Runder Tisch gegen Internetabzocke

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 08.06.2011

Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben. Hier gilt es erst einmal wieder deutlich gesagt: Bitte nicht einschüchtern lassen! Nicht zahlen! Und ggf. mit Anwalt und/oder Verbraucherzentrale deutlich geharnischte Ablehnungsschreiben aufsetzen.

 

Auch mir reißt langsam der Geduldsfaden. Nachdem die Politik mit ihren eigenartigen Buttongesetzen nicht weiterkommt, versuchen wir vom ITM in der zweiten Hälfte 2011 einen runden Tisch zu organisieren, bei dem Staatsanwaltschaft, Polizei, Verbraucherschützer ... überlegen, was man gezielt tun kann, um das Geschäftsmodell zu unterbinden.

 

Hier wäre ich jetzt schon von Bloglesern für Ideen dankbar. Spannend war zB der Vorschlag hier im Blog darüber, auch die beteiligten Kreditinstitute in die Diskussion einzubeziehen. Mir ist aber nicht klar, ob und welche Banken von den Abzock-Unternehmen präferiert werden. Auch gilt es abzuwarten, was das LG Frankfurt in dem laufenden Betrugsverfahren entscheiden wird. Geht es hier evtl. sogar um organisierte Kriminalität? Welche Möglichkeiten hat man, die beteiligten Anwälte der Unternehmen an ihre Standespflichten zu "erinnern"? Und: wieso läßt der Staat Inkassounternehmen als Tochtergesellschaften solcher Unternehmer zu?

 

Hier wäre ich für Vorschläge dankbar. Und ich freue mich mal wieder auf zotige Ausfälle der Abzocker unter Pseudonym hier unten. Ihr TH

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196 Kommentare

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Ich denke auch private Verbraucherschützer sind da fehl am Platze. Ohne den ehrenwerten Grundgedanken angreifen zu wollen: aber deren Tun ist meistens eher langeweile-getrieben als sachlich fundiert. Ähnlich ist das beispielsweise bei Umweltschützern und Tierschützern. Auch dort nimmt der ideologische Teil des Hobbys schnell überhand und gleitet ab in illegale Aktionen.

Das sollte man verhindern und diese Leute - so nachvollziehbar deren Ansatz "Aktivismus durch Betroffenheit" ist - aussen vor lassen.

Wir wollen ja nicht vergessen: Betroffenheit in diesem Bereich entsteht durch Sorglosigkeit und einen Hang, geschriebenes zu ignorieren. Keine gute Basis für diese Runde. Das wäre ja wie wenn sich ein Schwein den Metzger selbst aussucht.

Die Verbraucherzentralen sehe ich allerdings schon mit am Tisch. Die könnte man gleich mal fragen, warum sie in seriellem Abmahnverfahren ganze hunderte von Kleinunternehmern und Ladenbesitzern ruinieren.

 

 

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warum die verbraucherzentralen das tun ist völlig klar. das hängt mit alten feindbildern zusammen. der werktätige ist der gute, der unternehmer ist der böse. was vor vielen jahren noch durchaus sinnvoll war um dem raubtierkapitalismus einhalt zu gebieten gerät heute zur farce. die grenzen sind längst durchlässig, jeder hat die möglichkeit sich als angestellter dumm und dämlich zu verdienen oder als unternehmer zu ruinieren - oder umgekehrt. dennoch halten die verbraucherzentralen am alten feindbild fest und bekämpfen unternehmerisches handeln überall da wo es emporkommt. in hamburg mussten dies ganze strassenzüge von ladenbesitzern erfahren. die inhaber dort verdienen kaum mehr als kleine angestellte oder städtische angestellte. die verbraucherzentralen jedoch schicken ihre hilfsjuristen durch die läden, lassen preisschilder fotografieren und wenn ihnen eins zu klein erscheint - und das passiert fast immer - gibts ne abmahnung. das ist mittlerweile alles nur noch überzeugungstäterschaft. um die sache gehts denen schon lange nicht mehr.

aber: ja, wäre toll, wenn die am tisch wären. die sind nämlich auch nicht besser als die mit den abos.

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Es ist schade, daß die Diskussion hier immer mehr in die Polemik abgleitet und irgendwelche undurchsichtige Privatfeden mit Hilfe von merkwürdigen Verlinkungen ausgetragen werden.

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Habe mir hier auch eine wissenschaftlichere Diskussion erhofft. Aber leider nimmt Herr Hören zu den wesentlichen Fragen nur selten Stellung.

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Sehr geehrter Careless (Nr. 110),

ich hatte mich schon deutlichst zum Sinn meines Grund-Textes geäußert und darauf hingewiesen, daß eine wissenschaftliche Diskussion um den sog. runden Tisch von mir an anderer Stelle geführt wird (aus den oben angegebenen Gründen).  Ich kann es nicht verhindern, wenn die Diskussion über ein solch emotional aufgeheiztes Thema manchmal aufbricht und eine Richtung nimmt, die Ihnen nicht gefällt. Ich habe jedenfalls für das, was die weitere interne Diskussion über Instrumente des Schutzes vor "Internetabzockern" angeht, sehr viel aus obiger Diskussion (trotz und gerade wegen ihrer Emotionalität) gelernt.

Gruss TH

Sehr geehrter Herr Prof. Hören,

vielen Dank für Ihre Antwort. Klar, dass sie über die Inhalte solcher Gespräche nicht bereits vorab im Netz mit uns Verbrauchern diskutieren. Sicherlich können Sie auch nichts für diese Privatfeden der letzten Tage zwischen den Bloggern. Mich interessiert weiterhin die Frage, ob der runde Tisch nur eine Veranstaltung zwischen den Vertretern von Verbraucherschutzorganisationen, Banken usw. wird oder man sich doch dazu durchringt auch die betroffenen Webseitenbetreiber (teilweise) miteinzubeziehen. Ich habe. Den offenen Brief gelesen und er ist sicher provokant, aber m.E. bedeutet die Beschäftigung mit einer Sache auch die direkte und persönliche Korrespondenz und Konfrontation mit denjenigen über die man sonst nur redet. Wie gesagt, ob man am Ende des Tages der gleichen Meinung ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ihre Careless

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Sehr geehrter Herr Professor Hoeren,

 

interessant ist, auf welch geistigem Level sich diejenigen bewegen, die Ihnen hier zur Seite springen.

Vielleicht sollte man überlegen, ob das nicht die Reputation des Verlagshauses schädigt, hier dem Pöbel ein Forum für seine Verbalattacken zu bieten.

Den Lerneffekt halte ich übrigens für eher gering: wie solche Leute argumentieren kann man in nahezu allen Verbraucherschutzforen unschwer erkennen.

 

Kritische Grüße

 

Ludwig

 

 

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Ludwig schrieb:

Sehr geehrter Herr Professor Hoeren,

 

interessant ist, auf welch geistigem Level sich diejenigen bewegen, die Ihnen hier zur Seite springen.

Vielleicht sollte man überlegen, ob das nicht die Reputation des Verlagshauses schädigt, hier dem Pöbel ein Forum für seine Verbalattacken zu bieten.

Den Lerneffekt halte ich übrigens für eher gering: wie solche Leute argumentieren kann man in nahezu allen Verbraucherschutzforen unschwer erkennen.

 

Kritische Grüße

 

Ludwig

 

Hallo Ludwig, ich finde es ehrlich gesagt nicht so gut, wenn Du nebulös den Vorwurf erhebst, dass hier der Pöbel im Forum Verbalattacken reitet. Nenne doch bitte Ross und Reiter. Sage, wen und welche Aussagen Du konkret meinst, damit nicht der Eindruck entsteht, dass hier alle Beteiligten in einen Topf geworfen werden sollen.

 

Mit freundlichen Dank...

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Raj schrieb:

Hallo Ludwig, ich finde es ehrlich gesagt nicht so gut, wenn Du nebulös den Vorwurf erhebst, dass hier der Pöbel im Forum Verbalattacken reitet. Nenne doch bitte Ross und Reiter. Sage, wen und welche Aussagen Du konkret meinst, damit nicht der Eindruck entsteht, dass hier alle Beteiligten in einen Topf geworfen werden sollen.

#104

 

Wo ist eigentlich meine Antwort auf #103 geblieben?

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Mit Kriminellen, die sich aus einem Strafverfahren herauszudiskutieren versuchen macht ebensoviel Sinn, wie ein ausgiebiger Plausch mit Forentrollen. Daher so kurz wie möglich: Husch husch ins Körbchen.

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Was ist eigentlich mit der Fa. Lotus Services
in Essen passiert, die ohne Inkasso-Lizenz
unberechtigte Forderungen von Pseudo-Astrologen
(Zusatzkosten für Gratishoroskop/ kostenloser Talisman)
eintreiben wollte ?

Die Hotline "Das Kundentelefon" ist immer noch aktiv,
Mahnschreiben habe ich seit mehreren Monaten
nicht mehr erhalten
(siehe Thread auf antispam.de)

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Ein bekannter Abofallenbetreiber aus dem hessischen Rodgau setzte in den letzten Wochenenden erste Versuchsballons der Google-Werbung für Abzockseiten auf der rechten Seite unter die Rubrik „Anzeigen“.

Weil Abzockseiten bei Google nicht beworben werden dürfen, wird von den Gaunern der Umweg über sogenannte Landingpages gewählt. Eine Suche mit den Schlüsselwörtern „Waschmaschine + günstig“ oder „Spülmaschine + günstig“ erbrachten die folgende Trefferliste: (weiter im Link)

http://antiabzockenet.blogspot.com/2011/07/outletsde-vorbereitung-zur.html

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Hin und wieder wurde gefragt, wie viel denn so im Laufe der Jahre mit den Abofallen abgezockt worden ist und auch ich habe die Frage mehr als einmal gestellt, um eigentlich keine fassbare, bzw. mit echten Zahlen unterlegte Antwort zu erhalten.

Die Schätzungen, sowohl was einzelne Abzocker, als auch die Gesamtabzocke mit Abofallen anbetrifft, gingen  extrem weit auseinander.

Das echte Ausmaß wird allenfalls dann erhältlich sein, wenn im Rahmen der juristischen Aufarbeitung die betroffenen Banken Auskunft erteilen dürfen.

