Kammergericht (Pressemeldung): Zwangseinweisung eines 11jährigen Kindes zur Therapie seiner Geschlechtsorientierung? (Update 19.04.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.03.2012

Schenkt man dem Bericht der taz von heute Glauben (leider gibt es bislang kaum weitere Berichte dazu, der strafblog schöpft aus derselben Quelle, siehe jetzt mein Update unten), dann hat das Kammergericht Berlin eine Entscheidung des Jugendamtes bestätigt, mit der ein 11jähriges Kind in die kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung der Charite eingewiesen werden soll. Es liege weder eine Suizidgefahr  noch eine Fremdgefährung durch dieses Kind vor. Es werde aber vermutet, die Mutter habe dem Kind seine von der Norm abweichende Geschlechtsorientierung (das Kind ist als Junge zur Welt gekommen, fühlt sich aber als Mädchen) "induziert" (zum Hintergrund: früherer Bericht der taz).

Unabhängig davon, ob dieser Vorwurf gegen die Mutter stimmt oder überhaupt stimmen kann (die Experten streiten über die Frage, ob eine solche Induktion möglich ist), erscheint mir eine zwangsweise Unterbringung des Kindes zur Diagnose und evtl. Therapie seiner Geschlechtsorientierung (ob diese überhaupt als eine "Erkrankung" angesehen werden kann, ist höchst fraglich)  wie eine Meldung aus grauer Vorzeit. Der Psychiater soll sich laut taz so geäußert haben:

In der Charité geht es darum, Alex sein „biologisches“ Geschlecht nahe zu bringen und „geschlechtsatypisches Verhalten“ zu „unterbinden“, erklärt Chefarzt Klaus Beier die Therapie.

Aber unabhängig von der Frage, ob hier eine schon im Kindesalter manifest werdende Transsexualität vorliegt oder nicht: Eine Freiheitsentziehung ist ein derart gravierender Eingriff für ein Kind, dass er nur als ultima ratio vorgesehen werden kann. Laut dem Bericht fehlt bislang ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten. Zu einer ambulanten Untersuchung seien Mutter und Kind bereit.

Mutter und Tochter baten darum, psychiatrisch begutachtet zu werden. Doch diese Begutachtung lehnte das Kammergericht nun ab. Ein Gutachten sei nicht erforderlich, zitiert der Anwalt der Familie aus dem Beschluss. Die Ausführungen der Pflegerin seien nachvollziehbar, die angestrebte stationäre Diagnostik liege in deren Ermessen.

Kann das wirklich wahr sein?

Ausschnitt aus den Gründen der Leitentscheidung des BVerfG (Beschluss vom 14. 6. 2007 - 1 BvR 338/07).

Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 45, 187 [223]). Die Einschränkung dieser Freiheit ist daher stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Dies schließt allerdings nicht von vornherein einen staatlichen Eingriff aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, einen psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft schließt auch die Befugnis ein, den psychisch Kranken, der infolge seines Krankheitszustandes und der damit verbundenen fehlenden Einsichtsfähigkeit die Schwere seiner Erkrankung und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen nicht zu beurteilen vermag oder trotz einer solchen Erkenntnis sich infolge der Krankheit nicht zu einer Behandlung entschließen kann, zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, wenn sich dies als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos, weil schon im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei weniger gewichtigen Fällen eine derart einschneidende Maßnahme unterbleiben muss (vgl. BVerfGE 58, 208 [224 ff.]).

Die deutlich als ultima ratio angeführten Legitimationen für eine zwangsweise Unterbringung liegen m.E. hier eindeutig nicht vor. Als milderes Mittel läge zumindest eine ambulante Diagnosestellung nahe.

Ich bin betont vorsichtig, da ich kaum glauben kann, dass diese Darstellung den Kern des Beschlusses vollständig wiedergibt (siehe jetzt unten mein update). Aber wenn aus dem Beschluss tatsächlich hervorgeht, dass das KG dem Jugendamt  in dieser Frage ein nicht überprüfbares Ermessen einräumt, dann käme dies einer folgenschweren  Rechtsverweigerung (Art. 104 Abs.2  GG: über die Zulässigkeit einer Freiheitsentziehung hat NUR der Richter zu entscheiden)  gleich: Jugendamt und  Gericht tun einem 11jährigen Kind Gewalt an, ohne die traumatischen und stigmatisierenden  Folgen zu berücksichtigen, die aus einer zwangsweisen Unterbringung resultieren können.

Update (27.03.): Die Darstellung der taz hat sich nicht bestätigt, was den rechtlichen Hintergrund der Entscheidung angeht. Es geht derzeit nicht um eine Zwangstherapie/Zwangseinweisung/Unterbringung: Der rechtliche Hintergrund des Beschlusses des KG ist eine Entscheidung über die Gesundheitsfürsorge, die dem Jugendamt übertragen war. Jugendamt und Mutter des Kindes streiten über das weitere Vorgehen. Das Jugendamt strebt eine stationäre Diagnosestellung an. Daraufhin hat die Mutter begehrt, die Gesundheitsfürsorge an sie zurück zu übertragen, was das AG ablehnte, wogegen sich die jetzt vom KG zurückgewiesene Beschwerde der Mutter richtete. Gegen den Willen der Mutter dürfte eine stationäre  Diagnose oder Therapie erst durchgeführt werden, wenn auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen ist - was das Jugendamt auch schon beantragt hat. Auch hierzu ist, falls das AG dem Jugendamt Recht gibt, noch eine KG-Entscheidung zu erwarten.

Der inhaltliche Hintergrund des Berichts trifft hingegen zu: Es geht um die Diagnose bzw. "Therapie" einer möglichen Transsexualität, was im Kindheits- und Jugendalter äußerst schwierige Fragestellungen aufwirft, wie eine solche Entwicklung sinnvoll begeleitet werden kann. Gegen den Willen des Kindes eine stationäre Diagnose/Therapie durchzuführen, erscheint mir höchst problematisch, ebenso aber andere irreversible Entscheidungen. Darüber streiten auch die medizinischen Experten.

Der Beschluss des KG, der Anlass der Pressemeldung der taz war, verhält sich nicht ausdrücklich zu der richtigen Vorgehensweise, sondern nur zur Frage, wem die Gesundheitsfürsorge zustehen soll. Allerdings lässt sich im Beschluss eine Bestätigung der Richtungswahl  des Jugendamts herauslesen. Eine Zwangstherapie (wie sie im taz-bericht anklingt)  wird aber vom KG nicht bestätigt oder genehmigt. Der Beschluss enthält keine Festlegung dahingehend, ob die Transsexualität induziert sei oder nicht, meint aber aus dem Verhalten der Mutter eine das Kindeswohl gefährdende Festlegung erkennen zu können, die die Belassung der Gesundheitsfürsorge beim Jugendamt rechtfertigt.

 

Update 29.03.:

Der Beschluss KG 19 UF 186/11 im Volltext.

Update 30.03.: Zur Frage des § 158 FamFG

Im Beschluss des KG wird die Bestellung eines Verfahrensbeistandsgem. § 158 FamFG für das betr. Kind abgelehnt. Ich halte diese verfahrensrechtliche Entscheidung für rechtlich problematisch.

Die Begründung des KG überzeugt nicht. Zunächst wird zur Begründung angeführt, die Interessen des Kindes in diesem Rechtsstreit würden hinreichend von den Eltern wahrgenommen werden. Diese Begründung widerspricht aber eklatant den weiteren Ausführungen im Beschluss: Denn wenn das KG meint, die Gesundheitsfürsorge nicht den Eltern bzw. der Mutter zurückübertragen zu können, da dann eine Kindeswohlgefährdung drohe, dann können in dem Rechtsstreit um eben diese Frage die Eltern/die Mutter eben nicht auch die Interessen des Kindes vertreten.

Ebenso verfehlt ist die Annahme des KG, die vom Jugendamt eingesetzte Ergänzungspflegerin mache einen Verfahrensbeistand für das Kind "erst recht" obsolet, da sie die Interessen des Kindes praktisch mitvertrete: Dieser Erst-Recht-Schluss ist ein klassischer Fehlschluss. Denn in dem Rechtsstreit geht es ja gerade darum, ob die (umstrittene) Einschätzung der Ergänzungspflegerin zur richtigen Ausübung der Gesundheitsfürsorge eine Rückgabe der Gesundheitsfürsorge veranlasst. Nun kann  in einem Rechtsstreit nicht eine neutrale/unabhängige  Interessenvertretung des betr. Kindes von einem  oder von beiden Kontrahenten um die Gesundheitsfürsorge mit übernommen werden. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

Im Ergebnis hat das Kind überhaupt keine unabhängige Interessenvertretung in dieser für sein Leben enorm wichtigen Frage. Der Senat hat hier  die Bedeutung des rechtlichen Gehörs des betr. Kindes (vgl. dazu BVerfG NJW 2003, 3544) offenkundig nicht ernst genommen und sich über die Interessen des Kindes, die ja die Legitimation des gerichtlichen Tätigwerdens darstellen, einfach hinweggesetzt.

Update 04.04. :

Die taz hat am 03.04. eine Berichtigung zum ursprünglichen Artikel veröffentlicht.

 

Update 19.04.:

Heute hat die taz eine weitere Berichtigung veröffentlicht, die die frühere Berichtigung (vom 04.04.) ergänzt. Ich zitiere sie im vollen Wortlaut:

   In der taz war am 6. 2. 2012 in einem Interview mit der Berliner Antidiskriminierungsbeauftragten Eren Ünsal unter der Überschrift "Kein Ergebnis vorgeben" sowie am 26. 3. 2012 unter der Überschrift "Gegen die Angst vor Abweichung" über den Fall eines transsexuellen Kindes zu lesen, ein Jugendamt wolle dieses "in der Charité mit umstrittenen Therapiemethoden quasi umerziehen lassen", dass hierbei "die Berliner Charité ein Therapieverfahren anwendet, das Fachleute als manipulative ,Umpolungstherapie' ablehnen", bzw. wird eine Aktivistin zum Behandlungsansatz der Charité mit den Worten zitiert: "Der Leiter der Sexualmedizin, Klaus Beier, ist ein orthodoxer Psychoanalytiker, der sich an Konversionstherapien orientiert, mit denen früher Homosexuelle ,geheilt' werden sollten."

In diesem Zusammenhang hieß es in der taz auch: "Nun ist das aber genau das Verfahren [Homosexuelle umzupolen; Anm. d. Red.], das Herr Beier vorschlägt." Die Berliner Charité und Klaus Beier als Leiter des dortigen Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin erklären hierzu übereinstimmend, dass sie keines dieser Verfahren bzw. keine dieser Therapien anwenden. In dem taz-Interview vom 6. 2. 2012 und in einem unter der Überschrift "Viele erleben die Pubertät als Qual" am 28. 1. 2012 veröffentlichten Interview mit der Sexualmedizinerin und Psychoanalytikerin Hertha Richter-Appelt sowie in einem Artikel der taz vom 24. 3. 2012 unter der Überschrift "Alex zieht vor Gericht" heißt es ferner, Beier schreibe in seinen Empfehlungen für eine Therapie bzw. in dem Buch "Sexualmedizin", geschlechtskonformes Verhalten würde gelobt, das "biologische" Geschlecht nahegebracht und nichtkonformes bzw. geschlechtsatypisches Verhalten nicht beachtet bzw. (beiläufig) unterbunden.

Sofern sich hierdurch der Eindruck ergibt, er habe sich zu dem konkreten Fall des transsexuellen Kindes und unmittelbar gegenüber der taz auf diese Weise geäußert, ist dieser Eindruck unzutreffend. Den von der taz beschriebenen Fall kenne er nicht, erklärt Beier.

Gleichwohl war er einer von drei Verfassern des Buchs "Sexualmedizin. Grundlagen und Praxis", das zuletzt im Jahre 2005 in 2. Auflage veröffentlicht wurde. In einem namentlich nicht gekennzeichneten Abschnitt zum therapeutischen Vorgehen bei Geschlechtsidentitätsstörung heißt es dort: "Folgende psychotherapeutische Settings haben sich als hilfreich erwiesen […]: […] geschlechtskonforme Verhaltensangebote […] und adäquate Verhaltensweisen belohnt […]. Geschlechtsatypische Verhaltensweisen werden nicht beachtet bzw. - beiläufig - unterbunden (nicht jedoch sanktioniert)." Chefarzt Klaus Beier lässt dazu mitteilen, dass er diese Passage nicht selbst verfasst habe, sondern hierdurch lediglich die Position einer kanadischen Arbeitsgruppe wiedergegeben werde.

Leitete er noch am 12. 1. 2012 per E-Mail "einige Originalarbeiten zum Thema" von anderen Verfassern an die Autorin der taz weiter, ohne mitzuteilen, dass diese Aufsätze anscheinend nicht ausnahmslos seine eigene wissenschaftliche Auffassung wiedergeben, bezieht er sich nunmehr ausdrücklich nur noch auf eine Publikation im Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2008, in der das Vorgehen der Charité adäquat beschrieben werde.

Dagegen heißt es in einem anderen dieser insgesamt drei übersandten Fachaufsätze zur Behandlung von "Geschlechtsidentitätsstörungen bei Jungen" in Übersetzung: "Die spezifischen Ziele, die wir für Jungen haben, sind die Entwicklung eines positiven Verhältnisses zum Vater (oder einer Vaterfigur), positiver Beziehungen zu anderen Jungen, geschlechtstypischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen, um sich in die Gruppe Gleichaltriger oder zumindest einen Teil von ihnen einzufügen und sich als Junge wohlzufühlen. […] Die Behandlung ist abgeschlossen, wenn der Junge regelmäßig die Gegenwart gleichgeschlechtlicher Freunde sucht und sein geschlechtsübergreifendes Verhalten weitgehend normal erscheint."

