Klappt doch: Verfahren nach dem "Geldsanktionengesetz" - hier: AG Bochum

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.03.2012

Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen scheint langsam an Fahrt aufzunehmen. Hier findet sich eine Entscheidung des AG Bochum, in der eine Entscheidung des Centraal Justitieel Incassobureau Leewarden/Niederlande für vollstreckbar erklärt und die vorgesehene Geldsanktion in eine Geldbuße in Höhe von 180,00 Euro umgewandelt wird.

 

(AG Bochum, Beschl. v. 27.02.2012 - 29 Gs 2/12)

 

 

 

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