Allerdings bekam ich kürzlich durch ein Telefonat mit einem versierten Webmaster den „missing-link“ in die Hände, um eine nachvollziehbare Schätzung des Ausmaßes anstellen zu können.

Dem war es eines Tages gelungen, sich in den Server des "Belleros-Geflechts" einzuloggen und zu sehen, wie die Google-Adwords-Werbung geschaltet war. Auf der Grundlage der dort gefundenen Daten lassen sich reale Schätzungen anhand der Angaben von Aussteigern und sonstigen Interviewpartern, die von der anderen Seite Einblicke darin hatten, wie viel denn hereinkam, anstellen.

Bei dem download-Portal 99-downloads – wohlgemerkt das „Belleros-Geflecht“ betrieb ja nur diese einzige Webseite -  waren gleichzeitig 5 Kampagnen geschaltet mit einem jeweiligen Budget von 5' *) Euro pro Monat. Anhand eines Adwords-Kontos konnte ich sowohl die voraussichtlichen Treffer als auch Kosten für die einzelnen Keywords solcher Kampagnen schätzen.

Die Werbung für ansonsten kostenfreie Software liegt demnach bei ca. 1 Euro pro Konversion = Umsetzung in eine Registrierung. (die Kosten für Keywords wie z.B. "Waschmaschine + günstig" oder "Mitfahrzentrale + Städtename" liegen ein wenig höher, die Kosten für „Gedichte + download“ oder „Songtexte + download“ entsprechend niedriger - so dass von durchgängigen Konversionskosten von 1 Euro/Registrierung ausgegangen werden kann.) In dem Posting # 72 wurden die Eingangsquoten genannt, die in etwa mit dem übereinstimmen, was auch mir berichtet wurde, bzw. in Fernsehinterviews von Aussteigern benannt worden ist.

Dann nähern wir uns der Schätzung weiter an, und betrachten die Abofallenbetreiber, die sehr nachhaltig mit Inkassoanwälten zusammen gearbeitet haben und nehmen weiter eine durchschnittliche Eingangsquote von 50 % nach anwaltlichem Inkasso an und kommen zu folgenden Berechnungen:

1. „Belleros-Geflecht“: Kampagnenschaltung mit Budget 5 x 5‘ =  25' Registrierungen/Monat x 12 Monate x ca. 100 Euro pro Forderung x 50 % durchschnittliche Eingangsquote = 15'' *) pro Jahr. Belleros hat ca. 3 Jahre das anwaltliche Inkasso genutzt, also kommen wir auf einen Gesamtschaden von rund 45'' Euro

2. Gebr. S.: die waren ein wenig nachhaltiger über viel mehr Webseiten präsent und länger unterwegs, weshalb die Schätzung durchaus verdoppelt werden kann. Demnach sieht die Formel wie folgt aus: 100' Registrierungen/Monat x 12 Monate x ca. 100 Euro pro Forderung x 50 % durchschnittliche Eingangsquote = 30'' pro Jahr. Die Gebr. S. waren insgesamt 5 Jahre mit dem anwaltlichen Inkasso unterwegs, was dann in einem Gesamtschaden von 150'' Euro resultiert.

3. Frankfurter Kreisel: der wäre von der Menge der Webseiten, sowie der Art der Webseiten in etwa wie die Gebr. S. zu schätzen, war aber nur maximal 4 Jahre mit dem anwaltlichen Inkasso unterwegs, also Gesamtschaden von 120'' Euro

4. Megadownloads: eigentlich die Mutter der Abofallen, dürfte ähnlich wie 2. und 3. Werbung geschaltet haben, war aber nur 3 Jahre mit dem anwaltlichen Mahninkasso unterwegs, also Gesamtschaden von 90'' Euro

Ich setze bewusst kein Summenzeichen, denn wir kommen zu möglicher Kritik und Einwänden gegen die o.a. Schätzungen:

a) Es fehlen noch Abzocker, die ebenso mit anwaltlichem Mahninkasso unterwegs waren und es fehlen all die Abzocker, die nur Rechnungsläufe gesendet haben bzw. Inkassodienstleister beauftragt haben: okay, es ging mir nur um die Schätzung der Größten, den Rest kann man dann grob und pauschal schätzen und der käme dann noch hinzu

b) Die Schätzung bezieht sich nur auf das erste Vertragsjahr, die Abofallen waren aber i.d.R. 2-jährig: okay, dazu müssten die o.a. Zahlen annähernd verdoppelt werden

c) Es gab auch Zeiten, in denen die unter 1 bis 4 genannten Abofallenbetreiber ohne anwaltliches Mahninkasso auskamen: siehe a)

d) Der Vorstand der Spk München hat aber Eingangszahlen einer Mahnanwältin von nur 20' arbeitstäglich genannt, was überhaupt nicht mit den o.a. Schätzungen korreliert: das ist der Punkt, an dem ich am meisten zu knabbern hatte. Auch hier habe ich irgendwann mal ein Telefonat mit einem Aussteiger geführt, der die Situation für das 2. Vertragsjahr ohne Werbung und ohne anwaltliches Mahninkasso geschildert hat. Er nannte die Eingänge von arbeitstäglich bis zu 20' Euro, aus der Zeit, als die Abofalle noch aktiv war sollen sie 5 bis 10 Mal mehr gewesen sein.

