Loveparade 2010: Zwei Jahre danach - staatsanwaltliche Ermittlungen dauern an

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 21.07.2012

Zwei Jahre nach der tödlichen Massenturbulenz bei der Loveparade in Duisburg finden die staatsanwaltlichen Ermittlungen noch kein Ende.  Nach dem Wortlaut der Presseerklärung der StA seien die Ermittlungen zwar "weitestgehend abgeschlossen", doch  lässt sich trotzdem nicht einmal ein Termin für den Abschluss der Ermittlungen vorhersagen.

Dass die verletzten Opfer und die Angehörigen der Getöteten darüber nicht glücklich sind, ist verständlich. Jürgen Hagemann, der Vorsitzende des Vereins "Loveparade Selbsthilfe", in dem sich Opfer und Hinterbliebene zusammengeschlossen haben, hat zum zweiten Jahrestag eine Erklärung veröffentlicht und wurde u.a. vom Focus interviewt:

„Was uns besonders ärgert, ist, dass die Opfer-Anwälte immer noch keine Akteneinsicht bekommen haben“, sagt Hagemann und findet Bestätigung in den Worten des Düsseldorfer Rechtsanwalts Julius Reiter: „Das ist schwer zu ertragen für die Opfer.“ Oftmals haben er und sein Kanzleikollege Gerhart Baum, der frühere FDP-Bundesinnenminister, Anträge gestellt – genauso oft ist dieser Antrag zurückgewiesen worden. „Die Hinterbliebenen wollen endlich eine Antwort auf die Frage, was genau mit ihren Kindern passiert ist“, fordert Reiter. Es sei nicht geklärt, „wer politisch, organisatorisch und strafrechtlich für diese beispiellose Missachtung der Teilnehmer verantwortlich ist“, so Hagemann.

...
Quelle FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/zwei-jahre-nach-der-love-parade-katast...

Die unmittelbar nach dem Ereignis begonnene Sammlung, Sichtung und Analyse privater Fotos und Videos im Internet ist ebenfalls noch nicht zum Abschluss gekommen - es wird immer noch bis auf die Zehntelsekunde genau zu erkunden gesucht, wie es zu den Todesfällen gekommen ist. Aber auch schon die ersten Analysen Tage und wenige Wochen nach dem 24.Juli 2010 waren erstaunlich genau. Und an der auch hier vertretenen Einschätzung, dass ein fatales Zusammenwirken von Fehlern des Veranstalters, der Stadt Duisburg und der Polizei zu den tödlichen Folgen führte, hat sich seither nichts mehr geändert.

Ein gerade erschienenes neues Multiperspektiven-Video nimmt das Schicksal eines einzelnen Besuchers in den Fokus: Noch nachdem die ersten Opfer bereits gemeldet wurden, geriet er auf dem Weg zur Treppe in die Turbulenz und verlor dort wohl sein Leben.

Hier im Blog ist die zuvor sehr intensive  Diskussion über die strafrechtlichen Aspekte in den letzten Monaten fast zum Erliegen gekommen.

Wer sich über die bisherigen Diskussionen informieren möchte, kann sie hier finden - unmittelbar darunter einige Links zu den wichtigsten Informationen im Netz.

Dezember 2011 (169 Kommentare, ca. 7700 Abrufe)

Juli 2011 (249 Kommentare, ca. 13000 Abrufe)

Mai 2011 (1100 Kommentare, ca. 12000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 10000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 19000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 28000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade2010Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Weitere Links:

Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

Gutachten von Keith Still (engl. Original)

Gutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)

Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)

Loveparade Selbsthilfe

Multiperspektiven-Video von Jolie / Juli 2012 (youtube)

Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.