In den Artikeln der taz vom 24. 3. 2012 und vom 26. 3. 2012 war außerdem zu lesen, das transsexuelle Kind dürfe nun nach einer Entscheidung des Kammergerichts in die Psychiatrie bzw. in die Berliner Charité (zwangs)eingewiesen werden. Zutreffend ist jedoch, dass das Kammergericht die Beschwerde der Kindesmutter gegen einen erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg, mit dem sie erfolglos die Rückübertragung der Gesundheitssorge für das Kind begehrte, zurückgewiesen hatte.

Abgesehen davon, dass es für eine solche Maßnahme an einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung fehlt, erklärt die Berliner Charité hierzu ergänzend, weder dürfe noch werde sie das Kind gegen dessen erklärten Willen oder gegen den erklärten Willen seiner Mutter aufnehmen. DIE REDAKTION

 

20.04. Die KOMMENTARFUNKTION ZU DIESEM BEITRAG IST AUSGESCHALTET

 

28.05.: Andrea Beyerlein in der Berliner Zeitung berichtet über den Fall - Link.

26.06.: In der Spiegel-Printausgabe von dieser Woche (Heft Nr.26/2012, S. 134-137) schreibt Kerstin Kullmann über den Fall.

Dezember 2012: aus "gewöhnlich gut unterichteten Kreisen" erfährt man, dass der Streit beigelegt sei und im Sinne der Mutter des Kindes entschieden worden sei.

 

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542 Kommentare

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Bad Hair Days

Nunja wir konnten das rosa-grau Problem mit einer kleinen Logik-Demonstration lösen:

-Mama ist ein Mädchen

-Mama trägt grau

-Mädchen dürfen grau tragen.

Ich verweise immer wieder gerne auf Cordelia Fines "Delusions of Gender" (die Geschlechterlüge).

Vor allem führt sie brilliant jene "Wissenschaftler" vor, die mit einem Ergebnis starten und dann die Daten dazu suchen, besonders wenn es darum geht alten Vorurteilen einen "wissenschaftlichen Anstrich" zu verpassen.

Insbesondere der Abschnitt zur Erziehung ist interessant:

Das Geschlechterverhalten kleiner Jungen wird viel stärker überwacht als das kleiner Mädchen. Denn wenn Mädchen mit den Dingen von Jungs spielen dann orientieren sie sich ja am männlichen, am Höherwertigen. Jungs jedoch, die mit "Mädchenkram" spielen die muss man aufhalten mit diesem Mist zu spielen.

Nicht umsonst ist "Mädchen" nach wie vor ein Schimpfwort auf Schulhöfen nie aber "du Junge du!".

Das kann man nicht außer acht lassen wenn man über Transmädchen und Frauen diskutiert. Dem Wunsch nach Weiblichkeit wird mit weit größerer Skepsis begegnet als dem nach Männlichkeit.

+++++++

Bin ich übrigens die einzige, die es widerlich findet, wie Dr. Beier und Konsorten versuchen transidente Menschen und Homosexuelle gegeneinander auszuspielen?

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Sehr geehrte Kommentator-inn-en,

ich habe in den vergangenen Tagen schon sehr viel gelernt aus Ihren Kommentaren, aber einiges ist mir auch unangenehm aufgestoßen:

Es gibt zu diesem Thema doch offenbar widerstreitende Interpretationen und Perspektiven. Die Diagnose,  Ätiologie und Behandlung von (möglicherweise) transidenten Kindern wird nicht eindeutig beurteilt.

Offenbar sind viele von Ihnen hier der unumstößlichen Auffassung, man könne bei jedem Kind im vorpubertären Alter die weitere Entwicklung der Geschlechtsorientierung schon vorhersagen und aufgrund dieser Vorhersage eindeutige Entscheidungen treffen, zumindest sei es völlig unproblematisch, Pubertätsblocker zu geben. Das konkrete Gegenargument wird mit Gehässigkeiten gegen denjenigen, der es vorträgt, zur Seite geschoben. Besonders irritieren mich dabei Formulierungen ("kleiner Homosexueller"), die leicht als  homophob (hoffentlich nur miss-)verstanden werden könnten.

Einige Kommentare  sind in dieser Blog-Diskussion  aber selbst nicht weit von dem entfernt, was sie der Gegenseite vorwerfen.

So wird hier teilweise in den Kommentaren eine eindeutige Diagnose hinsichtlich eines konkreten Kindes ("Alex") behauptet. Ich halte den Vorwurf für berechtigt, die Ergänzungspflegerin habe das Kind nur eine Stunde gesehen und könne daher nicht kompetent über das Kind entscheiden. Aber ich lese hier einige Kommentare, die offenbar meinen das richtige Vorgehen bei diesem Kind beurteilen zu können, ohne es auch nur eine Sekunde gesehen zu haben. Einerseits anderen vorwerfen, Sie urteilten auf ungenügender Tatsachenbasis, andererseits aber selbst so zu urteilen, erscheint mir widersprüchlich. Damit werden Sie niemanden überzeugen, der nicht bereits überzeugt ist. 

Wäre es so einfach wie Sie sagen, dann gäbe es das ganze Problem nicht, wie man mit Kindern umgehen sollte/darf/muss/kann, die durch ihr Verhalten oder ihre Äußerungen signalisieren, dass sie mit ihrem angeborenen äußeren Geschlecht ein Problem haben.

Dass die deutsche Fachwelt die Situation völlig anders betrachte als der Rest der Welt, habe ich bei meinen Recherchen nicht bestätigt gefunden. Es mag außerhalb Deutschlands einige fortschrittlichere Fachleute geben, aber die ICD-Klassifikationen sind international, nicht deutsch. Man kann sich auch an einzelnen Wörtern stören ("Identitätsstörung" "atypisch" "transsexuell"), aber regelmäßig wird ein existierendes Problem nicht dadurch aus der Welt geschafft, dass man ein anderes Wort dafür benutzt. Und wer leugnet, dass es überhaupt ein Problem mit Geschlechtsidentität gibt, der kann auch nicht sinnvoll für Pubertätsblocker eintreten, die ja offenbar ein Problem behandeln sollen, das sich eben nicht mit dem Hinweis auf die gesellschaftliche Konstruktion von Geschlecht aus der Welt schaffen lässt.

Meine 2 cent zur Debatte,

Henning Ernst Müller

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Offenbar sind viele von Ihnen hier der unumstößlichen Auffassung, man könne bei jedem Kind im vorpubertären Alter die weitere Entwicklung der Geschlechtsorientierung schon vorhersagen und aufgrund dieser Vorhersage eindeutige Entscheidungen treffen, zumindest sei es völlig unproblematisch, Pubertätsblocker zu geben.

Das konkrete Gegenargument wird mit Gehässigkeiten gegen denjenigen, der es vorträgt, zur Seite geschoben. Besonders irritieren mich dabei Formulierungen ("kleiner Homosexueller"), die leicht als  homophob (hoffentlich nur miss-)verstanden werden könnten.

Einige Kommentare  sind in dieser Blog-Diskussion  aber selbst nicht weit von dem entfernt, was sie der Gegenseite vorwerfen.

So wird hier teilweise in den Kommentaren eine eindeutige Diagnose hinsichtlich eines konkreten Kindes ("Alex") behauptet. Ich halte den Vorwurf für berechtigt, die Ergänzungspflegerin habe das Kind nur eine Stunde gesehen und könne daher nicht kompetent über das Kind entscheiden. Aber ich lese hier einige Kommentare, die offenbar meinen das richtige Vorgehen bei diesem Kind beurteilen zu können, ohne es auch nur eine Sekunde gesehen zu haben. Einerseits anderen vorwerfen, Sie urteilten auf ungenügender Tatsachenbasis, andererseits aber selbst so zu urteilen, erscheint mir widersprüchlich. Damit werden Sie niemanden überzeugen, der nicht bereits überzeugt ist. 

Wäre es so einfach wie Sie sagen, dann gäbe es das ganze Problem nicht, wie man mit Kindern umgehen sollte/darf/muss/kann, die durch ihr Verhalten oder ihre Äußerungen signalisieren, dass sie mit ihrem angeborenen äußeren Geschlecht ein Problem haben.

Dass die deutsche Fachwelt die Situation völlig anders betrachte als der Rest der Welt, habe ich bei meinen Recherchen nicht bestätigt gefunden. Es mag außerhalb Deutschlands einige fortschrittlichere Fachleute geben, aber die ICD-Klassifikationen sind international, nicht deutsch. Man kann sich auch an einzelnen Wörtern stören ("Identitätsstörung" "atypisch" "transsexuell"), aber regelmäßig wird ein existierendes Problem nicht dadurch aus der Welt geschafft, dass man ein anderes Wort dafür benutzt. Und wer leugnet, dass es überhaupt ein Problem mit Geschlechtsidentität gibt, der kann auch nicht sinnvoll für Pubertätsblocker eintreten, die ja offenbar ein Problem behandeln sollen, das sich eben nicht mit dem Hinweis auf die gesellschaftliche Konstruktion von Geschlecht aus der Welt schaffen lässt.

Meine 2 cent zur Debatte,

Henning Ernst Müller

 

 

 

Sehr geehrter Herr Müller

Ich glaube, hier stehen noch einige Missverständnisse und Unklarheiten im Raum, die die Diskussion erschweren.

Zunächst ist es ganz wichtig zwischen Geschlachtsidentität und Geschlechtsausdruck zu unterscheiden. Die Geschlechtsidentität ist erst mal nur und ausschließlich das ureigenste Empfinden was ich bin. Sie werden sich vermutlich genau so wenig wie ich jemals gefragt haben ob Sie Männlein oder Weiblein sind.

Im Gegenteil, meine ersten Erinnerungen an "Geschlechtsidentität" drehen sich darum, dass meine Umwelt mich auf Grund meines Verhaltens (und Haarschnitts) dem anderen Geschlecht zugeordnet hat.

Geschlechtsausdruck hingegen bezeichnet das Verhalten mit dem eine Person ihr jeweiliges Geschlecht zum Ausdruck bringt und dieser Ausdruck ist sehr stark kulturell geprägt.

Die Rosainvasion in den Mädchenzimmern ist ein gutes Beispiel dafür. Nichts in der Farbe rosa an sich ist weiblich. Im Gegenteil, noch zum Beginn des 20. Jahrhunderts war die Zuordnung umgekehrt, rot/rosa war für Jungen und wurde als "zu stark" für Mädchen betrachtet, während blau die Farbe Marias für tugendsame Mädchen war.

Wenn wir von einer freien Entwicklung sprechen wollen sehen wir da das Problem:

Kinder (und Erwachsene auch) können sich nicht "frei" in ihrer persönlichen Identität entwickeln ohne dass die Gesellschaft ein Urteil darüber fällt, und zwar meist ein ziemlich abwertendes, insbesodere wenn Jungs sich mit "Weiberkram" beschäftigen.

Sie glauben nicht, wie viele Eltern ihrem Sohn nie einen rosa Pulli kaufen würden, selbst wenn er selbst sich ihn aussucht "weil sie nicht wollen, dass er schwul wird/aussieht". Als wenn ein rosa Pulli das ändern könnte...

Um also erneut auf das Kernproblem zurückzukommen: Transsexualität lässt sich schlicht nicht am Verhalten diagnostizieren, auch wenn dies als Ausdruck der Geschlechteridentität ein Hinweis sein kann. Es lässt sich nur an der Identität diagnostizieren. Warum möchte das Kind einen rosa/blauen Pulli, eine Puppe/einen Laster? Einfach nur weil rosa schön ist, oder weil Mädchen rosa tragen und man sich selbst als Mädchen sieht?

Das kann natürlich nur eine fundierte diagnostische Analyse leisten.

 

Womit wir beim Problem der Diagnostik/wissenschaftlichen Forschung sind:

Gerade in diesem Bereich der Wissenschaft befinden wir uns nunmal nicht im luftleeren Raum. Ein Mathematiker muss sich nicht mit gesellschaftlichen Vorurteilen gegenüber der Zahl pi auseinandersetzen. Und die Vorurteile einer Gesellschaft trüben nunmal unsere eigene Wahrnehmung (natürlich trüben meine Überzeugungen auch meine Wahrnehmungen, Sie haben völlig Recht, wenn Sie anmahnen dass auch wir hier keine Diagnosen stellen sollten). Sehen Sie sich doch nur Peter hier an, der barr jeglichen medizinischen Wissens (ich denke, das habe ich hinreichend demonstriert, mit seiner freundlichen Mithilfe) Urteile fällt, Menschen stigmatisiert und nur das anerkennt, was seinem Weltbild entspricht.

Das ist im Rest der Gesellschaft sicher nicht so stark ausgeprägt, aber vorhanden. Bei Eltern, Richtern, Jugendpflegern, Wissenschaftlern. Gerade die Forschungsgeschichte zum Thema Geschlechter und Sexualität lehrt uns dies ganz deutlich. Gehen Sie 100 Jahre zurück (oder nach Saudi Arabien) und Sie finden wissenschaftliche Forschung (und einen wissenschaftlichen Konsens!) warum Frauen weder dazu in der Lage sind Auto zu fahren noch zu wählen. Gehen Sie 50 Jahre zurück (oder nach Saudi Arabien und in fundamental-christliche Gruppen insbesondere in den USA) und Sie finden die wissenschaftliche Forschung und den Konsens der die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Homosexuellen begründet, etwas worüber wir heute glücklicherweise hinweg sind, aber auch gerade erst einmal 30 Jahre.

