Loveparade 2010 – ein Jahr danach: Staatsanwaltliche Bewertung von Januar 2011 sickert durch

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 12.07.2011

Die hier im Blog so intensiv diskutierte tödliche Massenturbulenz bei der Loveparade 2010 Duisburg erregt kurz vor dem Jahrestag am 24.07. erneut auch allgemeine Aufmerksamkeit.

Zum einen hat gestern der Duisburger OB Sauerland einige Worte der Entschuldigung geäußert, allerdings eingeschränkt durch die explizite Bezugnahme und Einschränkung auf seine „moralische Verantwortung“. Ich kann verstehen, dass das bei Betroffenen und Duisburger Bürgern eher Kopfschütteln hervorruft. Die Erklärung kommt sehr spät. Und der Begriff „moralische Verantwortung“ ist ebenso unbestimmt wie die Folgen daraus.

Dass Herr Sauerland nach den Ermittlungsergebnissen  der Staatsanwaltschaft voraussichtlich nicht strafrechtlich verantwortlich ist, ergibt sich aus einem staatsanwaltlichen „Einleitungsvermerk“ vom Januar 2011, auf 452 Seiten eine Art Zwischenergebnis der Ermittlungen samt rechtlichen Bewertungen.

Seit Wochen wird im Landtag von NRW darüber diskutiert, ob man den interessierten Abgeordneten diesen staatsanwaltlichen Vermerk vom Januar zur Verfügung stellen kann. Die Opposition im Landtag hatte das vehement gefordert – zuletzt wollte die Regierung einigen Abgeordneten die Einsicht gestatten, ihnen anschließend aber einen „Maulkorb“ für die inhaltliche Diskussion anlegen. Aber eine solche Geheimhaltung erscheint  mittlerweile kaum noch nachvollziehbar, denn derweil ist der Vermerk der Staatsanwalt auf breiter Basis durchgesickert (neudeutsch „geleakt“), und seine Inhalte werden seit Mai auf dem halböffentlichen Markt verbreitet, beginnend mit dem „Spiegel“, der daraus eine Titelgeschichte zimmerte (dazu hier im Blog).

Mittlerweile liegt der Bericht offenbar einer ganzen Reihe von Journalisten vor, am Montag berichtete Tagesthemen daraus, und auch ich habe inzwischen eine Kopie.

Aus einer zu frühen Bekanntgabe vorläufiger staatsanwaltlicher Ermittlungsergebnisse und deren rechtlicher Bewertung darf weder eine Störung der Ermittlungen resultieren noch eine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten der  Beschuldigten, für die ja die Unschuldsvermutung gilt. Für die Ermittlungen kann etwa die Gefahr bestehen, dass sich weitere Zeugen in ihren potentiellen Aussagen abstimmen, wenn sie den derzeitigen Ermittlungsstand sowie andere Zeugenaussagen, die dort zitiert werden, kennen. Jedoch halte ich diese Gefahr sechs Monate nach der Anfertigung des Vermerks für nur noch eingeschränkt gegeben. Mittlerweile werden sicherlich weitere Zeugen gehört worden sein, und ob die rechtliche Bewertung noch dem heutigen Stand entspricht, ist fraglich. Die Namen einiger der Beschuldigten werden zudem unabhängig von diesem Einleitungsvermerk seit Wochen in der Öffentlichkeit diskutiert.

Trotzdem sollte man bei der Veröffentlichung von Einzelheiten aus dem Vermerk sehr vorsichtig sein, um keine der betreffenden Gefahren zu schüren.

Zum Inhalt:

Der staatsanwaltliche Vermerk von Januar bietet in der Gesamtschau für diejenigen, die sich seit Ende Juli 2010 mit der Thematik beschäftigen, wenig Überraschendes. Diejenigen Ursachenzusammenhänge, die die Staatsanwaltschaft nach ihren sehr aufwändigen Ermittlungen für relevant hält, wurden auch hier (und auf anderen Internet-Plattformen) schon  identifiziert: Die schon von der Kapazität her unzureichende, deshalb gefährliche Planung der Ein- und Ausgangssituation im Sicherheitskonzept des Veranstalters, die Nichteinhaltung von Auflagen der Genehmigung (fehlende Lautsprecher, Barrierefreiheit der Rampe, fehlende Ordner), die unzureichende, ja in Teilen chaotische Reaktionsweise am Veranstaltungstag. Natürlich enthält der Vermerk dann auch die Benennung von individuellen Beschuldigten und ihren jeweiligen Beiträgen – etwas, was hier im Beck-Blog Blog ja bislang weitgehend ausgespart blieb.  

Dennoch sind einige Abweichungen in der tatsächlichen und rechtlichen Bewertung schon bemerkenswert. Und diese können hier auch unter Beachtung der oben genannten Einschränkungen diskutiert werden:

Z. B. zur Frage der formellen Rechtswidrigkeit der Genehmigung – speziell, ob ein Einvernehmen mit den Sicherheitsbehörden, v.a. der Polizei, hergestellt wurde

Z. B. zur Frage der materiellen Rechtswidrigkeit der Genehmigung – speziell, ob die untere Baubehörde das Sicherheitskonzept eigenständig hätte prüfen müssen und ob diese Prüfung fehlerhaft erfolgte bzw. rechtswidrig unterblieb.

Z. B. zur Frage, ob die Einrichtung von Sperren in den Tunnels und auf der Rampe eine strafrechtliche Verantwortung der Polizei begründen kann.

Z.B. zur Frage, wann genau die Polizei das Ruder hätte übernehmen müssen und ob sie dies zu spät getan hat.

Letztlich unbefriedigend bleibt die Aufklärung hinsichtlich eines Polizeibeamten, der angeblich auf der Westseite verfügt haben soll, die Eingänge zu öffnen, zu einem Zeitpunkt, als dies zur unmittelbaren Verschärfung der Enge auf der Rampe führen musste – die StA konnte ihn offenbar (bis Januar 2011) nicht ermitteln.

Ebenso unbefriedigend bleiben die Ermittlungen zu dem durch einen Bauzaun abgedeckten defekten Kanaldeckel – möglicherweise unmittelbarer Auslöser des tödlichen „Menschenknäuels“ vor der Treppe. Hier gibt es zwar einige Hinweise, aber noch kein echtes Ermittlungsergebnis hinsichtlich einer Verantwortlichkeit.

Es bleibt also ungeachtet des Einleitungsvermerks noch einiges zu erörtern an dieser Stelle. Die inzwischen sehr unübersichtlich gewordene Diskussion von Mai 2011 habe ich nun geschlossen. Ich bitte alle Kommentatoren, nun hier weiter zu diskutieren.

 

Hier die Links zu den früheren Diskussionen hier im Beck-Blog in umgekehrter Chronologie:

Mai 2011 (1100 Kommentare, ca. 7500 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade 2010 Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur

Großen Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

 

Aktueller Diskussionsstrang  hier im Blog

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246 Kommentare

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@ alle

Ein weiterer Aspekt erscheint mir nach wie vor unbefriedigend geklärt. Die Frage nach der erlaubten max. Personenzahl auf dem V.gelände. 250.000 nur auf der Partyarea, oder 250.000 dort nebst Tunnel und Rampe ab Schleusen? Danke!

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 #97 NurIch

Sie kommen wie gerufen, danke!

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... meiner Meinung nach müsste die "erlaubte" Gesamtteilnehmerzahl von 250.000 Personen den gesamten Veranstaltungsraum, also das Gelände ab den Einlassstellen des Veranstalters umfassen. Somit wären die beiden Tunnelhälften und die Rampe mit beinhaltet.

Anders kann es eigentlich nicht sein, da der Veranstalter ja nur an seinen Einlassstellen  die Möglichkeit hat, den Zustrom von Teilnehmern zu regulieren bzw. bei Erreichen der Höchsstteilnehmerzahl zu unterbinden.

Soweit zumindest die Theorie ...

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@ ein Polizist

sorry  ich dachte  der Direktlink

funktioniert.

http://blog.beck.de/2011/05/16/loveparade-2010-zehn-monate-danach-neue-e...

Kommentar 8

vom 9.6.2011

"Den Ermittlungen zufolge hätte aber die ärztliche Versorgung fünf Minuten früher beginnen können, wenn der Fahrer sofort seine Leitstelle vom Notfall verständigt hätte"

http://www.teachsam.de/pro/pro_ges/pro_ges_p_1_txt_3.htm

Noch strenger sind die Anforderungen an Personen, die gegenüber dem Hilfsbedürftigen eine "Garantenstellung" innehaben. Ihnen obliegt eine gesteigerte, über die normale Beistandspflicht hinausgehende Handlungspflicht. "Garanten" im strafrechtlichen Sinne sind zum Beispiel 

Unfallverursacher gegenüber einem durch den Unfall Verletzten.

Wer trotz einer solchen Garantenpflicht dem Hilfsbedürftigen nicht beisteht, setzt sich nicht allein dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323 c StGB aus. Er läuft vielmehr Gefahr, wegen Körperverletzung oder – wenn der Verletzte stirbt – sogar wegen eines Tötungsdeliktes belangt zu werden. Die Juristen sprechen hier von einem "Begehen durch Unterlassen" (unechtes Unterlassungsdelikt). Hierfür sieht das Gesetz weit härtere Strafen vor als für die unterlassene Hilfeleistung eines Unbeteiligten ohne eine solche Garantenstellung. Für das Unterlassungsdelikt eines "Garanten" gilt im Grundsatz der gleiche Strafrahmen wie für ein Begehungsdelikt (wenn auch mit der Möglichkeit einer gewissen Strafmilderung). Wer somit als "Garant" einem Verletzten schuldhaft keine Hilfe leistet, geht ein besonders hohes strafrechtliches Risiko ein.

Rechtsgrundlage für die weitgehende Gleichstellung des schuldhaften Untätigbleibens mit aktivem Tun ist § 13 StGB. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar,

"wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ... wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht".

Die Wendung "rechtlich dafür einzustehen hat" meint dasselbe wie die oben erwähnte "Garantenpflicht".
 Weitere Voraussetzung für die Strafbarkeit nach dieser strengen Vorschrift ist, dass durch das Eingreifen des "Garanten" der Schaden nachweislich hätte abgewendet werden können.

 

kennen sie denn ?

“Ein Anwalt telegrafiert seinem Mandanten: “Die Gerechtigkeit hat gesiegt!”
Der Mandant telegrafiert zurück: “Sofort Berufung!”

Probleme werden nicht mehr gelöst,
sondern nur der rhetorische Aufwand beim Schönlügen des Skandalösen.

 

mfffffggggg

 

 

 

 

 

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Nochmal aus dem wichtigen Beitrag #24 von Julius:

ÖKOTEC Fire & Risk

Brandschutzkonzept
Nr 10-0281

Gesamtbeurteilung 22.07.2010

C 15 Feuerwehrplan Din 14095
..,,
Ein eigener Feuerwehrplan nach Din 14095 ist deshalb in Abstimmung mit der Feuerwehr nicht erforderlich.

mit wem wurde das abgestimmt ?

C 16.8 Flucht und Rettungspläne

nicht erforderlich

Diese Pläne sind gesetzlich vorgeschrieben (siehe SBauVO) , die Feuerwehr darf nicht eigenmächtig die Nichteinhaltung von Gesetzen erklären. Die Flucht-und Rettungspläne sind baurechtlich vorgeschrieben. Das offensichtliche Fehlen dieser Pläne (fehlender Aushang) hatte ich bereits in der Analyse auf Docunews erwähnt. http://docunews.org/loveparade/analyse/loveparade-eine-illegale-veransta... Hier noch ein Ausschnitt aus meiner Analyse: "Die Abneigung von Polizei und Feuerwehr gegenüber rechtzeitigen Evakuierungen ist sicherlich auch darauf zurück zu führen, dass durchführbare Ablaufpläne für Evakuierungen mit klaren Absprachen und Aufgabenverteilungen fast nie existieren. Auch bei der Loveparade ist die eigentliche Veranstaltung nicht abgebrochen worden mit der Behauptung, eine gesamte Evakuierung hätte die Rettungsarbeiten behindert."
Wenn ich darauf hin nochmal den Beitrag #48 des Polizisten lese, fällt mir folgendes auf: die gestellten Fragen der Polizei sind richtig. Man muss dann aber auch auf Antworten drängen und deutlich und bei Ausbleiben vernehmlich eine Ablehnung erklären. Ein rückwirkender Hinweis auf Bedenken, die man früher erklärt hat. reicht nicht aus. Das Prozedere von Sitzungen mit Tagesordnungen und der Abfrage, ob die Punkte aus der letzten Sitzung tatsächlich gekärt sind, ist Standard.

