84. Datenschutzkonferenz - Stiftungsboykott?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 09.11.2012

 

 

Am 7./8. November 2012 haben sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur 84. Datenschutzkonferenz zusammengefunden. Dabei wurde u. a. Folgendes beschlossen:

 

  • EU-Datenschutzkonzept: Die insbesondere von Bundesinnenminister Friedrich ins Spiel gebrachten Vorschläge für einen gesetzlichen Schutz nur für sogenannte „risikobehaftete Daten“, wobei Unternehmen für alle anderen Daten selbst entsprechende Standards setzen sollen (Prinzip der Selbstregulierung), wurden von den Datenschützern zurückgewiesen.Das Konzept des Schutzes personenbezogener Daten per se, das auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene DatenschutzGVO vorsieht, müsse unterstützt werden.

 

  • Strafverfolgung durch Behörden: Fahndungsdaten im Internet sollen nur auf Websites der Polizei veröffentlicht werden.Für ausreichenden Datenschutz bei Quellen-TK-Überwachung sei eine umfassende gesetzliche Grundlage, die den Anforderungen des BVerfG entspricht, längst überfällig. Es geht dabei um eine Software, die vom Staat zur Ausspähung des Computers eines Verdächtigen eingesetzt werden kann (Reizwort "Bundestrojaner" - siehe Blog-Eintrag).

 

  • Meldedaten an GEZ und Religionsgemeinschaften: Für die gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung elektronischer Daten durch Meldebehörden müsse der Übermittlungsstandards dem aktuellen Stand der Technik, der eine ausreichende Verschlüsselung sowie Identifizierbarkeit der jeweiligen Daten gewährleistet eingesetzt werden (aktuell: „OSCI-Transport“).

 

  • IPv6: Zum datenschutzgerechten Einsatz des Standards zur Datenübertragung sowie zur IP-Adressenvergabe hat die Konferenz eine Orientierungshilfe veröffentlicht.

 

Besonders pikant: Die von der Bundesregierung geplante und vom Bundestag abgesegnete „Stiftung Datenschutz“ (hier im Blog) wird offenbar nicht von den Datenschutzbehörden unterstützt. Der Grund: In der Stiftungssatzung festgeschriebene Geheimhaltungspflichten in bestimmten Fällen führe zu Pflichtenkollisionen, da die Datenschützer zugleich auch zur Aufsicht solcher Stiftungen verpflichtet seien, so z.B. die Datenschutzbeauftragte Brandenburgs. Auch die Oppositionsparteien haben Bedenken an dem Projekt geäußert.

 

Ist das Projekt „Stiftung Datenschutz“ damit gescheitert?  

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