400-€-Job führt zur Altersarmut

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 28.03.2012
Rechtsgebiete: VersorgungsausgleichFamilienrecht24|5000 Aufrufe

 

Was bislang schon alle ahnten, ist nun auch amtlich:

 

400-€-Jobs führen zur Altersarmut.

Das Bundesarbeitsministerium hat nun ausgerechnet, was dies an Rente bringt. Danach erwirbt ein Minijobber, der ein Jahr lang tätig ist, eine monatliche Rente von 3,11 Euro. Nach 45 Versicherungsjahren beträgt der Anspruch auf Altersgeld auf Grundlage der heutigen Werte nur 139,95 Euro.

Etwas besser sehen die Zahlen des Ministeriums aus, wenn der Minijobber den pauschalen Rentenbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 15 auf die derzeit geltenden 19,6 Prozent aufstockt. Nach 45 Versicherungsjahren beträgt der Rentenanspruch dann 182,70 Euro und mehr als vier Euro für ein Jahr. Diese Möglichkeit nehmen die Beschäftigten jedoch nur selten in Anspruch, obwohl sie damit auch Schutz bei Erwerbsminderung bekommen. So stockten bei den Frauen mit 400-Euro-Jobs 2010 nur 6,9 Prozent auf.

Quelle

Wer als Minijobber tätig ist, sollte sich im Falle einer Scheidung daher nicht leichtfertig auf einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs einlassen (§§ 6 ff VersAusglG).

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

24 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Quote:
Wer als Minijobber tätig ist, sollte sich im Falle einer Scheidung daher nicht leichtfertig auf einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs einlassen

Und wer einen Minijobber heiraten will, sollte nicht leichtfertig einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs unterlassen.

 

Ausserdem ist die Frage zu diskutieren, ob das Unterhaltsrecht Konstruktionsfehler und Versäumnisse auf andereren Gebieten auszugleichen hat. Scheidung als Fangnetz für kaputte Sozialpolitik? Das wird immer weniger funktionieren, auch weil immer weniger Leute überhaupt noch heiraten.

Eric Untermann]</p> <p>[quote schrieb:

Ausserdem ist die Frage zu diskutieren, ob das Unterhaltsrecht Konstruktionsfehler und Versäumnisse auf andereren Gebieten auszugleichen hat. Scheidung als Fangnetz für kaputte Sozialpolitik? Das wird immer weniger funktionieren, auch weil immer weniger Leute überhaupt noch heiraten.

Ein Gedankengang der mir auch sofort in den Kopf kam.

Aktuell werden Kurzzeitsjobs gefördert, Zeitarbeit ist das Credo gegen Arbeitslosigkeit. Leider werden die Sozialsysteme derart belastet, dass sie nicht alle Auffangen können. Ich denke da auch an die Änderungen zur Witwenrente bei den gesetzlich Versicherten, die stark eingeschränkt wurde.

Es wird alles getan, erst einmal eine Finanzierung auf familiäre Schultern zu legen (und sei es der ExPartner aufgrund nachehelicher Solidarität), und wenn das nicht klappt, dann muss halt die Eigenverantwortung gestärkt werden. Bei gleichzeitigem Anstieg der Sozialbeiträge eine endliche Lösung deren Kolabs nicht mehr lange auf sich warten lassen wird.

5

Eric Untermann schrieb:

Und wer einen Minijobber heiraten will, sollte nicht leichtfertig einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs unterlassen.

 

Ausserdem ist die Frage zu diskutieren, ob das Unterhaltsrecht Konstruktionsfehler und Versäumnisse auf andereren Gebieten auszugleichen hat. Scheidung als Fangnetz für kaputte Sozialpolitik.

Und ein Gemeinwesen, in dem Leute heiraten, ohne sich an diese Verantwortungsgemeinschaft gebunden zu fühlen, der gegenüber der Sozialstaat subsidiär ist, sollte die Ehe entprivilegieren. Sonst subventioniert es am Ende jedes erdenkliche Lebensmodell, im Bestehen wie im Scheitern.

4

Richard schrieb:
Und ein Gemeinwesen, in dem Leute heiraten, ohne sich an diese Verantwortungsgemeinschaft gebunden zu fühlen

Wie geht das denn? Ist es seit neuestem freigestellt, Unterhalt und die diversen Ausgleiche zu bezahlen, sobald man behauptet, sich an nichts gebunden zu fühlen? Von welchem Land reden Sie? Oder stören Sie die wenigen und begrenzten Möglichkeiten, einvernehmliche ehevertragliche Regelungen einzugehen?

