Strauss-Kahn und Kachelmann, New York City und Mannheim - unbequeme Vergleiche?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 02.07.2011

Als Dominique Strauss-Kahn (DSK) vor einigen Wochen verhaftet wurde, hieß es insbesondere von denjenigen, die zuvor den Freispruch Jörg Kachelmanns bedauert hatten, die amerikanischen Aufklärer von Sexualdelikten, insbesondere die Spezialeinheit der New Yorker Polizei sei offenbar den deutschen Ermittlern überlegen, die es versäumt hätten rechtzeitig und in effektiver Weise Spuren zu sichern, um eine Aufklärung der Wahrheit im Fall Jörg Kachelmann (JK) zu ermöglichen.  Anders als bei JK stand für die meisten Medien schnell fest, dass DSK schuldig sei, das Zimmermädchen vergewaltigt zu haben (zuletzt noch der "Stern", ausführlich zitiert in einem lesenswerten Beitrag von Stefan Niggemeier).

Es gibt hierzulande viele Vorbehalte gegen den amerikanischen Strafprozess, insbesondere die, dass die Behörde in den USA nicht zur Objektivität verpflichtet sei, dass Prozesse wegen Wählbarkeit der Behördenführung zuweilen in Wahlkampf ausarteten, dass der "Deal" den Prozess zu stark bestimme. Nun macht der Fall DSK möglicherweise eine etwas andere Sichtweise möglich: Die US-Staatsanwaltschaften ermitteln eben nicht nur einseitig - weil sie nämlich durch die Struktur indirekt dazu gezwungen sind, viel härter zu "testen", ob die Beweislage tatsächlich ein Obsiegen im Jury-Prozess und gegen eine starke Verteidigung ermöglicht. Und sie müssen daher auch Einwände der Verteidigung prüfen. Wer nun genau die entscheidenden Fakten recherchiert hat, ist offen: Zeit-Online berichtet, es sei die Verteidigung von DSK gewesen, die Süddeutsche meint, dies sei die StA selbst gewesen. Jedenfalls werden in den USA ggf. auch Korrekturen der Sichtweise der Staatsanwaltschaft und Schwächen der Anklageposition lieber früher als später kommuniziert, so dass sie ggf. nicht erst in der Hauptverhandlung bekannt werden und dann erst recht eine krachende Niederlage verursachen.

Auch dem New Yorker Staatsanwalt Vance wird jetzt vorgeworfen, DSK zu schnell verhaftet zu haben und dessen Karriere beschädigt zu haben - Spiegel-Online tönt  "US-Justizdebakel". Aber immerhin hat diese Behörde nun eine gewisse Souveränität und Professionalität gezeigt, und dies wohl auch, weil das dortige System die rechtzeitige Aufdeckung solcher Probleme mit der Beweislage fördert.

Vor diesem Hintergrund wird die problematische Verfahrensweise der Mannheimer Staatsanwaltschaft im Fall JK vielleicht noch deutlicher - nicht nur hat sie gestützt auf unerschütterliches Vertrauen in eine zeitweise nachweislich lügende Anzeigenerstatterin  Ermittlungsergebnisse und Gutachten  einseitig interpretiert, sie hielt an ihrer Sicht bis zum Plädoyer fest, obwohl die Beweislage dies kaum noch gestattete.

Natürlich handelt es sich um zwei Einzelbeispiele, die keineswegs pars pro toto für das jeweilige System stehen dürften. Und da beide Prozesse noch nicht (rechtskräftig) beendet sind, sollte man mit abschließenden Bewertungen auch noch vorsichtig sein, vielleicht gibt es ja noch mehr "Wenden".

 Aber an einer generellen Überlegenheit des deutschen Strafprozesses könnte man schon zweifeln.

 

 

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125 Kommentare

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Frau Schwarzer hat zu den beiden Verfahren ja so manch' erstaunlichen Artikel veröffentlicht; eine Rangfolge zu bilden fällt da schwer. Aber auf jeden Fall bemerkenswerter als der von Ihnen genannte Artikel ist aus meiner Sicht der folgende
http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/?tx_t3blog_pi1[blogList]...
weil Frau Schwarzer eine Verbindung herstellt zwischen drei rassistische Ku-Klux-Klan-Morden und einem früheren Freispruch hierzu einerseits und dem Freispruch bzw. der Verfahrenseinstellung in den Fällen Kachelmann und Strauss-Kahn andererseits.

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Ich gehe davon aus dass das nun rechtskräftige Urteil nie veröffentlicht wird, da es wohl intime Einzelheiten bzgl diverser Personen enthält, nicht zuletzt über Herr K. selbst. Einen Vorgeschmack konnten Kunden der Burda-Presse lesen.

Jedenfalls ist jetzt "payback time", d.h. Herr K. wird wohl jetzt massiv gegen den Arbeitgeber von Tanya May & co vorgehen und ich wünsche ihm Glück und immer eine Tüte Popcorn zur Hand.

