Lesetipp: Die Vorworte des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 30.05.2011

Ein toller Beitrag von Jochen Thielmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht findet sich gerade in der hrrs 2011, 189:

Im Spannungsfeld zwischen Strafrichtern und (zu?) aktiver Strafverteidigung - 2. Teil: Der Tadel für die Offensiv-Verteidiger

Die Vorworte des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Ich selbst hatte natürlich auch schon von den Vorworten des VROLG Breidling gehört, mich damit aber nicht weiter beschäftigt. Der Beitrag von Thielmann hierzu ist echt empfehlenswert! Natürlich schreibt ihn Thielmann aus der Sicht des Strafverteidigers - interessant bleibt das Thema und die Kritik Thilemanns doch. Schauen Sie mal rein...

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2 Kommentare

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na ja, toller Beitrag?

 

Hier holt Herr Thielmann offenbar zum Gegenschlag aus, nachdem er selbst unter Herrn Breidling leiden musste (s. auch den von ihm unter Fn 43 verlinkten Spiegel-Artikel). Dass die HRRS ein solches Forum für eine Privatfehde bietet, die im Strafverteidiger vorbereitet wurde, finde ich etwas erstaunlich.
Die Kritik an Breidlings Kritik der Konfliktverteidigung (im Teil I des "Aufsatzes") stützt sich auch weitgehend auf angebliche Berichte über die Inhalte von Breidlings Fortbildungsbeiträgen  . Die Seminarunterlagen werden aber weder im genauen Wortlaut zitiert noch konkrete Inhalte wiedergegeben, sondern eben recht pauschal behauptet, das sei alles ein Angriff auf die tatsächlich nicht oder nicht in erheblichem Umfang oder aber gar nicht so schlimme und zu Unrecht diffamierte Konfliktverteidigung.
 

Wenn ein Richter seine Privatfehde mit einem RA (z.B. dem berühmten halbgötterkritisierenden RA, der eine Zeugin als "Drecksperson" beschimpft haben soll und der seine Fahrerlaubnis sinngemäß mit der Begründung wieder haben wollte, er als bundesweit tätiger Strafverteidiger könne gar nicht auf den Tacho achten) in einer Fachzeitschrift ausbreiten würde, wäre das Geschrei auf Verteidigerseite vermutlich groß.  Anders herum scheint es aber zu funktionieren.

 

 

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"Gleich und Gleich gesellt sich gern", fällt einem bei dieser Fehde ein.

 

Richter müssen zwar mit (fast)  jede Strafverteidiger verhandeln. Verteidiger müssen aber nicht mit jedem Richter verhandeln. Es gibt einen Richter im hiesigen Landgerichtsbezirk, bei dem ich nicht mehr verteidige. Wenn ein Verfahren auf seine Kammer hinausläuft - was hier dank einer übersichtlichen Zuständigkeit leicht vorhersehbar ist - lehne ich das Mandat ab. Nicht, weil ich mich schon einmal ernsthaft mit dem Herrn Vorsitzenden in die Wolle gekriegt hätte, nicht daß seine Entscheidungen nicht vertretbar sind, nicht weil seine Verhandlungsführung unangenehm ist. Aber der Mann hat die befremdliche Eigenschaft, daß er, gleich ob Verurteilung oder Freispruch, in der mündlichen Urteilsbegründung, gerne unter den Augen der Presse, noch einmal "nachtritt" ("Freispruch vierter Klasse", "totaler Blödsinn der Verteidigung"). Dabei ist es völlig gleichgültig, wer da verteidigt und wie er verteidigt.  Alles, was nicht einem vollumfänglichen Geständnis gleichkommt, wird niedergemacht. Ja, selbst bei einem Freispruch "erster Klasse", wegen erwiesener Unschuld, bekommen Angeklagter und Verteidiger noch zu hören, daß das ja zumindest moralisch nicht in Ordnung war, weshalb der Angeklagte und sein Verteidiger, der es gewagt hat, auf die Nichtstrafbarkeit des Verhaltens hinzuweisen, eine rechte Kopfwäsche verdient haben.

 

Ich betrachte es keineswegs als sportliche Herausforderung, bei einem solchen Vorsitzenden zu verteidigen und mir unabhängig vom Ergebnis zwei Stunden lang eine Standpauke anhören zu müssen, die die Grenze zur Beleidigung und üblen Nachrede oftmals überschreitet (Daß ein rechtliches Vorgehen gegen den Richter fruchtlos ausfiele und dem Anzeigeerstatter allenfalls selbst eine blutige Nase eintrüge, bedarf sicher keiner näheren Darlegung).

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