Eric Untermann schrieb:

Wie geht das denn? Ist es seit neuestem freigestellt, Unterhalt und die diversen Ausgleiche zu bezahlen, sobald man behauptet, sich an nichts gebunden zu fühlen?

Einen Zusammenhang zwischen Gebundensein und Gebundenfühlen habe ich nicht hergestellt, sondern bezog mich einzig auf die subjektive Haltung, die in einem demokratischen Land als rechtspolitische Anregung nicht unerheblich ist.

Der Punkt ist, dass sich nicht nur der geschiedene Ehepartner legitimerweise vor Belastungen durch den anderen schützen kann. Das war in meinen Augen der Kern Ihres Gedankens, den ich aufgegriffen habe.
Ebenso wäre es legitim, wenn die Gesellschaft sich gegenüber faktischen Entwicklungen oder bei rechtspolitischen Dispositionen, die den Spielraum des Geschiedenen (oder auch des Verheirateten) bei seiner Entpflichtung erweitern, die Frage stellt, ob angesichts der damit verbundenen funktionalen Einbuße der Ehe als eine dem Sozialstaat vorrangige Haftungsgemeinschaft ein Grad der Privilegierung aufrecht zu erhalten ist, der am Bild und sozialen Außenwert einer "lebenslangen Schicksalsgemeinschaft" bemessen ist.

4

Wer glaubt, dass aus einem 400 Euro Job eine 400 Euro-Rente erwächst, der ist mehr als naiv. Aus einem 4.000 Euro Nettoeinkommen erwächst auch keine 4.000 Euro-Rente, obwohl dort die Beiträge eben bei 19,4 % liegen.

 

Den meisten ist auch noch nicht klar, dass die volle Besteuerung der Renten längst im Gesetz verankert ist.

 

So ist das halt, wenn eine Gesellschaft überaltert, Fiskal-Risiken anderer Länder übernimmt (EURO), G-8  (Schule) und Bologna (uni) auf breite Ablehnung in der Gesellschaft stoßen, und die Rente ab 67 Teufelszeug ist. Sollen die Reichen doch zahlen! Arbeit ist so oder so was für dumme

5

Die s.g. "Privilegierung" der Ehe erscheint im Lichte der diversen einseitigen nachehelichen Pflichten nur als ein Köder, damit sich der Staat der selbstauferlegten Soziallasten auf Kosten der geschiedenen Eheleute entledigen kann.

Wenn man sich die (Wahl)geschenke nicht mehr leisten kann, sucht man sich eben jemand anderes, der dafür aufzukommen hat.

Aber der Ertrag daraus ist natürlich, wie bei allen Formen des Raubbaus, endlich, wenn deswegen niemand mehr heiratet oder Kinder bekommt.

5

Pitunpat schrieb:

Die s.g. "Privilegierung" der Ehe erscheint im Lichte der diversen einseitigen nachehelichen Pflichten nur als ein Köder, damit sich der Staat der selbstauferlegten Soziallasten auf Kosten der geschiedenen Eheleute entledigen kann.

Die Solidarität wird auch nur auf das finanzielle Muster umgelegt. Die eheliche Solidarität sagt in der jruistischen Definition auch nicht aus, dass weiterhin der Haushalt zu führen ist, der Umgang mit den Kindern wie bisher (beim Zusammenleben) weiterzuführen ist. Das wäre eine Solidarität, die aber nciht gewollt ist. Der (meist) Vater wird als Störenfried wargenommen, sei es weil er Umgang begehrt, oder zu wenig Unterhalt bezahlt ... die Medallie kann man drehen wie man will, es steht auf beiden Seiten das gleiche drauf.

5

Gestern Mittag hörte ich im Deutschlandfunk ein Interview mit einem Professor, der Experte für Rentenfragen ist. Er konstatierte nüchtern: das Armutsrisiko eines Minijobbers, der nicht verheiratet ist und 45 Jahre lang nur auf 400,00 Euro Basis arbeitet, beträgt 100% - allerdings nicht erst mit Eintritt in die Rente, sondern die ganzen 45 Jahre lang.

 

Außerdem wies der Professor zutreffend darauf hin, daß eine solche konstruierte und in die Zukunft gerichtete Erwerbsbiografie völlig unrealistisch ist. Wenn tatsächlich jemand 45 Jahre lang nur auf 400,- Euro-Basis gearbeitet hat, hat sich auch nicht 45 Jahre krummgeschuftet, sondern hätte selbst bei einem Stundenlohn von nur fünf Euro maximal 80 Stunden pro Monat gearbeitet.

5

Günther schrieb:

Gestern Mittag hörte ich im Deutschlandfunk ein Interview mit einem Professor, der Experte für Rentenfragen ist. Er konstatierte nüchtern: das Armutsrisiko eines Minijobbers, der nicht verheiratet ist und 45 Jahre lang nur auf 400,00 Euro Basis arbeitet, beträgt 100% - allerdings nicht erst mit Eintritt in die Rente, sondern die ganzen 45 Jahre lang.

 

Wenn er dagegen verheiratet ist, kann er mit lebenslanger Alimentierung, auch über die Ehe hinaus rechnen.

Dann wandelt sich Arbeitsunlust ganz flott in einen ehebedingten Nachteil.

5

Um sich Rentenpunkte ohne Erwerb anzueigenen ist nicht einmal ein ehebedingter Nachteil notwendig. Dafür reicht die schlichte Dauerweigerung,  einen normalen Job anzunehmen. Die Anforderungen an einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind ausserordentlich hoch. Notorische Faulheit ist z.B. kein Grund.

Eric Untermann schrieb:

Dafür reicht die schlichte Dauerweigerung,  einen normalen Job anzunehmen. Die Anforderungen an einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind ausserordentlich hoch. Notorische Faulheit ist z.B. kein Grund.

§ 1356
Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit

(1) Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.

(2) Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.

 

1. Im abendländischen Kulturkreis wird niemand zur Ehe gezwungen. Es sind mir auch keine Untersuchungen bekannt, dass der Heiratswunsch ausschließlich von den Frauen ausginge. Jede bessere Volkshochschule bietet i.ü. auch Kurse zum Thema "Meine Rechten und Pflichten in der Ehe" an.

2. Wenn sich die Eheleute auf eine Hausfrauenehe einigen, dann ist die Ehefrau nicht notorisch faul, sondern erbringt durch die Hausarbeit ihren Beitrag zum Familienunterhalt.

3. Weigert sich die Ehefrau trotz entgegenstehenden Wunsches des Mannes einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sollte der Ehemann die Ehezeit nicht unnötig verlängern. Die Anforderungen an eine Scheidung sind nicht außerordentlich hoch.

Wieso sprechen sie eigentlich automatisch von Frauen? Ich habe bewusst geschlechtsneutral formuliert, es gibt auch Männer die im Verlauf der Ehe der Arbeitslust verlustig gehen.

 

Quote:
Wenn sich die Eheleute auf eine Hausfrauenehe einigen, dann ist die Ehefrau nicht notorisch faul, sondern erbringt durch die Hausarbeit ihren Beitrag zum Familienunterhalt.

 

  Das ist mir allerdings neu. Dass Erwerbstätigkeit ehevertraglich vorgeschrieben werden kann, wusste ich nicht. Oder dass blosse mündliche Absprachen vor der Ehe im Verlauf der Ehe eine rechtliche Bindewirkung entfalten, falls sie das gemeint haben. Meistens ist es doch so, nach man nach einer Phase begründeter Erwerbslosigkeit trotz irgendwelcher guter Vorsätze "im Haus hängenbleibt". Oftmals, weil die Lust auf Arbeitsstress etwas gelitten hat. Vielleicht gefällt diese höfliche Formulierung besser wie die "notorische Faulheit", die es prägnanter und klarer ausdrückt.   Wenn sie nun raten, sich sofort scheiden zu lassen, finde ich das etwas lebensfremd und eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten für diese Situation. Die meisten arbeitenden Ehepartner werden erst einmal zuwarten, hoffen und durch Gespräche etwas zu verbessern suchen, eher Jahre wie Monate. Für diese Zeit läuft der Versorgungsausgleich munter weiter. 

Eric Untermann schrieb:

Meistens ist es doch so, nach man nach einer Phase begründeter Erwerbslosigkeit trotz irgendwelcher guter Vorsätze "im Haus hängenbleibt". Oftmals, weil die Lust auf Arbeitsstress etwas gelitten hat. Vielleicht gefällt diese höfliche Formulierung besser wie die "notorische Faulheit", die es prägnanter und klarer ausdrückt.

  Wenn sie nun raten, sich sofort scheiden zu lassen, finde ich das etwas lebensfremd und eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten für diese Situation. Die meisten arbeitenden Ehepartner werden erst einmal zuwarten, hoffen und durch Gespräche etwas zu verbessern suchen, eher Jahre wie Monate. Für diese Zeit läuft der Versorgungsausgleich munter weiter. 