Das erklärt, warum wir auch die internationale Einordnung von Transsexualität und Teile der Forschung dazu sehr kritisch betrachten müssen.

Was nun den konkreten Fall Alex betrifft, so maße ich mir keine Diagnose an. Aber diese Diagnostik ist bereits von Fachleuten durchgeführt worden.

Ja, von Fachleuten, deren Urteil zum "Gesammtphänomen" Transsexualität ich für kompetent und wissenschaftlich halte, im Gegensatz zu dem der "Charité", den "Vorwuf" lasse ich mir gerne gefallen.

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Sehr geehrter Herr Professor Müller,

ich kann natürlich nur für mich selbst antworten. Etliche hier sind kompetenter als ich, Sie werden bestimmt noch mehr (und bessere) Antworten erhalten.

Henning Ernst Müller schrieb:

Offenbar sind viele von Ihnen hier der unumstößlichen Auffassung, man könne bei jedem Kind im vorpubertären Alter die weitere Entwicklung der Geschlechtsorientierung schon vorhersagen und aufgrund dieser Vorhersage eindeutige Entscheidungen treffen, zumindest sei es völlig unproblematisch, Pubertätsblocker zu geben.

Außerhalb Deutschlands ist die überwältigende Mehrheit der Wissenschaftler_innen davon überzeugt, dass ein transidentes Kind mit 5-6 Jahren seine Geschlechtsidentität kennnt - dazu exemplarisch das amerikanische paper, das übrigens zeigt, dass sich in anderen Ländern auch andere wissenschaftliche Disziplinen mit Transidentität befassen - das ist nicht unwichtig, aber hier nicht mein Thema.

Alex lebt als Mädchen, ist bzw. war erfolgreiche Schülerin, Klassensprecherin etc. - sie weiß, wer und was sie ist. Genau das muss 'die Clique' - ich werde hier das Netzwerk deutscher 'Fachwissenschaftler' der Kürze halber so bezeichnen und meine das nicht pejorativ- unbedingt anfechten, weil im postulierten Nicht-Wissen der Betroffenen um sich selbst ihre Deutungsmacht verankert ist.

Bei einem Kind sollte man so behutsam wie möglich sein. Die Pubertätsblocker sind die unproblematischste (!) Lösung und werden darum im UK, in den USA etc. auch angewandt. Wieso? Bekommt sie sie nicht und ist transident, stehen ihr ein paar fürchterliche Jahre bevor. Vielleicht schildert Ihnen hier ja jemand, wie das ist. Außerdem sind etliche Auswirkungen der männlichen Pubertät später irreversibel. Das hat nicht nur Folgen für Alex' späteres Verhältnis zu sich selbst, sondern auch soziale Folgen. Wenn ihr später das so genannte 'passing' möglich ist, kann sie ihr Hebammen-Geschlecht später verschweigen oder dazu stehen - sie hat die Wahl. Überlegen Sie bitte, wie es Ihnen gefallen würde, von Peter auf der Straße als 'Transe' erkannt zu werden.

Die Pubertätsblocker würden ihr - das Arguments halber - später erlauben, als Mann zu leben.

Henning Ernst Müller schrieb:

Das konkrete Gegenargument wird mit Gehässigkeiten gegen denjenigen, der es vorträgt, zur Seite geschoben. Besonders irritieren mich dabei Formulierungen ("kleiner Homosexueller"), die leicht als  homophob (hoffentlich nur miss-)verstanden werden könnten.

'KleineR HomosexueleR' als mögliches Ergebnis einer 'Untersuchung' durch bestimmte deutsche 'Fachwissenschaftler' kann konkret der Befund über Alex sein - die von Ihnen zitierten Passagen. Ich nenne das die Feddersen-These, weil dieser unter Berufung auf Sophinette Becker genau dies in die Diskussion gebracht hat. Mehr oder weniger die selbe Clique, auf jeden Fall die selbe Machstruktur, hat vor 1994 erfolgreich die Homosexuellen pathologisiert, und zwar, indem sie Homosexualität als 'ansteckende' (induzierbare!) psychische Störung postuliert hat. Unter anderem darum hat sich der § 175 in Deutschland viel länger gehalten als vergleichbare Gesetze anderswo. Jetzt, da Pathologisierung von Homosexuellen in Deutschland (vorerst) nicht mehr möglich ist, werden Homosexuelle und transidente Menschen gegeneinander ausgespielt, wie hier schon gesagt wurde. Ein Beispiel ist die Auseinandersetzung um die Bundesstiftung Magnus Hirschfeldt, in der eine einzige (Vorzeige-)Trans-Person im Konsistorium sitzen soll und kein Stimmrecht haben wird.

http://www.transinterqueer.org/index.php/home/gruendung-der-bundesstiftu...

Ich glaube, dass ich die ausgrenzende Handlungsweise einiger Homosexueller gegenüber transidenten Menschen kritisieren darf, ohne deshalb homophob zu sein.

Henning Ernst Müller schrieb:

Einige Kommentare  sind in dieser Blog-Diskussion  aber selbst nicht weit von dem entfernt, was sie der Gegenseite vorwerfen.

Die Diskussion hat einen Kontext. Eine Diskussion zwischen transidenten Menschen bzw. deren von ihnen legitimierten Vertreter_innen, Politiker_innen und 'Fachwissenschaftlern' hat in der deutschen Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit seit dreißig Jahren nicht stattgefunden, findet nicht statt und wird auch weiterhin nicht stattfinden. Diese Diskussion hier, sehr geehrter Herr Professor Müller, hat insofern extremen Seltenheitswert, als hier transidente Menschen auf Augenhöhe mit anderen diskutieren. Außerdem ist das Machtgefälle extrem.

Ich denke, ich muss jetzt etwas ansprechen, das ich ansonsten ungern erwähne. Menschen haben Gefühle. Können Sie sich auch nur ansatzweise vorstellen, was es heißt, in Deutschland 2012 eine Transfrau oder ein Transmädchen zu sein? Der 'Praxistest', die Zwangstherapie, das Gutachterverfahren. Wenn Sie auf die Straße gehen, die Begegnung mit Peter, Peter und Peter. Bei ATME finden Sie einen Menschenrechtsbericht von 2010, schauen Sie sich diesen bitte einmal an.

Und dann stellen Sie sich bitte noch vor, Sie verstehen sowohl ihre eigene Situation als auch den Fall Alex, und es nutzt Ihnen nichts! Die Clique hat erheblichen Einfluss auf Gesetze in Deutschland, siehe Pfäfflin und das TSG. Sie nimmt aktiv Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung.

Schauen Sie sich bitte meine Diskussion mit Herrn Burschel an. Herr Burschel insistiert klar und völlig nachvollziehbarerweise auf mehreren wissenschaftlichen/medizinischen Stellungnahmen.  In Deutschland bekommt er aber in jedem Fall nur solche der Clique.

In puncto Kinder ist die Clique sich uneins, die Positionen sind bekannt. Das ist relevant für den Fall Alex. In puncto Pathologisierung von Transidentität gibt es aber keine Gegenpositionen in diesen Kreisen in Deutschland. Die Staatsgrenze ist auch die Grenze für solche wissenschaftlichen und medizinischen Auffassungen, die der britischen, französischen und australischen Gesetzgebung zugrunde liegen.

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich halte den Vorwurf für berechtigt, die Ergänzungspflegerin habe das Kind nur eine Stunde gesehen und könne daher nicht kompetent über das Kind entscheiden.

Sehr geehrter Herr Professor Müller - umso interessanter ist es doch, dass der Schriftsatz der Ergänzungspflegerin, der sich - anscheinend - auf die deutsche Fachliteratur stützt, so eine herausragende Rolle im Verfahren gespielt hat.

Henning Ernst Müller schrieb:

Aber ich lese hier einige Kommentare, die offenbar meinen das richtige Vorgehen bei diesem Kind beurteilen zu können, ohne es auch nur eine Sekunde gesehen zu haben. Einerseits anderen vorwerfen, Sie urteilten auf ungenügender Tatsachenbasis, andererseits aber selbst so zu urteilen, erscheint mir widersprüchlich. Damit werden Sie niemanden überzeugen, der nicht bereits überzeugt ist.

Muss man, wenn man Cis und heterosexuell ist, Psychiater, Psychologen und Sexologen über sich befinden lassen? Nein. Muss man das, wenn man Cis und homosexuell ist? Nein. Mir genügt Alex' Selbstaussage einschließlich des Lebens, das sie bisher geführt hat (wobei ich davon ausgehe, dass die Darstellung über Selbstaussage und Leben zutrifft). Ich will keinesfalls über Alex befinden oder urteilen, sondern ich möchte, dass - sie selbst! - über sich befinden, urteilen und bestimmen kann, soweit das bei einem Cis-Kind in Deutschland auch gegeben wäre.

Es kann schon sein, dass das niemanden überzeugt, der nicht bereits überzeugt ist - überzeugt wovon? Überzeugt davon, dass ein Transmädchen das selbe Selbstbestimmungsrecht haben muss wie ein Cis-Mädchen gleichen Alters. Das setzt natürlich voraus, dass Transidentität keine psychische Krankheit ist. Und diese Auffassung teilt das Europäische Parlament, das CEDAW-Kommittee der UNO, der französische Staat und andere.

Henning Ernst Müller schrieb:

Dass die deutsche Fachwelt die Situation völlig anders betrachte als der Rest der Welt, habe ich bei meinen Recherchen nicht bestätigt gefunden. Es mag außerhalb Deutschlands einige fortschrittlichere Fachleute geben, aber die ICD-Klassifikationen sind international, nicht deutsch.

ICD und DSM in puncto Pathologisierung von Transidentität werden inzwischen international angefochten, auch von Fachwissenschaftler_innen, aber nicht von solchen aus Deutschland, soweit ich weiß. Das ist eine andere Sonderproblematik, und ich hoffe, Sie werden dazu Kommentare von Diskussionsteilnehmerinnen erhalten, die kompetenter sind als ich.

Beste Grüße

Heidrun

 

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  Geehrter  Prof. Dr. Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

 

 

So wird hier teilweise in den Kommentaren eine eindeutige Diagnose hinsichtlich eines konkreten Kindes ("Alex") behauptet. Ich halte den Vorwurf für berechtigt, die Ergänzungspflegerin habe das Kind nur eine Stunde gesehen und könne daher nicht kompetent über das Kind entscheiden. Aber ich lese hier einige Kommentare, die offenbar meinen das richtige Vorgehen bei diesem Kind beurteilen zu können, ohne es auch nur eine Sekunde gesehen zu haben. Einerseits anderen vorwerfen, Sie urteilten auf ungenügender Tatsachenbasis, andererseits aber selbst so zu urteilen, erscheint mir widersprüchlich. Damit werden Sie niemanden überzeugen, der nicht bereits überzeugt ist. 

 

 

 

 

Gehen sie davon aus das es hier genug  Diskusionsteilnemer gibt die Die Situation nicht nur vom Hören Sagen kennen, sondern diese Familie ,das Umfeld seit Jahren kennen und schon bevor den Eltern das Gesundheitsrecht entzogen wurde begleitet haben.

Schließlich haben einige Betroffenverbände ihre Eingaben vor Gericht gemacht.

 

Ich wehre mich ausserdem gegen den  ja auch vom Gericht erzeugten Eindruck das bestimmte Kliniken per se Kinder mit  Pubertätsblocker in eine Richtung schieben würden und deshalb nicht neuttral seien.

Das ist mitnichten der Fall! Erst nach sorgfälltiger Diagnose KANN, und das mit intensiever Therapie, eine solche Maßname erfolgen.

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Henning Ernst Müller schrieb:
Offenbar sind viele von Ihnen hier der unumstößlichen Auffassung, man könne bei jedem Kind im vorpubertären Alter die weitere Entwicklung der Geschlechtsorientierung schon vorhersagen und aufgrund dieser Vorhersage eindeutige Entscheidungen treffen, zumindest sei es völlig unproblematisch, Pubertätsblocker zu geben. ..

 

Sehr geehrter Prof. Dr. Henning Ernst Müller,

 

worin Sie diese Auffassungen erkannt haben möchten, ist mir nicht klar. Bis auf vielleicht zwei oder drei Stellen in Beiträgen, wo sich die VerfasserInnen wahrscheinlich nur etwas unglücklich ausgedrückt haben, ist mir nichts aufgefallen, was in großem Maß für eine solche Annahme sprechen könnte. Pubertätsblocker greifen massiv in den natürlichen Ablauf ein und sind somit niemals einfach mal so zu verabreichen wie ein Kräuterbonbon gegen Husten. Auch sind sie reine Chemie und aus diesem Aspekt heraus ebenfalls mit Vorsicht zu genießen. Doch wenn bei einem Kind, einer/m vorpubertären Jugendlichen mit großer Wahrscheinlichkeit Transdidentität vorliegt, dann sollte man diese Möglichkeit der künstlichen "Manipulation" nutzen. Denn die Schäden, die bei diesen Menschen durch die Pubertät angerichtet werden, sind enorm!

 

Henning Ernst Müller schrieb:
Einige Kommentare  sind in dieser Blog-Diskussion  aber selbst nicht weit von dem entfernt, was sie der Gegenseite vorwerfen.

