Runder Tisch gegen Internetabzocke

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 08.06.2011

Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben. Hier gilt es erst einmal wieder deutlich gesagt: Bitte nicht einschüchtern lassen! Nicht zahlen! Und ggf. mit Anwalt und/oder Verbraucherzentrale deutlich geharnischte Ablehnungsschreiben aufsetzen.

 

Auch mir reißt langsam der Geduldsfaden. Nachdem die Politik mit ihren eigenartigen Buttongesetzen nicht weiterkommt, versuchen wir vom ITM in der zweiten Hälfte 2011 einen runden Tisch zu organisieren, bei dem Staatsanwaltschaft, Polizei, Verbraucherschützer ... überlegen, was man gezielt tun kann, um das Geschäftsmodell zu unterbinden.

 

Hier wäre ich jetzt schon von Bloglesern für Ideen dankbar. Spannend war zB der Vorschlag hier im Blog darüber, auch die beteiligten Kreditinstitute in die Diskussion einzubeziehen. Mir ist aber nicht klar, ob und welche Banken von den Abzock-Unternehmen präferiert werden. Auch gilt es abzuwarten, was das LG Frankfurt in dem laufenden Betrugsverfahren entscheiden wird. Geht es hier evtl. sogar um organisierte Kriminalität? Welche Möglichkeiten hat man, die beteiligten Anwälte der Unternehmen an ihre Standespflichten zu "erinnern"? Und: wieso läßt der Staat Inkassounternehmen als Tochtergesellschaften solcher Unternehmer zu?

 

Hier wäre ich für Vorschläge dankbar. Und ich freue mich mal wieder auf zotige Ausfälle der Abzocker unter Pseudonym hier unten. Ihr TH

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196 Kommentare

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Ach ja, die Internetabzocker. Dazu hatte ich gerade gestern eine Examensklausur...

Da die Lösung rechtlich gesehen ja gar nicht so schwer ist, müsste es eigentlich problemlos möglich sein, die Leute in die Knie zu treiben. Bei diesem ganzen Abzockangeboten geht es doch immer um das gleiche Schema: Die website ist so gestaltet, dass man bei oberflächlicher Betrachtung annimmt, dass das Angebot entweder kostenlos ist oder nur eine einmalige Gebühr anfällt. Tatsächlich befinden sich dann irgendwo ganz kleine, versteckte Hinweise, dass mehr Kosten anfallen. Unter Berufung auf diese Hinweise verlangen die Betreiber dann Kohle. Diese Mini-Hinweise werden zivilrechtlich aber gar nicht Vertragsgegenstand, da das Angebot des Verbrauchers auf Vertragsabschluss (welches beim Übermitteln seiner Daten abgegeben wird) und die Annahme durch den Betreiber nach §§ 133, 157 BGB (objektiver Empfängerhorizont) so auszulegen sind, dass der Vertrag kostenfrei oder nur hinsichtlich der einmaligen Gebühr entsteht.

Konsequenz ist, dass keine Forderung besteht. Wird die Forderung dennoch geltend gemacht, dann kommt es zu einer Pflichtverletzung nach §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Fraglich ist hier nur - dass nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB zu vermutende - Verschulden. Das ist aber schon dann gegeben, wenn dem Betreiber durch vielfache Kundenbeschwerden usw. klar sein muss, dass entsprechende Forderungen gar nicht entstanden sind. Gleiches gilt für den Betrug. Problematisch ist hier nur auf subjektive Ebene die Frage der Rechtswidrigkeit. Ist dem Betroffenen aber durch mehrere vergleichbare Verfahren schon klar, dass die Forderungen materiellrechtlich gar nicht zustande kommen, dann ist der Vorsatz auch hier gegeben. Insofern gibt es auch schon ein paar zivilrechtliche Urteile, in denen die Anwälte dieser Abzocker auf Grund von § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 263 Abs. 1, 27 StGB zur Zahlung von Anwaltskosten der Opfer verurteilt wurden.

Konsequenz ist, dass die StA m.E. wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermitteln und anklagen muss. Außerdem sollte man als Betroffener konsequent gegen die Anwälte der Betroffenen vorgehen. Wenn es sich um einen ganz klaren Abzock-Anwalt (oder ein Abzock-Inkassobüro) handelt, dann würde ich unter Androhung von Klage und Strafanzeige den Anwalt / Inkassobearbeiter abmahnen, strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern und eigenes Anwaltshonorar einfordern. 

Das Problem ist natürlich immer, dass die meisten Verbraucher keine Ahnung haben und einfach zahlen. Deshalb ist aber auch die Staatsanwaltschaft gefordert!

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Die Gewerbebehörden sollten frühzeitig eingebunden werden (§§ 14 Abs. 1 Nr. 5b EGGVG, 41 S. 1 Nds. SOG etc.). Diese müssten dann die weitere Gewerbeausübung nach § 35 Abs. 1 GewO (ggf. i. V. m. § 35 Abs. 7a GewO) untersagen und die Untersagung ggf. mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchsetzen.

Das ist m. E. die schnellste und effektivste Möglichkeit, diese Geschäftspraxis zu unterbinden.

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Vielen Dank an die beiden obigen Kommentatoren - das sind sehr hilfreiche und klare Hinweise. M.E. müßte man doch, wenn das wirklich gewerbsmäßiger Betrug ist, auch dem beteiligten Kreditinstitut eine Rückmeldung geben und ggf. sogar die Finanzaufsicht (BAFin) einschalten können, oder? Denn das Kreditinstitut riskiert ja sonst den Vorwurf einer Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug.

Auch müßte man dann bei den beteiligten Oberlandesgerichten Mitteilung machen, wenn selbst gegründete Abzock-Inkassostellen tätig werden, um einen Widerruf ihrer Zulasssung in die Wege zu leiten.

Herzlichen Gruss TH

 

PS: Zum gewerbsmäßigen Betrug bei den den Abofallen siehe die Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt

http://openjur.de/u/69580.html

 

Man könnte m.E. handelsrechtlich daran denken, eine Löschung der Firma zu beantragen. Oder/und das Finanzamt einbinden - das dürfte sich m.E. auch dafür interessieren, daß das Geld der Firma aus gewerbsmäßigem Betrug stammt. Wäre das nicht auch was fürs LKA (etwa im Hinblick auf § 129 StGB)? Und etwas für die Schufa, Creditreform etc.?

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@Rene Spautz:

Warum sollte das Registergericht die Firma löschen? Dies ist für Fälle (angenommener) Kriminalität der Handelnden nicht vorgesehen. Zudem würden sich die Gläubiger der Abzocker schön bedanken, wenn auf einmal ihr Schuldner verschwindet. Dem Finanzamt ist es i.Ü. egal, woher das Geld stammt. Der Besteuerung wird es allemal unterworfen. Das FA und die Steuergesetze wollen nur, dass die Einnahmen angegeben werden. Da die Abzocker ihr Vorgehen auf angeblich wirksame Verträge stützen, ist nicht per se davon auszugehen, dass sie auch Steuerhinterziehung betreiben (wie etwa naturgemäß der Drogendealer). Und was soll sich die Schufa dafür interessieren? Zahlen die ihre Anwälte nicht?

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RA schrieb:

@Rene Spautz:

Warum sollte das Registergericht die Firma löschen? Dies ist für Fälle (angenommener) Kriminalität der Handelnden nicht vorgesehen.

 

Die von mir vorgeschlagene Untersagungsverfügung nach § 35 Abs. 1 GewO wäre dagegen ein Grund zur Löschung nach § 395 FamFG.

Bei einer (zukünftigen) Zuwiderhandlung, ordnungswidrig nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 GewO (bzw. bei beharrlicher Zuwiderhandlung, strafbar nach § 148 Nr. 1 GewO), könnte der Verfall nach § 29a Abs. 1 OWiG bzw. der Drittverfall nach § 29a Abs. 2 OWiG angeordnet werden, aus dem (theoretisch) auch Rückgewinnungshilfe geleistet werden kann.

Zur Durchsetzung der (vollziehbaren) Gewerbeuntersagung wäre auch im Wege des Verwaltungszwanges bereits die Beschlagnahme der Geschäftskonten möglich.

Kann im Strafverfahren das gesicherte Vermögen nicht zweifelsfrei den Straftaten zugeordnet werden, käme auch noch die Sicherstellung im Rahmen der sog. präventiven Gewinnabschöpfung nach den Landespolizeigesetzen in Betracht.

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Interessant wäre mal die Betrachtung des Bankverein Werther. In unzähligen Abzockfällen ist dieses Institut in Erscheinung getreten.

 

Die Idee mit dem Finazamt ist überhaupt nicht abwegig, denn es wird hier nichts versteuert. Evtl. ausgenommen die Provisionen der Inkassodienste. Ansonsten haben die behaupteten "Forderungsinhaber" in DE noch nicht mal eine Steuernummer, sofern sie überhaupt existieren. Anzeigen bei den Finanzbehörden gegen die Inkassodienste wegen des Verdachtes der Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie der Geldwäsche (Geldwäscheanzeigen in Kopie bitte an die FIU = Financial Intelligence Unit beim BKA) sind i.d.R. am erfolgversprechendsten. Die Courage, die vielen Betroffenen fehlt, hat eben der Staat, denn der läßt sich nichts wegnehmen.

Beispiel für derartige Vorgehen mit nicht existenten Forderungsinhabern:

Das Ludwigshafener Inkassobüro "Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH" treibt im April 2011 Forderungen der Euro PSP (WinHouse24) vom 01.10.2010 ein. Leider ist die Euro PSP aber erst seit Februar 2011 existent. Auch eine Winhouse24 ist weder in Deutschland noch als Ltd. in UK existiert und mit der Schreibweise Win-House24 Ltd. in UK bereits seit dem März 2010 aufgelöst.

 

Diese und ähnliche Vorgänge sind bei der Focus durchaus alltäglich. Selbst nach der Razzia der Polizei im Mai 2011 gehen solche "Zahlungsaufforderungen" im Juni noch raus. Die StA Krefeld meldete Mitte Mai:

 

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“"), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot77“) und Focus GmbH, Ludwigshafen („Jackpot77“) zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert wurden und diesem auch nachgekommen sind, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 138.302,76 EUR gesichert worden:

Durch gerichtlichen Beschluss wurde das Konto der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG bei der Sparkasse Krefeld Kontonummer 184341 in Höhe von 178.102,28 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Sparkasse Krefeld besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 137.907,17 EUR.

Zudem wurden die Konten 65462475 und 3100854581 bei der Sparkasse Krefeld durch gerichtlichen Beschluss gepfändet, die eine Guthabenforderung von 80,81 EUR bzw. 314,78 EUR aufweisen.

Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der durch die Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

 

 

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Ein kleines Schmankerl aus der Präsentation eines dubiosen Inkassounternehmens aus Frankfurt, das scheinbar auch für den Frankfurter Kreisel tätig ist:

Die "Name des Inkassounternehmens" aus dem schönen Frankfurt setzt Trends im Onlinesegment des Inkassos!
"Name des Inkassounternehmens" hat sich auf den Kunden spezialisiert, welcher Geschäfte online abwickelt, ohne seine Verträge zu erfüllen.

Der Bereich setzt sich wie folgt zu sammen.
- Kunden welche etwas bestellen, die Ware jedoch nicht bestellen.
- Kunden, welche einen Handyvertrag abschlißen, ohne die Kosten zu tragen
- Kunden welche einen Vertrag abschließen und meinen, Sie sind im Recht

Das klingt schon ein wenig gaga. Auch bei mir reißt langsam der Geduldsfaden, zumal die Initiatoren wie die Made im Speck leben. Letztlich wäre das geschilderte Problem keins, wenn die Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht voreilig eine Betrugsstrafbarkeit abgelehnt und die Verfahren eingestellt hätten. Frühzeitige strafrechtliche Sanktionen hätten ein Aufblühen dieses Geschäftszweigs (wie poetisch) verhindern können. Insoweit stimme ich den Ausführungen von Andreas zu.

