Auch Bundesrat ist für rasche Umsetzung der Pläne eines zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 16.10.2012

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 12.10.2012 unter anderem mit dem Regierungsentwurf eines zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes beschäftigt. Aus Anwaltssicht erfreulich ist, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme (BR Drs 517/12(B)) sich sowohl für eine rasche Umsetzung der Reformen zum 01.07.2013 ausspricht als auch mit der Bundesregierung darüber einstimmt, die Vergütungen unter anderem der Rechtsanwälte an die wirtschaftliche Entwicklung seit der letzten Erhöhung anzupassen. Allerdings fordert der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere durch eine Erhöhung der Gerichtsgebühren dafür Sorge zu tragen, das Ziel einer Verbesserung einer Kostendeckungsquote der Justiz zu erreichen. So ist unter anderem bei einer ersten Durchsicht der Stellungnahme des Bundesrates festzustellen, dass sich von insgesamt 91 Seiten gerade einmal etwas mehr als 3 Seiten überhaupt mit den Änderungen im RVG befassen. Die Anwaltschaft kann deshalb weiterhin auf eine zügige Umsetzung der dringend erforderlichen vergütungsrechtlichen Reformen hoffen.

 

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