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67 Kommentare

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Hallo Daphne,

die Staatsanwaltschaften agieren normalerweise als Behörde mit flexibel einsetzbarem Personal. Es ist natürlich misslich, wenn ein bestimmter Staatsanwalt, der sich in eine komplexe Materie eingearbeitet hat, dann später ausfällt. Wie überall, wo Menschen arbeiten, kommt es im Lauf der Zeit zu solchen Verschiebungen (Pensionierung, Versetzung, Krankheit), aber damit wird die Behörde fertig. Bei Gerichten ist ein Besetzungsaustausch wesentlich schwieriger, da die Gerichtsbesetzung nicht während des Prozesses wechseln kann. Bei längeren Hauptverhandlunegn werden deshalb oft von Anfnag an Ergänzungsrichter (praktisch eine Ersatzbank) bestellt, die alles mit anhören, aber nur mitentscheiden dürfen, wenn einer der Erstrichter ausfällt - damit man nicht den ganzen Prozess wiederholen muss. Aber wir sind ja noch nicht in der Hauptverhandlung.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Dankeschön und Grüße!

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Erklärung der Hinterbliebenen an die Staatsanwaltschaft Duisburg:
 

Wir, die Familien der bei der Loveparade 2010 Verstorbenen, wollen unsere steigende Ungeduld und unsere Sorge aufgrund der langen Verfahrensdauer und der Undurchsichtigkeit der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Duisburg zum Ausdruck bringen.

      Es ist uns bewusst, dass dieses Ermittlungsverfahren vielschichtig und schwierig ist. Aber unserer Meinung nach, sollten zweieinhalb Jahre ausreichen, um sie mit der nötigen Gewissheit abzuschließen, insbesondere wenn scheinbar mehrere Dutzend Beamte an den Ermittlungen beteiligt sind. Wir haben die Befürchtung, dass die Justiz, wenn sie so langsam arbeitet, am Ende zu einem ungerechten Ergebnis führt und darüber hinaus das Vertrauen derer verliert, die von ihr abhängig sind.

       Davon abgesehen hat die Staatsanwaltschaft in diesen zweieinhalb Jahren nicht die geringsten Angaben über den Stand der Ermittlungen und deren Ergebnisse gemacht. Dieser Umstand und die Tatsache, dass unsere Anwälte an der Untersuchung nicht beteiligt werden, lassen uns in absoluter Ungewissheit über das Geschehen und verursachen ein Gefühl der Wehrlosigkeit.

      Aus all diesen Gründen bitten wir darum, dass uns die Staatsanwaltschaft von Duisburg die gleiche Information zur Verfügung stellt wie den Verteidigern der Beschuldigten, da es für uns extrem wichtig ist zu wissen, was mit unseren Töchtern und Söhnen passiert ist. Und wir bitten darum, deshalb die laufenden Ermittlungen derart zu beschleunigen, dass sie vor dem nächsten 24. Juli (dem dritten Jahrestag unserer gemeinsamen Tragödie) abgeschlossen und somit das Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen eröffnet werden kann. Der Prozess darf nicht länger verzögert werden.
       
        Duisburg, 23. Februar 2013

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Und die gerade herein gekommenen Antwort der Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Duisburg

Pressestelle

Koloniestr. 72


47057 Duisburg

0203/9938-874

Presseerklärung vom 25.02.2013

Loveparade-Verfahren

Staatsanwaltschaft Duisburg nimmt zu Schreiben der Hinterbliebenen Stellung

Im Zusammenhang mit der aktuellen Presseberichterstattung zu einem Schreiben von 16 Hinterbliebenen der Loveparade-Opfer an die Staatsanwaltschaft, mit dem diese ihrer Sorge über die Dauer des Verfahrens Ausdruck verliehen und die Gewährung

von Akteneinsicht begehrt haben, hat die Ermittlungsbehörde auch öffentlichStellung genommen. „Ich kann verstehen, dass sich Hinterbliebene und Geschädigte der Loveparade-Katastrophe einen baldigen Abschluss des Verfahrens wünschen

und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kritisch begleiten. Dazu haben sie jedesRecht.“ sagte Pressesprecher Bernhard Englisch heute (25.02.2013) in Duisburg.