So wird hier teilweise in den Kommentaren eine eindeutige Diagnose hinsichtlich eines konkreten Kindes ("Alex") behauptet. Ich halte den Vorwurf für berechtigt, die Ergänzungspflegerin habe das Kind nur eine Stunde gesehen und könne daher nicht kompetent über das Kind entscheiden. Aber ich lese hier einige Kommentare, die offenbar meinen das richtige Vorgehen bei diesem Kind beurteilen zu können, ohne es auch nur eine Sekunde gesehen zu haben. Einerseits anderen vorwerfen, Sie urteilten auf ungenügender Tatsachenbasis, andererseits aber selbst so zu urteilen, erscheint mir widersprüchlich. Damit werden Sie niemanden überzeugen, der nicht bereits überzeugt ist.

Ich kann mir vorstellen, dass Sie eventuell mich und meine Kommentare in diese Feststellung mit einbezogen haben. Obwohl ich mich bemühe, immer nur von der Möglichkeit oder eben sehr hohen Wahrscheinlichkeit, aber niemals von einer mit Sicherheit bestehenden Transidentität von Alexandra zu schreiben, gelingt es mir nicht immer und Ausrutscher passieren leider, in denen ich die Transidentität als feststehende Tatsache hinstelle.  Das passiert jedoch nur "im Eifer des Gefechts", wobei ich aber zugeben muss, dass ich aufgrund der mir vorliegenden Schilderungen und meinen persönlichen Empfindungen während meiner eigenen Kindheit vom Vorhandensein einer Transidentität bei Alexandra tatsächlich ziemlich sicher überzeugt bin.

 

Was aber die Beurteilung über das richtige Vorgehen bei diesem Kind betrifft, da weiß ich, dass ich richtig liege! Das ist jetzt keine Anmaßung und dazu brauche ich Alexandra auch überhaupt nicht zu kennen. Denn entsprechend den vorliegenden Fakten muss dieses Kind endlich von unabhängiger, kompetenter Seite bezüglich der möglichen/wahrscheinlichen Transidentität begutachtet werden. Erst mit dem daraus resultierenden Ergebnis lässt sich über weiteres Vorgehen entscheiden, da diese (mögliche/wahrscheinliche) Transidentität den Kern des ganzen Problems darstellt. Was diesen Punkt angeht, wurden jedoch bisher noch keinerlei Anstrengungen unternommen bzw. von der Mutter unternommene vom Gericht nicht anerkannt. Es wird hier über ein Kind entschieden, über das nur das anatomische Geburtsgeschlecht bekannt ist, sonst aber noch nichts! Oh toll, vom Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, kenne ich auch das anatomische Geburtsgeschlecht. Bekomme ich da nun eventuell auch die Gesundheitsfürsorge übertragen? Ach nee, der ist ja schon volljährig.

 

Gruß

Kira-Bianca Hinz

Sehr geehrter Herr Müller,

 

danke für Ihr Kommentar. Sie haben einige kritische Elemente geäußert, so würde ich meine persönliche Haltung dazu mitteilen.

In meinen Kommentaren spreche ich zu ungerne konkret über Alexandra, genau aus diesem Grund welchen Sie genannt haben. Ich habe dieses Kind nie gesehen, und kann deswegen nicht konkret über es reden. So spreche ich generell über die Frage der therapeutischen Linie bei Transidentität bei Kindern und Jugendlichen, das wird aber auch seitens einiger kritisiert, da man über konkreten Fall sprechen sollte und keine generelle "Propaganda" machen sollte. Na worüber kann man dann sprechen, damit einem das nicht übel genommen wird?

Ich spreche nach wie vor über generelle Richtlinien bei Behandlung der Tranisdentität, denn nur darum lässt sich jetzt sprechen.

Ich zähle nicht zu denjenigen, welche sagen würden, dass man bei unter 12-jährigen Kindern eine klare Transidentität festlegen kann. Daran glaube ich auch nicht, sondern man sollte bei Kindern, welche eine Transidentität aufweisen, den Umgang dermaßen anpassen und humanisieren, dass sie dabei nicht leiden, sich zurückziehen und schämen müssen für eigene Transidentität, sondern es schon einigermaßen leben dürfen, soweit dass sie keine starken Schuldgefühle haben und schlimme psychische Probleme, welche nachhaltiger Natur werden könnten, falls das Kind bestraft wäre dass es sich "geschlechtsatypisch" verhält.

Ein Umbruch bedeutet für mich die angekommene Pubertät, und mit 12-tem Geburtstag, was Alex schon hinter sich hat, kann das schon mit großer Wahrscheinlichkeit passiert sein. Die Behandlung der Transidentität muss soweit den Betroffenen entgegenkommen, dass die dauernde Schäden vermieden werden. So müsste, meiner Überzeugung nach, wenn wir von einer ausgewogenen Behandlung sprechen, bei Kindern bei welchen eine dauernde Transidentität festgestellt wurde seit erster Sozialisation bis zu gegenwärtigem Zeitpunkt, eine Hormontherapie begonnen werden in einem Zeitpunkt ab 12. Geburtstag, wo die Pubertät hormonell schon gekommen ist, sie aber noch zu keinen dauernden Schäden geführt hat, vor allem muss der Stimmbruch vermieden werden! Denn durch den Stimmbruch wird die Lebensqualität der transidenten Frauen sehr beeinträchtigt, weil sie dadurch den Männern als sehr unatraktiv erscheinen. So wird ihr sexuelles Leben, und das Glück darin, zu großem Teil endgültig vernichtet. Man muss sich bewusst sein, was das eigentlich bedeutet.

 

Das heißt, falls bei Alex die Pubertät begonnen hat, was sehr wahrscheinlich ist, und das lässt sich durch  endokrinologishe Untersuchung feststellen: durch Blutuntersuchung müsste bestätigt werden, dass die endogenen Geschlechtshormonwerte schon in Pubertätsbereich gekommen sind, kann meiner Erachtung nach die Transidentität dieses Kindes mit großer Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, und eine entsprechende Therapie mit Pubertätsblocker müsste begonnen werden, genau um das zu verhindern worüber ich gesprochen habe. Bezüglich Alex müssten die Experten vor Ort das untersuchen, und sehen wie es weiter gehen soll! Aber eine Vershobung der Untersuchung hielte ich für extrem verantwortungslos!

 

Alles andere erscheint mir als eine sehr verantworungslose Vorgehensweise, bei welcher irgendetwas in  unhaltbarem Maße geopfert wird! Ich habe bereits gestern geschrieben, dass wenn man die Argumente der psychiatrischen "Umpolungs"fraktion ananlysiert, dass man feststellen kann, dass es da kein definiertes Ziel bezüglich des Umgangs mit Transidentität gibt! Die Ziele sind nämlich absolut widersprüchlich: einerseits spricht man dass durch psychologishe Methoden Transidentität bei Kindern, und bei Jugendlichen in Cisidentität umgewandelt werdet kann. Andererseits sprechen diegleichen Menschen, wie die Kinder mit "transidentem Verhalten" eigene biologische Pubertät erfahren müssten, weil sich viele in Homosexuelle entwickeln, andere aber in transidente Jugendlichen. Und wenn das nicht absolut widersprüchlich ist, dann was schon? Das einzig gleiche, was ich bei dieser Fraktion als eine Position finden kann, ist wirklich eine grundsätzliche Feindseligkeit gegenüber Transidentität. Einerseits soll Transidentität psychologish induzierbar und entfernbar sein, andererseits ist sie durch biologische Pubertät, also durch körperliche Entwicklung zu entfernen oder zu bestätigen- erschreckender Nonsense, und erschreckend, dass diese Fraktion bei manchen sogar als "wissenschaftliche" Fraktion begriffen wird.

Da erkennt man nur, in wie fern diese Fraktion ausgewogene Therapiekonzepte befürwortet: meinem Eindruck nach, gehen sie mit Transidentität wie mit Unkraut um, mit Homosexualität aber völlig entspannt, und das bestätigt auch die Terminologie welche sie verwenden: einmal Geschlechtidentitätsstörung, andererseits einfach Homosexualität.

Über die Ausgewogenheit gewisser Konzepte kann man nur sprechen, wenn man die empirischen Angaben im Auge hat (vermeintliche "Propaganda" hin oder her), und diese sind bezüglich der zwingenden Durchtreibung durch biologische Pubertät bei transidenten Jugendlichen mehr als entsetzlich: nur von schwesten Depressionen sprechen die Angaben, wie auch von Selbstmorden. Durch diese Angaben erst kann man beurteilen, ob diese Behandlungskonzepte ausgewogen sind, und den Bedürfnissen der transidenten Jugendlichen in mindestem Maße entgegenkommen, oder gar nicht!

 

 

5

Maja schrieb:

Da erkennt man nur, in wie fern diese Fraktion ausgewogene Therapiekonzepte befürwortet: meinem Eindruck nach, gehen sie mit Transidentität wie mit Unkraut um, mit Homosexualität aber völlig entspannt, und das bestätigt auch die Terminologie welche sie verwenden: einmal Geschlechtidentitätsstörung, andererseits einfach Homosexualität.

Das hat einen ganz einfachen Grund. 'Krankheiten', die ganze Menschengruppen pathologisieren, tauchen auf und verschwinden im Zuge von gesellschaftlichen Veränderungen. Im Falle der Homosexualität war nach erfolgreicher Beendigung eines gesellschaftlichen und politischen Kampfes (!) plötzlich etwas völlig anderes 'wahr' in Psychiatrie, Psychologie und Sexologie. Das hat nichts mit 'wiissenschaftlichem Fortschritt' zu tun, sondern mit der gesellschaftlichen Rolle, die Psychiatrie, Psychologie und Sexologie spielen. Sie besteht darin, Normen festzusetzen und in die Natur einzuschreiben - siehe die frühere 'Widernatürlichkeit' von Homosexualität. Das war eine Aussage über die Natur - die jetzt nicht mehr 'wahr' ist.

An diesen Normen werden individuelle Verhalten und Identitäten fortwährend gemessen und bewertet. Das tun nicht nur die Fachleute, sondern auch Peter, damit gewährleistet ist, dass die Normen überall greifen. Lehrer und Sozialarbeiter zum Beispiel sind mit Befugnissen ausgestattete Normalitätsrichter ohne formelles Richteramt.

Transidentität als psychische Störung dient eben nicht nur dazu, transidente Menschen zu unterwerfen, sondern auch der Einschärfung der Geschlechternorm. Wie reagieren wohl deutsche Eltern, wenn sie erfahren, dass ihr Kind womöglich in die Psychiatrie kommt, wenn es sich 'geschlechtsatypisch' kleidet, 'geschlechtsatypisch' spielt und so weiter? Und diese 'Indizien' für 'Geschlechtsidentitätsstörung' werden im DSM-5 stehen. Das wird interessant: Wenn zum Beispiel Lehrer und Schulpsychologen anfangen, auf diese 'Indizien' für eine 'psychische Störung' zu achten. Wenn das Privatfernsehen über solche 'Fälle' 'berichtet' und die Nachbarn wachsam werden?

Wie wir ja gelernt haben, ist in der deutschen Fachliteratur 'Geschlechtsidentitätsstörung' induzierbar. Dann gibt es 'Schuldige': Eltern, die die Geschlechternorm nicht genügend einschärfen, und transidente Menschen natürlich. Wenn man sich jetzt noch einen 'Sarrazin der Geschlechter' vorstellt ...

Man komme mir nicht damit, dass das nicht passieren kann. Ich versichere feierlich, dass ich Peters Beiträge nicht unter einem anderen Namen schreibe.

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Sehr geehrter Herr Professor Müller,

wenn Sie gern einmal eine kritische Stimme eines deutschen Psychiaters und Psychotherapeuten zum Thema Transidentität hören wollen:

http://www.trans-health.info/2010/09/die-gesundheit-des-widerstands-erst...

Dr. med. Dr. phil H.-J. Haupt, der Artikel i"Transsexuellensysteme" st von 2010.

Und hier noch ein Beitrag von 2012:

http://www.trans-health.info/search?updated-min=2012-01-01T00:00:00%2B01...

Dieser Beitrag verlinkt zu papers zum Herunterladen.

Beste Grüße

Heidrun

 

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Entschuldigung, es hätte natürlich heißen müssen: 'deutschsprachigen'

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Das ist richtig, ich habe etwas mehr Informationen als die meisten, habe mich aber in meiner Argumentation bislang auf das gestützt, was bekannt ist.

Und das ist zum Beispiel, das eine Diagnose vorliegt, denn sonst würde es die beiden fürsprechenden Gutachten nicht geben.

Den Vorwurf, Herr Müller, wir würden hier einseitig Argumentieren und das Meier mit seinen Thesen grösstenteils isoliert ist, was ja gar nicht stimme, kann ich ehrlich gesagt bei der ganzen Nennung von Quellen nicht mehr nachvollziehen.