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Die Diskussion der beiden Fälle zeigt, dass es anscheinend häufig schwer ist die Wahrheit zu ermitteln.

Wenn man den Opferverbänden glaubt, dass fast jede 4. Frau einmal im Leben mißbraucht wird und man die Zahlen sieht wie häufig "Täter" dingfest gemacht werden konnten, stellt sich die Frage, ob es für Opfer überhaupt sinnvoll ist, Anzeigen zu tätigen.

Wenn man den Fall  "Mosche Katzav " verfolgt , gibt es ja auch merkwürdige Behauptungen.

 

 

 

 

 

  

 

 

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Wenn man der Presse glaubt , geht der Rechtsstreit auf anderer Ebene weiter.

 

Kachelmannkommentar:

"Im Mannheimer Prozess wurde ich rechtskräftig freigesprochen. Dass über die Schuld einer Lügnerin de jure auch noch gerichtet wird, das muss jetzt noch kommen. Recht und Gerechtigkeit ist dann Genüge getan, wenn als Nächstes noch die Schuld der Menschen festgestellt wird, die für die ganze Sache verantwortlich sind, die ich seit März 2010 erleben durfte. Entsprechende Straf- und Zivilklagen werden jetzt vorbereitet, und ich habe Verständnis für die ARD, dass sie nicht einen Menschen im Fernsehen zeigen will, der zwangsläufig auch als Kläger Schlagzeilen abseits seiner Arbeit machen wird. Es wäre im Hinblick auf das heute fast perfekte Verbrechen der Falschbeschuldigung und seiner vielen Opfer einfach fatal, das Ganze auf sich beruhen zu lassen".

 

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/es-geht-um-die-produkte-nicht-um-meine-person/5825424.html 

 

 

 

 

 

 

 

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Wie ist so etwas möglich ?

 

Kölner OLG hebt Berichterstattungsverbot auf

Kachelmann: herbe Niederlage gegen Bild.de

Eine Gerichts-Niederlage, die für Jörg Kachelmann teuer werden könnte: Wie jetzt bekannt wurde hat das Kölner Oberlandesgericht vergangene Woche in zweiter Instanz eine Unterlassungsklage des Moderators gegen Bild.de abgewiesen. Der 15. Zivilsenat entschied, dass die Berichterstattung des News-Portals im April 2010 über den Fund eines Messers mit DNA-Spuren in der Wohnung von Kachelmanns Ex-Geliebter nicht vorverurteilend war. Die Revision gegen das Urteil ist nicht zulässig. 

 

 

Dabei hatte es zunächst nach einem Justizerfolg für den Moderator ausgesehen, der nach monatelangem Strafprozess am 31. Mai von den Tatvorwürfen freigesprochen worden war: In erster Instanz hatte das Landgericht Köln den Bericht von Bild.de über den Messerfund noch verboten: Der Artikel sei vorverurteilend, meinten die Richter.

Das war falsch, entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln. Denn die Berichterstattung über das von den Ermittlern sichergestellte Messer habe beim Leser keineswegs die Vorstellung hervorgerufen, der TV-Moderator sei bereits überführt 

 

 

 

 

 

 

http://meedia.de/internet/kachelmann-herbe-niederlage-gegen-bildde/2011/11/22.html 

 

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Sehr geehrte/r Herr/Frau Enttäuscht von den Behörden,

zunächst einmal vielen Dank für Ihren Link und Kommentar. Der Wortlaut des BILD-Berichts ist mir nicht bekannt, insofern (und weil man ja weiß, wie BILD zu berichten pflegt) ist es möglich, dass dem OLG in diesem Einzelfall doch zu widersprechen ist. In der grds. Tendenz allerdings ist dieser Entscheidung zuzustimmen: Medien dürfen durchaus über ein laufendes Ermittlungsverfahren berichten und auch ihnen bekannt gewordene Einzelheiten darlegen, solange klargestellt bleibt, dass es sich nach wie vor um ein "Ermittlungsverfahren" und um einen "Tatverdächtigen" und nicht um einen "Täter" handelt. Das gilt auch, wenn sich etwa polizeilicherseits festgestellte Spuren oder andere Details, über die berichtet wird,  nachher als nicht zutreffend herausstellen.

Ich würde in diesen Fällen den Fokus meiner Kritik eher auf die Ermittlungsbehörden legen: Staatsanwaltschaften und Polizei dürfen m.E. im laufenden Verfahren  nur sehr reduzierte Informationen zu solchen Einzelheiten herausgeben, dürfen auch auf entspr. Fragen der Journalisten nichts bestätigen oder dementieren. Die Behörden sollten sich möglichst weitgehend heraushalten aus der Berichterstattung über von ihnen betriebene  Verfahren, und das war im kachelmann-Verfahren nicht der Fall. Der Presse vorzuhalten, sie berichte über Berichtenswertes erscheint mir in der Tat kaum angemessen. Allerdings weiß ich, dass derzeit der Zug in die andere Richtung geht: Staatsanwaltliche Pressestellen, polizeiliche PR zu einzelnen Ermittlungen - das ist in unserem Informationszeitalter ja quasi "selbstverständlich" geworden, leider.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Prof. Müller,

danke für Ihre wertvollen Kommentare.

