Freispruch für Kachelmann - Lehren aus dem Prozess?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 31.05.2011

Der - nach dem Verlauf der Beweisaufnahme zu erwartende (siehe hier) - Freispruch für Herrn Kachelmann (Pressemitteilung) stellt weder aus materiell-strafrechtlicher noch aus prozessrechtlicher Sicht eine Besonderheit dar. Sind denn überhaupt Lehren aus diesem doch bemerkenswerten Verfahren zu ziehen? Dies hängt natürlich davon ab, wie man das prozessuale Verhalten von Staatsanwaltschaft, Gericht, Verteidigung und Öffentlichkeit bewertet. Vom Ergebnis her betrachtet gleicht der Freispruch viele vorherige kritikwürdige Merkwürdigkeiten dadurch aus, dass am Ende das bei einem non liquet rechtsstaatlich gebotene Urteil gefällt wurde. Das Gericht hat sich als unabhängig (auch von der eigenen vorherigen Haftentscheidung unabhängig) erwiesen und ist damit seiner Aufgabe am Ende gerecht geworden. Insofern kann auch die außerordentliche Gründlichkeit, mit der dem Vorbringen der Anzeigeerstatterin nachgegangen wurde (43 Sitzungstage!), nicht im Grundsatz kritisiert werden. Gerade weil dem Vorwurf so gründlich nachgegangen wurde, hat der Freispruch ein hohes Konsenspotential auch bei denen, die nicht von vornherein auf Kachelmanns Seite standen. Der Grundsatz, dass einem Angeklagten die Tat nachzuweisen ist, wegen der er bestraft werden soll, ist im allgemeinen Rechtsgefühl stark verankert, und er wird durch das Urteil bestätigt.

Ein paar kritische Anmerkungen seien dennoch gestattet:

- Die Untersuchungshaft hätte schon früher beendet werden können, denn selbst wenn (überhaupt) der Tatverdacht zunächst "dringend" erschien, hatte er sich beim längeren Ausbleiben eindeutiger Spuren und bei einer des teilweisen Lügens überführten Anzeigeerstatterin schon weit vor Anklageerhebung zu einem einfachen Tatverdacht gemindert.

- Die exzessive Erörterung des persönlichen Hintergrunds und Lebensstils des Angeklagten durch Ladung und Vernehmung etlicher früherer Freundinnen war für die Aufklärung des Geschehens wenig bedeutsam und die prominente Platzierung zu Beginn der Hauptverhandlung erscheint wenig angemessen.

- Der regelmäßige Ausschluss der Öffentlichkeit hat zwar bewirkt, dass die Aussagen zu Intimitäten nicht auch noch täglich im Boulevard verhandelt wurden, hat jedoch auch zu einem vermeidbaren Misstrauen der Öffentlichkeit geführt. Meines Erachtens hätte man stärker differenzieren können und nicht jeweils für die gesamte Zeugenaussage die Öffentlichkeit ausschließen sollen. Aber ich räume ein, dass dies weitgehend eine Ermessensfrage ist, die man in der Hauptverhandlung besser beantworten kann.

- Dass der Ausschluss der Öffentlichkeit als Nebeneffekt den Marktwert der z.T. an die Presse verkauften Aussagen erhöht hat, bringt einen besonders schlechten Geschmack mit sich. Die Kritik des Gerichts an diesen Exklusivinterviews ist berechtigt. Der Presserat sollte hier seinen Verhaltenskodex anpassen.

- Die Informationspolitik von Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren ist ein Dauerbrenner meiner Kritik (siehe hier). Selbst wer sich einem völligen Verbot nicht anschließen mag, der wird vielleicht zustimmen, dass eine öffentliche "Verteidigung" der eigenen Ermittlungen und Anklageerhebungen durch die Staatsanwaltschaft - etwa, wem man warum glaubt -, nicht zur Öffentlichkeitsarbeit einer Justizbehörde gehören sollte.

- Dass die Staatsanwaltschaft darüber hinaus einen wenig angemessenen Verfolgungseifer an den Tag legte, wird durch das Plädoyer belegt, in dem dann noch entlastende Umstände verschwiegen wurden ("Genau")

- Die konfrontative Art der Verteidigung wurde ebenfalls von verschiedener Seite und auch in der mündlichen Urteilsbegründung kritisiert. Man könnte einerseits sagen: Das Ergebnis gibt der Verteidigung Recht. Viele meiner juristischen Gesprächspartner meinen allerdings, dasselbe Ergebnis sei wohl auch ohne die gelegentlichen Respektlosigkeiten und wohl auch mit dem früheren Verteidiger erreicht worden. Dies ist eine Frage, die sich auch Bundesligavereine anhören müssen, die in den letzten Saisonwochen den Trainer auswechseln. Man kann sie kaum seriös beantworten.