Das brachte mich zu dem Schluss, dass die vom Vorstand genannte Zahl schlicht zu niedrig gewesen sein muss. Ich nehme mal an, dass er laufenden Buchungen gar nicht gesehen hat und die ihm die von Mitarbeitern genannten Zahlen selbst zu hoch erschienen waren, weshalb er vor laufender Kamera die ihm wahrscheinlicher erscheinende Zahl genannt hat. Richtig wäre  das Zehnfache gewesen, denn das würde zu den Nennungen der Aussteiger passen.

Das wäre die induktive Schätzung. Jetzt beschäftigen wir uns mit der deduktiven Ableitung, also dem, was das im Umkehrschluss bedeutet:

Wir reden inzwischen sicher von 1000" Euro, die über all die Jahre und alle Abofallen so als Gesamtschaden erreicht wurden. Das würde dann bedeuten, dass ca. 10" Leute gezahlt hätten, was von daher fast zu hoch erscheint, wenn man bedenkt, dass es nur ca. 100" deutschsprachige, also potentielle Opfer überhaupt gibt. Wenn man dann davon ausgeht, dass allenfalls 60" davon überhaupt online sind, wäre das ja fast ein Zehntel der Gesamtbevölkerung bzw. ein Sechstel der Gesamtbevölkerung, die überhaupt abgezockt werden könnte.

Okay, auch hier muss man das 2. Jahr heraus rechnen, denn wer einmal gezahlt hat, lässt sich problemlos auch ein zweites Mal abzocken, so dass wir bei 8,3 % der Gesamtbevölkerung online  herauskämen. Das wiederum erscheint mir durchaus realistisch.

Ich denke, damit wäre die wahre Dimension der Abofallenabzocke einmal aufgezeigt!

 

*) ' bedeutet Tausend, '' bedeutet Million

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Ouups, tschuldigung, mir ist da ein kleiner Fehler unterlaufen.

Bei 2. Gebr. S. habe ich geschrieben 100' Registrierungen pro Monat. Gemeint und gerechnet habe ich aber mit 50' Registrierungen pro Monat. Also bleiben alle weiteren genannten Zahlen von dem Schreibfehler unberührt.

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@ #118 Insider

Google zeigte dem Betreiber von Mega-Downloads.net anscheinend  in desssen AdWords-Konto an, wieviele der Klicks auf die AdWords-Anzeigen zu tatsächlichen Anmeldungen führten.

Quelle: Menü "Ansicht / Seitenquelltext anzeigen" von:

http://web.archive.org/web/20080305041928/http://www.mega-downloads.net/...

 

ergibt: Google-Conversion-ID: 1069990344

Hilft das weiter?

siehe auch:

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:GSVIP-9lLrIJ:forum....

 

 

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@ #118 Insider

Ausser Google- und Yahoo-Werbung muss man noch Werbung auf Warez-Seiten wie Kino.to, Torrent.to, Emule.de usw. berücksichtigen. Dieser Alexa-Screenshot vom März 2010 zeigt den zeitlichen Ablauf, in dem Megadownloads- und Gebr. S.-Abofallen nacheinander u.a. bei Kino.to beworben wurden. Nach meiner Beobachtung erfolgte die Umstellung aller Webemaßnahmen von Mega-Downloads.net auf Opendownload.de (mit kurzzeitigem Umweg über 2 andere Abofallen)  exakt gleichzeitig.

 

Bei den 3 gezeigten Gebr. S.-Abofallen wurde der Preishinweis jeweils zum Ende (!) der Werbekampagne von einer unscheinbaren Stelle unterhalb der Überschrift "Inhalte" an die leicht sichtbare Stelle direkt über dem Anmeldebutton verschoben.

 

Bei Mega-Downloads.net leiteten die Werbelinks auf Anmeldeseiten in Subdomains, wo der im Fließtext befindliche Preis nicht unterstrichen war. Die auf den Rechnungen genannte Eingangsseite hingegen verlinkte auf die Anmeldeseite in der Hauptdomain, wo der im Fließtext befindliche Preis (ab ca. Januar 2008) unterstrichen, und dadurch aus dem Fließtext herausgehoben und deutlich sichtbar war. Damit sollte wohl der falsche Eindruck erzeugt werden, dass der Preis auch bei der Anmeldung deutlich sichtbar war und somit Zahlungspflicht besteht.

 

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Hallo Insider,

danke für die fundierte Aufklärung !

 

Ich frag mich blos, warum zahlen die alle ?

 

Das würde wohl in Osteuropa oder Italien

nie so funktionieren !

(Rechnungen in die Rundablage und erst

 mal ein landestypisches, alkoholisches Getränk !)

