Michael Burat: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 18.06.2012

Das Landgericht Frankfurt hat heute Michael Burat, den berüchtigten Organisator von Internetabzockmodellen (Routenplaner etc.) aus Rodgau, wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist natürlich noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidungsgründe sind noch nicht bekannt und werden hier nachgereicht.

 

http://beluga59.org/

http://abzocke-rupodo.blogspot.de/2012/06/eilmeldung-zwei-jahre-auf-bewa...

 

Schon im Februar 2012 hatte das LG Osnabrück eine Haftstrafe auf Bewährung gegen Burat und drei weitere Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Betrugs (bei der Generierung von Spams) verhängt (Az. 15 KLs 35/09).

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bewaehrungshaftstrafe-fuer-Abofal...

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13 Kommentare

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Eins ist sicher, der Schreihals wird's uns auf savonarola garantiert in Kürze ebenso als dem Grunde nach brutales Unrecht, wie als im Strafmaß großen persönlichen Erfolg zu verkaufen suchen. Und mal ehrlich, selbst wenn der BGH das Ding bestätigen sollte: Zeigt der Herr nicht allen Geschädigten und rechtstreuen Wettbewerbern tatsächlich eigentlich grinsend den Mittelfinger, wenn er nach diesen Eskapaden noch mit Bewährung nach Hause zu seinen gescheffelten Geldsäcken geht?

Mit Staatsdienern, die sich sowas so lange ansehen, ist in der Tat kein Staat zu machen.

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@ Herr Dosch:

 

Nicht jeder ist mit dem vorliegenden Fall vertraut. Könnte Sie kurz darstellen, auf was sich diese Anspielung bezieht?

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@1: Das Problem ist dass es in der vorherigen Regierung zwei für das Thema eigentlich zuständige Ministerinnen gab, die sich aber für Verbraucherschutz nicht wirklich eingesetzt haben. Ich habe den vorsichtigen Eindruck, dass es mit den derzeitigen Ministerinnen besser wird.

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Und ich dachte immer, wenn man eine Bewährungssstrafe bekommt und in der Bewährungszeit wieder verurteilt wird, muss man die Strafe antreten ... ???

Bei Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs müsste doch auch die Beschlagnahme von Vermögen möglich sein, um die Ansprüche Geschädigter zu sichern?

... das war der erste Streich, der zweite folgt sogleich...

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Zivilgericht Frankfurt haben noch einiges in Sachen Burat zu tun.
Aber ich muss zugeben, nach so langer Zeit ist das Urteil ganz passabel.

Schöne Grüße

Robert Koch

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Vielleicht sollte man mal darauf hinweisen, dass mit Bewährung Essig ist, wenn beide Verurteilungen, also die aus Frankfurt und die aus Osnabrück, Bestand haben. Dann wäre nämlich eine Gesamtstrafe zu bilden, die über zwei Jahren liegen muss und dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Gleiches gilt für mögliche weitere Verurteilungen in den weiteren anhängigen Strafverfahren, sofern die Taten vor dem Frankfurter Urteilsspruch begangen wurden, wovon wohl auszugehen sein dürfte.

Der zitierte Finger könnte also schneller einklappen, als man jetzt denken mag.

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Früher wäre so etwas alles nicht möglich gewesen. Millionen Rechnungen versenden! Der Versand als Brief hätte früher schon eine Million gekostet. Heute kein Problem. Ein Mausklick!

Daher muss der Gesetzgeber die Lücke schließen! (Button-Lösung)

45 Minuten der einstündigen Urteilsbegründungen gingen um das Vorliegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums. Dieser wurde auch angenommen.

Jedoch wurde 2007 eine weitere Firma gegründet mit einem faktischen Geschäftsführer. Somit hätte der Beschuldigte gewusst, dass er sich strafbar macht. Dass die neue Firma jedoch gegründet wurde weil er bloß Probleme hatte neue Bankkonten zu bekommen wurde nicht gesagt, steht aber so im Internet.

 

Ich will hier niemanden verteidigen, aber das Recht sollte für alle gleich gelten. Tausende Verfahren dieser Art wurden nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

 

Kurios nannte der Richter das Verfahren, weil das Geschäft neben den laufenden Ermittlungen betrieben wurde. Der Beschuldigte war stets in Kontakt mit den Behörden.

