Kammergericht (Pressemeldung): Zwangseinweisung eines 11jährigen Kindes zur Therapie seiner Geschlechtsorientierung? (Update 19.04.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.03.2012

Schenkt man dem Bericht der taz von heute Glauben (leider gibt es bislang kaum weitere Berichte dazu, der strafblog schöpft aus derselben Quelle, siehe jetzt mein Update unten), dann hat das Kammergericht Berlin eine Entscheidung des Jugendamtes bestätigt, mit der ein 11jähriges Kind in die kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung der Charite eingewiesen werden soll. Es liege weder eine Suizidgefahr  noch eine Fremdgefährung durch dieses Kind vor. Es werde aber vermutet, die Mutter habe dem Kind seine von der Norm abweichende Geschlechtsorientierung (das Kind ist als Junge zur Welt gekommen, fühlt sich aber als Mädchen) "induziert" (zum Hintergrund: früherer Bericht der taz).

Unabhängig davon, ob dieser Vorwurf gegen die Mutter stimmt oder überhaupt stimmen kann (die Experten streiten über die Frage, ob eine solche Induktion möglich ist), erscheint mir eine zwangsweise Unterbringung des Kindes zur Diagnose und evtl. Therapie seiner Geschlechtsorientierung (ob diese überhaupt als eine "Erkrankung" angesehen werden kann, ist höchst fraglich)  wie eine Meldung aus grauer Vorzeit. Der Psychiater soll sich laut taz so geäußert haben:

In der Charité geht es darum, Alex sein „biologisches“ Geschlecht nahe zu bringen und „geschlechtsatypisches Verhalten“ zu „unterbinden“, erklärt Chefarzt Klaus Beier die Therapie.

Aber unabhängig von der Frage, ob hier eine schon im Kindesalter manifest werdende Transsexualität vorliegt oder nicht: Eine Freiheitsentziehung ist ein derart gravierender Eingriff für ein Kind, dass er nur als ultima ratio vorgesehen werden kann. Laut dem Bericht fehlt bislang ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten. Zu einer ambulanten Untersuchung seien Mutter und Kind bereit.

Mutter und Tochter baten darum, psychiatrisch begutachtet zu werden. Doch diese Begutachtung lehnte das Kammergericht nun ab. Ein Gutachten sei nicht erforderlich, zitiert der Anwalt der Familie aus dem Beschluss. Die Ausführungen der Pflegerin seien nachvollziehbar, die angestrebte stationäre Diagnostik liege in deren Ermessen.

Kann das wirklich wahr sein?

Ausschnitt aus den Gründen der Leitentscheidung des BVerfG (Beschluss vom 14. 6. 2007 - 1 BvR 338/07).

Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 45, 187 [223]). Die Einschränkung dieser Freiheit ist daher stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Dies schließt allerdings nicht von vornherein einen staatlichen Eingriff aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, einen psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft schließt auch die Befugnis ein, den psychisch Kranken, der infolge seines Krankheitszustandes und der damit verbundenen fehlenden Einsichtsfähigkeit die Schwere seiner Erkrankung und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen nicht zu beurteilen vermag oder trotz einer solchen Erkenntnis sich infolge der Krankheit nicht zu einer Behandlung entschließen kann, zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, wenn sich dies als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos, weil schon im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei weniger gewichtigen Fällen eine derart einschneidende Maßnahme unterbleiben muss (vgl. BVerfGE 58, 208 [224 ff.]).

Die deutlich als ultima ratio angeführten Legitimationen für eine zwangsweise Unterbringung liegen m.E. hier eindeutig nicht vor. Als milderes Mittel läge zumindest eine ambulante Diagnosestellung nahe.

Ich bin betont vorsichtig, da ich kaum glauben kann, dass diese Darstellung den Kern des Beschlusses vollständig wiedergibt (siehe jetzt unten mein update). Aber wenn aus dem Beschluss tatsächlich hervorgeht, dass das KG dem Jugendamt  in dieser Frage ein nicht überprüfbares Ermessen einräumt, dann käme dies einer folgenschweren  Rechtsverweigerung (Art. 104 Abs.2  GG: über die Zulässigkeit einer Freiheitsentziehung hat NUR der Richter zu entscheiden)  gleich: Jugendamt und  Gericht tun einem 11jährigen Kind Gewalt an, ohne die traumatischen und stigmatisierenden  Folgen zu berücksichtigen, die aus einer zwangsweisen Unterbringung resultieren können.

Update (27.03.): Die Darstellung der taz hat sich nicht bestätigt, was den rechtlichen Hintergrund der Entscheidung angeht. Es geht derzeit nicht um eine Zwangstherapie/Zwangseinweisung/Unterbringung: Der rechtliche Hintergrund des Beschlusses des KG ist eine Entscheidung über die Gesundheitsfürsorge, die dem Jugendamt übertragen war. Jugendamt und Mutter des Kindes streiten über das weitere Vorgehen. Das Jugendamt strebt eine stationäre Diagnosestellung an. Daraufhin hat die Mutter begehrt, die Gesundheitsfürsorge an sie zurück zu übertragen, was das AG ablehnte, wogegen sich die jetzt vom KG zurückgewiesene Beschwerde der Mutter richtete. Gegen den Willen der Mutter dürfte eine stationäre  Diagnose oder Therapie erst durchgeführt werden, wenn auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen ist - was das Jugendamt auch schon beantragt hat. Auch hierzu ist, falls das AG dem Jugendamt Recht gibt, noch eine KG-Entscheidung zu erwarten.

Der inhaltliche Hintergrund des Berichts trifft hingegen zu: Es geht um die Diagnose bzw. "Therapie" einer möglichen Transsexualität, was im Kindheits- und Jugendalter äußerst schwierige Fragestellungen aufwirft, wie eine solche Entwicklung sinnvoll begeleitet werden kann. Gegen den Willen des Kindes eine stationäre Diagnose/Therapie durchzuführen, erscheint mir höchst problematisch, ebenso aber andere irreversible Entscheidungen. Darüber streiten auch die medizinischen Experten.

Der Beschluss des KG, der Anlass der Pressemeldung der taz war, verhält sich nicht ausdrücklich zu der richtigen Vorgehensweise, sondern nur zur Frage, wem die Gesundheitsfürsorge zustehen soll. Allerdings lässt sich im Beschluss eine Bestätigung der Richtungswahl  des Jugendamts herauslesen. Eine Zwangstherapie (wie sie im taz-bericht anklingt)  wird aber vom KG nicht bestätigt oder genehmigt. Der Beschluss enthält keine Festlegung dahingehend, ob die Transsexualität induziert sei oder nicht, meint aber aus dem Verhalten der Mutter eine das Kindeswohl gefährdende Festlegung erkennen zu können, die die Belassung der Gesundheitsfürsorge beim Jugendamt rechtfertigt.

 

Update 29.03.:

Der Beschluss KG 19 UF 186/11 im Volltext.

Update 30.03.: Zur Frage des § 158 FamFG

Im Beschluss des KG wird die Bestellung eines Verfahrensbeistandsgem. § 158 FamFG für das betr. Kind abgelehnt. Ich halte diese verfahrensrechtliche Entscheidung für rechtlich problematisch.

Die Begründung des KG überzeugt nicht. Zunächst wird zur Begründung angeführt, die Interessen des Kindes in diesem Rechtsstreit würden hinreichend von den Eltern wahrgenommen werden. Diese Begründung widerspricht aber eklatant den weiteren Ausführungen im Beschluss: Denn wenn das KG meint, die Gesundheitsfürsorge nicht den Eltern bzw. der Mutter zurückübertragen zu können, da dann eine Kindeswohlgefährdung drohe, dann können in dem Rechtsstreit um eben diese Frage die Eltern/die Mutter eben nicht auch die Interessen des Kindes vertreten.

Ebenso verfehlt ist die Annahme des KG, die vom Jugendamt eingesetzte Ergänzungspflegerin mache einen Verfahrensbeistand für das Kind "erst recht" obsolet, da sie die Interessen des Kindes praktisch mitvertrete: Dieser Erst-Recht-Schluss ist ein klassischer Fehlschluss. Denn in dem Rechtsstreit geht es ja gerade darum, ob die (umstrittene) Einschätzung der Ergänzungspflegerin zur richtigen Ausübung der Gesundheitsfürsorge eine Rückgabe der Gesundheitsfürsorge veranlasst. Nun kann  in einem Rechtsstreit nicht eine neutrale/unabhängige  Interessenvertretung des betr. Kindes von einem  oder von beiden Kontrahenten um die Gesundheitsfürsorge mit übernommen werden. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

Im Ergebnis hat das Kind überhaupt keine unabhängige Interessenvertretung in dieser für sein Leben enorm wichtigen Frage. Der Senat hat hier  die Bedeutung des rechtlichen Gehörs des betr. Kindes (vgl. dazu BVerfG NJW 2003, 3544) offenkundig nicht ernst genommen und sich über die Interessen des Kindes, die ja die Legitimation des gerichtlichen Tätigwerdens darstellen, einfach hinweggesetzt.

Update 04.04. :

Die taz hat am 03.04. eine Berichtigung zum ursprünglichen Artikel veröffentlicht.