- In der Urteilsbegründung werden die Medien, insbesondere wird auch die Internetöffentlichkeit stark kritisiert:

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.
Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.(Quelle)

Ich hoffe, dass die hier eingestellten Beiträge (hier, hier., hier und hier, zuletzt hier) diese Kritik nicht verdienen, obwohl auch meine Bemerkungen, zugegeben, nicht auf eigener unmittelbarer Wahrnehmung beruhten. Aber die eigene persönliche Meinung zum Besten zu geben, davon lebt auch ein Law-Blog.

Eine härtere Kritik erfährt die Prozessführung und v.a. die Staatsanwaltschaft von Udo Vetter (hier); aber am nachdenklichsten macht vielleicht die dortige Überschrift: "Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich"

Update: Weitere Kritikpunkte habe ich unten bei #8 angeführt.

 

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63 Kommentare

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Kachelmann: Propaganda & Recht 

 

Für die wissenschaftliche Publikation "Litigation-PR: Alles was Recht ist" hat Alice Schwarzer das Vorwort geschrieben. Sie warnt: Der Rechtsstaat ist in Gefahr.  

 

http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/aliceschwarzer-artikel-essays/kachelmann-propaganda-recht/ 

 

Ist unser Rechtstaat in Gefahr oder ist schon keiner mehr ?

Haben Medien und  Lobbyisten, wie bei der Beschneidung die Macht ?   

2

Viele der Kritikpunkte Schwarzers im verlinkten Vorwort kann man unterschreiben. Dass Prozesse mittlerweile derart von Medien (mit)bestimmt werden, ist in der Tat zu bedauern. Aber dass Schwarzer es zugleich versäumt, die Litigation-PR der Justizseite in diesem Fall ebenso zu kritisieren, macht ihre Stellungnahme unwahrhaftig. Schade, dass sie ihr eigenes sehr hoch angesiedeltes Motto "Der Motor meines ganzen Handelns ist die Gerechtigkeit Alles andere wäre für mich ein verpasstes Leben" auf diese Art stark unterbietet. Sie erfasst schon nicht, dass die Frage, wer in diesem bestimmten Fall Täter, wer Opfer ist, offen ist/war.

@Enttäuscht...,

Sie schreiben:

Dies rechtfertigt nicht, dass man Gerechtigkeit sucht, indem man ihn falsch beschuldigt. Aber sich hier selbst als Opfer zu präsentieren ist geradezu pervers. Wenn Kachelmann verurteilt worden wäre, wäre er ein Opfer geworden. So hatte er nur die Konsequenzen seines Fehlverhaltens zu tragen. Kachelmann ist aber nur ein Sinnbild unserer Zeit, in der niemand mehr Verantwortung für sein Leben und sein Handeln übernehmen will.

Ich halte Ihre Stellungnahme für wenig durchdacht und im Ergebnis völlig verfehlt. Kachelmann hat monatelang in U-Haft gesessen. Er hat seine Stellung verloren, beinahe seine Karriere. Nun zu schreiben, er habe damit "nur die Konsequenzen seines Fehlverhaltens zu tragen", ist geradezu perfide. Auch wer mehrere Geliebte gleichzeitig hat, macht sich damit nicht strafbar.

Der Vorwurf Kachelmanns, es gebe eine "Opferindustrie", ist sicherlich überzogen.

Die (Tatverdächtigen/Anzeige/Dunkelziffer/Verurteilungs)-Zahlen, die Frau Prof. Lembke im Interview im Missy-Magazin nennt, sind nicht belegt und erscheinen mir kaum faktenbasiert. Es ist schon kaum nachzuvollziehen, welche Delikte sie genau meint. Das ist schade, denn auf dieser Ebene kann man ihre Zhalen nicht nachprüfen und auch nicht kritisieren.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Anwälte: Einstweilige Verfügung gegen Kachelmann-Buch

Mannheim (dpa/mom) - Das Landgericht Mannheim hat nach Angaben der Anwälte der Ex-Freundin von Jörg Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen das Buch "Recht und Gerechtigkeit" des Moderators erlas

Nach der Gerichtsentscheidung darf der Heyne-Verlag das Buch nicht verbreiten, solange die Ex-Geliebte Kachelmanns darin mit vollem Namen genannt wird, teilte die Anwaltskanzlei Zipper & Collegen in Schwetzingen mit
 

http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/509rmg6-anwaelte-einstweilige-verfuegung-kachelmann-buch

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Wer müßte die Kosten für das Buch tragen, wenn alles gedruckt ist und nicht verbreitet werden darf und womöglich teilweise schon an Buchhandlungen ausgeliefert ist ?

