Beschäftigtendatenschutz in „Irmis Frisiersalon“

von Dr. Stefan Hanloser, veröffentlicht am 27.05.2011

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am Montag im Rahmen einer Sachverständigenanhörung den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ (BT-Drs. 17/4230) und die Gegenentwürfe der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/69) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/4853) diskutiert.

Wie umstritten der Regierungsentwurf ist, zeigt ein Beschluss des DGB-Bundesausschusses, von dem die Sachverständige Nielebock berichtete. Der Regierungsentwurf schaffe keinen Mehrwert für den Beschäftigtendatenschutz, so die Sachverständige, und sei abzulehnen - der Status quo sei für die Beschäftigten günstiger.

In die Annalen des Beschäftigtendatenschutzes dürfte auch „Irmis Frisiersalon“ eingehen, den der Ausschussvorsitzende Bosbach (CDU) als Beispiel für Kleinbetriebe ins Feld führte, die bei der Diskussion des Beschäftigtendatenschutzes nicht aus dem Auge verloren werden sollten.

Ein (Schein-)Kompromiss zeichnete sich bei der privaten Nutzung betrieblicher oder behördlicher IT-Systeme durch Beschäftigte ab. Kann der Arbeitgeber beispielsweise E-Mails mit ausschließlich betrieblichem oder dienstlichem Inhalt eindeutig von E-Mails mit auch nur teilweise privatem Inhalt trennen, soll er die E-Mails mit ausschließlich betrieblichem oder dienstlichem Inhalt ohne die Beschränkungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auswerten können. Der Arbeitgeber sei bei dieser "Trennungslösung" dann nicht mehr gezwungen, die Privatnutzung gänzlich zu verbieten, um das strenge Regime des TKG zu vermeiden.  Dies dürfte allerdings der bereits geltenden Rechtslage entsprechen.

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Dr. Stefan Hanloser schrieb:

Ein (Schein-)Kompromiss zeichnete sich bei der privaten Nutzung betrieblicher oder behördlicher IT-Systeme durch Beschäftigte ab. Kann der Arbeitgeber beispielsweise E-Mails mit ausschließlich betrieblichem oder dienstlichem Inhalt eindeutig von E-Mails mit auch nur teilweise privatem Inhalt trennen, soll er die E-Mails mit ausschließlich betrieblichem oder dienstlichem Inhalt ohne die Beschränkungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auswerten können. Der Arbeitgeber sei bei dieser "Trennungslösung" dann nicht mehr gezwungen, die Privatnutzung gänzlich zu verbieten, um das strenge Regime des TKG zu vermeiden.

Die Gründe, bestimmte Kommunikation am Arbeitsplatz zu unterbinden und den Rest vollständig zu überwachen, sind unabhängig vom angeblichen Inhalt. Niemand wartet auf eine Chance, die Privatnutzung nicht mehr gänzlich verbieten zu müssen oder auch noch Geld für die Absonderung unkontrollierbarer "privater" Datentransfers ausgeben zu dürfen. Es ergibt keinen Sinn, gegenüber osteuropäischen und asiatischen Staaten einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb anzumahnen und gleichzeitig den deutschen Mittelstand durch gesetzliche Wertung zu IT-Sicherheitsmodellen nach dem Vorbild "Irmis Frisiersalon" anzuleiten.

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