 

Update 19.04.:

Heute hat die taz eine weitere Berichtigung veröffentlicht, die die frühere Berichtigung (vom 04.04.) ergänzt. Ich zitiere sie im vollen Wortlaut:

   In der taz war am 6. 2. 2012 in einem Interview mit der Berliner Antidiskriminierungsbeauftragten Eren Ünsal unter der Überschrift "Kein Ergebnis vorgeben" sowie am 26. 3. 2012 unter der Überschrift "Gegen die Angst vor Abweichung" über den Fall eines transsexuellen Kindes zu lesen, ein Jugendamt wolle dieses "in der Charité mit umstrittenen Therapiemethoden quasi umerziehen lassen", dass hierbei "die Berliner Charité ein Therapieverfahren anwendet, das Fachleute als manipulative ,Umpolungstherapie' ablehnen", bzw. wird eine Aktivistin zum Behandlungsansatz der Charité mit den Worten zitiert: "Der Leiter der Sexualmedizin, Klaus Beier, ist ein orthodoxer Psychoanalytiker, der sich an Konversionstherapien orientiert, mit denen früher Homosexuelle ,geheilt' werden sollten."

In diesem Zusammenhang hieß es in der taz auch: "Nun ist das aber genau das Verfahren [Homosexuelle umzupolen; Anm. d. Red.], das Herr Beier vorschlägt." Die Berliner Charité und Klaus Beier als Leiter des dortigen Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin erklären hierzu übereinstimmend, dass sie keines dieser Verfahren bzw. keine dieser Therapien anwenden. In dem taz-Interview vom 6. 2. 2012 und in einem unter der Überschrift "Viele erleben die Pubertät als Qual" am 28. 1. 2012 veröffentlichten Interview mit der Sexualmedizinerin und Psychoanalytikerin Hertha Richter-Appelt sowie in einem Artikel der taz vom 24. 3. 2012 unter der Überschrift "Alex zieht vor Gericht" heißt es ferner, Beier schreibe in seinen Empfehlungen für eine Therapie bzw. in dem Buch "Sexualmedizin", geschlechtskonformes Verhalten würde gelobt, das "biologische" Geschlecht nahegebracht und nichtkonformes bzw. geschlechtsatypisches Verhalten nicht beachtet bzw. (beiläufig) unterbunden.

Sofern sich hierdurch der Eindruck ergibt, er habe sich zu dem konkreten Fall des transsexuellen Kindes und unmittelbar gegenüber der taz auf diese Weise geäußert, ist dieser Eindruck unzutreffend. Den von der taz beschriebenen Fall kenne er nicht, erklärt Beier.

Gleichwohl war er einer von drei Verfassern des Buchs "Sexualmedizin. Grundlagen und Praxis", das zuletzt im Jahre 2005 in 2. Auflage veröffentlicht wurde. In einem namentlich nicht gekennzeichneten Abschnitt zum therapeutischen Vorgehen bei Geschlechtsidentitätsstörung heißt es dort: "Folgende psychotherapeutische Settings haben sich als hilfreich erwiesen […]: […] geschlechtskonforme Verhaltensangebote […] und adäquate Verhaltensweisen belohnt […]. Geschlechtsatypische Verhaltensweisen werden nicht beachtet bzw. - beiläufig - unterbunden (nicht jedoch sanktioniert)." Chefarzt Klaus Beier lässt dazu mitteilen, dass er diese Passage nicht selbst verfasst habe, sondern hierdurch lediglich die Position einer kanadischen Arbeitsgruppe wiedergegeben werde.

Leitete er noch am 12. 1. 2012 per E-Mail "einige Originalarbeiten zum Thema" von anderen Verfassern an die Autorin der taz weiter, ohne mitzuteilen, dass diese Aufsätze anscheinend nicht ausnahmslos seine eigene wissenschaftliche Auffassung wiedergeben, bezieht er sich nunmehr ausdrücklich nur noch auf eine Publikation im Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2008, in der das Vorgehen der Charité adäquat beschrieben werde.

Dagegen heißt es in einem anderen dieser insgesamt drei übersandten Fachaufsätze zur Behandlung von "Geschlechtsidentitätsstörungen bei Jungen" in Übersetzung: "Die spezifischen Ziele, die wir für Jungen haben, sind die Entwicklung eines positiven Verhältnisses zum Vater (oder einer Vaterfigur), positiver Beziehungen zu anderen Jungen, geschlechtstypischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen, um sich in die Gruppe Gleichaltriger oder zumindest einen Teil von ihnen einzufügen und sich als Junge wohlzufühlen. […] Die Behandlung ist abgeschlossen, wenn der Junge regelmäßig die Gegenwart gleichgeschlechtlicher Freunde sucht und sein geschlechtsübergreifendes Verhalten weitgehend normal erscheint."

In den Artikeln der taz vom 24. 3. 2012 und vom 26. 3. 2012 war außerdem zu lesen, das transsexuelle Kind dürfe nun nach einer Entscheidung des Kammergerichts in die Psychiatrie bzw. in die Berliner Charité (zwangs)eingewiesen werden. Zutreffend ist jedoch, dass das Kammergericht die Beschwerde der Kindesmutter gegen einen erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg, mit dem sie erfolglos die Rückübertragung der Gesundheitssorge für das Kind begehrte, zurückgewiesen hatte.

Abgesehen davon, dass es für eine solche Maßnahme an einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung fehlt, erklärt die Berliner Charité hierzu ergänzend, weder dürfe noch werde sie das Kind gegen dessen erklärten Willen oder gegen den erklärten Willen seiner Mutter aufnehmen. DIE REDAKTION

 

20.04. Die KOMMENTARFUNKTION ZU DIESEM BEITRAG IST AUSGESCHALTET

 

28.05.: Andrea Beyerlein in der Berliner Zeitung berichtet über den Fall - Link.

26.06.: In der Spiegel-Printausgabe von dieser Woche (Heft Nr.26/2012, S. 134-137) schreibt Kerstin Kullmann über den Fall.

Dezember 2012: aus "gewöhnlich gut unterichteten Kreisen" erfährt man, dass der Streit beigelegt sei und im Sinne der Mutter des Kindes entschieden worden sei.

 

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542 Kommentare

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Wenn Sie wirklich nicht glauben können, dass diese Darstellung in der TAZ den Kern des Beschlusses vollständig wiedergibt, dann warten Sie doch einfach mit ihrem Kommentar, bis Sie es nachlesen können. Oder halten Sie derartige Schnellschüsse auf völlig spekulativer Grundlage irgendwie für wissenschaftlich??

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Sehr geehrter Herr Gastmann,

vielleicht haben Sie bemerkt, dass dies hier ein Blog ist im so genannten Internet, eine Plattform, auf der aktuelle Ereignisse diskutiert und kommentiert werden. Der Zeitpunkt, zu dem eine Diskussion initiiert wird, ist daher manchmal notwenig ein aktueller, nämlich der, in dem die Angelegenheit auch in der Presse/in anderen Medien Aufmerksamkeit erregt. In einigen Wochen hat ein solcher Kommentar keinen Zweck mehr. Dies ist ein anderes Medium als zum Beispiel Fachzeitschriften, in denen es oft einige Monate dauert, bevor eine wissenschaftliche Anmerkung zu einer Entscheidung publiziert wird.

Die schnellere Reaktionszeit macht es notwendig, auch einmal auf etwas unsicherer Basis zu kommentieren, was ich in meinem Beitrag angedeutet habe. Deshalb erhebe ich in solchen Fällen auch nicht denselben wissenschaftlichen Anspruch wie bei einem ausrecherchierten Aufsatz.   Ich weiß, man kann es damit nie jedem Recht machen. Andererseits brauchen Sie, Herr Gastmann, Blogs ja auch nicht zu lesen, wenn Sie diese Art der Kommentierung nicht schätzen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Prof. Dr. Henning Ernst Müller ,

warum schreiben Sie nicht was noch aus dem Artikel hervorgeht?

Das Jugendamt konnte diese Entscheidung treffen, weil die getrennt lebenden Eltern unterschiedliche Auffassungen über die medizinische Behandlung des Kindes hatten und die Gesundheitsfürsorge deshalb ans Jugendamt abgetreten hatten.

Wenn Sie, als unterstellt alleinsorgeberechtigter Vater, eine entsprechende Entscheidung von erheblicher Bedeutung treffen, wer wird Ihnen dann dort hinein reden? Ich gestehe, Ihre gesonderte Aufregung in diesem Fall nicht nachvollziehen zu können.

MfG

Ich denke, mit diesem unfasssbarem Urteil wird eigentlich eine extrem schlimme Straftat begangen, und die Zukunft soll erst die Lösung dieses schwerstwiegenden staatlichen Angriffs auf ein Kind bringen. Es wird geplant, und gerichtich gebilligt, dass diesem Kind verboten wird, ihre Seele zu leben, das ist völlig unfassbar und wird definitiv zweifelsohne zu schlimmen psychischen Folgen beim Kind führen. Das wird noch gerichtlich entgeltet werden müssen, meiner Überzeugung nach.

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Dankeschön Herr Steinfeldt! Diese Zeile habe ich beim Lesen des Artikels übergangen und ich fürchte, das ging nicht nur mir so. Ein Schelm, wer journalistische Absicht vermutet. Wenn das Jugendamt tatsächlich die Gesundheitssorge innehat, dann ist der Skandal aber auch nur Schall und Rauch. Die Ausführungen zum Ermessen machen auch auf einmal Sinn.