Ich denke, die Aufklärungsarbeit von Herrn Hoeren leistet einen wichtigen Beitrag um den einen oder anderen Internetnutzer dazu zu bewegen nicht einfach zu zahlen. Nicht umsonst haben die Abzocker Sie ins Visier genommen:

http://opmmedia.wordpress.com/2011/05/14/amtsgericht-munster-nie-auf-fal...

Viel Feind', viel Ehr'. Vielen Dank für Ihr Engagement, Herr Hoeren.

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Das Konto einer uns allen bekannten Münchener Rechtsanwältin wurde ebenfalls schon mal mit Erfolg von Seiten der Bank gekündigt.

Hierzu

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"...einen runden Tisch zu organisieren, bei dem ... Verbraucherschützer ..."

Schon klar, dass Verbraucherschützer dazu eingeladen werden, aber soll das wirklich der Schwerpunkt sein? Als Erinnerung: Der VZBV ist doch gerade eine Vereinigung, der meines Wissens die Buttonlösung befürwortet (so etwa hier: https://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=8&themen_id=...)

Es wäre auch nicht verkehrt, nicht nur die typischen "Abo-Fallen" in den Blick zu nehmen, sondern zusätzlich die zunehmende "Branchenbuch-Abzocke".

Und dann kann man auch durchaus überlegen, einige von den Anwälten einzubinden, die sich aktiv mit dem Thema beschäftigen. RA Dosch etwa (http://klawtext.blogspot.com/) tut sich hier sehr hervor. Ebenso Ferner (http://www.abo-falle.de, http://www.netzbetrug.de). Ich kann mir vorstellen, dass bei der Einbindung von Juristen, die täglich diejenigen betreuen, die hier hereingefallen sind, sehr praktische Lösungsansätze entwickelt werden.

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Ergänzend noch ein paar Urteile:

Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB wegen Durchsetzung unberechtigter Forderungen:

LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, Az. 10 S 53/09 

 

Haftung des RAs nach §§ 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 263 Abs. 1, 27 StGB:

AG Osnabrück, Urteil vom 19.10.2010, Az. 66 C 83/10

AG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09

AG Marburg, Urteil vom 08.02.2010, Az. 91 C 981/09

 

M.E. müsste die Tätigkeit der Anwälte und Inkassobüros hier rechtlich eigentlich (berufs-)rechtlich so gefährlich sein, dass kein rationaler Mensch so etwas tun würde. Scheinbar lassen sich viele Leute aber zu viel gefallen, während sich nur wenige wehren...

 

 

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zu den Finanzinstituten: es war ab ca. 2009 zu beobachten, dass die grossen Privatbanken in Frankfurt einen institusübergreifenden Arbeitskreis "Abofalle" ins Leben gerufen hat, der dann institusbezogen interne Anweisungen herausgeben hat, wie mit Abzockfirmen und deren Konten zu verfahren sei. 

Gegenmaßnahme der Abzocker: seitdem wurden nahezu ausschließlich Konten bei Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen eröffnet. bzw. allenfalls noch bei kleineren Privatbanken, die nicht über den Arbeitskreis erreicht wurden. Das hatte zur Folge, dass jede Volks- und Raiffeisenbank sowie Sparkasse als Einzelkämpfer gegen die Abzocker auftreten musste, sobald sie dessen Gewahr wurde. Das Thema wurde von den Dachverbänden zumindest bis in das Jahr 2010 (noch) nicht aufgegriffen. Allerdings muss man nahezu allen Instituten zugute halten, dass diese umgehend gehandelt haben, sobald sie informiert wurden. Auch wenn ein Krefelder RA das jetzt in den falschen Hals bekommen wird, lag darin dennoch der Vorteil, dass die berüchtigten 7-seitigen Einstweiligen Verfügungen eines RA aus München, dem Abzocker doch noch wenigstens einen Abwicklungszeitraum von mind. 4 Monaten durchgewunken wurden, weil hier sich die für das jeweilige Finanzinstitut zuständigen Amtsrichter davon haben beeindrucken lassen. Vorteil oder Nachteil der Unabhängigkeit von Richtern möchte ich hiermit nicht diskutieren. Fakt ist, dass den Finanzinstituten durch die Bank weg nichts vorgeworfen werden kann, auch wenn ein gewisser Krefelder RA das ganz anders dargestellt hat.

 

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Hier einige Überlegungen zur Rolle der Finanzämter bei Verdacht auf rechtswidrige Ertragsquelle

Zunächst gilt das Steuergeheimnis, das heißt Erkenntnisse, die aus der Bearbeitung von Steuersachen gewonnen werden, dürfen gem. § 30 II AO nicht weitergegeben werden. Dies gilt gem. § 30 IV Nr. 4 lit. B allerdings nicht, sofern die Kenntnisse ohne eine steuerliche Verpflichtung oder unter Verzicht eines Zeugnisverweigerungsrechts erlangt werden. Dies wird allerdings regelmäßig nicht der Fall sein.[8]

Im Steuerverfahren treffen den Steuerpflichtigen umfassende Mitwirkungspflichten. Der Grundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss, gilt aber hier genauso. Der Steuerpflichtige ist jedoch regelmäßig zur Offenbarung strafbaren Verhaltens verpflichtet, sofern dies steuerrechtlich relevant ist. Als Ausgleich dafür, dass eine Selbstbelastung erfolgt, ist für die Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden ein hoher Maßstab anzulegen.[9]

Eine Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden ist gem. § 30 IV Nr. 5 a AO auch bei Verbrechen und vorsätzlichen schweren Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen möglich. Auch diese Fallgruppe ist hier nicht einschlägig. Möglich wäre eine Anzeige allerdings im Rahmen von § 30 IV Nr. 5 b AO. Dazu müssten Wirtschaftsstraftaten verfolgt werden oder verfolgt werden sollen, die nach ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sind, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern. Wirtschaftliche Straftaten sind gesetzlich allerdings nicht definiert. Es ist darauf abzustellen, welche Strafkammer des LG zuständig ist. Die Wirtschaftsstrafkammer ist insbesondere bei Betrug, Untreue, Bestechung etc. zuständig.[10] In Fällen von „Internetabzocke“ kommt insbesondere Betrug in Betracht. Dazu ist u.a. der verursachte Schaden und die Anzahl der betroffenen Personen von bedeutung.[11] Insofern erscheint eine Weitergabe bei Fällen von „Internetabzocke“ möglich, da dort regelmäßig tausende von Menschen betroffen sind und auch nennenswerte Schadenssummen zustande kommen.  Allerdings ist zu beachten, dass die Weitergabe der Informationen an Strafverfolgungsbehörden, insoweit sie zulässig ist, nicht zwingend ist. Vielmehr handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.[12]


[1] Zum niedersächsischen Sparkassengesetz: OVG Lüneburg,  B. v. 15.06.2010, Az.: 10 ME 77/10.

[2] Ebenda; Vgl. auch LG München I, Urt. v. 12.05.2009,  Az.: 28 O 398/09.

[3] OVG Lüneburg; so auch Eric Neiseke, jurisPR-BKR 5/2011 Anm. 6.

[4] Unger- Hellmich, Stephan, BKR 2009, 441 (442); vgl. auch OVG Lüneburg.

[5] OLG Hamm, Urt. v. 13.10.2008, Az.: I 31 W 38/08; vgl auch BGHZ 154, 146ff.

[6] OVG Lüneburg.

[7] St. Rspr. zuletzt BGH, Urt. v. 11. 3. 2009, Az.: XI ZR 403/01.

[8] Pahlke/Koenig/Intemann, Abgabenordnung, § 30 Rn. 220.

[9] Ebd. Rn 203.

[10] Ebd. Rn. 237

[11] Ebd. Rn. 238

[12]Ebd. Rn. 116.

Warum kann man nicht einfach mal an den Bürgermeister und die politischen Parteien in Rodgau schreiben, wo der Rodgauer Kreisel rund um Burat seinen Sitz hat?

ZB an unseren Bürgermeister Hoffmann juergen.hoffmann@rodgau.de

Uns in Rodgau macht es wütend, solche Betrüger in der Stadt zu wissen.

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Der von mir sehr geschätzte Kollege Werner Siebers schreibt in seinem Blog :

Zitat:

Kalter Wind bei angeblichen Abofallen - Trottelschutz für Leichtgläubige

Früher hieß es, der Betrugstatbestand sei kein "Trottelschutz", sollte bedeuten, wer sich dumm und dämlich anstellte und blind etwas unterschrieben hat, ohne sich alles wenigstens einmal durchzulesen, konnte nicht erwarten, dass ihm der Staatsanwalt beiseite trat.   Auch das ist ein bedenkenswerter Gedankenansatz.   Warnungen mögen ja ok sein, aber eine Hexenjagd auf die, die man als "böse" identifiziert haben will, geht wirklich zu weit. Es wird in bester Stammtischmanier alles über ein Kamm geschoren
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"Ich denke, dass Aufklärung das A & O ist."

 

Die Zielgruppe kann am besten durch die mahnenden Inkassofirmen erreicht werden.

 

In den USA z.B. müssen diese in jedem Mahnschreiben darüber aufklären, dass man das Recht hat, die Forderung zu bestreiten. Bei einem Verstoß gegen diese oder andere Vorschriften kann jeder einzelne Mahnungsempfänger vom Inkassounternehmen bis zu 1000 Dollar "statutory damages" ohne Schadensnachweis verlangen:

http://en.wikipedia.org/wiki/Fair_Debt_Collection_Practices_Act

 

Wir sollten ein Gesetz wie das FDCPA auch in Deutschland einführen, einschließlich der "statutory damages"-Regelung, die die Einhaltung dieses Gesetzes erzwingt.

 

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hören,

mir platzt als Admin von www.verbraucherschutz.tv seit 5 Jahren fast täglich der Geduldsfaden. Aber mal ehrlich: Wer interessiert sich für dünne Fäden, wenn es auf der einen Seite dicke Millionen zu verdienen gibt und auf der anderen Seite ein Staatsapparat agiert, der gar nicht mal genau weiß, wie man die Abzocker greifen kann?

Wie soll den bitte schön so ein runder Tisch funktionieren? Wollen Sie eine Ode komponieren aus gerissenen Geduldsfäden? Beispiel Banken: Na klar kann man dafür sorgen, dass denen die Konten gekündigt werden, aber letztendlich ist das Vorhandensein eine Kontos nicht mehr als eine Facette des Modells. Es Interessiert diese Abzocker nicht, wie hoch die Erfolgsquote ist. Wenn zu wenig Geld in der Kasse ist werden so lange neue Adressen nachgeworfen, bis es wieder passt.

Auch in der Bloggerszene geht es um Geld. Man kann nur überleben oder gute Inhalte liefern, wenn man einen Anwalt findet, der einen unterstützt - das ist alles höchst grenzwertig. Gutes Bloggen ist ohne finanziellen Background nicht machbar.

Wenn Sie mir am runden Tisch erklären, wie ich 3 Stunden Verbraucherschutz-Engagement am Tag so finanziert bekomme, dass ich nur ein Hunderstel dessen ausgezahlt bekomme, was ich den Abzockern an Gewinn versaue, dann wäre ich schon zufrieden und wäre der Erste der an Ihrem Tisch sitzt.

Aber so läuft das nun mal nicht. Geld korrumpiert letztendlich jeden Blogger und daher sind die Blogger auch nicht wirklich dir richtigen für den Job, den Abzockern, den Hahn abzudrehen.

Wir sind nur dafür da, denen so weit es geht das Leben schwer zu machen und denen zur Seite zu stehen, die sich nicht wehren können. Abstellen muss diesen Wahnsinn jemand anderes.

Apropos abstellen - Sie werden es NIEMALS abstellen, dazu kann im Internet viel zu schnell Geld verdient werden. Jeder ohne Skrupel kann das. Abzocker sind wie Tauben auf dem Domplatz. Scheißen alles zu, leben in Hülle und Fülle und finden IMMER einen Platz zum Landen.

