Inder statt Kinder

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 16.07.2012
Rechtsgebiete: Familienrecht5|4758 Aufrufe

Von einem kuriosen Fall berichtet heute die Süddeutsche Zeitung.

 

Eine aus Kasachstan stammende, mittlerweile aber eingebürgerte Frau wandte sich zwecks Partnerfindung an ein Heiratsinstitut. Diesem händigte sie leichtsinnigerweise Kopien ihrer Geburtsurkunde und ihres deutschen Passes aus.

 

Das Institut schickte einen Inder bei ihr vorbei, der aber nicht ihren Gefallen fand (zu schmächtig).

 

Einige Zeit später erhielt sie Post vom Standesamt in Banja Luka (Bosnien-Herzegowina): Gratulation zur Hochzeit und Übersendung einer Heiratsurkunde (mit dem schmächtigen Inder).

 

Nun steckt sie im Schlamassel:

 

Eine Scheidung wäre nur möglich, wenn eine gültige Ehe vorliegt. Sie sagt, sie war zum Hochzeitstag nicht in Banja Luka. Das bayerische LKA kommt zu dem Ergebnis, die Unterschrift der Frau auf den Heiratspapieren sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit" gefälscht.

 

Ein Antrag auf Feststellung, dass eine Ehe nicht besteht (§ 121 Nr. 3 FamFG) hatte bislang aber auch keinen Erfolg, weil  das Konsulat von Bosnien-Herzegowina und der Standesbeamte in Banja Luka die Echtheit der Heiratsurkunde bestätigt haben.

 

Der Fall liegt auf Eis, das Familiengericht will abwarten, was die staatsanwaltlichen Ermittlungen ergeben.

PS: Der indische Bräutigam war bei der Hochzeit unstreitig nicht zugegen. Bosnien-Herzegowina erlaubt die Handschuh-Ehe und der Inder hatte schriftlich der Hochzeit per notarieller Vollmacht zugestimmt.

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