Die Frage , die ich mir als Opfer immer wieder stelle , ist die, ob die Presse nach rechtsgültigen nicht mehr anfechtbaren Urteilen ausführlich darüber berichten sollte. Allerdings ist es für die Presse wohl viel interessanter vorher schon zuberichten, wenn alles offen ist und die Behörden "vorläufige Fakten" herausposaunen.

Immer mehr Opfer eröffnen Blogs über die Dinge , die sie erlebt haben. Besonders die Erwachsenen die sexuelle Gewalt als Kind erlebt haben und alles verjährt ist, und Therapien nicht helfen die Opfer wieder gesund zu machen.

Falls es rechtzeitig doch noch zu Prozessen kam, wundere ich mich immer wieder über die kleinen Geldstrafen und Bewährung bei > 100 "nachgewiesenen Übergriffen".

 

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Neues Zitat aus der Presse:

 

"Ob der Streit zwischen Springer und Kachelmann damit endgültig beendet ist, bleibt abzuwarten. Theoretisch könnte Kachelmann nun eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof erwirken, um doch noch eine Revision durchzusetzen. Dass er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist aber unwahrscheinlich. Denn sollte Kachelmann am Ende verlieren, würde das den Wetter-Experten teuer zu stehen kommen. Dem Vernehmen nach belaufen sich die Verfahrenskosten allein im Fall Kachelmann gegen Bild.de auf rund 25.000 Euro". 

 

http://www.horizont.net/aktuell/medien/pages/protected/Causa-Kachelmann-Oberlandesgericht-Koeln-gibt-Bild.de-recht_104049.html 

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@57: Faszinierend, dass diese Presse weiss, was JK als nächstes tun wird. Ausserdem wären die Kosten der NZ-Beschwerde eher gering gegenüber den Kosten die er bislang zu zahlen hätte. Anders gesagt: JK kann noch etwas mehr Geld verlieren, aber sehr viel gewinnen.

 

Ausserdem gehe ich davon aus dass noch Schadensersatzklagen z.B. wegen dem Hofgang-Foto anstehen.

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Update Pressemeldung vor einer Stunde.

 

http://www.horizont.net/aktuell/medien/pages/protected/Kachelmann-zieht-vor-den-Bundesgerichtshof_104054.html

 

Zitat :

 

"Jörg Kachelmann gibt im Streit mit Axel Springer nicht auf. Nach der Abweisung seiner Unterlassungsklage durch das Oberlandesgericht Köln geht der ehemalige ARD-Wettermoderator jetzt in die nächste Instanz. "Wir werden eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen", erklärt Kachelmann-Anwalt Ralf Höcker gegenüber HORIZONT.NET. Ziel sei es, auf diesem Wege doch noch die Revision gegen das heute verkündete Urteil zu ermöglichen".
 

 

 

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Echte  Opfer werden nicht für voll genommen, wie aus dem offenen Brief von "gegen Mißbrauch e.V."  hervorgeht.

 

http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/Offener-Brief-BM-bezgl.pfeiffer-studie-1.pdf 

 

 

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Wer viel Geld hat kann viel klagen ! 

 

http://kress.de/tagesdienst/detail/beitrag/113232-kachelmann-gegen-bild-olg-koeln-hat-in-drei-verfahren-entschieden.html 

 

Das dritte Verfahren bezog sich auf die Veröffentlichung einer privaten E-Mail, welche Kachelmann an seine ehemalige Freundin "Isabella M." gesandt hatte sowie auf die darauf bezogene Berichterstattung. Nach Ansicht des Landgerichts, die vom Oberlandesgericht bestätigt wurde, ist hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt worden. Das Berichterstattungsinteresse überwiege in diesem Fall nicht das Recht des Klägers auf Schutz seiner Privatsphäre. Wie sich der Kläger im Jahr 2004 gegenüber einer seiner Freundinnen/ Geliebten verhalten habe, weise nur einen schwachen Bezug zu der ihm vorgeworfenen Straftat und den Umständen ihrer Entstehung auf (Az: 15 U 60/11).  

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Am Wochenende gab es neue Informationen zum Fall DSK. Eine sehr gründliche Recherche von Jay Epstein deutet an, dass DSK möglicherweise doch in "eine Falle" gelockt worden sein könnte. Ein jedenfalls spannender Bericht, hier.

Zitat aus der interessanten Ausarbeitung " Fehler in Gerichtsentscheidungen" von Prof. Röhl.

