Müssen “CouchSurfer” in Zukunft von Datenschutz und Selbstbestimmung träumen?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 17.09.2012

Im Prinzip is "Couch-Surfing" eine gute Idee, um neue Leute kennen zu lernen, "Abenteuer" zu erleben und gleichzeitig billig zu reisen - aber wie steht es um den Datenschutz?  Der Presse nach zu urteilen, verzichtet seit Freitag die vor allem unter jungen Reisenden sehr populären “CouchSurfing-Plattform”, die als soziales Netzwerk im Internet private Haushalte und damit kostenlose Unterkünfte vermittelt,  wie es heißt, weitgehend auf Datenschutz.

Hintergrund: http://www.couchsurfing.org/ hat am 14. September neue Nutzungsbedingungen eingeführt. Damit verleihen “CouchSurfing-Nutzer” dem Unternehmen in Zukunft auch das Recht, alle hochgeladenen persönlichen Daten beliebig an Dritte weiterzugeben - unwiderruflich. Und nicht nur das: Nutzer müssen außerdem ständig mit der Änderung der Nutzungsbedingungen rechnen, ohne darüber Kenntnis zu erhalten.

Nicht nur die Nutzer, sondern auch die deutschen Datenschutzbeauftragten dürften Bauchschmerzen bekommen.  Möglicherweise liegt ein Verstoße gegen das BDSG vor. Ein  Problem, das sich stellt: Als in den USA niedergelassenes Unternehmen ohne Sitz und Datenspeicherung in Deutschland oder sonst in der EU ist vermutlich weder deutsches noch europäisches Recht auf diese Plattform anwendbar. Ändern könnte sich dies durch die geplante und im Januar 2012 vorgestellte Reformierung des europäischen Datenschutzrechts durch die EU-DatenschutzGV. Danach bestimmte sich die Anwendbarkeit von EU-Recht nicht nach dem Unternehmenssitz, nach dem Marktort  (sog. “Marktortprinzip”).

Angesichts zahlreicher Beschwerden deutscher “CouchSurfer” beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hat Herr Schaar in einem Schreiben an die für Verbraucherschutz zuständige Federal Trade Commission (in Auszügen in der BfDI-Pressemitteilung zitiert), auf die Missstände hingewiesen und außerdem die Wichtigkeit der Reformierung des EU-Datenschutzrechtes betont.

Haben Sie als deutscher Nutzer - aus rechtlicher Sicht - Erfahrungen mit “CouchSurfer.org”, die Sie mit den Blog-Teilnehmern teilen wollen?  

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