 

 

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@ Meister ...

 

... mag sein, jetzt sind wir aber eventuell wieder inhaltlich bei meinem Beitrag #97 ...

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@ Ein Polizist, Beitrag #101

Nochmals: ein fehlendes Einverständnis der Polizei hat zur Folge, dass keine Genehmigung erteilt werden darf. Diese Möglichkeit ist zwar Ultima Ratio, aber ein hervorragendes Druckmittel, um für sicher geplante Veranstaltungen zu sorgen. Es gibt auch derzeit keine Gesetzesinitiatve zur SBauVO, weil es da in dieser Hinsicht nichts mehr zu verbessern gibt.

 

Die SBauVO NRW wie auch die MVSTättVO sind bei Versammlungsstätten in der Formulierung deutlich an Fußballstadien angelehnt. Dies hat den Grund, dass die MVStättVO auf Betreiben des DFB und der FIFA entstanden sind. Eine Durchführung der Fußball-WM 2006 ohne eine Überarbeitung der VStättVO von 1972 wäre aufgrund der FIFA-Statuten aus Sicherheitsgründen nicht möglich gewesen. Insbesondere die ELA mit Vorrangschaltung für die Polizei wie auch die bauliche Integration des Lagezentrum der Polizei incl. Videoüberwachung waren unabdingbar. Hier hat die FIFA aus den Ereignissen z.B. im Heyselstadion gelernt. http://en.wikipedia.org/wiki/Heysel_Stadium_disaster  Wie auch bei anderen Katastrophen war auffällig, dass die Maßnahmen der Polizei zu den Todesfällen beigetragen haben (die initialen Auslöser war die Polizei nicht!). http://en.wikipedia.org/wiki/Hillsborough_disaster Tatsächliche Angriffe auf die Polizei zusammen mit dem Missverständniss, um ihr Leben kämpfende Besucher wollten die Polizei "angreifen" zusammen mit einer Verachtung des "Mob" haben dazu geführt, dass die Polizei weder rechtzeitig evakuiert noch die Rettungswege freigegeben hat, sondern sinnwidrig mit Polizeiketten gegen die zu Recht flüchtende Menge gekämpft hat .

Vor diesem Hintergrund ist dringend erforderlich, dass die Polizei endlich die dringend benötigte Kompetenz erwirbt, um Planungen von Großveranstaltungen sicher beurteilen zu können. Intern benötigt die Polizei Rückendeckung und Courage, um ungenügende Planungen deutlich benennen und deutlich (schriftliche Urkunde!) abzulehnen und ein Bauamt deutlich zur Nichtgenehmigung aufzufordern. Und die Polizei muss endlich ihr Funk-Kommunikationsproblem lösen.

Es wäre z.B. hervorragend gewesen, wenn wenigstens die Polizei erkannt hätte, dass auch die Feuerwehr nicht (gesetzeswidrig!) auf Rettungswege und Rettungswegpläne verzichten kann. Die Bevölkerung erwartet, dass die Sicherheitsbehörden (auch die Polizei) Veranstaltungen kontrollieren und bei Mängeln eingreifen, anstatt mit Nichtzuständigkeit und Inkompetenz zu argumentieren. Die gesetzlichen Grundlagen sind da, der Gesetzgeber hat sogar schon Ordnungswidrigkeitstatbestände definiert. Und wenn regelmäßig kontrolliert und geahndet würde, würde die Polizei auch nicht mehr mit derartig wahnsinnigen Planungen eines Veranstalters konfrontiert...

 

 

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Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

@ Ein Polizist, Beitrag #101

Nochmals: ein fehlendes Einverständnis der Polizei hat zur Folge, dass keine Genehmigung erteilt werden darf. Diese Möglichkeit ist zwar Ultima Ratio, aber ein hervorragendes Druckmittel, um für sicher geplante Veranstaltungen zu sorgen. Es gibt auch derzeit keine Gesetzesinitiatve zur SBauVO, weil es da in dieser Hinsicht nichts mehr zu verbessern gibt.

 

richtig.

Dumm nur, wenn die Ordnungs- und/oder Baubehörde dennoch genehmigen.

Dann sind  nämlich der Polizei die Hände gebunden und sie kann so eine Veranstaltung nicht verhindern oder stoppen, wie die StA Duisburg monatelang und seitenweise sauber herausgearbeitet hat.

Sie darf dann gute Miene zum bösen Spiel machen und wird genötigt, die Kastanien für die Versager von Veranstalter und Genehmigungsbehörde aus dem Feuer zu holen.

 

Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Die SBauVO NRW wie auch die MVSTättVO sind bei Versammlungsstätten in der Formulierung deutlich an Fußballstadien angelehnt. Dies hat den Grund, dass die MVStättVO auf Betreiben des DFB und der FIFA entstanden sind. Eine Durchführung der Fußball-WM 2006 ohne eine Überarbeitung der VStättVO von 1972 wäre aufgrund der FIFA-Statuten aus Sicherheitsgründen nicht möglich gewesen. Insbesondere die ELA mit Vorrangschaltung für die Polizei wie auch die bauliche Integration des Lagezentrum der Polizei incl. Videoüberwachung waren unabdingbar. Hier hat die FIFA aus den Ereignissen z.B. im Heyselstadion gelernt. http://en.wikipedia.org/wiki/Heysel_Stadium_disaster  Wie auch bei anderen Katastrophen war auffällig, dass die Maßnahmen der Polizei zu den Todesfällen beigetragen haben (die initialen Auslöser war die Polizei nicht!). http://en.wikipedia.org/wiki/Hillsborough_disaster Tatsächliche Angriffe auf die Polizei zusammen mit dem Missverständniss, um ihr Leben kämpfende Besucher wollten die Polizei "angreifen" zusammen mit einer Verachtung des "Mob" haben dazu geführt, dass die Polizei weder rechtzeitig evakuiert noch die Rettungswege freigegeben hat, sondern sinnwidrig mit Polizeiketten gegen die zu Recht flüchtende Menge gekämpft hat .

Vor diesem Hintergrund ist dringend erforderlich, dass die Polizei endlich die dringend benötigte Kompetenz erwirbt, um Planungen von Großveranstaltungen sicher beurteilen zu können. Intern benötigt die Polizei Rückendeckung und Courage, um ungenügende Planungen deutlich benennen und deutlich (schriftliche Urkunde!) abzulehnen und ein Bauamt deutlich zur Nichtgenehmigung aufzufordern. Und die Polizei muss endlich ihr Funk-Kommunikationsproblem lösen.

Es wäre z.B. hervorragend gewesen, wenn wenigstens die Polizei erkannt hätte, dass auch die Feuerwehr nicht (gesetzeswidrig!) auf Rettungswege und Rettungswegpläne verzichten kann. Die Bevölkerung erwartet, dass die Sicherheitsbehörden (auch die Polizei) Veranstaltungen kontrollieren und bei Mängeln eingreifen, anstatt mit Nichtzuständigkeit und Inkompetenz zu argumentieren. Die gesetzlichen Grundlagen sind da, der Gesetzgeber hat sogar schon Ordnungswidrigkeitstatbestände definiert. Und wenn regelmäßig kontrolliert und geahndet würde, würde die Polizei auch nicht mehr mit derartig wahnsinnigen Planungen eines Veranstalters konfrontiert...

 

Alle Ihre schönen Forderungen in Richtung Polizei wären obsolet, wenn die Meister der Veranstaltungstechnik ihre Aufgaben ernst nähmen und ordentlich ausführen würden sowie die Genehmigungsbehörden den Mist, den die Veranstalter abliefern, nicht genehmigen würden.

 

Die Polizei ist nicht die Kontroll-Instanz für die Ordnungsbehörde und erst recht nicht Ausputzer für die Versäumnisse und Fehlleistungen der Meister für Veranstaltungstechnik.

 

 

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# 102 Jolie

In fact that would be the only solution: Den Haag

Denn in Duisburg sind aufs Übelste internationale Menschenrechte verletzt worden und was mich so schockt ist auch die Tatsache, dass, wenn überhaupt "bestraft" wird, diese auf Bewährung ausgesetzt werden und ein bisschen Strafgeld, heißt, der Staat verdient auch noch daran, dass Menschen leichtfertig umgebracht werden (wenn man es mal sarkastisch formuliert! Da darf man sich nicht wundern, wenn in Deutschland Zynismus und Sarkasmus herrschen!

Ich würde gerne wissen, warum Eigentumsdelikte und Fußballwettskandale mit Freiheitsstrafen OHNE Bewährung ausgesetzt werden und die fahrlässige oder gar billigende Tötung bzw. Verletzungen Tsusender nicht? Da ein Ordnungsbehördenchef und ein stellvertretender Polizeipräsident das vor allem alles wissen, weil sie nämlich Juristen sind, brauchten sie nur noch eine Rechnung aufstellen, die das Risiko, welches sie eingingen "abwog". Da kann man mal dieses Risiko eingehen, wenn man sich z.B. #97 (NurIch) veranschaulicht, was auch voll und ganz stimmt.

 

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#106 Meister f.V.

" Tatsächliche Angriffe auf die Polizei zusammen mit dem Missverständniss, um ihr Leben kämpfende Besucher wollten die Polizei "angreifen" zusammen mit einer Verachtung des "Mob" haben dazu geführt, dass die Polizei weder rechtzeitig evakuiert noch die Rettungswege freigegeben hat, sondern sinnwidrig mit Polizeiketten gegen die zu Recht flüchtende Menge gekämpft hat . Tatsächliche Angriffe auf die Polizei zusammen mit dem Missverständniss, um ihr Leben kämpfende Besucher wollten die Polizei "angreifen" zusammen mit einer Verachtung des "Mob" haben dazu geführt, dass die Polizei weder rechtzeitig evakuiert noch die Rettungswege freigegeben hat, sondern sinnwidrig mit Polizeiketten gegen die zu Recht flüchtende Menge gekämpft hat ."

 

Hallo, woher wissen Sie das/woraus schließen? Es ist so verdammt richtig, was Sie sagen!

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#24 julius, #104 M.f.V.

 

"ÖKOTEC Fire & Risk

Brandschutzkonzept
Nr 10-0281

Gesamtbeurteilung 22.07.2010

C 15 Feuerwehrplan Din 14095
..,,
Ein eigener Feuerwehrplan nach Din 14095 ist deshalb in Abstimmung mit der Feuerwehr nicht erforderlich.

mit wem wurde das abgestimmt ?

C 16.8 Flucht und Rettungspläne

nicht erforderlich"

 

Weshalb sah Jaspers den nicht als erforderlich an? Danke!

 

#104 M.f.V.

" Auch bei der Loveparade ist die eigentliche Veranstaltung nicht abgebrochen worden mit der Behauptung, eine gesamte Evakuierung hätte die Rettungsarbeiten behindert."

 

Wo steht das bitte?
 

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@ Felix Licht

 

Der Beitrag #108 entspricht aber nicht den Tatsachen! Die Polizeiketten wurden zu einer Zeit eingerichtet, als die Panik noch nicht begonnen hatte und die Besucher auf das Gelände (mit dem verstopften Zugang am Kopf der Rampe) wollten. Ist es wirklich sinnwidrig, Menschen aufhalten zu wollen, wenn man absehen kann, dass sie nicht dorthin gelangen können, wo sie hinwollen?

Man mag darüber streiten oder unterschiedlicher Auffassung sein, ob die Polizeiketten "richitg" waren, ob sie die Entstehung der Katastrophe möglicherweise auch begünstigt haben, aber sie als völlig sinnfrei oder gar als Ursache für die Panik darzustellen ist meiner Ansicht nach falsch!