 

Liegt wohl an der deutschen Mentalität

(Mahnungen möglichst schnell vom Tisch haben/

 Angst vor Kosten von RA und Gericht

oder "peinlichen Auftritten" vor Gericht)

 

 

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@ Pikachu,

in einem Punkt irrst Du gewaltig: sowohl in Italien, als auch in der Slowakei/CZ waren die "erfolgreich" unterwegs. Nur hat beispielsweise Italien wohl aufgrund der Erfahrungen mit der Mafia/Ndrangheta/Camorra ganz andere juristische Instrumentarien implantiert, um sich solcher "Geschwüre" von bandenmäßigem Betrug erwehren zu können. Der Frankfurter Kreisel ist dort nach einem halben Jahr "Erfolgstournee" mit eine Strafe von 960.000 Euro belegt worden. Wenn man bedenkt, wie breit die Abofallenbetreiber bei uns aufgestellt waren - in der Spitze waren beispielsweise 8 Routenplaner-Abzockseiten gleichzeitig in Betrieb - stellt man sich die Frage, warum die Erfahrungen andere Länder nicht auch von unserer Justiz wahrgenommen werden. Zur Zeit ist zu beobachte, dass es eine Art "Marktbereinigung" unter den Abofallenstellern gab, so dass nur noch der Kreis um den RA B.S. übrig blieb, die sich aber immer ungenierter selbst darstellen und in die Öffentlichkeit drängen. Wollen sich wohl das Mäntelchen seriöser Geschäftsleute umhängen. 

 

 

 

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@ Pikachu:

"....so dass nur noch der Kreis um den RA B.S. übrig blieb, die sich aber immer ungenierter selbst darstellen und in die Öffentlichkeit drängen."

Im Großen und Ganzen zutreffend. Einer der früheren ganz großen und Pioniere, wenns um Abo- und sonstige Internetabzocke ging (ein hessischer Schweizer oder Schweizer Hesse), verlegte sich inzwischen aufs Gewinnbimmeln und Abzocken über die Telefonrechnung:

http://tinyurl.com/4yoqjtu

 

 

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Hallo: Mein Name ist Ralf und ich habe eine Mahnung von der FA.:ESTESA-Gmbh bekommen obwohl ich nie auf dieser Seite war.Ich werde die Firma ESTESA bei der Polizei anzeigen und hoffe das diese dann auch etwas unternimmt.

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"Estesa GmbH ist eine nach dem Recht der Republik Seychellen gegründete und registrierte Gesellschaft."

Quelle:

h**p://web-downloads.net/1imprint.php

 

Aufgrund der Firmenrechtsform "GmbH" tippe ich eher auf folgende deutsche Firma:

http://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/DE/3472082

 

Auffällig finde ich auch, dass in dem Impressum keine deutsche oder europäische Umsatzsteuer-ID angegeben ist. Bei elektronischen Dienstleistungen (=Katalogleistungen) wird ja bei einem Anbieter ausserhalb der EU die Steuerbarkeit der Leistung in das Land des Leistungsempfängers verlagert.

 

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Sehr gute Idee. Wer bestimmt eigentlich, was die Antivirenprogramme als "schutzürdig" aufnehmen?

 

Klar : Eigene Verantwortung ablegen und andere entscheiden lassen.

 

 

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@ #129 & #130

 

"Sehr gute Idee."

Genau!

 

"Wer bestimmt eigentlich, was die Antivirenprogramme als "schutzürdig" aufnehmen?"

Die Hersteller dieser Programme, als Hilfestellung greifen sie u.a. auf Listen der Verbraucherzentralen zurück.

 

"Klar : Eigene Verantwortung ablegen und andere entscheiden lassen."

Aus meiner Sicht nein, es handelt sich lediglich um eine Hilfestellung für (oft unerfahrene) Internetuser. Der User kann sicherlich den defaultmäßig eingeschalteten Abofallenschutz deaktivieren, und sich dann entgegen der Warnung des Antivirenprogramms bei der Abofalle anmelden. Damit bleibt die Verantwortung beim User.

 

Die meisten haben wohl das Abzockschutz-Programm von Computerbild.de nicht installiert; bei den meisten ist aber ein Antivirenprogramm installiert, oft schon als Testversion bei der Auslieferung des Computers.

 

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Ich verstehe vorgenannten link so, daß burats unsyndikatischer anwalt akteneinsicht nimmt und gegen alle vorgeht, die die banken über dessen "geschäfte" informieren. Frage: haben wir hier eigentlich noch einen rechtsstaat - oder haben die abzocker bereits übernommen?

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Bei Gerichtsurteilen, insbesondere zum Thema "Nachernten",  ist zu beachten, dass Anmeldeseiten nicht in Stein gemeißelt sind.

Bei vielen Abofallen sind die Sternchenhinweise und die Überschrift "* Vertragsinformationen" anscheinend frühestens nach dem 13.9.2010 eingefügt worden.

Beispiel 1, bei dem "Datum: 13.09.2010" angegeben ist (Klick auf die Grafik!):

http://www.computerbild.de/internet-abzocke/0pen-0ffce.com

 

Beispiel 2 vom Februar 2010, bei dem der Button "Jetzt anmelden" ohne Sternchen sichtbar ist  (bis ca. zur Mitte herunterscrollen!):

http://www.abzocknews.de/2010/02/12/warnung-vor-abzocke-auf-download-ser...

