(Drauf-)sein oder nicht (Drauf-)sein, das war hier die Frage – oder: Synthetische Cannabinoide als Auslöser eines Tötungsdeliktes?

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 07.09.2012

Vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier ging heute der Prozess gegen einen 34-Jährigen zu Ende, der seine Freundin im Januar 2012 bei einem Sexspiel erwürgt hatte.

Der Angeklagte führte die Tat auf den Konsum von Legal Highs zurück, genauer gesagt auf Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden, die er seit längerem regelmäßig konsumiert hatte. Er gab an, die Tat nach dem Konsum einer solchen Kräutermischung in einer Art Trance ausgeübt zu haben (s. dazu Artikel im Trierischen Volksfreund v. 23.08.2012und v. 30.08.2012). Tatsächlich wurden im Körper des Angeklagten Abbauprodukte solcher Substanzen gefunden, zudem konnte die Bestellung mehrerer Kräutermischungen im Internet nachgewiesen werden. Außerdem wurden Reste der vermeintlich legalen Produkte in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt.

„Drauf“ war er also wirklich, aber wurde die Tat auch durch die synthetischen Cannabinoide, deren Wirkungen noch wenig erforscht sind, ausgelöst?

Nein, meinte die zuständige Schwurgerichtskammer. Die vom Angeklagten geltend gemachte Erinnerungslücke sei eine Schutzbehauptung. Er habe die Tat geplant, um zur Deckung seines erheblichen Finanzbedarfs durch seine Abhängigkeit von synthetischen Cannabinoiden ungehindert an das Geld seiner Freundin zu kommen. So habe er vom Konto seines Opfers vor und nach der Tat zielgerichtet Geld abgehoben, bis das Konto leergeräumt war – dies sei mit einer Affekttat unter Drogeneinfluss nicht in Einklang zu bringen. Das Gericht verurteilte ihn daher wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe (s. dazu Artikel auf swr.de).

So oder so: „Schuld“ waren die Legal Highs schon…

 

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2 Kommentare

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Käme von Ihnen der gleiche Auspruch "So oder so: „Schuld“ waren die Legal Highs schon…" wenn da der liebe Alkohol im Spiel gewesen wäre auch?

 

Ups, ich vergass diese Droge gibt es auch für fast lau in jedem Supermarkt.....und wir wollen doch nicht unsere alk. Getränkeindustrie und die Steuereinnahmen des Staates schädigen.....

 

 

bombjack

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Danke Herr Patzak für den wertvollen Beitrag ich schliesse mich der Begründung der Schwurgerichtskammer an das der Angeklagte die Tat heimtückisch vorsätzlich geplant durchgeführt hat um an das Geld der Freundin zu kommen um seinen Konsum der Legal Highs zu finanzieren lag es für Ihn natürlich nahe seine Schuld einfach den durch den Konsum von Legal Highs verursachten Tötungshandlung zuzuschieben. Dies ist ganz klar als primitiver Versuch und damit als reine Schutzbehauptung zu werten um mit einer möglichst geringen Strafe davonzukommen. Für die Frechheit dieses damit zu versuchen und zu begründen sollte er eigentlich noch zusätzliche die Sicherungsverwahrung angeordnet bekommen ist meine Meinung!

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