Wohin hätte die Polizei denn die Menschen evakuieren sollen? Aus dem Bereich am Fuß der Rampe gab es keinen Ausweg (mal abgesehen von der Treppe, dem Container und den Lichtmasten). Ein fataler Fehler der Planung also.

Jetzt denen, die unter den uns jetzt bekannten Voraussetzungen noch retten wollten, was zu retten war die Schuld in die Schuhe zu schieben finde ich moralisch verwerflich, denn die Polizisten vor Ort sind selber unvorhergesehen in diese Situation gekommen, mussten innerhalb von kürzerster Zeit gravierende Entscheidungen treffen, hatten kaum Informationen, konnten nicht abwägen und in Ruhe "mal überlegen". Dass dort die Wahrscheinlichkeit größer ist, falsche Entscheidungen zu treffen, als in einer Situation ohne Zeitdruck (wie zum Beispiel in einer Vorbereitungsphase von mehr als einem Jahr) sollte jedem klar sein.

Die hauptursächlichen Fehler liegen für mich nach wie vor klar in der Vorbereitung. Hier hat man sehenden Auges Menschen in eine (räumlich-faktisch) ausweglose Situation geschickt und darauf vertraut, dass alles (wie immer) irgendwie gut gehen würde ...

 

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@Ein Polizist:

Sie schreiben:

Und dass die Stadt Duisburg die LoPa auch ohne "Einvernehmen" genehmigt hätte, darf man wohl als sicher ansehen; immerhin hat sie ja genau das (lt. StA) tatsächlich gemacht.

Und dann:

Hätte er nicht, denn die Polizei hat an der Stelle kein Veto-Recht. Punkt.

Schließlich:

Nichts gegen unseren Gastgeber und nichts für Ungut, aber da halte ich mich lieber an das Ergebnis der verwaltungsrechtlichen Prüfung des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft, die sich dabei auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes stützt.

Ich denke, da verbrigt sich ein eklatanter Widerspruch in Ihrer Argumentation, der darauf zurückzuführen ist, dass Sie die fundamentale Unterscheidung zwischen Sollen und Sein, zwischen Recht und Tatsachen übergehen.

Zum Sollen (Rechtliche Seite):

Wenn es um die Frage geht, ob ein Veto-Recht besteht, geht es um die rechtliche Interpretation dessen, was im Gesetz steht. Danach ist ein Einvernehmen u.a. der Polizei mit dem Sicherheitskonzept der Veranstaltung erforderlich. Das bedeutet: Wenn es fehlt, dann ist die Veranstaltungsgenehmigung rechtswidrig. Von der Rechtsfolge her entspricht dies einem Veto. Rechtlich interpretiert die Staatsanwaltschaft das Fehlen des Einvernehmens genau so: Als ein Veto. Die Veranstaltung war laut StA u.a. rechtswidrig , weil die Polizei kein Einvernehmen erklärte. Eigentlich ist das noch mehr als ein Veto-Recht - die Polizei brauchte nach Ansicht der StA nur passiv bleiben und hat damit schon die Rechtmäßigkeit der Veranstaltung gehindert: Weil sie aktiv und ausdrücklich kein Einvernehmen erklärt habe, sei die Veranstaltung rechtswidrig genehmigt worden.
Ihre Äußerung "hat an der Stelle kein Veto-Recht. Punkt" widerspricht offenbar der staatsanwaltlichen Auffassung. Natürlich könnte man das im Gesetz noch deutlicher ausdrücken. Ich wundere mich aber sehr darüber, wenn Sie sich etwa mit der gewerkschaftlichen Forderung identifizieren: Gerade Sie haben doch hier mehrfach argumentiert, die Polizei könne fachlich gar nicht kompetent beurteilen, ob eine solche Veranstaltung sicher durchgeführt werden könne. Und weil Sie den Einwand der Unzuständigkeit mehrfach vorgebracht haben, frage ich Sie: Wie kann denn eine Polizeigewerkschaft ernsthaft ein Veto-Recht für etwas fordern, wofür die Polizei (laut Ihren Äußerungen jedenfalls) gar nicht zuständig und gar nicht fachlich kompetent ist?

Meine Interpretation: Mit der Forderung nach dem Veto-Recht wird nur abgelenkt davon, dass dies (durch die Voraussetzung des "Einvernehmens") eigentlich schon besteht. Nur deshalb können wir uns überhaupt nur sinnvoll darüber streiten, ob die Interpretation der StA ("kein Einvernehmen der Polizei") richtig ist oder nicht. Meine These (insofern übereinstimmend mit der StA): Natürlich hätte die Polizei rechtlich  intervenieren können. Sie können das gern bestreiten mit "Punkt" und auch mit dem "Argument", ich hätte keine Ahnung vom Verwaltungsrecht.  Aber Sie müssen trotzdem wissen, dass nicht etwa ich, sondern Sie gegen die StA argumentieren, wenn Sie dem Einvernehmen im Gesetz keine besondere Bedeutung beimessen.
 

Zum Sein (tatsächliche Seite):

Die Frage, was die Stadt Duisburg unternommen hätte, wenn die Polizei tatsächlich ausdrücklich ihr Einvernehmen verweigert hätte, ist natürlich eine hypothetische Frage, denn dieses ausdrückliche Verweigern des Einvernehmens hat ja nun leider nicht stattgefunden, nach meiner Auffassung hat die Polizei durch ihr Verhalten sogar konkludent Einvernehmen erklärt (insofern weiche ich von der StA ab).

Zumindest aber sähen wir jetzt klarer was die Verantwortung angeht, wenn sich ein höherer Polizeivertreter oder gar der Innenminister eindeutig dazu bekannt hätte - die spätere Erklärung der Unzuständigkeit wäre dann sicherlcih in der Öffentlichkeit noch weniger gut angekommen. Dass sich die Stadt Duisburg über ein solch klares polizeiliches Bekenntnis ("Nein, das ist zu unsicher") hinweggesetzt hätte (mit den entspr. Folgen in der Öffentlichkeit), wage ich zu bezweifeln.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Zum Sein (tatsächliche Seite):

Die Frage, was die Stadt Duisburg unternommen hätte, wenn die Polizei tatsächlich ausdrücklich ihr Einvernehmen verweigert hätte, ist natürlich eine hypothetische Frage, denn dieses ausdrückliche Verweigern des Einvernehmens hat ja nun leider nicht stattgefunden, nach meiner Auffassung hat die Polizei durch ihr Verhalten sogar konkludent Einvernehmen erklärt (insofern weiche ich von der StA ab).

Zumindest aber sähen wir jetzt klarer was die Verantwortung angeht, wenn sich ein höherer Polizeivertreter oder gar der Innenminister eindeutig dazu bekannt hätte - die spätere Erklärung der Unzuständigkeit wäre dann sicherlcih in der Öffentlichkeit noch weniger gut angekommen. Dass sich die Stadt Duisburg über ein solch klares polizeiliches Bekenntnis ("Nein, das ist zu unsicher") hinweggesetzt hätte (mit den entspr. Folgen in der Öffentlichkeit), wage ich zu bezweifeln.


Das sehe ich ähnlich. Eine öffentlich werdende äusserung der Polizei führt meistens zu Reaktionen.
Das hat die vergleichsweise Intervention von Cebin gezeigt.
Aber auch in Dortmund waren die drastisch formulierten Bedenken der Polizei ein entscheidender Faktor für die Absage.

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lothar evers schrieb:

Das sehe ich ähnlich. Eine öffentlich werdende äusserung der Polizei führt meistens zu Reaktionen.

Das hat die vergleichsweise Intervention von Cebin gezeigt.
Aber auch in Dortmund waren die drastisch formulierten Bedenken der Polizei ein entscheidender Faktor für die Absage.

Und, wie sahen die Reaktionen aus? Gab es eine öffentliche Gegenrede des Innenministers Wolf zu der öffentlichen Kritik am ehemaligen Polizeipräsidenten?  Mir ist davon nichts bekannt.

Wie seitens der Politik mit den von PP Cebin vorgetragenen Bedenken umgegangen wurde, ist doch im Gegenteil eher ein Zeichen dafür, wie viel die politisch Verantwortlichen in Duisburg und im Land auf die Meinung der Polizei gegeben haben - nichts.

Welche drastisch formulierten Bedenken der Polizei Bochum (!?) meinen Sie? Sind die öffentlich geworden?

 

Gruß

Klaus M.

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Klaus M schrieb:

Und, wie sahen die Reaktionen aus? Gab es eine öffentliche Gegenrede des Innenministers Wolf zu der öffentlichen Kritik am ehemaligen Polizeipräsidenten?  Mir ist davon nichts bekannt.

Der hat den CDU Brief einfach nicht beantwortet, also die Ohren auf Durchzug gsetellt. Wohl um Herrn Mahlberg erst gar keine Bühne zu bieten.

Klaus M schrieb:

Wie seitens der Politik mit den von PP Cebin vorgetragenen Bedenken umgegangen wurde, ist doch im Gegenteil eher ein Zeichen dafür, wie viel die politisch Verantwortlichen in Duisburg und im Land auf die Meinung der Polizei gegeben haben - nichts.


So wild hatte Cebin gar nicht kritisiert. Der Text lautete (vollständig):
"Duisburg - 06.02.2009 - 15:03 - Ein Vertreter der Polizei hat zuletzt im Herbst 2008 an einer Sitzung des Arbeitskreises „Loveparade“ teilgenommen. Seinerzeit ist über mögliche Örtlichkeiten für eine solch große Veranstaltung diskutiert worden. In Duisburg eine Veranstaltungsfläche für 500.000 oder gar mehr Menschen zu finden, inklusive eines geordneten An- und Abreiseverkehrs, ist allerdings nicht einfach. Der Polizei ist über diesen Stand hinaus keine aktuelle Entwicklung bekannt. Eine Veranstaltung dieser Größenordnung hätte auch einen entsprechend großen Polizeieinsatz zur Folge."
 

Klaus M schrieb:
Welche drastisch formulierten Bedenken der Polizei Bochum (!?) meinen Sie? Sind die öffentlich geworden?

Drastischer als Cebin hatte sich Bochums Polizeipräsident Werner in einem offenen Brief geäussert:

"Es reicht

Was denken sich eigentlich Politiker und Journalisten, die die Metropole Ruhr als Monstranz ihrer Popularität vor sich hertragen, wenn es um die Verantwortung derer geht, die als Amtsträger für die Folgen ihres Handelns persönlich haften? Die mit ihrem Tun die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten haben? Die die Enge des Veranstaltungsraumes und die Disfunktionalität der Zu- und Abfahrtströme kennen, die wissen, dass es schon in Dortmund diesbezüglich heikle Situationen gegeben hat? Die wissen, dass ein Großteil der bis zu 1,5 Millionen jungen Teilnehmer erheblich unter Alkohol und Drogen stehen wird und die sich die Auswirkungen einer Panik unter so vielen Menschen unter solchen Umständen auf so engem Raum unverblendet von Wichtigtuerei vorstellen können? Alles nur unerhebliche Opfer für die Metropole Ruhr?

Eine Metropole, die als solche überhaupt keine verantwortlich Handelnden kennt, weil die Politik dafür keine Voraussetzungen geschaffen hat. Wer manifeste Sicherheitsbedenken so wenig ernst nimmt, obwohl sie offenkundig sind, sollte sich von Verantwortung fernhalten, statt auf die einzuprügeln, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sich ihr stellen. Wir wissen ja alle, dass es dieselben Menschen sind, die beispielsweise bei Kernkraft oder Gentechnologie genau wissen, dass alles, was geschehen kann auch geschehen wird und die, wenn es geschehen ist als erste pharisäerhaft auf die verantwortungslosen Verantwortungsträger zeigen, denen es dann auf der Anklagebank wenig hilft über die Metropole Ruhr zu schwadronieren. Denen werden dann die objektiven Fakten und ihr Wissen und Wollen vorgehalten, sonst nichts, weil Verantwortung so geht. Zu Recht, als ständige Erinnerung, körperliche Unversehrtheit und Leben anvertrauter Menschen so gut wie möglich zu schützen, auch wenn der Spaßfaktor auf der Strecke bleibt. Überleben ist wichtiger..."
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,708598,00.html

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lothar evers schrieb:

Der hat den CDU Brief einfach nicht beantwortet, also die Ohren auf Durchzug gsetellt. Wohl um Herrn Mahlberg erst gar keine Bühne zu bieten.