 

Der Richter erklärte noch, dass der Routenplaner einen Wert hatte. Auch hier dürfen wir auf die Ausführungen des BGH gespannt sein.

 

Es gilt zum Glück §1 StGB! "Keine Strafe ohne Gesetz"! Dass Lücken genutzt werden zeigen uns fast alle Konzerne in deren Aufsichtsräten die Politiker sitzen. Wäre das Geschäftsmodell von der Telekom betrieben worden hätte es gar kein Strafverfahren gegeben. Die rufen nämlich Leute an, bieten ein Hosting-Paket an, der Kunde sagt NEIN und es kommt trotzdem eine Rechnung. Alles wettbewerbswidrig, aber keine muss dafür ins Gefängnis. Man muss auch Urteile und neue Gesetze finden ohne dass dafür jemand ins Gefängnis muss.

 

Übrigens lautetete der Schuldspruch "Versuchter Betrug".

 

Für einen normal sterblichen sicher auch schwer zu verstehen, dass die 27. Strafkammer zunächst auch wie die ettlichen Staatsanwaltschaften sagte, es läge rechtlich keine Straftat vor, das Verfahren ablehnte, der Beschuldigte es aber nun besser wissen müsste, weil er eine neue Firma mit anderem Geschäftsführer gründete.

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War das nun ein Meilenstein, oder war das nichts? Ich denke, Ersteres wird es gewesen sein. Denn erstmals wurde die Abofalle bzw. deren Betrieb zumindest als "versuchter Betrug" beurteilt. Unabhängig von dem, was Rechtsgutachter dem Betreiber attestiert haben, um ihn in strafrechtlicher Sicherheit zu wiegen - welcher Geschäftsbetreiber lässt sich schon strafrechtliche Gutachten erstellen - halten wir uns vor Augen, dass das Geschäftsmodell der Abofalle nur durch Täuschung funktionieren kann. Egal, um welche Abofalle es geht, ein Nutzer würde niemals einen 2-Jahres Vertrag eingehen, wenn er wüsste, dass es dem "Vertrags"-partner (Gegner wäre der bessere Begriff) nur um den Abschluss des Vertrages geht, nicht aber um darum, für die Gegenleistung Leistung zu erbringen. Schon das Wissen darum, dass er einen Vertragsabschluss nur durch diesen Irrtum herbeiführen kann, erklärt die arglistige Täuschung an sich. 

Es wäre natürlich eingängiger für das Gericht gewesen, sich mit Burats Hausaufgabendienst befasst zu haben, weil hier die Absicht, eine Leistung überhaupt nicht erbringen zu wollen, noch offensichtlicher zu Tage getreten wäre. Der Hausaufgabendienst richtete sich aufgrund des Namens, der Aufmachung, sowie der Werbung an alle Schüler, also alle Allters- und  alle Schulklassen sowie Schultypen. Enthalten waren aber lediglich jahrealte Beispiele von Hausaufgaben und Klassenarbeiten eines Berufbildungszentrums Lehrte. Von daher wäre der Hausaufgabendienst eingängiger für die Verhandlung gewesen.

Dennoch bin ich nicht unzufrieden über das Urteil, denn einmal ist Burat ja förmlich dazu verurteilt worden weiterzumachen und somit die Abofalle wieder in das Gedächtnis zurückzurufen und andererseits ist absehbar, dass sich die letzte Instanz, dann aber ultimativ damit zu befassen hat. Bis dahin wünsche ich Burat & Co. ein fröhliches Weitermachen, wie bisher, die möglichst provokatante Selbstdarstellung als Märtyrer und Opfer des Rechtsstaats auf seinem Mönchsblog und dem noch unbekannten Autor ein möglichst flüssiges Schreiben an dem Werk "Brieffreundschaft mit einem Netzindianer."

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Gerade die Rechtsanwälte mit erstem Staatsexamen müssen hier einen lauten machen, von savonarola fantasieren, und sich über Staatsdiener beklagen. Die Sache ist so einfach nicht. Es brauchte schon eine Zeit und viele Verfahren, um aus der Argumentationsfalle heraus zu kommen.

 

Darüber hinaus habe diese *erstklassigen" Volljuristen diverse Verfahren erstinstanzlich verloren.

 

Wie das wohl kommt? Da waren wahrscheinlich auch andere Schuld !

 

 

 

 

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