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Sehr geehrter Prof. Müller,
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vielen Dank für die konstruktive Kritik unter Nr. 22. Das zeigt mir , dass ich vorsichtiger sein muß, Behauptungen aus dem Internet zu übernehmen.
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Bislang hatte ich ein Gefühl, dass möglicherweise ein anderes Urteil richtiger gewesen wäre. Aber eben nur ein Gefühl.
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Das passiert, wenn man im Umfeld wirkliche Opfer kennt, die einfach nicht mehr gesunden und seit Jahren schwerst traumatisiert sind nach schrecklichen Vorfällen.
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Da greift Verzweiflung um sich, wenn dann sich Peiniger mit Federn öffentlich schmücken, die sehr weh tun und die Opfer nicht mehr klarkommen mit dem Leben und das religiöse schreckliche fundamentalistische Umfeld alles vertuscht.
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Wenn dann noch 2 Suizitversuche im dem relgiösen Umfeld passieren oder in einem zusätzlichen Fall sogar vollendeter Suizit passiert und die Behörden nur einfach den Fall abschließen mit der Mitteilung , der Tote war psychisch krank. Nach der Ursache der psychischen Krankheit wurde nicht ermittelt. Das kommt wohl kaum vor oder ?

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Zum "Interesse an Gerechtigkeit" von Alice Schwarzer bei Kachelmann sind folgende Zitate und Beiträge aus ihrem Mund bzw. ihrer Feder recht aufschlussreich:

Bei Anne Will, August 2010: „Wenn das alles stimmt, was die Medien schreiben, dass er fünf bis sechs Frauen die Ehe versprochen hat, jeder erzählt hat, er möchte mit ihr ein Kind und so weiter, dann handelt es sich um einen ziemlich gestörten Menschen, der unter anderem dringend in Therapie gehört."

In "Bild":

9.9.2010 - ein psychologisches Gutachten zu seiner Persönlichkeit hat der TV-Star bisher strikt abgelehnt. Und jetzt gehen seine Anwälte sogar so weit, die Anwesenheit eines Gutachters im Gerichtssaal verhindern zu wollen, der sich im Auftrag des Richters ein Bild von dem Angeklagten machen soll. Warum? Hat Kachelmann etwas zu verbergen?
Im Gegenteil. „Wir sehen keine Veranlassung für eine Begutachtung, weil unser Mandant unschuldig ist. Er wird daher nicht mitwirken“, teilte seine Verteidigerin Andrea Combé mit. Ach so. Ja dann.

17.9.2010 - Sollte das Gericht die Wahrheit nicht herausfinden und käme es auf einen Freispruch „Im Zweifel für den Angeklagten“ raus, dann wäre das eine Katastrophe.

22.10.2010 - Für Männer aber ist Recht ein Regelwerk, bei dem es weniger um Gerechtigkeit und mehr um Macht geht.

6.1.2011 - Dabei dürften sie eher ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Frauen sein, denen Kachelmann die Ehe, Kinder, kurzum das Glück versprochen hatte.

30.5.2011 - Was in diesem Kachelmann-Jahr mal wieder schmerzhaft klar geworden ist: Ein männlicher Angeklagter ist gesellschaft lich, medial, ja sogar juristisch viel stärker als so eine weibliche Nebenklägerin.

Wer in diesem Fall auch nur erwog, die Ex Freundin könnte vielleicht die Wahrheit sagen, der wurde plattgemacht.

Von einer echten Entscheidungsfreiheit der Richter kann unter solchen Umständen eigentlich nicht mehr die Rede sein.

Abgesehen vom prähistorischen Frauenbild, das Frau Schwarzer hier für verteidigenswert hält (eine Frau hat Ehe und Kinder als höchstes Glück anzusehen) wird die fanatische Parteilichkeit und Vorverurteilung deutlich sowie die Verachtung für die Justiz.

Jörg Kachelmann greift in seinem Buch Opferschutzorganisationen an und behauptet, falsche Vergewaltigungsvorwürfe seien ein Massenphänomen. „Unsinn“, meint ein Experte und wirft Kachelmann Selbstmitleid vor.