 

Ein Statement der American Psychological Association, APA (bitte Vollständig lesen):
http://www.apa.org/about/governance/council/policy/transgender.aspx
"Whereas gender variant and transgender people may be denied appropriate gender transition related medical and mental health care despite evidence that appropriately evaluated individuals benefit from gender transition treatments"

 

Ein Statment der American Medical Association, AMA (bitte Vollständig lesen):

http://virtualmentor.ama-assn.org/2010/08/jdsc1-1008.html:
"It is currently recommended that treatment be initiated when the patient is in the Tanner II or III stage of puberty, when it is felt that “the child has had some experience of his/her biological gender” [10]. Data indicate that children who continue to experience gender dysphoria into early adolescence will maintain a transgender identity [13], so it is prudent to wait until this time to initiate treatment—but not much longer. If treatment is postponed too long, children may experience significant distress over the incongruities between their physical and psychological selves, and pubertal changes that are irreversible or only reversible by surgical means may occur, causing greater medical difficulties"

Auch die internationalen Behandlungsrichtlinien, hier spezifiziert für Vanouver (es ist schwierig, diese öffentlich im Netz zu finden) präsentieren die verschiedenen Positionen, ironischerweise mit einem Schriftstück von Bernd Meyenburg als Quelle für die Haltung, die Pubertät erstmal durchlaufen zu müssen... von 1994, denn von ihm ist die Rede, wenn hier im Kontext von Frankfurt gesprochen wird ;-)
http://transhealth.vch.ca/resources/library/tcpdocs/guidelines-adolescen...
Einige interessante Auszüge:
"These different views on hormonal treatment are rooted in large part in varying perceptions of adolescence and puberty. A decision about which to adhere to depends on the individual adolescent, the guiding principles of the institution or system in which a clinician works, and the personal view of the clinician. In every case a thoughtful decision should be made about what is best to offer the adolescent. In our clinical experience it is clear that waiting until the age of 18 for any physical treatment is not an option for adolescents with severe gender dysphoria, although it can be a reasonable course of action in other cases and may be the only option if the clinical picture is so complicated by co-existing conditions that a clear diagnosis cannot be made. The decision to postpone medical treatment until an adolescent with GID has experienced either puberty Tanner stage 2 or 3 or puberty Tanner stage 4 or 5 has to be made in the absence of objective criteria and consensus among professionals."

"A very difficult matter that has an impact not only on relationships but also on many aspects of the self is body image. If secondary sex characteristics have hardly developed and an early social role change has been made, unhappiness about unwanted characteristics such as beard growth and a low voice (male-to-female, abbreviated as MTF) or breasts (male-to-female, abbreviated as FTM), typical concerns in older adolescents/adults, are virtually non-existent. Yet many adolescents who have had pubertal delay treatment feel frustrated even in the absence of unwanted secondary sex characteristics because, in their opinion, they have to wait too long for their estrogen or androgen treatment to feminize/masculinize in the same ways as their age peers. There are usually more internal conflicts and more intense negative emotions if secondary sex characteristics have already developed prior to treatment starting; this may result in breast binding (FTM) and wrapping the penis or testicles (MTF). In these cases there might be shame, frustration, and regret that treatment had not started earlier. Some adolescents undergoing sex reassignment find it increasingly confusing that they still have genitals of their original sex over time."

"Puberty-delaying hormone treatment should not be viewed as a first step that inevitably leads to gender transition, but as a diagnostic aid. Therefore, “real life experience” is not required prior to or during hormonal treatment at this stage."

Auf Seite 17 wird darauf eingegangen, das GIDiC und die damit verbundene Forschung nicht gleichbedeutend mit Kindern ist, die transsexuell sind und die Behandlungsempfehlungen deshalb auf Zuckers Daten verzichten (die Beier in seinem Bericht nennt) und sich vorrangig auf Cohen-Kettenis stützen.

Nun möchte ich aber nochmal auf den Artikel Beier et al zurückkommen, und die Art, wie er die Kontroverse beschreibt anhand eines weiteren Beispiels:

Quote:
Ätiopathogenese – Neurobiologische und (entwicklungs-)psychologische Aspekte
Entwicklung und Aufrechterhaltung von GIS werden als ein multifaktorielles Krankheitsgeschehen gesehen, bei dem individuell-psychische mit biologischen, familiären und soziokulturellen Faktoren zusammenwirken (e2). Dabei ist unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten keineswegs von einem homogenen Patientenkollektiv mit einheitlicher Pathogenese auszugehen. Auf der Grundlage unterschiedlicher theoriegeleiteter Konzepte gelangt man zu differenten, nicht notwendigerweise widersprüchlichen, sondern sich ergänzenden Aussagen bezüglich möglicher kausaler Bedingungen (e7). Angesichts der noch unbefriedigenden Datenlage sind verallgemeinernde Aussagen nur mit Vorsicht zu treffen.

Die neurobiologisch-genetische Forschung hat bislang keine überzeugenden Nachweise einer vorrangig genetisch beziehungsweise hormonell determinierten Ätiologie der GIS erbringen können (1). Untersuchungsergebnisse, die einen möglichen pränatalen Sexualsteroid-Einfluss und eine unzureichende Maskulinisierung/ Defeminisierung hypothalamischer Kernregionen („gender-role-centers“) durch pathologisch veränderte maternale Hormonspiegel nahelegen (e8, e9), wurden zuletzt relativiert (9)


Das ist doch einmal eine klare Ansage? Hinter Fussnote Neun vergirgt siche eine Studie, auf die ich noch säter eingehen werde.

Gleich darauf folgt:

Quote:
Andererseits lassen die Erfahrungen mit der Geschlechtsidentität bei Patienten mit verschiedenen Intersex-Formen (zum Beispiel bei kompletten versus partiellen Androgenrezeptordefekten) eine biologische Hypothese zur Ausbildung der Geschlechtsidentitätsstörung im Sinne einer auf das Gehirn begrenzten Hormonresistenz zu (10, 11). Auch hirnanatomische Befunde an den dichotomen Kernregionen bei transsexuellen Patienten sprechen für eine biologische Teilkomponente in der komplexen Ätiologie der GIS (12). Weiterhin ist die Geschlechtsidentität allein durch Einflussnahme von außen, durch „Umerziehungsversuche“, bereits im Laufe des ersten Lebensjahres entgegen ursprünglicher Annahmen nicht mehr ohne Weiteres veränderbar (13), was ebenfalls auf eine frühe somatische Determinierung der Geschlechtsidentität hindeutet.

Moment, moment, ist das nicht gerade das Gegenteil von dem, was im ersten Satz steht?

Ja, das ist es, und hinter (9) verbirgt sich eine Fingerlängenstudie. Dahinter steht die Beobachtung, das hohe pränatale Testosteronwerde das Verhältnis zwischen Ringfinger und Zeigefinger dahingehend verändern, das der Ringfinger mit mehr Testostern im Verhältnis zum Zeigeinger länger wird.

Das ist schön und gut, das Fingerlängenspiel spielt man mit vielen Dingen, Aggressives Verhalten, Homosexualität, Transsexualität und misst es dort - und überall findet man eine überdurchschnittliche Korelation, aber keine Eindeutigkeit (Ich kenne alleine 3 Fingerlängenstudien zu TS, ist halt auch praktisch, man braucht nur einen Kopierer und ein Lineal für den Versuchsaufbau). Es ist also nicht wirklich sonderlich Aussagekräftig (relativ).
Die Relevanz zu der Aussage, die damit relativiert werden soll, tendiert allerdings gegen Null. Es ist Östradiol, nicht Testosteron, das die Geschlechtsidentität von der basisweiblichen zur männlichen verschiebt. (Interessant wird es dann wieder, wenn man die Steroidgenese mit in den Entwicklungsprozess einbezieht, so war es mir möglich, vorauszusagen, dass eine reduzierte Aromatase häufig mitverantwortlich für die Entwicklung von Asperger ist)

Jetzt haben wir als ein unwahres Statement zu beginn, eine Irreleitung, und eine Aufzählung gegenläufiger Forschungsergebnisse zur dargelegten Haltung. Was bleibt dem schnellen Leser aber im Gedächtnis? Das initiale Statement.

Und da kann der Autor den Leser dann wieder abholen:

Quote:
Da außerdem körperlich-genitale Empfindungen die psychosexuelle und Geschlechtsidentitätsentwicklung erheblich beeinflussen können

... eine Psychoanalytische These ohne statistische Bestätigung...

Quote:

, ist insgesamt von einem Wechselspiel biologischer und psychosozialer Faktoren auszugehen; folglich sind ätiopathogenetische Einflüsse in beiden Bereichen zu vermuten (e10).

...  kommt dann eben mal zum (ehrenrettenden) Schluss, das wohl beides eine Rolle spielt.

Dann erklärt er die psychoanalytischen Erklärungsmodelle, führt Einzelfälle und Rohrschachtests an ( http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Rorschachtest ) und unterschägt mal wieder die vielleicht nicht ganz unrelevante Tatsache, dass diese Theoreme keine statistische Bestätigung finden, je mehr Fälle bekannt sind - und sich vor allem nicht der Umkehrschluss ergibt, das man so eine "transsexuelle Entwicklung" herleiten kann.
 

Tut mir Leid, das ist Tricksen, Tarnen und Täuschen und gibt über die tatsächliche Relevanz psychoanalytischer Thesen ( http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Psychoanalyse#Kritik ) auch keine ehrliche Auskunft.

5

... und ich bitte die vielen postings in Serie zu entschudigen, aber das gehört hierher:

http://www.spduri.ch/fileadmin/dateien/downloads/Die__Pathologisierung_t...

"Trotz dieser deutlichen Misserfolge eine Psychogenese der Transsexualität auszuweisen, sind in der Vergangenheit hartnäckig Versuche unternommen worden, insbesondere transsexuelle Kinder in Richtung des bei Geburt zugewiesenen Geschlechts „umzupolen“. Man hat dies euphemistisch als „reparative Therapie“ bezeichnet. Insbesondere der Kanadische Sexologe Kenneth Zucker erlangte mit diesen Versuchen (zumindest bei den Menschenrechtsorganisationen transsexueller Menschen) traurige Berühmtheit. [...]

Nicht nur Menschenrechtsorganisationen, sondern auch die Mehrheit der Fachwelt lehnt derartige Trainingsversuche ab („something disturbingly close to reparative therapy for homosexuals“ ), sodass sogar die WPATH in ihren jüngsten SoC7 nicht umhin konnte festzustellen, dass reparative Therapien bei Kindern nicht länger als ethisch vertretbar angesehen werden können.
Trotzdem haben Aussenseiter wie Zucker in verschiedenen Ländern Adepten finden
können; in Deutschland beispielsweise propagieren ein Sexologe namens Beier und seine Mitstreiter eifrig reparative Therapien bei trans*-varianten Kindern und versuchen dies salonfähig zu machen: „Vorrangiges therapeutisches Prinzip im Umgang mit geschlechtsidentitätsgestörtenKindern ist die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zum Geburtsgeschlecht“ . Immerhin wurde dies in einer der meist gelesenen deutschen Medizinischen Zeitschriften, dem Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht."

Dr. med. univ. Dr. phil. Horst-Jörg Haupt: Die Pathologisierung transsexueller Menschen beenden! 2011, S. 15f.

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@ H.E. Müller

Ich habe keinen Zugang zu den Literaturhinweisen des Ärzteblatts und auch bislang nicht die Zeit für Abstecher in die Uni-Bilbliothek, aber bei den von Ihnen zitierten Textstellen gebe ich zu bedenken, dass hier eher allgemein über Erfahrungen mit transsexueller vs. homosexueller Entwicklung berichtet wird.

Wenn vom "Vorliegen eines deutlichen Unbehagens im eigenen Geschlecht mit Aversion gegenüber den Genitalien" die Rede ist, geht

"Alex" ist wahrscheinlich ein besonderer Fall, denn das Kind ist nach den bisherigen Informationen ab der ersten Klasse offiziell als Mädchen eingeschult worden, d.h. bereits sehr früh als Mädchen sozialisiert. Und - wenn die Angaben unserer Kommentatoren stimmen - findet sie im direkten Umfeld als Mädchen Anerkennung, möglicherweise sogar Bewunderung (Klassensprecherin).

Es wäre hilfreich, wenn man speziell zu solchen Fällen Erkenntnisse in der Fachliteratur finden könnte.

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Ups ... nochmal:

 

Wenn vom "Vorliegen eines deutlichen Unbehagens im eigenen Geschlecht mit Aversion gegenüber den Genitalien" die Rede ist, geht über die genaueren Umstände wenig hervor.

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Sehr geehrter Herr Professor Dr. Henning Ernst Müller,

 

nochmals ganz, ganz herzlichen Dank für die Einrichtung dieses blogs und juristischen Einsichten. Besonders aber danke für ihr Verständnis, sachlich fundierte Aussagen zu diesem Thema zuzulassen!!!

Wer sich, so wie ich, über viele Jahrzehnte mit dem Thema auseinandersetzen musste,  weiß, wie selten das vorkommt. Seit frühester Jugend war meine TI, das einzige Thema, das mich beschäftigte. Ich sammelte und studierte seit circa 1964 alles, was ich fand. Leider war ich sprachlich auf deutsch/englisch/französisch beschränkt. Weil nach dem 2.Weltkrieg besonders auf dem Gebiet vieles verschleiert und aus verschiedensten Gründen falsch dargestellt wurde (und leider auch heute noch wird), versuchte ich durch das Studium von Mathematik und Physik, meine Gedanken zu sortieren und Ordnung in das Chaos zu bringen. Mit den Methoden dieser Fächer ist es leichter, Fehler und absichtliche Fälschungen zu erkennen. Obwohl ich mich fast 50 Jahre intensiv mit TI beschäftige,  lichten sich erst in den letzten Jahren - vom Ausland ausgehend - die Nebelschwaden.

In ihrem blog kommt vieles zur Sprache - Danke!! Herzlichen Dank auch an Heidrun, BadHairDays, Maja, Dea, Giliell, Kira, Ruth usw., für ihre Beiträge, bei denen sogar für mich manches neu ist. Vielleicht kommt es irgendwann auch bei uns auf diesem Gebiet zu einer ehrlichen Forschung. Moralisch gibt mir die Entwicklungsgeschichte der Physik mit Galilei, Kopernikus, Einstein, Heisenberg usw. dabei Kraft.

