Mietrechtsänderung auf der Zielgerade

von Dr. Klaus Lützenkirchen, veröffentlicht am 25.05.2012

Seit Oktober 2010 beherrscht die Diskussion die Frage, kommt es oder kommt es nicht. Nun scheinen die Würfel gefallen. Am 23.05.2012 hat die Bundesregierung  einen Regierungsentwurf zum Miterechtsänderunggesetz auf den Weg gebracht http://gesetzgebung.beck.de/news/mietrechtsaenderungsgesetz-0

Beobachter rechnen damit, dass das Gesetz am Ende des Jahres in Kraft tritt. Denn die Zustimmung des Bundesrates soll nicht erforderlich sein.

Neben der energetischen Modernisierung und den Maßnahmen gegen Mietnomaden, die bereits in dem ersten Entwurf enthalten waren, soll der Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete um eine ernergetische Komponente erweitert werden. Damit soll der gestiegenen Bedeutung von Energieeffizienz und Klimaschutz Rechnung getragen werden.

Da diese Merkmale bisher unter den Kriterien von Ausstattung und Beschaffenheit berücksichtigt werden, ist die praktische Auswirkung zunächst wohl gering. Es könnte sich aber zunehmend durchsetzen, dass die Mietspiegel einen zusätzlichen Anreiz schaffen, indem sie z.B. für besondere energetische Beschaffenheiten, die vom Standard der Baualtersklasse abweichen, einen Zuschlag vorsehen.

 

 

 

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