 

 

http://www.ruhr-uni-bochum.de/rsozlog/daten/pdf/Roehl%20-%20Fehler%20in%20Gerichsurteilen.pdf

 

 

"Am Stammtisch sagen Juristen gelegentlich, in der ersten Instanz sei das Urteil richtig, aber die Begründung verkehrt, in der Berufung werde die Begründung richtig, aber der Tenor falsch, und nach der Revision stimme weder das eine noch das andere. Anschei-nend gibt es eine „natürliche" Schwankung, wenn verschiedene Juristen den gleichen Fall beurteilen. Ganz unabhängig von der „Qualität" der erstgerichtlichen Entschei-dung ändern die höheren Instanzen einen gewissen Prozentsatz ab."

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Reiche wie Herr Kachelmann, können gegen alles was ihnen angetan wurde klagen.

Mißbrauchte leiden das ganze Leben.

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Gefängnis-Fotos von Kachelmann unzulässig  

Unzulässig war dem OLG zufolge auch die Veröffentlichung einer privaten E-Mail Kachelmanns an eine ehemalige Freundin. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. 

http://www.koeln.de/koeln/nachrichten/koeln_kompakt/gefaengnisfotos_von_kachelmann_unzulaessig_539876.html 

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@Enttäuscht...

Sie schreiben:

Reiche wie Herr Kachelmann, können gegen alles was ihnen angetan wurde klagen. Mißbrauchte leiden das ganze Leben.

Natürlich gibt es im Rechtssystem diese "Ungerechtigkeit" (wie überall sonst im Leben), dass sich Menschen mit höherem Einkommen in diesem System besser bewegen können als mit niedrigerem oder ohne Einkommen. Aber würden Sie empfehlen, auf Klage zu verzichten, weil man eben "reich" ist? Das schiene mir wenig begründet. Gegen Kachelmann wurde (z.B. mittels der heimlichen Aufnahmen im Gefängnishof) eine Jagd veranstaltet, um mit den Fotos im Medienbetrieb Geld zu verdienen. Diesen Methoden sollte Einhalt geboten werden, sofern sie, wie hier, die Privatsphäre verletzen. Das Gleiche gilt für die Veröffentlichung privater E-Mails. Insofern hat Kachelmann richtig gehandelt, als er klagte.

Ihre Gegenüberstellung mit den Missbrauchten ist m.E. kaum passend. Das eine (Opfer einer Straftat zu sein) hat mit dem anderen (Verletzung der Privatsphäre von Verdächtigen) doch wenig bis nichts zu tun.

Und wenn Kachelmann Opfer einer falschen Verdächtigung war, dann leidet auch er sein Leben lang darunter.

Schleißlich gibt es auch unter den Missbrauchten welche, die dann auch noch zusätzlich von der Boulevardpresse missbraucht werden.

 

Sehr geehrter Prof. Dr. Müller,

ich kann das alles nachvollziehen, aber wenn man ein erwachsenes  "Kind" hat, das abscheulich mißbraucht worden ist und so geschädigt wurde , dass es immer wieder Psychosen bekommt, die stationär behandelt werden, die vorher nicht da waren und ein leitender Oberstaatsanwalt einfach mitteilt, dass es keine Kausalzusammenhänge gibt

und der Täter ein ganzes Jahr nötigende und angstmachende Briefe schrieb und der Oberstaatsanwalt einfach behauptete , Briefe brauchen nicht gelesen werden, ist das grausamster Täterschutz. Als ich ihn bat unser "Kind" durch Gutachter begutachten zu lassen , hielt er das nicht für notwendig.

Dass unsere Tochter kaputt ist und unsere ganze Familie den Schaden tragen muß, ist nicht begreiflich.

Ich habe schon 11000 € für Rechtsanwälte ausgegeben, da ich es nicht mehr ertrage und in die Öffentlichhkeit gegangen bin und verklagt wurde.

Ich habe keine zig Tausende mehr für Gutachter, die wir beauftragen könnten.

Ich habe mir sagen lassen, dass noch nie ein Täter verurteilt wurde, weil Opfer schwerst psychisch krank wurden durch Sexualtaten. Das ist mir unbegreiflich.

Da unsere Tochter schwerst psychisch krank geworden ist durch die Taten und bei 4 Zeugenausagen beim LKA nach mehreren Anzeigen nicht in der Lage war, kongruente Aussagen zu tätigen , wird daraus einfach gemacht, es hat nichts stattgefunden und es werden nicht einmal  benannte Personen , die etwas mitbekommen haben von den  Behörden befragt. Der 73jährige  Täter, der 50 Jahre verheiratet ist,  hat unserer Tochter 1 Jahr immer wieder obzöne nötigene Briefe geschrieben, dass er sie heiraten will, sogar an meinen Arbeitgeber, bis die erste Psychose ausbrach. Dass es keine psychische Körperverletzung gibt begreife ich nicht.

 

Ich bat zwischen durch die Polizei , etwas zu unternehmen, die teilte mit immer wieder mit erwachsene Opfer müssen sich selbst wehren.