Der einzige, der das abstellen kann ist Google und die wollen das nicht wirklich...Ich habe hier Adwordsabrechungen von Abzockern vorliegen - da wird's einem schwindelig.

Sodala, wenn Sie mögen und was unternehmen wollen - laden Sie mich ein. Ich wär dabei, wenn auch ohne Hoffnung.

Grüße  Usch

http://www.verbraucherschutz.tv

 

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Ich war ein Freund der Button-Lösung bis ich vor einiger Zeit von RA Olaf Tank folgendes gelesen habe. //+++++++++++++++ Olaf Tank gab hierzu auf Nachfrage von “Recht brisant” an, “…dass es technisch unmöglich ist, ohne vorheriges Akzeptieren der AGB/Datenschutzerklärung/ Widerrufsbelehrung sowie Klick auf die Schaltflächen die eingegeben Daten zu übermitteln.” //+++++++++++++++   Ich sehe jetzt mittlerweile mehr Gefahren in dieser Lösung als Nutzen. Das könnte nicht an der Button-Lösung liegen sondern an den rechtsprechenden Richtern   Wenn ein Rechtsanwalt, hier Olaf Tank,  vor einem Gericht eine solche Behauptung aufstellt und der Richter ist in Bezug auf das Internet nicht besonders informiert, wird er dieser Aussage Glauben schenken und der Abgezockte hat DEN BUTTON ANGEKLICKT:   -- Was passiert. Die Abzocker platzieren den neuen O.K. Button so dass dieser erst NACH der kompletten Eingabe der persönlichen Daten sichtbar wird.   -- Derjenige, der kostenlos etwas beziehen will ist jetzt, nachdem der OK-Button sichtbar wird, über die Kosten erstaunt und Klickt diesen Button NICHT an.   -- DANK AJAX hat aber der Abzocker meine Daten und DANK Tank einen RA der den Richtern schon erklären wird ..[]..…dass es technisch unmöglich (siehe weiter oben)   Ein kleines Beispiel mit der Pestbeule JavaScript soll dies demonstrieren:  http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=9418    Ich bin auch der (bewiesenen) Überzeugung dass viele Webseitenersteller, auch sehr renomierter Geldinstitute, es den Abzockern recht leicht machen um an die Informationen zu gelangen die erst Abzocker ermöglichen.   Zu dem Kommentar aus dem Rodgau. In Rödermark hat sich damals kein Mensch dafür interessiert dass die Premium Content dort ihrem dubiosen Gewerbe nachgeht. IHK-negativ, Stadt Rödermark-negativ Was diese Firma aber erreicht hat: "Eine Schule aus Rödermark hat eine Spende von 5.000,00 Euro angenommen."    
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Google scheint sehr wohl reagiert und seine Geschäftsbedingungen geändert zu haben - das allerdings nach ca. 6 Jahren! Konsequenz daraus: die anderen Suchmaschinen wie Bing und Yahoo werden aktuell mit Abofallen verseucht. Ganz clever hat sich der Betreiber von www.mitfahrportal24.de aus der Affäre gezogen, indem er sein Angebot bei Facebook integriert hat, um seiner Google-AdWords-Kampagnen dorthin zu leiten. Lässt sich leicht nachvollziehen, indem man "Mitfahrzentrale" bei Google sucht.

 

Meines Erachtens sind die Abofallen und ihre Betreibe ein Problem, dem man durchaus juristisch beikommen könnte, bzw. das rein juristisch eigentllich keines sein sollte. Ein Skandal hingegen sind die Inkassoanwälte und die Tatsache, dass ihnen auch über berufständische Wege nicht beizukommen ist. Hier sollte m.E. ein Berufstand sich die Frage stellen, warum es so schwierig ist, sich von einigen wenigen Kollegen zu trennen, die dabei sind, die Reputation des gesamten Berufsstandes zu gefährden. Meines Wissens beruhen diese Teile des berufständischen Regelwerks auf den Erfahrungen des 3. Reiches, als quasi über Nacht allen jüdischen Kollegen die Anwaltszulassung entzogen wurde und mögen aus Sicht der damaligen Zeit verständlich sein, sind aber nicht mehr zeitgemäß. Architekten und Ärzten, die gegen die berufständischen Regeln verstoßen, werden die Approbationen von Ihren Kollegen in den entsprechenden Kammern aberkannt.

Ähnliches gilt für das Inkassowesen, denn ist die Lizenz einmal erteilt, braucht es ca. 2 Jahre bis zur nächsten Überprüfung der Berufstauglichkeit. In der Zwischenzeit wird problemlos abkassiert, um dann die Lizenz im nächsten Gerichtsbezirk zu beantragen und auch genehmigt zu bekommen. Eine Vernetzung der Richter/Gerichte untereinander ist wohl nicht mal ansatzweise angedacht.

 

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Yahoo.de hat keinen Riegel vorgeschoben.

Der Suchbegriff "openoffice" z.B. führt dort zur Abofalle:

h**p://www.jackloads.de/Open_Office.html

h**p://web-downloads.net/sign.php?pid=237&ref=188

 

Anbieter laut Impressum:

 

Estesa GmbH
Global Gateway 2478
Rue De La Perle, Providence, Mahe
Republic of Seychelles

 

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Abofalle in Italien:

h**p://italia-programmi.net/sign.php?pid=237&ref=188

 

Laut Impressum:

"ESTESA LIMITED

...

Registro di commercio: No. 079143, Seychelles Company Book"

 

 

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Meiner Ansicht nach bringt eine Button-Lösung nichts.

 

Durch technische Tricks kann man erreichen, dass der Preisbutton nicht erscheint, wenn man durch einen Werbelink auf die Anmeldeseite gelangt, wohl aber vorhanden ist, wenn man dieselbe in der Rechnung genannte Internetadresse von Hand aufruft. Dadurch wird dann Zahlungspflicht suggeriert.

 

Ein aktuelles Beispiel: Bei der Abofalle Firstload.de erscheint die Preisangabe anscheinend nicht, wenn man über Werbelinks von den illegalen Streaming-Portalen iload.to oder movie2k.to dorthin gelangt:

h**p://www.firstload.de/?ir=1

Es wird das u.g. Layout ohne Preishinweis angezeigt. Wird die Seite dagegen von Hand aufgerufen, ohne dass man vorher auf einem dieser Streaming-Portale war, dann wird unter derselben URL das u.g. Layout mit Preishinweis angezeigt.

 

Layout ohne Preishinweis:

h**ps://www.firstload.de?layout=14

 

Layout mit Preishinweis:

h**ps://www.firstload.de?layout=13

 

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Es stellt sich auch die Frage, wie wirksam Gerichtsurteile gegen Abofallensteller sind, wenn im Anschluss (laut Impressum) die Anbieterfirma wechselt.

 

"Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 5. Zivilsenat, Urteil vom 08.04.2009, 5 U 13/08

§ 5 UWG

...

I. Den Beklagten zu 1) – 3) wird...

verboten, im Wettbewerb handelnd,

1…

2. im Internet die kostenpflichtige Zugangsvermittlung zum Usenet wie im Anlagenkonvolut II. geschehen zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.

...

Zwar ist das TMG auch auf das Angebot der Beklagten anwendbar, die unter ihrer Homepage firstload.de die Vermittlung zum Usenet offeriert. Sie ist damit Diensteanbieter im Sinne der Vorschrift des § 3 Abs. 2 TMG"

 

Quelle:

http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jses...

 

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Weshalb es auch nicht im Ansatz nachzuvollziehen ist, dass es von den Verbänden regelmäßig unterlassen wird, alles einzusacken, derer sie habhaft werden können. Wieso nicht wenigstens standardmäßig die Geschäftsführung mit auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hab ich noch nie verstanden. Das Problem scheint mir auch, wenn auch nicht nur,  bei der Struktur unserer Verbraucherverbände zu liegen.

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Datum Urteil OLG Hamburg, 5 U 13/08: 08.04.2009

Datum des u.a. Artikels über den Betreiberwechsel bei Firstload.de:

12.7.2009

"Fast unbemerkt hat sich bei dem Portal Firstload eine Änderung ergeben. Wer sich beim Surfen einmal die Mühe macht und das Impressum ansieht, dem fällt sofort das ungewohnte Logo und mit der neuen Firmenbezeichnung ins Auge. Als Betreiber von Firstload wird inzwischen die Firma Usepro FZE angegeben."

Quelle:

http://www.abzocknews.de/2009/07/12/betreiberwechsel-bei-firstload/

 

 

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Wenn bei Staatsanwaltschaften massenhaft Anzeigen gegen Abofallensteller eintrudeln, ist es für erfolgreiche Ermittlungen meistens schon zu spät. Opfer erstellen naturgemäß keinen Screenschot zum Anmeldezeitpunkt, und Internetauftritte sind nicht in Stein gemeißelt.

 

Meiner Ansicht nach sollte eine zentrale Stelle der Staatsanwaltschaft daher regelmäßig im Internet anlassunabhängig Werbelinks zu Abofallenanmeldeseiten suchen, dort Probeanmeldungen durchführen (nicht nur die offiziellen Anmeldeseiten der Abofallen direkt aufrufen!) und die gesamten Anmelde- und Inkassovorgänge dokumentieren.

 

Laut diesem Artikel z.B. hat die StA Hannover erst in 2009 mit Ermittlungen wegen Mega-Downloads.net begonnen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ermittlungen-gegen-Internet-Abzoc...

 

Im Jahre 2009 gab es die von den Usern benutzten Anmeldeseiten (in Subdomains) aber garnicht mehr. In 2009 wurde "nur" noch für die 2. Jahreszahlung des "Abos" aus 2008 inkassiert.

 

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Glücklicherweise bin ich nicht von dem Problem Abzocke durch das Internet und Abmahndienste direkt betroffen. Vielleicht erlaubt das mir eine eher unkonventionelle Sichtweise einzunehmen. Es wurde hier über einen Art Runden Tisch gesprochen, um vielleicht mit verschiedenen Veranwortlichen Weichen zu stellen, die im Enddefekt einen Rückgang der Abzocke bedeuten könnten. Ob das etwas bringt, kann ich nicht einschätzen.

 

Ich würde aber gerne eine Alternative ansprechen. Natürlich sind anonyme Internetanbieter, die quasi Null Leistung für Geld anbieten, ein Ärgernis. Wenn sie aber dann das Geld reinholen wollen, brauchen sie nicht-anonyme Inkassounternehmen. Solche Inkassounternehmen sind ja erst mal nichts schlechtes, sondern sogar im Geschäftsleben notwendig. Aber wie bei jeden nicht-anonymen Geschäft ist das Image ein wichtiger Punkt. Vielleicht könnte man da ansetzen. Schon allein das öffentlich machen schwarzer Schafe kann eine Menge bewirken. Oft liessen Inkassounternehmen von ihren Forderungen ab, wenn es zum Gegenstand in den Medien wurde. Könnte man da nicht die "Macht des Kunden" mehr zu Geltung bringen? Wie wäre es, wenn man öffentlichen Protest gegen schwarze Schafe organisieren würde? Jemand der eine Ware oder Dienstleistung anbieten will, kann es sich auf Dauer nicht leisten, den Kunden zum Feind zu machen.

 

Um mal ein Beispiel zu nennen, weiter oben wurde von den juristischen Schritten der Staatsanwaltschaft Krefeld berichtet, wie sie Konten einfroren und Ermittlungen führt. Auf der Liste der Inkassos war eines aus dem Stuttgarter Raum dabei. Über mehrere Ecken habe ich über die schon einiges erfahren. Erstaunlich ist, dass sie auf ihrer Homepage die Kooperation mit 5(!) verschiedenen Anwaltskanzleien anführen. Diese Kanzleien geben wiederum ihre Kooperation mit dem Unternehmen bekannt, ja, sie machen richtiggehend Werbung mit ihnen und wirken seriös. Könnte man da nicht den Hebel ansetzen? Könnte man nicht über diese Kanzleien Druck erzeugen? Über eMail, per Telefon, über die Medien, das diese Anwälte selbst genauer hinschauen, mit wem sie Kooperationen eingehen. Gerade diese verlinkten Kanzleien können sich auf lange Sicht keine schlechte Publicity leisten. Man mag das Ganze eher als "weiche " Maßnahme ansehen, könnte aber trotzdem effektiv sein.

