ja oben in #94 schon was gesagt. Zwischen den Zeilen kann man ja auch lesen...

 

Aber zur Frage, die Ihr Kommentar für mich aufwirft:

Was, außer a) seine Bedenken innerhalb des Arbeitskreises deutlich zu artikulieren und b) über seine Vorgesetzten zu versuchen, eine  Lösung zu finden, hätte ein planender Polizeibeamter denn tun können, um strafrechtlich nicht mehr "zu neutral" zu sein?

Quantitativ (11 Beschuldigte) ist die Frage für die städtischen Bediensteten natürlich noch wichtiger - da dort die Sauerland`sche Ich-habe-ja-nichts-unterschrieben-Strategie derzeit noch aufzugehen scheint.

 

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Wenn einzelne Beamte unter Druck gesetzt wurden, um sich mit ihren Bedenken zurückzuhalten, dann wäre es sicher wichtig, dies gegenüber den ermittelnden Behörden zu äußern.

Ob dies dazu führen kann, dass sie letztlich strafrechtlich (oder auch zivilrechtlich) keine Verantwortung tragen müssen, hängt sicher davon ab, welche Verantwortung sie in ihrer Position trugen.

Der Leiterin des Bauamtes hat es offenbar bislang nicht geholfen, dass Druck auf sie ausgeübt wurde.

 

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#169 @ Ein Polizist

"- dieses Konzept durch die Fachfirmen und Prof. Schreckenberger geprüft und für gut befunden wurden"

Gab es Ihres Wissens außer TraffGo HT und Ökotec noch andere?

 

 

@ Prof. Müller

Da ja angeblich "allen" bekannt ist, dass Großveranstaltungen Gefahren bergen und es nicht nur zu Verletzten, sondern auch zu Toten kommen kann und "man" zudem weiß, dass es beim Vorhandensein von toten und Veletzten lediglich bewährungsstrafen von rund einem Jahr für den einen oder anderen "Verantwortlichen" gibt könnte man doch sagen, dass es sich um ein relativ kleines Bestrafungsrisiko handelt vor allem in Anbetracht der Tatsache "Kulturhauptstadtjahr", welches in Wirklichkeit ein "Wirtschaftshauptjahr" mit nicht nur deutscher, sondern europäischer Strahlkraft gehandelt hat. Noch dazu, wenn personen mit Bewährungsstrafen davonkommen, die sowieso nicht mehr im Dienst sind. Zudem weiß man ja, dass es ausreicht wenn man auf Polizeiebene eine Person opfert. Und man darüber hinaus weiß, dass seitens Verwaltungsleitung eh alle ungeschoren davonkommen. Dass aber vor allem auf Veranstalterseite "Opfer" zu finden sind. Nennt man das in der Politik und in der Wirtschaft clever?

 

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#175 @ Lothar Evers

"In Wirklichkeit bringt der Polizeibully -wohl schmaler als ein Rettungswagen Helfer an die Rampe."

Sie sagen: 90 Minuten später, also um circa 16 Uhr!

Da aber war alles knüppelvoll!!! Man kann sich den passenden Zeitstrahl doch auf der LP-wordpress-Seite ansehen. Diese Einfahrt löste doch die alles entscheidende Schockwelle aus, die zu den massenhaften Stürzen erst führte, da der Bulli zudem ja auch noch zurückfuhr, etwa eine halbe Stunde später!!!

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Felix Licht schrieb:

#175 @ Lothar Evers

"In Wirklichkeit bringt der Polizeibully -wohl schmaler als ein Rettungswagen Helfer an die Rampe."

Sie sagen: 90 Minuten später, also um circa 16 Uhr!

Da aber war alles knüppelvoll!!! Man kann sich den passenden Zeitstrahl doch auf der LP-wordpress-Seite ansehen. Diese Einfahrt löste doch die alles entscheidende Schockwelle aus, die zu den massenhaften Stürzen erst führte, da der Bulli zudem ja auch noch zurückfuhr, etwa eine halbe Stunde später!!!

90 Minuten nach dem Schichtwechsel um 15:30 also nach 17:00 nachdem es für die Verhinderung zu spät ist.
 

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#177, 178, @ Die Leserin

"Der Gesetzgeber hat das Einvernehmen insbesondere von Seiten der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste mit dem Sicherheitskonzept in dem Bewusstsein festgelegt, dass bei diesen Institutionen das erforderliche Wissen vorhanden sein muss."