Tut mir leid, hier fehlt es mir an persönlicher Erfahrung

Eric Untermann schrieb:

 

Wenn sie nun raten, sich sofort scheiden zu lassen, finde ich das etwas lebensfremd und eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten für diese Situation. Die meisten arbeitenden Ehepartner werden erst einmal zuwarten, hoffen und durch Gespräche etwas zu verbessern suchen, eher Jahre wie Monate. Für diese Zeit läuft der Versorgungsausgleich munter weiter. 

Wieso Verschiebung der Verantwortlichkeiten? Jeder ist doch für seine Handlungen (Eheschließung) und Unterlassungen (Verzicht auf Scheidungseinleitung) und deren Folgen (andauernder Versorgungsausgleichszeitraum) selbst verantwortlich und sollte dazu stehen, statt hinterher über die Ungerechtigkeit der Welt zu klagen.

4

rasmus schrieb:

Wieso Verschiebung der Verantwortlichkeiten?

 

Ihrer Meinung nach ist man also allein selber schuld und verantwortlich, wenn geheiratet wird und es der oder dem Partner irgendwann später lieber ist, den Job sein zu lassen und man den dann nicht sofort hinauswirft? Interessante Ansicht über die Zuweisung von "Verantwortung".

Eric Untermann schrieb:

Ihrer Meinung nach ist man also allein selber schuld und verantwortlich, wenn geheiratet wird und es der oder dem Partner irgendwann später lieber ist, den Job sein zu lassen und man den dann nicht sofort hinauswirft? Interessante Ansicht über die Zuweisung von "Verantwortung".

Interessante Ansicht, man könne Verantwortung "zuweisen". Ich war bisher der Meinung, Verantwortung resultiere aus dem freien Willen und den Handlungsmöglichkeiten. Und was hat das mit Schuld zu tun? Schuld setzt doch ein Fehlverhalten voraus. Das kann ich nirgends erkennen. Ich halte weder eine Heirat, noch eine Scheidung oder den Verzicht darauf für ein Fehlverhalten, sondern für legitime Entscheidungen (a. A. für den Fall der Scheidung: die katholische Kirche). Das gleiche gilt für den Lebensentwurf, den Hausmenschenpart in einer Hausmenschenehe anzustreben und deren Gegenentwurf. Und wenn die Entwürfe nicht (mehr) zusammen passen, kann man den eigenen Entwurf ändern oder die Konsequenzen ziehen. Aber dem anderen vorzuwerfen, sich nicht dem eigenen Lebensentwurf anpassen zu wollen, halte ich für etwas anmaßend.

4

rasmus schrieb:

Interessante Ansicht, man könne Verantwortung "zuweisen". 

 

Es war Herrn Burschels Beitrag, der dem Ausgleichpflichtigen sagt: Lass dich halt sofort scheiden, wenn dein Ehepartner nicht aufspringt und zur Arbeit eilt. Wenn nicht: Selber schuld. Das klingt so, wie wenn plötzlich die Verantwortung für die Folgen eines Vereinbarungsbruchs nur dem zufällt, der die Vereinbarung gar nicht gebrochen hat.

 

rasmus schrieb:
Schuld setzt doch ein Fehlverhalten voraus. Das kann ich nirgends erkennen.

 

Es ist für sie also in richtig, wenn ein Ehepartner entgegen jeder Absprache Erwerbsarbeit für sich ablehnt. Gut, dann ist die Diskussion zu Ende.

Eric Untermann schrieb:

Es ist für sie also in richtig, wenn ein Ehepartner entgegen jeder Absprache Erwerbsarbeit für sich ablehnt. Gut, dann ist die Diskussion zu Ende.

Wenn mein Ehepartner das täte, wäre ich wahrscheinlich enttäuscht und sauer und würde das wohl auch abredewidrig und falsch nennen. Aber das hilft doch niemandem und entbindet mich nicht von der Verantwortung, mit der Situation umzugehen und eine Entscheidung zu treffen. Wenn ich die Möglichkeit habe, die versorgungsausgleichsrechtlichen Folgen durch Auszug (den anderen rauszuschmeissen, dürfte etwas schwieriger werden)  und Scheidung  zu vermeiden und micht trotzdem anders entscheide, mag es dafür eine Vielzahl von Gründen geben (Glaube, Liebe, Hoffnung,Trägheit, die Kinder, die Leute, Sex, das Finanzamt etc.), aber ich kann dem anderen doch nicht die Verantwortung oder gar Schuld dafür geben, dass ich meine Entscheidung Jahre später nach einer Neubewertung doch als falsch ansehe und eigentlich lieber ausgezogen wäre. Es war vielleicht eine falsche Entscheidung. Aber meine eigene.

