Klappt doch: Verfahren nach dem "Geldsanktionengesetz" - hier: AG Bochum
von , veröffentlicht am 06.03.2012Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen scheint langsam an Fahrt aufzunehmen. Hier findet sich eine Entscheidung des AG Bochum, in der eine Entscheidung des Centraal Justitieel Incassobureau Leewarden/Niederlande für vollstreckbar erklärt und die vorgesehene Geldsanktion in eine Geldbuße in Höhe von 180,00 Euro umgewandelt wird.
(AG Bochum, Beschl. v. 27.02.2012 - 29 Gs 2/12)
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben