Google Transparency Report: Wer greift hoheitlich auf Googles Daten zu?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 26.10.2011

Dieser gestern erschienene Report ist auch und gerade aus juristischer Sicht lesenswert.

Er entthält Traffic-Muster für Google-Dienste mit  Graphiken (mit Ausschlägen nach oben oder unten) und Angabe von Serverausfällen, die darauf schließen lassen, dass in machen Fällen Regierungen versucht haben,  den Zugang zu Google oder das Internet zu blockieren. Zum Beispiel wurden alle Google-Server in Libyen unzugänglich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres, ähnlich wie YouTube in China.

Die für Juristen  interessanten Daten betreffen die Zugriffe auf Google-Daten durch die Regierungen entweder mit Zugriff auf Benutzerdaten oder zur Entfernung von Inhalten.  Die Vereinigten Staaten führt hier die Liga  mit 5.950 solcher Anfragen in Bezug auf mehr als 11.000 Benutzer oder Konten an; Google erfüllte 93 Prozent der Anfragen. Das ist aus rund 4.600 Anfragen in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres. Andere Länder, in denen Regierungsstellen Zugriffe auf Google-Daten hatten, sind Indien (mehr als 1.700 Anfragen mit mehr als 2.400 Accounts), Frankreich, das Vereinigten Königreich und Deutschland (rd. 1.700). Google kommentiert, dass das Unternehmen in den meisten Fällen kooperiert habe, wohl mit Ausnahme von Frankreich. Zu Deutschland heißt es für den Zeitraum Januar bis Juni 2011: „Die Anzahl der Anfragen auf Nutzerdaten, die wir erhielten, hat sich um 38% gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum erhöht.“

 

Die tatsächlichen Zahlen dürften indes größer als das, was hier berichtet wird, weil Google zumindest in den USA  per Gesetz  Informationen über  Anfragen von Geheimdiensten wie der National Security Agency oder des FBI nicht veröffentlichen darf. 

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10 Kommentare

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Da frage ich mich weshalb da noch ein bundestrojaner etabliert werden muss. bei der möglichkeit auf google unf facebook daten zugriff zu nehmen...denke da lässt sich mehr rausziehen als über einen lokalen pc. durch das stetige wachsen der cloud und der verlagerung von diensten in die wolke ist doch bald gähnende leere auf den homepcs...dieser wird dann nurnoch einen entrance darstellen.

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So sicher sind also Dienste bei google.

Erschreckend! Genausogut könnte ich das Passwort meines Google Mailaccounts öffentlich posten.

 

Hier bietet sich die Überlegung an einen virtuellen Server im WWW zu mieten um einen (denk ich mal) eigenen sicheren Mailserver zu haben wo nicht jeder "mithören" kann.

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Klar sollte doch jedermann sein, dass das www kein rechtsfreier Raum ist. Das gilt für z.B. Beleidigungen in Foren aber auch für ungesetzliche Zugriffe von öffentlichen Stellen.

Bei letzteren frage ich mich allerdings, wer für die Verteidigung unserer Rechtsordnung (denn genau die wird von staatlichen Stellen, siehe Bundestrojaner, angegriffen) verteidigt.

Jedes System ist doch offen für Mißbrauch. Ich denke, es ist unrealistisch sich darüber zu wundern, wenn das nun auch im web und speziell bei google passiert. Mich bringt viel mehr zum Nachdenken, dass sich außer einigen Freaks, Datenschutzbeauftragten  und Zeitungsschreiberlingen, die aber in aller Regel nicht mal wissen welche Bedeutung das über das sie schreiben hat, niemand über die Verletzung der Grundrechte unseres Staate aufzuregen scheint. Für mich besteht die Gefahr nicht in der Veröffentlichung bzw. dem Begriff einiger persönlicher Daten- das ist schlimm, ja- sondern in dem Angriff auf unsere rechtsstaatliche Ordnung. Dieser Staat ist nicht im Besitz einer Administration oder einer Regierung- er gehört uns, den Bürgern. Nur, wo sind die, ihn zu verteidigen? Insofern und vorerst nur insofern scheint mir die Piratenpartei ein interessantes, die Rechtsstaatlichkeit schützendes Projekt zu sein.