 

Nachtrag:

Bei anderen und im vorliegenden Fall mag das nicht so sein, das kann ich nicht beurteilen... aber bei mir persönlich war es ein Richter, der mir mehrfach in schwieriger Lage half.

 

5

 

@H.-O. Burschel

Sie schreiben:

 

«Eben deshalb würde ich - hätte ich die Sache zu entscheiden - gerne eine zweite Meinung hören und dann versuchen, mir eine eigene zu bilden.»

 

Ich sehe hier einige Probleme:

1. Selbst wenn das Gericht zwei fachliche Stellungnahmen anhört, wird es den «Streit unter Experten» kaum auflösen können.

2. Das Gericht hat angegeben, nicht über die Art der Behandlung entscheiden zu wollen. Es hat überdies festgestellt, dass ärztliche Gutachten für den vorliegenden Fall nicht erforderlich sind.

Eine «zweite Meinung» wäre demnach abwegig, da es nicht einmal eine «erste Meinung» gab.

 

Leider muss man anfügen, dass sich das Gericht selbst widerspricht: es lässt eben doch seine Meinung über das medizinisch Gebotene einfließen - indem es der Mutter vorwirft, einseitig eine Hormonbehandlung anzustreben und «kritische» Ärzte abzulehnen.

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Liebe ab,

danke ...

'Ordnung in das Chaos bringen' - danke für die Inspriration! Was fallt mir da ein? Occams Rasiermesser.

(entia non sunt multiplicanda praeter necessitatem)

Welche Erklärung ist besser?

Erklärung 1)

Beier ist, wie wir inzwischen bewiesen haben, mit seiner Neigung zu reparativen Therapien an transidenten Kindern ("Vorrangiges therapeutisches Prinzip im Umgang mit geschlechtsidentitätsgestörten Kindern ist die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zum Geburtsgeschlecht“) selbst in Deutschland weitgehend isoliert. Ganz unabhängig davon kommt die Ersatzpflegerin allein durch Lektüre der deutschen Fachliteratur (sie ist keine Wissenschaftlerin) zu dem Schluss, eine reparative Therapie zu befürworten, was sie zudem laut Frau S. aus der Fachliteratur ableiten müßte, da diese eine solche Empfehlung zwar implizit ermöglicht, aber nicht nahelegt. Das Gericht stützt sich völlig unabhängig von alledem allein auf den Schriftsatz der Ergänzungspflegerin, verweigert Alex den Verfahrensbeistand, lehnt sämtliche Vorschläge der Mutter wegen 'Voreingenommenheit' etc. ab, verweigert die Kenntnisnahme anderer Beurteilungen, Stellungnahmen etc., und übrig bleibt ganz allein Beiers Auffassung. Alex soll zur statinären Diagnose in die Charité. Und das hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass es etwa in Beiers Interesse liegen würde, seine isolierte Auffassung, die er nichtsdestoweniger propagiert, durch einen 'Erfolg' aufzuwerten.

Ach, ich habe in dieser Diskussion viel zu viel gequatscht, Verzeihung.

Erklärung 2) schreibe ich darum nicht.

Occams Rasiermesser besagt, dass diejenige Erklärung, die mit weniger Entitäten (Handelnden, Faktoren, Vorgängen ...) auskommt, die bessere ist. Eine Erklärung, die eigenartige Zufälle etc. enthält, ist immer schlechter als eine, die ohne das alles auskommt.

 

5

Heidrun schrieb:

Beier ist, wie wir inzwischen bewiesen haben, mit seiner Neigung zu reparativen Therapien an transidenten Kindern ("Vorrangiges therapeutisches Prinzip im Umgang mit geschlechtsidentitätsgestörten Kindern ist die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zum Geburtsgeschlecht“) selbst in Deutschland weitgehend isoliert. Ganz unabhängig davon kommt die Ersatzpflegerin allein durch Lektüre der deutschen Fachliteratur (sie ist keine Wissenschaftlerin) zu dem Schluss, eine reparative Therapie zu befürworten, was sie zudem laut Frau S. aus der Fachliteratur ableiten müßte, da diese eine solche Empfehlung zwar implizit ermöglicht, aber nicht nahelegt.

Liebe Heidrun,

bitte beachten Sie dazu die folgenden Aussagen von "Gast":

Gast schrieb:

Am Rande sei ausgeführt, es gibt einen ärztlichen Bericht aus dem Jahr 2007 aus der Charité über das Kind.

weiter unten dann:

Gast schrieb:

Vielmehr fehlt der Äußerung des Dr. K. insoweit jegliche Substantiierung...

Und nun schauen Sie mal in die Autorenliste des Ärzteblattartikels. Wer könnte der ominöse "Dr. K." wohl sein? Mir ist es auch nicht gleich aufgefallen...

5

@H.-O. Burschel

Sie schreiben:
"Eine Rückübertragung der Gesundheitssorge auf die Mutter (oder den Vater) kommt nach Auffassung des Gerichts nicht in Betracht, da diese sich nicht einig sind."

 

Ich habe die Begründung des Gerichts anders verstanden. Eine Rückübertragung käme sehr wohl in Betracht. Die Rückübertragung auf den Vater steht nicht zur Diskussion, da

1. nicht beantragt

2. nicht geeignet (Kind lehnt Kontakt zum Vater ab, der somit die Gesundheitssorge nicht wahrnehmen könnte)

3. aufgrund der Dringlichkeit der Behandlung keine Zeit ist, die Frage der väterlichen Gesundheitssorge zu klären.

 

Das Gericht argumentiert sehr ausführlich, dass die Rückübertragung der Mutter bereits aus ihrem eigenen Verhalten abzulehnen ist. Bei dieser Argumentation spielt auch der Streit zwischen den Eltern keine Rolle.

 

Meiner Meinung nach lohnt es sich, darauf zu schauen, in welche Widersprüche sich das Gericht verhakt, wenn es einerseits dem Jugendamt Ermessenspielraum bezüglich der medizinischen Maßnahmen zubilligt, andererseits die Sorgerechte der Mutter beschneidet, indem es deren Ärztewahl thematisiert. Grundsätzlich steht der Mutter das Gesundheitssorgerecht zu; die fortwährende Übertragung unf das Jugendamt erfordert gewichtige Gründe. Da der Streit zwischen den Eltern aus genannten Gründen nicht mehr beachtlich ist, verstehe ich nicht, was gegen die Rückübertragung auf die Mutter spricht.

 

Wohl gemerkt, dass Gericht kann hier gerade nicht mit medizinischen Gründen argumentieren, da es laut eigener Aussage hierzu nicht entscheidet. Es müssen also bereits "dem Anschein nach" (ohne auf medizinisches Fachwissen zurückzugreifen) gewichtige Gründe vorliegen, dass die Mutter die Gesundheitsfürsorge nicht übernehmen kann. Meiner Meinung nach ist es auch der Mutter nicht zu verwehren, dass sie die Ärzte "nach ihrem eigenen Interesse" bestimmt, andernfalls hätte das Jugendamt viel zu tun, sich in die Entscheidungen aller mögliche Eltern einzumischen.

5

@Stephan,

 

M.E. ist es selbst für geistig Minderbemittelte, sehr gut erkannbar, dass es hier gar nicht um das minderjährige Mädchen geht, sondern um einen experimentierfreudigen "Sexualmediziner", der anscheinend (vermutlich), alle Fäden in der Hand hat. (Vielleicht noch alte "DDR"-Seilschaften).

 

Anders kann ich mir das nicht mehr erklären.

5

Noch ein Detail:

 

Die Begründung zur Ablehnung der mütterlichen Gesundheitssorge findet sich im Abschnitt 2c des Beschlusses. Am Ende wird dort - sehr kurz und etwas unscheinbar - ein weiterer Punkt abgehandelt: Die Rückübertragung der Gesundheitssorge auf die Eltern bei Anordnung von medizinischen "Einzelmaßnahmen" durch das Jugandamt. Interssanterweise ist hier wieder von der Rückübertragung auf beide Eltern die Rede, eine Rückübertragung auf die Mutter + Anordnung von Einzelmaßnahmen wird nicht in Erwägung gezogen.

 

Warum nicht? Kann mir jemand das erklären?

 

Offenbar ist dem Gericht bewusst, dass es keine Einzelmaßnahmen anzuordnen gäbe, wenn die Mutter das Gesundheitssorgerecht bekäme. Denn an anderer Stelle räumt das Gericht ein (wenn auch verklausuliert), dass die Mutter auch ohne Anordnungen tätig werden würde:

 

 

 

Ein Entzug der Gesundheitsfürsorge nur für ein Elternteil mit der Folge der partiellen Alleinsorge [...] derzeit kein geeignetes Mittel. Zwar könnte dadurch die Herbeiführung der anstehenden Entscheidungen ermöglicht werden

 

Gerade wenn das Gericht davon ausgeht, dass die Mutter "anstehende Entscheidungen" nicht behindert (wie hier der Fall), ist es nicht plausibel, ihr das Gesundheitssorgerecht vollständig zu entziehen - insbesondere, wenn sich gegebenenfalls Einzalmaßnahmen anordnen ließen. Dass hier wieder der elterliche Streit angeführt wird, wirkt wie ein Vorwand und ist auch nicht konsistent mit den vorausgehenden Begründungen.

 

Das das Gericht hier mit Erörterungen geizt, hängt möglicherweise damit zusammen, dass bei angeordneten Einzelmaßnahmen der Ermessenspielraum des Jugeandamtes weitgehend beschnitten sein dürfte. Grundlage wären die Entscheidungen der Mutter, etwaige Anordnungen des Jugandamts müssten fachlich begründet und zwingend erforderlich sein.

 

Und genau das will das Gericht offenbar nicht!

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Stephan,

die juristische Argumentation verstehe ich nicht recht. Ich habe eine Frage: inwieweit sind die Entscheidungen hinsichtlich der Mutter verflochten damit, dass ihr 'Fehlverhalten' vorgeworfen wird, und der Behauptung, sie habe Alex ihre Transidentität induziert?

Induzierte Transidentität gibt es nicht. Aber - um eine reparative Therapie befürworten und durchführen zu können, muss es sie geben. Denn nur unter der Voraussetzung, dass Transidentität eine krankhafte Einbildung ist, kann sie durch reparative Therapie 'geheilt' werden.

Jetzt wird's ein bisschen kompliziert.

Schafft man es, die Behauotung der induzierten Transidentität durchzusetzen, hat man gleichzeitig damit die Mutter in die Pfanne gehauen. Hat man sie in die Pfanne gehauen, kann man ihr Rechte entziehen, ihre Vorschläge ablehnen etc. etc... Dann ist sie quasi aus dem Weg.

Verweigert man Alex den Verfahrensbeistand, ist die Mutter aus dem Weg und das Kind stumm gemacht.

Das hängt doch zweifellos eng zusammen. Denn wenn es gar keine induzierte Transidentität gibt, dann hat die Mutter nichts falsch, sondern alles richtig gemacht.

Würden Sie mir da zustimmen?

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Die von der Mutter angestrebte medizinische Vorgehensweise erfordert es, den Rat zweier verschiedener Ärzte einzuholen. Dies ist bei der durch das Jugendsamt angestrebten Behandlung offenbar nicht der Fall. Diesen Umstand (der ja ebensogut andersherum bestehen könnte) macht sicht das Gericht "zunutze", um eigene medizinischen ANsichten durchzusetzen. Aber aufgrund welcher gesetzlicher Vorgaben kann in das Recht der freien Arztwahl eingegriffen werden? Was maßt sich das Gericht hier an?

 

Wenn das Gericht substantielle Gründe hat, der Mutter das Gesundheitssorgerecht abzuerkennen, sollte man meinen, dass diese Gründe im Beschluss aufgeführt würden. Ich habe mal versucht, alles aufzulisten, was in die Nähe einer Sachargumentation kommt, d.h. alles, was mit tatsächlichen Vorfällen und nicht mit bloßen Unterstellungen zusammenhängt. Das ist mein Ergebnis:

 

• eine länger zurückliegende ärztliche Einschätzung (…), eine ausführlich begründete Besorgnis der Ergänzungspflegerin XXXX (…) sowie eine Stellungnahme des Jugendamtes

• ihre bisherige Haltung, trotz des Entzuges der Gesundheitsfürsorge einerseits eigenmächtig ärztliche Termine für X. zu vereinbaren und wahrzunehmen und auf der anderen Seite die Maßnahmen der Ergänzungspflegerin, die sie nicht befürwortet, zu boykottieren.

der nicht wahrgenommene Informationstermin (…) in der XXX sowie der ebenfalls ausgelassene Gesprächstermin am XX.XX2012.(…).

• Die Kooperation der Kindesmutter mit der Presse» «das Kind in seinem eigenen Interesse nicht in ein Interview einzubeziehen

• in der Vergangenheit versucht, auf die Therapie bei Herrn XXXX Einfluss zu nehmen und auf eine hormonelle Behandlung hinzuwirken

 

Weder die "länger zurückliegende ärztliche Einschätzung" noch die Stellungnahmen von Pflegerin und Jugandamt werden an irgendeiner Stelle des Beschlusses weiter ausgeführt - es sei denn, es handelt sich dabei um die Punkte 2 bis 4.

 

Der Boykott der Kooperation mit dem Jugendamt ist offenbar neuren Datums und dürfte mit dem Richtungswechsel der vom Jugendamt angestrebten Maßnahmen zusammenhängen. Das Gericht erkannt selbt, dass es nicht um den Boykott medizinischer Maßnahmen an sich geht.

