Beschneidung von Jungen soll straffrei bleiben - Regelung im Familienrecht geplant

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.09.2012
Rechtsgebiete: BeschneidungFamilienrechtStrafrecht252|38907 Aufrufe

Wie die SZ meldet plant das Justizministerium, die Straflosigkeit der Beschneidung von Jungen nicht im Strafrecht, sondern im Familienrecht zu regeln.

Danach soll ein neuer § 1631 d BGB eingeführt werden. Dieser soll lauten:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. (2) Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.

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252 Kommentare

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Gibt es schon eine Organisation oder einen Verein, der gegen dieses Gesetz klagen will? Ich würde gerne ein paar Euronen zu den Kosten beitragen. 

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Gegen ein Gesetz klagen, von dem man selber nicht betroffen ist, ist für Vereine oder andere Organisationen eher schwierig.

 

Wenn sich keine Fraktion findet, die das tut, wird das wohl noch ne Weile dauern.

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