Sicherlich  hat unser Fall nichts mit Herrn Kachelmann zu tun und Herr Kachelmann wehrt sich zu Recht, aber unser Täter und sein fanatischer Freund, der einer Partei angehörte , die vom Verfassungschutz beobachtet worden ist laut Minster Schäuble ,  beleidigt in seinen Schriften und Internetauftritten seit Jahrzehnten ganz viele Persönlichkeiten aus Kirche und Politik durch viele offene Briefe im Internet.

Juden werden von dem Täter als Parasiten in einer Parteizeitung bezeichnet und ein Richter beim Zivilgericiht hat das nicht interessiert, er wollte nur schnell einen Vergleich, weil er wohl mehr zu tun hatte.

 

Der Täter hat dann Massen E- Mails über mich an ganz viele Persönlichkeiten aus Politik und Kirchen und anderen gesandt. 7 Vorstände sind nach aus dem religösen Verein des Täter ausgetreten, als sie erfuhren was der 2. Vorsitzende, einem Arzt , miterlebt hatte in Bezug auf unsere Tochter.  

 

Warum gehen Juristen nicht in Psychiatrien und schauen sich die Sexualopfer an.  Fleischwunden heilen, Seelenmord nie. Unsere Tochter kann nie mehr arbeiten.

 

 

 

 

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@70: "immer wieder obzöne nötigene Briefe geschrieben, dass er sie heiraten will" war DAS der mutmassliche Missbrauch oder war das NACH einem mutmasslichem Missbrauch?

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Das war nach dem mutmaßlichem Mißbrauch.

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Mich würde einmal interessieren , ob die Ehemalige von Kachelmann auch nicht mehr arbeiten kann oder ob sie nur in therapeutischer Behandlung ist oder ob sie kerngesund ist . Mich wundert , dass man nie erfährt,  wenn tatsächliche Opfer Suizitversuche verübt haben. 

 

Warum interessieren die Behörden anscheinend nie die Gründe wenn tatsächliche Opfer Selbstmord verüben nach Verbrechen , die nicht aufgeklärt werden konnten ?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Unter nicht mehr arbeiten können verstehe ich , wenn ein ärztliches Gutachten das aussagt.

Angeblich hat der eine Verteidiger ja einen Therapeuten als "Scharlatan" abgetan.

Zitat aus :

http://www.sueddeutsche.de/thema/Johann_Schwenn 

 

"Einer Gutachterin unterstellt er Spekulationen, einen Traumatologen nennt er "Scharlatan" "

Mich wundert , dass da nicht die Therapeutenkammer oder die Ärztekammer sich beschwert oder wenn der Traumatologe ein wirklicher Scharlation ist, seinen Titel verliert, damit nicht andere Patienten durch den Therapeuten geschädigt werden.

 

 

 

 

 

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http://www.abendblatt.de/vermischtes/article2231522/Kachelmann-gewinnt-Prozess-gegen-Chemtrail-Anhaenger.html

Wettermoderator Jörg Kachelmann darf die Anhänger der Giftwolken-Theorie ungestraft "Neonazis und Verrückte" nennen. Diese umstrittene Äußerung, die der 53-Jährige in einer E-Mail von sich gegeben hatte, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zu dieser Überzeugung kam am Mittwoch eine Zivilkammer des Berliner Landgerichts. Unter den Zuschauern im Gerichtssaal sorgte das Urteil für lautstarken Protest.

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Kachelmann wütet wegen Theaterstück über Prozess

Ist so etwas zulässig ?

 

"Ich habe eine lügende Schwetzinger Falschbeschuldigerin ausgehalten, lügende Schwetzinger Polizisten, eine lügende Mannheimer Staatsanwaltschaft und 132 Tage unschuldig im Herzogenried. Da kommt´s mir nun auf Leute, die mit meinem Namen auf meinem Buckel ein paar Leute mehr in ihre provinzielle Kleinkunstwelt locken wollen, auch nicht mehr an“, schreibt Kachelmann in einer Erklärung, die sein Anwalt der Nachrichtenagentur dpa weiterleitete".
 

 

 

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Kachelmann wütet wegen Theaterstück über Prozess

Ist so etwas zulässig ?

Ich weiß nicht, was Sie mit "so etwas" meinen:

Theaterstück: Kunstfreiheit,

Äußerung Kachelmanns: Meinungsfreiheit.

Iin beiden Fällen könnte gegen eine evtl. Persönlichkeitsverletzung der/die jeweilige Betroffene klagen. Das Gericht müsste dann ausloten, bis wohin Kunst- bzw. Meinungsfreiheit im konkreten Fall reichen...

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Müßte nicht von Amts untersucht werden, dass die Äußerung " lügende Schwetzinger Polizisten, eine lügende Mannheimer Staatsanwaltschaft" eine schwere Beamtenbeleidigung ist, da das Gericht nicht aufklären konnte, ob die Ehemalige gelogen hat bzw. wo die Wahrheit liegt.

