Zugriff auf TK-Daten (IP-Adressen) in Deutschland und den USA in der Diskussion

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 30.10.2012

Neue  Pläne der Bundesregierung zur Nachbesserung des TKG:  Anfang des Jahres hatte das BVerfG die TKG-Regeln zur Speicherung und Verwendung von TK-Daten durch Ermittlungsbehörden in Teilen wegen Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung  für verfassungswidrig erklärt ( hier im Blog diskutiert).  Laut Heise sollen durch die Pläne auch dynamische IP-Adressen erfasst sein: Provider soll die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen (Eingriff ins Fernmeldegeheimnis) – und die entsprechenden Informationen im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben. Die vom Kabinett verabschiedeten Pläne des Bundesinnenministeriums werden von der Opposition (wenig überraschend) als zu weitgehend kritisiert.

Nach Meinung von Piratenpartei und den Grünen würde der Entwurf die Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten noch mehr ausweiten und sei damit mit hoher Wahrscheinlichkeit noch immer verfassungswidrig.

Interessant der Blick über den Teich: Zur gleichen Zeit werden auch in den USA die Regeln zur Telefonüberwachung heiß diskutiert. Die 2008 ergangenen Änderungen des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) von 1978 bemächtigen US-Geheimdienste ohne große gesetzliche Hürden zur Telefonabhörung, sobald vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass das Gespräch ins Ausland führt, auch wenn es sich um einen US-Bürger handelt. Der US-Kongress hat kürzlich für eine 5-jährige Verlängerung der Gültigkeit dieser Änderungsgesetze gestimmt.

Unterdessen hat eine Gruppe von Juristen, Journalisten, Aktivisten und Akademikern Klage vor dem US Supreme Court eingereicht mit der Behauptung, selbige Gesetze behinderten sie in der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten und beeinträchtigten sie in ihren verfassungsrechtlich geschützten Rechten. Das Problem: Die Kläger können nicht beweisen, dass tatsächlich abgehört wurde, weil die Regierung die Auskunft darüber verweigert. Der US Court of Appeals (New York) hat die Versagung einer Anhörung als Rechtsverletzung qualifiziert. Die Obama-Regierung argumentiert dagegen.  

Was halten Sie von der Neuregelung im TKG?  

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