Erschreckenderweise können wir hier hautnah miterleben, dass gerade DAS nicht der Fall ist, was aber auch sehr erhellend zeigt wie es so abgeht.

"Wenn einzelne Beamte unter Druck gesetzt wurden, um sich mit ihren Bedenken zurückzuhalten, dann wäre es sicher wichtig, dies gegenüber den ermittelnden Behörden zu äußern."

Richtig. Und im Vorgehen mit dem damaligen Pol.-Präsidenten Herrn Cebin von allerhöchster Seite (IM Wolf) hat man das allen Beamten m.M.n. erfolgreich zeigen wollen. Man stelle sich vor: Die Stadt DU verfügt über 5 Monate über keinen Pol.-Präs. in der Planungs- und Durchfürhungsphase der LP, nur weil der derart "Bedenken" geäußert hatte, dass eine "Mitwirkung" seitens Polizei bedroht war. Wo der Hammer in Duisburg und in NRW hängt war und ist doch wohl klar.

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@Die Leserin
@Lothar Evers
@Ein Polizist

Zur Frage des  "Einvernehmens" nach § 43 II SBauVO NRW  und zur Frage der Rolle des AK Sicherheit, habe ich noch ein bisschen recherchiert und bin zu einer anderen Auffassung gelangt als die Staatsanwaltschaft, wobei, die strafrechtlichen Konsequenzen - wie schon oben gesagt - wiederum eine andere Sache wären. Disclaimer: Ich bin kein Verwaltungsrechtsexperte, aber das sind ja die Staatsanwälte auch nicht.

Im Ergebnis tendieren meine Überlegungen eher zu der Interpretation der Leserin als zu der von Lothar Evers, wobei dies allerdings nichts mit Zivilrecht und GbR zu tun hat.

Der Kontext des Einvernehmens in § 43 SBauVO ist ein anderer als der in § 36 BauGB, weshalb der Begriff auch anders auszulegen ist. Im BauGB geht es um die Sicherung des Mitspracherechts der Gemeinde bei übergeordneten Bauprojekten, d.h. hier muss der Einvernehmens-Akt ausdrücklich und förmlich ergehen. Das Einvernehmen mit dem Sicherheitskonzept einer Versammlungsstätte hat aber eine andere Funktion: Es geht hier nicht um Einvernehmen zwischen verschiedenen Behörden oder Verwaltungsträgern, sondern darum, dass bei der Erstellung des Sicherheitskonzepts eines Privaten bestimmte Behörden zustimmen müssen, nicht weil sie ihr eigenes "Recht" zur Mitsprache geltend machen , sondern weil sie ihre Expertise einbringen sollen, um eben eine Veranstaltung "sicher" zu machen. Dies kann auf verschiedene Arten gestaltet werden.

Z.B. kann man es so machen, dass der Betreiber/Veranstalter ein Konzept erstellt, es von den entspr. Behörden prüfen und unterschreiben lässt und dann bei der zust. Baubehörde einreicht. Aber es geht auch so: man richtet ein Gremium ein, das dieses Sicherheitskonzept gemeinsam erarbeitet/erstellt/prüft unter Beteiligung der Behördenvertreter, deren Einvernehmen erforderlich ist. Wird hier ein Konsens - und sei er auch nur konkludent - erzielt, wird dies als Einvernehmen derjenigen, die beteiligt wurden, gedeutet werden können. Wer sich auf das Verfahren einlässt, muss sich dann darauf einstellen, dass seine protestfreie Mitwirkung als "Einvernehmen" interpretiert wird.  Da mir natürlich die Akten der Staatsanwaltschaft nicht vorliegen, kann ich nicht beurteilen, wann es welche Äußerungen - vielleicht auch deutlichere Kritik? - der beteiligten Behörden zum Sicherheitskonzept gab. Allerdings hielte ich es für eine Fehlinterpretation, wenn die Staatsanwaltschaft - wie es im Spiegel, S.65 Mitte,  heißt - allein aus dem Fehlen einer ausdrücklichen "Einvernehmenserklärung" geschlossen hat, die Genehmigung sei formell rechtswidrig. Wie angedeutet, ob dies überhaupt entscheidend ist für die strafrechtliche  Beurteilung, erscheint mir fraglich.