Nur von "Zwangseinweisung" kann dann keine Rede sein. Alles wird viel plausibler. Unglaubliche Skandale sind manchmal eben genau das.

 

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So ganz kann der Bereicht der taz nicht stimmen.

Da das Kammergericht (KG) involviert ist, nehme ich an, dass es um die Genehmigung der Unterbringung des Kindes nach § 1631 b BGB ging.

dann hat das Kammergericht Berlin eine Entscheidung des Jugendamtes bestätigt, mit der ein 11jähriges Kind in die kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung der Charite eingewiesen werden soll.

Wenn es um eine Unterbringung ging, die mit Freiheitsentziehung (geschlossene Abteilung) verbunden ist, hat das JA überhaupt nichts zu entscheiden, sondern der Inhaber des Rechts auf medizinische Vorsorge kann bei dem FamG den Antrag stellen, eine solche Unterbringung zu genehmigen. Anscheinend ist den Eltern das Recht zur Gesundheitsfürsorge durch das FamG bereits zuvor entzogen worden. Dieses Recht kann man nicht an das JA abtreten.

Für das Verfahren nach § 1631 b BGB gelten die Vorschriften über die Unterbringung Erwachsener entsprechend (§ 167 FamFG)

Im Hauptsacheverfahren ist ein SV-Gutachten einzuholen:

§ 321 I FamFG

(1) Vor einer Unterbringungsmaßnahme hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. Das Gutachten soll sich auch auf die voraussichtliche Dauer der Unterbringung erstrecken. Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie sein; er muss Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein.

ABER: Es sind insoweit auch einstweillige Anordnungen (Unterbringung z.B. für 6 Wochen) möglich, die nicht zwingend die Eiholung eines formellen SV-Gutachtens benötigen.

 

§ 331 Einstweilige Anordnung

Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme anordnen oder genehmigen, wenn

 

1.
dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht,
2.
ein ärztliches Zeugnis über den Zustand des Betroffenen vorliegt,
3.
im Fall des § 317 ein Verfahrenspfleger bestellt und angehört worden ist und
4.
der Betroffene persönlich angehört worden ist.

Eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist abweichend von § 319 Abs. 4 zulässig.

 

§ 332 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung nach § 331 bereits vor Anhörung des Betroffenen sowie vor Anhörung und Bestellung des Verfahrenspflegers erlassen. Diese Verfahrenshandlungen sind unverzüglich nachzuholen.

 

Vielleicht wird die Entscheidung des KG veröffentlicht, damit Klarheit in die Sache kommt

   

Sehr geehrter Herr Burschel,

danke für Ihre Klarstellung - in der Tat bleibt offen, ob das KG die familiengerichtliche Genehmigung  einer Unterbringung überprüft hat (was ich angenommen habe, aber im Artikel auch nicht bestätigt gefunden habe) oder ob es sich um eine andere Art der Entscheidung handelt (bloße stationäre Einweisung als Maßnahme der Gesundheitsfürsorge, einstw. Anordnung).

Handelt es sich "nur" um die Einweisung in eine stationäre Behandlung, aber nicht um eine geschlossene Unterbringung, dann fragt sich für mich, ob eine solche Behandlung, wenn sie gegen den Willen des betroffenen Kindes durchgeführt wird, nicht doch einer gerichtlichen Genehmigung bedürfte.  Denn dann geht es - da das Kind nicht über die Möglichkeit verfügt, sich zu wehren wie ein Erwachsener, doch faktisch um eine Freiheitsentziehung zur Durchführung der "Therapie".

Ich hoffe, wir erfahren noch mehr, um den Fall besser bewerten zu können.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

"Abtretung" ist wirklich herrlich. Aber kein Wunder, wenn man nur den Anwalt der Eltern als Quelle hat.

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Handelt es sich "nur" um die Einweisung in eine stationäre Behandlung, aber nicht um eine geschlossene Unterbringung, dann fragt sich für mich, ob eine solche Behandlung, wenn sie gegen den Willen des betroffenen Kindes durchgeführt wird, nicht doch einer gerichtlichen Genehmigung bedürfte.

In der Tat, sehr geehrter Herr Prof. Müller, wie bei einer normalen Einweisung in ein Krankenhaus (ohne geschlossene Unterbringung) die Gerichte involviert sein könnten, erschließt sich mir nicht.

Die §§ 107 ff BGB gelten nicht, auch nicht analog. Besitzt das Kind die nötige Verstandesreife, so steht ihm ein Vetorecht gegen die ärztliche Behandlung zu. Gegen den Willen des einsichtsfähigen Kindes darf der Arzt die Behandlung nicht vornehmen (zuletzt BGH FamRZ 2007, 130). 

 

Da mir die Verfahren bekannt sind und der Beschluss vorliegt:

Das Kammergericht hat über die Gesundheitsfürsorge entschieden. Das Verfahren auf Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts - zum Zwecke der stationären Unterbringung - ist am AG Schöneberg bereits anhängig.

Das Kammergericht hat eine Kindeswohlgefährdung bejaht, ohne ein Gutachten einzuholen. Das Kammergericht hat die Erziehungsunfähigkeit der Kindesmutter bejaht, ohne ein Gutachten einzuholen. Das Kammergericht hat den Kindeswillen (aktuell 12 Jahre alt) keine Bedeutung beigemessen, da es von einer Beeinflussung durch die Kindesmutter ausgeht, auch insoweit wurde kein Gutachten eingeholt. Das Kammergericht hat den behandelnden Kinderarzt sowie den behandelnden (ambulanten) Therapeuten nicht angehört. Das Kammergericht hat auch das Kind nicht angehört. Das Kammergericht hat der Mutter  vorgeworfen, dass sie das Kind nach den ärztlichen Leitlinien (die das Kammergericht auch insoweit ohne Sachkompetenz als bloße Sollvorschrift ansieht) behandeln lassen möchte und dass sie das Kind in Frankfurt/Main und/oder Hamburg (Spezialanlaufstellen für geschlechtsidentitätsgestörte Kinder; weitere gibt es in Deutschland nicht) vorstellen möchte. Diese seien einseitig orientiert.

Der Kinderarzt hat (gegenüber dem Kammergericht) bestätigt, dass er in einem Bericht der Ergänzungspflegerin umfassend falsch wiedergegeben wurde. Unbeschadet dessen hat das Kammergericht die Ausführungen der Ergänzungspflegerin (seit Ende 10/2011 im Amt; das Kind bisher eine Stunde gesehen) für nachvollziehbar gehalten, dass eine stationäre Diagnostik zu erfolgen habe, mit ggf. anschließender stationärer Therapie der induzierten Transsexualität. Am Rande sei ausgeführt, es gibt einen ärztlichen Bericht aus dem Jahr 2007 aus der Charité über das Kind. Das Kammergericht hat in einem früheren Verfahren (2008) diesen Bericht als völlig substanzlos bezeichnet. Jetzt im Jahr 2012 sagt das Kammergericht (anderer Senat) dieser Bericht aus dem Jahr 2007 (!) sei nachvollziehbar und nimmt für seine Entscheidung über ein 12jähriges Kind Bezug auf einen Bericht über ein 6jähriges Kind.

Um die Sache rund zu machen, die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind wurde abgelehnt, die Interessen des Kindes werden durch die Ergänzungspflegerin hinreichend wahrgenommen. Verfahrenskostenhilfe wurde ebenso abgelehnt.

In das Verfahren wurden durch die Kindesmutter neben aktuellen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der BT-Drucksache 17/8964, insgesamt fünf umfassende Stellungnahmen von verschiedenen Organisationen eingeführt, wonach es eben keine induzierte Transsexualität gebe, das Kind auf seinem Weg zu begleiten sei und im Übrigen bekannt sei, dass in der Charité nicht auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft gearbeitet werde und übergriffiges Verhalten während der Therapien bekannt sei. All dies fand in dem Beschluss des Kammergerichts überhaupt keine Erwähnung.

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Aha, die Nebel lichten sich ein wenig. Könnten Sie bitte noch mitteilen, ob die Entscheidung des KG im Hauptsacheverfahren oder in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erging?

Sehr geehrte Herr Burschel,

 

es handelt sich um eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Sofern ich Ihre Mail-Adresse noch finde, kann ich Ihnen diese gern übersenden.

Zur Historie sei angemerkt, dass die Gesundheitsfürsorge wegen widerstreitender Interessen der Eltern im Jahr 2007 auf das JA als Ergänzungspfleger übertragen wurde. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte das Kammergericht damals entschieden, dass eine stationäre Unterbringung nicht in Betracht kommt, da es an entsprechenden Anhaltspunkten mangele und die vorliegenden Berichte der Charité völlig substanzlos seien. Gutachten gab es in diesem Verfahren nicht.

Nach Untätigkeit des JA hat die Mutter ein weiteres Verfahren auf Rückübertragung der Gesundheitsfürsorge im Jahr 2009 angestrengt. In diesem hat man sich mit dem JA in einem gerichtlich genehmigten Vergleich darauf verständigt, dass das Kind ambulant zu therapieren sei. Von einer stationären Behandlung nahm man in diesem Vergleich ausdrücklich Abstand.