Um ihm keine Bühne zu bieten, ist die eine Möglichkeit; weil man von Sicherheitsbedenken nichts wissen wollte, ist die andere. Nach der Absage in Bochum und der politischen Großwetterlage tendiere ich eher zur zweiten Möglichkeit.

Herr Engel war doch bei Ihrem Treffen am 23.07. Der hat doch sicher einen guten Draht zu seinem Parteikollegen Wolf. Hat er sich zu dessen Rolle mal irgendwie geäußert? Ich finde es erstaunlich, dass der ehemalige Innenminister seit etwa einem Jahr komplett abgetaucht ist und sich dazu noch überhaupt nicht geäußert hat.

 

lothar evers schrieb:

So wild hatte Cebin gar nicht kritisiert. Der Text lautete (vollständig):

...

 

Es reichte aber, um zu einer "schweren Bürde" zu werden.

Ich sehe das ja auch zwiespältig.  Ich bin ja mir durchaus im Klaren darüber, dass die Polizei durch die Herstellung einer Öffentlichkeit Druck auf die Verantwortlichen in Stadt und Land hätte ausüben können. Das darf ein Polizeibeamter aber nicht ohne weiteres. Der hat sich mit seinen Bedenken an seine Vorgesetzten zu wenden - an die Presse gehen darf er nicht.

 

lothar evers schrieb:

Drastischer als Cebin hatte sich Bochums Polizeipräsident Werner in einem offenen Brief geäussert:

"Es reicht...

Der Offene Brief wurde erst etwa eine Woche nach der Absage verfasst und veröffentlich. Es ist also nicht so, dass seitens der Polizei die Sicherheitsbedenken vorher in die Öffentlichkeit getragen wurden, um Druck auf die Entscheidungsträger aufzubauen. Der Brief wurde aufgrund der Reaktionen, die nach der Absage aus Politik und Medien auf OBin und Polizeipräsidenten einprasselten, erstellt.

 

Gruß

Klaus M

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Klaus M schrieb:

Der Offene Brief wurde erst etwa eine Woche nach der Absage verfasst und veröffentlich. Es ist also nicht so, dass seitens der Polizei die Sicherheitsbedenken vorher in die Öffentlichkeit getragen wurden, um Druck auf die Entscheidungsträger aufzubauen. Der Brief wurde aufgrund der Reaktionen, die nach der Absage aus Politik und Medien auf OBin und Polizeipräsidenten einprasselten, erstellt.

Da hatte man zwischen Politik und Polizei im Vorfeld einen Konsens gefunden. 
Aber: auch in der Vorabstimmung finden wir so deutliche Worte nicht, und schlimmer:
man findet einen Konsens die Veranstaltung durchzuführen. Sie sogar nach der Entdeckung um 14:00, dass es keine ELA gibt, weiterzuführen.

Dieses völlig unterschiedliche agieren von Polizei(führung) muss man doch näher untersuchen und zu erklären versuchen.

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Henning Ernst Müller schrieb:

@Ein Polizist:

Sie schreiben:

Und dass die Stadt Duisburg die LoPa auch ohne "Einvernehmen" genehmigt hätte, darf man wohl als sicher ansehen; immerhin hat sie ja genau das (lt. StA) tatsächlich gemacht.

Und dann:

Hätte er nicht, denn die Polizei hat an der Stelle kein Veto-Recht. Punkt.

Schließlich:

Nichts gegen unseren Gastgeber und nichts für Ungut, aber da halte ich mich lieber an das Ergebnis der verwaltungsrechtlichen Prüfung des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft, die sich dabei auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes stützt.

Ich denke, da verbrigt sich ein eklatanter Widerspruch in Ihrer Argumentation, der darauf zurückzuführen ist, dass Sie die fundamentale Unterscheidung zwischen Sollen und Sein, zwischen Recht und Tatsachen übergehen.

Zum Sollen (Rechtliche Seite):

Wenn es um die Frage geht, ob ein Veto-Recht besteht, geht es um die rechtliche Interpretation dessen, was im Gesetz steht. Danach ist ein Einvernehmen u.a. der Polizei mit dem Sicherheitskonzept der Veranstaltung erforderlich. Das bedeutet: Wenn es fehlt, dann ist die Veranstaltungsgenehmigung rechtswidrig. Von der Rechtsfolge her entspricht dies einem Veto.

 

Sehe ich (und wohl auch die StA) nicht so, denn das nicht hergestellte "Einvernehmen" führt nicht zur "Nichtigkeit" des Verwaltungsaktes, sondern "nur" zur formalen  Rechtswidrigkeit. Womit der Polizei die Hände gebunden waren, bzw. keine weiteren Sorgfaltspflichten daraus erwuchsen.

Ein Veto (lateinisch veto „ich verbiete“) ist das Einlegen eines Einspruches, das innerhalb eines formell definierten Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann.

 

Wurde die Entscheidung von Ordnungsbehörde / Baubehörde zur Genehmigung der Veranstaltung durch das nicht hergestellte Einvernehmen mit Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst etwa aufgeschoben oder gar blockiert? Die Genehmigung(en) wurde(n), zwar formell rechtswidrig, wirksam und bindend erteilt. Konnte dies die Polizei mit einem "Einspruch" verbieten?

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich wundere mich aber sehr darüber, wenn Sie sich etwa mit der gewerkschaftlichen Forderung identifizieren:

Wie kommen Sie auf das schmale Brett, ich würde mich mit der gewerkschaftlichen Forderung nachen einem ausdrücklichen "Veto-Recht" identifizieren? Ich habe diese Forderung nach einem "Recht" lediglich als Indiz dafür herangezogen, dass ein solches Recht nicht existiert.

 

Ich bin, ganz im Gegenteil, gegen zusätzliche Pflichten und Zuständigkeiten für die Polizei, weil ich die bestehenden Rechtsvorschriften durchaus für ausreichend halte. Immerhin ist es vom Gesetzgeber, aus historisch guten Gründen, so gewollt, dass es eine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Ordnungsbehörde und Polizei gibt.

Henning Ernst Müller schrieb:
Gerade Sie haben doch hier mehrfach argumentiert, die Polizei könne fachlich gar nicht kompetent beurteilen, ob eine solche Veranstaltung sicher durchgeführt werden könne. Und weil Sie den Einwand der Unzuständigkeit mehrfach vorgebracht haben, frage ich Sie: Wie kann denn eine Polizeigewerkschaft ernsthaft ein Veto-Recht für etwas fordern, wofür die Polizei (laut Ihren Äußerungen jedenfalls) gar nicht zuständig und gar nicht fachlich kompetent ist?

siehe oben

 

Henning Ernst Müller schrieb:
Meine Interpretation: Mit der Forderung nach dem Veto-Recht wird nur abgelenkt davon, dass dies (durch die Voraussetzung des "Einvernehmens") eigentlich schon besteht. Nur deshalb können wir uns überhaupt nur sinnvoll darüber streiten, ob die Interpretation der StA ("kein Einvernehmen der Polizei") richtig ist oder nicht. Meine These (insofern übereinstimmend mit der StA): Natürlich hätte die Polizei rechtlich  intervenieren können. Sie können das gern bestreiten mit "Punkt" und auch mit dem "Argument", ich hätte keine Ahnung vom Verwaltungsrecht. 

 

Aber, aber, Herr Professor!

1. habe ich nicht und nirgends behauptet, Sie hätten "keine Ahnung vom Verwaltungsrecht" und

2. sind das Ihre eigenen Worte: "Disclaimer: Ich bin kein Verwaltungsrechtsexperte, aber das sind ja die Staatsanwälte auch nicht."

 

Henning Ernst Müller schrieb:
Aber Sie müssen trotzdem wissen, dass nicht etwa ich, sondern Sie gegen die StA argumentieren, wenn Sie dem Einvernehmen im Gesetz keine besondere Bedeutung beimessen.

Ich gehe durchaus konform mit der Bewertung der StA, dass vermeintlich "konkludentes Handeln" nicht ausreichend ist, die Formalie "Einvernehmen" zu erfüllen.

 

Und nach wie vor bin ich der Ansicht, dass die formale Forderung nach dem Herstellen eines (qualitativ nicht näher beschriebenen) "Einvernehmens" kein dediziertes, der Polizei dezidiertes, explizites Veto-Recht darstellt.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Zum Sein (tatsächliche Seite):

Die Frage, was die Stadt Duisburg unternommen hätte, wenn die Polizei tatsächlich ausdrücklich ihr Einvernehmen verweigert hätte, ist natürlich eine hypothetische Frage, denn dieses ausdrückliche Verweigern des Einvernehmens hat ja nun leider nicht stattgefunden, nach meiner Auffassung hat die Polizei durch ihr Verhalten sogar konkludent Einvernehmen erklärt (insofern weiche ich von der StA ab).

Wie bereits erwähnt, halte ich es auch nicht für abwegig, dass seitens der Polizei das "Einvernehmen" auf der Grundlage der positiven Prüfung durch die Fachfirmen und dem Experten Schreckenberg erklärt worden wäre unter der Maßgabe, dass die zugesagten Maßnahmen (Ordner, ELA etc.) eingehalten werden.

Aber der Volljurist Wolfgang Rabe hat, warum auch immer,  darauf verzichtet, sich das "Einvernehmen" von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizeien ausdrücklich versichern zu lassen.

 

Da wir beim "Sein" (tatsächliche Seite) sind:

Ich halte das Nicht-Äußern von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei auf Rabes Frage im Tenor "Hat etwa hier noch einer Bedenken, dann möge er jetzt vortreten und sie äußern oder für immer schweigen" keineswegs für eine stillschweigende Willenserklärung pro "Einvernehmen", aus der der redliche Empfänger auf einen Rechtsbindungswillen schließen durfte.

 

Auch halte ich Rabe nicht (mehr) für einen "redlichen Empfänger", nach all dem, was über sein Handeln und Verhalten in der Planungs- und Genehmigungsphase  bekannt geworden ist.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Zumindest aber sähen wir jetzt klarer was die Verantwortung angeht, wenn sich ein höherer Polizeivertreter oder gar der Innenminister eindeutig dazu bekannt hätte - die spätere Erklärung der Unzuständigkeit wäre dann sicherlcih in der Öffentlichkeit noch weniger gut angekommen. Dass sich die Stadt Duisburg über ein solch klares polizeiliches Bekenntnis ("Nein, das ist zu unsicher") hinweggesetzt hätte (mit den entspr. Folgen in der Öffentlichkeit), wage ich zu bezweifeln.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sie kennen den offenen Brief des ehem. Bochumer Polizeipräsidenten mit seinem Hinweis auf die öffentliche und veröffentlichte Reaktionen auf die Absage aus Sicherheitsgründen?

Ich bin heute mehr denn je davon überzeugt, dass die Stadt Duisburg dennoch genehmigt hätte. Wahrscheinlich hätte sie im Innenministerium interveniert, das pro Forma die Konzepte nebst Gutachten sowohl in Abteilung 4 (Polizei) als auch 7 (nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr) hätte prüfen lassen, um dann den "Persilschein" auszustellen.

 

BTW: Wissen wir eigentlich, ob das nicht so oder so ähnlich tatsächlich gelaufen ist??

 

 

 

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Ein Polizist schrieb:

Sie kennen den offenen Brief des ehem. Bochumer Polizeipräsidenten mit seinem Hinweis auf die öffentliche und veröffentlichte Reaktionen auf die Absage aus Sicherheitsgründen?

Ich bin heute mehr denn je davon überzeugt, dass die Stadt Duisburg dennoch genehmigt hätte. Wahrscheinlich hätte sie im Innenministerium interveniert, das pro Forma die Konzepte nebst Gutachten sowohl in Abteilung 4 (Polizei) als auch 7 (nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr) hätte prüfen lassen, um dann den "Persilschein" auszustellen.

