Heute beim BVerfG: Absprachen im Strafprozess - das Unwohlsein ist spürbar...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 07.11.2012
Rechtsgebiete: DealAbspracheStrafrechtVerkehrsrecht5|3885 Aufrufe

Vor ein paar Tagen war hier die heutige Verhandlung beim BVerfG zu den Absprachen im Strafprozess Thema im Blog. Wenn man die heutige Berichterstattung liest, so etwa auf der Seite der "Welt", so bemerkt man eine gewisse Ratlosigkeit. Allen scheinen die Absprachen ein wenig unheimlich - trotzdem wissen alle, dass Absprachen helfen (vor allem unangenehme) Strafverfahren zu beenden. Da darf man sicher gespannt sein, was das BVerfG am Ende sagt. Ich vermute einmal, dass das BVerfG nicht den gesetzlich geregelten Deal (§ 257c StPO) generell kippen wird - vielmehr tippe ich darauf, dass allenfalls zusätzliche Hürden aufgebaut werden und das BVerfG die Gelegenheit nutzen wird, zu den nichtförmlichen Absprachen Stellung zu nehmen... 

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5 Kommentare

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Eine fragwürdige Dealpraxis wird es immer geben, ganz gleich wie man das gesetzlich regelt. Das ist, auch wenn es zynisch und ungerecht klingt, letztlich im Sinne des Mandanten.  Es gibt Verfahren, da ist die Beweislage für den Mandanten aussichtslos, insbesondere, wenn er mittellos ist, nur einen Pflichtverteidiger hat und sich nicht - wie reichere Angeklagte - mehrere Spitzenverteidiger, Privatdetektive und Gutachter leisten kann, die mehrere zehntausend Euro verschlingen. Der Mittellose erhält im Zweifel einen unmotivierten, überlasteten und unterbezahlten Pflichtverteidiger und kann froh sein, wenn überhaupt ein Sachverständigengutachten, z.B. ein Glaubhaftigkeits-/Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt wird, für das sodann gerne der "Haus- und Hofgutachter" des zuständigen Gerichts bemüht wird (womit das Ergebnis zumeist schon fest steht).

Da sind zwei Jahre auf Bewährung im "Dealwege" doch besser als totsichere 4 Jahre Knast im Falle einer streitigen Verhandlung. Und unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten macht es doch keinen Unterschied, ob ein Angeklagter aufgrund eines falschen Geständnisses oder aufgrund einer für ihn ungünstigen Beweislage im Ergebnis zu Unrecht verurteilt worden ist.

Es überrascht zwar, wie bereitwillig viele Richter ein offensichtlich falsches Geständnis entgegennehmen, das alle Anzeichen einer Lüge enthält, die der Tatrichter bei einem mißliebigen Zeugen doch sonst sofort zu erkennen können glaubt.  Aber wenn das Ergebnis für den Mandanten günstiger ist als die drohende Alternative kann man sich dem als Verteidiger kaum verschließen - schon gar nicht gegen den erklärten Willen des Mandanten.

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Es ist doch bezeichnend wie wenig es um Wahrheit und Gerechtigkeit geht. Natürlich kann die Justiz dies nur unvollkommen leisten, deshalb aber zu sagen wurschteln wir eben weiter, dass sollte es nicht geben.

Nehmen wir doch als Beispiel einen Mißbrauchsfall. Nach einigen Untersuchungen ist klar, dass einfach nur eine Schlammschacht ist und am Vorwurf selbst nichts dran. Eigentlich müßte die Staatsanwaltschaft einstellen. ABER

 sie kann nicht einstellen, denn dann stünde sie ja am Pranger, also geht es weiter,

vor Gericht wird schnell klar, dass eine Schlammschlacht ist ....., ABER freisprechen kann man nicht, denn dann stünde man ja am Pranger,

also wird dem Verteidiger nahegelegt zu dealen, für ein "bißchen" Geständnis ist man bereit auf Bewährung zu verurteilen,  ansonsten gibt es aber die strenge des Gesetzes (was an sich schon eine Lüge ist, aber wen interessiert denn das),

der/die Angeklagte hat einfach nur Angst, Bewährung klingt gut, der Anwalt redet einem ein, dass das ja fast keine richtige Strafe ist und ein bißchen Zugeben ist doch auch nicht schlimm, man muss ja nichts Schlimmes zugeben.