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Der Ansatz über die Inkassoinstitute mag ja in der Grundüberlegung Ordnung sein, zielt leider bei dem Thema "Abofallen-Abzocke" aber an der Realität vorbei, weil bekanntermassen das Inkasso-(un)wesen von den Netzwerken der Abzocker selbst betrieben wird und in jüngster Vergangenheit auch aufgedeckt wurde, dass neue Inkassostrukturen mit den bekannten Abzockern als verantwortlichen Personen im Entstehen sind. (Vgl. RAZ, DOZ, Proinkasso usw. link: http://www.abzocknews.de/2011/04/05/dig-deutsche-internetinkasso-gmbh-ne...)

In einigen Fällen war sogar zu beobachten, dass bestimmte Inkassoinstitute, nachdem die Lizenz entzogen/nicht mehr verlängert worden war, einfach den Gerichtsbezirk gewechselt haben, um munter weitermachen zu können. Wie effektiv die arbeiten, machen folgende Zahlen verständlich:

Eingangsquote des 2. Jahresbeitrages, ohne dass aktuell Suchmaschinenwerbung geschaltet ist: 10 - 15 % sofort, weitere 5 - 10 % nach Mahnungen, Quote liess sich durch Postversand um weitere 5 - 10 % steigern, nachrangiges Inkasso bis 50 % und anwaltliches Inkasso bis 70 % der geforderten Rechnungen!

 

@ RA Richter

und warum können die RA-Kammern nicht einfach ihren auffällig gewordenen Kollegen die Lizenz entziehen? Bei Ärzten, Apothekern, Architekten ist das ohne weiteres möglich.

 

 

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@Sterntal:

Ich gebe Ihnen insofern Recht, als ein isoliertes Ansetzen bei den Inkassogesellschaften verfehlt sein dürfte. Wenn hier nicht ein grundlegendes Umdenken auf allen Ebenen der staatlichen Behörden stattfindet, ist alles für die Katz. Interessant Ihr Buch übrigens. :-)

 

@alle:

Jeder, der sich mit Verbraucherschutzthemen beschäftigt, weiß, dass seit Jahren, teils Jahrzehnten dieselben oder ähnliche Maschen gefahren werden.

Die Adressbuchfallengeschichte läuft seit mindestens 15 Jahren und hat den deutschen Mittelstand sicher um mehrere hundert Millionen Euro geschädigt. Die Sache ist bekannt, ein paar Leute wurden verurteilt, Strafen sind aber lächerlich im Verhältnis zu dem eingesackten Geld. Ein Mandant bekam neulich nach einer Handelsregistereintragung binnen 2 oder drei Tagen sage und schreibe zehn verschiedene solcher Adressbuchformulare. Da kann man eigentlich nur noch zynisch sagen: Auch zuviele Jäger können irgendwann der Jäger Tod sein. Allein die tatsache, dass es so viele Abzocker gibt, zeigt, wie gut die Masche noch immer läuft. Den Akteuren geschieht nicht viel. Wer über derart skandalöse Vorgänge beispielsweise als Verbraucheranwalt nun aber im Internet unter Nennung des Firmennamens kritisch berichtet, ist in höchster Gefahr. Er verletzt nach Auffassung eines namhaften Gerichtszuges Kennzeichenrechte der Betrügerfirma, wenn im titletag der kritisierenden Webseite der Name der Betrügerfirma auftaucht. So geschehen neulich einem Kollegen. Er habe als Anwalt jedenfalls auch Mandate generieren wollen und insofern auch geschäftlich gehandelt. Mit der bloßen Nennung des Firmennamens im titletag sei auf unzulässige Weise Google "manipuliert" worden und somit seien Kennzeichenrechte verletzt. Grundsätzliche presserechtliche Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über den geschäftlichen Bereich? Nix da, man beruft sich einfach auf Kennzeichenrechte am eigenen Firmennamen und verhindert so jegliche identifizierende kritische Berichterstattung. Hallo, wo leben wir hier eigentlich?

Aber die Adressbuchleute sind ja geradezu ein kleiner, desorganisierter Haufen verglichen mit der Gewinnspielmafia. Wer glaubt, dass diese durch die Verhaftungen erster Akteure massiv geschwächt ist, sollte sich nicht täuschen. Belästigung, durchweg Täuschung, teils Beleidigung und/oder Erpressung bei Telefonwerbung ist vielmehr längst alltäglich geworden und sie machen weiter, jeden Tag. Klar, es geschieht ihnen ja auch nichts. Sie sitzen auch nicht etwa im unerreichbaren Ausland; sie sitzen weit überwiegend mitten unter uns. In Duisburg, in Düsseldorf, in Hamburg, in Berlin. Die Callcenter jedenfalls; deren Hintermänner selbstredend eher beispielsweise in einer netten Villengegend in Meerbusch. Die Arbeitsagenturen/ARGEs schicken derweil weiter ihre "Kunden" in die kriminellen Callcenter, teils mit Hartz-IV-Kürzungsdrohungen. Dort lernt man zwar Rechtsbruch und Betrug, aber aus bilanzieller Sicht der ARGe ist das schlicht ein Vermittlungserfolg. Die Strafverfolgungsbehörden sind überlastet, wimmeln Anzeigeerstatter teils gar noch mit Vorwürfen ab, können nur einzelne Tätergruppen ausheben. Nur wenige Staatsanwaltschaften schaffen es überhaupt mal, die Dimensionen im Einzelfall richtig aufzugabeln und ein Umfangsverfahren bis zur Anklage zu stemmen. So findet sich denn in Berlin ein aktuelles Verfahren mit mutmaßlichen über 297.000 Fällen banden- und gewerbsmäßigen Betruges durch Telefonwerbung für Gewinnspieleintragungsdienste. Die eingefrorenen Gelder sind nicht unerheblich, aber doch letztlich lächerlich gering. Nadelstiche, mehr nicht. Die Zeugenliste wimmelt dann nur so von Personen, bei denen ich mich frage, warum die wohl als Zeugen fungieren, statt selbst auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Die ebenfalls sehr aktive StA Bielefeld soll nach Aussagen von OStA Klaus Pollmann wohl über 300.000 Lastschriften überprüft haben; Gegenstand einer aktuellen Betrugsanklage soll ein Schaden von 19 Millionen Euro sein. Jeder, der die Hintergründe einigermaßen beobachtet hat, weiß, dass das allenfalls im einstelligen Prozentbereich des tatsächlich angerichteten Schadens liegt. Eine Mandantschaft wurde um sage und schreibe 38.000 Euro binnen 1 1/2 Jahren durch Lastschriften dubioser Herkunft erleichtert worden. Die Hausbank weigert sich, auch nur bekannt zu geben, von welcher Bank die Lastschriftforderung kam; man solle sich das doch gefälligst selbst anhand dann endlich mitgeteilter Bankleitzahlen herausssuchen. Insbesondere einige wenige, ganz bestimmte Banken, die im Umgang mit ihren eigenen, teils langjährigen Kunden für jeden Kleinkram stets eine Legitimation verlangen, machen im Rahmen des Lastschriftverfahrens die Konten ihrer Kunden für völlig unbekannte (und anhand der Verwendungszwecke auch völlig unidentifizierbare!) Dritte sperrangelweit auf, ja laden - polemisch gesprochen - quasi die halbe Gewinnspielmafia zur großen Selbstbedienungs-Sause auf Kosten ihrer langjährigen Kunden ein und wenn der eigene Kunde dann kommt und fragt, wer sich da bedient hat, erhält er von seiner Bank, nicht einmal Namen und Anschrift derjenigen Person, die die Abbuchung veranlasst hat. Bei erfolgreichen Rückbuchungen haben Kunden dann die hier thematisierte Inkassoindustrie am Hals und zahlen teilweise sogar noch nach Rückbuchung aus purer Verängstigung. Das wunderbar Klassenlose an der Sache ist: Es trifft zwar vor allem kranke und alte Menschen, aber arm und reich in gleicher Weise. Auch durchaus wohlhabendere Personen sind betroffen, bei diesen dauert es nur ein wenig länger, bis das Konto leer ist. Wer bezahlts? Wir alle, denn selbst Personen mit guter Alterssicherung sind zum Schluss oft Sozialfälle, wenn sie oder ihre Angehörigen es nicht schaffen, erfolgreich um die Gelder zu kämpfen.

Es ist an allen Ecken und Ende zu merken: Die Behörden dieses Landes wurden systematisch über Jahre kaputtgespart. Sie haben keinerlei Fähigkeit zur effektiven Aufsicht mehr und kümmern sich allenfalls noch um Sünder, die leicht zu erwischen sind. So nervt man beim Gewerbeamt denn lieber den kleinen Handwerker, der irgendeine Anzeigepflicht versäumt hat (da hat man auch keine Zustellprobleme, gell?), um überhaupt mal was zu erledigen, schaut aber zu, wie ganze Busladungen von Rentnern in heimischen Gasthöfen mit windigen Heilversprechen bis aufs Hemd abgezockt werden. Die Täter wissen um die zunehmende Impotenz von Behörden und handeln entsprechend. So ist es auch extrem auffällig, wie unterschiedlich Aufsichtsbehörden agieren. Von aufmerksamer Aktivität in einigen Regionen, bis hin zu regelrechtem kollusiven Zusammenwirken durch Unterlassen in anderen. Den Lahn-Dill-Kreis sollen die Kaffeefahrten-Gangs jedenfalls dem Vernehmen nach scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Aber schön, dass wir die kommunale Selbstverwaltung und den damit verbundenen Wettbewerb um das niedrigste kommunale Aufsichtsniveau.

