Verkehrsrecht aus anderen Blogs: Selbstverteidigung - Akteneinsicht - Größe - Tunnelraser - Nass! - Bierbike - Tanken - Betrunkene Insassen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 11.06.2011
Rechtsgebiete: StrafrechtVerkehrsrecht1|3052 Aufrufe

Einmal mehr ein bunter Strauß:

Ratzka: Bußgeldrecht / Strafrecht: Wohin eine gewagte Selbstverteidigung führen kann

Burhoff: LG Dessau redet Tacheles zur Akteneinsicht im OWi-Verfahren

Melchior: Auf die Größe kommt es an ... und Das AG Osterholz-Scharmbeck hat Mitleid ...

Hoenig: Null Toleranz bei Tunnelrasern und Parkplatzproblem bei der Sternfahrt?

Bleil: Fußgänger vom Autofahrer nassgespritzt

Nicolas: VG Düsseldorf: Ein „Bierbike“ dient nicht dem Zweck der Teilnahme am Straßenverkehr

Böttner: BGH zum Tanken ohne Bezahlen

Bach: Fahrer und Beifahrer betrunken – Wer haftet?

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1 Kommentar

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Das Urteil des Landgerichts Itzehoe finde ich schon sehr erstaunlich. Überspitzt ausgedrückt dürfen Autofahrer demnächst auch Radfahrer und Fußgänger von der Straße drängen oder anfahren, denn durch ein Abbremsen würde der Straßenverkehr in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. 

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