Coffeeshopverbot für Ausländer in den Niederlanden

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 23.05.2012

Ab dem 1.5.2012 ist es Ausländern verwehrt, Coffeeshops in den niederländischen Grenzprovinzen Zeeland, Nord-Brabant und Limburg zu betreten. Die Coffeeshops, in denen bislang der Verkauf von 5 Gramm Haschisch oder Marihuana an Personen über 18 Jahren geduldet wurde, müssen nach dem Willen des niederländischen Gesetzgebers in geschlossene Clubs umgewandelt werden. Zutritt erhalten jetzt nur noch volljährige Clubmitglieder mit einem Clubausweis und einem Wohnsitz in den Niederlanden.  In den übrigen Provinzen soll die Regelung ab dem 1.1.2013 umgesetzt werden.

 

Was viele nicht wissen: Auch wenn in den Niederlanden der Erwerb von bis zu 5 Gramm Haschisch oder Marihuana in einem konzessionierten Coffeeshop an Personen über 18 Jahren geduldet wird (sog. AHOJG-Kriterien), würde sich der Käufer nach deutschem Recht strafbar machen, selbst wenn er das Cannabis nicht nach Deutschland einführt. Der Erwerb von geringen Mengen Cannabis ist nämlich in den Niederlanden weiterhin eine Straftat (wenn auch geduldet), womit für einen deutschen Täter nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB das deutsche Strafrecht anwendbar ist. Häufig wird in solchen Fällen jedoch von der Einstellungsmöglichkeit des § 31a BtMG Gebrauch gemacht.

 

 

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