In der Sache sei die Sorge der Hinterbliebenen allerdings unbegründet. Die Ermittlungen seien weit fortgeschritten. Die Komplexität des Sachverhalts habe einen Abschluss bislang allerdings nicht zugelassen. Im Zuge der Ermittlungen seien annähernd

3.500 Zeugen vernommen worden, allein die Hauptakten umfassten rund 30.000 Blatt. Hinzu kämen rund 804 Terabyte an auszuwertenden Daten und umfangreiches Videomaterial (963 Stunden). Ein Team von mehreren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten arbeite mit Hochdruck an der strafrechtlichen Aufarbeitung und Bewertung des tragischen Geschehens. Auch sei die Arbeit eines international anerkannten Sachverständigen zur Frage der Ursachen der Menschenverdichtung bei der Loveparade noch nicht abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft habe im Übrigen bereits im Oktober 2012 die Entscheidung getroffen, den Vertretern der Geschädigten umfassende Akteneinsicht zu gewähren.

Einige Beschuldigte hätten gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Strafprozessordnung sehe diese Möglichkeit vor. Hierüber habe das Amtsgericht Duisburg zu befinden. Eine Entscheidung stehe noch aus.

„Wir wissen um die Belastungen, die durch die Dauer der Ermittlungen für nahezu alle Beteiligten entstehen. Aber der Verfahrensabschluss muss rechtsstaatlichen Anforderungen

genügen und kritischen Nachfragen standhalten. Dies dient nicht zuletzt dem Interesse der Opfer“ sagte Oberstaatsanwalt Englisch weiter.

gez.

Bernhard Englisch

Pressestelle

der Staatsanwaltschaft

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Ginge es nach der Staatsanwaltschaft gebe es Akteneinsicht für die Nebenklage schon seit Oktober 2012.

Wer im Gericht in Duisburg entscheidet nach welchen Kriterien über die Einsprüche der Beklagtenvertreterdagegen?
Wie lange kann das dauern?

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100 Anwälte wollen Einsicht in Loveparade-Akten (WAZ)

Der Sprecher des zuständigen Amtsgerichts, Dr. Rolf Rausch: „Insgesamt liegen rund 100 Anträge für Akteneinsicht vor. Wir müssen nun in jedem Einzelfall prüfen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt oder nicht.“ Dass sich die Entscheidung verzögere läge auch daran, dass die damit zunächst beauftrage Richterin erkrankt sei. Nun müsse ein anderer Richter die Einzelfälle prüfen.
Unabhängig von der Entscheidung über die Akteneinsicht sei es nach seiner Auffassung eigentlich besser, auf den Abschluss der Ermittlungen zu warten, weil dann auch alle Informationen vorlägen.

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/loveparade-opferanwalt-kritisie...

Wirklich brisant wird die Frage der Akteneinsicht nämlich erst nach dem Abschluss der Ermittlungen. Doch die Staatsanwaltschaft Duisburg wartet seit mehr als einem Jahr auf ein Gutachten aus Großbritannien. Sollte es irgendwann fertig gestellt sein, muss es übrigens zunächst noch aus dem Englischen übersetzt werden.

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/news/168049/index.html

Die Geschädigten möchten gerne mit dem Geschehen abschließen. Sie wollen wissen, warum ihre Kinder gestorben sind", hatte bereits Opferanwalt Julius Reiter angemahnt. Dass sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg so in die Länge ziehen, sei die "Katastrophe nach der Katastrophe". Inzwischen drohe auch der Tatort durch die geplante Bebauung verändert zu werden, so dass Ortsbegehungen und Rekonstruktionen im Strafprozess ins Leere zu laufen drohten, sagte Reiter am 25. Februar 2013.

Eine Vermutung für massive Fehlleistungen von Bauamt und der Abteilung vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr Duisburg gibt es nicht nur bei der Loveparade.

Massive Baumängel gibt es bei der Mercatorhalle - es fehlen bauliche Brandabschottungen, bei anspringender Entrauchung geht wegen Unterdrucks Notausgangstüren nicht mehr auf, Brandmeldeleitungen sind nicht ausreichend isoliert. http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-mercatorhalle-darf-w... Das alles hätte bei der Bauabnahme geprüft werden müssen. Wer hat da eigentlich ungenügend geprüft? Sollten solche unzuverlässigen und unfähigen Prüfer nicht sofort suspendiert werden?

http://www.radioduisburg.de/Lokalnachrichten.1381+M59ce75e268d.0.html Wesentliche Mängel an Bühnenmaschinerie sind keine Lappalie; diese ist abnahmepflichtig und darf ohne Abnahme gar nicht betrieben werden.