Und mit Verlaub, Herr Prof. Dr. Hoeren: Es ist doch auch Ihr Gerichtsbezirk, in dem beispielsweise die Gewinnspielmafia seit mindestens 2007 fröhliche Urständ feiert, von der Gewinnspielmafia, von der derzeit die halbe Inkassobranche lebt, über die wir hier im Zusammenhang mit den Abofallen reden. Kein anderer Gerichtsbezirk in Deutschland ist nach hiesigen Beobachtungen (und ich denke, ich kann hier insofern auch für den ganzen Antispam e. V. schreiben, der intensiv und auf allen gesellschaftlichen Ebenen versucht, sich derartigen Machenschaften entgegenzustellen) vergleichbar durchseucht mit seit langem offen kriminell agierenden Firmengeflechten dieser Branche, wie der des OLG Düsseldorf. Wo sind beispielsweise die Streitwerte, die die tatsächliche Belästigungswirkung anonymer Callcenter, von denen man allenfalls eines von einem dutzend ans Kreuz nageln kann, auch nur halbwegs angemessen widerspiegeln? Wieso soll in diesem Zusammenhang die Ausuferungsgefahr nur bei der Frage des Bestehens eines Unterlassungsanspruchs, nicht aber bei der Frage des Angriffsfaktors und damit der Streitwertbewertung eine Rolle spielen? Wo aber vor allem sind die Ordnungsgelder, die solche Personen das Fürchten lehren, die es ersichtlich auf die systematische Ausplünderung Dritter anlegen und die hierzu massivste Belästigungen einer Vielzahl von Personen in Kauf nehmen, beispielsweise durch Identitätstäuschungen, durch selbst gegen ausdrücklichen Protest wiederholte Werbung oder durch vielfache sinnfreie Pinganrufe mittels predictive dialern, die manche Leute gar 40 mal oder öfter täglich anbimmeln und schier in den Wahnsinn treiben? Warum ist es ein faktisches Naturgesetz der Justiz, dass Ordnungsgelder im individualrechtlichen Abwehrbereich nach - oft schwer nachzuweisender - unerbetener und identitätsverschleierter Telefonwerbung beim ersten nachgewiesenen Verstoß die Schwelle von ein, zwei oder dreitausend Euro nicht überschreiten dürfen? Schaut die Justiz eigentlich auch einmal ins Ausland und vergleicht, was in Großbritannien oder Italien ausgeworfen wird, wenn versucht wird, Leute vergleichbar zu nerven und über den Tisch zu ziehen? Wissen viele Richter nicht, wie glasklar die betriebswirtschaftliche Rechnung der hinter den Callcentern stehenden Inverstment- und Consultingfirmen, Rechtsanwälten und Steuerberatern in Bezug auf Ordnungsgelder aussieht oder werden hier bewußt die Augen vor den wirtschaftlichen Fakten verschlossen? Den jeweils gezeigten Respekt vor dem Gesetz bestimmt letztlich jeder einzelne Richter in seinem Gerichtsbezirk mit; auch und gerade durch die Ausschöpfung von Ermessensspielräumen bei Sanktionen. Ich sehe durchaus, dass "Ihr" für Wettbewerbssachen zuständiger 20. Senat in Düsseldorf im Bundesvergleich hier eher keine "lasche Linie" fährt, aber das sagt m. E. nach doch eher etwas über die teils geradezu lächerlicheren Sanktionsdimensionen anderer Gerichte - typischer Weise übrigens in eher strukturschwachen Regionen Deutschlands (!) - aus, als darüber, was angemessen erscheint, um des Problems Herr zu werden. Wo steht eigentlich, dass ein Ordnungsgeld eine systematisch rechtswidrig geführte Gesellschaft nicht faktisch unmittelbar aus dem Markt fegen darf? Wann sehen wir mal endlich einmal die tatsächliche Festsetzung von 250.000 Euro in einem der krasseren Fälle wiederholten Verstoßes gegen gerichtliche Unterlassungstitel, die der Gesetzgeber als Höchstgrenze für Ordnungsgelder ansetzt? Sind die eigentlich überhaupt je schon einmal verhängt worden? Wenn ich an Tele2 denke, wie lange haben die es eigentlich reichlich bunt getrieben, bis es endlich mal halbwegs "geknallt" hat? Wieso schlägt man bei den Leuten, von denen oben die Rede war, gerichtlicherseits nicht wenigstens in den eindeutigen Fällen endlich einmal so hart zu, dass es für diese Truppen wenigstens zu spüren ist?

Ich kann es auch schon grundsätzlich nicht nachvollziehen, wieso es Leuten, die sich wehren, die Gegenwehr von manchen Amts- und Landgerichten so derart schwer gemacht wird. Wenn eine deutlich über 80 jährige Dame jahrelang von einem einschlägig berüchtigten Konzern telefonisch mit Werbung traktiert wird, also von dessen ständig wechselnden Tochtergesellschaften, denen gegenüber seit 2008 vielfach schriftlich wegen unerbetener Telefonwerbung protestiert wurde, wieso um alles in der Welt muss ich mit einem Richter überhaupt ernsthaft über die Dringlichkeit eines Unterlassungsbegehrens diskutieren? Finden Sie es nicht ebenfalls über alle Maßen zynisch, wenn auch nur darüber nachgedacht wird, eine hochbetagte, Dame, die von Callcentern terrorisiert wird, auf ein im Zweifel mehrjähriges Hauptsacheverfahren zu verweisen und zwar selbst dann noch, wenn mit ihren illegal erhobenen Daten nachgewiesenermaßen ebenso munter wie rechtswidrig Handel getrieben und so ständig neue vergleichbare Rechtsverletzungen verursacht werden, die sich mit einem sofortigen Zuschlagen womöglich verhindern, zumindest aber vermindern ließen? Warum stellt sich die Justiz hier ständig selbst ein Bein?

Demnach: Was soll ein Runder Tisch mit allen möglichen Leuten außerhalb der Justiz bewirken, wenn schon Ihre eigenen Kollegen, Herr Prof. Hoeren, noch nicht mal ansatzweise aufgewacht sind?

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Sehr geehrter Herr Richter,

 

Ihre offenen Worte treffen vollkommen ins Schwarze.

 

Sehr geehrte Mitlesende,

 

Unterbinden kann man diese Medusa m. E. nur auf europäischer Ebene. Diese Firmen sind international tätig und organisiert. Der Tausch von Adressen und weiteren personenbezogenen Daten zahlungsfähiger und gleichzeitig leicht zu überrumpelnder Opfer läuft schnell und überregional. Mehrere Länder, mehrere Firmen, mehrere Aboverträge, gleicher Hintermann oder Organisation.

Letztlich geht es doch nur ums "schnöde" Geld. Die Geldflüsse müssen analysiert und unterbunden werden. Wer die Geldflüsse und Konten kontrolliert, kann wirkungsvoll entsprechende Maßnahmen ergreifen. Ohne die Banken auf überregionaler Basis - ähnlich dem Deliktsbereich Geldwäsche -  im Boot wird dies nicht möglich sein. Alle anderen Lösungen (Inkassofirmen, Standesaufsicht Rechtsanwälte, Begrenzung der Maßnahmen auf das Internet  usw.) sind punktuelle Maßnahmen, welche die Symptome bekämpfen, aber nicht die Ursache. Man schlägt eine Tentakel ab und zwei neue kommen nach.

Schöch und Schreiber  haben schon in den 80igern festgestelt, dass die Aufdeckungsgefahr als präventive Maßnahme höher wiegt als die Höhe der (real) angedrohten Strafe. Dölling stellt säter in Sachen Präventionswirkung die subjektiv empfundene Strafschwere noch vor beide vorgenannten Maßnahmen.

Nunja ...

- die real angedrohte Strafe ist kaum vorhanden,

- die Aufdeckungswahrscheinlichkeit ist zwar hoch (viele Betroffene), jedoch die nachfolgenden Maßnahmen der Exekutive wie der Jurikativen mangelfaft

- und somit ist auch die subjektiv empfundene Strafschwere nur im letzten Winkel einer linken Socke vorhanden.

Wie bereits angemerkt stehen und fallen wirkungsvolle Maßnahmen mit der Integration bzw. Desintegration der Banken. Indikatoren für Konten und Geldflüssen der Abofallenbetreiber lassen sich bestimmt finden, z. B. viele Beträge verschiedener, möglicherweise älterer Leute auf ein Konto usw.. Diese müssten meldepflichtig werden.

 

Viele Grüße

 

Andreas

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Hallo Andreas,

würdest Du das wirklich mit der europäischen Ebene so sehen? Denn die Fälle, die in der Presse und im Internet bekannt sind, sind welche, die national stattfanden. Ich weiss auch nicht, ob beispielsweise ein Inkasso-Unternehmen überhaupt so einfach bi- oder tri-national Geld eintreiben darf.

Ich fände es gut, wenn es internationale Lösungsansätze gebe, wenn es sich um internationale Problemehandelt. Aber das sehe ich nicht so ganz. Die Inkassounternehmen und Juristen sitzen in Deutschland und agieren auch in Deutschland.

Wenn die Gefahr der Aufdeckung größer wird, ist das natürlich zu begrüßen.

 

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Dieser Artikel passt zum Thema wie die Faust aufs Auge:

http://www.konsumer.info/?p=17318

Die Branchenbuchbetrüger - hier die "Neue Branchenbuch AG" - wenden Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht an, um eine Berichterstattung über ihre Machenschaften zu unterbinden und schließlich nach Tilgung aller negativen Berichte bei einer Google-Suche mit einer weißen Weste dazustehen. Und werden darin auch noch von Gerichten unterstützt - das Landgericht in München macht es gerade vor. Für die Berichterstatter ist das oftmals ruinös - die Streitwerte in derartigen Prozessen sind jenseits von Gut und Böse, jedenfalls für einen einfachen Blog- oder Forenbetreiber. Wie weit soll es denn noch gehen?

Im vorliegenden Fall gehe ich jedoch davon aus, dass finanzielle Folgen ausbleiben werden - immerhin hat der Blogschreiber nicht selbst den Namen in seinem Artikel verwandt, sondern lediglich ein Kommentator. Wenn dieser Kommentar - vorläufig - gelöscht wird, dürfte die Sache für ihn erledigt sein. Aber irgendeinen Weg werden die auch daran vorbei finden.

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karl klammer schrieb:

Dieser Artikel passt zum Thema wie die Faust aufs Auge:

http://www.konsumer.info/?p=17318

Die Branchenbuchbetrüger - hier die "Neue Branchenbuch AG" - wenden Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht an, um eine Berichterstattung über ihre Machenschaften zu unterbinden und schließlich nach Tilgung aller negativen Berichte bei einer Google-Suche mit einer weißen Weste dazustehen. Und werden darin auch noch von Gerichten unterstützt - das Landgericht in München macht es gerade vor. Für die Berichterstatter ist das oftmals ruinös - die Streitwerte in derartigen Prozessen sind jenseits von Gut und Böse, jedenfalls für einen einfachen Blog- oder Forenbetreiber. Wie weit soll es denn noch gehen?

Im vorliegenden Fall gehe ich jedoch davon aus, dass finanzielle Folgen ausbleiben werden - immerhin hat der Blogschreiber nicht selbst den Namen in seinem Artikel verwandt, sondern lediglich ein Kommentator. Wenn dieser Kommentar - vorläufig - gelöscht wird, dürfte die Sache für ihn erledigt sein. Aber irgendeinen Weg werden die auch daran vorbei finden.

 

In der Tat. Klingt ganz so, wie ich es in meinem ersten Absatz in Artikel #37 beschrieben hatte. Zufälle gibts aber auch ...

Nachdem der Name dieses Unternehmens aber schonmal erwähnt ist, Herr Prof. Dr. Hoeren, sollten Sie vielleicht mal mit dem Verlag reden, ob die Forensoftware nicht etwa automatisch das angebliche Unternehmenskennzeichen in die Metatags aufnimmt. Sonst könnte am Ende seitens dieses unaussprechlichen Unternehmens angenommen werden, sie verletzten dessen Kennzeichenrechte. Seien Sie froh und glücklich darüber, dass nicht irgendjemand den Namen in den titletag dieser Seite aufnehmen kann, weil man hier als Nutzer ja keine Themenstränge selbst erstellen kann. Sie wären möglicherweise sofort im Verdacht, Google zu manipulieren. Der Blog auf der Webseite des Beck-Verlages deutet zudem ganz eindeutig auf eine geschäftliche Nutzung dieses Blogs hin, da ist man in Frankfurt nicht kleinlich. Ruckzuck würden Sie am Ende zweitinstanzlich von Ihrem eigenen Senat auf Unterlassung verknackt ;-).

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karl klammer schrieb:

Dieser Artikel passt zum Thema wie die Faust aufs Auge:

http://www.konsumer.info/?p=17318

Die Branchenbuchbetrüger - hier die "Neue Branchenbuch AG" - wenden Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht an, um eine Berichterstattung über ihre Machenschaften zu unterbinden und schließlich nach Tilgung aller negativen Berichte bei einer Google-Suche mit einer weißen Weste dazustehen. Und werden darin auch noch von Gerichten unterstützt - das Landgericht in München macht es gerade vor. Für die Berichterstatter ist das oftmals ruinös - die Streitwerte in derartigen Prozessen sind jenseits von Gut und Böse, jedenfalls für einen einfachen Blog- oder Forenbetreiber. Wie weit soll es denn noch gehen?