Ach ja, es gibt ja nur in Frankreich einen Paragraphen Beamtenbeleidigung bei uns nur auf Antrag z.B § 185

  

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Kachelmann hat wahrscheinlich nach den vielen Tagen Knast ein Trauma mitgenommen.

Seinem Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker mag das recht sein wegen dem schönen Honorar und der Aufmerksamkeit, die seine Kanzlei nun genießt.

Meine Einschätzung: Kachelmann und seine Anwälte verkennen die Realität und rutschen immer mehr ab in die Lächerlichkeit. Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz hat es vorgemacht.

Die Kanzlei Höcker kann die Kurve noch bekommen. Zu spät ist es noch nicht.

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  Buskeismus ist ein gutes Stichwort.

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Kachelmann-Buch ein Rechtsrisiko?

Kurz nach seinen Freispruch kündigte Jörg Kachelmann eine schriftliche Aufarbeitung der vergangenen Prozess-Monate an. Unter dem Titel "Mannheim" sollte sein Buch bereits im Januar erscheinen. Doch obwohl sich das Werk schon seit Monaten bei Amazon vorbestellen lässt, müssen die Fans des Meteorologen wohl noch länger auf das Buch warten. 

 

http://meedia.de/nc/print/kachelmann-buch-ein-rechtsrisiko/2012/03/26.html 

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Soeben bekam ich die Nachricht von amazon: "Der folgende Titel ist leider nicht lieferbar:
    
  Jörg Kachelmann "Mannheim"

Dieser Artikel musste nun endgültig aus Ihrer Bestellung gestrichen werden."

Schade. Ich hatte vorbestellt um auf jeden Fall ein noch nicht vom LG HH "redigierte" Version zu lesen.

 

Statt dessen will JK nun ein Buch mit seiner Ehefrau schreiben:

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article106198856/Kachelmann-schre...

http://www.berliner-zeitung.de/literatur/kachelmann-buch-kachelmann-und-...

Auch fällt mir auf, dass der link auf den FOCUS-Artikel (in dem über die Ursache spekuliert wurde) in dem Meedia Artikel nicht mehr geht. FOCUS war bezgl. Kachelmann aber sowieso nicht so sehr eine verlässliche Quelle.

 

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http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/0693kfy-zivilverfahren-strauss-kahn-usa-zugelassen

 

Zivilverfahren gegen Strauss-Kahn in USA zugelassen

New York (dpa) - Der Fall Dominique Strauss-Kahn geht mit einem Zivilprozess weiter. Das beschloss am Dienstag ein Richter an einem Gericht im New Yorker Stadtteil Bronx - knapp ein Jahr nach einer angeblichen Vergewaltigung in einem New Yorker Hotelzimmer.

 

 

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Das Zimmermädchen Nafissatou Diallo fordert von dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), dem sie einen sexuellen Übergriff im Mai 2011 vorwirft, eine Entschädigungszahlung in unbestimmter Höhe. Das Strafverfahren hatte die US-Justiz im vergangenen Sommer wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers eingestellt. Strauss-Kahn hatte einen sexuellen Kontakt eingeräumt, diesen aber als einvernehmlich bezeichnet. weiter lesen: http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/808ypcg-anhoerung-us-zivi...

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US-Gericht spricht Strauss-Kahn Immunität ab

(ttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,830790,00.html, außerdem ist das nur ein erstinstanzliches Urteil) - angesichts dessen, was sich die Sexpartnerin DSKs bisher an "Reputation" bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit aufgebaut hat (und der Fakten, z.B. der Gebrauch der Schlüsselkarte), stehen ihre Chancen so schlecht, dass eine Klage wohl nur im (Publicity-) Interesse ihrer Anwälte ist:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,830795,00.html (Interview mit Edward Epstein über die Hotelaffäre)

Ich finde es dagegen merkwürdig, dass Meldungen von Ende Februar als aktuelle Entwicklung dargestellt werden.

Aus dem Spiegelinterview: "Man sollte ihn nicht unterschätzen: Ich gehe davon aus, dass in einem halben Jahr alle juristischen Verfahren gegen ihn vom Tisch sein werden, auch die französischen Vorwürfe wegen Prostitutierten-Partys. Dann wird Strauss-Kahn zumindest in der globalen Wirtschaftselite wieder eine führende Rolle spielen". Wie kann es sein, dass im halben Jahr alles vom Tisch sein soll ? Wozu gibt es denn diese Verfahren, wenn man schon weis , dass anscheinend alles Lügen sind. (Publicity-) Interesse und Verdienst ihrer Anwälte ???????? Dominique Strauss-Kahn kann einem Zivilprozess wegen der Vergewaltigungsvorwürfe in den USA nicht entkommen: Strauss-Kahns Anwälte werfen Diallo vor, es nur auf die finanzielle Entschädigung abgesehen zu haben. Sie machten geltend, dass ihr Mandant als IWF-Chef wie andere hohe Beamte internationaler Organisationen sowie Diplomaten Immunität genossen habe und daher nicht zivilrechtlich belangt werden könne. http://www.stern.de/politik/ausland/sex-affaere-strauss-kahn-muss-sich-u...

