Beratungshilfeberechtigungsschein für komplexe Lebenslagen

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 09.11.2012

Vielfach werden Beratungshilfeberechtigungsscheine im Rahmen der Beratungshilfe pauschal auf komplexe Lebenslagen hin ausgestellt, so zum Beispiel für „Trennung und alle daraus resultierenden Angelegenheiten“. Das OLG Düsseldorf hat in einem gut begründeten Beschluss vom 16.10.2012 – 3 Wx 189/12 - dargelegt, dass ein solcher Berechtigungsschein den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen die Staatskasse nicht auf eine Angelegenheit reduziert, sondern Gebührenansprüche für verschiedene Angelegenheiten, im entschiedenen Fall für Beratungshilfe für Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Scheidung, Besuchsrecht, elterliche Sorge und Hausrat begründen kann.

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