Der Konjunktiv führt nicht weiter.
Fakt ist, dass die Polizei in Duisburg öffentlich deutliche Worte im Vorfeld der Veranstaltung gefunden hat. Der Brief liesse sich mit den aufgeführten Problemen, Beinahe Katastrophe in Dortmund, unzureichendes Zu- und Abwegekonzept, Gefahr einer Panik fast Kompleztt auf Duisburg anwenden.

Können wir davon ausgehen, dass der Bochumer Brief in der Polizei bekannt war.
Warum ist etwas vergleichbares in Duisburg nie entstanden.
Liegt es an individuellem Mut bzw. Feigheit?
Machten die Duisburger Strukturen eine solche Deutrlichkeit seitens der Polizei schwierieger.
Ist ein Grund vielleicht die besondere Übergangssituation in der Leitung mit von Schmeling, der aus eigenen Karriereambitionen nicht anecken will?

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#113 KlausM

 

"Und, wie sahen die Reaktionen aus? Gab es eine öffentliche Gegenrede des Innenministers Wolf zu der öffentlichen Kritik am ehemaligen Polizeipräsidenten?  Mir ist davon nichts bekannt."

 

Genau! Die Reaktion war nämlich wie folgt: Wolf kontaktierte auf Veranlassung eines kleinen Duisburger CDU-Fuzzis Cebin und fragte ihn, ob er nicht Lust habe vorzeitig in Rente zu gehen, er bezahlte ihm auch den Urlaub auf Mallorca.

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Felix Licht schrieb:
Genau! Die Reaktion war nämlich wie folgt: Wolf kontaktierte auf Veranlassung eines kleinen Duisburger CDU-Fuzzis Cebin und fragte ihn, ob er nicht Lust habe vorzeitig in Rente zu gehen, er bezahlte ihm auch den Urlaub auf Mallorca.

Das nenne ich grosszügig.
DER WESTEN schreibt nur über einen "Grossen Bahnhof" im Huckinger Steinhof, ohne "Mallorca Ticket" und ohne "frühzeitig".
Cebin hat andere Ziele:
"ldie Höhenwege in den Alpen, die Gipfel der Dolomiten."
Und die RP widmet sich liebevol Ihrem zweiten Argument:
"Einen Tag nach seinem 65. Geburtstag feierten am Mittwoch Kollegen und Freunde den Polizeipräsidenten Rolf Cebin und entließen ihn in den Ruhestand, den er zum Ende des Monats Mai antreten wird"

Gibt es die für die zwei von Ihnen ermittelten (und von den Zeitungen geleugneten) Details eine Quelle?

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@ Ein Polizist #115

Wir sind uns fast einig. Es ist der unangenehme Job der Polizei, immer dann zum Einsatz zu kommen, wenn andere Fehler machen oder kriminell handeln. Wenn alles in Ordnung ist, werden Sie nicht gerufen.

Wenn ein Bauamt oder eine Ordnungsbehörde rechtswidrig eine Veranstaltung genehmigt, wird es am Ende die Polizei richten müssen. Und leider kann man sich offensichtlich nicht immer darauf verlassen, dass diese Behörden korrekt und gesetzeskonform arbeiten. 

Und wenn ein technischer Leiter einer Veranstaltung (wie  bei der Loveparade) grob fahrlässig (und meiner Meinung nach mit Billigung von Todesopfern) Besucher in Lebensgefahr bringt, dann wird das jetzt folgende Urteil hoffentlich für Abschreckung sorgen. Eine korrekt geplante und durchgeführte Loveparade in Duisburg hätte mehr Geld und Arbeit gekostet. Die Absicht hinter der Schlamperei war eine Gewinnmaximierung - der Marketingeffekt für den Veranstalter sollte so billig wie möglich erreicht werden. Trotzdem: auch hier war die Polizei wieder die letzte Rettung. Bei allen verbesserungswürdigen Pannen, Fehlleistungen und Fehleinschätzungen haben die Polizeibeamten vor Ort geholfen. Man hätte sich gewünscht sie hätten besser helfen können.

Das Vorgehen des Veranstalters, insbesondere des technischen Leiters bezeichne ich - juristisch offensichtlich nicht korrekt - als vorsätzlich. Gerade der technische Leiter musste wissen, was er tat und tat es trotzdem.

Nehmen Sie kriminelle Veranstaltungsplanungen kriminelle Genehmigungen und kriminelle Durchführungen doch einfach wahr wie jedes andere Tötungsdelikt (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung) oder Körperverletzungen. Es gibt Täter, es gibt die Delikte und am Ende gibt es die Polizei, die zum Schutze der Opfer eingreift und später als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft ermittelt. Recht lässt sich halt ohne Sanktionen nicht durchsetzen.

 

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@Lothar Evers

Da hatte man zwischen Politik und Polizei im Vorfeld einen Konsens gefunden. 

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http://de.wikipedia.org/wiki/Mitglied_des_Landtages

Aufgabe der Mitglieder des Landtages ist die Gesetzgebung auf Landesebene und die Kontrolle der Landesregierung. In den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin nehmen sie zusätzlich kommunalpolitische Aufgaben wahr. Landtagsabgeordnete genießen wie Bundestagsabgeordnete parlamentarische Immunität und Indemnität. Sie unterliegen der Strafverfolgung also nur dann, wenn der jeweilige Landtag die Immunität aufgehoben hat. Wegen einer Abstimmung oder Äußerung, die sie im Landtag, in einem seiner Ausschüsse, in einer Fraktion oder sonst in Ausübung ihres Mandates getan haben, dürfen sie nicht gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder anderweitig außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden.

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gerichtlich oder dienstlich verfolgt .

dürfen aber die untergeordneten Beamten werden.

das sollten sie nicht vergessen wenn sie den Wünschen ihrer Dienstherren Folge leisten.

 

mfffffgggg 

 

 

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#117 Lothar Evers

Weshalb hätte Mahlberg Wolf kontaktieren sollen, um den über dessen "Fehltritte" inkl. Vetogefahr bzgl. LoPa zu informieren, wenn Cebin sowieso ganz normal und fristgerecht in Pension gegangen wäre, offensichtlich Ihrer Ansicht nach? Wir wissen es gab diesen Brief. Wir wissen, dass zunächst keine Nachfolgerin feststand. Wir wissen, es gibt diese erst seit September 2010. Wir sollten uns fragen: ist es normal, dass eine Stadt, die eine (solche) "LoPa" ausrichtet, über 5 Monate keinen PP hat und eine (solche) "LoPA" mit einem Stellvertreter ausrichtet, der 1. Volljurist ist, 2. keine Polizeilaufbahn durchgemacht hat und 3. zu Rabes Senf nur genickt hat? Das mit dem gesponsorten Mallorcaurlaub sollte übrigens Ironie sein.

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Felix Licht schrieb:
 Weshalb hätte Mahlberg Wolf kontaktieren sollen, um den über dessen "Fehltritte" inkl. Vetogefahr bzgl. LoPa zu informieren, wenn Cebin sowieso ganz normal und fristgerecht in Pension gegangen wäre, offensichtlich Ihrer Ansicht nach?

Kontaktiert hat er den eben nicht. Sondern sich mit einem Brandbrief wichtig gemacht. Es ging um PR und Stimmungsmache von Mahlberg, will mir scheinen.

Felix Licht schrieb:
Wir wissen es gab diesen Brief. Wir wissen, dass zunächst keine Nachfolgerin feststand. Wir wissen, es gibt diese erst seit September 2010. Wir sollten uns fragen: ist es normal, dass eine Stadt, die eine (solche) "LoPa" ausrichtet, über 5 Monate keinen PP hat und eine (solche) "LoPA" mit einem Stellvertreter ausrichtet, der 1. Volljurist ist, 2. keine Polizeilaufbahn durchgemacht hat und 3. zu Rabes Senf nur genickt hat? Das mit dem gesponsorten Mallorcaurlaub sollte übrigens Ironie sein.

Dass man erst mal nicht besetzt, scheint mir unter Kostendruck normal.
Aber zu dem Thema müsste es hier berufenere Mitstreiter geben. 

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#116 Lothar Evers

Das wurde natürlich NICHT schriftlich festgehalten. Die offizielle Aktenschei.. ist nicht das, was mündlich verhandelt wurde. Mit Cebin hätte es die LoPa nicht gegeben. Cebin hatte nichts zu verlieren. So ist das, Herr Evers. Cebin wurde in den A.. getreten und basta!

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Felix Licht schrieb:

Das wurde natürlich NICHT schriftlich festgehalten. Die offizielle Aktenschei.. ist nicht das, was mündlich verhandelt wurde. Mit Cebin hätte es die LoPa nicht gegeben. Cebin hatte nichts zu verlieren. So ist das, Herr Evers. Cebin wurde in den A.. getreten und basta!

"Basta" ist immer gut.
Aber gibt es irgendwelche weitere Äusserungen von Cebin zur Loveparade?
Wieso ist denn eine Regelpensionierung mit Festakt und Würdigung ein Arschtritt?
Gerade wenn er nichts zu verlieren gehabt hat, konnte er doch frei agieren. 
Was hat er denn getan?

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 #122 L.E.

"Dieses völlig unterschiedliche agieren von Polizei(führung) muss man doch näher untersuchen und zu erklären versuchen."

Befassen Sie sich mit von Schmeling!

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#116 + 129 L.E.

"Gerade wenn er nichts zu verlieren gehabt hat, konnte er doch frei agieren. "

Genau hier macht sich doch die Intervenierung Wolfs bemerkbar. Sein Austritt war doch nur eine Inszenierung. Was genau im Hintergrund ablief, wees ick ooch nich. Fakt ist, es kann keine Regelpensionierung gewesen sein, nicht zu diesem Zeitpunkt!

Ich kenne den exakten Wortlaut dessen nicht, was R.C. gdesagt hatte, nur so viel ist klar:

1. es gibt in DU def. kein ausreichend großes Gelände

2. gäbe es dieses, müsste die LP mit einem Polizeiuaufgebot besetzt werden, was ein Ding der Unmöglichkeit ist

beides "kommuniziert" s. #116

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Felix Licht schrieb:
Ich kenne den exakten Wortlaut dessen nicht, was R.C. gdesagt hatte, nur so viel ist klar:

Das oben abgedruckte Zitat ist der vollständige Wortlaut der Pressemitteilung.
Mehr war nicht...

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#130 L.E.

Wenn es sich so verhielte, hätte sich Mahlberg nicht an Wolf gewandt! Dem Zitat nach klingt es nicht so als sei die LP in Gefahr gewesen.Daher muss es mehr gegeben haben, was - wie das meiste - schriftlich nicht fixiert worden war.

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Der Bauzaun-Gully-Komplex in der staatsanwaltlichen Betrachtung

Ich möchte kurz referieren, was die Staatsanwaltschaft im Fall des mit einem Bauzaun überdeckten defekten Gullys - richtig wohl:  Kanalschachtabdeckung (und einer gleichzeitig dadurch verdeckten Baumwurzel) bis Januar ermittelt hat.

Zunächst:

Der Sachverhalt wurde meines Wissens von bluemoonsun Anfang September öffentlich gemacht. Sie benennt dies dort als die eigentliche Ursache der Katastrophe. Nach  dieser Darstellung und dieser hier auf loveparade2010doku und den dortigen Videodokumenten lässt sich dafür einiges anführen, nämlich dass es genau an dieser Stelle zu dem dann tödlichen "Menschenknäuel" mit übereinanderliegenden und verkeilten Personen gekommen ist, wobei zumindest viele, wenn nicht alle der Getöteten innerhalb dieses Knäuels ums Leben kamen. Natürlich wäre es nicht dazu gekommen, hätte auf der Rampe mehr Platz zur Verfügung gestanden bzw. hätte ein ordnunsgemäßes Zu- und Abgangskonzept bestanden oder wäre - was wohl die naheliegendste Überlegung ist - diese Veranstaltung aufgrund des unzureichenden Sicherheitskonzepts gar nicht erst genehmigt worden. Aber dennoch: Möglicherweise ist auch diese Stolperfalle eine notwendige Bedingung der späteren Todesfälle - vielleicht wäre es ohne sie - wie anderswo auf der Rampe - nicht zu Stürzen gekommen und das Gedränge wäre zumindest glimpflicher abgelaufen. Anzumerken ist allerdings, dass es auch in anderen Fällen von Massenturbulenzen zu solchen Knäueln und Stürzen gekommen ist, ohne dass dazu Stolperfallen nötig waren.