Zum Einwand, die Polizei habe das Sicherheitskonzept ja erst am Tag der Veranstaltung erhalten/gesehen: Dieser Einwand wäre tragfähig, wenn der Inhalt der Genehmigung/des Sicherheitskonzepts überraschend gekommen wäre. Wenn es aber inhaltlich tatsächlich "einvernehmlich" gestaltet war, dann kommt es m.E. nicht darauf an, ob die Polizei nach der förmlichen Genehmigung noch zustimmte oder nicht. Selbstverständlich kann das Einvernehmen auch vorab hergestellt oder erklärt werden ("wenn das Sicherheitskonzept so und so ausschaut, dann stimmen wir zu").  Was in dem Zusammenhang ein bisschen sauer aufstößt, ist ja die teilweise vermittelte Einstellung, die etwa so klingt: "Wir haben davon nichts gewusst, wurden erst am Tage der LoPa informiert, dass da so etwas stattfinden soll, hatten mit den Verhältnissen auf dem Gelände nichts zu tun, sollten nur die Zufahrtsstraßen regeln etc...."

@Die Leserin: Eine Recherche, aus den Unterlagen alle Stellen herauszusuchen, aus denen die einvernehmliche Zusammenarbeit der Behörden bei Erstellung und Besprechung des Sicherheitskonzepts hervorgeht, scheint mir gar nicht so abwegig.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

@Felix Licht, @Lothar Evers #180, #185: Es handelt sich um den einzelnen Polizeitransporter, der um ca. 16.50 Uhr vom Westtunnel her kommend durch das dickste Gedränge fährt, unmittelbar bevor/während der tödlichen Massenturbulenz. Er hat nichts mit dem Schichtwechsel zu tun, wie die Spiegel-Bildunterschrift nahelegt, von einigen wird sogar durch Analyse der Videos angenommen, er habe zur Katastrophe beigetragen. Ich denke über diese Fakten brauchen wir hier nicht mehr streiten.

 

 

Sehr geehrter herr Klaus M.,

vielen Dank für Ihre kritischen Ausführungen.

Sie schreiben:

Wenn der PD Schalk so massive Bedenken hatte, ist es aberwitzig anzunehmen, dass er seine Vorgesetzten - und damit letztlich den Innenminister und Ministerpräsidenten - nicht informiert/bei denen remonstriert hat. Ich gebe zu, dass das Spekulation meinerseits ist; sowas könnte aber wohl in der Tat nur in einem Untersuchungsausschuss oder evtl. auch in dem Prozess gegen den Polizeieinsatzleiter aufgeklärt werden. Zum Thema Untersuchungsausschuss hat Ein Polizist ja oben in #94 schon was gesagt. Zwischen den Zeilen kann man ja auch lesen...

Wenn es tatsächlich eine solche Remonstration gab, wundere ich mich, dass sie noch nicht bekannt wurde. Normalerweise werden Umstände, die eine Entlastung potentiell Verantwortlicher darstellen, sehr schnell (innerhalb von 24 Stunden) bekannt - Sie denken, zehn Monate lang hat bei einer solchen Sache jemand den Mund gehalten? Sehr unwahrscheinlich.

 

Was, außer a) seine Bedenken innerhalb des Arbeitskreises deutlich zu artikulieren und b) über seine Vorgesetzten zu versuchen, eine  Lösung zu finden, hätte ein planender Polizeibeamter denn tun können, um strafrechtlich nicht mehr "zu neutral" zu sein?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Entweder es wurde jemand in den AK geschickt, der genug Kompetenzen hatte, das Einvernehmen der Polizei zu erklären/zu verweigern  - dann hätte dieser eben gerade das Einvernehmen deutlich verweigern müssen. Ins Protokoll muss dann: "Mit einem Sicherheitskonzept, das dies und jenes enthält/nicht enthält, ist die Polizei Duisburg nicht einverstanden!"

Oder 2. Derjenige, der im AK sitzt und mitdiskutiert ist nicht mit der Einvernehmens-Kompetenz ausgestattet. Dann muss er, wenn er merkt, es wird ein polizeilicherseits nicht als "sicher" beurteiltes Konzept verhandelt und durchgezogen, unmittelbar zu seinem Vorgesetzten gehen und diesen veranlassen, das polizeiliche Einvernehmen zu verweigern. Hat er tatsächlich "über seine Vorgesetzten versucht eine Lösung zu finden", also klar gesagt: Dieses Konzept ist unsicher, das können wir nicht mittragen? Wenn ja, dann ist ER entlastet. Ob sein Vorgesetzter dadurch BELASTET ist, hängt dann von dessen Verhalten ab. Wenn die Frage tatsächlich, wie Sie annehmen, bis zum Minister ging, dann kann man letztlich auch ihm einen Vorwurf nicht ersparen.

