Aus der NZV: Erhöhte Geldbuße - einfach mal statt des Fahrverbots probieren?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.05.2011

Das Fahrverbot ist immer für neue Entscheidungen gut - aktuell findet sich eine in NZV 2011, 265 (AG Günzburg, Beschluss vom 8. 9. 2010 - 1 OWi 114 Js 13095/10). Leider ist der Volltext nicht bei Beck zu finden. 

Gegen den Betroffenen hätte eigentlich wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ein (Beharrlichkeits-)Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet werden müssen. Das AG hat hiervon abgesehen, um mal den Erfolg eines bloß erhöhten Bußgelds zu probieren:

Das Verkehrszentralregister enthält zwar vier Eintragungen, davon drei wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bislang wurde allerdings noch nicht versucht, auf den Betr. durch eine erhöhte Geldbuße einzuwirken. Dem Gericht erscheint deshalb nunmehr eine Geldbuße von € 350,– als angemessen und als ausreichend, ohne dass es der Verhängung eines Fahrverbotes bedürfte.

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