http://www.focus.de/panorama/boulevard/tid-27639/buch-ueber-das-maerchen...
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Weißer Ring: „Wir sind parteiisch“
„Natürlich sind wir parteiisch zugunsten der Opfer – echter Opfer“, sagt Weißer-Ring-Sprecher Veit Schiemann zu FOCUS Online. Und räumt ein, dass der Weiße Ring seine Mitarbeiter zwar schule, um nach Möglichkeit falsche Beschuldigungen zu erkennen – „aber es gibt auch unheimlich gute Schauspieler und unheimlich schlüssige Geschichten“. Er gehe allerdings davon aus, dass die Staatsanwaltschaft erst Anklage erhebe, wenn sie aller Voraussicht nach auch das nötige Beweismaterial für ein Urteil habe.
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Schiemann vermutet, dass Kachelmann seine Organisation angreift, weil aus dessen Sicht der Weiße Ring die Nebenklägerin vertreten habe, also Kachelmanns ehemalige Geliebte. Ihr Anwalt sei Mitarbeiter im Weißen Ring, ebenso wie zwei weitere Experten auf Seite der Nebenklage. Doch die drei Männer seien nicht im Auftrag des Weißen Rings tätig gewesen. Allerdings hat die Organisation auch selbst Position bezogen: Sie kritisierte unter anderem, der Freispruch Kachelmanns könne andere Frauen davon abhalten, zur Polizei zu gehen.
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Dass „die Waffe Falschanzeige“ „scharf und effizient“ ist, wie Miriam Kachelmann beklagt, stellt Schiemann nicht in Frage. „Das Mittel wird eingesetzt“, sagt er. Übrigens betreue der Weiße Ring auch Opfer von Falschaussagen.
.......
Wie beweist man, dass es etwas nicht gab?
..
Dass sich die Falschanzeige allerdings „wachsender Beliebtheit“ erfreue und laut Experten „eine womöglich deutliche Mehrheit aller Vergewaltigungsanzeigen auf keiner realen Basis“ beruhe wie im Buch ohne Quellenangabe behauptet, halten Fachleute für falsch. Kriminalexperte Rudolf Egg leitet die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden, die für Bund und Länder Studien zum Strafrecht dokumentiert und selbst forscht. Ihm sind keine Studien über die Häufigkeit von Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigung bekannt. Der Grund ist einfach: „Ob eine angebliche Tat lediglich eine falsche Beschuldigung war, lässt sich empirisch nicht sauber prüfen. Selbst im Fall Kachelmann weiß man trotz des Freispruches nicht, wie es wirklich gewesen ist.“

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"Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat am Freitag auf der Frankfurter Buchmesse sein Buch „Recht und Gerechtigkeit“ vorgestellt – trotz Einstweiliger Verfügung. Es ist eine Abrechnung vor allem mit der Ex-Geliebten und den Medien," schreibt der Focus. http://www.focus.de/kultur/videos/frankfurter-buchmesse-kachelmann-stell... ... Was droht wenn "angebliche" Einstweilige Verfügungen übergangen werden ? Oder ist die angebliche Einstweilige Verfügung möglicherweise für Kachelmann nicht bindent, weil sie zB. gar nicht oder noch nicht zugestellt ist oder da der zB. der Name der Ex überall bekannt ist oder möglicherweise eine Falschinformation in der Presse war oder Widersprochen worden ist ? ... Hier kostete das 75000 € http://www.internetrecht-rostock.de/ordnungsgeld-einstweilige-verfuegung...

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Sehr geehrter Enttäuscht...,

kennen Sie den Inhalt der einstweiligen Verfügung? Soweit mir bekannt ist, wird Kachelmann nicht untersagt, Pressekonferenzen abzuhalten, sondern der Vertrieb des Buchs mit Namensnennung der damaligen Anzeigeerstatterin. Auf der PK wurde meines Wissens der Name nicht genannt.

Mit der einstweiligen Verfügung ist der Verlagsgruppe Random House GmbH (Antragsgegnerin) verboten worden, das Buch "Recht und Gerechtigkeit - Ein Märchen aus der Provinz" in den Verkehr zu bringen und öffentlich zu verbreiten, sofern darin die Antragstellerin (Claudia D.) mit vollständigem Familiennamen benannt ist. Zur Begründung der Entscheidung führte das Landgericht Mannheim u.a. aus, dass die vom Autor beabsichtigte Aufarbeitung des umstrittenen Geschehens durch die namentliche Benennung der Antragstellerin kein stärkeres Gewicht erhalte.  (Quelle: Kostenlose Urteile)

Welche Konsequenz eine Nichtbeachtung der einstw. Verfügung hat, ist mir nicht bekannt, aber der von Ihnen zitierte Betrag ist sicher nicht umngewöhnlich in solchen Fällen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Kachelmann ist vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich

Die Verlag Axel Springer scheitert mit dem Versuch, die Schmerzensgeld-Höhe begrenzen zu lassen. Nach Ansicht des Gerichtes habe der Verlag in seiner Berichterstattung über den Prozess Kachelmanns Persönlichkeitsrechte verletzt.

 

https://www.emderzeitung.de/aus-aller-welt/vermischtes/~/kachelmann-ist-vor-gericht-erfolgreich-729502

 

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