 

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Ich möchte mich meinem Vorredner dahingehend anschließen, als dass durch möglicherweise unbedacht getätigte Äußerungen einige Blogger unnötig vor den Kopf gestossen worden sind. Völlig frei von Emotionen haben viele Blogbetreiber über Jahre hinweg Aufklärungsarbeit geleistet und ihre eigene Haut den Angriffen der "Abwehr" ausgesetzt haben. Ob er sich immer geschickt und klug angestellt hat, mag dahin gestellt sein, aber derjenige, dessen Beitrag just gelöscht worden ist, weiß ein leidvolles Lied davon zu singen, was es bedeutet, die Methoden von gewisser Leute anzprangern, die es sehr wohl verstehen, ihre zusammengerafften Vermögen dafür einzusetzen, ihre Kritiker mundtot zu machen, einschließlich der Vernichtung der dahinterstenden Existenz, um erfahren zu müssen, dass von den zuständigen offiziellen Stellen - also Jurisprudenz, Anwaltskammern, Politik und wer auch immer in Frage kommt - über Jahre hinweg nicht mal zusatzweise etwas unternommen wird. Das Gegenteil ist sogar der Fall, wenn die (veröffentlichten) Erkenntnisse und Rechercheergebnisse nicht mal von Richtern zur Kenntnis genommen werden. Oder wo war denn der Hochschulprofessor, der in seiner Eigenschaft als Richter am OLG D'dorf zum Hörer hätte greifen können, um seinen Kollegen vom Verwaltungsgericht Berlin im Vorfeld zu informieren.

In dem Zusammenhang sei die Frage durchaus erlaubt, ob der Richter in Berlin im Prozess um die Wiedererlangung der Inkassolizenz der Deutschen Zentral Inkasso GmbH immer nocht so entschieden hätte, hätte er Kenntnis davon gehabt in der Person des Prokuristen auch den Erzeuger der unberechtigt zustandegekommener Forderungen in Personalunion vor sich zu haben.

Wenn vollmundig auf "gut gefüllte Waffenkammern" verweisen wird, so sei mir ein müdes, aber ironisches Lächeln erlaubt. Vielleicht gelingt es ja mit der ein oder anderen Waffe aus dem Arsenal, dem ein oder anderen Abzockerlein das Fell über die Ohren zu ziehen, vielleicht sogar inkl. der Konfiszierung der unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerte.... vielleicht. Aber der Hydra ist damit lange noch nicht der Kopf abegeschlagen. Die Abzocker schreiben es ja selbst, dass egal, was da auf sie zurollt, sie sich halt umstrukturieren müssten und gut ist es.

Kein Blogger hat etwas dagegen, aus einem "geschlossenen runden Tisch gegen Abzocke" ferngehalten zu werden, weil etwa zu frühzeitiges Bekanntgeben von Erkenntnissen befürchetet wird. Es ist halt nur die Art und Weise, wie dieses geschieht und das wohlwissend, dass die bisher einzig funktionierenden Abwehrmethoden, wie etwas das "Kontenklatschen" von Bloggern entwickelt und propagiert wurden.

Aber kommen wir nun zum Punkt. Hin und wieder taucht die Frage auf, warum die Abofallen-Abzocke so gut in Deutschland, aber nicht im Ausland funktioniertm denn, wann immer ein Abzockerlein einen Exportversuch versucht hat, hat es sich sehr rasch mit blutigen Pfötchen zurückgezogen. Wie wir wissen, wird die Abzockmasche von Anwälten begleitet, und das meine ich nicht in Person von Inkasso- oder Mahnanwälten. Solche Gestalten ließen sich aber doch im Ausland rekrutieren, schließlich besagt die Erfahrung, dass jede Gesellschaft und Untergruppierung in etwa die gleiche Zahl krimineller Gestallten beinhaltet, unabhängig von Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit, Religion und was weiß denn ich was noch.

Nein, wir haben hier einen sehr feinen, aber wesentlichen Unterschied, der es deutschen RAen ermöglicht, als Hinterman einer kriminellen Vereinigung zu fungieren, ohne je um seine Lizenz fürchten zu müssen. Ich meine, wenn in anderen sogenannten freien Berufen, wie Architektur oder Medizin ein Kollege permanent Fehler begeht und diese wohlwissentlich begeht, so hat hier die zuständige berufständische Orgnisation, die Möglichkeit, ihre Kollegen am weiteren Fehlverhalten zu hindern, indem es den Kollegen einfach aus dem Berufsstand entfernt.

Bei Rechtsanwälten? Fehlanzeige!

Warum?

Die Antwort hat etwas mit der deutschen Vergangenheit zu tun, und der Erfahrung, dass Menschen einer gewissen Religionszugehörigkeit über Nacht die Anwaltslizenzen entzogen worden sind, womit sie ihre Berufs- und Lebensgrundlage verloren hatten. Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und dem Wiedererstehen der lebensnotwendigen Funktionen wurde diese Erfahrung in das Regelwerk der Anwälte dahingehend verarbeitet, dass an den Entzug einer Anwaltzulassung nahezu nicht erfüllbare Anforderungen formuliert worden sind. Das ist der feine, aber wesentliche Unterschied, weshalb ich nicht glaube, dass es gelingen wird, aus den Mitteln der "wohlgefüllten Waffenkammern" der Hydra den Kopf abzuschlagen.