Die Staatsanwalstcahft hatte jedenfalls Anlass, der Sache nach zu gehen, und dies hat sie auch getan.

Aus dem Einleitungsvermerk lässt sich entnehmen:

a) Offenbar wurden einige der Opfer auf bzw. direkt neben dem Gitter aufgefunden.

b) Zudem befanden sich auf und neben dem Gitter eine große Anzahl von Schuhen.

c) Das "Menschenknäuel" bzw. der "Menschenberg" befand sich auf diesem Gitter zwischen Verkehrsschild und Treppenaufgang.

d) Etliche Zeugen schildern das Menschenknäuel bzw. wie sie darauf geraten sind oder wie sie sich (gerade noch) befreien konnten oder wie sie als Retter den "Menschenberg" wahrnahmen.

e) Eine Zeugin schildert, dass sie mit dem Fuß im Gitter hängengeblieben ist (genaue Zeit wird aber nicht mitgeteilt), ein Zeuge schildert, dass er das Gitter unter den Füßen hatte, aber nicht hängengeblieben ist.

f) Die wichtigste Aussage ist wohl die eines Security-Mitarbeiters, der schildert, dass der Kanalschacht am Anfang der Veranstaltung noch geschlossen gewesen sei, erst später habe er dann bemerkt, dass der Deckel schräg gestanden sei und er habe diese Gefahrenstelle in Absprache mit dem - ohnehin beschuldigten - CM und mit einem Polizei-Verbindungsmann mit dem Bauzaungitter abgedeckt. (Dies muss allerdings vor 13.27 Uhr passiert sein, denn im ersten Film der Kamera 13 ist der liegende Bauzaun bereits zu sehen; frühere Bilder der Kamera 13 wurden von lopavent nicht ins Netz gestellt)

g) Der Polizei-Verbindungsbeamte sagt, er habe erst aus der Presse davon erfahren, am Veranstaltungstag selbst hätte er von Gully/Gitter keine Kenntnis gehabt.

h) Die Kanalschachtabdeckung wurde (bei einem Ortstermin am 8. September) sachverständig untersucht und festgestellt, dass die Beschädigung wohl schon seit längerer Zeit bestanden haben müsse.

i) Das Gitter wurde nicht sichergestellt, da es nachher nicht mehr auffindbar war.

j) Keine der tödlich verletzten Opfer wiesen bei nachträglicher Bewertung der Obduktionsergebnisse Verletzungen auf, die sich dem Gitter zuordnen ließen.

k) Die Baumwurzel findet im Vermerk keine Erwähnung

Insgesamt erwiesen sich demnach die Ermittlungen m. E. als nicht sehr ergiebig, was vielleicht auch der relativ späten Aufmerksamkeit geschuldet ist, die man diesem wichtigen Detail widmete.

Nachdem Anfang September die Gullydeckel/Bauzaun-Affäre öffentlich wurde, wurde sie auch von der Presse aufgenommen und die Staatsanwaltscahft darauf aufmerksam gemacht.

In einem Bericht der RP vom 17.09.2010 heißt es

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Duisburg (...) hat auch noch keine Ermittlungen in diese Richtung aufgenommen. „Sollte an der Sache etwas dran sein, werden wir aber selbstverständlich der Sache nachgehen“, so Oberstaatsanwalt Rolf Haferkamp im Gespräch mit unserer Redaktion.

Die Polizei habe nach der Katastrophe den Unglücksort „genauestens untersucht“. Ein schlecht abgedichteter Gullydeckel soll bei den Untersuchungen nicht aufgefallen sein.

Zu der Angabe von OSta Haferkamp, die "Polizei habe  genauestens untersucht" kann man nur so viel sagen: Es wäre wohl ein gravierendes Versagen der Ermittler, wenn sie einen Ort (immerhin den Tatort!) angeblich "genauestens untersuchen" und dabei den defekten Gully/Kanalschacht nicht entdecken.

Zur strafrechtlichen Bewertung: Ich denke, man wird eine Ursachenbeziehung zwischen den Todesfällen und den Stolperfallen durchaus annehmen können, selbst wenn sich nicht unmittelbar Verletzungen der Todesopfer auf den Bauzaun zurückführen lassen. Denn es ging ja um die Bedeutung als "Stolperfalle", nicht als Verletzungsobjekt. Ordnungskräfte und der CM des Veranstalters konnten einschätzen, dass es an dieser Stelle sehr eng werden würde. Es war unverantwortlich, den Gully-Deckel "nur" mit einem Bauzaun abzudecken. Auch kurzfristig kann man sich andere Schutzvorkehrungen vorstellen z.B. eine Stahlplatte, evtl. ein Fahrzeug. Andererseits lässt sich die Stolperfalle in den Gesamtkomplex "Hindernisse auf der Rampe"  einordnen, die dann insgesamt der sorgfaltswidrigen Vorbereitung durch den Veranstalter zuzuordnen sind. Leider ist die Beweislage wohl wegen der im Detail (bis Januar 2011) unpräzisen Ermuittlungsergebnisse eher weniger aussichtsreich. Ich kann mir vorstellen, dass diese "Ursache" bis zum Hauptverfahren "untergeht".

 

 

 

 

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Der Bauzaun-Gully-Komplex in der staatsanwaltlichen Betrachtung

#Es war unverantwortlich, den Gully-Deckel "nur" mit einem Bauzaun abzudecken. Auch kurzfristig kann man sich andere Schutzvorkehrungen vorstellen z.B. eine Stahlplatte, evtl. ein Fahrzeug. Andererseits lässt sich die Stolperfalle in den Gesamtkomplex "Hindernisse auf der Rampe" einordnen, die dann insgesamt der sorgfaltswidrigen Vorbereitung durch den Veranstalter zuzuordnen sind.

 

 

Begehung des Arbeitsplatzes " Einsatzgebietes"

Einweisung der ORDNER

 UNSICHTBAR DISKRET

Freundlich Distanziert.´

 

eine ganz normale Gehweg-baustellen Absperrung Absicherung.

mit Signallampen für die Nacht #

wie ganz normal in diesem Fall auf Stadtgebiet auch geschehen Währe.

wenn das Ordnungsamt auf diese Stelle in diesem Zustand aufmerksam gemacht worden währe.

warum haben sie das Ordnungsamt nicht um Hilfe gebeten.

an dieser stelle war wer verantwortlich `?

die Baufirma dessen Fahrzeug zuletzt an diesem Platz gestanden hatt.

war es das Fahrzeug das den Kontainer oder die Bauzaüne geliefert hatt. #?

auch das foto von der Baumwurzel dürfte inzwischen bekannt sein.

nur # dass diese Ursachen //// Schikanen((((( so selten zu sehen sind.

auf Computer Simulationen sind sie bis Jetzt noch nicht eingefügt.

immerhin der Container ,

aber "noch" nicht die 2 BOS #toiletten. hinter bewachten Bauzäunen,

die schräg angestellte leiter auf dem Kontainer.

diese Arbeit durfte sich die Staattsanwältschaft schon machen.

auch die animierte Polizeiauto

einfahrt in den hochverdichteten Strom

mitten ins Herz der Turbulentz

dürfte Druckwellen

 PHYSIKALISCHe BILDER produzie#hrt haben.

Wurde festgestellt ob am Kontainer Gitter menschen schwer Verletzt wurden oder an den Lichtmasten.

oder plötzlich stark gegen Bauzaeune gedrückt gequetscht wurden und nochmal nochmal .

gab es am West Eingang bei den Vereinzelungen Schwerverletzte.

können diese sich erinnern wo es geschehen ist.

#####bei den Zeugenaussagen ####möglicherweise.####

verletzte Polizisten.```'???Ordner Sanitäter.

wieviele Polizisten haben sich gefragt was sie hätten anderst machen können????

Beleuchtete Absperrgitter in Signallfarben Plastik. für Tag und Nacht.

haben nur Baufirmen aber nicht die BP ?????

in ihren Manschaftseinsatzswägen

wie sollen auch eine Hundertschaft in != 10 Dienstwägen passen wennn sie solche Dinge dabei hätte.

Wo war der Grill für Samstag nachmittag.
oder

Die Unfallmarkierungs  absperrungsvorrichtung Nacht

 

mfffffggggg´´´´

 

 

 

 

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Henning Ernst Müller schrieb:

Es war unverantwortlich, den Gully-Deckel "nur" mit einem Bauzaun abzudecken. Auch kurzfristig kann man sich andere Schutzvorkehrungen vorstellen z.B. eine Stahlplatte, evtl. ein Fahrzeug. Andererseits lässt sich die Stolperfalle in den Gesamtkomplex "Hindernisse auf der Rampe"  einordnen, die dann insgesamt der sorgfaltswidrigen Vorbereitung durch den Veranstalter zuzuordnen sind. Leider ist die Beweislage wohl wegen der im Detail (bis Januar 2011) unpräzisen Ermittlungsergebnisse eher weniger aussichtsreich. Ich kann mir vorstellen, dass diese "Ursache" bis zum Hauptverfahren "untergeht".

 

Zweifellos war es unverantwortlich, den Gully-Deckel "nur" mit einem Bauzaun abzudecken. Das eigentliche Versäumnis dabei war, dass offenbar niemand vor dem Veranstaltungstag den defekten Gully entdeckt hatte. Diejenigen, die dann den Bauzaun draufgelegt hatten, meinten sicher, etwas Sinnvolles zu tun, denn ohne Bauzaun war der Gully (unter normalen Umständen - also ohne Gedränge) sicher eine größere Gefahr.

Egal ob man nun das Versäumnis (defekten Gully übersehen) oder die vermeintliche Gefahrenprävention (Bauzaun draufgelegt, der erst recht zur Stolperfalle wurde) höher wichtet, erhebt sich für mich die Frage, ob das überhaupt strafrechtlich relevant sein kann.

Im Unterschied zur "Entdeckerin" des Gullydeckels,  bluemoonsun, die die Stolperfalle als eigentliche Ursache des Unglück sieht, schließe ich mich Ihrer Auffassung an, dass Gullydeckel und Bauzaun für sich genommen keine ernsthafte Gefahrenquellen waren - wäre es nicht zu der extremen Menschenverdichtung gekommen, wäre auch nichts passiert.

Würde man den "Gullydeckel-Verantwortlichen" (wer ist das überhaupt?) oder die "Bauzaun-Leger" strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, würde man unterstellen, sie hätten voraussehen können oder gar müssen, dass diese an und für sich geringfügigen Gefahrenquellen zu tödliche Stolperfallen werden. 

Hmm. Hier im Brandenburgischen verunglücken jährlich Dutzende Autofahrer an den zahlreichen Alleebäumen. Bisher ist m.W. noch kein Baumpflanzer deswegen verurteilt worden ...

 

 

 

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Hallo Pilsbierchen,

wie du auf Lopa-Doku selber schreibst, kann ich nur bestätigen, dass du tatsächlich Senf erzeugst, zumindest, was du zu mir schreibst, aber auch der Rest: 

Pilsbierchen schrieb:
Im Unterschied zur "Entdeckerin" des Gullydeckels, bluemoonsun, die die Stolperfalle als eigentliche Ursache des Unglück sieht, schließe ich mich Ihrer Auffassung an, dass Gullydeckel und Bauzaun für sich genommen keine ernsthafte Gefahrenquellen waren - wäre es nicht zu der extremen Menschenverdichtung gekommen, wäre auch nichts passiert.
Ist das jetzt auch so eine absichtlich erzeugte Sprachoptik, wie ich sie auf Doku anspreche? - Wie blöd muss ich denn sein, um zu meinen, dass die Stolperfallen alleine so freischwebend in sich das Knäuel ausgelöst haben können. Wenn ich das annehmen würde, was ich nicht nur an keiner Stelle behauptet, sondern oft genug anders klar dargestellt habe, dann wäre ja alles klar und dann hätte ich hier nirgendwo mehr umständlich und letztlich sinnlos weiterdiskutiert.