Im Sommer 2011 hat die Kindesmutter die Rückübertragung der Gesundheitsfürsorge beantragt. Das Amtsgericht hat ohne jedwede Sachverhaltsaufklärung und/oder Gutachten den Antrag abgewiesen. Diese wurde nunmehr vom Kammergericht - auch ohne Gutachten - bestätigt und der Kindesmutter der Vorwurf gemacht, dass sie sich gegen eine stationäre Diagnostik des Kindes in der Charité sperre. Der entgegenstehende Beschluss des Kammergerichts aus dem Jahr 2008 fand keine Erwähnung. 

Weitere Nachfragen gern.

 

 

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Sehr geehrter Gast,
wenn Sie sich hier anmelden, können Sie mir eine persönliche Nachricht schicken.
Vielen Dank

zur sog. Abtretung:

 

Spricht etwas dagegen, dass damit der § 1631 III BGB gemeint ist?

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Mich würde einmal interessieren, welche angeblichen Hinweise auf ein Verschulden der Mutter hindeuten. Das muss ja irgendwie substantiiert sein. Soll die Mutter das Kind gegen seinen Willen zu irgendwelchen Handlungen gezwungen haben? Wenn ja, zu welchen? Oder wird eher eine Art "sanfter Druck" geltend gemacht, indem die Mutter das Kind  von Anfang an wie ein Mädchen aufgezogen hat? Mich stört, dass da nichts Konkretes bekannt ist. Die neue Pflegerin vom Jugendamt müsste ja recht deutliche Indizien haben, wenn sie das Gericht überzeugt hat. Aber welcher Art sind diese Indizien?

 

Gruß

Stephan

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@Stephan:
Ich vermute (voller Zynismus), daß die "Hinweise" darin bestehen, daß die Mutter dem Kind gestattet, sich als Mädchen zu kleiden bzw. sich so zu verhalten.
Vielleicht hat sie ihrer Tochter sogar gestattet, Schminke auszuprobieren!

Vorurteile gegen Transsexuelle gibt es mehr als genug, und Jugendamtsmitarbeiter sind auch nicht frei davon.

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Ich vermute dasselbe, aber das bringt uns nicht weiter. Immerhin wurde der Mutter (ebenso wie dem Vater) in einem früherem Verfahren ein Teil des Sorgerechts - die Gesundheitsfürsorge - aberkannt. 

Leider haben wir nur Informationen von einer Seite. Man bräuchte auch mehr Fakten und weniger Meinungäußerungen.

 

Ich zitere mal aus einem der taz-Artikel:

 

"Nach dem Kindergarten habe Alexander das Geschlecht offiziell gewechselt und sei als Alexandra in die Grundschule gegangen. Sie wurde so akzeptiert, beteuern Mutter und Kind. Alex sei ein normales, fröhliches Mädchen."

"Er zog seinem Sohn Jungensachen an, und wenn Alex weinte und sich wehrte, dann, so erzählt es die Mutter, wurde er grob."

"Hat Alex Mutter, diese sehr normal und fröhlich wirkende Frau, das Zimmer rosa gestrichen und das Einhorn gekauft - gegen die Natur des Kindes? Schwer vorstellbar."

Quelle: http://www.taz.de/Transsexualitaet-im-Kindesalter/!85899

 

Das ist alles kaum belastbar und ziemlich unreflektiert. Da die Betroffenen pseudonymisiert sind, lässt sich z.B. nicht feststellen, wie Mitschüler und Lehrer die Sache sehen.

 

Ich will das Entscheidung des Gerichts natürlich nicht verteidigen. Es bleibt zu kritisieren, warum Gutachten verweigert wurden, warum so wenig Personen gehört wurden, warum nicht eine andere Klinik gewählt wurde.

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Sehr geehrte Leser/innen und Kommentator/inn/en,

der Beschluss des KG ist in der Tat von der taz fehlinterpretiert worden. Eine Zwangseinweisung wird damit nicht bestätigt oder genehmigt. Dass das Jugendamt eine stationäre Diagnosestellung/Therapie anstrebt und das KG dies offenbar für den richtigen Weg hält, ist allerdings richtig. Aber als unmittelbare Folge der Entscheidung des KG ist diese derzeit nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie mein Update vom heutigen Tage (oben im Beitrag).

Henning Ernst Müller

 

@Henning Ernst Müller

"Gegen den Willen des Kindes eine stationäre Diagnose/Therapie durchzuführen, erscheint mir höchst problematisch, ebenso aber andere irreversible Entscheidungen."

 

Daraus könnte man lesen: JEDE Entscheidung ist problematisch.

 

Da es zunächst um eine Diagnose geht, die an sich noch keine "irreversible Entscheidung" ist, könnte es unter Umständen sinnvoll sein, wenn diese außerhalb des Wirkungsbereichs der Mutter stattfindet (über deren bisheriges Verhalten wir keine zuverlässigen Informationen haben).

 

Aber warum lässt sich das Jugendamt nicht auf eine andere Klinik ein?

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Die Ergänzungspflegerin ist der Ansicht, dass hier eine staionäre Dignostik erfolgen müsse. Die Ergänzungspflgerin ist nicht das Jugendamt, sondern eine Privatperson, die vom Amtsgericht eingesetzt wurde, nachdem sich das Jugendamt als überfordert erklärt hatte.

Das Jugendamt war bis Oktober 2011 als Ergänzungspfleger bestellt, und hat eine stationäre Diagnostik oder Therapie (seit 2007/2008) nicht betrieben. Es gab vor dem Amtsgericht Anfang 2009 eine Einigung zwischen Eltern und Jugendamt über die weiteren Fortgang, ausdrücklich ambulante Therapie, keine stationären Aufenthalte. Die Ansicht beim Jugendamt änderte sich erst mit Einsetzung der Privatperson als Ergänzungspflegerin.

 

 

 

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Sehr geehrter "Gast",

mein Name ist Jan Thomsen, ich bin Redakteur der Berliner Zeitung, wir haben heute intensiv über den "Fall" Alex diskutiert, eine Kollegin von mir, Andrea Beyerlein, hat bereits mit der Recherche begonnen. Die genaue Kenntnis der Rechtsfragen spielt eine große Rolle: Wäre es daher möglich, dass Sie mir die KG-Entscheidung ebenfalls zusenden? Sie würde ja ohnehin irgendwann veröffentlicht. Ich würde mich über Ihre Unterstützung sehr freuen. Meine E-Mail lautet: jan.thomsen@berliner-zeitung.de
Mit bestem Gruß JT

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Sehr geehrter Stephan (#20),

ich halte eine stationäre Diagnosestellung gegen den Willen des Kindes für äußerst problematisch, weil dies m E. einer Einsperrung gleichkäme, die für jedes Kind einschneidend ist. Ebenfalls heikel sind Entscheidungen, die von Erwachsenen (sicherlich in bester Absicht)  für das Kind getroffen werden, aber später nicht mehr revidiert werden können. Ich bin sicherlich nicht derjenige, der aus der Ferne über den Fall entscheiden sollte, aber in Betracht kommen möglicherweise ambulante Diagnosestellungen, eine ambulante Begleitung des Kindes, allenfalls "aufschiebende" Medikation. Vielleicht kann man zumindest irreversible Entscheidungen so lange aufschieben, bis das Kind alt und reif genug ist, eine eigene Entscheidung darüber zu treffen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

Sehr geehrter Gast,

ich bin Herrausgeber des Portals  Treffpunkteltern.de und auch wir haben unsere Recherchen zu dem Fall aufgenommen. Daher möchte ich mich dem Kollegen der Berliner Zeitung anschliessen und sie bitten auch mir die Entscheidung des Kammergerichts zukommen zu lassen. hartmann@treffpunkteltern.de

Vielen Dank

Udo Hartmann

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Aus dem etwas fragwürdigen taz-Artikel, den ich oben schon zitiert hatte, geht hervor, dass der Vater eine Suizidgefährdung sieht und die Pflegerin dessen Sichtweise übernommen hätte:

 

"Denn im Jugendamt, das jahrelang ruhig war, ist eine neue Pflegerin für Alex eingesetzt worden. Und die glaubt dem Vater und schafft Fakten: Das Kind sei suizidgefährdet und müsse in die geschlossene Psychiatrie."

 

An anderer Stelle steht: "Alex sei ein normales, fröhliches Mädchen."

 

(http://www.taz.de/Transsexualitaet-im-Kindesalter/!85899/)

 

Das müsste auch mal geklärt werden, was da dran ist. Je nachdem würde man die "Einsperrung" verschieden beurteilen.

 

Eigentlich sind solche Fälle nicht öffentlich verhandelbar. Da aber der Verdacht einer skandalösen Rechtsprechung im Raum steht, besteht natürlich öffentliches Interesse. Schwieriger Fall.

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Ist ja interessant, dass die medizinischen "Experten" darüber streiten, ob eine Therapie für Transkinder angebracht ist oder nicht, aber viellicht sollten wir mal die Eugenik-Brille absetzen und auch mal sowas wie Ethiker und Soziologen (Geschlechterhabitus) und vielleicht auch mal Pädagogen (pubertäre Psychogenese) fragen?