 

 

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Die Medien springen leider spät auf, wegen der Inhalte, die Stern, Welt und Süddeutsche heute so "frech" schreiben, hat Anwalt S. aus München schon reihenweise schriftliche Unterlassungsanforderungen und EVs gegen die VZs abgeschossen. Statt sich hier über das Strohfeuer der Medien zu freuen sollte man lieber überlegen, warum Gerichte in München Einstweilige Verfügungen gegen die VZ Hamburg erlassen...Lieber Herr Prof Hoeren, ich hab wirklich mal dran geglaubt, aber aktuell fehlt mir die Zuversicht, dass irgendwo irgendwer irgendwann was erreicht. Vielleicht können Ihre Zitate aus der SZ irgendwelche Erstsemestler beeindrucken, die ABzocker tangiert das wenig...

 

Grüße  Usch

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Zu Savonarola: Wir sollten vermeiden, ad personam zu diskutieren und zu kämpfen. Wenn Herr Burat das tun möchte, soll er das tun; das mag dann als Symbol für dessen intellektuellen Spezifika gelten.

 

Es geht beim Kampf gegen Intenetabzocke nicht um Burat, Drescher und wen auch immer. Es geht um die Bekämpfung eines kriminellen Geschäftsmodells mit allen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten. Jede Reduzierung des Problems auf einzelne Namen hilft den "Namen", die sich dann individuell als lieb, saubere Kaufmänner, unbedarfte Prügelknaben darstellen und inszenieren können. Es sind jetzt im Hintergrund deutlich härtere Strategien angesagt, die das Problem hinter Burat & Co. von der Wurzel aus bekämpfen. Der Beitrag in der SZ war im übrigen nur der Versuch, den oft tapsig veranlagten Opfern die Angst vor dem Nimbus einer Inkassogesellschaft zu nehmen. Denn das Inkassogeschäft ist für die hier streitgegenständlichen gewerblichen Betrugsnetze nur ein Teil ihrer kriminellen Inszenierung.

Gruss TH

 

Sehr geehrter Herr Prof. Hoeren,

ich gehe mit Ihnen vollkommen d'accord sowohl was die Vereinzelung der Herren vor der Masche betrifft, weil sie ja nur die Auswirkung des "Problems" darstellen, bzw. selbst nur be- und später ausgenutzte Individuen sind. Viel wichtiger ist tatsächlich die Bekämpfung der Ursachen mit allen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten.

 

Nur, was z.Zt. mit den Verbraucherzentralen geschieht, das übersteigt m.E. das Maß des Erträglichen. Ich als Nichtjurist bekomme vorexerziert, wie mit Hilfe aller zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Möglichkeit das Recht, ja sogar das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebeugt wird. Oder ist das, was dort geschieht etwa Teil geltenden Rechts? Sollte ich da tatsächlich falsch liegen, wäre mein Glauben an der Rechtsstaat tief erschüttert.

 

 

 

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Zitat aus dem Blog von Herrn Michael B.:

"Meine Strafverteidiger haben nämlich keine Zeit den ganzen Tag zu Bloggen. Dafür hat Udo Vetter aber Preise fürs Bloggen bekommen."

 

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Strafverteidiger von Herrn Michael B. gut zu tun haben....

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Zu den Urteilen des AG Rostock (30 Ds 303/11, 415 Js 31051/10 StA HRO) und LG Rostock (18 QS 216/11, 415 Js 221/11 StA HRO) bzgl. der Abofallen des A.H.

 

Die StA hat meiner Ansicht nach falsch recherchiert. Bei Abofallen werden die Rechnungen nach meinem Eindruck i.d.Regel nur an Personen geschickt, deren Daten in einer der häufig vielen Anmeldeseiten eingegeben wurden.

Der Betrug liegt meiner Ansicht nach woanders:

 

Durch Suchmaschinenwerbung und Vertipperdomains wurden Anmeldeseiten mit undeutlicher Preisangabe verlinkt, welche dann übersehen wurde. Die Zeugen erinnern sich dann oft auch (zurecht) nicht an diese für sie harmlos aussehende Seite.

 

In den Rechnungen/Mahnungen wurden dann zur Täuschung nur die Internetadresse der Startseite angegeben, wo der Preis deutlich(er) stand, und damit zivilrechtliche Zahlungspflicht suggeriert.

Im Gegensatz zu jetzt und zum zurückliegenden Monatszeitraum stand früher im Anmeldebutton von

downloadtransfer.de/download/1/ nur:

"ANMELDEN UND ZUM DOWNLOAD".

 

Hätte die StA besser recherchiert und dann anders argumentiert, dann hätte sie wahrscheinlich gute Erfolgsaussichten gehabt.

 

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Wenn der Rostocker doch angeblich keine Kenntnis davon haben will, dass

Immer dann, wenn es in Deutschland um Wirtschaftskriminalität geht (nicht nur bei den Abofallen...), gelingt es den Tätern auf merkwürdige Weise, sich durch vollkommen lebensfremde Darstellungen aus der Affäre zu ziehen.

In allen anderen Bereichen hätten die Täter mit solchen Darstellungen keine Chance. Es gilt auch ansonsten überall der Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Z.B. können die Phishing-Finanzagenten regelmäßig nicht ihre mentale Unbedarftheit hinsichtlich einer Straffreiheit geltend machen. Mindestens ein saftiger Strafbefehl blüht ihnen regelmäßig, da kommen die kaum drum rum.

