Emmely auf Französisch

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 10.07.2011

 

Der vor kurzem mit einer Entscheidung des BAG (BAG 10.6.2010, NJW 2011, 167 mit Anm. Stoffels, NJW 2011, 118) abgeschlossene Rechtsstreit um die Kündigung einer Supermarktkassiererin, namens Emmely, ist noch in guter Erinnerung, da kommen Meldungen aus Frankreich, die aufhorchen lassen. Für großes Aufsehen hat dort der Fall eines 59—jährigen Angestellten der Warenhauskette Monoprix gesorgt. Ihm war gekündigt worden, weil er aus einem Müllcontainer mehrere Melonen und Salatköpfe mit nach Hause genommen hatte. Doch nun hat das Unternehmen sich dem öffentlichen Druck gebeugt - und nahm die Kündigungsdrohung zurück. Der Mann werde nur einen Tag ohne Lohn freigestellt, weil er gegen die Vorschriften verstoßen habe, teilte das Unternehmen mit. Weitere Strafen werde es nicht geben. Monoprix begründete das Verbot, abgelaufene Ware aus Abfallcontainern mitzunehmen, mit dem Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Die Kündigung des sechsfachen Vaters aus Marseille hatte in Frankreich für Empörung gesorgt. Die pro-kommunistische Gewerkschaft CGT kritisierte die Reaktion der Firma als "völlig unverhältnismäßig" und sprach von einem Skandal. Der Mann arbeitet seit acht Jahren für Monoprix und soll in zwei Jahren in Rente gehen.

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