Oder vielleicht das Kind mal Mädchen statt Junge sein und es in Ruhe lassen?

Was haben wir für ein Problem mit Transkindern? Dass ein Mädchen mit "Autos" spielt und das überhaupt nicht in unser Werbekonzept für Kinderspielzeug passt?

Kommt man sich vor wie im 19. Jahrhundert. Geschlechtsidentitätsstörung ist ja auch der Code für die Therapie von Homosexuellen. Dachte die Zeiten sind vorbei, aber gibt jetzt offenbar wieder neue Vorbehalte gegen nicht massenkompatible Entscheidungen. Und Kinder können ja sowieso nicht nachdenken oder sowas, genauso wie sie auch keinen Sex und keine Sexualität haben oder bestenfalls was rudimentäres, dass uns aber auch ängstigt.

"Wir Viktorianer", sag ich da mal...

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Das Recht auf Suizid müsste man auch mal neu verhandeln. Philosophisch ist das die höchste Form der Selbstbestimmung. Japan ist da weit klüger (Leseempfehlung: M. Pinguet: "Der Freitod in Japan"; Pinguet war ein in Frankreich sehr anerkannter Gelehrter und bspw. Freund von Sartre und Foucault).

Das Suizid-Argument ist aber auch bissl was komisch. Die Gefahr besteht wohl sowohl in dem Fall einer Umwandlung wie einer Nichtumwandlung, wobei ich die Gefahr bei einer Nichtumwandlung für größer halten würde, weil das Kind dann in einem ihm verhassten Körper und mit einer iihm verhassten Identität leben muss und das in einer Gesellschaft, die es dazu gezwungen hat, das alles toll zu finden, was in der Pubertät jedenfalls nicht viel Gutes beitragen kann und bestimmt keine Lust auf ein Erwachsenenleben hervorbringt.

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Erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Leute davon ausgehen, dass "Alex" gern ein Mädchen sein möchte. Das ist die Darstellung der Mutter bzw. ihres Anwalts. Von der Gegenseite sind keine Informationen öffentlich zugänglich.

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Erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit manche davon ausgehen, dass die Mutter eine männerhassende Manipulatorin ist und das Kind absolut keinen Plan davon hat, was es selbst will. Wir behandeln unsere Kinder in der Tat wie Demente.

Wenn da ein Mädchen ein Junge hätte werden wollen, wären da aber ne Menge Leute viel leiser gewesen, wette ich. Ein Mann werden zu wollen ist verständlicher, was!?

Das Kind selbst scheint dabei nicht zu interessieren. Nicht möglich, dass es wirklich kein Junge sein will.

Man könnte zwar erwachsene Transsexuelle fragen, die erzählen, dass sie als Kind schon ebenso empfunden haben, aber ich nehme mal an, die wurden auch manipuliert.

Ich bin sehr kritisch gegen den Feminismus, weil er wie jede Ideologie gefährlich sein kann und auch zur Selbstunterwerfung statt zur Emanzipation beitragen kann. Aber ich bin erstaunt, was für eine Mysogynie gerade wie durch die Landen schwabbt, die sich auch in diesem Verdacht gegen diese Mutter äußert.

Was man kritiseren kann ist, dass das Kind im Grunde nicht den männlichen, sondern den weiblichen Geschlechtersterotyp wählte (rosa Zimmer, Einhorn usw.), was arg nach Disney-Kindheit aussieht.
Aber das Disney-Fass kann man über einer ganzen Menge Eltern ausschütten.

Das ganze ist jetzt schon nur noch ideolgisches Gezetter von Erwachsenen, das Kind ist längst scheiss egal. Geht nur darum, wie wir das Kind noch in unsere Köpfe einordnen können und wem es zu unterwerfen ist und nach welchen Regeln.
Erinnert mich sehr an Alexina Barbin. Eine Hermaphrodite, die nicht im Lyzeum arbeiten durfte, weil nicht eindeutig weiblich. Hat Medizin, Justiz und Psychiatrie beschäftigt, was die Wahrheit des Geschlechts von Alexina sein solle. Sie selbst hat sich vor ihrem 30 Lebensjahr das Leben genommen, weil sie das Gezetter nicht überstanden hat. Bei diesem Kind namens Alex läufft das gerade in die selbe Richtung: die Wissenschaft muss jetzt mit der Justiz die Wahrheit über das Geschlecht des Kindes sagen und bis dahin ist das Kind als manipuliert und willenlos anzusehen und muss eingesperrt werden wie ein exotische Flora im Zoo der Geschlechter.

Frage mich, woran man zwischendurch entschieden hat, dass die Folgen des jetzigen Kampfes weniger schlimm wären als die einer mögliche letztlichen Fehlentscheidung (Kind wird Mädchen und bereut es hinterher). Den Fehler hinterher könnte es als Erwachsene wieder rückgängig machen, vor allem aber hätte es einen persönlichen Bezug zu seinem eigenen Geschlecht und hätte selbst einen Fehler gemacht. Shit happens, auch in größeren Maßstäben. Aber es wäre sein eigener Wunsch und auch seine eigene Verantwortung gewesen.
Im Moment gehört dieses Geschleccht nicht dem dazu gehörigen Kind, sondern dieses Geschlecht gehört der Öffentlichkeit, den Eltern, der Justiz, der Verwaltung, der Medizin und der Psychiatrie. Allein das ist schon so unglaublich demütigend nicht nur, aber gerade für ein pubertäres Alter und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich hier irgendwer das Ausmaß der Demütigung vorstellen kann, die dieses Kind gerade erfährt. Wenn es das selbst überlebt, ist das schon ein kleines Wunder.

Der günstigste Ausgang wäre eine Verschleppung des Falls, sodass eine Umwandlung erst im Erwachsenenalter ungefählicher Weise durchgeführt werden kann, weil eine tatsächliche Transformation zum jetzigen Zeitpunkt das Leben dieses Kindes zur Hölle machen könnte (wegen rosa statt blau! wie bescheuert!)
Der Rest erinnert gerade an Bauern mit Mistgabeln und Forschern mit Seziermessern "Last uns das Monster lynchen, zusammen mit seinen Eltern!" vs. "Nein, nein! Lasst uns in das Gehirn dieser teratologischen Entartung schauen und nach Heilmethoden suchen und die Eltern genetisch klassifizieren, um deren Degeneration zu bestimmen!".

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@Stephan

Zeigen Sie mir einmal einen Jungen mit 12 Jahren, der als Mädchen lebt ,so in die Schule geht und sich seinen Mitschülern als solöches zu erkennen gibt!

Die These das GIS von Eltern "induziert" ist sein soll ist wissenschaftlich mehr als fragwürdig ,beruht sie doch auf Studien die aus der Zeit stammen Homosexuelle zu" heilen "

Die meisten Wisenschaftler gehen heute davon aus das "Transsexualität" pränatalöe Ursachen hat. Zahlreiche Studien aus neuerer Zeit belegen das.

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@ tomas

Es geht hier nicht um eine Geschlechtsangleichung ! Es geht lediglich um das Recht des Kindes ohne die Folgeschäden einer falschen Pubertät frei zu entscheiden wenn es dazu fähig ist.

Das kann mit Medikamenten erreicht werden und ist reversibel .(Die Pubertät setzt dann eben erst später ein)

Ein Kind mit solchen Anzeichen eine eventuell falsche Pubertät durchleben zu lassen ,die zu einem großen Teil eben dann nur mit aufwendigen Operationen ,warscheinlich unzureichend, behoben werden können ist schlicht unmenschlich.

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Sehen Sie, es geht hier darum, ob mit oder ohne Hormonbehandlung, der eine SOZIALE Geschlechtsangleichung folgen wird, der Schaden höher ist.

Wir verhandeln das offenbar auch beretis vornehmlich auf der Ebene der Schadensreduktion, was genau das ist, weswegen ich der Auffassung bin, die Sache werde am besten verschleppt. Die Öffentlichkeit, Justiz, Medien und Psychiatrie werden dieses Kind ansonsten zerfleischen, egal, was passiert. Das Kind hat schon verloren.

Ich frage mich auch, was bei einem potentiellen Transkind wohl eine "richtige" Pubertät sein soll. ich wüsste nicht, dass es zu sowas pädagogische oder juristische Konzepte gibt oder psychiatrische Konzepte, die jenseits des Denkens von vor 68 stehen. Es gibt nicht mal Untersuchungen zu sowas. Jetzt über "richtige" und "falsche" Pubertät befinden zu wollen kann nur aus dem Bauchgefühl oder eines dazwischengeschobenen "Expertengremiums" heraus beschlossen werden, wobei auch dieses Gremium nichts anderes wäre als eine Versammlung von zumeist sicher strikt heterosexuellen, wahrscheinlich auch höher-bürgerlichen Bauchgefühlen, Ressentiments und Ängsten.