 

Hallo Karl Klammer, das finde ich keine positive Entwicklung und macht mir Sorge. Das Medium Internet, insbesondere die Blogs und Foren gaben den Menschen die Möglichkeit, auf Dinge in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, wo andere Medien ihnen kein Sprachrohr gaben. Wenn nun Firmen das Recht eingeräumt bekommen, Netzinhalte löschen zu lassen, wo ihr Name drin vorkommt und die kritisch sind, dann erhalten sie eine größere Macht als selbst dem Staat eigentlich zusteht. Denn im Grundgesetz ist verankert, dass der Bürger vor dem Staat in seiner freien Meinungsäußerung geschützt wird. Doch wer schützt die Menschen vor Unternehmen, die wahrheitsgemässe Aussagen im Intenet löschen lassen?

 

karl klammer schrieb:

Im vorliegenden Fall gehe ich jedoch davon aus, dass finanzielle Folgen ausbleiben werden - immerhin hat der Blogschreiber nicht selbst den Namen in seinem Artikel verwandt, sondern lediglich ein Kommentator. Wenn dieser Kommentar - vorläufig - gelöscht wird, dürfte die Sache für ihn erledigt sein. Aber irgendeinen Weg werden die auch daran vorbei finden.

 

Ja aber das kann es doch auch nicht sein, dass man als Bürger sich anonym machen muss, um seine Meinung im Forum sagen zu dürfen, ohne finanziellen Schaden zu erleiden.

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Raj schrieb:
Wenn nun Firmen das Recht eingeräumt bekommen, Netzinhalte löschen zu lassen, wo ihr Name drin vorkommt und die kritisch sind, dann erhalten sie eine größere Macht als selbst dem Staat eigentlich zusteht. Denn im Grundgesetz ist verankert, dass der Bürger vor dem Staat in seiner freien Meinungsäußerung geschützt wird. Doch wer schützt die Menschen vor Unternehmen, die wahrheitsgemässe Aussagen im Intenet löschen lassen?

Das ist natürlich immer ein Problem - wer bestimmt, was "wahrheitsgemäß" ist? Gegen Schmähkritik und unberechtigte Vorwürfe muss ich mich als Unternehmer und auch als Privatperson wehren können. Sonst könnte ja jeder schreiben "Karl Klammer ist ein Haderlump, der seine Kinder missbraucht und mir schon seit Jahren die Heckenschere nicht zurückgegeben hat, die ich ihm geliehen habe", auch, wenn das nicht wahr ist. Darf ich mich nun dagegen wehren? Ich denke schon, denn das wäre falsch und würde mich in Misskredit bringen.

Anders sehe ich es bei dem aktuellen Fall. Hier versucht ein Unternehmen, das es selbst nicht so genau mit dem Gesetz nimmt, eine Berichterstattung zu verhindern, die das ans Licht bringen möchte. Allerdings: Wenn ich sage "nicht so genau mit dem Gesetz nehmen", dann muss ich leider auf diverse Urteile hinweisen, die dieser Firma bescheinigt, dass das, was sie macht, legal ist. Also vielleicht nimmt das Unternehmen es "zu genau" mit dem Gesetz - und schippert immer ganz haarscharf an der Grenze zur (Il-)Legalität vorbei.

Raj schrieb:
Ja aber das kann es doch auch nicht sein, dass man als Bürger sich anonym machen muss, um seine Meinung im Forum sagen zu dürfen, ohne finanziellen Schaden zu erleiden.

Das Problem geht noch viel weiter: Den häufig anonym schreibenden Bürger bekommt man ja als Beleidigter und Verleumdeter gar nicht zu fassen (mich auch nicht - höchstens noch ein paar Tage über den Beck-Verlag, dessen Logs und mithilfe der Staatsanwaltschaft, so lange die Informationen zu meiner IP-Adresse noch nicht gelöscht sind). Also muss der Blogger dran glauben, der dem anonymen Bürger eine Plattform geboten hat - und der ist selbst dann dran, wenn der Kommentar nachts um 4.23 Uhr geschrieben wurde und vom Blogger dann um 8.10 Uhr wieder gelöscht wurde. Und wenn der Blogger selbst anonym ist, verklagt man eben den Anbieter der Software - so wie gerade geschehen. Da musste dann Google mit seinem Blogger.com-Angebot haften.

Diese Verbrecher Gauner schaffen es eben immer, den eigentlich rechtlich sinnvollen Spieß umzudrehen und dem Rechtsstaat in den Magen oder auch in die Archillesferse zu stoßen. Und als betroffener (nicht anonymer) Bürger oder Blogger steht man dann wehrlos da, wenn auch noch die Gerichte bei dieser Sache mitmachen.

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Raj schrieb:

karl klammer schrieb:

Dieser Artikel passt zum Thema wie die Faust aufs Auge:

http://www.konsumer.info/?p=17318

Die Branchenbuchbetrüger - hier die "Neue Branchenbuch AG" - wenden Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht an, um eine Berichterstattung über ihre Machenschaften zu unterbinden und schließlich nach Tilgung aller negativen Berichte bei einer Google-Suche mit einer weißen Weste dazustehen. Und werden darin auch noch von Gerichten unterstützt - das Landgericht in München macht es gerade vor. Für die Berichterstatter ist das oftmals ruinös - die Streitwerte in derartigen Prozessen sind jenseits von Gut und Böse, jedenfalls für einen einfachen Blog- oder Forenbetreiber. Wie weit soll es denn noch gehen?

 

Hallo Karl Klammer, das finde ich keine positive Entwicklung und macht mir Sorge. Das Medium Internet, insbesondere die Blogs und Foren gaben den Menschen die Möglichkeit, auf Dinge in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, wo andere Medien ihnen kein Sprachrohr gaben. Wenn nun Firmen das Recht eingeräumt bekommen, Netzinhalte löschen zu lassen, wo ihr Name drin vorkommt und die kritisch sind, dann erhalten sie eine größere Macht als selbst dem Staat eigentlich zusteht. Denn im Grundgesetz ist verankert, dass der Bürger vor dem Staat in seiner freien Meinungsäußerung geschützt wird. Doch wer schützt die Menschen vor Unternehmen, die wahrheitsgemässe Aussagen im Intenet löschen lassen?

 

karl klammer schrieb:

Im vorliegenden Fall gehe ich jedoch davon aus, dass finanzielle Folgen ausbleiben werden - immerhin hat der Blogschreiber nicht selbst den Namen in seinem Artikel verwandt, sondern lediglich ein Kommentator. Wenn dieser Kommentar - vorläufig - gelöscht wird, dürfte die Sache für ihn erledigt sein. Aber irgendeinen Weg werden die auch daran vorbei finden.

 

Ja aber das kann es doch auch nicht sein, dass man als Bürger sich anonym machen muss, um seine Meinung im Forum sagen zu dürfen, ohne finanziellen Schaden zu erleiden.

 

Doch genau darauf läuft es hinaus! Und wenn man als anonymer Spender auch noch als einziger angreifbarer von der Branchenbuch Mafia verfolgt wird, indem Privatdetektive  das Auto verwanzen, die Post klauen, in die Wohnung einbrechen, während das LG und OLG München Urteile verfassen, bei denen man nur noch Justizskandal rufen möchte, dann bleibt man anonym!

http://forum.autosec4u.info/showthread.php?tid=3193

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Ano Nym]</p> <p>[quote=Raj]</p> <p>[quote=karl klammer schrieb:

Ich nochmal: Diese Branchenbuchgeschichte - ist das nicht eher Spökenkiekerei oder eine ausgewachsene Paranoia? Abgesehen von den Wanzen im Auto. Das kann ich mir schon vorstellen. Hab ich in meinem Wohnwagen auch, alter Falter!

Verdammt - ich muss weg! Es klopft unten, nein! Sie kommen, Sie kommen mich zu holen! Aaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhh

 

 

Doch genau darauf läuft es hinaus! Und wenn man als anonymer Spender auch noch als einziger angreifbarer von der Branchenbuch Mafia verfolgt wird, indem Privatdetektive  das Auto verwanzen, die Post klauen, in die Wohnung einbrechen, während das LG und OLG München Urteile verfassen, bei denen man nur noch Justizskandal rufen möchte, dann bleibt man anonym!

http://forum.autosec4u.info/showthread.php?tid=3193

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@Andreas

Ich weiß nicht, ob die Meldepflicht was bringt. Bei manchen Banken vielleicht. Bestimmte Bankengruppen haben tatsächlich sogar aktiv Alarm geschlagen. Fakt ist aber auch: Nicht nur viele Sparkassen haben sich nicht mit Ruhm bekleckert, ja winken auch gern mal Lastschriften durch, bei denen es im Verwendungszweck heißt "KEIN AUFTRAGGEBERNAME". Viel schöner: In einem kleinen beschaulichen Ort im Ruhrgebiet gibts ne Bank, die quasi der Gewinnspielmafia gehört. Bestimmte Investoren haben sich dort, so wurde es mir von einem Insider berichtet, über Mittelsmänner regelrecht eingekauft. In München gibts dann nen zweiten Laden mit ner Banklizenz. Der eine Laden hat dann die bundesweit einzige weitere Filiale eröffnet? Richtig, in München bei dem anderen um die Ecke. Beide zusammen waren für geschätzt mindestens ein Drittel aller Abbuchungen des Gewinnspielgeflechts als erste Inkassostellen bzw. "Zahlungsdienstleister" verantwortlich. Wunderlich gemessen am allgemeinen Marktanteil der beiden Institute. Wozu brauchts hier "Zahlungsdienstleister"? Nun, das sind hier die Personen, die zwischen den kriminellen Lastschrifteinreicher und die erste Inkassostelle geschaltet wird, damit die Bank gegenüber der BAFIN eine Weile die Unschuld vom Lande spielen kann mit der Behauptung, für zweifelhafte Lastschriften wären Kunden eines seriösen Zahlungsdienstleisters zuständig gewesen und der Zahlungsdienstleister habe aber nun versichert, man habe sich von dem Kunden getrennt. Und weiter gehts. Nun seit Jahren schon.

Ich habe tausende Lastschriften dutzender Kunden, darunter aktuelle vorliegen und weiß, dass dieses bundesweit bekannte Gespann immer munter weiter gemacht haben. Auch nachdem es Anfang und Mitte 2010 zwei Hausdurchsuchungen der StA Bielefeld bei der erstgenannten Bank gab. Die denken gar nicht daran, aufzuhören. Selbst nach Massenrücklastschriften. Wen wollen Sie da in welches Boot holen? Die gehören in den Knast und zwar hopp hopp. Bevor es auch Ihren Vater oder Ihre Oma erwischt! Da wirds noch allerlei böses Erwachen geben in Deutschland, wenn Sohnemann auf einmal blechen muss, weil Oppas Vermögen von Unbekannten komplett vom Konto geräumt wurde.

Aber keine Sorge, dann werden die Jungs nicht nur allesamt schon zwei Jahre auf Bewährung kassiert, die Staatsanwaltschaft die von der letzten großen Firmensause übrig gebliebenen Kleinmünzen beschlagnahmt, für die Opfer aufbewahrt und anschließend mangels Inanspruchnahme wieder weitgehend an die zwischenzeitlich Verurteilten ausgezahlt haben, sondern die Herren werden dann mit dem ergaunerten Millionen ehrbare Geschäftsleute geworden sein, Investoren gar. Die schon vor Jahren die gelegentlichen, ja höchst vereinzelten unseriösen Handlungen früherer Jahre definitiv aufgegeben haben. Selbstverständlich.

Aber schön, dass die deutsche juristische Wissenschaftscommunity demnächst sicher bald wieder eine Festschrift herausgeben, sich in wohlformulierten Worten gegenseitig auf die Schulter klopfen und dabei bestätigen wird, wie toll doch - ja, abgesehen von einigen wenigen schwarzen Schafen und klitzekleinen Optimierungsmöglichkeiten - unser im Großen und Ganzen geradezu wunderbar funktionierendes deutsches Wettbewerbsrecht ist. Dass dies ein Schönwettersystem ist, dass den Stürmen der Globalisierung nicht gewachsen ist, scheint ir auf der Hand zu liegen. Versuchen Sie doch spaßeshalber einfach mal, eine schlüssige Schadensersatzklage zu schreiben, um einem von jahrelangem systematischen, ja nachweislich vorsätzlichen Spamming geschädigten rechtstreuen Wettbewerber die Schäden zu ersetzen, die ihm durch Marktanteilsverluste entstanden sind. Hat wer schonmal eine entsprechende Gerichtsentscheidung gesehen?