 

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@#3

es ist schon merkwuerdig, wenn der like-button in erster instanz wegen angeblicher fehlender wettbewerbsrechtlicher bedeutung des datenschutzes unbeanstandet bleibt; dann die zweite instanz das nicht mehr vertritt, sondern stattdessen auf die angebliche mangelnde ueberschreitung der erheblichkeitsschwelle abstellt; und jetzt der wissenschftliche dienst den personenbezug im hinblick auf ip-adressen infrage stellt, obwohl eine verknuepfung ueber ein fb-tracking-coockie erfolgt; und schliesslich haerting die angeblich mangelnde kompetenz von thilo angreift.

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Jan Windeck schrieb:
@#3

es ist schon merkwuerdig, wenn der like-button in erster instanz wegen angeblicher fehlender wettbewerbsrechtlicher bedeutung des datenschutzes unbeanstandet bleibt; dann die zweite instanz das nicht mehr vertritt, sondern stattdessen auf die angebliche mangelnde ueberschreitung der erheblichkeitsschwelle abstellt; und jetzt der wissenschftliche dienst den personenbezug im hinblick auf ip-adressen infrage stellt, obwohl eine verknuepfung ueber ein fb-tracking-coockie erfolgt; und schliesslich haerting die angeblich mangelnde kompetenz von thilo angreift.

Jetzt erhält Thilo Weichert Verstärkung durch Voßkuhle: http://www.focus.de/digital/internet/facebook/bundesverfassungsgericht-v...

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Aufschlussreich auch die Zahlen zu den Versuche von Gerichten und Behörden, Google zum Löschen von Inhalten zu bewegen (content removal requests). In Deutschland gab es in dem besagten Zeitraum 125 Anfragen, 2405 Inhalte zu entfernen - das ist nach der Statistik mehr als in anderen Ländern. In 86 Prozent sei Google den Aufforderungen nachgekommen.http://www.google.com/transparencyreport/governmentrequests/removals/     

 

 

Worauf beziehen sich eigentlich die user data requests? Auf die Nutzung von youtube oder google+ oder gmail oder die Nutzung des eigentlichen Suchindexes? Der Aufruf von indexierten Seiten als solcher duerfte doch nur ganz selten rechtsverletzend sein oder ein diesbzgl. Indiz enthalten, wie etwa bei Kinderpornographie.

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Justus Schill schrieb:
Worauf beziehen sich eigentlich die user data requests?

 

Diese  data requests beziehen sich weniger auf den eigentlichen Suchindex, sondern vielmehr auf Google user accounts, wie zum Beipiel Google Chrome, Google+, Gmail oder auch Youtube accounts. Der Transparency Report spricht dabei von “any accounts used to store or provide information on our services.”

Nebenbei halte ich die eigentliche Anzahl an Anfragen durch die US-Regierung für wesentlich höher als die von Google angegebenen knapp 6.000 data requests. So können in den USA gespeicherte Daten dem US Pariot Act unterliegen. Dieser war eine direkte Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 und die wenige Zeit später erfolgten Milzbrand-Anschläge. Das Erfordernis, Richter bei Telefon- oder Internetüberwachung als Kontrollinstanz einzusetzen, wurde damit weitgehend aufgehoben. Die Datenzugriffsrechte zum Beispiel des FBI wurden deutlich erweitert. Telefongesellschaften und Internetprovider sind demnach verpflichtet ihre Daten offenzulegen.  

Der Patriot Act wurde erst im Mai dieses Jahres vom US Kongress für weitere vier Jahre velängert. Dazu gibt es bereits einen Beitrag im Forum: http://blog.beck.de/2011/07/28/usa-patriot-act-und-cloud-computing-passt-das-zusammen 

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