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Sehr geehrter Prof. Müller und andere Leser,

obwohl die folgenden Hilferufe nicht direkt zu dem Thema passen, möchte ich sie trotzdem posten.

Was können Opfer sexueller Gewalt bzw. deren Angehörige tun oder wo können Opfer und deren Angehörige Hilfe bekommen ?

Wenn ein Opfer und deren Angehörige zwar Anzeigen tätigt, das Opfer zwar bei der Kripo und dem LKA alles schildert und Kommissare sagen, dass es sexueller Missbrauch war und dem Opfer Adressen gibt von Opferhilfestellen , aber das Opfer aufgrund von Angst und einer schwerster chronifizierten Traumfolgenkrankheit und schwersten Ichstörungen keine Strafverfolgung will bzw. keine deckungsgleichen Anzeigen gemacht hat und vom Täter gezwungen wurde auch Anzeigen zurückzunehmen, wo gibt es Hilfe, wenn das Opfer immer wieder in der Psychiatrie mit starken Psychopharmaka landet, die auch Nebenwirkungen hervorrufen.

Obwohl man sich als Angehörige wünscht, dass Täter zu Rechenschaft gezogen werden, hilft in den meisten Fällen, außer ein bisschen Genugtuung, eine Verurteilung dem Opfer nicht, die bei dingfest gemachten Tätern meistens nur zu kleinen Geldstrafen oder Bewährung führen.

Immer wiederkehrende monatliche Krankenhauskosten dürften ein Vielfaches sein.

Für Staatsanwälte und einem leitenden Staatsanwalt nach Beschwerde gibt es keinen Grund psychiatrische / psychologische Gutachten erstellen zu lassen, obwohl nach den sexuellen Taten ein einjähriger angstmachender nötigender, beleidigender Brief- und E- Mailterror stattfand und dann eine schwere Erstmanifestation einer Psychose festgestellt wurde.

Zitat einer Staatsanwältin: „Das ist noch kein Stalking“

Zitat des leitenden Staatsanwalt nach Beschwerde: „Briefe brauchen nicht gelesen werden“

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Sie sagen doch selbst, dass die Person Hilfe in der Psychiatrie bekommt. Was Briefe etc betrifft: Anwalt mit Zivilrechterfahrung einschalten, Unterlassungserklärung erwirken, bei Erfolg muss die Gegenseite zahlen. Sie können es aber auch wie Polizeikommissarin Ariane Friedrich machen: das Zeug veröffentlichen und irgendjemand ohne Rechtsgrundlage an den Pranger stellen.

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Es hat extrem lange gedauert bis das Opfer zu einem Zivilrechtanwalt ging und der Anwalt ein Kontaktverbot erwirkt hat.

Da war schon alles schon zu spät und die Krankheit hat sich manifestiert und der Täter hat sein Ziel erreicht, das Opfer restlos kaputtzumachen.

Eine Heilung ist anscheinend nicht mehr möglich.

Eine Unterlassungserklärung hatte der Anwalt, den eine Sektenberatung vorschlug, nicht vorgeschlagen. Dass der Täter auf seinen fundamentalistischen religiösen hetzenden Seiten viele Menschen und Institutionen beleidigt, interessiert auch keine Staatsanwaltschaft, da anscheinend jeder beleidigte Mensch selber tätig werden muß.

Den Fall habe ich aus Verzweiflung auch ohne Rechtsgrundlage
ins Netz gestellt und selber eine Unterlassungklage am Hals gehabt, die mit einem Vergleich endete .

Aber wenigsten sind etliche aus der Führung der Sekte ausgetreten und in drei Zeitungen wurde daraufhingewiesen, dass der Leiter und Täter der Sekte abscheuliche Dinge getan hat.

Zwischendurch habe ich immer wieder das LKA um Hilfe gebeten, den Briefterror und E- Mailterror zu unterbinden.

Die haben mich ausgelacht.

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Weiteres Zitat des leitenden Oberstaatsanwaltes: " Ich bin nicht befugt E-Mails zu unterbinden ."

Das bedeutet für mich psychische Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung, die es anscheinend nicht gibt.

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Was mich an dieser Diskussion immer wundert und bisweilen verärgert ist der Umstand, dass die Mähr der "objektivste Behörde der Welt", ob aus Gründen der Unwissenheit oder aus Absicht das Originalzitat von Franz von Liszt in das genaue Gegenteil verkehrt:

"Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzips, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung, in gleicher Weise Entlastungs- wie Belastungsmomente zu prüfen, durch das ihm eingeräumte Recht, Rechtsmittel zugunsten des Beschuldigten einzulegen, u.s.w. könnte ein bloßer Civiljurist zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt. Ein Blick in das Gesetz reicht aber aus, um diese Entgleisung als solche zu erkennen. Es genügt der Hinweis auf § 147 GVG: 'Die Beamten der Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen." Vortrag im Berliner Anwaltsverein am 23. März 1901, DJZ 1901, S. 179-182 (180)

 

Aus seinen Worten wird ganz klar deutlich, dass nur ein "bloßer Civiljurist" sich zu dieser "Annahme verleiten" lässt und, dass ein Blick in das Gesetz "diese Entgleisung als solche" erkennen lässt. Die Diskussion ist somit bloßes Schattenboxen!