Wie der geschätzte Kollege Dosch sehr richtig in Bezug auf die Abofallen feststellte: "Bis das rechtsstaatliche Verfahren gegen die Inkassofirmen durchgeführt wurde, ist viel Wasser den Rhein herunter- und viel Geld auf die Firmenkonten geflossen. Und diese Zeit reicht aus, um schnell mal eine neue Firma zu gründen. Der Ansatz muss also auch dieses Problem umfassen - beispielsweise durch das strikte Einziehen von Geldern."

Das ist der Punkt: Die Geldflüsse müssen abgeschnitten werden. Rechtsbruch darf sich nicht länger lohnen.

Sie wollen einen Wunschzettel?

1. Verschärfung der Haftungsumfeldes: Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern für deliktische wie auch allgemein wettbewerbswidrige Handlungen, die im Auftrag des Unternehmens begangen werden. Wer sich nicht um seinen Laden kümmert (oder dies hinterher einfach behauptet), ist dran. Die Duldung von Irreführung und unzumutbar belästigender Werbung als Geschäftsmodell muss die Geschäftsführung und die weisungsberechtigten Gesellschafter persönlich betreffen. Zugriff für Gläubiger auf einen geringen Teil des Hartz-IV-Bezuges der frisch ausgeschiedenen Strohgeschäftsführer. So wie vor der letzten BGH-Entscheidung. Notwendige Maßnahme für die Billiggesellschften- und Strohgeschäftsführermodelle zur Beseitigung von Vollzugsdefiziten.

2. Schutzlücken schließen. Schluss damit, dass Unterlassungstitel mit der Verschmelzung von Unternehmen ihre Wirkung einbüßen. Wir jagen mal die Verbraucherschützer durch zig UWG-Verfahren, die sammeln dann Unterlassungstitel und dann gehn wir nach Jahren einfach zum Notar und verschmelzen einmal hin und einmal her und alles ist wieder wie vorher. Ja sind wir denn im Tollhaus? Da kann ich ja gleich in jede Fliegenklatsche extra ein Loch als zweite Chance stanzen.

3. Abschneiden der Geldströme. Effektive Gewinnabschöpfung für verbraucherfeindliche Praktiken. Abschöpfungsschwelle absenken auf grobe Fahrlässigkeit. Vorsatznachweis gem. § 10 UWG ist in der Praxis fast unmöglich. Und: Die klagebefugten Verbände erhalten zweckgebunden die abgeschöpfte Gewinne. Sie tragen die Prozessrisiken und sie sollen dann nicht nur Vertragsstrafen, sondern auch Gewinnabschöpfungen für ihre gemeinnützigen Zwecke verwenden dürfen. Risiko muss belohnt werden, sonst wird es nicht eingegangen. Wird es nicht eingegangen, tanzen die Mäuse auf dem Tisch. Wenn der Gesetzgeber mit dem deutschen Wettbewerbsrecht schon so verhement auf Selbstregulation der Wirtschaft setzt, warum sollen die Verbraucherschützer dann so armselig am Tropf des Haushalts hängen, während auf der Rechtsverletzerseite die Marktkräfte alle Möglichkeiten entfesseln? Bisher gibts es keinen nennenswerten Anreiz, die erheblichen Prozessrisiken eines Gewinnabschöpfungsverfahrens einzugehen. Entsprechend armselig sind die nach meinem Kenntnisstand die Ergebnisse der Verbände. Auch für den Bundeshaushalt, dem bisher die Gewinne (eben weitgehend theoretisch) zufließen. Wird das nicht geändert, fährt wie bisher Käfer gegen Porsche.

5. Anreiz für die ungenierte Anrichtung von Streuschäden nehmen. Sammelklagen nach amerikanischem Modell allein können auf der Verbraucherschutzseite die notwendigen Kräfte entfesseln, um mit den gewinngetriebenen Verletzern Schritt zu halten. Wer diese Lösung nach der marktwirtschaftlichen Tradition der Selbstregulation der Wirtschaft als Gebot der Waffengleichheit nicht will, muss eine schlagkräftige Behörde ausstatten und kann dann auch das Institut der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gleich mit beerdigen. Es soll Freunde dieser Idee geben.

6. Bestätigungslösung (meinetwegen mit der derzeit aktuellen modifizierten Fassung, damit Frau Zypries auch weiterhin ihre Pizza bekommt). Die Gültigkeit der durch illegale Telefonwerbung abgeschlossenen Verträge bzw. bei nichtigen bzw. betrügerisch zustandegekommenen Verträgen auch der bloße Glaube der Angerufenen an die vermeintliche Gültigkeit ist die entscheidende Ursache für die Fortführung der cold calls trotz aller Sanktionsdrohungen. Solange die Kohle fließt, geht das weiter.

7. Ausweitung der Kostenerstattungspflicht für die Abwehr unberechtigter Forderungen jedenfalls auf die hier angesprochenen Bereiche. Die Verrenkungen, die die Gerichte in den Abofällen rund um § 826 BGB oder § 263 StGB machen müssen, sind kaum mehr ruhig anzusehen. Meine Mandanten bekommen massenhaft offensichtlich unberechtigte Forderungen diverser Gewinnspielabzocker. Zahlen dafür Geld an mich und sind völlig im unklaren, ob ein Erstattungsanspruch besteht. Rechtssicherheit kann ich ihnen nicht geben; im Zweifel ist dies nicht der Fall. Die theoretische Möglichkeit negativer Feststellungsklagen ist keine. Nicht nur sind bei vielen Forderungen oft nicht einmal die Inhaber bekannt; die Amtsgerichte würden vielmehr zusammenbrechen und sich entsprechend wehren, wenn man von der Möglichkeit negativer Feststellungsklagen tatsächlich in erforderlichem Umfange Gebrauch machte. Die Forderungsinhaber haben das natürlich verstanden und versuchen mitunter selbst noch, dieselbe, bereits anwaltlich zurückgewiesene Forderung durch ein zweites oder drittes Inkassobüro einzutreiben. Derartige Abwehrkosten müssten erstattungsfähig und in krasseren Fällen auch im Haftungsdurchgriff gegen die handelnden Personen persönlich durchsetzbar sein. Die Abwehrkosten könnten sammelabgetreten und gebündelt eingeklagt werden. Ein paar Großregressklagen mit überschaubarem Aufwand und aus die Maus. Hat Kollege Meier neulich sehr schön mit einem Abofallenbetreiber durchgezogen, nachdem sich bei den Gerichten herumgesprochen hatte, was für ein Laden das ist. Aber hier wurde auch schon ein paar Jahre lang in aller Öffentlichkeit abgezockt. Präventiv wirkt sowas nicht wirklich, solange keine gesetzliche Regelung existiert. In diesem Zusammenhang: Warum nochmal munkelt man, soll sich derzeit ein gewisser Olaf T. derzeit nicht mehr so gern dauerhaft in Osnabrück aufhalten, nachdem er vor dem dortigen Amtsgericht mehrfach persönlich in Haftung genommen wurde? Es soll da ein paar Leute geben, die noch ein oder zwei "Rechnungen offen" haben mit dem Herrn. Vielleicht sieht sich Olaf T. einfach mal nach nem neuem Wohnsitz in Langen (Hessen) um. Da solls nen Richter geben, einen ganz schrägen Vogel. Aber lassen wir das mal an dieser Stelle.

9. Identifizierungspflichten für das Forderungsinkasso bezüglich Herkunft und Inhaber der Forderung sind einzuführen bzw. klarzustellen und auch tatsächlich sanktionsbewehrt durchzusetzen. Bei erkennbaren mehrfachen Verstößen Sofortvollzug einer RDG-Deregistrierung als Regelmaßnahme.

Ich zeige regelmäßig die einschlägigen Inkassobüros bei den Aufsichtsbehörden an und lese dauernd dieselben Ausreden. Der Auftraggeber sei schuld; da sei etwas verwechselt worden; das anwaltliche Zurückweisungsschreiben sei bedauerlicherweise nicht angekommen (trotz Sendebeleg!), deshalb sei die Forderung erneut angemahnt worden usw. Wie ist der Stand der Arbeit der StAen dazu? Einstellungsbescheid der StA K. in einem gegenüber einem massiv auffällig gewordenen Inkassobüro geführten Ermittlungsverfahren wegen Betruges von vor einer Woche. Ich darf zitieren: "Der Beschuldigte H. hat sich dahingehend eingelassen, dass er die verfahrensgegenständlichen unrechtmäßigen Forderungen durch eine Vermittlung der Firma U. M. Partners von der Firma R. F. Services erhalten habe. Diese Firma sei aber nicht ursprünglicher Forderungsinhaber gewesen, sondern die Firma I. spol s.r.o., ein Gewinnspie!eintragungsdienst mit Sitz in der Slowakei. Die Firmen U. M. Partners und H. F. Services haben ihren Sitz in der Schweiz bzw. in Anguil!a in der Karibik."

So einfach ist das. Man dreht einmal am Verantwortungskarussell und gut ist's. Nach allem was wir wissen, gibts die Firma R. F. Services wohl auch überhaupt nicht. Ist auch nicht allzu leicht festzustellen, denn es fehlt schon jeglicher gesellschaftsrechtliche Zusatz. Ob das der Staatsanwältin beim Einstellen wohl aufgefallen ist? Wenn ja, warum hat es dann wohl nicht einmal dazu gereicht, wenigstens dem Anzeigeerstatter im Einstellungsbescheid eine korrekte, zur Identifizierung geeignete Bezeichnung derjenigen Person mitzuteilen, die da Geld von ihm forderte.

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Rechtsanwalt Stefan Richter schrieb:

@Andreas

 Bevor es auch Ihren Vater oder Ihre Oma erwischt!

Schon passiert. In Bezug auf Banken kann ich nur sagen, dass in unserem Fall schnell und kundenfrendlich agiert wurde. Die betroffene Person hatte im Übrigen kein Internet.

In der Gesamtschau stimme ich Ihrem Wunschzettel uneingeschränkt zu. Dennoch würde ich den Fokus auf die Geldströme und Kontenverwalter legen. Nirgendwo können so früh, in großem und schnell verwertbaren Umfang Daten analysiert, zusammengeführt und vor allen Dingen gerichtsverwertbar bereitgestellt werden. Den Geldfluss und damit die Gewinne früh zu unterbinden wäre m. E. die wirkungsvollste präventive und damit ökonomischste Maßnahme. Hier liegt m. E. der Schlüssel. Einzelne Institute, in der Hand der Organisatoren, wären schnell entlarvt und müssten dann natürlich ebenso schnell der Rechtsverfolgung und Rechtsprechung zugeführt werden.

Selbstverständlich muß die, Ihrem Wunschzettel uneingeschränkt entsprechend, nachfolgende Verfolgung erleichtert und effektiver gestaltet werden. Der Verfall der Gewinne sowie die persönliche Haftung der Hintermänner muß gewährleistet sein.

Viele Grüße

 

Andreas

3

Hallo Raj,

ich habe mich erst in letzter Zeit, aus persönlichen Gründen eben, damit beschäftigt.  Nach einem ersten Anruf und nachfolgender Abbuchung ging es schnell. Sehr schnell immer mehr Anrufe verschiedener "Firmen" mit entsprechenden Abos auch aus verschiedenen Ländern. Wie ich oben schon einmal schrieb: "Mehrere Länder, mehrere Firmen, mehrere Aboverträge, gleicher Hintermann oder Organisation." Es mag sein, dass die Drahtzieher in Deutschland sitzen oder Deutsche sind (ich bezweifle im Übrigen, dass dies ausnahmslos so ist). Dennoch sind es internationale (Pseudo)Firmengeflechte mit ebensolchen Geldflüssen. Solange es sichere Häfen gibt, werden sich die Modi Operandi ein wenig ändern, mehr nicht.

