Verkehrsrecht aus anderen Blogs: Selbstverteidigung - Akteneinsicht - Größe - Tunnelraser - Nass! - Bierbike - Tanken - Betrunkene Insassen
von , veröffentlicht am 11.06.2011Einmal mehr ein bunter Strauß:
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Burhoff: LG Dessau redet Tacheles zur Akteneinsicht im OWi-Verfahren
Melchior: Auf die Größe kommt es an ... und Das AG Osterholz-Scharmbeck hat Mitleid ...
Hoenig: Null Toleranz bei Tunnelrasern und Parkplatzproblem bei der Sternfahrt?
Bleil: Fußgänger vom Autofahrer nassgespritzt
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Böttner: BGH zum Tanken ohne Bezahlen
Bach: Fahrer und Beifahrer betrunken – Wer haftet?
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenErnst Hagen kommentiert am Permanenter Link
Das Urteil des Landgerichts Itzehoe finde ich schon sehr erstaunlich. Überspitzt ausgedrückt dürfen Autofahrer demnächst auch Radfahrer und Fußgänger von der Straße drängen oder anfahren, denn durch ein Abbremsen würde der Straßenverkehr in unzumutbarer Weise beeinträchtigt.