So erscheint der Deal gut für alle. Alle können sich auf die Schulter klopfen, die Staatsanwaltschaft war hart am Ermitteln, denn eigentlich war eine Verurteilung schwierig, das Gericht kann sich auf die Schulter klopfen, dass man die vertrakte Sache doch toll gelöst hat. Der Anwalt ist glücklich, schliesslich hat er einen Weg gefunden mit dem alle zu frieden sind.

Und der/die Angeklagte? ist als erstes vorbestraft, wird als zweites seine/ihre Kinder im Sorgerechtsprozeß verlieren, ist finanziell ruiniert, wird ein einem nachfolgen Fall (u.U. sind es ja nur "Nachahmer") obwohl unschuldig nun zu einer hohen Strafe verurteilt, schliesslich ist er/sie ja rückfällig geworden.

Sollte es sich wieder erwarten zeigen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist und das Geständnis falsch ist, droht eine Anklage wegen Falschaussage, sollte durch das Geständnis der wahre Täter nicht so schnell gefunden worden sein, dann gibt es die Moralkeule oben drauf und natürlich eine weitere Verurteilung.

Wollen wir das? Ist das normale Reststaatlichkeit?

 

 

 

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Na ja, ganz so schlimm wie Sie sehe ich das nicht - immerhin kann ja jeder wählen, ob er an einem Deal teilnehmen will oder nicht. Ein gut verteidigter Angeklagter wird sich da sicher nicht vorschnell auf so etwas einlassen und sich vielleicht sogar noch Zeit erbitten, um die Sache in allen möglichen Konsequenzen durchenken zu können. 

Die "freie Wahl" des Angeklagten ist durch die Umstände stark eingeschränkt. Er hat nur die Wahl zwischen einem relativ günstigen Angebot im Falle eines Geständnisses oder einer weit höheren Strafe im Falle einer umfassenden Beweisaufnahme. Ein Deal wird seitens des Gerichts ja gerade in den Fällen angeboten, in denen die Beweislage für den Angeklagten zunächst trostlos erscheint, das Gericht jedoch gleichwohl ein unangenehmes Programm vor sich hätte, wenn man die Sache "durchverhandeln" müßte.

 

Soweit Sie meinen, ein "gut verteidigter" Angeklagter würde sich nicht vorschnell entscheiden,  ist zu bedenken, daß die meisten Angeklagten eben nicht gut verteidigt sind, weil sie sich einen guten Verteidiger nicht leisten können.  Aber auch ein prinzipiell guter Verteidiger kann nicht viel ausrichten, wenn er für 600 Euro Pflichtverteidigergebühren im Vor- und Zwischenverfahren einen umfangreichen Prozeß vorbereiten soll.  Spätestens nach 8 Arbeitsstunden ist er in der Verlustzone. In dieser Zeit kann man nicht einmal die zumeist unfangreiche Akte komplett lesen und einen Haftbesuch durchführen.

 

Und diese Form der schlechten Verteidigung ist, ebenso wie die unzureichende personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte, politisch gewollt. Also mögen die Damen und Herren Volksvertreter auch keine Krokodilstränen vergießen. Wer in die Justiz kein Geld investiert - obgleich sie ohnehin zu den kleinsten Haushaltsposten des Bundes und der Länder zählt - muß sich über fragwürdige Prozesse und ständige Schelte aus Karlsruhe und Straßburg nicht wundern.

 

 

 

 

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http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-010.html

Pressemitteilung Nr. 10/2013 vom 19. Februar 2013 2 BvR 2628/10 2 BvR 2883/10 2 BvR 2155/11

Urteilsverkündung in Sachen „Absprachen im Strafprozess“

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 7. November 2012 (siehe Pressemitteilung Nr. 71/2012 vom 4. Oktober 2012) am 19. März 2013, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Amtssitz „Waldstadt“, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.

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