 

Viele Grüße

 

Andreas

3

Das man keine Unwahrheiten oder unbewiesene Behauptungen aufstellt, die andere schaden sollen, ist selbstverständlich. Das gilt im realen Leben genauso. Alles andere sollte eigentlich unter freier Meinungsäußerung laufen und dann fände ich es bedenklich, wenn Firmen solche Äusserungen im Internet generell verbieten wollen.

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Sehr geehrter Herr Hoeren,

als juristischer Laie würde mich einmal sehr ihre richterliche Meinung zum Thema "Abmahnwahn" (bei sog. "filesharing"-Fällen) interessieren. Und zwar auch im Bezug auf die Finanzgeschichten gemäß ihrer Gedanken im Beitrag #13.

 

Einleitend zum Hintergrund:

Den meisten bis allen einschlägig Informierten dürfte ja wohl mittlerweile bekannt sein, daß das Thema "filesharing-Abmahnwahn" eine reine "Internetabzocke" ist, die gemäß "Turn Piracy Into Profit"-Geschäftsmodell und auch Dank einiger wohlgesinnter Richter entsprechender Zivilkammern ungebremst funktioniert. Den "Rohstoff" für die Abzocke (also die IP-Adressen) besorgen die sich mit i.d.R. dubiosen Methoden (Honeypots und Co.) durch sog. "anti-piracy-IT-Dienstleister" welche entgegen jeglicher gesetzlicher Bestimmungen (besonders BDSG) mit Verkehrsdaten "spielen", die dann hinsichtlich des Auskunftverfahrens am zuständigen Landgericht auch noch internetabzock-freundlich ungeprüft durchgewunken werden. § 101 Abs. 10 UrhG? Egal! Art. 19, GG? Egal! Art. 6 EMRK? Egal! Nachweis, daß beispielsweise §9 BDSG, § 11 BDSG u.ä. eingehalten werden? Wird nicht verlangt, die vor Lügen nur so strotzenden "Eidesstattlichen Versicherungen" reichen dem genügsamen Richter in der Praxis aus. Ob die Landgerichte selbst überhaupt die notwendigen Bedingungen schaffen, die im Umgang mit personenbezogenen Verkehrsdaten verlangt sind, spielt ebenfalls keine Rolle.  Die Kosten: Ob die verlangten Kostennoten überhaupt in der Form angefallen sind - bleibt stets ein Rätsel. Ob steuerlich alles korrekt übber die Bühne ging? Interessiert scheinbar keine Sau. Zur "Aktivlegitimation": Ob die entsprechenden Rechte auch tatsächlich in der vorgegaugelten Form eingeräumt wurden? Wen interessiert das schon? § 31 UrhG? Nie gehört. § 32 UrhG? ebenfalls nie gehört... Und so weiter!

 

Übrigens sind mittlerweile sogar die Auskunftbeschlüsse (gemäß § 101 UrhG) Serienbriefe, die aus zusammengewürfelten Textbausteinen bestehen. Richtervorbehalt? Der blanke Hohn! Prüfung im Einzelfall, wie es das Grundgestz eigentlich verlangt? Findet nicht statt. Ein Skandal!

 

Damit nun zum konkreten Fall mit der Bitte um eine kurze Antwort. Es geht dabei um eine urheberrechtliche Abmahnung, in der vom Abmahnanwalt Kosten gemäß RVG (Faktor 1,3) vom Abgemahnten verlangt werden. Der gleiche Abmahnanwalt hatte allerdings an anderer Stelle eidesstattlich versichert, daß gar nicht nach RVG im Innenverhältnis mit den (vermeintlichen) Rechteinhabern abgerechnet wird. Und kurze Zeit vorher ist von diesem Abmahnanwalt auch noch ein Schriftstück in die Öffentlichkeit geraten, aus dem hervorgeht daß das Ganze ein "no cost project" sei.

 

Im Folgenden ein Beitrag aus einem Forum, der diesen Fall näher beschreibt: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=10080#p10080

 

@Herr Prof. Hoeren, nun die Fragen von mir als "Nicht-Jurist" (Dipl.-Ing.) an Sie als Richter und Inhaber eines Lehrstuhls:

 

1. Weshalb stellt dieser dargestellte Fall keinen Betrug dar?

2. Weshalb stellt dieser dargestellte Fall keine Steuerhinterziehung dar?

 

Am Rande gefragt: Wird dieses Thema, also "Abzocke durch Massenabmahnungen in sog. filesharing-Fällen unter dem Deckmantel "Schutz geistigen Eigentums" eigentlich auch an diesem runden Tisch diskutiert? Wenn ich persönlich nämlich daran denke, wie aktuell die politischen Entwicklungen (bzgl. Zensur im Allgemeinen) voranschreiten, dann wird es m.E. nämlich fast schon zu spät werden, um die Katastrophe noch abzuwenden... Wann wachen die deutschen Richter endlich auf, denn der dargestellte Fall ist kein Einzelfall, sondern Standard sozusagen?

 

Und um es vielleicht ein bißchen "spannender" zu machen sei noch erwähnt, daß genau die gleiche Konstellation (d.h. Abmahnanwalt / Rechteinhaber / "anti-piracy-IT-Dienstleister") wie in dem dargestellten Fall diejenigen waren, die im September 2008 den allerersten Auskunftbeschluß nach § 101 UrhG beantragt und ohne Probleme bekommen hatten. Auch war es (fast) diese Konstellation (anderer Rechteinhaber), die im Mai 2010 vor'm BGH dieses "WLAN - Sommer unseres Lebens"-Urteil erstritten hatten. Damit im Hinterkopf sind die gestellten Fragen ja evtl. interessanter...!?

 

So! Vielen Dank schon 'mal vorab für ihre Antwort auf meine Fragen, die ich als "normaler Bürger" schlicht und einfach nicht verstehe bzw. verstehen kann. Ich freue mich also sehr auf ihre Expertenmeinung und bin schon sehr gespannt.

 

Liebe Grüße aus Köln, Baxter

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"16.11.2010

Euro Content Ltd. – Italien wehrt sich gegen Abofalle aus Deutschland – Hohe Geldstrafe

...

Und der Hammer: die Betreiber von easy-download.info wurden wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der staatlichen Kartellbehörde zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verurteilt."

 

Quelle:

http://www.abzocknews.de/2010/11/16/euro-content-ltd-italien-wehrt-sich-...

 

Warum ist so etwas nicht auch in Deutschland möglich?

 

5

@baxter

Als jemand, der regelmäßig nicht nur Abmahnungen ausspricht (nämlich an Spammer, beispielsweise der nervigen Gewinnspielszene) und der daher das Rechtsinstitut der Abmahnung zwar für suboptimal, aber innerhalb des derzeitigen Wettbewerbsrechtssystems für notwendig hält, sondern der andererseits regelmäßig auch Betroffene von Filesharing-Abmahnungen abwehrend vertritt, ist mir die Problematik ganz gut bekannt. Wie vielen meiner Kollegen auch. Ich teile die Mutmaßung, dass da seitens der Rechteinhaber wohl teilweise massiv Schindluder getrieben wird. Hier ist professioneller Vortrag in den Zivilgerichtsverfahren, permanenter individueller Druck von Anzeigeerstattern auf die Staatsanwaltschaften, aber auch auf die Landespolitik gefragt, um Missbräuche zu beenden. Klar wird in der Justiz, gerade auch bei der Staatsanwaltschaft nach meiner Überzeugung oft weggeschaut. Was sollen die denn machen, wenn sie kaputtgespart werden und nicht genügend Stellen haben? Andererseits verwundert manche Schwerpunktsetzung auch erheblich. Andererseits stellt sich die Frage, was Rechteinhaber tun sollen, wenn es massenhaften Rechtsbruch gibt und - Hand aufs Herz - dass dies so ist, wird niemand bestreiten. Es wird aber auch teils (ich meine OLG Hamburg) die Auffassung vertreten, dass der Kostenerstattungsanspruch unabhängig von der Einforderung gegenüber dem Rechteinhaber ist. Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass der BGH hier kürzlich klargestellt hat, dass dies rechtsirrig sei.

Abgesehen davon, dass teilweise ganz offensichtliche Widersprüche bei der Frage des tatsächlichen Anfalls der Rechtsverfolgungskosten bestehen, wäre halb Deutschland insolvent, wenn sämtliche von der Medienindustrie erhobenen Ansprüche tatsächlich tituliert und vollstreckt würden. Damit  ist die Frage letztlich auch nur rechtspolitisch zu lösen, beispielsweise über die Diskussion zur Reichweite des Rechts auf Privatkopien, Kulturflatrates etc.

Dies alles scheint mir hier aber eigentlich nicht das zentrale Thema zu sein. Ich denke auch nicht, dass sich Prof. Dr. Thomas Hoeren hier überhaupt zu Einzelfällen äußern können wird.

Klarstellen möchte ich allerdings noch, dass mein Vorschlag in Beitrag #40 zum Zugriff für Gläubiger auf einen geringen Teil des Hartz-IV-Bezuges sich auf festgestellte Vorsatztaten im Sinne von § 705 f II ZPO bezieht.

Der bestehende "Personenmarkt" für bereits finanziell gescheiterte Strohgeschäftsführer, Strohgesellschafter muss ausgetrocknet werden. Dem Phänomen, dass von den Hintermännern im Rahmen der Planung der Abzockmodelle bereits vermögenslose Personen als Geschäftsführer, Gesellschafter etc. eingesetzt werden, die nichts machen, andere agieren lassen, diese die abgezockten Gelder nach hinten durchreichen und nach Ende der Abzockwelle den Laden planmäßig beerdigen lassen und selbst in Privatinsolvenz verschwinden und dass selbst bei Vorsatz-Titulierung gegenüber diesen Personen die privilegierte Vollstreckung manchmal scheitert, weil die Personen sich sodann dauerhaft in den Hartz-IV-Bezug begeben, ist zu bekämpfen. Das Problem besteht verschärft, seit der BGH kürzlich den Hartz-IV-Satz als Untergrenze auch der privilegierten Vollstreckung festgestellt hat. Ich denke, hier sollte der Gesetzgeber neu nachdenken.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Hartz-IV-Satz nicht das Existenzminimum widerspiegelt, sondern dass hier politisch getrickst wird und eine Erhöhung von Verfassungs wegen angezeigt ist.

Aber ich bin auch der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass sich gedungene Abzockhelfer, bei denen der Vorsatz der deliktischen Handlung gerichtlich festgestellt wurde, im von Steuergeldern finanzierten Hartz-IV-Bezug mit Personen gleich behandelt werden müssen, die nichts für Ihre Arbeitslosigkeit können und niemanden vorsätzlich geschädigt haben. Hier ist sinnvollerweise abzustufen. Es ist nicht einzusehen, dass diese Vorsatztäter besser gestellt werden, als die Personen, die angebliche unzureichende Arbeitsbemühungen zeigen und daher mit Kürzungen von 10, 20, 30 % sanktioniert werden, bei denen man also auch bedenkenlos das Existenzminimum angreift. Die präventive Wirkung des Erlebens, dass der angerichtete Schaden auch im Falle dauerhaften Hartz-IV-Bezuges letztlich über kurz oder lang doch vom Täter über Nachteile im Transferleistungsbezug auszugleichen wäre, wäre meines Erachtens erheblich.

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P. S: Schreibfehlerkorrektur

Klarstellen möchte ich allerdings noch, dass mein Vorschlag in Beitrag #40 zum Zugriff für Gläubiger auf einen geringen Teil des Hartz-IV-Bezuges sich auf festgestellte Vorsatztaten im Sinne von § 850f II ZPO bezieht. 

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