Neues Betäubungsmittel-haltiges Medikament zur Behandlung von ADHS zugelassen

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 17.02.2012

Seit dem 1.12.2011 ist in Deutschland das Dexamphetamin-haltige Betäubungsmittel Attentin® zugelassen. Es ist zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS) bei Kindern und Jugendlichen ab sechs Jahren indiziert, wenn sich andere medikamentöse (z.B. Ritalin® ) und nicht-medikamentöse therapeutische Maßnahmen als unzureichend erwiesen. Bei Dexamphetamin handelt es sich um ein Betäubungsmittel der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG, das auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden kann. Dexamphetamin ist die rechtsdrehende Form des Amphetamins, die dreifach stärker zentral-stimulierend wirken soll. Für Erwachsene ist Attentin®  nicht zugelassen.

 

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5 Kommentare

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Brrrrr..... und nun erkläre mir mal einer, dass dieser Mist* bei dieser Anwendung (regelmäßige Einnahme), gerade bei Kindern, keine permanenten Veränderungen im Gehirn bewirkt.....

Super Feldversuch....die Zeche wird in xx Jahren gezahlt......, warum kommt mir da nur die Sache mit Contergan in den Sinn?

*= Mist deswegen, weil beim letzten Sommerlager hätten wir einen Ritalin-Handel aufmachen können, bei den Vorräten den wir von den Eltern der Kids bekommen haben. Von 20 mg bis 40 mg war alles vorhanden und wenn dann noch eine Mutter meint, die Lehrerin hat darauf gedrängt, dass das Kind es verschrieben bekommt stehe ich kurz vorm platzen......

 

bombjack

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Ich finde es nicht gut, wenn so ein Produkt nun massenweise eingesetzt wird. Die Kinder sollten erstmal so therapiert werden und nicht gleich unter Medikamente gesetzt werden.

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Aber Hauptsache, der Herr Staatsanwalt hält Amphetaminderivate weiterhin für brandgefährliches Teufelszeug, auch wenn das eine rein ideologische Fixierung ist und wissenschaftlich unhaltbar: http://blog.beck.de/2011/12/05/piratenpartei-fordert-freigabe-aller-drogen-fuer-erwachsene

Ah, ich vergaß: natürlich nur dann, wenn es erwachsene Personen eigenverantwortlich konsumieren. Wenn es Kinder ab 6 Jahren zwangsverabreicht bekommen, ist das natürlich völlig in Ordnung.

P.S.: Die Überschrift des zitierten Blogthreads ("Freigabe aller Drogen") ist so verfälschend, dass - hätte sie in der "Bild"-Zeitung gestanden - sie dem Presserat sicher eine Rüge wert gewesen wäre. Für Jura-Blog ist sie eine Schande.

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