Der Brandschutz und Rettungswege an vielen Schulen entsprechen offensichtlich nicht den gesetzlichen Anforderungen: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/stadt-duisburg-muss-55-schulen-... Das sind grob fahrlässige Zustände, hier sind Menschenleben akut gefährdet. Zitat: "Das Immobilienmanagement versuche jedenfalls, die Mängel bereits zu beheben, bevor die Bauordnungsbehörde zur Prüfung auf der Matte steht. Allerdings reiche dafür nicht immer die Zeit aus." Die Bauordnungsbehörde der Stadt greift also nicht ein und prüft sofort, auch wenn Mängel der Stadt schon bekannt sind und der Presse bekannt gegeben werden?

Teile der Decke im Lehmbruckmuseum waren offensichtlich einsturzgefährdet: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/weltklasse-trotz-sorgenfalten-i...

Alle genannten Mängel dürfen gar nicht erst auftreten. Deswegen sind Bauabnahmen mit Bauamt und Abteilung vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr ja gesetzlich vorgeschrieben. Offensichtlich hat die Stadt Duisburg ein massives, umfangreiches und dauerhaftes Problem. Die fachliche Qualifikation der Verantwortlichen sowie deren Zuverlässigkeit sollte vielleicht generell in Frage gestellt werden.

Da es sich um öffentliche Bauprojekte handelt, waren die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, die Vergabeverfahren wie auch Bauüberwachung und Bauabnahme in städtischer Hand bzw. unter städtischer Aufsicht. Hier kann sich niemand mehr mit versteckten Mängeln herausreden. Es liegen sehr offensichtlich massive Pflichtverletzungen in allen Bauphasen vor.

 

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Den Beitrag zum Statement von Professor Feltes ist jetzt auch als beitrag in der Mediathek des WDR zu sehen:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle_stunde/videokeineanklageimfallloveparade100_size-L.html

In der Facebook Gruppe "Stadtpolitik Duisburg" ist die folgende Stellungnahme von Dirk Heckmann erschienen:

Ich darf mal ein paar Zweifel anmelden:



Recht hat Feltes zunächst damit, dass "ein Strafverfahren (...) nicht dazu da (sei), Ereignisse aufzuklären, sondern individuelle strafrechtlich-relevante Schuld festzustellen". Stimmt, aber das weiß wohl spätes
tens nach Kachelmann jeder und ist darum ein Allgemeinplatz.



Aber: Feltes hat laut "Bild" gesagt, er "habe seinen Mandanten bereits darauf vorbereitet, dass es nicht zur Anklage kommen werde." Grund sei folgender: "Die Staatsanwaltschaft wird nur dann Anklage erheben, wenn sie mit 99-prozentiger Sicherheit mit einer Verurteilung rechnet". 



Fakt ist Folgendes: Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit der Anklageerhebung oder mit einer Einstellung, jeweils entschieden duch die Staatsanwaltschaft. Zur Anklageerhebung bedarf es eines sog. "hinreichenden Tatverdachts", einer prognostischen Entscheidung, dass die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Verurteilung die eines möglichen Freispruchs überwiegt. Das ist theoretisch schon bei 51 % der Fall. Ich halte die Statement von Feltes schon deshalb für nicht nachvollziehbar. Es ist nämlich keine Motivation vorstellbar, dass die StA nur bei einer Verurteilungswahrscheinlichkeit von 99% anklagen soll, denn eine Einstellung ohne Anklage wäre für die Ermitttlungsbehörden mit Sicherheit noch blamabler als ein Freispruch. Zudem würde es eine Lawine von Beschwerden bzw. Klageerzwingungsverfahren lostreten.

Vor allem aber haben wir es mit 15(!) Beschuldigten zu tun, die in sehr verschiedener Funktion an dem Geschehen beteiligt waren. Ich kann schwerlich glauben, dass gegen ALLE eingestellt würde. Es mag sein, dass der Nachweis des Schuld gegen Einzelne nicht gelingen könnte, aber gegen ALLE? Schon gar nicht dann, wenn die Veranstaltung so, wie sie stattfand, nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, und nach Lage der Dinge muss man wohl davon ausgehen. Oder das zumindest andere auf Veranstalterseite gegen Genehmigungsauflagen verstoßen haben müssen.