 

Die Argumentation des Gerichts auf geradzu lächerliche Weise substanzlos.

 

Vielleicht könnte der Kommentator Gast erläutern, ob in den Stellungnahmen von seiten des Jugendamts weitere, bzw. substantiellere Gründe vorgebracht werden.

 

 

 

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• eine länger zurückliegende ärztliche Einschätzung (…), eine ausführlich begründete Besorgnis der Ergänzungspflegerin XXXX (…) sowie eine Stellungnahme des Jugendamtes

• ihre bisherige Haltung, trotz des Entzuges der Gesundheitsfürsorge einerseits eigenmächtig ärztliche Termine für X. zu vereinbaren und wahrzunehmen und auf der anderen Seite die Maßnahmen der Ergänzungspflegerin, die sie nicht befürwortet, zu boykottieren.

der nicht wahrgenommene Informationstermin (…) in der XXX sowie der ebenfalls ausgelassene Gesprächstermin am XX.XX2012.(…).

• Die Kooperation der Kindesmutter mit der Presse» «das Kind in seinem eigenen Interesse nicht in ein Interview einzubeziehen

• in der Vergangenheit versucht, auf die Therapie bei Herrn XXXX Einfluss zu nehmen und auf eine hormonelle Behandlung hinzuwirken

Die ärztlichen Einschätzungen datieren auf Juni 2007 und Juni 2008, aufgrund einer Vorstellung des Kindes Ende 2006 in der Charité. Mehr gibt´s nicht.

Die Ergänzungspflegerin führt in ihrer Stellungnahme auf Blatt 15ff. (das Kammergericht nimmt auf diese Seiten ausdrücklich Bezug) aus, dass die Kindesmutter das Kind im Alter von 9 Monaten in einem Kleid fotografiert habe, dass die Kindesmutter dem Kind im Alter von 4 Jahren das Tragen von rosafarbener Kleidung erlaubt habe und letztlich, dass das Kind als Mädchen zur Schule gehen durfte. Im Übrigen besteht die Stellungnahme der Pflegerin an diesem Punkt aus der unreflektierten Zitierung von Äußerungen des Kindesvaters. Dies ist aus Sicht des Kammergerichts die begründete Besorgnis der Pflegerin.

Die Stellungnahme des Jugendamtes erfolgte nachdem die Pflegerin ihr Amt übernommen hatte, und gleicht den Ausführungen der Pflegerin fast bis auf´s Wort.

Der Vorwurf des Kammergerichts, die Kindesmutter habe Anfang Januar 2012 Informationstermine während des laufenden Verfahrens nicht wahrgenommen, ist korrekt. Es handelte sich um Termine zur Besprechung der stationären Diagnostik und Therapie in der Charité, u.a. war ein Termin direkt in der Charité schon "festgemacht". 

 

Und auch die Schlussfolgerung ist korrekt, dass das Kammergericht die "Maßnahmen" der Kindesmutter insoweit "fachlich" würdigt, dass hier eine Kindeswohlgefährdung vorliege, der Ergänzungspflegerin wird aber freie Hand hinsichtlich der von ihr beabsichtigen Behandlung eingeräumt. Eine Kindeswohlgefährdung durch die Pflegerin sei nicht zu prüfen.

Im Übrigen sollte der geneigte Leser sich die Entscheidungsgründe des Kammergerichts mal unter dem Gesichtspunkt anschauen, was das Gericht gemacht hätte, wenn Eltern hier gemeinsam ihr Kind so erzogen hätten oder dem Kind seinen Willen gelassen hätten, und dies (z.B.) das Jugendamt irgendwann mitbekommen hätte, und gemäß den "Berliner Leitlinien" erst einmal von einer induzierten Transsexualität ausgegangen wird. Die Ausführungen zur möglicherweise induzierten Transsexualtität und der insofern gebotenen Entziehung des Sorgerechts sind auch auf solche Fälle ohne weiteres anzuwenden. 

 

 

 

 

 

 

 

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Gast schrieb:

Im Übrigen sollte der geneigte Leser sich die Entscheidungsgründe des Kammergerichts mal unter dem Gesichtspunkt anschauen, was das Gericht gemacht hätte, wenn Eltern hier gemeinsam ihr Kind so erzogen hätten oder dem Kind seinen Willen gelassen hätten, und dies (z.B.) das Jugendamt irgendwann mitbekommen hätte, und gemäß den "Berliner Leitlinien" erst einmal von einer induzierten Transsexualität ausgegangen wird. Die Ausführungen zur möglicherweise induzierten Transsexualtität und der insofern gebotenen Entziehung des Sorgerechts sind auch auf solche Fälle ohne weiteres anzuwenden.

Bitte was? Gibt es solche Leitlinien? In wessen Verantwortung, von wem Verfasst?

Wenn das wirklich der Fall ist, muss dieser Aspekt an eine ganz andere Stelle getragen werden - an Menschenrechtsinstitutionen.

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BadHairDays schrieb:

Gast schrieb:

Im Übrigen sollte der geneigte Leser sich die Entscheidungsgründe des Kammergerichts mal unter dem Gesichtspunkt anschauen, was das Gericht gemacht hätte, wenn Eltern hier gemeinsam ihr Kind so erzogen hätten oder dem Kind seinen Willen gelassen hätten, und dies (z.B.) das Jugendamt irgendwann mitbekommen hätte, und gemäß den "Berliner Leitlinien" erst einmal von einer induzierten Transsexualität ausgegangen wird. Die Ausführungen zur möglicherweise induzierten Transsexualtität und der insofern gebotenen Entziehung des Sorgerechts sind auch auf solche Fälle ohne weiteres anzuwenden.

Bitte was? Gibt es solche Leitlinien? In wessen Verantwortung, von wem Verfasst?

Wenn das wirklich der Fall ist, muss dieser Aspekt an eine ganz andere Stelle getragen werden - an Menschenrechtsinstitutionen.

Ja, die gibt es und es wird auch danach verfahren:

http://liga-kind.de/fruehe/207_goecker.php

Besonders Menschenverachtend:

Quote:
Aus jugendpsychiatrischer Sicht ist die frühzeitige Erfassung möglicher „transsexuellogener Einflüsse“ und psychopathologischer Auffälligkeiten von Familienangehörigen von essentieller Bedeutung. Vor Abschluss der psychosexuellen Entwicklung kann die Diagnose nicht gesichert werden – was entsprechend frühestens mit Abschluss der somatosexuellen Differenzierung möglich wird, da während der körperlichen Sexualentwicklung die psychosexuelle auf jeden Fall noch im Gange ist. In der Gesamtschau sollte also keinesfalls das kalendarische Alter, sondern das biologische und das psychosexuelle Alter im Sinne einer abgeschlossenen somato- und psychosexuellen Differenzierung entscheidend und handlungsleitend sein. Infolgedessen kann auch die Indikation für die Hormonbehandlung erst nach Abschluss der somato- und psychosexuellen Differenzierung erfolgen, da erst hiernach die Diagnose gesichert werden kann. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Leitlinien, Transsexualismus (F64.0) erst dann zu diagnostizieren, wenn nach der Pubertät der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechts zu leben, und der Wunsch nach Geschlechtsumwandlung mindestens zwei Jahre durchgehend bestehen.

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Ruth schrieb:

Ja, die gibt es und es wird auch danach verfahren:

http://liga-kind.de/fruehe/207_goecker.php

Na sowas ...

Nochmal die Autorenliste des Ärzteblatt-Artikels der Charitè:

 A. Korte; D. Goecker; H. Krude; U. Lehmkuhl; A. Grüters-Kieslich; K.M. Beier: Geschlechtsidentitätsstörungen im Kindes- und Jugendalter. Deutsches Ärzteblatt J.105, 2008, Heft 48, 840

Soso: "die frühzeitige Erfassung möglicher „transsexuellogener Einflüsse“..."

Leitlinien.

Oh ja, die gibt es. Und jetzt wissen wir, wo sie herkommen.

5

Es muss natürlich heißen:

"Punkte 2 bis 5"

 

Zählen will gelernt sein :-(

 

@Heidrun

Das Gericht behauptet keine Induktion. Es wird nur vage die Möglichkeit einer solchen in den Raum gestellt.

 

 

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Stephan schrieb:

Das Gericht behauptet keine Induktion. Es wird nur vage die Möglichkeit einer solchen in den Raum gestellt.

 

Vielen Dank für die Korrektur. Ich verstehe diese juristischen Texte einfach nicht.

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Stephan schrieb:

@Heidrun

Das Gericht behauptet keine Induktion. Es wird nur vage die Möglichkeit einer solchen in den Raum gestellt.

Also, unter vage verstehe ich etwas anderes. Für mich war das doch schon ganz eindeutig eine Unterstellung.

@ Heidrun

"Ich verstehe diese juristischen Texte einfach nicht."

Ich auch nicht.

 

Das Gericht gibt zunächst vor, lediglich nach juristischen Maßgaben die verhandelten Sorgerechtsfragen entscheiden. Dabei stellt es fest, dass ein gemeinsames elterliches Sorgerecht nicht in Frage kommt und dass dem Jugendamt kein das Kindeswohl gefährdendes Verhalten nachgewiesen werden kann. Ersteres ist unstreitig. Letzteres nicht, jedoch kann ich hier die Entscheidung nachvollziehen, denn ansonsten müsste man der Charité jegliche Kompetenz absprechen. Das Gericht kann das nicht ohne weiteres - zu welcher Gutachten-Schlacht sollte das auch führen?

 

In der Frage des mütterlichen Sorgerechts entwickelt das Gericht dann unerwartet medizinische Argumentationslinien, angefangen mit einem vagen Vorurteil:

Bereits die Möglichkeit, dass die bereits gelebte Tanssexualität von X. auf eine Beeinflussung durch die Mutter zurückzuführen sein könnte

 

Das wird dann in der Folge immer weiter aufgebläht wird. Es ist völlig unlogisch, dass das Gericht hier nicht genau wie beim Jugenamt sagt: Eine Gefähdung des Kindeswohls kann nicht nachgewiesen werden.

0

Liebe Frau S.,

Meinen Sie diese Autorenliste?

 A. Korte; D. Goecker; H. Krude; U. Lehmkuhl; A. Grüters-Kieslich; K.M. Beier: Geschlechtsidentitätsstörungen im Kindes- und Jugendalter. Deutsches Ärzteblatt J.105, 2008, Heft 48, 840

Ich schaue ...

Na sowas!

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@ Heidrun

"Ich verstehe diese juristischen Texte einfach nicht."

 

Ich habe den Eindruck, dass das Gericht selbst nict versteht, was es daverhandelt. Der Beschluss hat eine Gleiderung. Unter 2.a steht folgendes:

 

- Notwendigkeit der Behandlung unstreitig

- Elterlicher Streit gefährdet Behandlung

- für diese Erkenntnis kein Gutachten nötig

- Entzug der gemeinsamen Gesundheitssorge daher gerechtfertigt

 

Von der partiellen Rückübertragung auf die Mutter ist hier noch nicht die Rede, das kommt erst in 2c. Das Gericht lässt es sich jedoch nicht nehmen, hier bereits Stellung zur Auffassung der Mutter zu nehmen, und dem Vater unterschwellig recht zu geben:

Zu Unrecht geht die Kindesmutter davon aus, dass die abzuwehrende Kindeswohlgefährdung durch die mögliche Transsexualität des Kindes begründet wird. Diese ist auch weder von dem Jugendamt noch dem Amtsgericht oder einem anderen Beteiligten als Begründung für den Entzug der Gesundheitsfürsorge angeführt worden, weshalb die entsprechenden wiederholten Angriffe der Kindesmutter gegen eine solche Gleichsetzung von Transsexualität mit Kindeswohlgefährdung an der Sache vorbeigehen.

 

Das Gericht gibt hier die Aussage der Mutter offensichtlich falsch wieder, denn es ist kaum anzunehmen, dass die Mutter in der Transsexualität an sich bereits eine Kindeswohlgefährdung sieht, geschweige denn, beides gleichgesetzt zu haben. Möglicherweise hat die Mutter von einer Gefährdung durch die Pubertät gesprochen.

Ich weiß auch nicht, was diese Sticheleien des Gerichts sollen. Einerseits wird behauptet, angesichts des elterlichen Streits ohne medizinische Gutachten auszukommen, andererseits wird die medizinische Argumentation der Mutter vorverurteilt. Sinnvoller wäre es gewesen, die elterlichen Standpunkte ohne Wertung nebeneinander aufzuführen.

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Liebe Heidrun,

daß die Ergänzungspflegerin ihre "fixe" Idee von der "reparativen" Therapie offenbar aus dem 2007 in der Charité angefertigten Bericht von Dr. K. hat, scheint ja nun offensichtlich. Was ihr aber offenbar entgeht ist, daß Alexandra inzwischen etwas älter geworden ist... Selbst wenn man die Tatsache, daß derartige Therapien geächtet sind, ignoriert und ihnen - ohne jeden belastbaren Datenhintergrund - Wirksamkeit unterstellt, was schon ziemlich große Scheuklappen voraussetzt: Alexandra ist für sowas inzwischen schlicht zu alt! Alleine bei der Vorstellung, mit so simpler operanter Konditionierung über Spielzeug und "modifizierte token-economy" einem 12jährigen Kind zu Leibe rücken und dadurch "geschlechts-a-typisches" Verhalten unterbinden zu wollen, möchte ich offen gestanden ohnmächtig vom Stuhl fallen...