Und dieser Rostocker will nicht gewusst haben, dass ihm die Ansprüche nicht zustehen?
Warum hat er dann nie geklagt? Wieso hat er dann nie tatsächlich Anzeige erstattet?
Warum hat er mit Maßnahmen gedroht, die völlig unverhältnismässig waren und real gar nicht bestanden haben?
Dieses Verhalten ist logisch doch nur durch den Vorsatz erklärbar. Jede Annahme ist lebensfremd und kann daher gemäß der Rechtsprechung im Strafrecht nicht als entlastende Darstellung im Sinne des Prinzips "in dubio pro reo" gelten.
S. dazu u.a.:
BGH 1 StR 478/04 - Urteil vom 11. Januar 2005 (LG Bayreuth)
Zitat:
=======================================
Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten zu gewinnen vermag. Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden.
=======================================

Nur in der Wirtschaftskriminalität ist es immer wieder auf geheimnisvolle Weise möglich, sich durch völlig absurde Darstellungen aus der Affäre zu ziehen.

Es handelt sich also um Fragen der Beweiswürdigung.

"Lebensfremd" ist es, anzunehmen, dass eine Preisangabe im Fließtext, in 8pt-Schrift, grau auf hellgrauem Untergrund, nur nach Scrollen sichtbar, ohne eine bewusste Täuschungsabsicht in dieser Form gestaltet worden sein könnte. Lebensfremd ist diese Annahme vor allem dann, wenn der Anbieter nachweislich trotz vieler Einsprüche die Gestaltung der Webseite nicht ändert, sondern dauerhaft genau so belässt.

Die Richter unterschlagen auch die Umstände, die für eine strafbare Nötigung sprechen. Es ist nämlich durchaus nicht so, dass die Drohung mit Strafanzeige, Hausdurchsuchung etc. straffrei sei. Der Straftatbestand der Nötigung wurde hier wissentlich unterschlagen.

Solche Entscheidungen haben äußerst ungute Konsequenzen in das Vertrauen der Bürger in die Konsistenz des Rechtsstaats.

Der nächste Schritt ist dann nämlich das geflügelte Wort am Stammtisch: "Unter der DDR-Justiz hätte der sich das nicht erlaubt." Was sogar auch noch stimmt. Das kann man fatalerweise noch nicht einmal bestreiten.

Irgendwann glaubt der Bürger einfach nicht mehr daran, dass die Justiz sowie die demokratischen Institutionen willens und in der Lage sind, vor Wirtschaftskriminalität zu schützen. Dem Ruf nach "dem starken Mann" wird damit allenthalben einmal mehr Vorschub geleistet.

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Ergänzung zum Kommentar #152, 18.12.2011

 

Einen weiteren Grund, warum Zeugen sich möglicherweise nicht daran erinnern, sich bei einer Abofalle angemeldet zu haben, kann man anhand von

Premiumdownloaden.de, einer anderen Abofalle von A.H., sehen.

 

Wenn man z.B. bei Yahoo.de (Suchbegriff: "openoffice") einen Werbelink anklickt, dann landet man auf einer Anmeldeseite heruntergescrollt, so dass die Überschrift "Premiumdownloaden.de" nicht direkt sichtbar ist, falls vorher die Größe des Browserfenster eine bestimmte Höhe nicht überschritten hatte. Stattdessen steht zuoberst im sichtbaren Bereich der Seite "OpenOffice". Auch in der Eingabezeile für die Internetadresse (URL) steht nicht "Premiumdownloaden.de", sondern z.B.

"w*w.modoma.de/OpenOffice.html"

Siehe Zeitachse 00:17 bis 00:20:

Screenvideo vom 22.11.2011

 

Die gleiche Eigenschaft hat z.B. auch die Anmeldeseite

h**p://downloadtransfer.de/download/1/

 

 

 

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Zitat:

"Informationen zur Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren 720 Js 31889/09"

Quelle (StA Darmstadt)

 

Ich hoffe, die StA Darmstadt stellt sich beim strafrechtlichen Vorgehen gegen Betreiber von Abofallen geschickter an als bisher die StA Rostock. Zumindest scheinen die schonmal die wirklichen Betreiber hinter den Briefkastenfirmen richtig identifiziert zu haben.

 

 

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Na, ob es auch zur Zulassung der Anklage kommt ? Immerhin sind es nach der "Erhebung" schon sechs Monate her.

 

 

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Na Herr Neuber,

Ihre Kommentierung kommt mir eher wie das Pfeifen im Walde vor, das den Betreibern solcher Geschäftsmodelle die strafrechtliche Unverfänglichkeit ihres Tuns vorgaukeln soll. 

Spät, aber immerhin erleben wir derzeit die Reaktion auf ein jahrelanges Ärgernis, das durchaus strafrechtliche Relevanz hat, vor allem, wenn die mafiösen Hintergründe ein wenig beleuchtet werden und berücksichtigt wird, dass immerhin "Organe der Rechtspflege" treibende Kräfte hinter der Abofallenmasche waren und es bis heute nocht sind.

Möglicherweise wird dabei auch die Funktion des "Pressesprechers" beleuchtet werden. In dem Zusammenhang dürfte es interessant werden, in wie weit der jahrelange Missbrauch zivilrechtlicher Instrumentarien ebenfalls in die strafrechtliche Bewertung mit einfliesst.

 

 

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