Mediationsgesetz verabschiedet

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 16.12.2011

Der Bundestag hat am 15.12.2011 das Mediationsgesetz verabschiedet. Grundlage war die vom Rechtsausschuss erarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs, die vom Bundestag nach kurzer Debatte unverändert verabschiedet wurde. Aus dem Beschluss des Rechtsausschusses kann man ersehen, an welchen Punkten der Entwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/5335, 17/5496) verändert wurde.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Definition der Mediation. Glücklicherweise hat der Gesetzgeber davon Abstand genommen, die Definition von Mediation in Abgrenzung zur Tätigkeit der Gerichte vorzunehmen. Mediation ist nunmehr völlig eigenständig und nicht mehr als "außergerichtliche" Mediation definiert.

Zur Ausbildung der Mediatoren wird nunmehr in § 5 Abs. 1 ein Katalog aus fünf Ausbildungsinhalten beschrieben, die durch eine geeignete Ausbildung zu vermitteln sind. Außerdem ist eine Verordnungsermächtigung geschaffen worden, wonach das Bundesministerium der Justiz nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator, sowie über die Fortbildung der zertifizierten Mediatoren und die Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen erlassen kann.

Der Gesetzentwurf soll im Februar im Bundesrat behandelt werden.

 

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