1

Die Erkenntnis, dass Geringverdienern die Altersarmut droht, sind weder neu noch überraschend. Wenn schon ein Einkommen von knapp 400 € unter der Armutsgrenze liegt, dann werden die Rentenbezüge erst recht darunter liegen. Übrigens müssen sich in Zukunft auch Akademiker vor der Altersarmut fürchten. Legt man ein Einkommen von 50.000 € und einen Renteneintritt im Jahr 2049 zu Grunde, dürfte die Rente bei ca. 500 € liegen. Das ist zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben.

5

@ Ernst Hagen

 

Im Jahr 2011 betrug der Durchschnittsverdient (West) 30.268 €, dafür erhalten Sie einen Entgeltpunkt (für 50.000 € also 1,65 EP).

 

Treffen Sie 40 Jahre jedes Jahr den Durchschnittsverdienst haben sie nach 40 Jahren 40 EP und nach 45 Jahren 45 EP erdient. Arbeiten Sie bis zur regulären Altergrenze erhalten Sie den Zugangsfaktor 1,0.

Bei einem derzeitigen Rentenwert (West) von 27,47 € macht das nach 40 Jahren eine Rente von 1.098,80 € und nach 45 Jahren 1.236,15 € monatlich.

Hopper schrieb:
Treffen Sie 40 Jahre jedes Jahr den Durchschnittsverdienst haben sie nach 40 Jahren 40 EP und nach 45 Jahren 45 EP erdient. Arbeiten Sie bis zur regulären Altergrenze erhalten Sie den Zugangsfaktor 1,0.

Bei einem derzeitigen Rentenwert (West) von 27,47 € macht das nach 40 Jahren eine Rente von 1.098,80 € und nach 45 Jahren 1.236,15 € monatlich.

Die übliche Männer/Väter-Rechnung, wenn diese keine Kinder betreut haben oder die Betreuung sich nicht haben anrechnen lassen und tatsächlich pünktlich nach 10 Jahren Rentenbezug die Kiste von innen dicht machen. Rentenberechnungen von Müttern sehen häufig ganz, also wirklich, ganz anders aus. Und dies hat sich bei den Frauen offenbar schon recht weit herumgesprochen: "Keine Angst, du wirst schon nicht verhungern, aber ein paar Krokodilstränen können nur von Vorteil sein."

Ich will nicht klagen, hatte meinen Schlussstrich, dank Würdigung des § 1356 BGB, rechtzeitig gezogen. Allerdings ist dies tatsächlich eher die Ausnahme, denn die Regel. Die meisten Männer hoffen sogar dann noch auf ein gutes Ende, wenn die ehemals "treusorgende" Gattin längst ein neues Nest bezogen hat.

Hopper schrieb:
Tut mir leid, hier fehlt es mir an persönlicher Erfahrung

Seien Sie froh!

MfG

 

Rasmus, solange meine Möglichkeiten, darauf zu reagieren, sich darauf beschränken, lebenslange Alimentierung hinzunehmen oder mich sofort scheiden zu lassen, ist das zumindest dem verfassungsmäßigen Schutz der Ehe nicht besonders dienlich.

0

Ich denke, in der Diskussion wird eins vergessen:

Jeder hat erstmal grundsätzlich eine Eigenverantwortung. Wieso sollte diese Eigenverantwortung nicht mehr gelten, nur weil man verheiratet ist? Dazu gehört auch die eigentverantwortliche Rentenvorsorge.

Überall wird diese Eigenverantwortung beschworen, nur in der Ehe, da soll sie nicht wirksam sein? In welchem Jahrhundert leben wir denn? Die Frauen werden nicht mehr hinter den Herd gepresst. Auch wen sich einige gerne in diese Rolle flüchten, weil man so noch heute die Verantwortlichkeit abschütteln kann, die noch jeder andere Mensch für sich und andere tragen muss. Aber das darf man doch nicht noch subventionieren und fördern! Und dann wundert man sich, das man Frauen mit Quoten in Führungspositionen bringen muss? Wenn man die Alternative hat zwischen selber Karriere machen und machen lassen, wer würde nicht machen lassen wählen?

Den Rat, sich eben schnell scheiden zu lassen, finde ich besonders gut! Wer zahlt denn dann bei einer solchen Scheidung den Unterhalt für die dann arme arbeitslose Frau? Die Anwältin der Frau wird Ihrer Mandantin sicher nicht raten, zu sagen, dass sie keinen Bock auf Arbeit hat.

Wieso soll Frau jeder Verantwortung enthoben werden? Diese Haltung ist für verdammt viele Fehlentwicklungen in der deutschen Gesellschaft verantwortlich.

5

Kommentar hinzufügen