Quote:
Zweifellos war es unverantwortlich, den Gully-Deckel "nur" mit einem Bauzaun abzudecken.Das eigentliche Versäumnis dabei war, dass offenbar niemand vor dem Veranstaltungstag den defekten Gully entdeckt hatte. (....) denn ohne Bauzaun war der Gully (unter normalen Umständen - also ohne Gedränge) sicher eine größere Gefahr."
Vielleicht schaust du dir nochmal, oder erstmals meine Bildserei auf Bluemoonsun an und dort besonders Bild 5 + 6 wo deutlich wird, dass die nur halb zugedeckte Baumwurzel gerade wegen des Zauns das eigentliche große und gefährliche Loch verursachte und dafür sorgte, dass anfangs, also bevor großes Gewicht drauf war, der Zaun rundum nicht auf dem Boden auflag und folglich rundum, stärker aber zum Vorfahrtschild und Baumwurzel hin eine gefährliche Stolperfalle war. Genau über dem Wurzelloch lag auch zum Schluss ein(e)Tote(r.

Das wird auch von der STA noch übersehen.
War doch auch klar, - schrieb ich auch schon - dass nach dem ganzen Gewicht des Knäuels das alles platt war und die Baumwurzel wegen der vielen Abfälle von der Polizei trotz guter Ermittlungsfotos übersehen werden konnte.
Erst als ich am 2.9. also vier Wochen später, die Aufnahmen machte, hatte sich die Baumwurzel wieder so aufgerichtet, wie sie vermutlich vorher hochstand und verhinderte, dass der Bauzaun feste am Boden auflag. Eine ziemlich hartnäckige, lang verästelnde Wurzel. Erst viel später scheint 'Never Forget' sie entfernt zu haben. Die hätten sie besser als Indiz drin gelassen. Aber es gibt ja Fotos.

Quote:
"Würde man den "Gullydeckel-Verantwortlichen" (wer ist das überhaupt?) oder die "Bauzaun-Leger" strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, würde man unterstellen, sie hätten voraussehen können oder gar müssen, dass diese an und für sich geringfügigen Gefahrenquellen zu tödliche Stolperfallen werden.
Aber ja können Fachleute für Massenveranstaltungen solche Hindernisse als tödliche Gefahr voraussehen. Und ein Veranstalter hat die Pflicht sie zu beseitigen. Von wegen "..(wer ist das überhaupt?).."

Wer wohl?

Zu der Zuständigkeit wurde, wie ich sehe, schon von Anderen einiges klargestellt, was hier und auf Lopa-Doku auch schon vor langer Zeit diskutiert wurde.

Gruß

Blue

 

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Dear Mr. Prof. Dr. Henning Mueller,
Thank you for your very interesting view and summary of facts around the Gully, and the prosecutors view regarding the Gully/broken sewage lid.

Thinking about the possible conseqences of the valuation ('important' or: 'of minor importance') of the Gully, it comes to my mind it is probably not a real bad thing if the Gully would be "just" an example of the negligent preparation by the Organizer. And not: a direct cause of death.
Of course there is a relation: it can't be denied the Gully was an irresponsibly covered stumbling block. But like you note: there have been other fatal crowd crushes and stampedes, without stumbling blocks.

I would rather like to see the Gully as a part of the total sum of obstacles on the ramp. An example of negligent preparation and bad planning. Other examples are the fenced in streets, and, —well, we all know the list.
An example of the fact that permission for the event should have never been given.

To me it's incomprehensible that a city can allow such an Event with a ‘Sondergenehmigung.’ What is the value of the Law when you start to hand out Sondergenehmigungen?

There is one more thing to the valuation of role of the Gully. What if the Gully would be concidered *the* actual cause of the disaster?

Then most likely a laborer, a worksman would be found soon. He (or she) would be found guilty in court, for having done a sloppy job, thus causing the tragedy. Meanwhile, others can wash their hands of it. They are not to blame, for the Gully can be blamed.

Would that be justice?

Jolievdk schrieb:
What if the Gully would be concidered *the* actual cause of the disaster? Then most likely a laborer, a worksman would be found soon. He (or she) would be found guilty in court, for having done a sloppy job, thus causing the tragedy. Meanwhile, others can wash their hands of it. They are not to blame, for the Gully can be blamed. Would that be justice?

Hi Jolie,

nein, natürlich nicht! Für einige Zeit am Anfang war genau das auch meine Sorge. Inzwischen ist aber klar, dass die Hauptlast bei der hier oben in # 151 von mir beschriebenen Entscheidung zu dem Bauwerk Tunnel-Rampe als alleinigen Ein- und Ausgang liegt. Wie sehr für diese Entscheidung die Berechnungen zurecht gestutzt wurden, darüber haben wir hier breit diskutiert. Meiner Meinung nach ist an diesem Straftatbestand eigentlich nicht mehr zu rütteln. Die Gewichtung liegt m.E. deutlich da.

Und ist es nicht auch so, dass in der Regel das Unternehmen für seine Mitarbeiter gerade steht?  

Eine ausführende  Baufirma, bzw deren Mitarbeiter müssen außerdem nicht die besonderen Erfordernisse für solche tanzenden Großveranstaltungen kennen. Es ist Sache des Veranstalters dies genau in Auftrag zu geben und abschließend möglichst selber, zumindest verläßlich deligiert zu inspizieren.

Angesichts der ganzen Sparmaßnahmen von Seiten Lopavents zugunsten seiner Werbung, kann man getrost davon ausgehen, dass keine besondere Sorgfalt für diesen Bereich verordnet wurde. Und wie ich schon an anderer Stelle sagte, vielleicht hat man diesen Bereich bewusst Dritten anvertraut, die bislang noch nicht in Erscheinung getreten sind. Der Focusfilm lässt ja mit dem Interview von der Begehung am 23. durchblicken, das dieser Bereich zumindest von Lopavent vernachlässigt wurde. Das meiste wurde wohl in die, angeblich weltweit größten Megaboxen investiert. Aber natürlich müsste die Art der Auftragstellung anhand der Verträge belegt werden können.  

Quote:
I would rather like to see the Gully as a part of the total sum of obstacles on the ramp. An example of negligent preparation and bad planning.  ......

Ich meine, es ist zu deutlich, dass das eben nicht der Fall ist. Bei dem Rest der  " total sum of obstacles on the ramp" ist nirgendwo ein Knäuel mit Todesfall entstanden. Das ist doch ein klarer Unterschied. Meinst du nicht?

besten Gruß

Blue

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Dear Blue,

 

Blue schrieb:

 Bei dem Rest der  " total sum of obstacles on the ramp" ist nirgendwo ein Knäuel mit Todesfall entstanden. Das ist doch ein klarer Unterschied. Meinst du nicht?

 

Neen.

;-)

It can be called miracle that the only stampede occured around the stairs. If we look at all the films and all the pictures of the 24th of july, it is clear that there have been many places that were too crowded and dangerous.

See for example this video:

http://www.myspace.com/video/vid/105995563#pm_cmp=vid_OEV_P_P

in wich the crowd is tearing down fences and stumbling over them, en masse.

 

Anything like a fight or other misbehaviour, stress, panic, could have caused a fatal stampede at places like that.

 

My conclusion would rather be that the audience was very well-behaved, very helpfull and patient, than that a fixed Gully would have prevented any stampede from happening.

 

But i am not a Stampede-scientist, so I could be wrong :-)

 

P.S.: Dutch newspapers explained it had to go wrong: if all would have went well around the stairs, around 16:30, there were still too many visitors on the Festival-terrain to either party, or to return home: it had to go wrong somewhere, at some point of the day or night.

 

Besten Gruss,

Jolie

 

 

 

Dear Jolie,

of course is it "a miracle, that the only stampede occured around the stairs"

may be I didn't explain clearly, what I mean: just because of this miracle it is a great difference to the other places, where visitors were able to help each others inspite of the dangers, as is to be seen in the video, you linked. Besides, the situation there is very different. Behind the fence there was free place. Down there was no cm.

 

Just this really confirms that the "Stolperfallen" (gully-Baumwurzel+Bauzaun) at this special place had a special blockading effect.

"Anything like a fight or other misbehaviour, stress, panic, could have caused a fatal stampede at places like that."

Of cours could have(!), but did not, just because "the audience was very well-behaved, very helpfull and patient, " as you say and as I describe on my blog.

And because just the 'Stolperfallen' disabled people to help each other. A lot of witnesses suffered just because oft not beeing able  to help each others at this place in difference to other places, as for instance climbing the container.

"But i am not a Stampede-scientist, so I could be wrong :-)"

..I would say, you need not be an Stampede-scientist to see, what I mean. :-)

" ...... it had to go wrong somewhere, at some point of the day or night."

In this area Tunnel-Rampe it had to go wrong, in other places it could, but did not. I mean, that is the difference and has a bundle of  reasons.

greetings

Blue

 

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"an dieser stelle war wer verantwortlich `?"

"Würde man den "Gullydeckel-Verantwortlichen" (wer ist das überhaupt?)"

 

Womit wir uns wieder im "Niemandsland" befinden...

 

 

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Jetzt denen, die unter den uns jetzt bekannten Voraussetzungen noch retten wollten, was zu retten war die Schuld in die Schuhe zu schieben finde ich moralisch verwerflich, denn die Polizisten vor Ort sind selber unvorhergesehen in diese Situation gekommen, mussten innerhalb von kürzerster Zeit gravierende Entscheidungen treffen, hatten kaum Informationen, konnten nicht abwägen und in Ruhe "mal überlegen". Dass dort die Wahrscheinlichkeit größer ist, falsche Entscheidungen zu treffen, als in einer Situation ohne Zeitdruck (wie zum Beispiel in einer Vorbereitungsphase von mehr als einem Jahr) sollte jedem klar sein.

Die hauptursächlichen Fehler liegen für mich nach wie vor klar in der Vorbereitung. Hier hat man sehenden Auges Menschen in eine (räumlich-faktisch) ausweglose Situation geschickt

 

 

Erleben was verbindet.

 

das nicht wissen und

Orientierungslosigkeit

kosten zuviel Zeit.

diese Komponente Orientierung war zu Kompliziert 

und nicht berechnet ?

 

mfffffggggg

 

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nehmen wir mal an

ein Sannnitähtsauto

Ordnungsamt auto

feuerwehr

inner Zirkel

währe

mit den Trucks um die Häuser gefahren 

bei Stillstand des Convoys fährt er es 

 aber trotzddem als Springer weiter #### um die Strecke 

in den Süden  

zur Südbühne

oder von Nordenkommend über die grosße Ostrampe

oder kleine Westrampe

nach Rampe direkt Tunnelwand gegenüber Werbung

nach Osten Westen`?

in den Tunnel und bis zum Hauptbahnhof.

Rettungswege gassen kontrollieren.

 und hält dadurch dem "schnelleren"

 Vips

und den 

Rettungskräften

Gassen offen.

offene Pickupps ?

 

darf auch Schrittgeschwindigkeit 

oder angepasste Geschwindigkeit  sein.

 

mffffgggg

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Dear Mrs. van der Klis,

 

thank you. Of course that rhetoric question of yours can only be answered: It´s neither a matter of "Sondergenehmigung" [a sort of special allowance as given by the authorities of a state] nor of a "gully" but it´s a matter of fact that honey makes this world go round;-): a special summer in the city Duisburg 2010 incorporated in that overwhelming event Kultur(haupt)stadt, run and supported by ... (please, see above).

 

The shitty issue was/is: The Duisburg LOVE PARADE in 2010 should have never had happened. The very consequences are well-know.

 

As  German history demonstrates, and to sum up:

"Sondergenehmigung" has nothing to do with equality, democracy, separation of power but with her very contrary: totalitarism and "Willkuerherrschaft", and that´s why I fear that gang(sters) who are basically responsable (and, juridically spoken, "guilty") for killed and the hurt humans will, giving this politically, and powerful, setting, never punished at all in contemporary Germany ...