Ich frag mich auch, wie eine Mutter es wohl hinkriegen soll, ein Kind bis zu seinem 5 oder 6 Lebensjahr so weit zu bringen (seit dem ist Alex ja wohl so), dass es sein Geschlecht wechseln wollte. Meines Wissens ist in diesem Alter eine so gewaltige Kognition von Geschlechtssterotypen noch gar nicht vorhanden. Und ein Kind dazu zu zwingen, mit "puppen" statt mit "Autos" zu spielen hat nachweislich schädigende Effekte, die das Kind eher in Richtung seiner "natürlichen" Empfindung tendieren lässt, also Jungs mit Autos, Mädchen mit Puppen. Die Kibuzze haben das mehrfach probiert (Gleichstellung war das Ziel, Gleichschaltung das Ergebnis) und sind daran vornehmlich gescheitert. Sowas ist dokumentiert und gar wissenschaftlich verwurstet wurden. Ein Kind "mal eben" in seiner Geschlechtsempfindung so massiv zu beeinflussen, ist kein Kinderspiel. Das funktioniert nicht mit Wände rosa malen und Einhörner schenken. Das zu Glauben entpsricht eher einem etwas sehr marginalen Verständnis von kindlicher Sexualgenese und einer unbewussten Affiirmation bestimmter Leitbilder (Wer mit Puppen spielt, MUSS tendenziell weiblich sein oder WERDEN).

Wundert sich auch kaum einer, dass das Kind, beim Psychiater vor die Wahl zwischen Auto und Puppe gestellt, ein Puzzle gewählt hat. Das hatte schon da mehr Plan über sich und unser Verhältnis zu ihm als wir, wenn auch vielleicht nicht bewusst.

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Nun, wenn es ernsthaft um eine sachliche Einschätzung des Kindeswillens gegangen wäre hätte man vielleicht das Mädchen selbst und ihren Therapeuten anhören sollen.

Transeexualität ist in unserer Gesellschaft nicht nur nach wie vor ein Tabuthema und mit sehr vielen Vorurteilen behaftet, es ist auch ein Thema das extremes Fachwissen und Einfühlungsvermögen erfordert. Dies scheint im vorliegenden Fall nicht unbedingt vorhanden zu sein.

Der "Stand der Wissenschaft" scheint aktuell zu sein, dass es sich nicht nur bereits im Kindesalter manifestiert, sondern auch dass die üblichen "Umerziehungsmaßnahmen", das Erzwingen traditioneller Geschlechterrollen (wenn ich höre, dass Herr Dr. Beier "geschlechtsatypisches Verhalten unterbinden" will wird mir schlecht. In welchem Jahrhundert lebt der Mann?) und die Stigmatisierung zu schweren Schäden psychischer und physischer Art führt.

Wenn die Kinder hingegen im gefühlten Geschlecht aufwachsen dürfen und mit einer aufschiebenden Therapie behandelt werden ermöglicht man ihnen hingegen eine durchgehende Biographie zu erwerben und eine entsprechende Sozialisation zu erwerben. (Auch wenn es traurig ist dass noch heute die Sozialisation von Mädchen und Jungen so unterschiedlich ist)

 

Transsexuelle empfinden die Veränderung des Körpers die eine dem biologischen Geschlecht entsprechende Pubertät mit sich bringt als entstellend. Wenn sie ein Mann sind, stellen Sie sich einfach vor sie müssten ab Morgen im Körper von Marilyn Monroe herumlaufen. Auch mit vielen Operationen und Hormonen könnten Sie dies kaum "ausbügeln".

 

Die Anschuldigungen der Mutter gegenüber scheinen bislang lediglich auf den Behauptungen des Vaters (mal ehrlich, als Richter sollte dem Herrn mehr als bewusst sein dass man die Behauptungen des Expartners mit Vorsicht genießen sollte) und der "Jugendpflegerin" zu beruhen.

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@tomas

Die soziale Angleichung ist bereits erfolgt! Schaden ensteht nur bei einem "Umerziehungsversuch " .

Dr. Beier wendet hier im Grunde Methoden einer reparativen/konversiven Therapie an!

Sämmtliche Fachgesellschaften weltweit lehnen diese Therapie als schädlich und unwissenschaftlich ab.

 

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wäre die soziale Angleichung erfolgt, bräuchte es keine juristischen Akte und kein mediales Interesse. Die soziale Angleichung, selbst schon ein komischer Begriff, wird gerade ausgehandelt. Zwischen Öffentlichkeit, Justiz und Medizin. 

Sämtliche Fachgesellschaften weltweit haben dazu mit beigetragen, indem sie dieses Kind nicht ohne pädagomedikale und psychologisch-jurisprudenzielle Kategorien denken können. Das Kind braucht ein Label, sonst passiert Kafka. Ohne das Label wird es keine Ruhe haben und mit dem Label auch nicht so sehr. Aber es geht jetzt um das Label, das muss her. 

Wissenschaft kann hier vielleicht noch was retten, aber nicht trotz, sondern weil sie Teil des Problemkomplexes ist. Dr. Beier ist nur ein Teil dieser Wissenschaft. 

Bis jetzt gabs ja nicht so viele laute Stimmen aus der Wissenschaft gegen dieses ziemlich komische Konzept einer Störung der Geschlechtsidentität (das heißt nichts anderes als hetero ist der Gral, weil Penis=Mann=scharf auf Frauen, alles abweichende = Störung) und deren Anwendung auf Trans und Homo. Bisher fanden das anscheinend alle plausibel, nicht nur der Dr. Beier, sondern die gesamte Wissenschaft, die sich aus einzelnen Personen zusammensetzt deren Großteil das Konzept völlig in Ordnung fand. Dr. Beier mag ein komischer Kauz sein, aber er hat die Sache nicht erfunden. Das auf ihn abwälzen zu wollen ist ein bisschen einfach. 

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@Dea
Ich glaube nicht an die Möglichkeit einer induzierten Geschlechtsidentitätsstörung.

"Zeigen Sie mir einmal einen Jungen mit 12 Jahren, der als Mädchen lebt, so in die Schule geht und sich seinen Mitschülern als solches zu erkennen gibt!"
- Wir wissen ja gar nicht, ob die Darstellung der Mutter stimmt. Wurden irgendwelche Dritten befragt?

Es besteht zumindest die Möglichkeit, dass die Mutter lügt oder Probleme ihres Kindes verschweigt. Mich stört auch ein wenig, dass die Pflegerin von vorneherein als unglaubwürdig gewertet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Jugendamt jahrelang zu bequem war, sich einzumischen, und dass die erst die jetzige Pflegerin ernsthaft um das Kind bemüht ist. Das lässt sich eben nicht entscheiden, wenn man nur Informationen der einen Seite bekommt.

(Ich lege übrigens keinen Wert darauf, gesiezt zu werden, aber egal.)

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@ Stephan

Zitat Taz:

"Nach dem Kindergarten habe Alexander das Geschlecht gewechselt und ging als Alexandra in die Schule"

Vielleicht hätte das Jugendamt einmal die Lehrer gefragt, anstatt nach einem einstündigen Gespräch einer frisch dazugestoßenen Person zu glauben.....

Aber du hast Recht. Das Jugendamt hat hier einiges schleifen lassen.

Nach einigen Jahren der Untätigkeit solch einen Schnellschuß abzuliefern ist schon arg.

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"Das Jugendamt hat hier einiges schleifen lassen."

 

- Das habe ich nicht behauptet.

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Ich finde das Ganze auch etwas kompliziert. Finde aber, dass der Wille des Kindes hier wenig berücksichtigt wurde.

 

Und aus eigener Erfahrung: Ich arbeite seit 15 Jahren als Sozialarbeiter mit Berliner Jugendämtern zusammen, die meisten KollegInnen dort meinen es gut, haben aber in der Mehrzahl von Transsexualität  0,0 Ahnung. Das meine ich ehrlich: der Großteil weiß von transsexuellen Menschen, Transgendern, transidenten Menschen nichts aber auch gar nichts. Einige sind dann halt offener, andere  nicht.  In Bezug auf Homosexualität ist zwar ansatzweise einiges geschehen an Jugendämtern, erschreckend ist aber auch hier die Unkenntnis.

Bei ErgänzungspflegerInnen, Verfahrensbeiständen, Richtern sieht es auch nicht besser aus.

 

Das ist für die trans*-Kinder ein sehr sehr großes Problem.

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Stephan

"Mich stört auch ein wenig, dass die Pflegerin von vorneherein als unglaubwürdig gewertet wird."

Nun, sehen wir uns doch mal die Fakten an:

Die fachlichen Qualifikationen der Dame liegen erst einmal noch im Dunkeln. Abgesehen davon hat sie, nachdem sie das Kind EINMAL für eine einzige Stunde gesehen hat eine solch weitreichende Aussage gemacht.

Und dies bei einem so hochkomplexen Thema.

Der behandelnde Kinderarzt erklärt, dass er von der Dame falsch wiedergegeben wird, es gibt also zumindest eine Person welche die Glaubhaftigkeit der Jugendpflegerin faktisch in Frage stellt, denn entweder hat sie dies bewusst getan mit der Absicht die Fakten an ihre Meinung anzugleichen, oder aber sie hat es aus Inkompetenz getan. Beide Varianten tragen nicht gerade zu ihrer Glaubwürdigkeit bei.

"Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Jugendamt jahrelang zu bequem war, sich einzumischen, und dass die erst die jetzige Pflegerin ernsthaft um das Kind bemüht ist. "

Tatsächliche Überforderung des Jugendamtes halte ich für durchaus möglich und plausibel. Ich unterstelle der Dame auch gar keine bösen Absichten. Aber gut gemeint ist nunmal nicht gut gemacht. Jahrzehntelang hat man versucht Transsexuelle zu "heilen", mit der besten Absicht ihnen ein zufriedenes Leben in ihrem Geburtsgeschlecht zu ermöglichen, ebenso wie man es mit Homosexuellen getan hat.