Dass die Polizei ein wirksames "Veto" hätte einlegen können, ist seit Bochum bekannt.

Henning Ernst Müller schrieb:

Wenn es tatsächlich eine solche Remonstration gab, wundere ich mich, dass sie noch nicht bekannt wurde. Normalerweise werden Umstände, die eine Entlastung potentiell Verantwortlicher darstellen, sehr schnell (innerhalb von 24 Stunden) bekannt - Sie denken, zehn Monate lang hat bei einer solchen Sache jemand den Mund gehalten? Sehr unwahrscheinlich.

Doch, auf der Seite "Land/Polizei" kann ich mir das sogar gut vorstellen. Bis Januar gab dort es schlicht keinen Beschuldigten, der ein Interesse an einer gezielten Indiskretion gehabt hätte. Dank des Regierungswechsels waren auch alle maßgeblichen Parteien betroffen, da war auf der politischen Spielwiese auch nichts holen - da können/konnten alle nur verlieren.

Seit Januar gibt es da genau einen Beschuldigten. Dass der jetzt vorprescht und andere anschwärzt, halte ich aus verteidigungstaktischen Gründen eher für unwahrscheinlich/untunlich.

Mein Eindruck ist, dass auch in der öffentlichen Meinung die Rolle der Polizei eher als nachrangig bewertet wird. Daran hat letztlich auch der Spiegel-Artikel nichts geändert. Ich sehe also keinen Nutznießer.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Es gibt zwei Möglichkeiten:

...

Soweit OK und auch klar. Ich hoffe, dass so etwas in der Tat in einem möglichen Prozess gegen den Polizeiführer zur Sprache kommen wird.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Dass die Polizei ein wirksames "Veto" hätte einlegen können, ist seit Bochum bekannt.

"Veto" aber nur ganz frei übersetzt im Sinne von "Einspruch/ Beratung/ Protest". Bochum war anders gelagert. Da hatte die Stadt von sich aus, nach den Vorgesprächen mit Lopavent und der Polizei, die Überzeugung, dass die Veranstaltung dort nicht durchführbar ist. Die Oberbürgermeisterin hat entschieden, dass es die notwendigen Genehmigungen nicht geben wird - was landläufig als Absage bezeichnet wird.

 

Diese Einsprüche/Beratungen haben in Duisburg nicht gefruchtet. Im Gegenteil, man hat ja sogar versucht, auf die Landesregierung einzuwirken, um von oben Druck auf das PP Duisburg auszuüben. Ich denke da an den Mahlberg-Brief an den Innenminister.

Ein klassisches Vetorecht, im Sinne von "verbieten", hätte sich der ehemalige PP Cebin sicher gewünscht.

 

 

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#175 @ Lothar Evers

Sie schreiben: "Sie ordnen es richtig dem Schichtwechsel zu. Es ist um 14:29 aufgenommen."

und dann weiter unten: "...Dieser Schichtwechsel liegt vielmehr mehr als 90 Minuten zurück."

 

Das stimmt! Und auch das: "In Wirklichkeit bringt der Polizeibully -wohl schmaler als ein Rettungswagen Helfer an die Rampe." Auch die Uhrzeit circa 16 Uhr, denn um 17 Uhr sind keine Rettungskräfte per Polizeibully eingefahren!

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Felix Licht schrieb:

#175 @ Lothar Evers

Sie schreiben: "Sie ordnen es richtig dem Schichtwechsel zu. Es ist um 14:29 aufgenommen."

und dann weiter unten: "...Dieser Schichtwechsel liegt vielmehr mehr als 90 Minuten zurück."

 

Das stimmt! Und auch das: "In Wirklichkeit bringt der Polizeibully -wohl schmaler als ein Rettungswagen Helfer an die Rampe." Auch die Uhrzeit circa 16 Uhr, denn um 17 Uhr sind keine Rettungskräfte per Polizeibully eingefahren!


das ist ein Tippfehler, der mir nicht zum ersten Mal passiert.
Richtig ist: 
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