Hoffnung für Verwaltungsrechtler -Anhebung des Auffangstreitwerts ?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 07.10.2012
Rechtsgebiete: AuffangstreitwertVergütungs- und Kostenrecht1|3688 Aufrufe

Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 12. Oktober 2012 mit dem Regierungsentwurf eines zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes befassen. Interessant sind die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse. So wird unter anderem vorgeschlagen, den Auffangstreitwert in § 52 Abs. 2 GKG von 5000 auf 6000 € zu erhöhen. Als Grund für die Anhebung wird genannt, dass die Justiz in verwaltungsgerichtlichen und finanzgerichtlichen Verfahrens wichtige Leistungen erbringe, denen keine angemessenen Gegenleistungen in Form ausreichend hoher Gebühren gegenüberstünden. Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit seien in der Regel schwierig und aufwendig (BrDrs 517/1/12, 51f.). Für die anwaltliche Leistung in solchen Verfahren gelten aber diese Gesichtspunkte genauso!!!

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1 Kommentar

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Erhöhung von EUR 5000 auf EUR 6000, welch ein Sprung... damit dürfte die angemessene Bezahlung von RA ja dann sichergestellt sein. Der Leidtragende solcher Sätze ist ohnehin der Kläger. Da für die normale RVG-Vergütung keine ordentliche anwaltliche Leistung zu bekommen ist und gute Fachtanwälte für Verwaltungsrecht auch in eher ländlichen Gegenden nur gegen Honorarvereinbarung Ihre Dienste erbringen, kann man dann im Fall eines Sieges nämlich nicht die gesamten Kosten von der beklagten öffentlichen Stelle bekommen.

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