Das macht den imensen Schaden und das imense Leid dieser Menschen nicht geringer.

 

 

Ist es möglich dass die Mutter lügt?

Selbstverständlich. Ich halte es für unwahrscheinlich, aber es ist möglich. In den Fall wäre es wichtig Alexandra selbst und ihr Umfeld zu hören, insbesondere ihren Therapeuten.

Weshalb wurde das so kategorisch abgelehnt?

Meines Wissens nach haben sowohl Mutter als auch Tochter sich einverstanden erklärt sich erneut psychologisch begutachten zu lassen, sie wollten die weitere Behandlung in einer der beiden Fachkliniken in Deutschland vornehmen lassen.

Das klingt nicht sehr nach einer Verschwörung oder einem Lügenkonstrukt. Es sei denn, Sie werfen allen, Mutter, Therapeut und Spezialklinik eine gemeinsame Verschwörung vor.

 

 

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Wir können hier diskutieren wie wir wollen, aber es gibt dabei ein großes Problem:
Für eine sachkundige Diskussion benötigt man so viele Fakten wie möglich. Leider sind wir hier nur auf Presseinformationen angewiesen, die möglicherweise auch noch einseitig sind, so dass eine sinnvolle Diskussion ziemlich eingeschränkt wird.
Wir können nur hoffen, dass dem Kind kein Zwang angetan wird, sollte Alex transsexuell sein, dann könnte ein "Umpolungsversuch" tödliche Folgen haben, ist das Kind nicht transsexuell, dann dürfte sich das Problem mit fortschreitenden Alter von allein lösen, denn eine "induzierte Transsexualität" ist Blödsinn (s.a. der Fall von David Reimer). Deshalb wäre die Gabe von pubertätsverzögernden Medikamenten m.E. zur Zeit das Mittel der Wahl und würde Luft für eine spätere, eigene Entscheidung des Kindes schaffen.

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Weiß jemand, welchen Zweck die vom Jugendamt beabsichtigte stationäre Aufnahme haben soll? Geht es darum, den Einfluss der Mutter zu unterbinden? Oder gibt es da so ein volles Programm? Wie funktioniert die Diagnostik überhaupt? Werden da vorwiegend Gespräche geführt? Wozu das Klinikumfeld?

 

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Kira-Bianca und Ruth

Meiner Meinung nach versucht hier das Jugendamt, nachdem die Jugendämter im Allgemeinen in letzter Zeit sehr in der Kritik gestanden haben hier auf Biegen und Brechen ein Zeichen zu setzten.

Die weit verbreiteten Vorurteile und das mangelnde Wissen über Transsexuelle in der Gesellschaft machen dieses Mädchen zu einem billigen Opfer, denn leider muss man annehmen, dass ein Großteil der Menschen der Idee man müsse "den Jungen von seiner Krankheit heilen" zustimmen würde.

Minderheiten können ihre Interessen und Rechte leider immer nur mit Unterstützung der Mehrheit einklagen und die Mehrheit in unserem Land hat da leider nach wie vor einen großen Nachholbedarf an Aufklärung.

 

Thomas

Herr Dr. Beier mag nicht nur ein komischer Kauz sein, seine Ansichten sind auch weit hinter dem zurück, was aktuell der stand der wissenschaftlichen Diskussion ist. Er hat es sicherlich nicht erfunden, er ist nicht der erste der Transesexuelle "heilen" will, er ist nicht der letzte der es versuchen wird. Weshalb er sich konsequent dem wissenschaftlichen Fortschritt in dieser Richtung verweigert weiß vermutlich nur er selbst. Sei es persönliche Eitelkeit (wer gibt schon gerne zu dass sein Lebenswerk auf falschen Annahmen basiert?), seien es persönliche moralische und religiöse Vorurteile.

Aber Fakt ist, dass man gerade als Mediziner und Therapeut seine Patienten massiv gefärdet wenn man sich dem Fortschritt verweigert.

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Sehr geehrte Leser/innen und Kommentator/innen,

über das stark gestiegende Interesse an dieser Diskussion über dieses schwierige und komplexe Thema freue ich mich. Zur Klarstellung nochmals: Das KG hat anders als die taz berichtet und anders als hier wieder mehrfach gepostet wurde, keine Zwangseinweisung verfügt und es geht auch nicht um eine Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrie.

Eine solche Entscheidung müsste das Familiengericht unter Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens treffen. Es ist sehr fraglich, ob dafür überhaupt die Voraussetzungen vorliegen, denn eine Unterbringung in der Psychiatrie unter Freiheitsentziehung hat besonders hohe Hürden (siehe mein Zitat des BVerfG), die hier sicherlich nicht überschritten sind. Es ging in diesem KG-Beschluss nur um die Gesundheitsfürsorge, die die Mutter des Kindes beantragte zurück zu erhalten, weil sie die eingeschlagene Richtung der Ergänzungspflegerin bzw. des Jugendamts für falsch hält. Man kann kritisieren, dass sich das KG für diese Entscheidung auf die eigene Kompetenz verlassen hat und keine Gutachten aus verschiedenen Richtungen eingeholt hat, aber es ist keine schwerwiegende Entscheidung gefallen, wie es die taz (und einige lautstarke Proteste) unterstellen und damit den Sachverhalt so vereinfachen, dass leider eine sachgerechte Diskussion erschwert wird.

 

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Dr. Henning Ernst Müller,

es freut mich, dass Sie trotz jetzt wirklich sehr großer Teilnahme an der von Ihnen eröffneten Diskussion diese mit augenscheinlich weiterhin großem Interesse verfolgen und sich hier auch weiterhin zu Wort melden.

Sie haben zwar recht, dass es bei dem Urteil nicht um die Zwangseinweisung Alexandras ging, sondern "nur" um den Verbleib der Gesundheitsfürsorge des Mädchens beim Jugendamt. Jedoch ist dieser Akt lediglich vorbereitend für eine vom Jugendamt Berlin Steglitz-Zehlendorf geplante Zwangseinweisung Alexandras in die Berliner Charité (geschl. Psychiatrie). Denn ein entsprechendes Ersuchen zur Übertragung des Aufenthalts- und Bestimmungsrechts über das Mädchen ans Jugendamt, welche ja für diese Zwangseinweisung ebenfalls nötig ist, ist beim zuständigen Familiengericht doch schon gestellt worden.

Und bei den von Ihnen, Herr Dr. Müller, als in diesem Verfahren nötigen erwähnten Sachverständigengutachten habe ich große Bedenken. Nicht wegen den Gutachten selber, sofern sie von wirklich unabhängiger Seite  (GutachterInnen außerhalb Berlins) erstellt werden. Aber ich befürchte, dass das Familiengericht genauso verfahren wird, wie jetzt das Kammergericht. Auch beim Kammergericht wären Gutachten zur Urteilsfindung nötig gewesen, dessen Einholung von den Richtern dieses Gerichts jedoch abgelehnt wurden; wie eigentlich alles, was auch nur möglicherweise für eine Übertragung der Gesundheitsfürsorge an die Mutter hätte sprechen können! Ehrlich gesagt, Vertrauen allgemein in Berliner Gerichte ist bei mir überhaupt nicht mehr vorhanden. Denn auch schon das Berliner Amtsgericht in erster Instanz hätte erkennen müssen, dass das Jugendamt ganz klar nur zum Unwohl des Kindes handelt und weiterhin handeln will und die Gesundheitsfürsorge zurück zur Mutter übertragen müssen. Ich bin froh, dass nun bei der geplanten Klage beim Bundesverfassungsgericht die Angelegenheit an ein Gericht außerhalb Berlins kommt. Wobei das BVG unabhängig vom Sitz ja sowieso eine eigene "Liga" darstellt.

 

@Ruth:

Hallo Ruth,

In dieser Sache ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Vorbereitung. Um welchen Klageinhalt es dort geht, weiß ich leider auch nicht, hoffe aber, diese Informationen zu bekommen, sobald die Klage eingereicht ist. Die Anwälte haben vier Wochen Zeit, sie schriftlich zu fixieren. Und diese Zeit sollte auch genutzt werden, um die Klage möglichst hieb- und stichfest zu machen. Denn das ist auf nationaler Ebene die letzte Möglichkeit, die Gesundheitsfürsorge Alexandras dorthin zu bekommen, wo sie hingehört: nämlich in die Hand der Mutter des Mädchens!

 

Die (jetzt mehreren) Anwälte tun ihr Möglichstes, damit die jetzt dringends erforderliche Gabe von Pubertätsblockern an Alexandra endlich ermöglicht wird und das Kind nicht entsprechend den Absichten des Jugendamts Berlin Steglitz-Zehlendorf sehr wahrscheinlich auf Kosten des Lebens dieses Mädchens diesem Beier von der Berliner Charité für seine Experimente zur Verfügung gestellt wird.