Liebe Grüße

Frau S.

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Sehr geehrte Kommentator-inn-en,

Sie müssen berücksichtigen, dass ich in diesem Thema Laie bin (bis letzte Woche sogar absoluter Laie war) . Meine Einwände, die ich oben formuliert habe, beziehen sich gar nicht auf die Inhalte, sondern auf eine bestimmte Art und Weise der Argumentation, die bei manchen von Ihnen (es ist hier ein allg. Eindruck, keiner der sich auf einzelne Kommentare bezieht) eher für einen hohen Grad von "Selbst-Überzeugung" spricht als von der Eignung, "andere zu überzeugen".  In der Regel sind Richter  auch keine Experten in dem hier zu entscheidenden Thema und sie müssen auch überzeugt werden.

Zur Entscheidung: Das Gericht hat hier nicht die Gesundheitsfürsorge entzogen, sondern hat dagegen entschieden, sie an die Mutter zurückzugeben. Offenbar erscheinen dem Gericht die Gründe für eine Rückgabe nicht ausreichend, da ja der Konflikt zwischen den Eltern, der zur Entziehung der Gesundheitsfürsorge geführt hat, nicht beseitigt ist.

Ein Gericht kann jeweils nur über den konkreten Ggegenstand eines bestimmten Verfahrens entscheiden. Das hat die Taz und das haben einige von Ihnen auch missverstanden. Über die konkrete Maßnahme der stationären Diagnose in der Charite wurde hier NOCH nicht entschieden, weil dies auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens war.

Was mich auch stört an der Entscheidung ist, dass dann doch inhaltliche Erwägungen jenseits des zu entscheidenden Gegenstands in die Begründung einfließen, obwohl das Gericht ja auf sachverständige Unterstützung ganz verzichtet hat (ähnlich hat es auch Stephan oben ausgeführt). Hier offenbart sich auch für mich eine nicht durchdachte inhaltliche Argumentation auf fragwürdiger Basis.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte Kommentator-inn-en,

Sie müssen berücksichtigen, dass ich in diesem Thema Laie bin (bis letzte Woche sogar absoluter Laie war) . Meine Einwände, die ich oben formuliert habe, beziehen sich gar nicht auf die Inhalte, sondern auf eine bestimmte Art und Weise der Argumentation, die bei manchen von Ihnen (es ist hier ein allg. Eindruck, keiner der sich auf einzelne Kommentare bezieht) eher für einen hohen Grad von "Selbst-Überzeugung" spricht als von der Eignung, "andere zu überzeugen".  In der Regel sind Richter  auch keine Experten in dem hier zu entscheidenden Thema und sie müssen auch überzeugt werden.

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

Ich für meinen Teil möchte mich dafür entschuldigen, dass ich mich hier hin und wieder im Ton vergreife. Das ist ungehörig, zumal einem derart großartigen Gastgeber gegenüber.

Sie haben zweifellos recht - die Wahrscheinlichkeit, zu überzeugen, wächst durch so etwas nicht gerade.

Jedoch - ich hatte es Ihnen ja bereits geschrieben: etlichen von uns gehen die Dinge, von denen hier die Rede ist, auf Blut und Knochen. Das entschuldigt nicht, aber erklärt möglicherweise.

Ich möchte mich nochmals bei Ihnen für Gastfreundschaft, freundliche Hinweise und Geduld mit der Begriffsstutzigkeit von Nicht-Juristen bedanken.

Ich glaube, in der Sache kommen wir voran. Die Dinge werden klarer. Sie haben das ermöglicht.

*Knicks*

Heidrun

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Hier mal die Begründung des Beschlusses in Stichworten in der vom Gericht gewählten Gliederung:

 

 

1. Die rechtliche Vertretung des Kindes ist durch Ergänzungspflegerin gewährleistet

 

2a. Die gemeinsame elterliche Gesundheitsfürsorge gefährdet die unstreitig notwendige Behandlung, deshalb ist der Entzug auch ohne Gutachten begründet

 

2b. Die Übertragung der Gesundheitsfürsorge auf Ergänzungspflegerin ist geeignet, das Kindeswohl zu wahren (wenn auch unter Schwierigkeiten wegen der Uneinigkeit mit der Mutter)

 

2c. Die partielle Rückübertragung der Gesundheitsfürsorge ist ungeeignet: Im Falle des Vaters steht sie nicht zur Diskussion, im Falle der Mutter besteht eine Gefährdung des Kindeswohls (wegen mangelnder Kooperation und einseitiger Festlegung auf hormonelle Maßnahmen). Eine Rückübertragung des Sorgerechts unter Anordnung von medizinischen Einzelmaßnahmen ist nicht geeignet, da wiederholt die Befassung des Gerichts zu befürchten ist und die Uneinigkeit der Eltern dem entgegensteht.

 

2d. Die Verhältnismäßikeit des Entzugs der Gesundheitsfürsorge ist gegeben

 

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Interessant ist auch, wie wenig die unter 2b genannten Schwierigkeiten für den Tenor des Beschlusses maßgeblich waren. Dies, owohl das Gericht hier auf engsten Raum die Probleme anschaulich macht. Einerseits wird der Fortbestand der elterlichen Sorge an sich in Zweifel gezogen (was man als Vorentscheidung für das anhängige zweite Verfahren sehen könnte). Kurz darauf wird aber auch die Aufgabe des Jugendamtes betont, die Kooperationsbereitzschaft zu fördern. Hier scheint das Gericht eher auf Deeskalation abzustellen.

 

 

 

Die Mutter übt einen so starken Einfluss auf das Kind aus, dass es dem Senat zweifelhaft erscheint, ob es X. - bei Fortbestand der elterlichen Sorge im Übrigen - überhaupt möglich sein wird, zu einer eigenen, von der Mutter unabhängigen Orientierung zu finden. Den Versuch zu unternehmen, dies zugunsten des Kindes sicherzustellen und eine Kooperationsbereitschaft zu erreichen, wird eine der wesentlichen Aufgaben der Ergänzungspflegerin sein, die hierfür ggf. die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen muss.

 

Es wäre hier die Gelegenheit, auch einmal über die Folgen nachzudenken, die ein Herausreißen des Kindes aus den bisherigen sozialen Zusammenhängen hätte.

 

Das unterlässt das Gericht leider.

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@Henning Ernst Müller

"Zur Entscheidung: Das Gericht hat hier nicht die Gesundheitsfürsorge entzogen, sondern hat dagegen entschieden, sie an die Mutter zurückzugeben."

 

Mir erschließt sich der Unterschied nicht so recht. Der Entzug wurde damals lediglich mit der Uneinigkeit der Eltern begründet. Dementsprechend sollte die Rückübertragung nicht an hohe Hürden gebunden sein. Aber selbst wenn? Was kann man der Mutter überhaupt vorwerfen? 2 boykottierte Arzttermine? Das Interview mit der taz? Es gilt doch nach wie vor, dass der Entzug der Gesundheitsfürsorge ein schwerwiegender Eingriff ist und dementsprechend besonders gut begründet sein muss.

 

 

 

 

 

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Stephan schrieb:

@Henning Ernst Müller

"Zur Entscheidung: Das Gericht hat hier nicht die Gesundheitsfürsorge entzogen, sondern hat dagegen entschieden, sie an die Mutter zurückzugeben."

 

Mir erschließt sich der Unterschied nicht so recht. Der Entzug wurde damals lediglich mit der Uneinigkeit der Eltern begründet. Dementsprechend sollte die Rückübertragung nicht an hohe Hürden gebunden sein.

 

Nicht auf den konkreten Fall bezogen (ich hab den Beschluss nicht gelesen), sondern allgemein:

Wenn sich die Bedingungen, die zum Entzug der Gesundheitsfürsorge geführt haben, nicht geändert haben, (und der damalige Entzug rechtmäßig war), dann gibt es doch keine Grund, die Entscheidung zu ändern. Die Hürde für die Rückübertragung bestünde in der Tatsache, die damals zum Entzug geführt hat - und wenn hier die Uneinigkeit noch besteht, ist die Hürde noch da.

 

 

Mit 9 Monaten ein Kleid? Spontan musste ich an Taufkleider denken. :)

Mit 9 Monaten wird das Kind aber sicherlich noch nicht deutlich gemacht haben, dass es sich als Mädchen fühlt, kein Wunder, wenn das den Anhängern der "Induzierungstheorie" als Argument dient, dass die Mutter beeinflussend tätig geworden ist.

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@Gast

Vielen Dank für die rasche Antwort.

 

"dass die Kindesmutter das Kind im Alter von 9 Monaten in einem Kleid fotografiert habe"

 

Das ist in der Tat ein interessanter Aspekt.

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Wenn das stimmt und nicht bloß ein Scherz der Mutter war ...

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Ja, das Fotografieren im Faschingskostüm induziert Transsexualität.

 

@BadHairDays: Die Leitlinien gibt es so noch nicht offiziell, aber die Entscheidung des Kammergerichts weist uns in Berlin doch den Weg, und vielleicht gibt es dann auch irgendwann "offizielle" Leitlinien für Berlin, man erfindet doch hier gerade die induzierte Transsexualität neu. Die Frage ist dann nur, wieviele Menschen dann noch Herrn Wowereit wählen, einige werden wohl die Stadt zur Sicherheit verlassen müssen. Inklusive mir?

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Quote:

Die Ergänzungspflegerin führt in ihrer Stellungnahme auf Blatt 15ff. (das Kammergericht nimmt auf diese Seiten ausdrücklich Bezug) aus, dass die Kindesmutter das Kind im Alter von 9 Monaten in einem Kleid fotografiert habe, dass die Kindesmutter dem Kind im Alter von 4 Jahren das Tragen von rosafarbener Kleidung erlaubt habe....

Ruft das Jugenamt an, beide meine Töchter besitzen blaue Hosen (schon als Babies)...

Dieses Jahr zu Fasching war die Kleine "Wicki der Wikinger"...

Und ich habe ihr einen Playmobil-Bagger geschenkt...

Folgt man den Ausführungen der Ergänzungspflegerin induziere ich hier gerade Transsexualität...

Wie, das ist nicht bedenklich?

Und nun erzähle mir bitte noch jemand, dass es hier nicht auch um ein tiefes Misstrauen um alles was weiblich ist dreht

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@Gast

 

Okay, dann ist ja alles bestens. Ich hab im Alter von 9 Monaten noch kein Fasching gefeiert, war ohnehin nie so mein Ding ...

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Behauptet der Vater, dass die Mutter dem Kind seit frühester Kindheit ständig Mädchenkleider angezogen hat, oder geht es da nur um ein paar wenige Vorkommnisse? 

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Stephan schrieb:

Behauptet der Vater, dass die Mutter dem Kind seit frühester Kindheit ständig Mädchenkleider angezogen hat, oder geht es da nur um ein paar wenige Vorkommnisse? 

Ich habe gepostet, dass es die Kindesmutter erlaubt haben soll. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied...der Kindeswille, den ich tagtäglich bei meinem drei oder vier (?) jährigen Sohn und meiner fünf oder sechs (?) jährigen Tochter feststellen darf. Schon mal probiert einem vier- oder fünfjährigen Jungen ein Kleid anzuziehen, und diesen damit in die Kita zu schicken?

 

P.S.: Die unterschiedlichen Altersangaben folgen meinem inneren Zwang nach andauernder Anonymität.

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Gast schrieb:

 Schon mal probiert einem vier- oder fünfjährigen Jungen ein Kleid anzuziehen, und diesen damit in die Kita zu schicken?

Nein, nicht in die Kita, aber allein der Vorschlag, zum Fasching als Rotkäppchen zu gehen, löste bei meinem damals fünfjährigen Sohn einen Sturm der Entrüstung aus ...

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Quote:
Behauptet der Vater, dass die Mutter dem Kind seit frühester Kindheit ständig Mädchenkleider angezogen hat, oder geht es da nur um ein paar wenige Vorkommnisse?

Könnten wir aufhören so zu tun als würden Mädchenkleider schreckliche Krankheiten übertragen?

Niemand schreit "Kindeswohlgefärdung" wenn Mädchen Hosen tragen oder debatiert ernsthaft, dass man damit Transsexualität hervorrufen könnte.

Übrigens trugen vor 150 Jahren sowohl Mädchen als auch Jungen bis sie etwa 5 waren gleichermaßen Kleider und waren äußerlich kaum zu unterscheiden.

Geändert hat sich das signifikanterweise als man erkannte, dass Geschlechterrollen (wichtig, nicht Identität) vielleicht doch nicht so felsenfest biologisch verankert sind wie manch eineR das gerne hätte. Erst seit dem ist man dazu übergegangen Jungen und Mädchen unterschiedlich zu kleiden.

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Zum Thema Kinderkleidung interessant:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderkleidung

Man beachte den ersten Teil des Abschnitts Geschichte und vor allem das Foto des Knaben mit dem Kleid(!) unter dem Matrosenmantel. Ob der wohl auch unter einer "Geschlechtsidentitätsstörung im Kindesalter" litt und später dann homo- oder gar transsexuell wurde?

(Man verzeihe mir die Polemik, ich kann grad' nicht anders...)

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@Bad Hair Days

"Bitte was? Gibt es solche Leitlinien? In wessen Verantwortung, von wem Verfasst?

Wenn das wirklich der Fall ist, muss dieser Aspekt an eine ganz andere Stelle getragen werden - an Menschenrechtsinstitutionen."

 

Das sehe ich ganz genau so!

 

Bitte Erklärung und wenn möglich genauen Wortlaut dieser Leitlinien!

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