Zudem habe ich mir gerade den Lebenslauf des Herrn Felten auf seiner HP angeschaut. Danach war er nie Anwalt, sondern hat sein (juristisches) Leben lang bis auf das Referendariat an der Uni gewirkt, also in der Theorie. Forensische Erfahrung kann ich dort keine sehen. Praktische Erfahrung im Strafprozessrecht und Strafrecht schon gar nicht. Und als Opfervertreter vor Anklageerhebung solche Statements loszulassen halte ich auch nicht für besonders professionell.

Feltes war von jeher spezialisiert auf Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft. Diese drei Fächer haben mit diesem Fall rein gar nicht zu tun. Eigentlich habe Sie auch nicht mehr mit Jura zu tun als mit Soziologie.

Ferner würde mich interessieren, ob Feltes bereits Akteneinsicht genommen hat. Die Opferanwälte haben diese erst vor kurzen erstritten, und angesichts der Opferzahlen und der Mächtigkeit der Ermittlungsakten wird es einige Zeit dauern, bis alle Opfervertreter die Möglichkeit dazu hatten, zumal es ja auch noch mindestens 15 Verteidiger gibt, die die Akten zuerst bekommen werden. Falls ja (wovon ich allerdings kein Wort gelesen habe), weiß er vielleicht mehr als wir. Falls nicht, wäre sein Statement ein reines Nebelgestochere, ein ziemlich peinliches obendrein.

Ich selbst habe aus Duisburger Justizkreisen gehört, dass man sich sehr konkret auf eine bald stattfindene Anklage vorbereitet (so Stand vor einer Woche).



Also nicht nervös werden und abwarten! Ich will mich nicht soweit aus dem Fenster lehnen, das ich Feltes' Stellungnahme für Unsinn halte, aber ich habe starke Zweifel an deren Signifikanz. So wie an der weltfremd anmutenden Forderung Feltes' nach einem unabhängigen Untersuchungsausschuss. Wer soll ihn machen, auf welcher Grundlage soll er arbeiten und was soll er ermitteln, was die Staatsanwaltschaft nicht ohnehin schon weiß?



Nicht zuletzt gibt es noch neben der straf- auch die zivilrechtliche Seite, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier keine forensische Aufarbeitung geben wird. Dies nur nebenbei."

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### transportierte dieser Polizeibulli ein Team von Rettungssanitätern auf die Rampe ###

 

Sorry - das ist Blödsinn. Alle zur Rampe transportierten Rettungssanitäter wurden in dem Bulli auch wieder von der Rampe weg transportiert - offensichtlich ohne etwas gemacht zu haben bzw. nur zufälliges Einladen von irgendwelchen Personen. Es wäre um 16:50 Uhr kein Problem gewesen zu Fuß die Rampe runter zu gehen - das hat ein bestimmter Polizist auch locker geschafft... Der Auftrag dieses Bullis sollte m.E. schon ermittelt und die Gefährdung beurteilt werden - nicht das beim nächsten Mal wieder so ein Bulli mitten ins Gedränge fährt und unter Umständen gefährliche Turbulenzen auslöst/verstärkt...

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Sehr geehrter "Ein Polizist",

Ihre Antwort kommt nach zehn Monaten. Das belegt auch, wie das Thema "Loveparade 2010" aus dem Fokus der Aufmerksamkeit geraten ist.

Dass der Anlass für den Polizeibulli-Einsatz als ein wichtiger "nachgewiesen" wurde, daran kann ich mich wirklich nicht erinnern. Dass Rettungssanitäter transportiert wurden, macht den Anlass nicht automatisch zu einem, bei dem Menschen gefährdet werden dürfen. Aber Sie haben ja auch sicherlich meine anderen Argumente vom Juli 2012 (!) gelesen, wonach diese Einzelaktion ohnehin wohl kaum eine Anklage rechtfertigen dürfte.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

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