 

Cordially,

 

Richard Albrecht, July 30, 2011

http://wissenschaftsakademie.net

 

 

 

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Dear Mr. Dr. Richard Albrecht,

Thank you for your reply to my -indeed- rhetoric questions, I am grateful you took time to answer.

 

Yes, I am aware of the fact that the City of Duisburg was very eager to host the Loveparade, especcially during the summer of Duisburg - Kulturhauptstadt 2010. And that there has been a lot of political pressure to host the Event, trotz warnings of Police and Fire Department.

 

First, before I visited Duisburg, I had guessed this eagerness to host an Event that large without proper terrain and means for it, was some sort of, wie sagt man das, Hybris, Anmaßung. But when I visited Duisburg last weekend, it was a different Town than I thought it was.

 

Duisburg seemed dark, grey and sad. More like the urban outskirts in France. Hardly anything like pretty towns like Osnabrück or large cities like Frankfurt.

 

Duisburg -in parable- seemed more like a sad teenager, living on an old boat, with just his blind, deaf Grandparents. Begging his Grandparents to host a party on their boat: "Nobody likes me, we are poor, I am teased, laughed at— if we organize a party, they may like me." Party organized, boat sunk, guests died — and the teenager was hated, but he and his grandparents blamed the water for not being able to carry so many guests.

 

I do not know if the contemporary Netherlands know anything like a "Sondergenehmigung." I think all we have is a Noodverordening, but since that is a serious breach of fundamental rights, it is not often enacted. Certainly not at big Events. Well, only to prevent them from happening ;-}

 

On the other hand: the conduct of deceiving the Public is practiced in the Netherlands too. Unfortunatly. An example of it is the Governmental Laboratory that destroyed the film roll that contained pictures of the genocide in Srebrenica, and the questionable role of Dutch soldiers (not) preventing the massacre. Officially the film was messed up by a 'drunk laboratory technician', but years later proved to be destroyed deliberately.

 

Actions, illegal actions, that make the people lose their trust in governments and authorities. A worrisome development.

 

(P.S. any answer in German is perfect, I can read German, but writing German, i make mistakes (too) easily, see: http://www.jolie.nl/weblog/2011-7/Cognaten_en_Louis-van-Gaal-Duits.html -})

Herzliche Gruesse aus Hilversum,

Jolie

zu: Vorarbeiten auf der Rampe

 

Baufahrzeuge können nur von der Stadt (=Wirtschaftsbetriebe) zum Einsatz gekommen sein, da die Abbruch- und Sanierungsfirma, die mit der Herrichtung des "Partygeländes" beauftragt worden war, dort difinitiv nicht vor Ort war. Gut denkbar, dass der bereits morsche, defekte Deckel durch eine Darüberfahrt sich löste. Die Wurzel aber, die muss so wie sie dort lag Jahre alt gewesen sein, kann sich nicht durch Vorarbeiten/Fahrten gelöst haben. DAS gilt es zu untersuchen! Auch im Hinblick natürlich auf unterlassenes Entfernen. Gab es einen Auftrag hierzu an die Wirtschaftsbetriebe der Stadt?

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zu: Zuständigkeit

Eigentlich Lopavent. Die beauftragten die Gütersloher Firma. Die haben dort nicht gearbeitet. Andere aber, wie wir wissen. Das können nur die städtischen Wirtschaftsbetriebe gewesen sein. Daher hätte der Auftrag vom Bauordnungsamt kommen müssen. Inkl. evtl. Kontrollpflicht des Ordnungsamt. Somit also doch kein Niemandsland, sondern lopaventsches Stadtland.

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@Felix Licht,

die Staatsanwaltschaft stellt die Überlegung an, dass der Kanalschacht zum Gelände des Eigentümers gehört und die Verkehrssicherungspflicht grds. bei diesem liege. Dies begründet freilich noch keine strafrechtliche Verantwortung von aurelis-Mitarbeitern.

Im Übrigen haben Sie Recht: die Vorbereitung des Geländes einschließlich der Rampe musste von lopavent erfolgen, die Prüfung seitens des Ordnungsamts. Offenbar haben hier beide Seiten schlampig gearbeitet, wie wir es ja schon an anderer Stelle festgestellt haben.

@julius,

bitte bemühen Sie sich, verständlich zu schreiben - so verstehe ich nur Bahnhof.

@Pilsbierchen, Sie schreiben:

Würde man den "Gullydeckel-Verantwortlichen" (wer ist das überhaupt?) oder die "Bauzaun-Leger" strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, würde man unterstellen, sie hätten voraussehen können oder gar müssen, dass diese an und für sich geringfügigen Gefahrenquellen zu tödliche Stolperfallen werden.

Es ist zunächst aufzuklären, was passiert ist und wer was getan oder unterlassen hat, dann zu prüfen, ob diese Leute die Folgen voraussehen konnten oder mussten. Dabei darf nichts unterstellt werden. Aber schon die Aufklärung zu unterlassen, weil man meint, man würde dann nicht die "wahren Schuldigen" finden, wäre m.E. eine falsche Herangehensweise. Im Übrigen Konsens.

Grüße

Henning Ernst Müller

 

@Blue, Sie schreiben:

 

Wie blöd muss ich denn sein, um zu meinen, dass die Stolperfallen alleine so freischwebend in sich das Knäuel ausgelöst haben können. Wenn ich das annehmen würde, was ich nicht nur an keiner Stelle behauptet, sondern oft genug anders klar dargestellt habe, dann wäre ja alles klar und dann hätte ich hier nirgendwo mehr umständlich und letztlich sinnlos weiterdiskutiert.

Auf Ihrer Website hörte sich das allerdings schon so an, denn dort steht (sinngemäß) unter Nr.9, dass der Gully/Bauzaun/Baumwurzel-Komplex die "wahre Erstursache" sei und man den Ermittlungsaufwand in andere Richtung reduzieren oder ganz einstellen sollte. Später haben Sie mit 9a auch weitere mögliche wahre Ursachen benannt, allerdings sehr inkonkrete kulturelle Hintergründe und damit strafrechtlich kaum verwertbare: Ich denke die Opfer und Angehörigen können wenig bis gar nichts damit anfangen, wenn die eigentliche Ursache eine "gesellschaftliche Befindlichkeit" sein soll. Darüber hinaus soll es dann nach Nr.10 dabei bleiben, dass trotz aller Planungsfehler die "wahre" Ursache dieses "Stolpertrio" sei.

Vielleicht sind Sie ja mittlerweile anderer Auffassung, aber auf Ihrer Website steht es m.E. noch so, wie es Pilsbierchen verstanden hat.

Ich möchte dem entgegnen, was ich schon oben sagte: Es ist naheliegend, diese Stolperfalle als einen Auslöser der Masenturbulenz-Stürze anzusehen. Aber es gibt - denkgesetzlich/logisch auf derselben Ebene - weitere notwendige Ursachen, die offenbar auf Fahrlässigkeiten (falsche Planung, mangelhafte Vorbereitung, mangelnde Überwachung, schlechte Durchführung) zurückgehen. Keineswegs darf man mit den Ermittlungen aufhören, wenn man die Stolperfalle entdeckt hat, die Teil des Komplexes "mangelhafte Vorbereitung" (Lopavent) und möglicherweise auch mangelnde Überwachung (Stadt Duisburg) ist.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Prof.Mueller # 145 schrieb:
Auf Ihrer Website hörte sich das allerdings schon so an, denn dort steht (sinngemäß) unter Nr.9, dass der Gully/Bauzaun/Baumwurzel-Komplex die "wahre Erstursache" sei und man den Ermittlungsaufwand in andere Richtung reduzieren oder ganz einstellen sollte........

Die Texte auf den Bluemoonsunkollagen beziehen sich noch auf den Stand der Dinge, als noch offen war, ob die Massenansammlung im Eingangsbereich normal war, wie man es von Lopas ja nun gewöhnt war, also quasi selbstverständlich und ohne irgendeine Relevanz, oder ob sie unzulässig, mithin schuldhaft hoch war. Diese Frage stand natürlich von Anfang an im Raum, war mir immer bewusst und auch artikuliert. Aber Massenansammlungen sind auf Lopas zunächst mal grundsätzlich normal.

Mit meiner anfänglichen Aufforderung den riesigen Rechercheapparat doch mal zu reduzieren, habe ich nicht die Ermittlungen bezüglich der Massenturbulenz für unwichtig erachtet, die waren ja notwendig, sondern insgesamt die stärkere Konzentration auf die Ursachen für die Entstehung des Knäuels und vor allem Verzicht auf das ganze politische Hickhack auf dem Rücken der Katastrophe und der Opfer. 

Und obwohl ich inzwischen natürlich auch weiß, dass Knäuelbildung alleine durch Massenturbulenz entstehen kann, gehe ich im Gegensatz zu Pilsbierchen + Co  nach wie vor davon aus, dass die Massenturbulenz hier in diesem Bereich ohne die Stolperfallen nicht zu Todesfällen geführt hätte. Ich  sehe die Entstehung des Knäuels unmittelbar am Anfang der Turbulenz, im ersten Schub aus dem Tunnel um diese Ecke zur Rampe. Das lief ja laut etlicher Zeugen sehr plötzlich alles so heftig auf.Zu diesem frühen Zeitpunkt, konnte man das Knäuel aber noch nicht sehen, weil der hohe Druck die so entstehenden Freiräume nach oben hin sofort wieder schloss, während das Knäuel schon seine tödliche Anziehungskraft entfaltete. Vielleicht waren' s nur zwei drei Personen. Da man es nicht sehen konnte, kann auch kein Video dies nachträglich ans Licht fördern und belegen, man müsste schon die Toten befragen können. Auch die untersten Verletzten werden das kaum aus der Erinnerung heraus belegen können. Im Moment wird auf Doku ja mächtig in dem Knäuel herum gesucht. Vielleicht wird jemand fündig. Aber auch dabei passiert eine ganze Menge Deutung. Folglich sollten möglichst verschiedene Gruppen 'graben'.

Hätte man die Massenansammlung im Rampenbereich als normal einstufen können, wären die Stolperfallen strafrechtlich zur Erstursache geworden. Inzwischen ist klar beantwortet, dass die Massenansammlung dort im Rampenbereich für eine bestimmte, auf' s Gesamt gesehen zwar relativ kurze Zeit aber unzulässig und lebensgefährlich hoch war und eben die Turbulenzen auslöste.  Folglich hat auch diese Ursache strafrechtliche Relevanz. Ob der Engländer das am Ende gar widerlegt, bleibt abzuwarten. Auch klar ist inzwischen, dass der ganze Ein- und Ausgansgbereich falsch berechnet und als solcher nicht zulässig war, zumal ohne Sicherheitsvorkehrungen, ELA etc.

Die Tatsache, dass die Stolperfallen ohne Massenansammlung (nicht zwingend Massenturbulenz) nicht zur Wirkung gekommen wären, war und ist so fürchterlich selbstverständlich, dass ich Pilsbierchens Deutung nicht gerade als Freundlichkeit ansehen kann. Es ist dabei noch ein großer Unterscheid, ob Sie meine Texte auf Bluemoonsun so missverstehen oder Pilsbierchen, der nahezu alle meine Kommentare auf Loveparade2010doku  von Anfang an gelesen hat. Wenn er jetzt mit solcher Behauptung kommt, kann ich das  im KOntext anderer Erfahrungen im Blog nur als absichtlich (?) grundlose Behauptung verstehen..

Ansonsten ist mir bewusst, das eine Neufassung der Bluemoonsunkollagen und neue Zusammenfassung der Texte auf Studio ansteht. Der Text auf den Bildkollagen ist technisch nicht so nebenbei mal zu ändern, weshalb ich diese ersten Angaben bislang nur einmal grob etwas angepaßt habe. Es gibt aber auf Studio und Doku genug Update Infos von mir zum Thema und kein Grund zu so einer unsinnigen Behauptung wie die von Pilsbierchen.

Gruß

Blue

 

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