 

 

 

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http://www.handelsblatt.com/politik/international/vergewaltigung-erneute-vorwuerfe-gegen-strauss-kahn/6656164.html sehr seltsam. Erneute Vorwürfe gegen Strauss-Kahn 21.05.2012, 14:02 UhrGegen Ex-IWF-Chef Strauss-Kahn wird wegen Verdacht auf Vergewaltigung ermittelt. Er soll laut Staatsanwaltschaft gewalttätig gegen Prostituierte geworden sein. Der 63-Jährige erklärte, er habe keine Gewalt angewendet. In der Affäre um einen Callgirl-Ring wächst der Druck auf den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn: Die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille ordnete am Montag Vorermittlungen gegen den 63-Jährigen wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Vergewaltigung an.

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Der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn darf sich nun doch in Interviews zu der Callgirl-Affäre äußern, wegen der gegen ihn ermittelt wird. Ein Berufungsgericht im nordfranzösischen Douai hob am Mittwochabend das Verbot auf, sich in den Medien zu äußern, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. „Wir sind sehr zufrieden, dass diese Verletzung der Grundrechte aufgehoben wurde“, sagte Strauss-Kahns Anwältin Frédérique Baulieu. Auch in anderen Punkten werde die Justiz ihre Einschätzung revidieren.

http://www.focus.de/panorama/welt/verbot-fuer-ex-iwf-chef-aufgehoben-str...

Da darf man gespannt sein wie die Medien das aufgreifen und daran kräftig verdienen.

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@Enttäuscht von den Behörden:

Normalerweise ist die Erstattung einer Strafanzeige (auch wenn sich deren tatsächliche Grundlage  später nicht nachweisen lässt) als Wahrnehmung bererchtigter Interessen anzusehen und dürfte für sich genommen auch keine Schadenersatzforderungen begründen. Allerdings muss hier berücksichtigt werden, dass die Beklagte gelogen hat, um den Vergewaltigungsvorwurf zu untermauern. Diese Lügen sind nachweisbar, nicht zuletzt durch das Eingeständnis der Beklagten. Insofern ist die Klage Kachelmanns wohl nicht ganz aussichtslos. 

Prof. Dr. Müller,

vielen Dank für den Kommentar.

Das mit der Lüge ist mir leider nicht bekannt.

Ich frage mich , wann wird es endlich Rechtsfrieden geben.

Weshalb wurde nicht untersucht, ob ein psychischer Schaden bei der Ex-Geliebten vorliegt. Viele echte Sexualopfer können nie mehr arbeiten und leben von Harz 4 und schrecken von juristischer hoch belastenden Gerichtsverhandlungen ab.
Warum interessieren sich die Behörden nie für die lebenslangen psychischen Folgen ? Das ist fast schlimmer als Mord für Familienangehörige, weil traumatische Folgeerkrankungen anscheinend nie heilbar sind.

http://www.focus.de/panorama/welt/nach-vergewaltigungsprozess-kachelmann...

"Angeklagte spricht von „Horror“
Für die 39-jährige Radiomoderatorin ist ein neuerlicher Prozess laut ihrem Anwalt Manfred Zipper eine „Horrorvorstellung“. Zipper sagte „Bunte“, seine Mandantin sei zwar „mittlerweile einigermaßen gefasst, aber nach wie vor in Therapie“. Sie befürchte, dass Kachelmann „immer neue, höhere Forderungen an sie stellt, wenn er erst mal mit dieser Klage durchkommt“. Er sei jedoch davon überzeugt, dass die Zivilklage keine Aussicht auf Erfolg habe".

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Enttäuscht von den Behörden schrieb:

Das mit der Lüge ist mir leider nicht bekannt.

Siehe z.B. hier:
http://www.news.de/medien/855152277/ex-geliebte-verstrickte-sich-in-lueg...

Enttäuscht von den Behörden schrieb:
Weshalb wurde nicht untersucht, ob ein psychischer Schaden bei der Ex-Geliebten vorliegt. Viele echte Sexualopfer können nie mehr arbeiten und leben von Harz 4 und schrecken von juristischer hoch belastenden Gerichtsverhandlungen ab.

Meines wissens wurde die Dame untersucht. Ist aber egal:

Es gibt aber auch Leute wo der psychische Schaden erst ist, und dann wird aufgrund dessen was erfunden. Siehe der Fall den Schwenn kürzlich verhandelt hat.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksAr...

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