Ich bin überzeugt davon, dass die Anwälte in dieser Sache, dann aber in einem anderen Verfahren, sofern nötig auch noch weiter auf die europäische und möglicherweise sogar auf die UN-Ebene gehen. Denn die Experimente, die dieser Beier mit Alexandra vor hat, widersprechen eindeutig den Vorgaben der Weltgesundheitsbehörde (WHO) und somit dem Recht der Vereinten Nationen. Aber ich bin keine Juristin und verfüge nur über ein etwas besser als dem Durchschnitt liegendes rechtliches Allgemeinwissen. Daher kann ich nur sagen, die Anwälte werden schon genau das richtige machen. Aber solange die Sache nicht wirklich beendet ist, werden ich für eine möglichst große Verbreitung dieses geplanten Unrechts in der Öffentlichkeit sorgen. Und ich bin bei Weitem nicht die einzige. Weltweit sind Aktivistinnen und Aktivisten an dieser Sache dran. Einzig in fernöstlichen Foren habe ich noch keine entsprechenden Beiträge gefunden. Aber das liegt wahrscheinlich nur an Übersetzungsproblemen, denn die dort verwendeten Schriftzeichen stellen für mich nur unverständliche Kringel und Striche dar. Doch warum sollte dieser Skandal in Fernost nicht diskutiert werden, wo er doch woanders auf der Welt überall für Furore sorgt?

 

Mit freundlichem Gruß

Kira-Bianca

 

 

@Prof. Dr. Henning Ernst Müller

 

Es geht zwar nicht im eine Zwangseinweisung, aber doch um eine Art Vorentscheidung für ›Alex’› weiteres Leben. Denn die Charité lehnt eine vorpubertäre Behandlung kategorisch ab, womit Entfaltungsmöglichkeiten einseitig unterdrückt werden. Sie schreiben im Artikel:

"Allerdings lässt sich im Beschluss eine Bestätigung der Richtungswahl des Jugendamts herauslesen."

 

Warum ist das nicht "schwerwiegend"?

 

 

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Sehr geehrter Herr Stephan,

nun kommen wir dem Kern der Angelegenheit näher:

Sie haben zur Hälfte Recht, wenn Sie die Ablehnung einer vorpubertären Behandlung eine schwerwiegende Entscheidung nennen. Ebenso schwerwiegend ist eben eine vorpubertäre (irreversible)  Behandlung. Sich auf eine Seite zustellen und NUR die andere als "Zwang" zu beschreiben, ist eine unangemessene Diskussionsweise, ebenso wie es unangemessen ist, eine Gerichtsentscheidung zu skandalisieren, um Leute zu mobilisieren, die nicht zweifelsfrei das Interesse des Kinds vertreten, sondern ihre eigene Agenda.

Richtig ist, dass hier ein Dilemma besteht, das leider nicht - wie aber einige in diesem Streit meinen - ohne Verlust zu einer Seite hin aufgelöst werden kann. Beide Seiten argumentieren auf Basis des Kindeswohls, das tatsächlich im Vordergrund stehen muss - aber hier wird es zum Propagandamittel im Streit zwischen modernen Transgender-Auffassungen und veralteten psychiatrischen Ansichten.

Ich kenne das betr. Kind nicht und kann zu dessen Reifestatus nichts sagen, aber jedes Kind sollte möglichst geschützt werden vor Erwachsenen, die sein sich gerade entwickelndes Selbstbestimmungsrecht vorzeitig in eine Richtung hin aushebeln. Elternentscheidungen (hier ja offenbar im Konflikt miteinander), Jugendamtsentscheidungen , aber auch Gerichtsentscheidungen, die dies nicht berücksichtigen, können m.E. zu Recht kritisiert werden.

Aber man sollte sich klar darüber sein: Es gibt hier vielleicht/wahrscheinlich gar keine ideale Lösung. In so einem Fall sollte man nicht den lautesten Stimmen zuneigen, sondern eher den reflektiertesten.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

...Ebenso schwerwiegend ist eben eine vorpubertäre (irreversible)  Behandlung. ...

Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

hier liegen Ihnen leider falsche Informationen vor. Die zurzeit bei dem Kind notwendigen Maßnahmen, nämlich die Gabe von Pubertätsblockern, sind keinesfalls irreversibel. Irreversibel ist erst eine Zuführung von Hormonen, die aber keinesfalls vor dem 14. Lebensjahr begonnen werden sollte und auch nicht unter dem Begriff vorpubertäre Behandlung läuft.

Pubertätsblocker sorgen nur dafür, dass die während der Pubertät sich entwickelnden, sekundären Geschlechtsmerkmale, wie bei einem transidenten Mädchen eine dunkle Stimme, Bart- und sonstiger Haarwuchs und bei einem transidentischen Jungen die weiblichen Brüste, nicht ausgebildet werden. Sollte später aber entdeckt werden, dass dieses Kind entgegen früherer Diagnosen nicht transidentisch ist, können diese Pubertätsblocker ohne Nachwirkungen problemlos abgesetzt werden. Bei der Jugendlichen bzw. dem Jugendlichen beginnt die Pubertät dann nach Absetzen dieser Blocker mit Verspätung mit genau dem gleichen Verlauf, wie sie ohne Pubertätsblockern mit 12 oder 13 Jahren begonnen hätte.

Mit freundlichem Gruß
Kira-Bianca Hinz

Kira-Bianca Hinz schrieb:

Sehr geehrter Herr Dr. Müller, hier liegen Ihnen leider falsche Informationen vor. Die zurzeit bei dem Kind notwendigen Maßnahmen, nämlich die Gabe von Pubertätsblockern, sind keinesfalls irreversibel. Irreversibel ist erst eine Zuführung von Hormonen, die aber keinesfalls vor dem 14. Lebensjahr begonnen werden sollte und auch nicht unter dem Begriff vorpubertäre Behandlung läuft.

 

Sehr geehrte Kira-Bianca Hinz,

mir liegt die Entscheidung des KG vor.

Dort steht, dass die Mutter genau dies, nämlich eine Hormonbehandlung bei der 11-Jährigen befürwortet, während der Vater mit irreversiblen Behandlungen bis zur Volljährigkeit warten will.

 

Herr Prof. Dr. Henning Ernst Müller,

die Behauptung eine vorpubertäre Behandlung wäre ebenso irreversibel ist so nicht ganz richtig. Eine vorpubertäre Behandlung würde die eigentliche Pubertät herauszögern, keine Fakten schaffen. Eine männliche Pubertät hingegen würde dies schon.

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft wäre dem Mädchen damit nicht geholfen, im Gegenteil. Eine Klinik die eine solche Behandlung von vorneherein ausschließt und ausschließlich darauf abzielt "eine Geschlechtsidentitätsstörung zu beheben" als wäre Transsexualität nicht nur eine Krankheit, sondern auch heilbar disqualifiziert sich m.E. selbst.

Es gibt in D. zwei anerkannte Spezialkliniken, eine Begutachtung des Kindes und eine Entscheidung über die weitere Behandlung sollte doch dort erfolgen, wo man damit konkrete Erfahrungen hat.

"aber doch nicht als Propagandamittel im Streit zwischen modernen Transgender-Auffassungen und veralteten psychiatrischen Ansichten."

Da gebe ich ihnen vollkommen Recht. Alex darf nicht zur Ikone oder zum Maskotchen irgendeiner Bewegung werden. Allerdings werden sie sicher auch verstehen, dass dieses Verfahren Transsexuelle in aler Welt erschütert und bewegt hat. Zum Teil, weil es ihre eigenen Kindheitserfahrungen in denen wohlmeinende Eltern, Lehrer, Ärzte und Psychologen ihnen genau diesen Zwang angetan haben, den Fakt der Transsexualität verneint haben und versucht haben ihre "Störung" zu behandeln wieder aufgewühlt hat.

Zum anderen weil die Menschen ernsthaft besorgt sind darum dass dies nun wieder einem Kind widerfahren soll.

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@H.E. Müller,

 

Sie schrieben in Kommentar #22:

 

"aber in Betracht kommen möglicherweise ambulante Diagnosestellungen, eine ambulante Begleitung des Kindes, allenfalls "aufschiebende" Medikation. Vielleicht kann man zumindest irreversible Entscheidungen so lange aufschieben, bis das Kind alt und reif genug ist, eine eigene Entscheidung darüber zu treffen."

 

Genau diese Art der Behandlung scheint möglich zu sein, wobei  Klaus Beier von der Charité das offenbar anders sieht: "Wenn wir Kriterien hätten, die uns sicher sagen könnten, dass eine Geschlechtsidentitätsproblematik im Kindesalter später in eine Transsexualität übergeht, wäre die Gabe von pubertätsblockierenden Medikamenten verantwortbar."

 

Das ist keine juristische Diskussion mehr, aber das Gericht hätte mehr dafür tun müssen, diese Unsicherheit zu beseitigen. Es sollte sich klären lassen, ob Klaus Beier in der Fachwelt eher ein Außenseiter ist. 

 

"Gast" schreibt sogar:
"Das Kammergericht hat der Mutter vorgeworfen, [...] dass sie das Kind in Frankfurt/Main und/oder Hamburg (Spezialanlaufstellen für geschlechtsidentitätsgestörte Kinder; weitere gibt es in Deutschland nicht) vorstellen möchte. Diese seien einseitig orientiert."

 

Können Sie das bestätigen? Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Beschluss vorliegt. Möglicherweise berichtet Gast auch aus der Verhandlung.

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