Datenschutz und Personalisierte Werbung (Behavioral Advertisement) - Datenschützer in Brüssel legen nach

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 16.12.2011

Der seit 2009 schwelende Streit zwischen der Art. 29 Arbeitsgruppe (die Gruppe der Repräsentanten der Datenschutzbehörden in Brüssel  - kurz: „Art. 29 WP“ ) und den Anbietern von Personalisierter  Online-Werbung (Behavioral Advertisement)  zusammen mit den Verbänden der Werbeindustrie geht weiter. Hierzu gibt es bereits Einträge im Blog zum Nachverfolgen der Debatte. Im Kern geht es um die spannende Frage, wann auf die Person zugeschnittene Werbung online zugeschickt oder bereitgestellt werden kann - das ist auch ein Thema in den USA.

Die Art. 29 WP hat nun eine neue Opinion 16/2011 on EASA/IAB Best Practice Recommendation on Online Behavioural Advertising  .WP 188 veröffenlicht, in der es u.a  heißt:

„Die Einhaltung der EASA / IAB-Code für Online Behavioural Advertising und Partizipation  in der Website www.youronlinechoices.eu  steht nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen e-Privacy Richtlinie. Darüber hinaus erwecken der Verhaltenskodex und die Website die falsche Annahme,  dass es möglich ist zu wählen, nicht beim Surfen im Web verfolgt zu werden. Diese falsche Annahme kann für die Nutzern und auch für die Industrie schädlich sein, wenn sie glauben, dass sie durch die Anwendung des Kodex die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.  Die Werbebranche muss mit den genauen Anforderungen der e-Privacy-RiLi erfüllen - und diese Opinion zeigt, dass viele praktische Lösungen zur Verfügung stehen, eine sicheres und  hohes Maß an Übereinstimmung (Compliance) mit einer guten Erfahrung  für die Nutzer zu erreichen.“

 

Was meinen Sie, wie geht der Streit der Datenschützer mit der Werbeindustrie aus?  

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